Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

1. Romzug

1.1. Aktionen König Maximilians im Reich/Verhandlungen mit Reichsständen

Nr. 1 Instruktion Kg. Maximilians für Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach, Johann Truchseß Frh. von Waldburg-Zeil, Wolfgang von Zülnhart (Domdechant zu Augsburg), Degen Fuchs von Fuchsberg (kgl. Hauptmann zu Kufstein) und Hans von Landau (kgl. Vogt zu Triberg) als Gesandte zum Schwäbischen Bundestag in Schwäbisch Hall

Nr. 2 Weisung Kg. Maximilians an Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach, Johann Truchseß Frh. von Waldburg-Zeil, Wolfgang von Zülnhart, Degen Fuchs von Fuchsberg und Hans von Landau

Nr. 3 Antwort des Schwäbischen Bundes an die kgl. Gesandten

Nr. 4 Entwurf/Memorial Kg. Maximilians für das RT-Ausschreiben

Nr. 5 RT-Ausschreiben Kg. Maximilians

Nr. 6 Bedenken kgl. Räte zum Entwurf Kg. Maximilians für ein Ausschreiben an die Reichsstände

Nr. 7 Ausschreiben Kg. Maximilians an die Reichsstände

Nr. 8 Kg. Maximilian an Reichsstände

Nr. 9 Instruktion Kg. Maximilians für Gf. Philipp von Hanau-Lichtenberg1 als Gesandten nach Frankfurt [bzw. für Hartwich Brekewolt als Gesandten nach Lübeck]2

Nr. 10 Antwortschreiben Kf. Joachims I. von Brandenburg an Kg. Maximilian

Nr. 11 Bericht Peter Voelschs (kgl. Rat) an Kg. Maximilian

Nr. 12 Antwort des Frankfurter Bürgermeisters [Johann vom Rhein] und einiger Ratsherren an den kgl. Gesandten Gf. [Reinhard] von Hanau

Nr. 13 Aufzeichnung über einen Vortrag des kgl. Gesandten Hartwich Brekewolt an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck

Nr. 14 Antwortschreiben Hg. Heinrichs V. von Mecklenburg an Kg. Maximilian

Nr. 15 Ladungsschreiben Kg. Maximilians an Reichsstände

Nr. 16 Mandat Kg. Maximilians an die Reichsstände

Nr. 17 Instruktion Kg. Maximilians für Bf. Georg von Trient als Gesandten zu Hg. Albrecht IV. von Bayern

Nr. 18 Kg. Maximilian an Kf. Friedrich III. und Hg. Johann von Sachsen

Nr. 19 (Fiktives?) Mandat Kg. Maximilians an Reichsstände, hier an Ebf. Ernst von Magdeburg

Nr. 20 Aufzeichnung über Verhandlungen der kgl. Gesandten Ernst von Welden (kgl. Pfleger zu Seifriedsberg) und Balthasar Wolf von Wolfsthal (kgl. Pfleger zu Donauwörth und Weißenburg) mit dem Rat der Stadt Nürnberg

Nr. 21 Kg. Maximilian an einen weltlichen Reichsfürsten

1.2. Beziehungen König Maximilians zum europäischen Ausland

Nr. 22 Bericht Dr. Pietro Pasqualigos an den Dogen von Venedig

Nr. 23 Bericht Dr. Pietro Pasqualigos an den Dogen von Venedig

Nr. 24 Weisung des Dogen und der Signorie von Venedig an Dr. Pietro Pasqualigo

Nr. 25 Instruktion Kg. Maximilians für Kaspar von Winzer (kgl. Rat und Pfleger zu Dürnstein) als Gesandten zu Pfgf. Philipp, Administrator des Bm. Freising

Nr. 26 Bericht Dr. Vincenzo Querinis und Dr. Pietro Pasqualigos an den Dogen von Venedig

Nr. 27 Bericht Dr. Vincenzo Querinis und Dr. Pietro Pasqualigos an den Dogen von Venedig

Nr. 28 Kredenzbrief Kg. Maximilians für Luca de Renaldis als Gesandten zu Papst Julius II.

Nr. 29 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 30 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 31 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 32 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 33 Bericht Bf. Christoph Raubers von Laibach (kgl. Gesandter an der Kurie) an Kg. Maximilian

Nr. 34 Bericht Bf. Christoph Raubers von Laibach an Kg. Maximilian

Nr. 35 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 36 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 37 Bericht Daniel Ruhes (kgl. Sollizitator in Rom) an Kg. Maximilian

Nr. 38 Rat der Stadt Genua an die Kff.1 

Nr. 39 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 40 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 41 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 42 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

Nr. 43 Instruktion Kg. Maximilians für Dr. Heinrich Hayden, Camillo de Montibus, Leonhard Rauber, Georg Moysse und Dr. Johannes Räbler als Gesandte nach Venedig

1.3. Verhandlungen König Maximilians mit den Eidgenossen

Nr. 44 Abschied des eidgenössischen Tages in Einsiedeln

Nr. 45 Abschied des eidgenössischen Tages in Baden/Aargau

Nr. 46 Abschied des eidgenössischen Tages in Zürich

Nr. 47 Weisung Kg. Maximilians an Ulrich Frh. von Hohensax

Nr. 48 Ausschreiben Kg. Maximilians an die eidgenössischen Orte

Nr. 49 Reaktionen eidgenössischer Orte auf das Ausschreiben Kg. Maximilians (25. März-3. Mai) (Aktenreferat)

Nr. 50 Abschied des eidgenössischen Tages in Luzern

Nr. 51 Abschied des eidgenössischen Tages in Baden/Aargau

Nr. 52 Vollmacht Kg. Maximilians für Bf. Matthäus von Sitten und Georg auf der Flüe/Supersaxo

Nr. 53 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

2. Angelegenheiten von Reichsständen

2.1. Kurmainz

Nr. 54 Beschlüsse des Mainzer Domkapitels (24. März-10. April)

2.2. Kurtrier

Nr. 55 Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Trier an Ebf. Jakob von Trier

2.3. Kurpfalz

Nr. 56 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

Nr. 57 (Geheime) Instruktion Kf. Philipps von der Pfalz für Dr. Florenz von Venningen (Kanzler) und Hans Landschad als Gesandte zu Kg. Maximilian

Nr. 58 (Offene) Instruktion Kf. Philipps von der Pfalz für Dr. Florenz von Venningen (Kanzler) und Hans Landschad als Gesandte zu Kg. Maximilian

Nr. 59 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

Nr. 60 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Hans Landschad

Nr. 61 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Hans Landschad

Nr. 62 Bericht Dr. Florenz’ von Venningen und Hans Landschads an Kf. Philipp von der Pfalz

Nr. 63 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Hans Landschad

Nr. 64 Nachschrift zu einer Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Hans Landschad

2.4. Kursachsen

Nr. 65 Bf. Johann von Naumburg an Kf. Friedrich III. und Hg. Johann von Sachsen

2.5. Herzog Georg von Sachsen gegen Bischof Friedrich von Utrecht: Streit um Groningen

Nr. 66 Zitationsmandat Kg. Maximilians an Bf. Friedrich von Utrecht

Nr. 67 Vollmacht Bf. Friedrichs von Utrecht für Gesandte zum Konstanzer Tag

2.6. Herzog Georg von Sachsen gegen Groningen

Nr. 68 Zitationsmandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Groningen

Nr. 69 Vollmacht der Stadt Groningen für Gesandte zum Konstanzer Tag

2.7. Stadt Konstanz gegen Bischof Hugo von Konstanz

Nr. 70 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz

Nr. 71 Mandat Kg. Maximilians an Bf. Hugo von Konstanz

Nr. 72 Mandat Kg. Maximilians an Bf. Hugo von Konstanz

Nr. 73 Inhibitionsmandat Kg. Maximilians an [den bfl. Konstanzer Offizial Georg Schütz]

Nr. 74 Beschlüsse des Konstanzer Domkapitels

2.8. Herzog Albrecht IV. von Bayern gegen Pfalzgraf Friedrich: Streit um das niederbayerische Erbe

Nr. 75 Kg. Maximilian an Hg. Albrecht IV. von Bayern

Nr. 76 Bericht Dr. Sebastian Ilsungs1  an Hg. Albrecht IV. von Bayern

Nr. 77 Bericht Bf. Georgs von Trient und Wolfgangs von Zülnhart an Kg. Maximilian

Nr. 78 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

Nr. 79 Kg. Maximilian an den Schwäbischen Bundestag in Augsburg

Nr. 80 Instruktion Hg. Albrechts IV. von Bayern für Kaspar von Winzer (hgl. Rat) als Gesandten zu Kg. Maximilian

Nr. 81 Abschied des Schwäbischen Bundes

Nr. 82 Instruktion Hg. Albrechts IV. von Bayern für Dietrich von Plieningen (hgl. Rat), Georg Eisenreich (Dechant zu St. Peter/München) und Johannes von Emershofen (Pfleger zu Aichach) als Gesandte zu Kg. Maximilian nach Überlingen bzw. zum RT nach Konstanz1

Nr. 83 Weisung Hg. Albrechts IV. von Bayern an Georg Eisenreich und Johannes von Emershofen

Nr. 84 Instruktion Hg. Albrechts IV. von Bayern für Georg Eisenreich und Johannes von Emershofen als Gesandte zu Kg. Maximilian und zum Konstanzer RT

Nr. 85 Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte) an Schwäbische Bundesstädte, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Nr. 86 Gf. Heinrich [Prüschenk] von Hardegg an Hg. Albrecht IV. von Bayern

Nr. 87 Schwäbische Bundesversammlung in Überlingen an Hg. Albrecht IV. von Bayern

Nr. 88 Antwortschreiben Hg. Albrechts IV. von Bayern an die Schwäbische Bundesversammlung in Überlingen

2.9. Konflikt zwischen den Herzögen von Mecklenburg und der Hansestadt Lübeck

Nr. 89 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck

Nr. 90 Dr. Hartmann Bgf. von Kirchberg (Koadjutor des Stifts Fulda) an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck

Nr. 91 Hgg. Heinrich V. und Balthasar von Mecklenburg an Dr. Johannes Mogenhofer (kursächsischer Kanzler und Domherr zu Naumburg)

2.10. Stadt Worms gegen Bischof Reinhard und den Wormser Stiftsklerus

Nr. 92 Zitationsmandat Kg. Maximilians an Dechanten, Kapitelherren und Angehörige des Domstifts, der Stifte St. Paul, St. Andreas und St. Martin sowie des Liebfrauenstifts

2.11. Graf Edzard von Ostfriesland

Nr. 94 Zitationsmandat Kg. Maximilians an die Gff. Edzard und Uko von Ostfriesland

Nr. 95 Otto von Langen zu Beverförde (Mainzer Domherr) an Zyprian von Serntein

2.12. Reichsstadt Frankfurt

Nr. 96 Memorial des Frankfurter Rates für Verhandlungen der RT-Gesandten Johann von Lünen und Johann Frosch mit Kg. Maximilian

2.13. Reichsstadt Nürnberg

Nr. 97 Weisung der Nürnberger Hh. Älteren an Dr. Erasmus Topler

Nr. 98 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

2.14. Reichsstadt Konstanz

Nr. 99 Beschlüsse des Konstanzer Rates

2.15. Reichsstädte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen: Verpfändung an Kursachsen

Nr. 100 Antwort Kg. Maximilians an Gesandte der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen1

Nr. 101 Antwort Kg. Maximilians an Gesandte der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen

Nr. 102 Bürgermeister und Räte der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 103 Bürgermeister und Räte der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen an Kg. Maximilian

Nr. 104 Entwurf Nordhausens für die Instruktion Hermann Pfeiffers als Gesandten zum kgl. Tag in Konstanz

3. Organisatorische Vorbereitung des Reichstages

Nr. 105 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz

Nr. 106 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz an Kg. Maximilian

Nr. 107 Bürgermeister und Rat der Stadt Freiburg/Br. an Niklas Ziegler (obersten kgl. Sekretär) und Jakob Villinger (kgl. Buchhalter)

Nr. 108 Beschlüsse des Konstanzer Domkapitels im Zusammenhang mit dem RT

Nr. 109 Gf. Wilhelm von Henneberg-Schleusingen an Mgf. Friedrich von Brandenburg–Ansbach

Nr. 110 Beschlüsse des Konstanzer Rates im Zusammenhang mit dem RT1

Nr. 111 Ebf. Ernst von Magdeburg an den Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 112 Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Aachen an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 113 Rat der Stadt Wetzlar an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 114 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz an den Rat der Stadt Frankfurt

Nr. 115 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

Nr. 116 Kg. Maximilian an Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach

Nr. 117 Instruktion Kg. Maximilians für seine Räte Gf. Ulrich von Montfort, Christoph Schenk von Limpurg (kgl. Vogt zu Nellenburg und Hauptmann des Schwäbischen Bundes), Niklas von Firmian (kgl. Vogt zu Ortenburg und Hofmeister der röm. Kgin.), Wilhelm Marschall von Pappenheim, Dr. Ludwig Vergenhans (Propst zu Stuttgart), Dr. Peter Jakobi (Propst zu Backnang) und Dr. Hans Schad als Gesandte zu den Reichsständen in Konstanz

Nr. 118 Kg. Maximilian an Hg. Johann II. von Kleve

Nr. 119 Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg an Bürgermeister und Räte der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen

Nr. 120 Mgf. Albrecht IV. von Brandenburg an Kg. Maximilian

Nr. 121 Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt an Bürgermeister und Räte der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen

Nr. 122 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz an Niklas Ziegler (oberster kgl. Sekretär)

Nr. 123 Reichserbmarschall Wilhelm von Pappenheim an Kg. Maximilian

Nr. 124 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz an die Stadt Überlingen

Nr. 125 Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach an Gf. Wilhelm von Henneberg-Schleusingen

Nr. 126 Vollmacht Hg. Heinrichs V. von Mecklenburg für Hg. Albrecht VII. von Mecklenburg zur Teilnahme am RT

Nr. 127 Matthäus Neithart an Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg

Nr. 128 Weisung Kg. Maximilians an Gf. Eitelfriedrich von Zollern, Stadt Überlingen u.a.1

Nr. 129 Bericht Peters von Aufseß (Würzburger Domherr) an Bf. Lorenz von Würzburg

Nr. 130 Lgf. Wilhelm II. von Hessen an Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel

Nr. 131 Weisung Kg. Maximilians an das Regiment und die Raitkammer zu Innsbruck

Nr. 132 Weisung Kg. Maximilians an Reichserbmarschall Wilhelm von Pappenheim (kgl. Rat)

Nr. 133 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

Nr. 134 Reichserbmarschall Wilhelm von Pappenheim an Kf. Friedrich III. und Hg. Johann von Sachsen

Nr. 135 Vollmacht Lgf. Wilhelms II. von Hessen für Gesandte zum RT

Nr. 136 Beschlüsse des Bamberger Domkapitels

Nr. 137 Anton Tucher d. Ä. an Kf. Friedrich III. von Sachsen

Nr. 138 Hg. Albrecht IV. von Bayern an Kg. Maximilian/Kredenzbrief für Gesandte zum RT

Nr. 139 Bf. Georg von Bamberg an Domdechant Georg Stiebar und Domkapitel des Hst. Bamberg

Nr. 140 Weisung Kg. Maximilians an Regiment und Raitkammer zu Innsbruck

Nr. 141 Ebf. Leonhard von Salzburg an Zyprian von Serntein

Nr. 142 Weisung Kg. Maximilians an Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach

Nr. 143 Werner Holzsattel (ebfl. Kölner Diener) und Johann Heinrich von Schmalkalden (Dechant zu Bonn, ebfl. Kölner Sekretär) an Zyprian von Serntein

Nr. 144 Ebf. Hermann von Köln an Gf. Wilhelm von Henneberg-Schleusingen

Nr. 145 Kg. Maximilian an Hg. Johann II. von Kleve (entsprechend an Mgf. Christoph I. von Baden)

Nr. 146 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Nr. 147 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Kg. Maximilian

