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Vorwort der Abteilungsleiterin
Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
« Nr. 62 Stände des Fränkischen, Bayerischen und Schwäbischen Kreises »
Maßnahmen gegen Münzverschlechterung. An die Kff.
Supplikation an die Kff. (datiert Regensburg, 5.10.1575; verlesen im KR [Sitzung der kfl. Räte] am Nachmittag des 29.10.15751), unterzeichnet von den namentlich nicht genannten Vertretern der korrespondierenden Reichskreise Franken, Bayern Šund Schwaben2: Die drei oberdeutschen Kreise sind am 1.10.1575 in Regensburg zum Probationstag3 zusammengekommen und haben zahlreiche Missstände festgestellt: Fast überall im Reich werden vielfach Halbbatzen geprägt, die nicht der Münzordnung entsprechen4; zu nennen sind die von ihnen kontrollierten Münzen der Bff. von Straßburg, Speyer und Worms und aus der Wetterau. Außerdem werden übermäßige Mengen von Halbbatzen geprägt, die nur in kleineren Beträgen und für den alltäglichen Bedarf vorgesehen sind. Die drei Kreise haben deshalb bis auf Weiteres das Prägen von Halbbatzen verboten und empfehlen, dieses Verbot auch in anderen Kreisen einzuführen. Ks. und Kff. sollten außerdem dem Reichsfiskalprokurator befehlen, die Beschlüsse des Frankfurter DT [1571]5 umzusetzen und gegen die münzberechtigten Stände vorzugehen, deren Halbbatzen bei den Probationstagen beanstandet wurden. Bitte an die Kff., sich beim Ks. für die Vollstreckung der bei Münzverstößen vorgesehenen Strafen einzusetzen. Der Münzmeister in Königstein, der viele Münzen geprägt hat, die der Norm nicht entsprechen, soll für seine Vergehen bestraft werden6. Auf dem letzten Markt in Linz konnte angeblich nur mit kleinen Münzen bezahlt werden; bei der Messe in Frankfurt wurden wegen fehlender Münzaufsicht Goldgulden und Reichsguldiner über, Taler aber unter ihrem Nominalwert gehandelt. Bitte an die Kff., gemeinsam mit dem Ks. gegen diese Missstände vorzugehen, die vor allem von den Messestädten Linz, Frankfurt und Straßburg ausgehen.
Beschluss im KR (Sitzung der kfl. Räte) am 30.10.15757. Dekret vom 30.10.15758: Weiterleitung der Supplikation an den Ks. Auch im Kurrheinischen Kreis gibt es Verstöße gegen die Münzbeschlüsse des Reichs; es werden zu viele Pfennige und Halbbatzen geprägt, und die großen Münzen werden umgeschmolzen. Bitte an den Ks., die von den drei Kreisen empfohlenen Maßnahmen zu ergreifen, die in der RMO und den RAbb bei Münzverstößen vorgesehen sind.
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« Nr. 62 Stände des Fränkischen, Bayerischen und Schwäbischen Kreises »
Maßnahmen gegen Münzverschlechterung. An die Kff.
Supplikation an die Kff. (datiert Regensburg, 5.10.1575; verlesen im KR [Sitzung der kfl. Räte] am Nachmittag des 29.10.15751), unterzeichnet von den namentlich nicht genannten Vertretern der korrespondierenden Reichskreise Franken, Bayern Šund Schwaben2: Die drei oberdeutschen Kreise sind am 1.10.1575 in Regensburg zum Probationstag3 zusammengekommen und haben zahlreiche Missstände festgestellt: Fast überall im Reich werden vielfach Halbbatzen geprägt, die nicht der Münzordnung entsprechen4; zu nennen sind die von ihnen kontrollierten Münzen der Bff. von Straßburg, Speyer und Worms und aus der Wetterau. Außerdem werden übermäßige Mengen von Halbbatzen geprägt, die nur in kleineren Beträgen und für den alltäglichen Bedarf vorgesehen sind. Die drei Kreise haben deshalb bis auf Weiteres das Prägen von Halbbatzen verboten und empfehlen, dieses Verbot auch in anderen Kreisen einzuführen. Ks. und Kff. sollten außerdem dem Reichsfiskalprokurator befehlen, die Beschlüsse des Frankfurter DT [1571]5 umzusetzen und gegen die münzberechtigten Stände vorzugehen, deren Halbbatzen bei den Probationstagen beanstandet wurden. Bitte an die Kff., sich beim Ks. für die Vollstreckung der bei Münzverstößen vorgesehenen Strafen einzusetzen. Der Münzmeister in Königstein, der viele Münzen geprägt hat, die der Norm nicht entsprechen, soll für seine Vergehen bestraft werden6. Auf dem letzten Markt in Linz konnte angeblich nur mit kleinen Münzen bezahlt werden; bei der Messe in Frankfurt wurden wegen fehlender Münzaufsicht Goldgulden und Reichsguldiner über, Taler aber unter ihrem Nominalwert gehandelt. Bitte an die Kff., gemeinsam mit dem Ks. gegen diese Missstände vorzugehen, die vor allem von den Messestädten Linz, Frankfurt und Straßburg ausgehen.
Beschluss im KR (Sitzung der kfl. Räte) am 30.10.15757. Dekret vom 30.10.15758: Weiterleitung der Supplikation an den Ks. Auch im Kurrheinischen Kreis gibt es Verstöße gegen die Münzbeschlüsse des Reichs; es werden zu viele Pfennige und Halbbatzen geprägt, und die großen Münzen werden umgeschmolzen. Bitte an den Ks., die von den drei Kreisen empfohlenen Maßnahmen zu ergreifen, die in der RMO und den RAbb bei Münzverstößen vorgesehen sind.