Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1. Romzughilfe; Nr. 770. 2. Räuberunwesen in Franken; Nr. 965]. [3.] Erinnert bezüglich der Stadtsteuer daran, daß Ölhafen darauf 200 fl. verschrieben wurden und er selbst daraus jährlich 100 fl. Ratssold erhält. Anton Tetzel und Jörg Holzschuher haben ihm vor kurzem während ihres Aufenthalts in Konstanz eine Quittung über die von Nürnberg dem Bürgermeister von Laufenberg [Friedrich Moll] geliehenen 200 fl. dagelassen, die der röm. Kg. mit der Stadtsteuer verrechnen will, was auch von Kf. Friedrich und [Degenhart] Pfeffinger gegenüber der kgl. Hofkammer bewilligt wurde. Der Bürgermeister hat ihm daraufhin das beiliegende kgl. Schreiben zugeschickt und die Aushändigung der Quittung angemahnt. Obwohl er diesbezüglich von Tetzel und Holzschuher instruiert war, hat er es zur Vermeidung von Schwierigkeiten abgelehnt und den Bürgermeister auf die Entscheidung des Nürnberger Magistrats vertröstet. Warnt davor, zuviele Zusagen zu machen und mehr als 600 fl. auszubezahlen, da die Stadtsteuer sich auf nicht mehr als 1000 fl. beläuft, Ölhafen und er selbst jährlich zusammen 300 fl. erhalten und dazu noch die 200 fl. des Bürgermeisters kommen.
[4.] Sagt zu, gegenüber dem kgl. Kammermeister Balthasar Wolf weisungsgemäß zu verfahren.
[5.] Er wird ihrer Weisung, bis auf weiteren Bescheid am kgl. Hof zu bleiben, nachkommen – ungeachtet der vielen möglichen Einwände, sunderlich unter anderen, das ein pfaff zu hofe wenig gaistlikeit uben, da auch wenig frumkeit, sunder vil neid, feindschaft erobern und er sich auch nicht um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Doch will er die Interessen der Stadt über seine eigenen stellen. Glaubt mir furware, das dieser hofe als untreu und fel ist als keiner auf erdrich. [6. Klage der Tetzel gegen die Stadt Nürnberg].
[7.] Bestätigt den Empfang des ihm zugesandten Decknamenverzeichnisses. [8. Reichsanschlag des Abtes von St. Egidien; Nr. 770].
[9.] Er wird sich weisungsgemäß dafür einsetzen, daß der Propst von St. Lorenz1 – [mit dem Nürnberg darüber noch gar nicht gesprochen hatte] – als Assessor [des Kg. oder eines Kf.] am kgl. Kammergericht angenommen wird. [10. Schreiben bezüglich der Kölner Reichshilfe von 1505; Nr. 770].
[11.] Er wird versuchen, die Geldnot am kgl. Hof auszunutzen, um das
Konstanz, 23. September 1507.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten, Nr. 219, unfol., Stück-Nr. 42 (eh. Or. m. S.).
Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 15, S. 305–311.