Anmerkungen

a
 Leon] In D irrtümlich: Bern. B, C wie A.
1
 Kgl. Gesandte hatten zuletzt auf einem Schwäbischen Bundestag in Donauwörth Ende August 1506 beantragt, für den Fall eines feindlichen Angriffes während des kgl. Romzuges Vorkehrungen zu treffen. Die Versammlung griff in ihrer Antwort am 31.8. den instruktionsgemäßen Hinweis der Gesandten auf, daß diese Angelegenheit das ganze Reich angehe, und erklärte, daß nur ein gemeinsamer Beschluß aller Reichsstände den frz. Kg. und die Eidgenossen wirkungsvoll abschrecken könne. Man erinnerte auch an die von ständischer Seite geübte Kritik am Alleingang des Schwäbischen Bundes im Schweizerkrieg. Da Kg. Maximilian gemäß der Ankündigung seiner Gesandten ohnehin möglichst bald einen RT einberufen wollte, schlugen die Bundesstände vor, sein Anliegen dort vorzubringen, und sagten die Unterstützung durch ihre Gesandten zu. Gleichzeitig wurde die auf dem Ulmer Bundestag gemachte Hilfszusage [Nr. 3, Anm. 1] erneuert (Schwäbischer Bundesabschied, Kop. Donauwörth, montag nach St. Bartholomäus; HStA München, KÄA 2013, fol. 193–196’, hier fol. 193’-194’; HStA Stuttgart, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42).
1
 Gesandte Kg. Maximilians baten auf dem Schwäbischen Bundestag in Ulm gegen Ende Juli 1506 um Bundeshilfe für den Fall, daß die Erbländer, das Reich oder Bundesmitglieder während des geplanten Romzuges angegriffen würden, um den Kg. von seinem Unternehmen abzubringen. Sie eröffneten außerdem ihren Auftrag, diesbezüglich auch bei der Niederen Vereinigung (vgl.Matzinger, Geschichte II; Mertens, Reich, S. 222–229) vorstellig zu werden. Die versammelten Stände sagten für den Fall eines Angriffes auf die Erblande ihre Hilfe gemäß der Bundesordnung zu, bekundeten aber auch ihre Erwartung, daß die übrigen Reichsstände im Verteidigungsfalle ebenfalls Hilfe leisten würden (Schwäbischer Bundesabschied, Kop. Ulm, St. Jacobs tag im schnit [25.7.]1506; HStA München, KÄA 2013, fol. 191–192; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [14] Schwäbischer Bund (Jan.-Okt. 1506), unfol.; HStA Stuttgart, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42. Knappes Regest: Klüpfel, Urkunden I, S. 552f.).
2
 Siehe Nr. 2, Anm. 1.
3
 Gemäß Carl (Bund, S. 458f.) ist dies so nicht richtig.
1
 Ein Archivarsvermerk datiert das Stück auf den 23.10. An diesem Tag erhielt Kg. Maximilian die Nachricht vom Tod seines Sohnes Philipp (Wiesflecker, Maximilian III, S. 304; Hollegger, Maximilian, S. 167; Krendl, Verhandlungen, S. 220). Richtiger ist wohl: um den 23.10. Der Entwurf entstand schon vom Schriftbild her zweifellos mit Unterbrechungen.
a
 klaene anzal] Korrigiert aus: anzal.
b
 IIII kotembre] Korrigiert aus: XII monad. – Kotembre = Quatember.
2
 Beschluß des Kölner RT zur Bewilligung einer einjährigen Ungarnhilfe von 4000 Mann (RAb vom 31.7.1505; Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 366, hier S. 526f., Pkt. 3).
c
 Fmm. und] Einfügung am Rand. 
d
 auch] Danach gestrichen: der freyen.
3
 Schreiben Kg. Maximilians an die in Ofen versammelten ungarischen Stände vom 18.4.1506 (Szalay, Geschichte III/2, S. 123f.; Fessler, Geschichte III, S. 280; Fuchs, König, S. 155; Leipold, Ostpolitik, S. 208; Wiesflecker, Maximilian III, S. 329).
4
 Resolution Kg. Maximilians an die auf dem Kölner RT versammelten Stände vom 24.7.1505 (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 358, S. 500f., Pkt. 2); Mitteilung des Straßburger Gesandten Ott Sturm über den kgl. Vortrag (ebd. 2, Nr. 756, S. 1072).
5
 Vertrag von Hagenau, 4.4.1505 (Regest: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 75, S. 222–226); Beeidigung durch Kg. Maximilian und Kg. Philipp von Kastilien, Hagenau, 4.4.1505 (ebd., Nr. 77, S. 227); Garantieerklärung Kg. Maximilians, Hagenau, 9.4.1505 (ebd., Nr. 90, S. 243f.).
e
 peybesen] Danach gestrichen: halber kristenhait, so.
6
 Mit Ausnahme von Maximilian I. und seinem Sohn Philipp waren keine Monarchen in Hagenau anwesend. Vgl. Wiesflecker, Maximilian III, S. 135–139.
7
 Anwesend waren als Gesandte kgl. Häuser die französische Delegation (z. B. Bericht der venezianischen Gesandten vom 1.4.1505; Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 72, S. 219) und der spanische Gesandte Pedro de Ayala (Bericht der venezianischen Gesandten vom 31.3.1505; ebd., Nr. 71, S. 218, Pkt. 2. Wiesflecker, Maximilian III, S. 136).
8
 Gemeint sind der päpstliche Legat Mariano de Bartolini (z. B. Weisung Papst Julius’ II. an Bartolini vom 16.4.1505; Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 317, S. 428) und der frz. Delegationsführer Kardinal George d’Amboise, Legat des Hl. Stuhls in Frankreich (Wiesflecker, Maximilian III, S. 136).
9
 Als einziger Kf. war Ebf. Jakob von Trier auf dem Hagenauer Tag anwesend. Zu dessen Aufenthalt in Hagenau: Heil, RTA-MR VIII/1, S. 215–222 passim, 227f., 233, 236, 239, 245–247, 251).
10
 Gemeint ist der zwischen Philipp dem Schönen und Karl von Egmond geschlossene Vertrag von Tiel vom 28.7.1505 (Frz. Druck: Molinet, Chroniques, S. 556–560). Vgl. dazu Nijhoff, Gedenkwaardigheden VI/1, S. LXXXIf.; Struick, Gelre, S. 65f.; Mayer, Beziehungen, S. 146; Cauchies, Philippe, S. 173.
11
 Lehenbrief Kg. Maximilians für Kg. Philipp von Kastilien über das Hm. Geldern und die Gft. Zutphen vom 4.4.1505 (Regest: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 76, S. 226).
12
 Vgl. zu dem durch Karl von Egmond im Mai 1506 eröffneten und nach dem Tod Kg. Philipps von Kastilien durch Waffenstillstand vom 14.10.1506 beendeten Geldernkrieg: Struick, Gelre, S. 80–104; Redlich, Vermittlungspolitik, S. 144–147; Mayer, Beziehungen, S. 154–158; Wiesflecker, Maximilian III, S. 287f.
13
 Im Sommer 1506 hielten sich zwei frz. Gesandtschaften im Reich auf: François de Rochechouart, Antoine Du Prat und der kgl. Sekretär Antoine Jourdan wurden auf ihrer Reise zu Kg. Maximilian auch bei Bf. Albrecht von Straßburg, Mgf. Christoph von Baden und Hg. Ulrich von Württemberg vorstellig (Auton, Chroniques IV, S. 51–61; Le Glay, Négociations I, S. LXXX-LXXXII; Richter, Beziehungen, S. 147–149; Fuchs, König, S. 112–115; Simon, Beziehungen, S. 10f.; Wiesflecker, Maximilian III, S. 276f.). Eine zweite Gesandtschaft – bestehend aus Philippe de Commynes, Pierre de la Vernade, François de Loynes und dem kgl. Sekretär Jean Poncher – referierte ihre Instruktion vermutlich Ende Juni/Anfang Juli u.a. vor Räten Hg. Wilhelms von Jülich (Beglaubigungsschreiben Kg. Ludwigs von Frankreich an Hg. Wilhelm von Jülich [und andere Kff. und Ff.] für seine Gesandten, Montils-les-Tours, 31.5.1506, dt. Übers.; HStA Düsseldorf, Jülich-Berg I, Nr. 272, fol. 13–14. Eh. Aufzeichnung des Jülicher Kanzlers Wilhelm von Lüninck über den Vortrag der frz. Gesandten, s.d.; ebd., fol. 15–16’). Sehr wahrscheinlich waren es auch diese Gesandten, die am 15.7. einen Vortrag vor Deputierten des Frankfurter Rates hielten (ISG Frankfurt, BMB 1506, fol. 23’, 25’). Der kgl. Rat Heinrich Hayden warnte einen ungenannten Kf., wohl Ebf. Hermann von Köln, am 3.7. vor den Absichten der zu dieser Zeit in Köln oder Bonn weilenden frz. Gesandten. Deren Mission diene dazu, die Haltung der Kff. gegenüber Kg. Maximilian zu erkunden, die Unterstützung für den röm. Kg. und seinen Sohn Philipp zu hintertreiben und schließlich den Bruch des Hagenauer Vertrages durch Kg. Ludwig zu beschönigen (Kop. Mecheln; HHStA Wien, Maximiliana 43, Fasz. V/6, fol. 40–43).
f
 ier] Danach gestrichen: treffenlich.
14
 So wies die Signorie ihren Gesandten am kgl. Hof, Pietro Pasqualigo, am 17.2.1506 an, Kg. Maximilian mitzuteilen, daß man die angeforderten Galeeren bereitstellen und ihn auch sonst bei seinem Romzug in jeder Weise unterstützen werde, und lud den Kg. ein, mit seinem Gefolge in Venedig Station zu machen (ital. Kop.; AS Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1504–1506 (reg. 40), fol. 154’-155’, hier 154’-155). In einem zweiten Schreiben erhielt Pasqualigo jedoch Befehl, Maximilian davon zu überzeugen, den Seeweg zu nehmen. Darin relativierte der Magistrat auch die Ernsthaftigkeit seiner Einladung nach Venedig (ital. Kop., 17.2.1506; ebd., fol. 155’-156). Laut Weisung an den venezianischen Orator in Frankreich, Alvise Mocenigo, hatte Pasqualigo am 6.2. berichtet, daß der röm. Kg. um zwei große Galeeren und um Geleitbriefe für den Zug seines übrigen Gefolges durch venezianisches Territorium – a via pacifica et quieta – ersuche. Venedig habe deshalb dem Ersuchen stattgegeben (ital. Kop., 19.2.1506; ebd., fol. 156’). Tatsächlich wurden alle lokalen Stellen informiert, daß der röm. Kg. mit einem Großteil seines Gefolges den Seeweg nehmen werde. Für die restlichen Gefolgsleute sollten die Verkehrswege instandgesetzt werden. Die lokalen venezianischen Befehlshaber wurden auch angewiesen, deren Durchzug keinesfalls zu behindern, sondern das kgl. Gefolge vielmehr in jeder Weise zu unterstützen (lat. Kop., 18.2.1506; ebd., fol. 156–156’). Zwei Monate später stellte die Signorie in einer weiteren Weisung an Pasqualigo klar, daß die Einladung nach Venedig allein aus dem Grund erfolgt sei, um Maximilian die gleiche Ehrerbietung erweisen zu können wie bekanntermaßen seinerzeit dessen Vater. Bezüglich des vom röm. Kg. gegenüber Pasqualigo angesprochenen Verdachts Papst Julius’ II. in bezug auf den Romzug verwies die Signorie darauf, daß andere italienische Machthaber die päpstliche Auffassung teilen könnten, nachdem bereits das Gerücht umlaufe, daß der röm. Kg. mit Truppen und nicht wie sein Vater friedlich – was bislang allgemein erwartet worden sei – nach Italien kommen werde. Es heiße, der frz. Kg. verlege aus diesem Grund bereits Truppen nach Mailand und ziehe nach Lyon und notwendigenfalls noch weiter. Ein Bündnis Venedigs mit dem röm. Kg. – Maximilian und Matthäus Lang hatten Pasqualigo laut einer Weisung Venedigs an Alvise Mocenigo jeweils in vertraulichen Unterredungen angekündigt, daß der Kg. nach dem Abschluß eines Vertrages mit Ungarn ein Bündnis mit der Serenissima unter Einbeziehung des Papstes schließen wolle (ital. Kop., 18.4.1506; ebd., fol. 164’-165, hier 164’) – hätte zweifellos ein Gegenbündnis aller anderen Staaten zur Folge und brächte die Gefahr eines Krieges zwischen den christlichen Fürsten mit sich, der erfahrungsgemäß die Türken auf den Plan rufen würde mit dem Ziel, die christliche Religion auszulöschen. Pasqualigo sollte deshalb Kg. Maximilian bitten, sich Gedanken über einen Weg zur Beseitigung des Unfriedens zwischen den christlichen Staaten zu machen und entweder friedlich nach Italien zu kommen, wie dies sein Vater getan und er selbst bislang angekündigt habe, oder eine andere Möglichkeit zu finden, den Papst und die übrigen italienischen Fürsten zu beruhigen (ital. Kop., 18.4.1506; ebd., fol. 163’-164). Laut Weisung vom 17.8. sollte Mocenigo über einen Bericht Pasqualigos Mitteilung machen, wonach der röm. Kg. seine Meinung, über das Meer nach Rom zu reisen, geändert und beschlossen hatte, non andar modo quieto, ma cum exercito potente, per piùi sua securità. Venedig empfahl Kg. Ludwig, sich nach Lyon zu begeben und eine Nachricht über seinen Zug nach Italien mit einem großen Heer zu lancieren (ital. Kop.; ebd., fol. 189’).
15
 Der spätere Papst Julius II., Giuliano della Rovere, Kardinal von S. Pietro in Vincoli, war 1494 nach Frankreich geflohen. Er hatte an den Italienkampagnen Karls VIII. und Ludwigs XII. teilgenommen und war in dieser Zeit wiederholt als Sachwalter französischer Interessen aufgetreten (Pastor, Geschichte III/1, S. 385f.; Brosch, Julius, S. 55–58, 64–72, 85f.; Shaw, Julius, S. 81–115; Fusero, Giulio, S. 177–199).
16
 Diesen Standpunkt hatte Papst Julius beispielsweise gegenüber Gesandten Kg. Maximilians Anfang März 1506 vertreten (Sanuto, Diarii VI, Sp. 310; Stelzer, Maximilian, S. 56; Wiesflecker, Maximilian III, S. 346f.).
17
 In seiner Weisung an Alvise Mocenigo vom 17.8. kündigte die Signorie an, die venezianischen Truppen in Alarmbereitschaft zu versetzen (ital. Kop.; AS Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1504–1506 (reg. 40), fol. 189’). Der Statthalter zu Friaul [Pietro Cappello] erhielt Weisung zur Aufstellung einer Truppe von 1500–2000 Mann und zu anderen geeigneten Maßnahmen, um Übergriffe der als barbare und indomite qualifizierten kgl. Truppen zu unterbinden (ital. Kop., 20.8.1506; ebd., fol. 189’-190’). Laut Ratsbeschluß vom gleichen Tag erhielten Bartolomeo d’Alviano und andere venezianische Truppenführer Befehl, mit ihren Einheiten nach Friaul zu ziehen, um das venezianische Territorium zu sichern (ital. Kop.; ebd., fol. 190’). Am 23.8. wurden Maßnahmen zur Sicherung der Romagna beschlossen (ital. Kop.; ebd., fol. 193’). Zwei Tage später erging der Beschluß zur Anwerbung weiterer 200 Reiter und 2000 Fußsoldaten (ital. Kop.; ebd., fol. 194). Vgl. Bembo, Historia VII, pag. 157–158.
18
 = aus bewegnis: auf Veranlassung, auf Initiative (Grimm, Deutsches Wörterbuch I, Sp. 1774).
19
 Kein Nachweis möglich.
20
 Kardinalbf. Melchior von Brixen, Teilnehmer an der Gesandtschaft nach Venedig im Okt./Nov. 1506, war anschließend gemäß Weisung Kg. Maximilians (Kg. Maximilian an Paul von Liechtenstein, Kop. Rottenmann, 20.10.1506; ÖNB Wien, Cod. ser. n. 2646, fol. 137–138) zu Papst Julius nach Bologna weitergezogen (Ulmann, Maximilian II, S. 289; Stelzer, Maximilian, S. 176f.).
g
 weylent] Einfügung am Rand. 
h
–h muem ... gemachel] Einfügung am Rand, korrigiert aus: beyb [= Weib]. – Gemeint ist die Eheschließung zwischen Kg. Ferdinand von Aragon und Germaine de Foix, einer Nichte Kg. Ludwigs von Frankreich.
21
 Satz bricht ab; zu ergänzen wohl: nach Rom ziehen.
i
 karnerischen] Korrigiert aus: osterreichischen. – Karnerisch = Kärntner. 
j
 haupt] Irrtümlich gestrichen.
k
 hett] Danach gestrichen: das er uns myt nichte lasse. 
l
 beylent] Sehr wahrscheinlich spätere Ergänzung am Zeilenende.
m
 erlegt] Danach gestrichen: und sein geraysigen. Der Text ist im folgenden – nach einer offenkundigen Pause – mit ruhigerer Hand fortgesetzt.
n
 haben] Danach gestrichen: In der aller unßer italiänischen widerwertikait.
22
 Spielt an auf die Gefangensetzung Ludovico Sforzas im Jahre 1500.
o
–o und ... Ungern] Einfügung am Rand. 
23
 Gemeint ist die Mission der frz. Gesandten Valéran de Sains, H. von Marigny, und Accurse Mainier im Spätsommer 1506 (Sanuto, Diarii VI, Sp. 420; Naschenweng, Beiträge III, S. 182).
p
 ier] Danach (unvollständig) gestrichen: ains taels oder.
24
 Gemeint ist der Wiener Vertrag zwischen Kg. Maximilian und Kg. Wladislaw von Ungarn vom 19.7./5.8.1506 (Fuchs, Maximilian, S. 166; Wiesflecker, Maximilian III, S. 334f.; Hollegger, Maximilian, S. 177; Szalay, Geschichte III/2, S. 126f.; Fessler, Geschichte III, S. 281f.).
25
 Preßburger Vertrag vom 7.11.1491 (Druck: Bak, Königtum, S. 154–157; Firnhaber, Beiträge, Nr. LXIX, S. 469–490; DuMont, Corps III/2, Nr. CXLV, S. 263–269. Vgl. Turba, Geschichte, S. 331–334; Wiesflecker, Maximilian I, S. 303–305).
q
 auf] Korrigiert aus: hie.
r
–r Italia ... gelegen] Einfügung am Rand. 
s
 uns] Danach gestrichen: erfreut.
26
 Schreibfehler; richtig: und.
27
 Text bricht ab. Die Fortsetzung auf der nächsten Seite ist – wohl nach einer weiteren Unterbrechung – mit deutlich unruhigerer Hand geschrieben.
t
–t mit ... mach[t]] Einfügung am Rand. 
u
 beylent] Einfügung am Rand.
28
 Zu den Bemühungen Kg. Maximilians um ein Bündnis mit den Eidgenossen ab Dez. 1505 vgl.Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 231, S. 328, Pkt. h; Nr. 237, S. 334, Pkt. g; Nr. 248, S. 345, Pkt. c, S. 345f. Anm. zu c; Nr. 253, S. 351, Pkt. a; Gagliardi, Anteil, S. 605–609; Kohler, Suisses, S. 30–35. Zu den diesbezüglichen Verhandlungen im Vorfeld des Konstanzer RT vgl. Nrr. 44f.
v
–v und ... sunen] Einfügung am Rand. 
29
 = der Böse: Kg. Ludwig von Frankreich.
30
 Schreibfehler, richtig: sie.
31
 Abbildung dieser Seite bei Wiesflecker, Maximilian III, vor S. 273; Hollegger, Maximilian, S. 168 Abb. 10; Buck, Nation, S. 46 Abb. 3.
w
 reichstet] Danach gestrichen: und ain osterreichische stat.
x
–x Stet ... euch] Irrtümlich gestrichen.
y
–y mals ... Gott] Einfügung am Rand. 
z
–z Cur ... interpretare] Einfügung am Seitenende.
32
 = Eloi, Eloi, lama sabachthani: Mein Gott, warum hast Du mich verlassen? – die letzten Worte Christi am Kreuz (Ps 22,2; Mt 27,46; Mk 15,34).
aa
–aa in ... morte] Einfügung am Rand, korrigiert aus: vivendo.
33
 Es folgen (fol. 22, 23–33, 35–40, 41–41’, 43–49, 50–51, 52–53, 54–56, 58) Überlegungen Kg. Maximilians zur außenpolitischen Lage, die in keinem direkten Bezug zum projektierten RT stehen.
1
 Das Konzept (H) datiert ebenfalls vom 27.10. Die danach noch benötigte Zeit für die Herstellung der Drucke erklärt die große Differenz zwischen dem Ausstellungsdatum und der Zustellung des Ausschreibens, weshalb im handschriftlichen Zusatz [Pkt. 11] der Termin auf den 7.3. verschoben werden mußte.
2
 Beschreibung des Augsburger Exemplars bei Rosenthal, Einblattdrucke, Nr. 87.
3
 Der Frankfurter Rat beschloß am 7.1. aufgrund des kgl. Ausschreibens [Pkt. 6 – Deßhalben mit ... versehenn.], am 20.1. eine Seelenmesse für Kg. Philipp von Kastilien abzuhalten (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 92’).
4
 Kg. Maximilian hatte die beiden 1492 und 1493 geborenen Brüder im April 1505 für volljährig erklärt (Heil, RTA-MR VIII/1, S. 908 Anm. 1).
5
 Das Ausschreiben nach Konstanz war die letzte RT-Ladung für Braunschweig (Achilles, Beziehungen, S. 35; Täubrich, Herzog, S. 19; Schneidmüller, Reichsnähe, S. 39); drei Tage zuvor, am 24.10., hatte Kg. Maximilian die Privilegien der Stadt bestätigt (Hänselmann, Urkundenbuch I, Nr. CXXIII, S. 276f.). Baumann/Riezler (Urkundenbuch IV, Nr. 423, S. 387) weisen ein an Gf. Wolfgang von Fürstenberg gerichtetes gedrucktes Ausschreiben nach. Auch die Stadt Magdeburg wurde 1507 zum RT eingeladen, nahm aus Rücksicht auf Ebf. Ernst aber nicht daran teil (Asmus, Magdeburg, S. 407; Rogge, Ernst, S. 75). Hoffmann (Verhältnis, S. 21) erwähnt eine weitere Einladung an Danzig, das sich jedoch als dem Kg. von Polen untertänig entschuldigte.
a
–a zů ... etc.] Fehlt in H.
b
 Embieten ... gůtz] Fehlt in H.
c
–c den ... Augspurg] In C: dem Ersamen [handschriftl. Fortsetzung:] unserm lb. andechtigen, N., abt des gotzhaus Verden in Westfalen. In D: den [durch Radierung korrigiert aus: dem] hochgebornen [handschriftl. Fortsetzung:] Albrechten und Wolfgangen, Pfgff. bey Rein, Hgg. in Bayrn, unsern lb. swager, oheim und Ff.In E: dem Edlen [handschriftl. Fortsetzung:] unserm und des Reichs lb. getreuen Johann Gf. zu Nassau, Vianden und Diez. In F: dem hochgebornen [handschriftl. Fortsetzung:] Joachim, Mgf. zu Brandenburg, zu Stetin, Pomern, der Cassuben und Wenden Hg., Bgf. zu Nurmberg etc., des Hl. Röm. Reichs erzcamerer, unserm lb. oheim und Kf.In G: dem Erwirdigen [handschriftl. Fortsetzung:] Philipsen, administrator des stifts Freysing, unserm F. und lb. andechtigen.
d
 den Ersamen] Fehlt in B.
e
–e burgermaister ... Augspurg] Handschriftliche Einfügung. 
f
–f Ersamen ... getrewen] In C: Ersamer, lieber andechtiger. In D: Hochgeborner, lieben oͤheim vnd fuͤrsten. In E: Edler, lieber getrewer. In F: Hochgeborner, lieber oͤheim vnd Churfůrst. In G: Erwürdiger fůrst, lieber andechtiger. In H: Erwirdiger, lb. neve und Kf.– In der Folge werden die immer gleichen Varianten bei der Anrede und daraus resultierende Abweichungen (Singular – Plural) nicht mehr erfaßt.
g
 Ersamen] Fehlt in B.
h
 Marohegkh] In H richtig: Marchegkh [= Marchegg/Niederösterreich].
6
 Schreiben Kg. Maximilians vom 18.4.1506 [Nachweise s. Nr. 4, Anm. 3].
i
 Sygel] Hier endet Fragment 1 und beginnt Fragment 2 des Wiener Konzepts.
7
 Siehe Nr. 4, Anm. 4.
j
–j vnnd ... solchem] In H korrigiert aus: der meynung, sy durch solichs zu bewegen, damit sy.
k
 fürnaͤmsten] In H danach gestrichen: reichisten.
l
 czů] In H danach gestrichen: hauptleuten und gubernanten.
m
–m weilend ... verschriben] Fehlt in H.
8
 Preßburger Vertrag vom 7.11.1491 [Nachweise s. Nr. 4, Anm. 25].
n
–n mit ... jren] In H Einfügung am Rand.
o
–o den ... gůt] In H Einfügung am Rand.
p
 genannt] In H danach gestrichen: entzwischen dene ir wagenpurg und heere lag, getan.
q
–q so ... zeyt] In H Einfügung am Rand.
9
 Wiener Vertrag vom 19.7./5.8.1507 [Nachweise s. Nr. 4, Anm. 24].
10
 Vertrag von Hagenau, 4.4.1505 [Nachweise s. Nr. 4, Anm. 5].
r
 darzů] In H danach gestrichen: etlicher.
11
 Zu den Teilnehmern am Hagenauer Tag vgl. Nr. 4, Anm. 6–9.
s
–s Auch ... meinung] In H Einfügung am Rand.
12
 Robert von der Marck führte im September 1506 ein französisches Hilfskorps für Hg. Karl von Egmond nach Geldern (Blok, Geschichte II, S. 417; Struick, Gelre, S. 100; Meij, Gelderland, S. 32f.; Mayer, Beziehungen, S. 158).
13
 Lehenbrief Kg. Maximilians für Kg. Philipp von Kastilien vom 4.4.1505 [Nachweis s. Nr. 4, Anm. 11].
14
 Nachweise s. Nr. 4, Anm. 13.
15
 Hg. Wilhelm von Jülich unterstützte durch ein Fürschreiben an Kg. Maximilian Simon von Gülge (Guylge) (Propst zu St. Dionysius/Lüttich und Drost zu Palant) als Bevollmächtigten des 1506 gewählten Lütticher Bf. Eberhard von der Marck zum Empfang der Reichsregalien (Or. Kaster, St. Steffanis dach [26.12.]1506; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 2, fol. 44–44’).
16
 Lehenbriefe Kg. Maximilians für Kg. Ludwig von Frankreich (Lat. Druck: Léonard, Recueil II, S. 41–43; Lünig, Reichs-Archiv VII, 1. Abt., Anhang, 5. Absatz, Nr. LXIX, S. 8–10; DuMont, Corps IV/1, Nr. XXXIII, S. 60f.; Müller, Reichs-Tags-Staat, S. 427–432. Regest: Heil, RTA-MR VIII, Nr. 86, S. 237f.) und für Kg. Philipp von Kastilien als Vormund seines Sohnes Hg. Karl vom 7.4.1505 (Lat. Druck: Le Glay, Négociations I, Nr. XXII, S. 78–84. Regest: Heil, ebd., Nr. 87, S. 238–240).
t
–t zwischen ... Claudia] Fehlt in H.
u
 steet] Hier endet Fragment 2 und beginnt Fragment 3 des Wiener Konzepts.
v
–v vnser ... reichs] In E Einfügung am Rand, korrigiert aus: die.
w
–w in ... Das] In H Einfügung am Rand, korrigiert aus: kurzlich mit antwurt, auch tapferm widerstand gefasst zu seyn, das.
x
–x das ... Franczosen] In H Einfügung am Rand, korrigiert aus: das er [= Kg. Ludwig von Frankreich].
17
 S.u. Anm. 19.
18
 Vgl. Nr. 4, Anm. 15.
y
–y vnd ... reich] In H Einfügung am Rand.
19
