Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er, Mörsberg, hat vor einiger Zeit wegen des Schirms über die Stadt Speyer mit Kf. Philipp von der Pfalz verhandelt.1 Er beabsichtigt immer noch, die Stadt unter den Schutz und Schirm des Hauses Österreich zu stellen und Kf. Philipp zur Herausgabe der Verschreibung Speyers zu veranlassen. Damit die Stadt bis dahin nicht bedroht oder bedrängt wird, befiehlt er ihm, ihr auf ihre Bitte hin Rat und Hilfe zu leisten und niemandem zu gestatten, sie ohne Grund anzugreifen.

Konstanz, 3. August 1507.

Speyer, StdA, 1 A, Nr. 269,2, fol. 85–85’ (Kop.).

Anmerkungen

1
 Kg. Maximilian hatte durch Mörsberg Ende Juli/Anfang August 1506 folgende Forderungen vortragen lassen: 1. Verzicht auf das Schirmverhältnis mit Speyer und Herausgabe der diesbezüglichen Urkunden, 2. Ausstellung einer Verpflichtungserklärung über den Verzicht auf Feindseligkeiten gegenüber der Stadt, 3. weiterhin Gewährung freien Geleits für Speyerer Bürger und 4. Verzicht auf die Behinderung Speyerer Einkünfte aus der Pfalz. Da keine Antwort erfolgte, wandte sich der Kg. mit Schreiben vom 22.3. an Hans Landschad, der diese Forderungen erneut vorbringen sollte (Kop. Straßburg; StdA Speyer, 1 A, Nr. 269,2, fol. 80–80’). Im April 1507 legte Landschad dem Kg. die vom 3.8.1506 datierende, nach dem Vortrag Mörsbergs erstellte, aber nicht übergebene Antwort Kf. Philipps vor. Dieser erklärte seine prinzipielle Bereitschaft zum Verzicht auf das Schirmverhältnis, äußerte sich aber bezüglich der Friedensgarantie mißverständlich und lehnte die Fortgeltung des freien Durchzugsrechts als Einschränkung seines Geleitrechts sowie der ungehinderten Zulieferung für die Stadt, soweit es sich um in der Pfalz benötigte Güter handelte, ab (Kop. Heidelberg, montag nach vincula Petri [3.8.]1506; ebd., fol. 54–56). In einer Stellungnahme Speyers wurde die kurpfälzische Antwort als für die Stadt bedrohlich bewertet. Es wurde noch einmal dargelegt, daß die Initiative zur Lösung des Schirmverhältnisses keinesfalls auf Veranlassung Speyers erfolgt, sondern aus eigenem Antrieb vom Kg. ausgegangen sei und man sich gegen diesen Schritt gewehrt habe. Aus der kurpfälzischen Haltung wurde der Schluß gezogen, daß in der Angelegenheit möglichst rasch gemäß den kgl. Absichten verfahren werden müsse, um Speyer vor Schaden zu bewahren (2 Kop., s.d., jedoch April 1507; ebd., fol. 58–60’; 82–84, 86’).