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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« ŠNr. 365 1556 Dezember 11, Freitag [?]1 »
Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 21. 12. 15562.
Geschäftsordnung für den Religionsausschuss.
/287/ Versammlung der CA-Stände, einberufen durch von der Tann (Kurpfalz) fur etzlichen vergangenen tagen.
Kurpfalz (von der Tann) versucht anfangs erneut3 , für den Ausschuss die schriftliche Verhandlungsführung oder zumindest die schriftliche Festlegung des Votums der CA-Stände durchzusetzen mit den Argumenten: Reden brechten weitleutigkeit, man konte es besser ausfuren, mit grosserm bedacht handlen, were auch vor in etzlichen fellen des Reichs breuchlichen gewesen.
Kursachsen: Führen dagegen nochmals an, das Verfahren sei so zu gestalten, das der gemein gebrauch des Reichs im votiren und anderm nicht verandert wurde, und solten die vota in Imperio libera sein, sich alle nit auff ein vorgehendes allein richten, ob man sonst gleich in effect eynig. Schriften brechten manchmal mehr weitleuftigkeit, nachdencken und anders dan reden. Man konte die gemuter der leut, wohin sie in handlung endtlich lauffen wolten, besser aus /287’/ reden dan aus schriften verstehen. Wir4 musten auch nicht den herren vorschreiben, sondern sie uns, und uns teglichen resolutionen erholen. Wan etwan zwispaltige meynung vorfielen nach gehaltenen unterreden im ausschus und die sachen zur relation komen solten, so were es als dan zeit, dieselbige schriftlich zustellen, und mochte als dan dis, was vormals geredt, besser bedacht und ausgefurt werden; wie dan in solchen religions sachen uns5 etzlich mal nachgelassen etc. Aber sonst und ohne das hetten wir ihm6 vormals angezeigt, sagten auch noch, das wir uns Šnichts wolten furschreiben lassen oder ex praescripto handlen. Euer kfl. Gn. und nit ehr7 hette uns vorzuschreiben.
Die übrigen anwesenden Gesandten mit Ausnahme Württembergs schließen sich Kursachsen an. Württemberg: Schriftliche Verhandlungsführung solte derhalben gut sein, das man diser dinge gewisse und richtige acta hette.
Kurpfalz (von der Tann) beugt sich daraufhin der Mehrheit.
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« ŠNr. 365 1556 Dezember 11, Freitag [?]1 »
Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 21. 12. 15562.
Geschäftsordnung für den Religionsausschuss.
/287/ Versammlung der CA-Stände, einberufen durch von der Tann (Kurpfalz) fur etzlichen vergangenen tagen.
Kurpfalz (von der Tann) versucht anfangs erneut3 , für den Ausschuss die schriftliche Verhandlungsführung oder zumindest die schriftliche Festlegung des Votums der CA-Stände durchzusetzen mit den Argumenten: Reden brechten weitleutigkeit, man konte es besser ausfuren, mit grosserm bedacht handlen, were auch vor in etzlichen fellen des Reichs breuchlichen gewesen.
Kursachsen: Führen dagegen nochmals an, das Verfahren sei so zu gestalten, das der gemein gebrauch des Reichs im votiren und anderm nicht verandert wurde, und solten die vota in Imperio libera sein, sich alle nit auff ein vorgehendes allein richten, ob man sonst gleich in effect eynig. Schriften brechten manchmal mehr weitleuftigkeit, nachdencken und anders dan reden. Man konte die gemuter der leut, wohin sie in handlung endtlich lauffen wolten, besser aus /287’/ reden dan aus schriften verstehen. Wir4 musten auch nicht den herren vorschreiben, sondern sie uns, und uns teglichen resolutionen erholen. Wan etwan zwispaltige meynung vorfielen nach gehaltenen unterreden im ausschus und die sachen zur relation komen solten, so were es als dan zeit, dieselbige schriftlich zustellen, und mochte als dan dis, was vormals geredt, besser bedacht und ausgefurt werden; wie dan in solchen religions sachen uns5 etzlich mal nachgelassen etc. Aber sonst und ohne das hetten wir ihm6 vormals angezeigt, sagten auch noch, das wir uns Šnichts wolten furschreiben lassen oder ex praescripto handlen. Euer kfl. Gn. und nit ehr7 hette uns vorzuschreiben.
Die übrigen anwesenden Gesandten mit Ausnahme Württembergs schließen sich Kursachsen an. Württemberg: Schriftliche Verhandlungsführung solte derhalben gut sein, das man diser dinge gewisse und richtige acta hette.
Kurpfalz (von der Tann) beugt sich daraufhin der Mehrheit.