 Einem Emissär F. Rudolfs von Anhalt nach Venedig, der dessen Gesuch um die Genehmigung zum Durchzug von 3000 Mann nach Mantua überbrachte, empfahl der Senat den Seeweg über Triest oder alternativ die Route über Trient – per ambe le dicte doe prime vie siamo contenti accomodar el transito a dicte zente, per la observantia nostra verso la maestà cesarea, et siamo presti mandar l’homo nostro che le conduchi et accompagni. Weniger in Betracht kam nach dem Dafürhalten Venedigs der längere und schwierigere Weg durch Friaul; man wollte Schwierigkeiten mit den undisziplinierten deutschen Truppen vermeiden. Der Senat signalisierte jedoch auch hier – zweifellos nicht ernstgemeintes – Entgegenkommen, falls Kg. Maximilian auf dieser Route bestehen würde (ital. Kop., 14.10.1506, Verm.: De hac autem deliberatione fieri debeat communicatio cum reverendissimo domino cardinale Brixinense, oratore cesareo hic existente; AS Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1504–1506 (reg. 40), fol. 205–205’). Letztlich konnten zwei Gesandte Anhalts im Oktober 1506 als Erfolg nur die Auszahlung von 6000 Dukaten – die Ende August/Anfang September in Venedig vorstellig gewordene kgl. Gesandtschaft hatte 16 000 Dukaten gefordert (Sanuto, Diarii VI, Sp. 405; Leipold, Beziehungen, S. 231) – verbuchen, die Venedig Kg. Maximilian seit dessen Italienfeldzug von 1496 schuldig geblieben war. Vgl. Sanuto, Diarii VI, Sp. 446, 447, 448; Libri commemoriali VI, Nrr. 122f., S. 89; Wiesflecker, Maximilian III, S. 343f.
20
 Kg. Maximilian hatte Mgf. Francesco von Mantua mit Schreiben vom 15.8.1506 über seine Absicht informiert, den Romzug zu absolvieren. Er forderte den Gonzaga auf, seiner Pflicht als Reichsfürst nachzukommen und daran teilzunehmen. Damit verbunden war der Befehl zur Ausrüstung von Truppen (lat. Or. Eisenerz, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. M. Lang; AS Mantua, A.G., ser. E.II.2, busta 429, fol. 13–13’). Gemäß Instruktion vom 29.9. sollten Ambrosius Fuchshard, Georg Moysse und Leonhard Rauber Mgf. Francesco über die Vorbereitungen Kg. Maximilians für den Romzug und die in diesem Zusammenhang befohlene Verlegung von Truppen nach Italien informieren. Der kgl. Hauptmann F. Rudolf von Anhalt habe Befehl, in die Mgft. Mantua zu ziehen und dort auf den Kg. selbst oder auf weitere Befehle zu warten. Die Gesandten sollten um Aufnahme dieser Truppen und deren Verpflegung gegen angemessene Bezahlung bitten. Sie sollten außerdem eine weitere Gesandtschaft ankündigen, die den Mgf. als Reichsfürsten – erneut – zur Mitwirkung bei der Durchführung des Romzuges und zur Teilnahme daran auffordern würde (Or. m. S. Graz, Vermm. prps./cdrp., Gegenz. Serntein; HStA Hannover, Cal. Br. 22, Nr. 329, fol. 8–9). Mit Schreiben vom 23.10. informierte Kg. Maximilian seine Gesandten, daß noch keine Antwort auf seine schriftliche Bitte an den Mgf., die kgl. Soldaten unter F. Rudolf von Anhalt in sein Land zu lassen, erfolgt sei, und befahl ihnen, Anhalt durch den kgl. Diener Francesco di Castellalto (Kredenzbrief Kg. Maximilians für dens. als Gesandten zu Mgf. Francesco bzw. in dessen Abwesenheit zum Kardinal [Sigismondo] von Mantua, Or. Scheifling, 23.10.1506; AS Mantua, A.G., ser. E.II.2, busta 429, fol. 16–16’) unverzüglich mitzuteilen, ob der Mgf. die Truppen aufnehmen wolle oder nicht oder was sie diesbezüglich erwarteten (Or. Scheifling, Vermm. prps./cdrp., Gegenz. J. Renner; HStA Hannover, Cal. Br. 22, Nr. 329, fol. 6’, 7). F. Rudolf verwies in einem Schreiben vom 12.11.1506 an Mgf. Francesco auf die frühere Ankündigung des durch sein Territorium zu führenden Romzuges und erklärte die Verzögerung des Unternehmens mit dem Widerstand Frankreichs, zeigte sich jedoch zuversichtlich hinsichtlich des baldigen Aufbruchs der Truppen und forderte den Mgf. auf, die kgl. Soldaten ungehindert durch die Mgft. ziehen zu lassen und für deren Verpflegung und Unterkunft zu sorgen (lat. Or. Trient; AS Mantua, A.G., ser. E.XLIII.3, busta 1407, unfol.). Mgf. Francesco allerdings lehnte die Öffnung seines Territoriums für die Truppen Kg. Maximilians kategorisch ab (Leipold, Venedig, S. 239).
z
–z zů ... vnd] Fehlt in H.
aa
–aa nachdem ... hat] In H Einfügung am Rand, korrigiert aus: durch seinen franzosischen heyrat.
21
 Gemeint ist die Eheschließung zwischen Kg. Ferdinand von Aragon und Germaine de Foix, einer Nichte Kg. Ludwigs von Frankreich.
ab
–ab auch ... worden] In H Einfügung am Rand.
ac
–ac got ... erledigung] In H gestrichen.
ad
–ad zů ... bringen] In H Einfügung am Rand.
ae
 Sweytzer] In H: soldner.
22
 Vgl. Nr. 4, Anm. 23.
af
 vns] In H danach gestrichen: wider ir solich pas furnemen.
ag
–ag So ... versehenn] Die Passage stimmt größtenteils wörtlich mit dem Notifikationsschreiben Kg. Maximilians vom 17.10.1506 überein (Or. Rottenmann, Adressat Bf. Wiguläus von Passau; HStA München, Passauer Blechkastenarchiv 21, Stück-Nr. 42. Kop., mutmaßlicher Adressat: Hg. Albrecht von Bayern; UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 492, fol. 410–411. Kop., s.d.; HHStA Wien, RRB TT, fol. 8–8’, mit Liste der Adressaten: Hg. Albrecht von Bayern, Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen, Hg. Georg von Sachsen, Mgf. Christoph von Baden, Ebf. von Trier, Bff. von Brixen, Bamberg, Lavant, Augsburg, Salzburg, Triest, Passau, Chur, Trient, Chiemsee, Regensburg, Seckau, Laibach, Gurk und Freising; ebd., fol. 8’). Das Schreiben ist rückdatiert. Am 17.10 war die Nachricht am kgl. Hof eingetroffen. Kg. Maximilian selbst wurde jedoch erst am 23.10. über den Tod seines Sohnes informiert (Wiesflecker, Maximilian III, S. 304; Hollegger, Maximilian, S. 167).
ah
 Philipsen] In H danach gestrichen: aus diser welt gefordert.
ai
–ai durch ... gefordert] Fehlt in G.
23
 Kg. Maximilian erbat für seinen Sohn die päpstliche Befreiung ab omnibus et singulis poenis purgatorii. Papst Julius bewilligte daraufhin die plenissimam indulgentiam per modum suffragii auctoritate Dei omnipotentis ac beatorum Petri et Pauli apostolorum eius ac nostra (Julius II. an Kg. Maximilian, lat. Konz. Rom, 5.5.1507, Gegenz. Sigismundus [de’ Conti]; ASV Rom, Arm. XL, Nr. 1, fol. 315, Stück-Nr. 42).
aj
 solchs ... bestellen] In C, D, F, G: mit deiner gaistlichait, jr guts nachzuthun, daran sein. In E: mit deinen geistlichen personen, jr guͤtz zu volbringen, bestellen. In H: bey deiner geistlichait, jr guts nachzutun, bestellen.
24
 Vertrag von Blois, 12.10.1505 (Lat. Druck: Léonard, Recueil II, S. 35–40; DuMont, Corps IV/1, Nr. XL, S. 72–74. Vgl. Hillgarth, Kingdoms, S. 593f.).
ak
 berauben] In H sind die beiden folgenden begonnenen Absätze gestrichen: Auch mergemeltem dem Kg. von Frankreich antwurt zu geben. – Dem allem nach und so, wie vor steet, oftgemeltem Kg. von Frankreich.
al
–al die ... söllen] In H Einfügung am Rand.
am
–am in ... halten] In H Einfügung am Rand.
an
–an begerennd ... woͤllennt] In C-H: begerend vnd bittend, du wöllest [In D handschriftlich korrigiert zu: Jr wöllet].
ao
–ao durch ... gewalt] In C-H: in aigner person.
ap
 vnnd] In C-H: Wo du [In D korrigiert zu: Jr] aber auß Eehaffter not, deiner [D: Ewer] person anligend, also nit erscheinen möchtest [D: möchtett], doch dein [D: Ewr] treffenlich Raͤte mitt volmaͤchtigem gewalt an deiner [D: Ewer] stat in solchem schicken.
aq
 Ratslagen] In H danach gestrichen: zu handeln und zu besliessen.
ar
–ar nachdem ... ist] Fehlt in H.
as
–as durch ... müssen] In H Einfügung am Rand, danach folgt: und sunst, wo dieselb ursach nit vorhanden, genaigt weren, in anfang auf gemeltem Reichs tag.
at
–at nit ... kuͤnden] In H korrigiert aus: als wir gedenken, nit sein mag.
25
 Gemeint ist die Finanzierung dieser Truppen mit Geldern aus der Kölner Reichshilfe von 1505.
au
–au gegen ... woͤllenn] In F, H: derselben gnaͤdigklich vnd freundtlich erkennen vnd beschulden und zuguͦt nit vergessen woͤllen.
av
–av euch ... in] In C: dir vnd deinem gotzhauß mit. In D: Euch [handschriftliche Korrektur aus: dein] mit. In E: dir mit. In G: derselben mit.
aw
–aw Und ... besuchen] Fehlt in H.
ax
–ax Darnach ... yetzbestimbten] In E, F: und darzu verordent, das auf demselben.
ay
–ay Darnach ... supra] Fehlt in D.
26
 Zwar ruhte die Rechtsprechung, doch die Kanzlei des Kammergerichts erhielt den Betrieb aufrecht. Johann Storch, Protonotar am Kammergericht, wies Kg. Maximilian mit Schreiben vom 23.1.1507 darauf hin, daß er bereits mehrmals vergeblich um Geld gebeten habe und die Kosten für die Kanzlei nicht länger bestreiten könne. Er ersuchte deshalb erneut um Geld für die Bezahlung des Personals und für seinen eigenen Unterhalt (Or., s.l., jedoch wohl Regensburg; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 23–23’).
az
 verhalten] In D-G danach: euch [E-G: dich] darnach wissen zu richten und.
a
 sei] Danach gestrichen: durch die im guts vergunnen.
b
–b in ... mundlich] Einfügung am Rand.
1
 Der venezianische Gesandte Pietro Pasqualigo berichtete am 3.1.1507 aus Innsbruck über eine Unterredung mit Matthäus Lang. Demnach plante Kg. Maximilian nach wie vor, durch Savoyen nach Nizza zu ziehen und dort seine Truppen nach Rom einzuschiffen. Venedig wurde gebeten, dafür eine seiner großen Galeeren zur Verfügung zu stellen. Pasqualigo wurde angewiesen, deren Bereitstellung zuzusagen (Antwortschreiben der Signorie an Pasqualigo, ital. Kop. Venedig, 11.1.1507; AS Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1504–1506 (reg. 40), fol. 219’).
2
 Jiménez hatte Kg. Philipp im Juli 1506 50 000 Dukaten [= 100 000 fl.] ausbezahlt und den Unterhalt von 6000 Fußsoldaten für den Einsatz gegen Oran zugesagt (Bowd, Reform, S. 48).
3
 Zum Abschluß des Kölner RT kam Kg. Maximilian am 31.7. oder 1.8.1505 auf das Projekt eines Kreuzzuges zu sprechen. Von einem bevorstehenden Unternehmen Kg. Philipps verlautete dabei allerdings nichts (Heil, RTA-MR VIII, Nr. 345, Pkt. 14, fol. 16–16’; Nr. 785, Pkt. 3, fol. 163’-164).
4
 Gemäß Weisung Kg. Maximilians sollte Wilhelm von Pappenheim unverzüglich mit sechs Pferden nach Nürnberg aufbrechen und von dort gemeinsam mit Ernst von Welden weiterreisen, der Befehl zu Verhandlungen mit Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen habe. Eine Instruktion für die Verhandlungen und 100 fl. Zehrungsgeld sollten Pappenheim nachgeschickt werden (Mundum mit Korrekturen und Ergänzungen, Salzburg, 29.11.1506; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 2, fol. 15–15’).
5
 Am gleichen Tag beschloß der Frankfurter Magistrat, über das kgl. Ausschreiben zu beraten (ISG Frankfurt, BMB 1506, fol. 81).
6
 Das Datum bezeichnet entweder die Übergabe oder die erstmalige Beratung des Kölner Magistrats über das Ausschreiben.
1
 Die Formulierung der Vorlage läßt keine eindeutige Klärung zu, ob das Schriftstück hier nur auf das RT-Ausschreiben [Nr. 5] Bezug nimmt oder zugleich auch auf das Schreiben Kg. Maximilians vom 30.11.1506 [Nr. 7].
2
 Auch der kgl. Landhofmeister in Tirol, Michael von Wolkenstein, wurde beauftragt, ein Gutachten über diese Frage zu erstellen, nemlich wa ir kgl. Mt. iren furgenomen romzug hin und herwider mit lieb sicher nicht volpringen mocht, ob dan dij kgl. Mt. mit gebalt und dem schbert, doch durch rat ir kgl. Mt. rät und haubtleut untersteen soll, an dem gemelten hinein- und herwiderziechen durchzuprechen. Er empfahl, angesichts der bedenklichen Verhältnisse in Italien mit befreundeten christlichen Kgg. und mit den Reichsständen über eine Hilfe für den Romzug zu beraten, um mit einer für einen mächtigen röm. Kg. und künftigen Ks. angemessenen Heeresmacht ausgestattet zu sein. Hinsichtlich der Frage eines gewaltsamen Durchbruchs plädierte Wolkenstein für Beratungen mit den kgl. Räten und Hauptleuten. Vor Antreten des Romzugs sollte der Kg. für die Sicherheit seiner Kinder [gemeint sind Ehgin. Margarethe und die Enkelkinder] sowie der Erblande Österreich und Burgund Sorge tragen, dort alle Angelegenheiten für die Dauer seiner Abwesenheit regeln und einen Geldvorrat für einen eventuellen Angriff feindlicher Nachbarn anlegen (eh. Or., s.l., s.d., jedoch um den 21.1.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 33, VI. Teil, fol. 447–448’).
3
 Mit einem beigefügten, vom 22.1. datierenden Schreiben instruierte der Kg. die ftl. Adressaten jeweils, ihr Gutachten gemeinsam mit drei oder vier geheimen Räten zu erstellen, diese bei ihrem Diensteid zur Verschwiegenheit bis zum Abschluß des RT zu verpflichten und auch selbst Stillschweigen zu bewahren (Or., Innsbruck, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Kf. Joachim von Brandenburg; GStA Berlin, I. HA, Repos. 10, Nr. 2 M, fol. 2–2’. Or. Innsbruck, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Hg. Albrecht von Bayern; HStA München, KÄA 3136, [nach fol. 230½]).
4
 Entsprechende Schreiben gingen nachweislich auch Kf. Jakob von Mainz – er entschuldigte die Verschiebung des geplanten Schiedstages zwischen Stadt und Klerus von Worms mit der Aufforderung zum persönlichen Erscheinen auf dem RT (Kf. Jakob an Bürgermeister und Rat der Stadt Worms, Or. m. S. Steinheim, sambstags nach dem sontag judica [27.3.]1507; StdA Worms, 1 B, 1927,3, Nr. 175) –, Hg. Heinrich von Mecklenburg [vgl. Nr. 14] und der Stadt Worms zu (Eintrag im Tagebuch des Reinhard Noltz; StdA Worms, 1 B, Nr. 10, pag. 425f.; Boos, Quellen III, S. 513).
1
 Laut dem kgl. Kredenzbrief (Or. Innsbruck, 22.1.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; ISG Frankfurt, Kaiserschreiben 1374) war Gf. Reinhard von Hanau mit dieser Mission betraut. Tatsächlich wurde die Instruktion an diesen, nicht an Gf. Philipp übersandt (Kg. Maximilian an Gf. Reinhard von Hanau, Or. Innsbruck, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StA Marburg, Best. 81, A/205/3, Stück-Nr. 42. Kop.; ISG Frankfurt, Kaiserschreiben 1375. Regest: Janssen, ebd., Nr. 898, S. 699).
2
 Der kgl. Rat Peter Voelsch wurde mit einer entsprechenden Instruktion nach Straßburg geschickt [vgl. Nr.  11].
3
 Die Instruktion nennt als Adressaten nur einen Bürgermeister, laut dem Kredenzbrief Kg. Maximilians [s. Anm. 1] war wahrscheinlich Johann vom Rhein gemeint (so auch Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 897, S. 699). Gf. Reinhard lud indessen am 26.2. (feria sexta post invocavit) beide Frankfurter Bürgermeister [Johann vom Rhein und Gilbrecht von Holzhausen; ISG Frankfurt, Ratswahlen und Ämterbestellungen 1, pag. 149; Lersner, Chronica, S. 272] sowie die Ratsherren Karl von Hindersberg, Jakob Heller, Klaus von Rückingen und Ludwig Martorf zu der Unterredung ein. Am 2.3. wurde beschlossen, dem Gf. eine schriftliche Stellungnahme zu schicken (ISG Frankfurt, BMB 1506, fol. 94’). Am folgenden Tag informierte der Frankfurter Magistrat Gf. Reinhard durch einen beigefügten Zettel [Nr. 12] über seine Stellungnahme mit der Bitte um Mitteilung an Kg. Maximilian (Or., mittwochs nach dem sontag reminiscere; StA Marburg, Best. 81, A/205/3, Stück-Nr. 3. Kop.; ISG Frankfurt, Kaiserschreiben 1378; Druck: Janssen, ebd., Nr. 900, S. 700).
4
 Mit Schreiben vom 22.1. erteilte Kg. Maximilian Brekewolt den Auftrag, gemäß der mitgeschickten Instruktion tätig zu werden (Or. Innsbruck, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StdA Lübeck, ASA Ex. 2295, unfol.). Dem Schreiben lag außerdem der an einen ungenannten Lübecker Bürgermeister adressierte Kredenzbrief für Brekewolt zu Beratungen in einer Angelegenheit, betreffent unser, des Hl. Reichs und teutscher nacion ere und wolfart, bei (Or. Innsbruck, präs. 5.3.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; ebd., unfol.). Man wird davon ausgehen, daß alle vier Bürgermeister [Johann Hertze, Hartwig von Stiten, Tidemann Berck und David Divessen; Fehling, Ratslinie, Nrr. 571, 575f., 581; Schäfer, Hanserecesse, Nr. 243, § 7] sowie der Rat kontaktiert wurden. Vgl. Nr. 13.
1
 Liegt nicht vor. Vgl. jedoch Nr. 9.
1
 In seinem irrtümlich auf den 1.3. (montag noch dem sontag reminiscere) datierten Bericht an Kg. Maximilian schloß sich Gf. Reinhard der Frankfurter Position an (Konz., StA Marburg, Best. 81, A/205/3, Stück-Nr. 42. Kop.; ebd., A/223/4, unfol.). Der Kg. drückte am 8.4. seinen Dank aus (Or. Straßburg, Verm. amdrp., Gegenz. Serntein; ebd., A/205/3, Stück Nr. 6).
1
 Z. B. Verlautbarung Kg. Maximilians auf dem Kölner RT vom 1.8.1505 (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 345, S. 475f.).
2
 Luca de Renaldis verhandelte zwar als kgl. Gesandter Anfang 1503 in Rom über das Jubelablaßgeld und erreichte auch begrenzte Zusagen, so die Erlaubnis für Kg. Maximilian zur Entgegennahme von 10 000 fl. aus den in den Erbländern eingesammelten Geldern; ob aber Alexander VI. tatsächlich darüber hinaus dem röm. Kg. mündlich die Verfügung über das gesamte Ablaßgeld gestattete, läßt sich nicht verifizieren. Die schriftliche Genehmigung des Papstes stand jedenfalls vorläufig noch aus. Papst Julius II. überließ Maximilian schließlich das Ablaßgeld unter der Bedingung, daß er nach Rom käme, um bei der Rückgewinnung der von Venedig besetzten Romagna zu helfen (Leipold, Ostpolitik, S. 173f., 178f.; Mehring, Kardinal, S. 372). Doch hatte er den Lübecker Magistrat auch angewiesen, die von Peraudi in der Stadt deponierten Jubelablaßgelder bis zu einer anderweitigen Verfügung durch den Papst sorgfältig aufzubewahren (lat. Or. Perg. m. S., Rom, 15.6.1505; StdA Lübeck, Bullae papales, Nr. 98).
3
 Gemeint ist der Landshuter Erbfolgekrieg (1504/1505).
4
 Gemeint ist der mit dem Vertrag von Tiel für die Habsburger siegreich beendete Geldernkrieg von 1505.
5
 Gemeint ist der Landshuter Erbfolgestreit.
6
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 641 Anm. 1, Nr. 654 (Reverse für Köln und Speyer vom 2.6. bzw. 28.7.1505).
7
 Liegt nicht vor.
8
 Gemäß dem Präsentatvermerk auf dem Kredenzbrief Brekewolts [Nr. 9, Anm. 4], der zweifellos auch für die Verhandlungen über das Jubelablaßgeld galt.
a
 heutigen] In B Einfügung am Rand.
b
 die Kff.] Einfügung am Rand.
1
 Hg. Heinrich, Jahrgang 1479, regierte Mecklenburg seit Ende 1503 gemeinsam mit seinem Brüdern Erich und Albrecht sowie seinem Onkel Balthasar.
c
–c und ... besonderen] In B Einfügung am Rand.
1
 Der oberste ksl. Sekretär, Niklas Ziegler, hatte am 12.3. an Lgf. Wilhelm von Hessen geschrieben, dass Kg. Maximilian nach Konstanz reisen werde, daselbst mit den Aidsgenossen tag ze laisten und sunst mit des Reichs Kff., Ff. und stenden auf dem ausgeschriben Reichs tag in desselben Reichs obligen handeln und furnemen tun. Seine Tochter Ehgin. Margarethe werde zusammen mit einigen vornehmen Räten bis auf weiteres die Angelegenheiten in den Niederlanden regeln (Or. Straßburg; StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, fol. 196–196’, 197’). Auch Erasmus Topler hatte am 14.3. an den Nürnberger Rat berichtet, daß der Kg. seine ursprüngliche Absicht, unverzüglich in die Niederlande zu reisen, geändert habe und nach eigenem Bekunden zum RT nach Konstanz ziehen wolle (Gümbel, Berichte, Nr. 7, hier S. 282).
2
 Siehe Nr. 16, Anm. 1.
a
–a nach ... aufzubrechen] In C entsprechend: bevollmächtigte Gesandte zu ihm nach Konstanz abzufertigen.
1
 Kg. Maximilian hatte mit Instruktion vom 18.3. seine Tochter Ehgin. Margarethe, Hg. Wilhelm von Jülich, Mgf. Christoph von Baden, F. [Rudolf] von Anhalt und seinen Rat Dr. Sigmund Pflug als Gesandte zum Ständetag nach Löwen abgeordnet. Sie sollten sein Bedauern erklären, die der burgundischen Kondolenzgesandtschaft in Hagenau gemachte Zusage über seine persönliche Teilnahme an der Versammlung nicht einhalten zu können, und dies mit gravierenden Neuigkeiten entschuldigen, die nach der Abreise der Gesandten am kgl. Hof eingetroffen seien: Er habe erfahren, daß der frz. Kg., der ihm feindlich gesinnt sei, in Frankreich und in der Schweiz (lighes des Suyches) insgeheim Truppen sammle, um nach Italien zu ziehen. Der Papst sei der Überzeugung, daß dies in der Absicht geschehe, sich seiner Person und somit des Hl. Stuhls zu bemächtigen – zu dessen Schaden und zum Nachteil des röm. Kg., des Hl. Reiches, der Erblande und der ganzen Christenheit. Der Papst sei deshalb vorzeitig von Bologna nach Rom zurückgekehrt. Um die Interessen der Kurie, deren oberster Vikar er sei, des Reiches und der ganzen Christenheit vertreten zu können, sei er jetzt unabkömmlich. Er habe außerdem erfahren, daß die Eidgenossen, die von jeher Rebellen gegen das Reich und Todfeinde der Häuser Österreich und Burgund gewesen seien, auf Veranlassung des frz. Kg. und seiner Agenten im Begriff stünden, den Krieg gegen Deutschland und Burgund zu erneuern. Et que plus est, nous savons que nostre journée impériale de Constance, dont espérons et tenons fermement q’un grant bien, honneur et utilité en aviendra pour nous, nostredict Saint Empire, nosdicts enfans et maisons d’Austrice et de Bourgoingne et consequament de ladicte chrétienneté, tomberoit à néant et seroit de mil fruit et effect, car nous avons nouvelles, que les princes d’icellui Saint Empire y viennent à grande diligence, à quoy ne nous seroit possible de jamais recouvrer, qui nous tourneroit à domaige intollerable, inextimable et irrecuperable, auquel par nostredicte demeure par deçà nous obvions, pourveons et remedions indubitament, car nous tenons en amitié et bonne intelligence nostredit saint père, les Venissiens et quasi toutes les Ytailes ensemble toute la Germaine, et si avons bon espoir par le moyen de ladite journée de gaigner et retirer à nous et de nostre bende et alyance lesdicts lighes. Ce que ne pourrions faire par aler par-delà, ainsi seroit le tout en confusion et perplexité, dont nosdict pays de par-delà seroient tailliez de supporter la plus grande partie du fair et charge. Die niederländischen Stände sollten dies bedenken und im übrigen seine Tochter Margarethe als Statthalterin akzeptieren. Kg. Maximilian sagte außerdem zu, sofort nach der in Kürze zu erwartenden Erledigung seiner Angelegenheiten in die Niederlande zu kommen (frz. Or. Straßburg; AD Lille, B 18826/24419. Vollmacht Kg. Maximilians für Ehgin. Margarethe, frz. Konz., s.d.; ebd., B 18847/29747. Vgl. Gachard, Analectes historiques II, Nr. XVIII, S. 41–43, 44–46; Quinsonas, Materiaux III, S. 181–195; Laurent, Recueil I, S. 8–10; Kooperberg, Margaretha, S. 197f.). Mgf. Christoph konnte dem ihm durch Hans von Reichenburg übermittelten kgl. Auftrag nicht sofort nachkommen. In einer Instruktion für seinen vermutlich im Frühsommer 1507 zur Zeit des Konstanzer RT bei Kg. Maximilian vorstellig gewordenen Gesandten Johannes von Emershofen begründete er dies mit einer Erkrankung. Er forderte aber auch unter Hinweis auf seine finanzielle Verlegenheit mehr Geld und erbat eine Instruktion zur Spezifizierung seines Auftrages (undat. Kop.; HHStA Wien, Maximiliana 40, Fasz. II/2 Baden, fol. 10–12).
