Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Ergebnisloses Ende der hiesigen Versammlung des Schwäbischen Bundes; [2.] Vorschlag der Bundesstände für eine weitere Zusammenkunft am 25. Juli; [3.] Bitte an den Ks. um Bescheid.

Marburg, StA, Bestand 3 Nr. 373, fol. 3–4, Orig. Pap. m. S. und eigenhändigen Unterschriften (Vermerke: Zu handen H. Johann Renners etc.; cito, citissime).

[1.] /3a/ Nach ihrem Eintreffen in Augsburg vor zwei Tagen wollten sie beide gestern Abend noch mit den Ständen des Schwäbischen Bundes sprechen, was aber nicht möglich war. Heute Morgen wurden sie erneut vorstellig, trugen die ksl. Weisung (Nr.1027) vor und erhielten von den Ständen zusammengefasst zur Antwort, daz dieser pundstag ietz sein end hab. So haben sy nach vermugen irer ordnung und verainigung, auch irer phlicht nit macht, ichts weiters zu handlen. Ir gewalt erstrecken sich auch nit weiter dann auf die handlung, darumb der pundstag ausgeschriben, die nun geendet ist, dann was auf ainem pundstag gehandelt werden sol, mueß vor ausgeschriben und angezaigt und darauf die gewalt der potschaften gestellt werden. Darumb, ob sy gleich ietz zu eur Mt. zugen, so wer die mue und costen umbsunst, dann sy möchten ye nichts handlen.

[2.] Dann der zeit halben des furgenomen pundstags zaigen sy glaublich an, das die kürzer weder [= als] auf die zehen oder zwelf tag nit abgeschniten werden mug, dann die haubtleut haben gnug zu schaffen, die brief zu vertigen und auszuschicken und die stend, anzukumen auf St. Jacobstag [25.7.17], der von sambstag nechstkünftig [4.7.17] über drey wochen ist. /3b/ Wol haben sy uns angesprochen, ob wir bevelh hetten, inen die hendl, so eur Mt. an sy pringen wolt, zu entdecken, damit die durch die haubtleut in die ausschreiben des pundstags gestellt. Dardurch würden die sachen auch dest mer gefurdert. Dieweil wir aber dess von eur Mt. nit underricht noch bevelh haben,[haben] wir inen nichts davon sagen mügen.

[3.] Als die Bundesstände ihre unverzügliche Abreise ankündigten, konnten sie beide sie bewegen, noch bis morgen Mittag zu bleiben, damit zwischenzeitlich weitere Anweisungen des Ks. eingeholt werden können. Aber eur Mt. sol nit gedenken, daz es die maynung hab, daz eur Mt. ietz ainich handlung oder den pundstag kürzer weder auf Jacobi erlangen mug, sunder allain, das sich eur Mt. entsliess, ob eur Mt. die sachen, so eur Mt. mit dem pund zu handlen hat, inen ietzo in der versamblung furhalten lassen well, den pundstag darauf auszuschreiben oder aber dieselben sachen allain den dreyen haubtleutn, die hie pleiben, zu erkennen geben (als auch gnug ist), dann dieselben haben bevelh, solh eur Mt. maynung zu ver /4a/nemen und auszuschreiben oder ob eur Mt. der versamblung sunst etwas vorgebens furhalten lassen wollt. Der Ks. möge deshalb bis spätestens morgen Mittag seinen Bescheid übermitteln, denn dann werden die Bundesstände abreisen.