2
 Kaspar von Winzer berichtete am 8.3. aus Hagenau an Hg. Albrecht von Bayern, daß Kg. Maximilian um zwei Tage Bedenkzeit für seine Entscheidung über den Landshuter Erbfolgestreit gebeten habe. Der Kg. eröffnete Winzer vertraulich, daß er zuerst die niederländischen Gesandten abfertigen werde und sich entschieden habe, nicht in die Niederlande zu reisen, sondern nach einem mehrtägigen Aufenthalt in Luxemburg nach Konstanz zu ziehen; er werde 2000 Knechte nach Spanien und 6000 in die Niederlande schicken. Er selbst wolle in das welsch land ziehen. Am Tag des Berichts wurde Bf. Christoph von Laibach als kgl. Gesandter zu Kg. Ferdinand nach Neapel abgefertigt (eh. Or. m. S., montag nach oculi; HStA München, KÄA 1238, fol. 188–189’, hier 188–188’, 189).
a
 In C] ihnen.
b
–b seine ... Reiter] In C: ihre Bürger.
3
 Der Kleine Rat der Stadt Konstanz hatte bereits am 6.3. beschlossen, den Kriegsdienst für Frankreich bei Androhung des Verlusts des Zunft- und Burgrechts sowie der Ausweisung der Angehörigen aus der Stadt zu untersagen (act. sambstag vor oculi; StdA Konstanz, B I 25, fol. 219, 219’).
4
 Beilage zum Ausschreiben Kg. Maximilians an die Eidgenossen vom 13.3.1507 [Nr. 48].
5
 Die vorliegende Abschrift des am 6.4. in Mülhausen zugestellten Ausschreibens übersandten Bürgermeister und Rat noch am gleichen Tag nach Basel. Da nach Meinung des Mülhäuser Magistrats das kgl. Mandat etwas ufrur und widerwertigkeit anzeigt, sich ouch den widerwertigen reden, so bißher ußgeschollen, zum teil verglicht, haben wir uns merglichen zu besorgen, das solichs nit on merklich widerwertigkeiten ende nemen, sunder understanden werde, durch soliche verrustung uns ilends mit macht zu uberfallen, damit uns kein zitliche entschuttung hilflich sin möge. Mülhausen bat das verbündete Basel um Beratung über das Mandat und um die Entsendung von Truppen im Ernstfall. Die Stadt glaubte sich zwar ausreichend mit Geschützen versehen, es fehlte aber an Mannschaften. Mülhausen setzte Basel außerdem in Kenntnis, daß man einem kurzfristig einberufenen Tag der Städte in der Landvogtei Hagenau der sorglichen, untruwen leuf, ouch unserer merklichen anligenden gescheften halben fernbleiben werde und sich entschuldigt habe. Dann soliche tagsatzung etwas swer und ernstlich gescheften angezeigt (Or., zinßtag nach ostern; StA Basel, Mülhausen D 1, unfol.; Druck: Mieg, Politique, Nr. 12, S. 51f.).
1
 Vermutlich in Zusammenhang damit steht die Weisung Kg. Maximilians an den Innsbrucker Kammermeister Ulrich Möringer, Leonhard von Völs eine Quittung über 300 fl.rh. in Abschlag der Landsteuer zu übergeben. Völs sollte diese Summe an Jörg von Liechtenstein aushändigen, sobald dieser mit 600 Knechten nach Italien aufbrechen würde (Or. Villingen, 25.4.1507, präs. 8.5., Vermm. prps./cdrp., Gegenz. Serntein; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 114–114’).
2
 = Stillhalten, Verzögerung (Lexer, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch I, Sp. 285f.).
3
 Vgl. den Bericht Bf. Georgs und Wolfgangs von Zülnhart vom 28.3.1507 [Nr. 77].
1
 Vgl. den Bericht Toplers vom 31.3.1507 [Nr. 133].
1
 Die Datierung ist natürlich falsch. Kg. Maximilian hielt sich zum angegebenen Termin nicht in Konstanz, sondern in Straßburg auf. Für einen Fehler spricht auch die Nachricht über den Aufenthalt Kg. Ludwigs von Frankreich in Grenoble, die bis zum 9.4. keinesfalls den kgl. Hof erreicht haben konnte. Terminus ante quem wäre jedenfalls der 11.5. An diesem Tag traf die Nachricht von der Kapitulation Genuas in Konstanz ein [Nr. 665, Pkt. 4]. Auffällig ist, daß das Mandat ausschließlich in den Überlieferungen Brandenburg-Ansbachs und Würzburgs vorliegt, was auch auf andere suspekte Stücke (Nrr. 38, 151) zutrifft.
2
 Vgl. dagegen Nrr. 4 [Pkt. 7], 5 [Pkt. 4Und solch ... bescheyden müssen.].
3
 Über den feierlichen Einzug Kg. Maximilians in Genua am 27.9.1496 und die Schlüsselübergabe berichtete der venezianische Gesandte Francesco Foscari (Wiesflecker, Regesten II/1, Nr. 4384, S. 100).
4
 Tatsächlich hatte sich Philipp von Kleve um die Beruhigung der Lage in Genua bemüht und zwischen Adel und Volk zu vermitteln versucht. Der Vorwurf der Bestechlichkeit war – anscheinend nicht zu Unrecht – von seiten der Adelspartei erhoben worden, die Kleve die Begünstigung der Popularen unterstellte. Die unklare Haltung des Statthalters und das Mißtrauen der Aufständischen führten dazu, daß er Ende Oktober 1506 Genua verlassen mußte. Vgl. Pandiani, Anno, S. 22–78 passim, bes. S. 40f.
5
 Philipp von Kleve war im Juni 1488 auf die Seite der gegen Kg. Maximilian revoltierenden Flamen übergetreten. Er begründete dies mit dem Bruch des am 16.5.1488 mit Flandern geschlossenen Vertrags durch Maximilian, für dessen Vollzug Kleve gebürgt hatte (Wolf, Doppelherrschaft, S. 224f.).
6
 Ein entsprechender Beschluß der in Konstanz versammelten Stände ist – auch für einen späteren Zeitpunkt – nicht nachweisbar.
1
 Beschluß des Nürnberger Rates vom 14.4.1507 entsprechend der Antwort an die beiden kgl. Gesandten (StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe 476, fol. 7’). Vgl. Egersdörfer, Städte, S. 26 Anm. 2.
1
 Wahrscheinlich ist Nr. 19 gemeint.
2
 Es handelt sich um Macé de Villebresme, der in Begleitung des Bailli von Charolais, Claude de Salins, Gesandter Ludwigs XII. beim röm. Kg. war (Auton, Chroniques IV, S. 153f.; Lanzer, Gesandten, Nr. 3.71). Kg. Maximilian hatte Salins zuvor nach Frankreich entsandt, um den grundlosen Bruch des Bündnisses von 1504/05 zu kritisieren und die Einstellung der Unterstützung für Karl von Egmond anzumahnen. In der Instruktion für Salins beteuerte der röm. Kg. seinen Willen zur Fortsetzung freundschaftlicher Beziehungen. Zugleich bat er um Beistand gegen Kg. Ferdinand von Aragon, dem er Absichten zur Usurpierung des kastilischen Thrones unterstellte. Im übrigen forderte er Kg. Ludwig auf, seinen Verpflichtungen aus dem Hagenauer Vertrag von 1505 – mit Ausnahme der Heiratsvereinbarung – und den aus der Belehnung mit Mailand resultierenden Pflichten gegen das Reich nachzukommen. Einzelheiten sollten durch Räte beider Seiten auf einem Tag in der Reichsstadt Verdun geregelt werden (Instruktion für Salins als Gesandten zum kgl. Kammerdiener François du Chesnay (de Schanetz) und zu Kg. Ludwig von Frankreich, frz. Konz. mit eh. Ergänzungen Kg. Maximilians, Innsbruck, 8.1.1507; HHStA Wien, Belgien PA 1, Konv. 1, fol. 77–79). Salins wurde nach einleitenden Beratungen mit du Chesnay am 10.2. in Bourges bei Kg. Ludwig vorstellig (Auton, ebd., S. 151–153). Laut Berichten des mantuanischen Gesandten antwortete dieser bezüglich Gelderns, Hg. Karl nicht im Stich lassen zu können (Giulio Gonzaga an Mgf. Francesco von Mantua, jew. ital. Or. m. S., Bourges, 25.2./1.3.1507; AS Mantua, A.G., ser. E.XV.3, busta 631, fol. 11–11’; 12–12’).
3
 Gemeint sind wahrscheinlich Jaime de Albión und Giovanni Cossa (Ochoa Brun, Historia, App. I, S. 179). Vgl. zur Unterredung zwischen dem Kardinal und Salins gegen Ende März in Lyon Auton, Chroniques IV, S. 155.
1
 = Tlemcen/Algerien. Vgl. Hakluyt, Voyages IV, S. 37f.
2
 Gemäß Instruktion Kg. Maximilians vom 15.9.1504 sollten seine Gesandten den Beitritt des Kg. zum siebenjährigen Waffenstillstand zwischen dem Osmanischen Reich und Ungarn (20.8.1503) erklären (Gröblacher, König, S. 160–163; Babinger, Zwischenspiele, S. 328–330; Müller, Erbfeind, S. 257f.). Über den von Kg. Maximilian behaupteten Vertragsschluß liegen keine Unterlagen vor. Er hatte allerdings bereits kurz nach der Rückkehr seiner Gesandten aus der Türkei während des Hagenauer Tages 1505 eine entsprechende Mitteilung an die venezianischen Gesandten gemacht (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 91, S. 244f.). Gröblacher (ebd., S. 162) geht davon aus, „daß Sultan Bayezid den erbetenen ‚willbrief’ über die Einbeziehung des Römischen Königs in den siebenjährigen Waffenstillstand und auch ein Schreiben an Maximilian übergeben hat“.
3
 Kein Nachweis. Da der bestehende Waffenstillstand erst 1510 auslaufen sollte, erscheint zumal angesichts der Vorgänge in Ungarn ein vorzeitiger erneuter Vertragsabschluß unwahrscheinlich.
4
 Kg. Wladislaw versicherte in einem Schreiben vom 18.6. an den Dogen, daß die ihm gezahlten Gelder ausschließlich zu den im Vertrag bestimmten Zwecken ausgegeben wurden (Libri commemoriali VI, Nr. 136, S. 93).
5
 Die Signorie hatte gegenüber den beiden Gesandten Kg. Maximilians im Nov. 1506 dessen Durchzug mit großer Heeresmacht verweigert und statt dessen – wie schon gegenüber den Gesandten Moysse, Fuchshard und Rauber Anfang Sept. 1506 (lat. Entwürfe für die Antworten an die Gesandten bzw. an Moysse, 5.9.1506; StA Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1504–1506 (reg. 40), fol. 195’-196; 196–196’. Entsprechende Mitteilung an P. Pasqualigo, 6.9.1506; ebd., fol. 196’-197. Sanuto, Diarii VI, Sp. 411f.; Lutter, Kommunikation, S. 74f.) – dem Kg. einen Krönungszug mit kleinem Gefolge nahegelegt. Das vorgeschlagene Bündnis wurde als gleichermaßen unnötig angesichts der guten bilateralen Beziehungen wie destablisierend in Hinblick auf die Verhältnisse in Europa abgelehnt. Statt dessen sollte Maximilian einen Kreuzzug unternehmen (lat. Entwurf für die Antwort an Bf. Melchior von Brixen und Ebf. Jakob von Trier, 17.11.1506; StA Venedig, ebd., fol. 209–209’. Entsprechende Mitteilung des Dogen an den Orator in Frankreich, Alvise Mocenigo, ital. Kop., 19.11.1506; ebd., fol. 201–211. Lutter, ebd., S. 75, 130–134; Wiesflecker, Maximilian III, S. 356; Pernthaller, Bestrebungen, S. 75f.; Leipold, Beziehungen, S. 232f., 236f.; Ulmann, Maximilian II, S. 294f.; Wolff, Beziehungen, S. 89f.).
6
 Die Signorie hatte Pasqualigo am 21.11. über die Antwort an die kgl. Gesandten und deren weiteres Drängen informiert. Pasqualigo wurde angewiesen, Kg. Maximilian gegenüber darzulegen, daß die seinen Gesandten gegebene Antwort keiner weiteren Erklärung bedürfe (ital. Kop.; AS Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1504–1506 (reg. 40), fol. 211). Bereits am 9.12. bestätigte der Senat den Eingang zweier Berichte Pasqualigos – der letzte datierte vom 1.12. – über seine Unterredungen mit Kg. Maximilian (vgl. Sanuto, Diarii VI, Sp. 505f.) und lobte dessen klugen Vortrag an den Kg., et maxime dove li havete affirmato esser penitus impossibile che nui possiamo ad persuasione de alcun principe del mondo esser rimossi da questa nostra optima dispositione et proposito, nonché ad far né pur pensar alcuna cosa offensiva né contraria a sua maestà (ital. Kop.; ebd., fol. 215’).
1
 Liegt nicht vor. Doch informierte Venedig seinen Gesandten am frz. Hof, Alvise Mocenigo, mit Schreiben vom 4.1., daß man unter anderem durch Berichte des venezianischen Orators an der Kurie [Domenico Pisani; Lanzer, Gesandten, Nr. 11.36] von der Entsendung Arianitis nach Deutschland und eines weiteren Gesandten namens Gabrielletto [= wahrscheinlich Stefano Gabriele Merino] nach Neapel zu Kg. Ferdinand von Spanien erfahren habe. Zum frz. Kg. sei der Ebf. [Pierre Le Filleul] von Aix (monsignor de Aquis) abgefertigt worden. Der Papst plane etwas. Wegen dieser Sache reise auf dessen Betreiben hin angeblich auch der H. de Chaumont [Charles d’Amboise] nach Frankreich. Sie hätten nicht in Erfahrung bringen können, worum es sich genau handle, doch sei es sicher auch zum Nachteil des frz. Kg., perché da quelle sogliono produrse perturbatione, scandali et periculi che, dapoi principiati, se fano molte volte grandissimi et irremediabili (ital. Kop.; AS Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1504–1506 (reg. 40), fol. 218’). Mit Schreiben vom 6.1. stellte die Signorie klar, daß die Absichten des Papstes eindeutig gegen Venedig gerichtet seien – tenta et procura contra el stado nostro cum tuti li mezi a lui possibili. Mocenigo wurde angewiesen, die Pläne des frz. Kg. zu erkunden (ital. Kop.; ebd., fol. 218’-219). Zur Mission Arianitis vgl.Stelzer, Maximilian, S. 164f.; Ders., Arianiti, S. 41–44; Lanzer, Gesandten, S. 137f.; Brunetti, Vigilia S. 10f., 22–25.
a
–a Diese ... hat] Randverm.: Non legatur.
2
 Spielt auf den Geheimvertrag von Blois zwischen Kg. Maximilian und Kg. Ludwig von Frankreich vom 22.9.1504 an (Druck: Léonard, Recueil II, S. 17–21; DuMont, Corps IV/1, Nr. XXX, S. 58f. Regest: Wiesflecker, Regesten IV/2, Nr. 21556, S. 1058f. Vgl. Tautscher, König, S. 147–149; Stelzer, König, S. 42f.; Leipold, Beziehungen, S. 202–204; Wiesflecker, Maximilian III, S. 129f.).
3
 Da Venedig nicht explizit in den Bündnisvertrag von Blois vom 12.10.1505 (Druck: Léonard, Recueil II, S. 35–40; DuMont, Corps IV/1, Nr. XL, S. 72–74) einbezogen war, muß hier der bereits vor dem französisch-habsburgischen Angriffspakt gegen Venedig geschlossene dreijährige Waffenstillstand zwischen Spanien und Frankreich vom 31.3.1504 (Druck: ebd., Nr. XXVI, S. 51–54) gemeint sein.
4
 Anspielung auf das avignonesische Papsttum (1309–1377).
1
 Liegen nicht vor, siehe jedoch Anm. 2.
2
 Laut zwei im Senat abgelehnten Entwürfen für eine Weisung an Pasqualigo berichtete der Gesandte am 28.1. über den Wunsch Kg. Maximilians nach einem Bündnis mit Venedig mit der Zielsetzung eines Einmarsches in das Hm. Mailand und über das Drängen der niederländischen Gesandten am kgl. Hof nach Erscheinen Kg. Maximilians in den burgundischen Erblanden. Im Entwurf Veniers wurde der Vorschlag zu einer Invasion Mailands unter Hinweis auf die Gefährlichkeit eines solchen Unternehmens und die unabsehbaren Konsequenzen zurückgewiesen. Voraussetzung für eine ernsthafte Erörterung des angeregten Bündnisses war die Einbeziehung Kg. Ferdinands von Aragon (ital. Kop., Verm.: Ser Andreas Venerio, consiliarius. – De parte: 7 [Verm. über Neinstimmen und Enthaltungen fehlt.]; AS Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1504–1506 (reg. 40), fol. 228’-229). Laut dem Entwurf Giorgio Emos sollte Pasqualigo Kg. Maximilian der unverbrüchlichen Treue Venedigs versichern. Ein Einmarsch nach Mailand wurde jedoch mit dem Bedürfnis Italiens nach Frieden als unvereinbar erachtet. Im übrigen wurde ebenfalls auf die Rückkehr des Bf. von Laibach zu Kg. Maximilian verwiesen (ital. Kop., Verm.: Georgius Emo, sapiens t[erre] firme; Verm. am Textende: De parte: 5. De non: 8. Non sync[eri]: 3; ebd., fol. 229’).
1
 Mit Instruktion vom 7.3.1507 (Druck: Calogera, Memorie, S. 93–100) hatte Kg. Maximilian Bf. Christoph Rauber von Laibach und Luca de Renaldis zu Verhandlungen mit Kg. Ferdinand von Aragon über die Einrichtung der Regentschaftsregierung in Kastilien und über die Sicherung der Erbfolge Ehg. Karls abgeordnet. Die Gesandten sollten Kg. Ferdinand angesichts seiner engen Beziehungen zu Frankreich und der Schwangerschaft seiner Gemahlin Germaine nachdrücklich davor warnen, die Regentschaft in Kastilien an sich zu ziehen (Weisung Kg. Maximilians an dies., Straßburg, 17.4.1507; Druck: ebd., S. 101–107). Vgl. zu den Verhandlungen Raubers und Renaldis’ mit Kg. Ferdinand in Neapel Zurita, Historia IV, S. 192–202; Fink, Beziehungen, S. 56–59; Krendl, Verhandlungen, S. 229–241.
2
 Gemeint ist Pfgf. Friedrich, der sich mehrere Jahre zur Ausbildung am burgundischen Hof aufgehalten hatte und in Diensten Kg. Philipps gestanden war (Cauchies, Philippe, S. 139; Baar-Cantoni, Religionspolitik, S. 14).
3
 Winzer legte dem Administrator laut Präsentatvermerk am 6.4. den ihm mitgegebenen Kredenzbrief vor (Or. Straßburg, 21.3.5107, Verm. prps., Gegenz. Serntein; HStA München, Hst. Freising, K.blau 220/1, unfol.).
1
 Eine weitere, wohl auf das 18. Jahrhundert zu datierende Abschrift der Gesandtenberichte Querinis wird in der Bibliothek des Museo Civico Correr di Venezia (Sign.: Cicogna, Nr. 2581 (= 1975), fol. 1–233) aufbewahrt (Brunetti, Vigilia, S. 2 Anm. 1; Kristeller, Iter VI, S. 267). Der Band stand für die Einarbeitung in die vorliegende Edition nicht zur Verfügung. Borino (Codices XII, S. 1–3) weist außerdem eine auf das 18./19. Jh. zu datierende Abschrift in der Vatikanischen Bibliothek (Cod. Vat. Lat. 10701) nach.
2
 Nachdem ein erster Senatsbeschluß vom 23.10.1506 nicht umgesetzt worden war, erfolgte die Ernennung Querinis zum venezianischen Residenten am Hof Kg. Maximilians nach erneutem Beschluß vom 29.1.1507 (Brunetti, Vigilia, S. 7; Erdmannsdörffer, Depeschen, S. 58) am 25.2. (Kommission des Dogen Leonardo Loredan, lat. Kop.; AS Venedig, Collegio, secreta, commissioni 1500–1513, fol. 68’-69). Mit Schreiben vom 26.2. teilte Querini mit, daß er sich weisungsgemäß rechtzeitig zum voraussichtlichen Beginn des Konstanzer RT am 7.3. am kgl. Hof einfinden werde (ital. Kop. Bozen; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 2; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 73). Der bevorstehende RT hatte die Signorie zur Abfertigung ihres außerordentlichen Gesandten veranlaßt (Brunetti, Vigilia, S. 7f.). Zu den Berichten Pasqualigos vom 28.2. (über die Abreise der röm. Kgin. nach Konstanz) und 8.3. (über die Belehnung Bf. Wilhelms von Straßburg) vgl. Sanuto, Diarii VII, Sp. 32, 36f.
3
 Gemeint ist der kgl. Oberhofmeister Gf. Eitelfriedrich von Zollern.
4
 Gemeint ist vermutlich der Großbailli des Hennegau, Guillaume de Croy, der sich im März 1507 als Vertreter der niederländischen Statthalterregierung am kgl. Hof in Straßburg aufhielt.
5
 Vgl. Nr. 19, Anm. 2.
1
 Lehenbrief Kg. Maximilians für Kg. Philipp von Kastilien als Vormund seines Sohnes Ehg. Karl vom 7.4.1505 [Nachweise s. Nr. 5, Anm. 16].
2
 Bezug auf den Postverm. in Nr. 26.
1
 Kg. Maximilian hatte Renaldis im Nov. 1506 zusammen mit dem Bf. von Laibach zu Kg. Ferdinand entsandt, um mit diesem über die Nachfolgefrage in Kastilien und die Beziehungen Kg. Maximilians zu Frankreich zu verhandeln (Zurita, Historia IV, S. 172f.; Rodriguez Villa, Reina, S. 460–465 (Schreiben Kg. Ferdinands an Bartolomé Samper vom 15.3.1507); Krendl, Verhandlungen, S. 223–228; Fink, Beziehungen, S. 52–56; Naschenweng, Beiträge I, S. 137–139).
2
 Entsprechende Kredenzbriefe waren auch an die Kardinäle Melchior von Meckau, Bf. von Brixen (Brixinensi), Ebf. Oliviero Carafa von Neapel (Neapolitano), Bernardino López de Carvajal (St. Crucis), Gian Antonio Sangiorgi (St. Georgii), Bf. Pietro Isvalies, [bis 24.7.1506] Ebf. von Reggio di Calabria (Regino), Bf. Galeotto Franciotti von Lucca (St. Petri ad Vincula), Bf. Gabriele de’ Gabrielli von Urbino (Urbinati), Jorge da Costa (Portugalensi), Bf. Francesco Soderini von Volterra (Volterano) und Giovanni Colonna (Columna) adressiert (lat. Konz. mit ex.-Verm., s.l., s.d.; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 77–77’ unten). Mit Schreiben vom gleichen Tag wurde Renaldis entgegen einer früheren kgl. Weisung beauftragt, nicht mit Kg. Ferdinand von Neapel nach Spanien zu reisen, da andere Gesandte dorthin abgeordnet worden waren, sondern sich zum Papst zu begeben und dort als Orator die Angelegenheiten Kg. Maximilians zu vertreten (lat. Konz. mit ex.-Verm., s.l., s.d.; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 77’ oben). Spätestens Ende Mai reiste Renaldis aus Rom ab. Am 2.6. verhandelte er in Venedig über eine Durchzugsgenehmigung für das kgl. Romzugsheer (Lutter, Kommunikation, S. 76).
3
 Gemäß archivalischer Einordnung. Naschenweng (Beiträge I, S. 138 Anm. 2) datiert auf den 28.3.
1
 Zur Finalrelation Pasqualigos vor dem Senat am 15.4. vgl. Sanuto, Diarii VII, Sp. 48f.
2
 Vgl. Brunetti, Vigilia, S. 10 Anm. 1.
3
 Dies spielt auf den Anfang März 1505 zwischen Julius II. und Venedig geschlossenen Vertrag zur Beilegung der Streitigkeiten über die Romagna an. Venedig hatte darin eingewilligt, vierzehn Orte einschließlich des zu Cesena und Imola gehörenden Territoriums an den Kirchenstaat zurückzugeben, wohingegen Julius II. durch den Hg. von Urbino zusagen ließ, auf weitere Versuche zum Rückerwerb Riminis und Faenzas zu verzichten. Venedig legte die Vereinbarung in der Folge dahingehend aus, förmlich in den Besitz dieser beiden Städte eingesetzt worden zu sein. Gerade diesen Schritt hatte der Papst jedoch vermeiden wollen (Pastor, Geschichte III/2, S. 721; Brosch, Papst, S. 120f.; Fusero, Giulio, S. 297–304; Seneca, Venezia, S. 73–77; Shaw, Julius, S. 138f.; Stelzer, König, S. 49–51, 54; Leipold, Beziehungen, S. 214–216).
1
 Siehe Nr. 22 [Pkt. 3].
2
 Verweist auf den Postvermerk in Nr. 29.
1
 Bezieht sich auf den Postvermerk in Nr. 31.
2
 Querini wurde darin angewiesen, gegenüber Kg. Maximilian dessen Ruhm und Ehre sowie das Wohlergehen, die Sicherheit und die Ausdehnung der Respublica Christiana als die beiden zentralen Anliegen venezianischer Politik zu definieren. Man habe deshalb bei den in Frankreich und Neapel geführten Bündnisverhandlungen – worüber gerade Berichte der Gesandten Venedigs eingegangen seien – auf der Miteinbeziehung des röm. Kg. insistiert, was die uneingeschränkte Zustimmung der Kgg. von Frankreich und Spanien gefunden habe. Venedig sei zuversichtlich, daß es zum Abschluß dieses Bündnisses zur Aufrechterhaltung des Friedens in der Christenheit und in der Folge zu einem Kreuzzug unter Führung Kg. Maximilians kommen werde. Querini sollte dies dem röm. Kg. darlegen und ihm aufzeigen, daß dies der einzig gangbare Weg zur Wahrnehmung seiner Interessen sei (Venedig an P. Pasqualigo und V. Querini bzw. an Querini allein, ital. Kop., 13.3.1507; BM Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1507–1509 (reg. 41), fol. 18’-19). Aufgrund des inzwischen eingegangenen – nicht vorliegenden – Berichts Pasqualigos vom 28.2., in dem dieser das Ergebnis der gemäß Weisung vom 9.2. [Nr. 24] geführten Verhandlungen mitteilte, bekundeten Doge und Senat ihr Befremden über die Äußerungen Kg. Maximilians in bezug auf Kg. Ferdinand von Aragon, erklärten sich aber für weitere Vorschläge des röm. Kg. offen (ital. Kop., Verm. am Textende: De parte: 42. Volunt quod praesens materia differatur pro nunc. De parte: 118. De non: 3. Non synceri: 6; ebd., fol. 19–19’).
3
 Diesen Vorwurf erhob im März 1507 auch ein Gesandter Kg. Maximilians gegenüber Kg. Ludwig von Frankreich (Ulmann, Absichten, S. 6).
1
 Der im März 1504 an den kgl. Hof entsandte Rotaauditor Bartolini sollte Kg. Maximilian dazu bewegen, Venedig zur Rückgabe der Romagna aufzufordern und gegebenenfalls militärisch gegen die Republik vorzugehen (Brosch, Papst, S. 112; Pastor, Geschichte III/2, S. 719; Fusero, Giulio, S. 299f.; Tautscher, König, S. 145; Stelzer, Maximilian, S. 29, 31–33, 169–171).
2
 Kardinal Sigismondo Gonzaga berichtete am 17.4. über ein in Rom eingetroffenes Schreiben Arianitis, worin dieser die Verstimmung Kg. Maximilians in bezug auf Mgf. Francesco von Mantua meldete und gleichzeitig seine Vermittlung anbot (Nachschrift zu einem Schreiben Sigismondo Gonzagas an Mgf. Francesco von Mantua, ital. Or. Rom; StA Mantua, A.G., ser. E.XXV.3, busta 857, fol. 290–290’).
3
 Juan de Aragón, Gf. von Ribagorza, fungierte von Mitte Juni 1507 bis Dezember 1508 als spanischer Statthalter und bis Oktober 1509 als Vizekönig von Neapel (Pedio, Napoli, S. 186 Anm. 30, 535).
4
 Vgl. die Einträge im Tagebuch des päpstlichen Zeremonienmeisters Paris de Grassis vom 14. und 27.3. (Döllinger, Quellen, S. 378–380. Vgl. Pastor, Geschichte III/2, 743f.; Shaw, Julius, S. 205f.).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Vgl. das Protokoll Bf. Christophs von Laibach und Lucas de Renaldis über die in Neapel geführten Verhandlungen mit Kg. Ferdinand von Spanien, Anf. Apr.-4.6.1507 (lat.; AG Simancas, patr. real, leg 56, fol. 46–76. Regest: Wiesflecker, Regesten V/2 (in Vorbereitung durch M. Hollegger). Auswertung durch Krendl, Verhandlungen, S. 231–241; Fink, Beziehungen, S. 55–59). Kg. Ferdinand gab den Gesandten Kg. Maximilians ein Schreiben mit, worin er ankündigte, daß diese ihn über seine Stellungnahmen zu den unterbreiteten Vorschlägen unterrichten würden. Zugleich versicherte er den Habsburger seines Interesses an der Nachfolge Ehg. Karls in Spanien: Muy afectuosamente vos rogamos que tengáys por certissimo que en las cosas que tocan á la seguridad de la successión del illustrissimo principe don Carlos, nostro muy caro y muy amado nieto, y á todo su bien nos tenemos la misma voluntad que vuestra serenidad y mayor, si mayor puede ser y assi lo vereys por la obra plaziendo á nuestro Señor. Y tengo yo por certissimo que á los que mas esto pesara serán aquellos que agora trabajan de daros a entender lo contrario (span. Or. Neapel, 4.6.1507, eh. Unterz. Kg. Ferdinand, Gegenz.: Miguel Pérez de Almazán (kgl. Sekretär); HHStA Wien, Habsburgisch-Lothringische Familienurkunden, Nr. 911. Fehlerhafter Teilabdruck: Bauer, Anfänge, S. 12 Anm. 1). Sicherlich vor Eingang dieses Schreibens in Konstanz kündigte Kg. Maximilian Juan Manuel und den kastilischen Granden seine Ankunft in Begleitung Ehg. Karls in Kastilien an. Demnach beabsichtigte der Kg., in zwei Wochen von Konstanz nach Brabant aufzubrechen. Manuel sollte bis seinem Eintreffen die Interessen Kgin. Johannas und des Ehg. wahrnehmen (Konstanz, 12.6.1507; Druck: Zurita, Historia IV, S. 239. Vgl. Schmid, Maximilian, S. 29; Cauchies, Philippe, S. 216; Aram, Governing, S. 197).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Liegt nicht vor.
1
 Liegt nicht vor.
1
 Wolff (Beziehungen, S. 87) gibt fälschlich den ebenfalls in Rom weilenden kgl. Agenten Luca de Renaldis als möglichen Verfasser des Schreibens an.
2
 Am 28.3. war in Genua feierlich die Kriegserklärung an Frankreich verkündet worden (Pandiani, Anno, S. 231).
3
 Etliche Familienmitglieder der Sauli, einer genuesischen Bankiersfamilie, hatten zur Zeit des Aufstandes führende Positionen inne. Julius II. setzte sich in einem Schreiben vom 20.5. an Ludwig XII. für die Sauli ein (Pandiani, Anno, S. 412 Anm. 1).
4
 Tatsächlich trafen im März/April 1507 aus Rom bzw. Civitavecchia wiederholt Truppentransporte sowie Lieferungen von Pulver und Kriegsmaterial in Genua ein (Pandiani, Anno, S. 226, 250, 257, 380f., 386f., 391, 395).
5
 Wahrscheinlich ist Aix-les-Bains gemeint.
6
 Die Zerstörung der frz. Herrschaftsinsignien in Genua ist verbürgt (Pandiani, Anno, S. 231, 384), ihre Ersetzung durch den Reichsadler erwähnt sonst nur – als Behauptung der Adelspartei gegenüber Kg. Ludwig – Guicciardini (Storia II, S. 723). Vgl. auch Nr. 657 [Pkt. 6].
7
 Es handelt sich jedenfalls um ein Mitglied der Familie Giustiniani. In Frage kommen vor allem der genuesische Flottenkommandant Brizio (für den der Beiname „il Gobbo“ verbürgt ist; Sanuto, Diarii VII, S. 108f., 216) und Silvestro Giustiniani, der tatsächlich mit Truppen in Genua erwartet wurde (Pandiani, Anno, S. 251, 397), außerdem der Truppenführer Greghetto (auch Greco) und Galeazzo Giustiniani (ebenfalls genannt „il Gobbo“).
8
 Auf der Rückseite sind die Punkte des Antwortschreibens an Ruhe vermerkt: Im widerzuschreiben, kgl. Mt. hab seins anzaigens gn. gefallen, mit beger, dz er alzeit in dergleichen hendeln sein fleissig aufmerken hab und alwegen die kgl. Mt. des grunds bericht. Im auch zu verkunden, dz kgl. Mt. ytz 3000 knecht verordent hab, die gestracks in Ytalien ziehen und auf dem weg sein, aber nit auf die pass, als er in disem schreiben anzaigt, dann sy mochten daselbs nit sicher durchkumen. Ferrer, dz er hetz den babst und all cardinal wider Fr[ankreich] und dz Genua getrost werde, dann kgl. Mt. well Fr[ankreich] bald angreifen und Genua helfen. – Tatsächlich beschränkte sich die Hilfe Kg. Maximilians für Genua auf ein Vermittlungsangebot an Ludwig XII. und die Bitte an Kg. Ferdinand, Frankreich nicht gegen die Aufständischen zu unterstützen (Ulmann, Maximilian II, S. 307f.; Stelzer, Maximilian, S. 66; Schmid, König, S. 40f.).
1
 Möglicherweise handelt es sich bei dem Schreiben um eine Fälschung. Wie das ominöse Ausschreiben Kg. Maximilians an Ebf. Ernst von Magdeburg [Nr. 19] ist es lediglich in zwei voneinander abhängigen Überlieferungen imStA Nürnberg und im StA Würzburg erhalten (was auch für Nr. 151 zutrifft) und trägt das gleiche Ausstellungsdatum. Allerdings wäre der Verfasser außergewöhnlich gut informiert gewesen, und Querini bezeugt für den 26.4. die Ankunft eines genuesischen Gesandten – vielleicht Paolo Battista Giustiniani [Nr. 358] – in Konstanz [Nr. 657, Pkt. 6].
a
 referri] In B: referre.
2
 Liegen nicht vor. Pandiani, Anno, gibt keinen Hinweis auf eine Kontaktaufnahme der Aufständischen mit Kg. Maximilian. Recherchen im HHStA Wien und im TLA Innsbruck blieben ebenso ergebnislos wie eine Anfrage an das AS Genua.
3
 Schreiben des neugewählten Rates an Kg. Ludwig von Frankreich vom 21.7.1506 (ital. Druck: Pandiani, Anno, S. 422–424. Pacini, presupposti, S. 175). Im August entsandten die Popularen Dr. Nicolò Oderico zu Kg. Ludwig, um die Gründe für die Vorgänge in Genua darzulegen (ebd., S. 19f. Instruktion für Oderico vom 6.8.1506; lat. Druck, ebd., S. 431–440. Pacini, presupposti, S. 159f., 170f.).
4
 Der frz. Statthalter von Genua, Philipp von Kleve, H. von Ravenstein, traf nach ersten Vermittlungsbemühungen zwischen Adel und Volk am 29.8.1506 in Genua ein. Seine Maßnahmen zur Beruhigung der Lage erwiesen sich jedoch als unzureichend, der Adel beschuldigte ihn der Parteilichkeit zugunsten der Popularen. Gleichzeitig jedoch zunehmenden Verdächtigungen und Drohungen seitens der Aufständischen ausgesetzt, verließ der Statthalter Genua am 25.10. wieder. Vgl. Pandiani, Anno, S. 22–78 passim; Coles, crisis, S. 37–39.
5
 Gianluigi Fieschi war Ende Oktober 1506 an den Hof Kg. Ludwigs geladen worden. Im Gegenzug entsandte die Popularenpartei zwei weitere Oratoren, Paolo de Franchi und Simone Giovo, nach Frankreich (Auton, Chroniques IV, S. 105 Anm. 1; Pandiani, Anno, S. 82f., 344. Instruktion für die beiden Gesandten vom 12.11.1506; ital. Druck: ebd., S. 457–470. Pacini, presupposti, S. 163).
6
 Die Gesandten der Popularen zu Kg. Ludwig beklagten wiederholt, nicht zur Audienz zugelassen zu werden (Pandiani, Anno, S. 122, 155 Anm. 2, 179, 362. Vgl. Pacini, presupposti, S. 177–181).
7
 Anfang Februar 1507 traf aus Mailand die Nachricht in Genua ein, daß Ludwig XII. beschlossen habe, die Popularen zu Rebellen zu erklären (Pandiani, Anno, S. 185, 367).
8
 Vgl. Nr. 33 [Pkt. 4 – Der Kg. von Aragon ... untersagt.].
9
 Ende Februar/Anfang März 1507 wurden sämtliche in Mailand befindlichen Anhänger der Popularen festgenommen und ihre Güter beschlagnahmt (Pandiani, Anno, S. 215, 376, 523; Sanuto, Diarii VII, Sp. 25, 27).
10
 Der auf der Seite der Adelspartei stehende Kommandant des Castelletto, Galeazzo Salazar, ließ am 7.2.1507 zum Sonntagsgottesdienst in der Kirche San Francesco versammelte Anhänger der Popularen gefangensetzen. Ab Ende Februar beschoß er mehrmals die Stadt vom Castelletto aus. Über die Grausamkeiten Salazars gegen seine Gefangenen beklagten sich die Bürger am 8.3. in einem Schreiben an den frz. Statthalter von Mailand, Charles d’Amboise (Pandiani, Anno, S. 189, 221f., 230, 370, 374, 376, 378, 383, 523f.; Senarega, De rebus Genuensibus, S. 111 mit Anm. 4, 112 mit Anm. 1; Guicciardini, Storia II, S. 722; Auton, Chroniques IV, S. 128).
11
 Der Stellvertreter Kleves, Philippe de Roquebertin, verließ Ende Februar 1507 Genua (Pandiani, Anno, S. 211f.).
12
 = heimlich.
13
 Die in das Castelletto geflohenen frz. Bürger ergaben sich nach der Zusicherung, ihr Leben zu verschonen, am 12.3. den Aufständischen. Dennoch wurden sie hingerichtet (Auton, Chroniques IV, S. 140–143; Terrasson de Fougères, Royauté, S. 283).
14
 Tatsächlich mußten auf dem Weg zum mailändischen Statthalter Charles d’Amboise (Großmeister von Frankreich) befindliche Gesandte der Popularen wegen ihrer Bedrohung durch genuesische Adlige umkehren (Pandiani, Anno, S. 216, 376f.; Sanuto, Diarii VII, Sp. 31f.).
b
 ipse] In B: ipsis.
c
 portas] Korrigiert aus, in B: portis.
d
 animo] In B danach, in A gestrichen: tanquam suum.
1
 Arianiti war nach dem Tod Mgf. Bonifaz’ von Montferrat (1494) von dessen Witwe testamentarisch zum Statthalter und Vormund ihres Sohnes Wilhelm bestellt worden. Nach dem französischen Einzug in Mailand wurde Arianiti verhaftet. Seine Bemühungen um Rehabilitierung nach erfolgreicher Flucht blieben vergeblich (Babinger, Ende, bes. S. 35–38, 48f.; Stelzer, Arianiti, S. 31).
2
 Vgl. Nr. 29, Anm. 3.
1
 Vgl. Nr. 29, Anm. 3.
a
–a in ... sichern] Randverm.: Nota. – Das Argument stimmt passagenweise wörtlich mit den Ausführungen im kgl. Mandat vom 9.4. [Nr. 19, Pkt. 1] überein.
b
–b Zwar ... bedurft] Randverm.: Nota. – Das Argument stimmt passagenweise wörtlich mit den Ausführungen im kgl. Mandat vom 9.4. [Nr. 19, Pkt. 1] überein.
c
 Heer] Danach gestrichen: des wir den mererteil gewiss sein.
d
–d Die ... ihm] Einfügung am Rand. 
e
–e Er... zuführen] Ergänzung von anderer Hd., korrigiert aus folgendem durchgestrichenen Abschnitt (Verm.: Auszulassen all.): Damit Venedig und andere dem frz. Kg. bis zu seinem Eintreffen Widerstand leisten können, hat er 3000 Knechte nach Trient geschickt, die von dort aus weiter nach Italien ziehen sollen. Falls Venedig oder andere italienische Staaten auf diese Truppen zurückgreifen wollen, sollen sie dies dem kgl. Hauptmann [Leonhard Rauber] mitteilen. Da er die Kosten allein bestreiten muß, benötigt er Unterstützung. Die Gesandten sollen deshalb nachdrücklich um eine Hilfe von 50 000 Dukaten bitten, die ihm wie auch Venedig selbst von Nutzen sein wird. Für den Fall, daß Venedig oder andere Staaten den frz. Kg. selbst angreifen wollen, was gut wäre, verfügt er über weitere 3000 Reiter und 7000 Fußknechte, die in kurzer Zeit in Trient sein und ihnen zu Hilfe eilen können. Venedig soll ggf. die kgl. Kommissare Hg. Heinrich von Braunschweig und Mgf. Kasimir von Brandenburg in Trient verständigen; diese werden ihnen die benötigte Zahl an Truppen zuführen. – Randverm. von anderer Hand: In Ytalien, ob sy der bedurften, ansprechen die haubtleut.
1
 Am 14.4. informierte Kg. Maximilian die Innsbrucker Raitkammer und Martin Aichorn (kgl. Hauskämmerer zu Innsbruck) über die Entsendung Leonhard Raubers mit 1000 [!] Knechten nach Italien und wies sie an, unverzüglich Waffen und Ausrüstung nach Trient vorauszuschicken (Kop. mit imit. Gegenz. M. Treitzsaurwein, Straßburg, präs. Innsbruck, 19.4.1507; TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 124’-125. Verm. über den Beschluß der Raitkammer: Fiat cito laut des bevelchs und dan furlon durch hauscamer zu bezalen.).
f
–f als ... volks] Korrigiert aus: als tirannen.
2
 Leonhard Rauber berichtete am 7.5., daß ihm der Podestà von Rovereto [Giovanni Francesco Pisani] den Durchzug verweigere; er sei mit seinen Knechten nach einigem Hin und Her in Rovereto untergekommen. Der Statthalter und die Einwohner verhielten sich ihm gegenüber freundlich, aber die Gemeinde (parisen [wohl abgeleitet von parése/palése; Battaglia, Dizionario XII, S. 397ff.]) und der Pfleger zu Kastelkorn ließen allerorten die Sturmglocken schlagen und wappneten sich gegen ihn. Sie hätten 2000–2500 Mann aufgeboten, obwohl er ihnen mitgeteilt habe, daß er nicht in ihrem Gebiet lagern werde. Dennoch hätten sie alle Pässe und Flußübergänge gesperrt. Der Statthalter habe ihm angeboten, ihn auf dem Wasserweg nach Venedig bringen zu lassen, doch die Gemeinde und der Pfleger von Kastelkorn lehnten dies ab. Der Statthalter habe deshalb nach Venedig um Instruktionen geschrieben [vgl. Nr. 667, Anm. 2 (Weisung vom 8.5.)]. Seine Knechte litten Not. Bologna, Ferrara, Mantua, Florenz und Pescia wollten ihn und seine Truppen ebensowenig aufnehmen wie voraussichtlich Ancona. Sollte Camillo [de Montibus] ihm melden, daß ihm auch keine andere italienische Kommune Aufnahme gewährt, will er wenigstens dafür Sorge tragen, daß die Knechte sich nicht in fremde Dienste begeben, sondern sie nach Hause beurlauben (Or. Rovereto (Raffreyd), freytag nach des hl. kreuzerfindung tag; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 135–136’. Druck: Chmel, Urkunden, Nr. CCXIX, S. 284–287. Vgl. Leipold, Beziehungen, S. 243; Naschenweng, Beiträge I, S. 98f.). Am 24.5. bestätigte Rauber den Empfang einer am 23.5. (hl. pchingstag) eingegangenen kgl. Weisung, sich unverzüglich zurückzuziehen und die Knechte nach Kempten zu führen, um sie dort zu entlassen. Er mußte indessen melden, daß er aufgrund von Berichten eines Boten Camillos de Montibus (kamylus) und seines eigenen, zum Dogen abgefertigten Boten sowie aufgrund von Mitteilungen des mantuanischen Kanzlers [Stazio Gadio] wie auch aus anderen Gründen bereits am 20.5. (pchinzttag vor pchingsten) aus dem Territorium Venedigs abgezogen sei und die Knechte am 22.5. (sambstag vor pchingsten) entlassen habe (Or. m. ex.-Verm. auf dem Umschlag, Trient, montag nach pfingsten; ebd., fol. 152).
1
 Zur Problematik der Edition s. Jucker, Gesandte, S. 33–60.
2
 Gemeint sind die seit Dez. 1505 geführten Verhandlungen [Nachweise s. Nr. 4, Anm. 28].
3
 Gemäß Eidgenössische Abschiede III/2 (S. 355) wurde der Tag auf den Drei-Königstag, den 6.1.1507, anberaumt.
1
 Zu den bzgl. des Konstanzer RT irrelevanten Beratungspunkten siehe Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 261 (Pkt. a-c, g-i, l-q).
2
 Dies geht jedenfalls aus der schriftlich fixierten Antwort der Züricher Tagsatzung vom 14.12.1506 so nicht hervor. Demnach wurde lediglich die Anfrage zur Beratung durch die einzelnen Orte und zur anschließenden Beantwortung auf dem Badener Tag in den Abschied aufgenommen (Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 259, S. 358).
3
 Siehe ebd., Nr. 261 (Pkt. e).
4
 Gemeint ist der Pensions- und Bündnisvertrag zwischen Kg. Ludwig XI. von Frankreich und den Eidgenossen vom 26.10.1474/2.1.1475 (Druck: Eidgenössische Abschiede II, Nrr. 53f., S. 917–919; Thommen, Friedensverträge, S. 142–145), der „Grundlage fast aller folgender Verträge [der Eidgenossen] mit der französischen Krone bis ins 17. Jahrhundert“ wurde (ebd., S. 146). Das 1507 noch bestehende Bündnis mit zehnjähriger Laufzeit schlossen die Eidgenossen am 16.3.1499 mit Kg. Ludwig XII., der den Vertrag am 6.5. ratifizierte (Druck: Eidgenössische Abschiede III/1, Beilage Nr. 34, S. 755–757; Lünig, Reichs-Archiv VII (Part. Spec. Cont. I, Anh., 4. Absatz), Nr. XLIIX, S. 225f.; Thommen, Friedensverträge, S. 156–160. Vgl. Gagliardi, Anteil I, S. 285f.; Dierauer, Geschichte II, S. 404; Braun, Eidgenossen, S. 268f.).
5
 Der Gesandte Basels war instruiert, die von Kg. Maximilian gewünschte Einung wegen des Bündnisses mit Frankreich abzulehnen. Er sollte sich indessen dafür aussprechen, nach dessen Auslaufen über eine Einung mit den der Eidgenossenschaft benachbarten habsburgischen Territorien vom Arlberg bis an den Eckenbach zu verhandeln (Kop., s.d., jedoch 6.1.1507 oder kurz davor; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 134’-136’, hier 134’-135).
6
 Das Datum ist im Züricher Exemplar (s.o.) nachträglich zu lichtmeß [2.2.] korrigiert und zusätzlich vermerkt: Die am 28.2. (reminicere) in Baden zusammenkommenden eidgenössischen Gesandten werden über die Entscheidung der Obrigkeiten dem Bf. von Konstanz schriftliche Mitteilung machen. Falls weitere Verhandlungen darüber notwendig sind, soll zum 11.4. (quasimodogeniti) ein weiterer Tag ausgeschrieben werden. Vgl. Eidgenössische Abschiede III/2, S. 361, Anm. zu k.
1
 Siehe dazu Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 263, S. 362 (Pkt. a/b). Vgl. Mossmann, Cartulaire IV, Nrr. 1971, 1973, S. 451–455; Mieg, Politique, S. 7–9, 12, 46–50; Sieber-Lehmann, Schimpfen, S. 120–134.
2
 Der Tag zu Luzern beschloß nach kontroverser Debatte am 24.2. durch Mehrheit die Bewilligung der erbetenen Knechte (Kop., Mathye; StA Bern, A IV 10, pag. 102–105; Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 264, S. 363f.). Schultheiß und Rat der Stadt Bern machten in ihrem Ausschreiben vom 1.3. an die Stadt- und Landgemeinden kein Hehl aus ihrem Mißfallen an dieser Entscheidung: Und wiewol wir der sach gern welten vertragen beliben und die unsern anheimisch behalten, so uns aber nit wil gebüren, uns von andern unsern lb. Eidgnossen zu sundern oder dem abzustand, so wir mit inen verbrieft und besigelt, haben wir der obbemelten vierhundert man einen uszug getan und uch in sölichem N. man zugeordnet. Doch sollte darauf geachtet werden, daß über das Bern auferlegte Kontingent hinaus keine weiteren Knechte an dem Zug teilnähmen (Kop., mentag nach reminiscere; StA Bern, A III 14, fol. 262’). Entsprechend hieß es in einem Schreiben an die Orte Uri und Luzern vom 4.3.: Und wiewol wir desselben und derglichen unruw möchten vertragen beliben, jedoch als die, so uch und andern uwern und unsern lb. Eydgnossen nutzit abziechen söllen noch wellen, haben wir süliches in dem namen Gotz angenomen und die unsern dargeben und verordnet. Die beiden Orte sollten jedoch mit den frz. Gesandten über die festgestellte nicht genehmigte Anwerbung von Knechten sprechen (Kop., donstag vor oculi; StA Bern, A III 14, fol. 263’-264. Or.; StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 27 A, Fasz. Frankreich, Kriege, Friedensschlüsse etc., 1500–1510, unfol.).
1
 Gemeint ist die zuletzt im Vertrag von Hagenau 1505 enthaltene, explizit auch auf Italien bezogene Verpflichtung Kg. Ludwigs, sich nicht in Angelegenheiten des Reiches einzumischen (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 75, hier S. 223, § 5).
2
 Am 27.3. bestätigte Kg. Maximilian den Empfang eines Berichts Firmians, wonach etliche Eidgenossen die Absicht hätten, in seine Dienste zu treten. Firmian erhielt Weisung anzukündigen, daß der Kg. nach den Osterfeiertagen Gesandte in die Schweiz abordnen werde, um darüber und über andere Punkte zu verhandeln (Konz. mit ex.-Verm., Straßburg; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/296, Fasz. Beziehungen zur Schweiz, 1496–1511, unfol.).
1
 Kgl. Gesandte hatten auf einem Eidgenössischen Tag zu Zürich am 15.12.1503 um die Stellung von 6000 Knechten für den bevorstehenden Romzug sowie um Aufkündigung des Bündnisses mit Frankreich ersucht und die Übernahme der frz. Jahrespension in Höhe von 36 000 fl. angeboten (Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 154, hier S. 249, Pkt. d; Wiesflecker, Regesten IV/2, Nr. 20834, S. 908).
2
 Dem Stück liegt in der Züricher Überlieferung das Ausschreiben Kg. Maximilians vom 20.3. (Adressat hier: Bürgermeister und Rat der Stadt N.) [Nr. 16] bei.
1
 Basel an Zürich, 26.3.1507 (Kop., fritag vor palmarum, Unterz. P. Offenburg; StA Basel, Missiven A 23, pag. 282).
2
 Bürgermeister und Rat der Stadt Basel an Hans Kilchmann et al., 30.3.1507 (Konz., zinßtag nach palmarum; ebd., pag. 283–284).
3
 Hans Kilchmann et al. an Bürgermeister und Rat der Stadt Basel (Or. m. S., vor Genua, donstag vor dem meydag; StA Basel, Politisches M 1, Stück-Nr. 42).
4
 Schultheiß und Rat der Stadt Bern an Hauptmann und Räte des Berner Kontingents, 25.3.1507 (Konz., unser lb. frowen tag der verkundung; StA Bern, A III 14, fol. 268’; Gagliardi, Anteil, S. 622 Anm. 52).
5
 Bern an Fribourg bzw. Solothurn, 25.3.1507 (Kop., annunciationis Marie; StA Bern, A III 14, fol. 269–269’; Gagliardi, Anteil, S. 622 Anm. 52).
6
 Bern an Zürich bzw. Luzern, 25.3.1507 (Or., annunciationis Marie; StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 27 A, Fasz. Frankreich, Kriege, Friedensschlüsse etc., 1500–1510, unfol. Kop.; StA Bern, A III 14, fol. 270–270’; Gagliardi, Anteil, S. 622 Anm. 52). Zu den Antworten Zürichs und Luzerns s. ebd., S. 623f. Anm. 54.
7
 Bern an Fribourg bzw. Solothurn, 26.3.1507 (Kop., fritag vor palmarum; StA Bern, A III 14, fol. 271’; Gagliardi, Anteil, S. 623 Anm. 54).
8
 Undat. Instruktion Berns für Peter Achshalm (Kop., s.d., jedoch wohl 26.3.1507; StA Bern, A IV 10, pag. 111–112).
9
 Bern an Hauptmann, Räte und Bürger im Feld, 26.3.1507 (Kop., fritag vor palmarum; StA Bern, A III 14, fol. 272; Gagliardi, Anteil, S. 623 Anm. 54).
10
 Schaffhausen an Zürich, 5.4.1507 (Konz., mentag in der osterwochen; StA Schaffhausen, Missiven 1507, unfol.).
11
 Wahrscheinlich handelt es sich um Niklaus Ochsenbein (HBLS V, S. 330).
12
 Solothurn an Hauptmann Babenberg et al., 26.3./21.4.1507 (jeweils Kop., fritag vor dem balmtag/mitwuchen vor St. Jörien tag; StA Solothurn , Missivenbuch 1506–1510, AB 1,3, pag. 335–336; 339–340; Gagliardi, Anteil, S. 623 Anm. 53, S. 630 mit Anm. 68).
13
 Dies spielt entweder auf den Italienzug Kg. Maximilians von 1496 (HBLS VI, S. 529) oder auf den Schweizerkrieg von 1499 an, in dem Stein als Berner Truppenkommandeur fungierte (Feller, Geschichte, S. 487).
14
 Solothurn an Bern, 1.5.1507 (Konz., meytag; StA Solothurn , Missivenbuch 1506–1510, AB 1,3, pag. 342–343; Gagliardi, Anteil, S. 647 mit Anm. 90). Vgl. auch das Schreiben Solothurns an seine Truppen im Feld vom 10.5. (ebd., S. 646f. mit Anm. 89, 648 mit Anm. 93).
15
 Bern an Solothurn, 3.5.1507 (Or., inventionis crucis; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 35–36; Gagliardi, Anteil, S. 647f. mit Anm. 91).
16
 Abt von St. Gallen an Zürich, 3.4.1507 (Kop., hl. osterabend; StA Zürich, B VIII 272, Stück-Nr. 42).
17
 Zürich an Abt von St. Gallen, 5.4.1507 (Kop., montags in osterfirtagen; StA Zürich, B VIII 272, Stück-Nr. 42).
18
 Schwyz an Glarus, 23.4.1507 (Or., Georgii; StA Zürich, B VIII 272, Stück-Nr. 42).
1
 Liegt nicht vor. Vgl. jedoch den Bericht des Fribourger Gesandten Hans Krummenstoll vom 6.4.1507 (Gagliardi, Anteil, S. 626 Anm. 60).
2
 Siehe dazu Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 268, hier S. 366 (Pkt. c/d).
1
 Die Datierung auf den 11.4. findet sich ausschließlich in A nach Pkt. 4.
2
 Auf fol. 174–175’ befindet sich das Reinkonzept zu dieser Passage.
a
–a Der ... an] In B, C weniger differenziert.
3
 Kgl. Gesandte hatten vor der Tagsatzung auch mit einzelnen Orten verhandelt (Gagliardi, Anteil I, S. 648–650). So entsandte Kg. Maximilian seine Räte Christoph Schenk von Limpurg, Dr. Hans Schad und Hans von Landenberg nach Solothurn (Kgl. Kredenzbrief für dies., Or. Straßburg, 6.4.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, pag. 23. Eidgenössische Abschiede III/2, S. 266, Anm. a, führt irrtümlich Hans von Landau anstelle Landenbergs auf).
4
 Solothurn informierte Kg. Ludwig von Frankreich durch den Schultheiß Niclaus Conrad über die Anträge des röm. Kg. auf den letzten eidgenössischen Tagen (Kredenzbrief für Conrad, frz. Kop. Solothurn, l’antépénultime jour d’avrilz [28.4.]1507; StA Solothurn , Missivenbuch 1506–1510, AB 1,3, pag. 341).
b
–b Die ... angesetzt] In B, C weniger differenziert.
5
 Vgl. Nr. 50 [Pkt. 2].
6
 Schultheiß und Rat der Stadt Bern erinnerten Hauptmann und Räte ihres Kontingents an den Beschluß des Badener Tages und das entsprechende Ausschreiben an die eidgenössischen Knechte, daß sie im Dienst des frz. Kg. bleiben sollten, sich jedoch entsprechend dem Luzerner Abschied keinesfalls an Unternehmungen gegen die Kurie und das Reich beteiligen dürften – wie sie dies bereits bei ihrer Verabschiedung geschworen und die eidgenössischen Boten den kgl. Gesandten zugesagt hätten. Auch sollten sie darauf achten, daß die Knechte an dehein ort und end werden gefürt, dadurch si schaden und verlust möchten empfachen. Im übrigen sollten sie bei den frz. Hauptleuten und Schatzmeistern die bislang unterbliebene Rückzahlung der von Bern geleisteten Anzahlung für den Sold ihrer Knechte in Höhe von 1000 Sonnenkronen anmahnen (Kop., fritag nach dem suntag quasimodogeniti [16.4.]1507; StA Bern, A III 14, fol. 275; Gagliardi, Anteil, S. 627f. Anm. 61).
7
 Die Punkte 1–3 basieren auf einer nur in der Züricher Überlieferung erhaltenen Fassung (Druck unter Angleichung an das Neuhochdeutsche: Eidgenössische Abschiede III/2, S. 369). Die weniger detaillierten Varianten des Tagsatzungsabschiedes aus Luzern (B) und Glarus (C) sowie Basel, Bern, Schaffhausen und Solothurn entsprechen der Wiedergabe in den Eidgenössischen Abschieden III/2, Nr. 270, Pkt. a-c.
c
–c Zürich ... wurde] Fehlt in B, C.
d
 wurde] Danach folgt gestrichen: Die frz. Gesandtschaft rechtfertigte ihren Kg. gegenüber den Anschuldigungen in den Mandaten Kg. Maximilians an Eidgenossen und Reichsstände, er würde sich gegenüber dem Reich feindselig verhalten und die Kaiserwürde usurpieren wollen. Die Gesandten baten – unter Hinweis auf den an die eidgenössischen Söldner ergangenen Befehl, bis auf weiteren Bescheid nicht weiterzuziehen –, den Knechten die Weisung zu erteilen, dorthin zu ziehen, wohin sie beschieden würden. Der frz. Kg. werde ihnen dann ihren Sold bezahlen und diese Truppen keinesfalls gegen das Reich einsetzen. – Nach erfolgter Beratung gab die Tagsatzung den Knechten in Diensten Kg. Ludwigs die Weisung, ze dienen an die end und ort, dahin er ir begert hab, sich jedoch keinesfalls gegen das Reich einsetzen zu lassen, wie dies der Luzerner Abschied besage. Darüber wurde auch der frz. Gesandtschaft Mitteilung gemacht. Vgl. Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 270, S. 368 (Pkt. b).
1
 Vgl. Nr. 166b, Anm. 9.
2
 Das vorliegende Exemplar war für Bf. Mätthäus bestimmt. Eine gleichlautende Urkunde für Flüe war mit der Zusage versehen, binnen 14 Tagen in Konstanz 10 000 fl.rh. zur Verteilung an die Orte Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden zu hinterlegen (Büchi, Kommentare I, S. 66 Verm.).
1
 Vgl. zu dem Vorgang Nr. 46 mit Anm. 1. Ergebnis der Verhandlungen war ein Schiedsvertrag (Basel, 23.4.1507) zwischen Basel und Mülhausen auf der einen und Kg. Maximilian auf der anderen Seite (Druck: Thommen, Urkundenbuch IX, Nr. 336, S. 306–309; Mossmann, Cartulaire IV, Nr. 1975, S. 459–463).
2
 Zu den weiteren Punkten des Schreibens siehe Nrr. 59, 98.
1
 Bereits am 23.1.1507 (sabbathi post Vincentii) hatten der Ebf., die ebfl. Räte und das Domkapitel erstmals über das kgl. RT-Ausschreiben und eine durch den Kurtrierer Kammermeister Thomas Kratz von Scharfenstein überbrachte kgl.citation, vordrung und ansprach der stadt Meintz halben beraten und beschlossen, sich zu vertagen (StA Würzburg, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 518). Vgl. zum Streit um Mainz Nr. 148 [Pkt. 31].
2
 Kg. Maximilian hatte Lgf. Wilhelm von Hessen mit Mandat vom 2.1.1507 geboten, wegen des Weinzollstreits (vgl. Rommel, Geschichte III, S. 165f.; Henning, Grafschaft, S. 74f.; Kulenkampff, Einungen, S. 71, 75f.; Schmidt, Grafenverein, S. 29–31) mit Kurmainz nicht zu Waffengewalt zu greifen und statt dessen seine Beschwerden vorzubringen (Kop. Innsbruck; StA Marburg, Best. 2, Nr. 250, unfol.). Am 16.1. teilte der Kg. dem Lgf. mit, daß er wegen der strittigen Obrigkeit über Kostheim und den dort erhobenen hessischen Weinzoll Bf. Philipp von Speyer und Gf. Adolf von Nassau als Kommissare mit der Vermittlung betraut habe (Kop. Innsbruck; ebd., unfol.). Lgf. Wilhelm informierte am 19.2. Hg. Ulrich von Württemberg darüber, der ebenfalls seine Vermittlung angeboten hatte (Or. Kassel, frytags nach dem sonntag esto michi; HStA Stuttgart, A 104, Bü. 1, unfol.). Vgl. zum Streit um Kostheim Schliephake, Geschichte V/1, S. 503–505.
3
 = Pfgf. Georg, Sohn Kf. Philipps von der Pfalz (Fouquet, Domkapitel, S. 705f.; Kisky, Domkapitel, S. 117; Rauch, Domkapitel III, S. 170f.). 
a
–a Ebenso ... werden] Randverm.: Huic articulo annectendus est articulus de piscium venditione, ut infra, fischmarg.
4
 Vermutlich ist die vom Erfurter Rat projektierte Zwangsanleihe beim Klerus gemeint, die zur Sanierung der maroden städtischen Finanzen beitragen sollte (Gutsche, Geschichte, S. 106).
b
 informieren] Verm. am Ende des Abschnitts: Mandato speciali venerabilium et nobilium dominorum praedictorum Jo. Monster, secretarius, scripsit.
c
 bisher] Randverm.: Fischmark, ut supra. – S. o. App. a-a.
5
 Dr. Johann von Dalheim (Otto, Studenten, S. 124).
6
 = Adolf Rau von Holzhausen (Kisky, Domkapitel, S. 141; Rauch, Domkapitel III, S. 146).
7
 = Pfgf. Friedrich von Simmern (Kisky, ebd., S. 40; Rauch, ebd., S. 136).
1
 Diese Summe hatte Kg. Maximilian bereits bei Verhandlungen mit Landschad in Linz im Dezember 1505 angeboten. Dessen weitere Bemühungen im Frühjahr 1506 hatten somit keinerlei Fortschritte erbracht (Langendörfer, Landschaden, S. 46).
1
 Vgl. Nr. 58, Anm. 1.
a
 120 000 fl.] Danach gestrichen: oder 100 000 fl. oder 80 000 fl.
2
 Vermutlich war Barr an Ziegler als Sicherheit überschrieben worden. Die Erwerbung erfolgte erst 1510 (Wiesflecker, Maximilian V, S. 255; Kohlweg, Ziegler, S. 73).
3
 Verschreibung Kg. Maximilians für seine Räte Matthäus Lang, Ulrich von Habsberg, Hans von Neuhaus, Marx Reich und Jakob Villinger vom 24.8.1504 (Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 19092, S. 563).
4
 Über diesbezügliche Gespräche der Gesandten mit Kg. Maximilian liegen keine Unterlagen vor. Mitte Mai 1507 fanden in Ofen Verhandlungen mit Kg. Wladislaw, Hg. Kasimir von Teschen, dem böhmischen Kanzler Albrecht von Kolowrat und Vertretern der böhmischen Stände über die Belehnung statt, die das Problem illustrieren. Kf. Philipp beanspruchte die Belehnung auf der Grundlage des Lehenbriefs Kg. Georgs von Böhmen für Pfgf. Otto von Mosbach – gemeint ist der Prager Vertrag vom 14.7.1465 (Druck: DuMont, Corps III/1, Nr. CCXLIV, S. 330f. Vgl. Wüst, Pfalz-Mosbach, S. 206) – und vertrat den Standpunkt, daß dieser Anspruch ungeachtet der Aufkündigung der Lehnspflicht durch Otto gegenüber Kg. Matthias weiterbestand (Aufzeichnung des Kurpfälzer Gesandten Hans Nothafft von Weißenstein (Landrichter und Pfleger zu Waldeck) über Verhandlungen am 12.5.1507; HStA München, K.schwarz 16213, fol. 58–64). Abgesehen vom abweichenden Rechtsstandpunkt war Geld das zentrale Problem. Nothafft hatte bei informellen Verhandlungen kurz vor dem Ofener Tag ein Geldgeschenk von 2000 fl. angeboten. Kolowrat forderte allein für Kg. Wladislaw 16 000 fl., eine für Kf. Philipp nach dem Landshuter Erbfolgekrieg unerschwingliche Summe. In Ofen zeigte man sich auch über die rangniedere und kleine pfälzische Gesandtschaft verärgert. Eyb empfahl für den nächsten auf den 8.9. angesetzten Tag die Entsendung eines kfl. Prinzen, zumindest jedoch etlicher Gff. und kfl. Räte sowie die Beiordnung kurbrandenburgischer und kursächsischer Räte (Bericht Ludwigs von Eyb an Kf. Philipp von der Pfalz, Kop. [Amberg], corporis Cristi [3.6.]1507; ebd., fol. 67–73). Weitere Unterlagen zu den Verhandlungen über die böhmische Belehnung in den Jahren 1505 bis 1509: HStA München, K.schwarz 16209–16215; ebd., Fürstensachen 217/II, fol. 18–21.
1
 Für den 6.4. (dinstag in osterfeirtagen) sind letztmalig Beratungen über die Gesandtschaft nachgewiesen (HStA München, Fürstensachen 963, fol. 80). Im Text selbst ist von den jezigen oster heyligen tagen die Rede.
2
 Erklärung Kg. Maximilians vom 3.8.1505 (Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 840, S. 1314, 1316).
3
 Vgl. zu den Verhandlungen Landschads am kgl. Hof ebd., S. 1314ff. Anm. 4.
4
 Urkunde Ks. Friedrichs III. vom 15.2.1486 (Rübsamen, Urkunden, Nr. 443, S. 284); Schiedsspruch Kg. Maximilians vom 25.3.1486 (Angermeier/Seyboth, RTA-MR I/1, Nr. 609, S. 630f.).
5
 Kf. Philipp hatte gemäß den Bestimmungen des Waffenstillstands vom 10.9.1504 Hohengeroldseck als Vertragspfand an Mgf. Christoph von Baden übergeben (Heil, RTA-MR VIII/1, S. 87f. Anm. 94).
1
 Gemeint ist die Überschreibung von im Landshuter Erbfolgekrieg eroberten kurpfälzischen Besitzungen an Pfgf. Alexander (Regest: Heil, RTA-MR VIII/1, S. 271 Anm. 1; Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 19121, S. 569). Am 6.10.1504 hatte Kg. Maximilian die Übereignung des Amtes Kleeburg und eines Drittels an Schloß Landeck bestätigt (Regest: ebd., Nr. 19187, S. 581). Vgl. Lehmann, Vollständige Geschichte, S. 241.
2
 Zu den weiteren Punkten des Schreibens siehe Nrr. 53, 98.
1
 Venningen und Landschad hatten am 15.4. berichtet, daß sie sich seit dem 11.4. bis zum Vortag vergeblich um eine Audienz bemüht hätten. Der Kg. habe sie nach Konstanz bescheiden wollen. Auf die Beschwerde der Gesandten hin ließ sich Kg. Maximilian indessen herbei, sie am Abend des 14.4. in Gegenwart des Kanzlers [Serntein] anzuhören. Der Kg. zeigte sich erfreut über das Angebot Kf. Philipps, bat sich jedoch Bedenkzeit aus. Der Kanzler machte in weiteren Verhandlungen das geringe Einkommen aus den eroberten Gebieten geltend und schlug vor, eine Aufstellung über die 57 Orte mit den – auf insgesamt 15 000 fl. bezifferten – Einkünften daraus zu erstellen und entsprechende Belegdokumente vorzulegen. Venningen und Landschad baten daraufhin Kf. Philipp, ihnen möglichst bald ein entsprechendes Verzeichnis mit einer Laufzeit über zwei oder drei besonders einträgliche Jahre zu schicken, die vlycht wole mogen gefunden werden; darzu, ob unfel, eckern oder andern derglich nit angeschlagen weren, das man die auch ungevarlichs anschlags hinzugesetzt, damit wir die summe der XVM fl. jarlicher nutzung oder gefell etlicher maß erraichen oder merers, doch mit warheyt, anzaigen mochten (Or. m. 2 Ss. [Straßburg], dornstags nach quasimodogeniti; HStA München 217/II, fol. 168–169’) .
2
 Ein für die Verhandlungen angefertigtes Verzeichnis bezifferte die jährlichen Einkünfte aus der Landvogtei Hagenau mit 3971 fl., 11½ alb., aus der Ortenau mit 3104 fl., 22 alb. zuzüglich 498 fl. Gülten aus Straßburg, aus dem Kurpfälzer Eigengut in der Landvogtei Hagenau mit 1622 fl., 6 alb. Einschließlich einiger kleinerer Posten belief sich das jährliche Einkommen auf insgesamt 9802 fl. zuzüglich des Schirmgelds der Stadt Weißenburg in Höhe von 200 fl. und anderer Leistungen wie Frondiensten (HStA München, Fürstensachen 963, fol. 57–70).
3
 Liegt nicht vor.
1
 Liegt nicht vor. Es ging um die Nachfolge Pfgf. Johanns im Bm. Regensburg. Johann, Koadjutor von Regensburg, hatte während der Beisetzungsfeierlichkeiten für Bf. Ruprecht gegenüber Domherren die bisherige Ergebnislosigkeit der für ihn in Rom geführten Verhandlungen eingeräumt. Daraufhin wurden am 2.5. Kaspar von Gumppenberg [Domherr zu Regensburg] und Johann von Wirsberg [Domherr zu Regensburg und Augsburg, Student an der Univ. Heidelberg; Braun, Domkapitel, S. 572f.; Haemmerle, Canoniker, S. 193] in Heidelberg vorstellig. Die beiden Gesandten des Domkapitels erörterten gegenüber Kf. Philipp die Unmöglichkeit einer Wahl Pfgf. Johanns zum Bischof wegen seines zu geringen Alters und der fehlenden Konsekration sowie die zu erwartenden Schwierigkeiten im Domkapitel im Falle seiner Postulation, sprachen sich aber bei den folgenden Verhandlungen für den zweiten Weg als dem kleineren Übel aus. Die Kosten für die bis dahin verweigerte Konfirmation der Koadjutorie – Papst Julius II. forderte 6000 fl. oder eine jährliche Rente aus dem Stift – wurden als untragbar dargestellt. Entscheidend für das Domkapitel war die Behauptung seiner Wahlfreiheit und die Abwehr jeglicher Einmischung von außen, schlimmstenfalls der Einsetzung eines ausländischen Bf., weshalb das Domkapitel eine Vorverlegung des Wahltermins in Betracht zog (act. [Heidelberg], sontags cantate; HStA München, Fürstensachen 972, fol. 9–9’). Kf. Philipp plädierte dafür, in Rom eine mit einer Sukzessionsklausel versehene Bestätigung der Koadjutorie zu erwirken, und hielt auch die päpstliche Qualifizierung seines Sohnes als Administrator für erreichbar. Er informierte die Gesandten über seine Anfragen an Kg. Maximilian und Hg. Albrecht von Bayern um Unterstützungsschreiben an den Papst und sagte zu, sich um eine Reduzierung der päpstlichen Forderung sowie um eine Regelung der Schulden des Stifts zu bemühen. Die Befürchtungen der Domherren in bezug auf ihre Wahlfreiheit hielt er für unbegründet und bat, ihm für die Verhandlungen in Rom eine Frist von drei Monaten einzuräumen (act. dinstag nach invencionis crucis [4.5.]1507; ebd., fol. 7–8’).
1
 Liegt nicht vor.
a
–a Der ... hingewiesen] In B Randverm., vermutlich Hd. H. Goede: Ut l[ex] Quid aliud, ff. De v[erborum] s[ignificatione]: Quid aliud sunt iura praediorum quam praedia qualiter se habentia (CICivilis, Digesta 50,16,86; Krueger, Codex I, S. 912), et l[ex] Fund[i] appel[latione], ff. De v[erborum] s[ignificatione] (CICivilis, Digesta 50,16,211; ebd., S. 918).
1
 Gemäß dem Protokoll über das in Konstanz durchgeführte Verfahren [Nr. 369, Pkt. 3]. Baks (Inventaris, Nr. 2113, S. 429) datiert das Stück irrtümlich auf den 8.4.
1
 Gemäß Nr. 148 [Pkt. 34].
a
 verabredeten] In B korrigiert aus: errichteten.
1
 Vgl. Nr. 99, Anm. 3.
2
 Liegt nicht vor. 
3
 Mit Schreiben vom 17.10. informierte Konstanz den obersten kgl. Sekretär, Niklas Ziegler, über einen weiteren Konflikt: Demnach sorgte Beringer von Landenberg durch sein Verhalten mehrfach für Unruhe und Aufruhr in der Stadt und verwundete zusammen mit Ulrich von Landenberg und Bernhard [richtig: Wolf Dietrich] von Knöringen den Bürger Hans Hafner tödlich. Der Bf. duldete ungeachtet einer Vereinbarung mit dem Magistrat Landenberg in provozierender Weise in seinem Gefolge. Bei seinem Einzug in die Stadt am 12.10. kam es zu einem verbalen Schlagabtausch zwischen dem Konstanzer Zunftmeister [Konrad] Zwingenstein und Bf. Hugo bzw. dem bfl. Hofmeister Fritz Jakob von Anwil. Der Bf. beanspruchte zudem die rechtliche Zuständigkeit für diesen Fall. Der Konstanzer Magistrat wurde gewarnt, daß der Bf. darüber berate, wie diese Angelegenheit gegen die Stadt verwendet werden könne. Deshalb wurde Ziegler gebeten, den Sachverhalt gegenüber dem Kg. darzulegen (Or., sambstags post Galli; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1506), fol. 94–95’). Am 27.1. erschien Hans von Landau vor dem Konstanzer Magistrat und eröffnete, daß er Befehl des Kg. habe, ein bis Ostern währendes Moratorium zwischen Bf. und Stadt herbeizuführen. Die Stadt stimmte dem mit der Maßgabe zu, daß auch den bfl. Parteigängern untersagt werde, mit Wort oder Tat gegen sie vorzugehen (act.m itwoch vor liechtmeß im Kleinen Rat; StdA Konstanz, B I 25, fol. 210). Vgl. Rublack, Einführung, S. 138 Anm. 30; Maurer, Konstanz, S. 260.
1
 Liegt nicht vor. 
1
 Die Stadt verlangte von den Konstanzer Geistlichen das Ungeld und die Abgabe für den Zwischenhandel auf den während des RT an die Gäste verkauften Wein. Das Domkapitel erklärte sich am 2.12.1507 zu Verhandlungen über die Abgabe beim Weinhandel durch Zwischenhändler einverstanden (Krebs, Protokolle des Konstanzer Domkapitels, Nr. 3219, S. 107).
2
 Der Domdekan Johannes Bletz von Rotenstein berichtete am 23.7. im Kapitel über seine Verhandlungen mit den württ. Räten. Vgl. Krebs, Protokolle des Konstanzer Domkapitels, Nr. 3061, S. 92. Am gleichen Tag bewilligte das Domkapitel, Kf. Friedrich von Sachsen auf dessen Wunsch Reliquien von Konstanzer Heiligen zu überlassen (ebd., Nr. 3062, S. 92).
1
 Ilsung fungierte im Zusammenhang mit den Taxationsverhandlungen verschiedentlich als Anwalt Hg. Albrechts (z. B. Notariatsinstrument Johannes Beyers über einen Antrag von Anwälten Hg. Albrechts an die Taxationskommission, Or. Perg. Libell mit Notariatssignat, Augsburg, 5.1.1507; HStA München, Haus- und Familiensachen, Urkunden: Hgl. Länderteilungen, Nr. 338).
2
 Schreiben der bayerischen Taxatoren an die drei Bundeshauptleute vom 24.3.1507 mit der Bitte, Lösch zur Wahrnehmung seines Kommissariats bezüglich der Taxation bis zum 18.4. anzuhalten (Kop. Augsburg, mitwoch nach sonntags judica; HStA München, KÄA 1238, fol. 239–240’). Lösch war gemäß dem Augsburger Vertrag vom 22.6.1506 zusammen mit dem Ulmer Stadtammann Konrad Locher zum Taxationskommissar ernannt worden (Or.; HStA München, Kurbayern Urk. 13218. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 324–337, hier 330f.).
3
 Törring war Mitglied der Taxationskommission als einer von drei Vertretern Pfgf. Friedrichs (z. B. Vollmacht Pfgf. Friedrichs unter anderem für Törring zu den Freisinger Verhandlungen im Oktober 1505; Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 147. Weisung Kg. Maximilians an die Taxationskommission, Or. Wien, 26.6.1506; HStA München, Fürstensachen 261½I, fol. 8–8’).
4
 Die Vertreter Hg. Albrechts am kgl. Hof, Kaspar von Winzer und Thomas Salzinger, teilten am 24.3. mit, daß die kgl. Räte ihnen nach der Abreise Kg. Maximilians am 22.3. in dessen Namen folgende Erklärung eröffnet hätten: Pfgf. Friedrich habe geltend gemacht, daß er gemäß dem kgl. Spruch [vom 30.7.1505; Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, hier S. 777, § 22] das Unterpfand erst nach erfolgter Zuweisung von Besitzungen mit einem jährlichen Ertragswert von 24 000 fl. abtreten müsse; ebenso solle bei Unstimmigkeiten gemäß dem Spruch [ebd., § 24] der Kg. entscheiden. Zudem habe sich der Pfgf. über die Verfahrensweise des Obmanns [Bf. Georg von Trient] beschwert. Der Kg. habe deshalb entschieden, das Unterpfand bis zum Abschluß der Taxation an einen Treuhänder zu übergeben, und werde drei Räte abordnen, die gemeinsam mit den Kommissaren des Schwäbischen Bundes [Dr. Augustin Lösch und Konrad Locher] und den Anwälten der Parteien die Taxation vornehmen sollten. Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen werde der Kg. selbst entscheiden. (Or. Straßburg, mitwoch nach sontag judica; HStA München, KÄA 1238, fol. 244–245’). Die bayerischen Vertreter bestanden in einem Schreiben an Kg. Maximilian darauf, daß bei Streitigkeiten, wie der Kg. auch in einem früheren Mandat an die Taxatoren befohlen habe, der Obmann den Ausschlag geben solle. Sie wiesen darauf hin, daß Hg. Albrecht nicht länger auf das Unterpfand – etwa durch Übergabe an einen Treuhänder – verzichten könne und keinen Grund sehe, die Entscheidung des Schwäbischen Bundes zu ignorieren. Die Bestimmung des kgl. Spruches, daß das Unterpfand erst nach Ausweisung der 24 000 fl. erfolgen solle, sei infolge der offenkundigen Verschleppung des Verfahrens durch die Gegenseite obsolet. Die Beschwerden Pfgf. Friedrichs wegen der angeblichen Parteilichkeit des Obmanns seien unzutreffend. Ein persönliches Eingreifen des Kg. bei Unstimmigkeiten zwischen den Taxatoren würde das Verfahren nur verlängern (Kop., s.d., jedoch 23.3.1507; HStA München, KÄA 1238, fol. 241–242). Laut dem Bericht vom 24.3. beharrte der Kg. allerdings auf seiner Entscheidung.
1
 Die Weisung liegt nicht vor, bei der Instruktion muß es sich um Nr. 17 handeln.
2
 Augsburger Vertrag vom 22.6.1506 (Or.; HStA München, Kurbayern Urk. 13218. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 324–337, hier 329).
3
 Gemäß Kölner Spruch Kg. Maximilians vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, S. 777, § 21).
4
 Schwäbischer Bundesabschied vom 7.6.1506 (Kop.; HStA München, KÄA 2013, fol. 183–190’, hier 190–190’; HStA Stuttgart, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42. Unvollständiges Regest: Klüpfel, Urkunden I, S. 550f.).
5
 Klage Hg. Albrechts gegen Pfgf. Friedrich an die Schwäbische Bundesversammlung, nach dem 6.1.1507 (Kop., nach trium regum; HStA München, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 85’-112’). Zu den weiteren Verhandlungen vor dem Schwäbischen Bund s. ebd., fol. 113–236’.
6
 Gemeint sind wieder die Salzburger Verhandlungen im Dezember 1506.
7
 Kölner Spruch Kg. Maximilians vom 30.7.1505 [Nachweis s. Anm. 3, S. 771–779).
8
 Abschied des am 6.1.507 eröffneten Schwäbischen Bundestages (Kop. Augsburg; HStA München, KÄA 2013, fol. 198–200’, hier 199–200; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] 1507, Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol.).
9
 In einer Erklärung an Pfgf. Friedrich hatte Kg. Maximilian sein Fernbleiben mit seiner starken Beanspruchung nach dem Tod seines Sohnes Kg. Philipp entschuldigt. Als kgl. Vertreter nahmen Bf. Matthias von Gurk, Christoph von Schrofenstein, Paul von Liechtenstein, Niklas von Firmian und Simon von Hungersbach am Schwäbischen Bundestag teil (Kop., s.d.; HStA München, KÄA 3136, fol. 138–140’. Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 60f.).
10
 Mit der Begründung, die Angelegenheiten Kg. Maximilians und insbesondere seine geplante Reise in die Niederlande dürften nicht behindert werden, hatten Bf. Matthäus von Gurk, Paul von Liechtenstein, Christoph von Schrofenstein, Niklas von Firmian, Wolfgang von Zülnhart und Simon von Hungersbach als Bevollmächtigte des Kg. am 25.1. die Augsburger Verhandlungen eröffnet. Die Vertreter Pfgf. Friedrichs wiesen am folgenden Tag der Gegenpartei die Schuld an der Verzögerung des Taxationsverfahrens zu. Sie beklagten den zu geringen jährlichen Ertragswert der diesem als Vormund zugewiesenen Besitzungen, den sie auf höchstens 12 000 fl. nach dem Krieg und maximal 17 000 fl. davor bezifferten, während die Gegenseite bis zu 30 000 fl. veranschlagte. Sie schlugen vor, den Sachverhalt durch Einsichtnahme in die Unterlagen der Ämter und Pflegschaften zu klären. Dies lehnte Hg. Albrecht in einer Unterredung mit Liechtenstein als Zeitverlust ab. Er machte geltend, daß währenddessen der Obmann – auf dessen Entscheidung über die strittigen Punkte zu seinen Gunsten der Hg. vertraute – abreisen und die ihm zugesagte Hilfe des Schwäbischen Bundes gefährdet würde. Nach dreitägigen vergeblichen Verhandlungen schlugen die kgl. Räte durch Liechtenstein als letzte Möglichkeit vor, aus dem Unterpfand bis zu acht Orte auszuwählen und dem Obmann und einem weiteren Treuhänder zu übergeben. Nach Abschluß der Taxation sollte ein eventuelles Defizit gegenüber den Pfgf. Friedrich zugesprochenen 20 000 fl. daraus gedeckt werden. Soweit die Summe übererfüllt sein sollte, sollte Hg. Albrecht nicht nur die Orte, sondern auch die während der kommissarischen Verwaltung daraus eingegangenen Einkünfte erhalten. Im Gegenzug sollte Pfgf. Friedrich unverzüglich das restliche Unterpfand an die Gegenpartei aushändigen. Die kgl. Räte machten auf die Möglichkeit einer Hilfsbewilligung des Schwäbischen Bundes für Hg. Albrecht aufmerksam und erklärten, daß nicht einmal kgl. Mandate dies verhindern könnten, nachdem Pfgf. Friedrich sich ohne Wissen Kg. Maximilians in die Vermittlung durch den Bund eingelassen hätte. Die Anwälte Pfgf. Friedrichs wiesen den Vorschlag als mit dem Kölner Spruch unvereinbar zurück und hielten an ihrem ersten Vorschlag fest. Im übrigen machten sie geltend, daß der Pfgf. zu der von den kgl. Räten kritisierten, weil ohne Zustimmung Maximilians erfolgten Annahme der Vermittlung des Schwäbischen Bundes gezwungen war, um eine gewaltsame Besetzung des Unterpfands zu verhindern. Der Kg. sei damals in Ungarn gewesen, im übrigen entspreche die gütliche Entscheidung des Bundes dem Kölner Spruch fast in allen Punkten. Hg. Albrecht beharrte gegenüber dem weiteren Vorschlag der kgl. Räte, die im Krieg ruinierten Teile der an Pfgf. Friedrich abgetretenen Besitzungen zu sanieren und so die Differenz beim geschätzten Ertragswert entscheidend zu reduzieren, darauf, daß die übergebenen Güter einschließlich des Unterpfandes bei korrekter Berechnung mit 30 000 fl. weit mehr als den erforderlichen Gesamtwert erreichten, und lehnte die Einsichtnahme in die Unterlagen erneut als Zeitverlust und Gefährdung aller bisherigen Verhandlungsergebnisse ab. Bzgl. der Einkommensverluste infolge von Verwüstungen während des Krieges machte er geltend, daß diese vor allem Prälaten, Adel und Städte beträfen; der Verlust für die hgl. Kammer übersteige keinesfalls 3000 fl., also weitaus weniger, als von der Gegenseite angegeben. Während ihres Treffens in Salzburg habe Kg. Maximilian zur Begleichung der 4000 fl. weitere Güter ausgewiesen [vgl. Nr. 82, Anm. 13]. Er habe dem Kg. auch die Entscheidung des Schwäbischen Bundes mitgeteilt, ihm Hilfe zur Besetzung des Unterpfandes zu leisten, falls Pfgf. Friedrich das Taxationsverfahren verzögere. Der Kg. habe zugesagt, diese Entscheidung zu respektieren, falls Pfgf. Friedrich einen weiteren Vermittlungsvorschlag mit der Abtretung des Unterpfands ablehne (Rechenschaftsbericht der kgl. Kommissare an Kg. Maximilian, Augsburg, 2.2.1507, Kop., unser lb. frauen tag purificationis; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 8–16, 17–17’. Vermittlungsvorschlag vom 28.1.1507, Kop., act. Augsburg, donerstag nach conversionis Pauli; HStA München, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 296–298).
11
 Dies hatte Liechtenstein vermutlich während des Augsburger Schiedstages mitgeteilt. Die kgl. Kommissare mußten in ihrem Abschlußbericht an Kg. Maximilian das Scheitern ihrer Bemühungen konstatieren. Sie empfahlen, die strittigen Punkte gemäß dem Kölner Spruch der Entscheidung des Obmanns anheimzustellen und aufgrund der Salzburger Zusage die Unterstützung Hg. Albrechts durch den Schwäbischen Bund zuzulassen. Da Pfgf. Friedrich sich ohne Zustimmung des Kg. in das Verfahren vor dem Bund eingelassen habe, habe er den Kölner Spruch ignoriert und die Folgen selbst zu verantworten. Dies solle der Kg. dem Pfgf. eröffnen und ihn zur Abtretung des Unterpfands bewegen, nachdem wir achten, so nu der zuefal des maysten teils beschehen ist, es mochte noch ain klaine suma sein uber die 33 stuck, der Hg. Albrecht Hg. Friderichen zu vergnugen het (Abschlußbericht vom 2.2.1507; wie Anm. 10).
12
 Ausschreiben Hg. Albrechts vom 10.3.1507 (Druck: Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 88f.).
1
 Nürnberg informierte Hg. Albrecht mit Schreiben vom 8.4. über den Inhalt des Berichts, ohne Topler als Quelle zu benennen (Kop., quinta post pasce;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 7–7’).
1
 Resolution des bayerischen Landschaftsausschusses bzw. des Landtags vom 12.4.1507 (Kop., montag nach sonntag quasimodogeniti; HStA München, KÄA 2017, fol. 368–370. Druck: Krenner, Landtagsverhandlungen XVI, S. 97–102). Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses und unter Hinweis auf die vom Schwäbischen Bundestag bewilligte Hilfe mahnte Hg. Albrecht am 2.5. seine Landsassen auf, ihre Kontingente auszurüsten und zum 30.5. (sonntag Trinitatis) nach Landshut zu schicken (Or. Druck, sonntag cantate, Adressat: Abt [Johann Riemer] von Aldersbach; HStA München, Kurbay. Mandatensammlung, 1507 V 2).
2
 Gemeint ist die Ennser Deklaration Kg. Maximilians vom 18.1.1506 [Nachweise s. Nr. 82, Anm. 6].
3
 Datum des Kredenzbriefs Hg. Albrechts für Kaspar von Winzer (Konz. Augsburg, freitag vor Georii; HStA München, KÄA 3136, fol. 269½).
1
 Beschluß des Schwäbischen Bundestages in Augsburg vom 6.1.1507 [Nachweise wie Nr. 82, Anm. 14].
2
 Der Bundeshauptmann der Ff., Wilhelm Güss von Güssenberg, forderte mit Schreiben vom 29.4. den kgl. Hauptmann Christoph Schenk von Limpurg auf, dafür Sorge zu tragen, daß Kg. Maximilian seinen Anteil an der bewilligten Bundeshilfe termingerecht nach Friedberg entsende und sein restliches Bundeskontingent in Bereitschaft versetze (2 Kop., dundernstag nach dem sonntag jubilate; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 111–111’; 115–115’). Limpurg informierte den Kg. über den Hilfsbeschluß für Hg. Albrecht und leitete am 15.5. Abschriften des Schreibens Güss von Güssenbergs und des Bundesabschieds an die Innsbrucker Raitkammer und das Regiment weiter (jeweils Or., s.l., sambstags vor exaudi; Verm. über den Beschluß von Regiment und Raitkammer: Haubtmans punds 200 fl. minus 13 h. Fiat auf raitung zu schicken 250 fl., 22. Mai; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 23–23’; 24–24’).
a
 29] In B, C richtig: 39.
3
 Auf Ulm entfielen anteilig 9 Reiter und 69 Fußsoldaten (Verm. auf dem Aktenstück), auf Esslingen 3 Reiter und 14 Fußsoldaten (Auszug aus den Esslinger Bundesakten, Abschr. 19. Jh.; HStA Stuttgart, J 9, Bü. 5, Nr. 108).
1
 In C sind die Namen Eisenreichs und Emershofens nachträglich am Rand ergänzt.
2
 Gemäß Datum des Kredenzbriefs Hg. Albrechts für seine Gesandten [s. Anm. 4]. Diese trugen einen Teil der Instruktion am 15.5. der Schwäbischen Bundesversammlung in Überlingen vor [Nr. 590, Pkt. 1].
3
 Die Abschrift wurde Pfgf. Friedrich kurz nach dem 14.5. zugestellt. Vgl. Nr. 390, Anm. 4.
a
–a Die ... Vermittlungsvorschlag] Fehlt in D.
b
–b und ... bestellen] In C Einfügung am Rand.
4
 Das an Kg. Maximilian adressierte Akkreditierungsschreiben für diese drei Gesandten liegt nicht vor [vgl. Nr. 138], jedoch der Kredenzbrief Hg. Albrechts für Eisenreich, Plieningen und Emershofen an Kff., Ff. und Stände bzw. an deren Gesandte auf dem Konstanzer RT (Or. Augsburg, sambstag [nach] St. Jörgentag [24.4.]1507; HStA München, KÄA 1238, [nach fol. 193]. Kop.; HStA München, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 244–245; ebd. 63, fol. 23’-24).
5
 Kölner Spruch vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, hier S. 776f., §§ 19f., 22).
6
 Ennser Deklaration Kg. Maximilians vom 18.1.1506 (Kop.; HStA München, Kurpfalz Urk. 152; HStA München, KÄA 1210, fol. 78–85’; HStA München, Fürstensachen 217/II, fol. 31–33. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 215–231. Vgl. Hruschka, König, S. 319f.).
7
 Tatsächlich handelte es sich um den 22.3.1506 (Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 220).
8
 Freisinger Vertrag vom 25.2.1506 (Kop.; HStA München, KÄA 1210, fol. 2–10. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 240–262. Vgl. Hruschka, König, S. 322–324).
9
 Kölner Spruch vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, hier S. 774f., §§ 7f.).
10
 Liegt nicht vor.
11
 Augsburger Vertrag vom 22.6.1506 (Or., montag vor St. Johannis baptiste; HStA München, Kurbay. Urk. 13218. Kop.; HStA München, KÄA 1208, fol. 137–142’; ebd., KÄA 1212, fol. 34–39; ebd., Neuburger Kopialbücher 47, fol. 77’-85. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 324–337).
12
 Schwäbischer Bundesabschied vom 7.6.1506 (Kop.; HStA München, KÄA 2013, fol. 183–190’, hier 190–190’; HStA Stuttgart, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42. (Unvollständiges) Regest: Klüpfel, Urkunden I, S. 550f.).
13
 Kg. Maximilian bestätigte in der Salzburger Deklaration vom 9.12.1506 bezüglich der – gemäß Kölner Spruch zusätzlich zu den 20 000 fl. jährlicher Einkünfte auszuweisenden – 4000 fl. noch einmal die Ennser Deklaration und verfügte für den Fall, daß die darin aufgelisteten Güter nicht ausreichen sollten, die Einbeziehung weiterer Besitzungen Hg. Albrechts, im einzelnen: Stadt und Landgericht Deggendorf, Schloß, Markt und Gericht Donaustauf, Schloß, Markt und Gericht Falkenstein, Schloß und Landgericht Mitterfels, die beiden Landgerichte im Viechtreich mit den Märkten Viechtach und Regen, Schloß, Markt und Landgericht Kötzting mit Schloß und Stadt Furth sowie Schloß und Markt Neukirchen und Eschlkam, schließlich Stadt und Gericht Dietfurt. Hg. Albrecht hatte das Recht auszuwählen, welche dieser Besitzungen zur Deckung der 24 000 fl. an Pfgf. Friedrich übergeben werden sollten (Or. Perg. m. S., Vidimus vom 21.5.1507, Aussteller: Propst Leonhard von Schäftlarn; HStA München, Kurbay. Urk. 13220. Konz. mit ex.-Verm.; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 2, fol. 22–24’. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 57–60).
14
 Abschied des am 6.1.1507 eröffneten Schwäbischen Bundestages (Kop. Augsburg; HStA München, KÄA 2013, fol. 198–200’, hier 199–200; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] 1507, Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol. Druck. Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 61f.). Matthäus Neithart informierte die Bundesstädte mit Ausschreiben vom 6.2. über die Bewilligung einer Bundeshilfe für Hg. Albrecht zur Vollstreckung des Kölner Spruches und des Freisinger Vertrages und über den Beschluß zur Bereitstellung von Truppen bis Pfingsten [23.5.], um nach erfolgter Aufmahnung unverzüglich auf das Lechfeld ziehen zu können (jeweils Or., sampstags nach Blasy; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 170–171; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Adressat: Heilbronn); GLA Karlsruhe, 225/1226, unfol. (Adressat: Überlingen)).
15
 Die der Bundesversammlung vorgelegten Beschwerden gegen Pfgf. Friedrich lauteten im einzelnen: 1. Verweigerung des Geleits für die bayerischen Taxatoren und Anwälte seit dem Schwäbischen Bundestag im Januar 1507; 2. Verweigerung des Unterhalts für Bf. Georg von Trient als Obmann seit mehr als 16 Wochen; 3. Verhinderung einer Einigung bei der Holzmessung und der Veranschlagung des Getreides unter Verletzung der Richtlinien für das Taxationsverfahren; 4. Behinderung der Sanierung der im Krieg verwüsteten Besitzungen; 5. Verschleppung des Verfahrens unter vielerlei Vorwänden; 6. Initiierung eines unnötigen Streits um das Amt Egg; 7. Nichterfüllung ihrer Aufgaben durch den Kommissar Dr. [Augustin] Lösch sowie die hgl. Anwälte, Holzmesser und Stifter wegen Behinderungen durch die Gegenseite; 8. Abforderung seiner Vertreter bei der Taxation durch Pfgf. Friedrich mit angeblichem Einverständnis Kg. Maximilians; 9. Bestreben Pfgf. Friedrichs nach einem Scheitern der Taxation (Kop., s.d.; HStA München, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 253–256; HStA München, KÄA 2013, fol. 203–204’).
c
–c die ... vereinbar] Fehlt in C. Die Passage stimmt beinahe wörtlich mit der Instruktion Hg. Albrechts für Kaspar von Winzer [Nr. 80] überein.
d
–d bezüglich ... vereinbar] Fehlt in D. Die Passage stimmt beinahe wörtlich mit der Instruktion Hg. Albrechts für Kaspar von Winzer [Nr. 80] überein
16
 Vgl. Nr. 80, Anm. 1.
e
–e des ... Vorschlags] Randverm.: Nota, das myttel, dodurch aufrur im Hl. Reych furkomen mag werden und nyemants onrecht dodurch geschicht. In B Randverm.: Nota, ein gerecht, pillich mittel, dodurch aufrur im Hl. Reych furkomen werde.
f
–f Der ... brechen] Randverm.: Nota.
1
 Vermutlich ging es um die Exilierung Abt Kilians. Kg. Maximilian hatte mit Urkunde vom 12.12.1506 die Reichsunmittelbarkeit des Klosters erklärt, es jedoch mit der Begründung, wegen seiner vielfachen Beanspruchung die erforderliche Aufsicht nicht selbst ausüben zu können, zugleich der Schirmherrschaft Hg. Albrechts unterstellt (Kop. Salzburg; HStA München, KÄA 4119, fol. 39–39’. Feuerer, Klosterpolitik, S. 616, Regest Nr. 1171; Hund/Gewold, Metropolis II, S. 3). In einem während des Konstanzer RT vorgelegten Verzeichnis beschwerte sich Pfgf. Friedrich, daß ihm Hg. Albrecht die seit alters zu Hengersberg gehörige Vogtei über das Kloster Niederaltaich vorenthalte [Nachweis wie Nr. 395, Anm. 14, hier fol. 278’-279]. Am 27.1.1508 befahl der Kg. Pfgf. Friedrich unter Androhung schwerer Strafen, das Kloster an den kgl. Pfleger zu Starhemberg, Christoph Jörger, zu übergeben. Die für die bisherige Weigerung des Pfgf. geltend gemachten Gründe erklärte er für irrelevant, stellte diesem jedoch frei, seine Position in einem Fiskalprozeß am kgl. Kammergericht zu vertreten (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 67–67’).
2
 Wallbrunn hatte das pfälzische Lehen Partenheim während des Landshuter Erbfolgekrieges aufgesagt, woraufhin Kf. Philipp Hans von Landschad – anscheinend nur auf Lebenszeit – damit belehnte. Die bayerische Initiative zu dessen Rückgabe an Wallbrunn war erfolglos; 1508 belehnte Kf. Ludwig Landschad erneut mit Partenheim (Langendörfer, Landschaden, S. 129).
3
 Gemäß der Datierung des Kredenzbriefs Hg. Albrechts für die beiden Gesandten [Nr. 138].
1
 Gemäß der Datierung des Kredenzbriefs Hg. Albrechts für die beiden Gesandten [Nr. 138].
a
–a 2 ... Fußsoldaten] In B entsprechend für Straßburg: 15 Reiter, 33 Fußsoldaten; in C entsprechend für Heilbronn: 2 Reiter, 11 Fußsoldaten.
b
 bereitzuhalten] In B zusätzlich, fehlt in A, C: PS. Der röm. Kg. hat den Schwäbischen Bund durch Gesandte zu sich nach Überlingen geladen. Die Versammlung wollte dies nicht abschlagen und teilte dem Kg. schriftlich mit, daß man am 9.5. (sonntag vocem jocunditatis) dort eintreffen werde. – Die Mitteilung über den Überlinger Bundestag und die Aufforderung zur Abordnung von Gesandten liegt bspw. in der Esslinger Überlieferung als eigenes Ausschreiben vor (Or. m. S., dornstags vor St. Philips und Jacobs tag [29.4.]1507; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 88, unfol.).
1
 Das kgl. Silbermünzprivileg für Heinrichs Sohn Gf. Ulrich von Hardegg als Inhaber der Gft. Glatz wurde nicht am 20.5. (Druck: Wurmbrand, Collectanea, S. 256f.; Regest: Kopal, Regesten, S. 281, Nr. 15 (jew. falsches Datum). Entsprechend Schmidt, Silbererzbergbau, S. 28; Holzmair, Münzgeschichte, S. 29; Bergmann, Münzrecht (von 1507), S. 41f.; Bergmann, Münzrecht und die Münzen, S. 156), also während des Konstanzer RT, sondern bereits am 20.3. in Straßburg ausgestellt (Gross, Reichsregisterbücher, Nr. 1159, S. 182).
1
 Das Schreiben wurde auf Bitte Neitharts durch einen berittenen Memminger Boten zugestellt (Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen an Hg. Albrecht von Bayern, Or., aftermontag vor der auffahrt Christi [11.5.]1507; HStA München, KÄA 3136, fol. 279–279’).
1
 Entsprechende Mitteilung Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte vom 17.5.1507 (jeweils Or. m. S. Überlingen, montag nach exaudi; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 156, unfol. (Adressat: Heilbronn); StdA Augsburg, Literalien 1505–1507, Fasz. [18] 1507, Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol.; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 172–173).
2
 Laut Nr. 595 [Pkt. 1].
1
 Der Mecklenburger Gesandte Caspar von Schöneich hatte am 6.2. Kg. Maximilian an den von Hg. Heinrich während des Kölner RT gegen Lübeck erhobenen Vorwurf des Landfriedensbruches [vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 607, S. 903] erinnert und sich darüber beschwert, daß der Kg. nach Informationen der Hgg. den damals ausgestellten Achtbrief wieder vom Ebf. von Magdeburg zurückgefordert und dessen Kommission aufgehoben hatte. Laut den von ihm erhobenen Vorwürfen hatte Lübeck diesen Schritt durch falsche Angaben erwirkt und nutzte die Situation zu weiterem Vorgehen gegen Mecklenburg, so durch Errichtung eines Korbhauses [= von Faschinenwerk umgebene Befestigungsanlage; Wossidlo/Teuchert, Mecklenburgisches Wörterbuch IV, S. 579] auf dem Priwall (Trywalk) auf Mecklenburger Territorium und durch Übergriffe gegen Mecklenburger Untertanen. Schöneich äußerte die Befürchtung, daß etliche geschädigte Adlige zur Selbsthilfe greifen könnten. Er bat den Kg. um ein Mandat an Lübeck, sich bis zum 14.3. mit den Hgg. von Mecklenburg und den übrigen Geschädigten zu vergleichen, das Korbhaus wieder abzureißen und alle weiteren Übergriffe einzustellen. Der Kg. sollte in dem Mandat außerdem ankündigen, daß im Falle des Scheiterns einer gütlichen Einigung Lübeck eine Vorladung zu einem Gerichtsverfahren am kgl. Hof zugehen werde (Kop., act. Feldkirchen, sonnabende Dorothee [6.2.]1507; LHA Schwerin, Urkunden, Verträge mit Lübeck, Nr. 54, unfol.). Kg. Maximilian dementierte zwar die Aufhebung der Magdeburger Kommission (Bericht Schöneichs an die Hgg. Balthasar und Heinrich von Mecklenburg, eh. Or. Ulm, montage nach estomichi [15.2.]; ebd., unfol.), ließ sich aber schließlich – wie die Mandate an Lübeck belegen – auf das von Schöneich vorgeschlagene Verfahren ein.
2
 Die kgl. Kommission vom 15.3. für Hg. Bogislaw und den Lüneburger Magistrat umfaßte die Anhörung der Parteien und die Herbeiführung eines Vergleichs. Die Verhandlungen sollten innerhalb von acht Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Kommission abgeschlossen sein. Im Falle ihres Scheiterns würde ein dann bereits an Lübeck ausgegangenes kgl. Zitationsmandat [Nr. 91, Anm. 1] wirksam werden (Or. m. S. [Straßburg], Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; ebd., unfol.).
3
 Hg. Bogislaw informierte Lüneburg am 28.4. über die kgl. Kommission. Aus Zeitmangel habe er es bislang versäumt, mit ihnen einen Termin abzustimmen. Er beraume jetzt einen Tag auf den 24.6. (Johannis baptiste) nach Stralsund an (Or. Lauenburg, mitwochen nach jubilate; StdA Lüneburg, Br. 49/7). Laut einer Bitte der Hgg. Heinrich und Balthasar von Mecklenburg an Kf. Joachim von Brandenburg, ihnen für den Schiedstag Dr. Dietrich von Dieskau zur Verfügung zu stellen, wurde der Termin schließlich auf den 26.7. (montag noch Jacobi) festgelegt (Konz., s.d.; LHA Schwerin, Urkunden, Verträge mit Lübeck, Nr. 54, unfol.). Vorläufig geschah aber wohl nichts oder die Verhandlungen scheiterten. Mit Schreiben vom 30.8. vertrat Lübeck gegenüber Lüneburg die Ansicht, daß eine Vermittlung unter der von verschiedenen Seiten angeregten Einbeziehung der Stadt aussichtsreich sei, und bat deshalb darum, von sich aus die Bereitschaft zu einer Vermittlung zu erklären (Or., am mandage vor Egidii; StdA Lüneburg, Br. 90/59). Der Konstanzer RT war nicht mit der Angelegenheit befaßt. Jedenfalls existieren keinerlei Hinweise darauf oder auf die Abhaltung des angekündigten und von Mecklenburg erwarteten [Nr. 91] Gerichtstages in dieser Zeit. Der Konflikt wurde im Vertrag von Marienwolde am 15.7.1508 beigelegt (Akten zu den Vermittlungsverhandlungen: StdA Lübeck, ASA Ex., Nr. 4337 passim; Mecklenburgica 396–398; LHA Schwerin, 1.1.-12, Nrr. 4460; StdA Lüneburg, UA a 1506, Okt. 23; Briefe 90/56). Vgl. Becker, Geschichte I, S. 482–484; Hamann, Geschichte, S. 256f.; Schick, Maximilian, S. 182f.
1
 Liegt nicht vor.
2
 Quittung Hartmanns Bgf. von Kirchberg für den Lübecker Magistrat über den Empfang von 600 fl., rückzahlbar binnen Jahresfrist, s.l., 9.6.1507 (Or. m. S.; StdA Lübeck, Urk. Interna 503a).
1
 Der Kg. lud die Stadt in seinem auf den 15.3. datierten Mandat aufgrund der Mecklenburger Klage zum 63. Tag an den kgl. Hof und befahl ihr im übrigen die unverzügliche Niederlegung des auf dem Priwall (Trywalk) auf Mecklenburger Territorium errichteten Korbhauses (Or. Straßburg, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; LHA Schwerin, Urkunden, Verträge mit Lübeck, Nr. 54, unfol.)
2
 Entsprechendes Schreiben der Hgg. Heinrich und Balthasar von Mecklenburg an Kf. Friedrich von Sachsen (Kop., s.d.; LHA Schwerin, Urkunden, Verträge mit Lübeck, Nr. 54, unfol.).
1
 Das am 31.3.1504 eingesetzte Schiedsgericht war im März 1505 zusammengetreten. Nach Protesten beider Parteien wurde das Verfahren an den Kg. zurückverwiesen (Kg. Maximilian an kgl. Kommissare, Augsburg, 12.4.1504; Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 18559, S. 472. Protokoll des Notars Johannes Friese, 31.3./1.4.1505; LA Speyer, D 11, Nr. 747; StdA Worms, 1 B, 1939,1, unfol. Bericht der Kommissare an Kg. Maximilian, Or. [Mainz], dinstags nach dem sontagh quasimodogeniti [1.4.]1505; StdA Worms, 1 B, 1939,2, Nr. 39. Boos, Quellen III, S. 505f.; Toifl, Friede, S. 16).
2
 Vgl. Jürgensmeier, Bistum, S. 156f. (Keilmann).
3
 Laut Aufzeichnung des berittenen kgl. Boten Ludwig Muck übergab dieser am 28.5. eine an Bf. Reinhard von Worms gerichtete fiskalische Ladung in dessen Abwesenheit an die bfl. Statthalter, wobei der bfl. Kanzler und Wormser Domherr Jakob Mentzer zugegen war. Mentzer erhielt zudem nach Vorlage des Originals die beglaubigte Abschrift eines entsprechenden, an Domdechant und -kapitel [in Ladenburg; Keilmann, Paulusstift, S. 90 Anm. 6] adressierten kgl. Mandats ausgehändigt. Weitere kgl. Mandate gingen in Abschrift am gleichen Tag ebenfalls in Ladenburg den Stiftsherren von St. Andreas und am 29.5. dem in Pfeddersheim weilenden Dechant des Stifts St. Martin sowie den in Oppenheim residierenden Dechanten des Liebfrauenstifts und des Stifts St. Paul zu (eh. Or., s.d.; StdA Worms, 1 B, 1921, unfol.).
1
 Laut einer Erklärung Kg. Maximilians für Hg. Georg von Sachsen vom 14.1.1507 waren die Gff. Edzard und Uko zum 1.3. an den kgl. Hof zitiert worden. Der Kg. hatte beabsichtigt, dort die unverzügliche Übergabe der ohne Rechtsgrundlage und Befugnis besetzten Stadt Groningen an ihn zu fordern. Anschließend wollte er den Streit um Groningen zwischen Hg. Georg und Bf. Friedrich von Utrecht beilegen. Die erwartete Geltendmachung von Gefahr im Verzug und des Einverständnisses der sächsischen Statthalterregierung in Friesland zu der Eroberung sollte mit dem Argument zurückgewiesen werden, daß der Gf. sich keinesfalls in Angelegenheiten von Kg. und Reich hätte einmischen dürfen und daß die Statthalter zu der angeblichen Genehmigung nicht befugt gewesen seien, deren Rahmen der Gf. überdies durch sein eigenmächtiges Vorgehen überschritten habe. Keinesfalls habe Hg. Georg ihm die Genehmigung erteilt, die Stadt dauerhaft zu besetzen. Für den Fall, daß Gf. Edzard die Rückgabe Groningens bewilligen würde, sollte Hg. Georg dessen Kosten erstatten und die Stadt durch kgl. Truppen besetzt werden. Falls die Verhandlungen scheitern sollten, wollte Kg. Maximilian die Gff. nach Rücksprache mit Hg. Georg und Bf. Friedrich von Utrecht zu einem Rechtstag vorladen und gemeinsam mit den dann bei ihm versammelten Reichsständen nach Anhörung aller Parteien ein Urteil fällen. Falls dieses zugunsten Sachsens ausfallen und Groningen Hg. Georg zugesprochen werden sollte, die Gff. die Übergabe der Stadt jedoch verweigern würden, wollte Kg. Maximilian die Acht über sie verhängen und das Urteil durch die benachbarten Stände exekutieren lassen, auch nichtsdestmynder allen vleis furkeren, mit hilf des Hl. Reichs stende mit der tat gegen inen zu handeln, sy hierynne gehorsam zu machen. Der Kg. wollte sich allerdings noch nicht über den Umfang seiner Hilfe für die Exekution festlegen, sagte Hg. Georg jedoch zu, sich um einen Beitrag von mindestens 2000 Mann bemühen zu wollen, es wer dann, daz sein kgl. Mt. mit merklichen kriegsleuften gegen dem Kg. von Frankereich oder andern hohen gewalten beladen were und solichem dieselb zeit nit gewarten mochte oder kunt (Or. Innsbruck, Verm. prps., Gegenz. Serntein; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8182/7, fol. 204–208’. Konz. mit ex.-Verm.; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/33, fol. 58–65).
2
 Gf. Edzard bestätigte für den 21.4. den Empfang des kgl. Ladungsschreibens und erklärte seine Absicht, ihm Folge zu leisten (niederdt. Or. s.l., jedoch Emden, 21.4.1507;TLA Innsbruck, Maximiliana VI/33, fol. 79. Kop., ebd., fol. 78’-79a; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8194/10, fol. 5’; Baks, Inventaris, Nr. 2112, S. 429). Der kgl. Herold Kasius Österreich beurkundete ebenfalls die Übergabe der Ladung an den Gf. in Emden sowie den Empfang des gfl. Recepisse (eh. Or., s.d.; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/33, fol. 79a. Kop.; HStA Dresden, ebd., fol. 6).
1
 Laut Emmius (Geschichte V, S. 669) handelte es sich um Hicko von Dornum und Dr. Harko Aepken von Suurhusen. Reimers (Edzard, S. 68) nennt – wahrscheinlich irrtümlich – außerdem den Kanzler Wilhelm Ubbena.
1
 Es ging um die auf den 30.6.1505 datierte kgl. Verschreibung der jährlichen Frankfurter Stadtsteuer an Hg. Wilhelm von Jülich (Regest: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 649, S. 928f.). Die Stadt leistete dagegen unter Berufung auf ein kgl. Privileg von 1401 Widerstand. Vgl. ebd. 2, Nr. 772, S. 1088f.
2
 Dies geht so aus den Akten zu den Frankfurter Verhandlungen über die Kölner Reichshilfe nicht hervor. Vgl. ebd., Nrr. 909, 910 Anm. 2, 912, 915 mit Anm. 4.
3
 Kg. Maximilian hatte Frankfurt am 2.1.1507 eine Aufforderung der kgl. Einnehmer und der Stadt Ulm zugesandt, Ebf. Jakob von Trier gegen Quittung 2500 fl.rh. aus der Kölner Reichshilfe auszubezahlen, um dem Ebf. Auslagen – vermutlich für seine Mission nach Venedig im Herbst 1506 – zu erstatten, so er in unsern und des Reichs notdurften, darumb solch hilf angesehen ist, darwendet (Or. Innsbruck, Vermm. prps./amdrp., Registraturverm. J. Villinger; ISG Frankfurt, Reichssachen III, Nr. 402, fol. 1). Das kgl. Mandat lag einem nicht vorliegenden Schreiben Ebf. Jakobs bei, das den Frankfurter Rat am 14.1. zu dem Beschluß veranlaßte, den Ebf. durch einen Gesandten auf die zu hohe Veranschlagung der Stadt hinzuweisen und die Zahlung von 1000 fl., maximal jedoch 1500 fl. anzubieten. Im Falle der Zurückweisung wollte man sich an Kg. Maximilian wenden (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 93). Doch traf bereits vorher der ebfl. Kammermeister Thomas Kratz von Scharfenstein zum Empfang der Summe in Frankfurt ein (Kredenzbrief und Schreiben an BM/Rat der Stadt Frankfurt, jew. Or. Worms, 15.1.1507; ebd., Reichssachen III, Nr. 402, fol. 2–2’; 5–5’). Der Frankfurter Magistrat beschloß am 19.1. zuerst, hinhaltend zu reagieren und den Boten um Geduld zu bitten. Der rat sij nit volkomelich bijeynander, aber wir wollen furderlich darzutun. Am folgenden Tag entschied man sich zu einer Gesandtschaft an den Ebf., umb zu versuchen, solichs uf lidelich mittel zu erlangen uf gnugsame quitunge etc. (ISG Frankfurt, BMB 1506, fol. 82, 82’). Im März 1507 verhandelte Kratz (Kredenzbrief Ebf. Jakobs von Trier für Kratz und Empfehlungsschreiben für dens. an Johann von Lünen, jeweils Or. Pfalzel, sampßtag nach Letare [20.3.]1507; ebd., Reichssachen III, Nr. 402, nach fol. 1; 4–4’) erneut erfolglos über die Aushändigung der Reichshilfe. Frankfurt kündigte an, seine Einwände Kg. Maximilian vortragen zu wollen (ebd., BMB 1506, fol. 103’-104). Vgl. Nrr. 642644, 646 [jew. Pkt. 1].
4
 Gemeint ist Elisabeth von Helle, Witwe des 1498 verstorbenen Kurmainzer Kanzlers Georg von Helle und Schwiegermutter des Frankfurter Bürgermeisters Hamman von Holzhausen (Matthäus, Holzhausen, S. 53f., 73 Anm. 214).
5
 Der Frankfurter Magistrat teilte Ulm, Augsburg, Straßburg und Konstanz am 21.4. mit, daß Johann von Lünen (Schultheiß zu Frankfurt) und Johann Frosch (Frankfurter Ratsherr) als Gesandte zum Konstanzer RT und zum röm. Kg. abgeordnet worden seien, wofür diese Geld benötigten. Man bat, den Gesandten auf deren Verlangen bis zu 2000 fl. zu leihen, und bot die Begleichung der Schuld zur Frankfurter Herbstmesse an (Konz./Kop. Frankfurt, mitwochs nach misericordias Domini; ISG Frankfurt, RTA 22, fol. 11; 13’. Regest: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 903, S. 702).
6
 = Datum des Frankfurter Ersuchens an Ulm und andere Städte [Anm. 5].
1
 Laut Weisung der Nürnberger Hh. Älteren vom 20.3. sollte Topler zum einen die kgl. Konfirmation für die Belehnung Kg. Wladislaws von Böhmen mit den im Landshuter Erbfolgekrieg erworbenen Gütern [s.u. Anm. 2] erwirken. Die Hh. Älteren übersandten ihrem Gesandten auf dessen Bitte hin [Schreiben vom 14.3.1507; Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 6, S. 277–280, hier 278] einen Entwurf der Konfirmation, der die Auslassung der von der kgl. Kanzlei gewünschten Passage über den Vorbehalt der Rechte von Kg. und Reich vorsah. Gleichwohl zeigten sich die Nürnberger auch in diesem Punkt flexibel. Zum anderen erklärten sich die Hh. Älteren mit einer Beschränkung der angestrebten Appellationsfreiheit auf einen Streitwert von 200 fl. einverstanden. Topler sollte sich in der kgl. Kanzlei vertraulich über die Kosten erkundigen und die Verleihung der Freiheit als zeitlich unbegrenztes Statut (Wir ordnen und setzen etc.) und nicht als widerrufbares Privileg erwirken. Bezüglich des Streits zwischen Lentersheim und Marschalk [s.u. Anm. 3] wurde die [von den kgl. Räten favorisierte] Verweisung an das kgl. Kammergericht anstatt der gewünschten kgl. Kommission [auf Mgf. Friedrich von Brandenburg] abgelehnt (vgl. den Bericht Toplers vom 14.3.1507; Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 7, S. 280–282), da die beiden Parteien nicht dem Kammergericht unterstanden (Kop., samstag nach letare;StA Nürnberg, Nürnberger Briefbücher 58, fol. 212’-214). Topler brachte in Erfahrung, daß Straßburg vor zwei Jahren 2500 fl. für sein Appellationsprivileg bezahlt hatte [vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 244, S. 381f.]. Da der Kg. das Privileg gegen den Widerstand seiner Räte bewilligt hatte, hielt Topler es für geraten, diskret vorzugehen und eine günstige Gelegenheit abzuwarten, etwa die nächste Geldverlegenheit am kgl. Hof auszunutzen, um eine Appellationsfreiheit in Höhe von 300 oder 400 fl. für die gleichen Kosten wie Straßburg zu erlangen. Ähnlich verhielt es sich mit der kgl. Bestätigung für die böhmische Belehnung. Topler befürchtete Kosten in Höhe von 10 000 fl., falls sich die Einschaltung des kgl. Hofrates nicht umgehen ließ, in dem die Mgff. von Brandenburg und Baden sowie außerdem zwei Söhne Kf. Philipps von der Pfalz saßen. Trotz des Drängens Toplers lehnte Kg. Maximilian die erbetene Kommission für die Lentersheimer Angelegenheit ab. Der Gesandte erklärte dies mit dem grundsätzlichen Widerstand der kgl. Hofräte gegen Kommissionen und der Anwesenheit Veits von Lentersheim im Hofrat (Dr. Erasmus Topler an die Nürnberger Hh. Älteren, eh. Or. m. S., Straßburg, mittichen in der hl. wochen [31.3.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, A-Laden-Akten 83, Nr. 10, unfol.).
2
 Gemeint ist die Belehnung Nürnbergs durch Kg. Wladislaw von Böhmen mit den im Landshuter Erbfolgekrieg eroberten pfälzischen Besitzungen Lauf, Hersbruck, Reicheneck, Hohenstein, Stierberg, Betzenstein, Velden und Haimburg (Or. Perg. m. S. Ofen, am tag des hl. zwelfboten und ewangelisten St. Matheus [21.9.]1506; Verm.: Ad relacionem magnifici domini, domini Alberti de Colwrat et in Lybsstein, supremi cancellarii regni Boemiae; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Päpstl. und ftl. Privilegien, Nr. 452a. Lehnsrevers der Stadt Nürnberg vom gleichen Datum; Kop., montag St. Matheus tag des hl. zwolfboten und ewangelisten; ebd., Nr. 453). Vgl. Gümbel, Berichte, S. 260f.; Franz, Nürnberg, S. 67f.; Reicke, Geschichte, S. 523.
3
 Christina von Lentersheim hatte dem inzwischen verstorbenen Nürnberger Bürger Jobst Haller d. Ä. eine mit Kleinodien, Kleidern und Schriftstücken gefüllte Truhe zur Aufbewahrung übergeben. Nach ihrem Tod forderten sowohl ihr Ehemann Christoph von Lentersheim als auch Heinz Marschalck [von Raueneck] als nächster Blutsverwandter die Aushändigung der Truhe. Letzterer machte geltend, daß Christina mit eevogt [Christoph] ain verdingte hairat hab und one gescheft und eelich leibs erben von dieser welt geschieden sei, Lentersheim habe deshalb nur Anspruch auf ihm gemäß Ehevertrag zustehende Güter. Der Nürnberger Magistrat, der die Truhe inzwischen in Verwahrung genommen hatte, ersuchte die Parteien, sich zu einigen oder sich wenigstens über einen neuen Aufbewahrungsort zu verständigen. Dies geschah jedoch nicht. Mit dem Argument, die Kleider Christinas könnten bei einem längeren Streit durch die Lagerung Schaden nehmen und daraus Regreßansprüche an die Stadt entstehen, ersuchten die Nürnberger Kg. Maximilian, Mgf. Friedrich von Brandenburg mit einer Kommission zur Klärung der Ansprüche zu betrauen (Kop., s.d., jedoch 5.3.1507 (freitag nach reminiscere);StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 58, fol. 176’-177’. Gümbel, Berichte, S. 280 Anm. 5).
4
 Zu den während des Landshuter Erbfolgekrieges ausgestellten Verschreibungen Kg. Maximilians für Pfalz-Zweibrücken, Württemberg, Hessen und Nürnberg vgl. Heil, RTA-MR VIII, S. 542 Anm. 4, 792 Anm. 6, S. 1015 Anm. 6.
1
 Zu den weiteren Punkten des Schreibens s. Nrr. 53, 59.
1
 Bereits mit Schreiben vom 1.3. hatten Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz Kg. Maximilian über eine Vereinbarung mit dem Kloster Petershausen [bzw. mit dem resignierten Abt Martin Brülin, verbunden mit der Genehmigung des Konstanzer Magistrats zu dessen Rückkehr in das Kloster] informiert und um dessen Zustimmung sowie um Weisung an den kgl. Landvogt in Schwaben [Jakob von Landau] gebeten, in dieser Angelegenheit gegen die Stadt nichts zu unternehmen (Konz., mentags post reminiscere; StdA Konstanz, B II, Bd. 28, fol. 11’). Der oberste kgl. Sekretär, Niklas Ziegler, wurde ersucht, das Schreiben an den Kg. zu übergeben, anderslautenden Darstellungen über den Vorgang von dritter Seite entgegenzutreten und sich beim Kg. um die gewünschte Weisung an Landau einzusetzen (Konz., datum ut supra [= 1.3.]; ebd., fol. 12). Nachdem bereits Bartholomäus Blarer diesem das vitale Interesse der Stadt am Schicksal des Klosters erläutert hatte, wandte sich der Magistrat am 10.3. noch einmal direkt an Landau als Kastenvogt und meldete, daß Bf. Hugo von Konstanz und die – dem Magistrat unbekannten – Prokuratoren des Klosters gegen den Abt prozessieren würden, um ihn wieder aus dem Kloster zu verdrängen. Landau sollte beim Bf. gegen dieses Vorgehen intervenieren (Konz., mittwoch post oculi; ebd., fol. 15’). Gegenüber dem kgl. Regiment zu Innsbruck machte die Stadt am gleichen Tag geltend, daß man die Rückkehr des Abtes in sein Kloster zugelassen habe, um großen Schaden für Konstanz, die Region und das Hl. Reich zu verhüten. Die an den Einzug des Abtes geknüpften Vereinbarungen seien zum Vorteil des Klosters, wenn dies auch von Gegnern der Stadt anders bewertet werde. Diese und insbesondere der Bf. von Konstanz prozessierten gegen den Abt [Martin Brülin], um ihn wieder aus dem Kloster zu vertreiben. Konstanz bat unter Hinweis auf Schwierigkeiten mit dem Kloster Kreuzlingen um eine Weisung an Landau, nichts gegen die Rückkehr des Abtes zu unternehmen, und um eine Aufforderung an Bf. Hugo, von dem Prozeß zurückzutreten und sich nicht in fremde Angelegenheiten einzumischen. Die von Landau angeregte Anhörung von Bf. und Stadt wurde begrüßt (Kop., Verm.: datum ut supra; ebd., fol. 16–16’). Abt Franz von St. Gallen wurde am 11.3. und noch einmal – nach der Eröffnung des Verfahrens – am 18.3. ersucht, die Subdelegation des Propsts von St. Johann [Johann Hug] aufzuheben, dessen sich der Bf. von Konstanz als Richters bediene, um Abt Martin aus dem Kloster zu vertreiben. Die Stadt forderte Abt Franz zudem auf, auch selbst nicht weiter gegen den Abt zu prozessieren, sondern diesen zu unterstützen, um den Rückfall des Klosters in frühere Zustände zu verhindern (jeweils Konz., dornstags post oculi/dornstags post letare; ebd., fol. 17; 17’). Mit Schreiben vom 20.3. bedrängte der Konstanzer Magistrat Kg. Maximilian ein weiteres Mal, die Einmischung des Bf. zu unterbinden und Landau zu befehlen, nichts gegen den Abt zu unternehmen. Die Stadt laufe sonst Gefahr, von zwei ihr feindlichen Klöstern, Kreuzlingen und Petershausen, in die Zange genommen zu werden (Konz., sambstag post letare; ebd., fol. 18’). Der Abt von St. Gallen gab wohl eine günstige Antwort. Jedenfalls bedankten sich Bürgermeister und Rat am 7.4. für sein erzeigtes Wohlwollen und kündigten an, sich dafür erkenntlich zu erzeigen. Sie verwiesen indessen darauf, daß sie die Angelegenheit vor den röm. Kg. gebracht hätten, der sich nach seiner Ankunft in Konstanz um diese und andere Angelegenheiten der Stadt kümmern werde (Konz., mittwoch post pasce; ebd., fol. 21). Vgl. Rublack, Einführung, S. 162, S. 374 Anm. 6.
2
 Vgl. das Münzprivileg Kg. Maximilians für Konstanz vom 29.6.1507 [Nr. 313].
a
 vertrags] Randverm.: Dz ain stat vil lieber het, dann ir vil daran gelegen.
3
 Gemeint ist der zwischen Kg. Maximilian und der Stadt Konstanz geschlossene Vorvertrag vom 15.7.1502 (Heuschen, Reformation, S. 37f.; Rublack, Einführung, S. 1f. mit Anm. 10 (S. 197f.); Burkhardt, Konstanz, S. 21; Dobras, Karl V., S. 194). Am 7.12.1506 hatte der kgl. Gesandte Hans von Landau beim versammelten Großen und Kleinen Rat der Stadt angefragt, was geschehen solle, wenn der Kg. die Vertragsbestimmungen bezüglich des Landgerichts und des Bezirks nicht einhalten könne. Er wurde am folgenden Tag daran erinnert, daß auch die Vereinbarungen über den rechtlichen Austrag und die obrigkeitlichen Befugnisse über die Anwohner des Bodensees noch nicht umgesetzt seien. Falls weder diese Punkte noch die Auslösung des Landgerichts realisiert würden, sollte Kg. Maximilian der Stadt 20 000 fl. bezahlen und wenigstens einen – erheblich kleineren – Hoheitsbezirk einräumen, der das Schwaderloh bis Triboltingen umfassen sollte und im Osten vom Bottighofer Stichbach begrenzt würde (Konstanzer Ratsprotokoll, montag nach Nicolaye/zinstag nach St. Niclaus tag; StdA Konstanz, B I, Bd. 26, fol. 202’, 203. Vgl. Maurer, Konstanz II, S. 260f., 266).
4
 Kein Hinweis darauf in den Eidgenössischen Abschieden III/2.
5
 Wahrscheinlich ist der oberste kgl. Sekretär, Niklas Ziegler, gemeint.
6
 Hafner war durch Beringer von Landenberg, Ulrich von Landenberg und Wolf Dietrich von Knöringen schwer verletzt worden (Rublack, Reformation, S. 183 Anm. 30).
1
 Die drei Städte hatten im September 1506 den Braunschweig-Wolfenbütteler Kanzler Konrad Gossel, den Nordhäuser Kanoniker Hermann Pfeiffer und den Mühlhäuser Hauptmann Rudolf von Bülzingsleben an den kgl. Hof abgeordnet. Sie sollten die Anfang August von kgl. Gesandten unter Übergabe entsprechender kgl. Mandate [vom 16.4.1506; Heil, RTA-MR VIII/1, S. 934 Anm. 4] vorgetragene Aufforderung, sich unter die kursächsische Pfandherrschaft zu begeben, beantworten (Kredenzbrief für dies., Kop. [Nordhausen], dinstags nach Mathei apostoli et evangliste [22.9.]1506; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 70; StdA Goslar, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 27/3633], unfol.). Die Verhandlungen wurden am 18.10. (am sondage Luce ewangeliste) in Rottenmann in Anwesenheit etlicher Ff., Gff. und anderer Räte eröffnet. Die von den städtischen Emissären übergebene Supplikation um Zurücknahme der Verpfändung unter Hinweis auf die Privilegien der Städte, ihre erwiesenen Dienste für Ks. und Reich, die negativen Folgen für den Handel und ihre Beziehungen zu den benachbarten Ständen (Kop., s.d.; StdA Mühlhausen, D 5 ab, Nr. 2a, fol. 29–31; StdA Goslar, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], pag. 6–8) wurde von Gesandten Bf. Johanns von Hildesheim und Hg. Heinrichs d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel [K. Gossel] (Supplikation an Kg. Maximilian, Kop., s.d.; ebd., pag. 3–5) sowie Hg. Georgs von Sachsen [Sigmund Pflug] unterstützt. Bei weiteren Verhandlungen in Salzburg und Gmunden schlugen kgl. Räte die Einsetzung einer Kommission vor, was die Vertreter der drei Städte notfalls akzeptieren wollten. Kg. Maximilian erachtete dies jedoch als unnötig. Laut der von seinen Räten am 17.11. mitgeteilten Antwort wollte er die Verpfändung kassieren und die Bezahlung Kursachsens anders regeln. In der Folge drängten die städtischen Emissäre auf eine schriftliche Fassung dieser Antwort. Am 29.11. übergab Gf. Eitelfriedrich von Zollern jedoch den oben wiedergegebenen Bescheid (Relation der Gesandten; StdA Goslar, ebd., hier pag. 9–10; StdA Mühlhausen, ebd., hier fol. 31–31’).
2
 Richtig: 54 000 fl. (Urkunde Kg. Maximilians vom 31.7.1505; Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 656, hier S. 934).
3
 Die Vertreter Goslars, Mühlhausens und Nordhausens lehnten diesen Bescheid rundweg ab. Demgegenüber drängten die Räte Kg. Maximilians in den folgenden Tagen auf dessen Annahme. Die städtischen Gesandten übergaben schließlich ihre Instruktion an den Gf. von Zollern zur Vorlage an den röm. Kg., um deutlich zu machen, daß sie nicht bevollmächtigt waren, über Zahlungen der Städte an Kursachsen zu verhandeln. Sie boten den Rechtsweg an und baten, die im August zugestellten kgl. Mandate zu kassieren oder wenigstens in Zitationsmandate umzuwandeln. Am 3.12. (donerstach nach Andree apostoli) übergaben Gf. Eitelfriedrich von Zollern, Wilhelm von Wolfstein und Leonhard von Völs den Gesandten eine weitere Erklärung Kg. Maximilians [Nr. 101] (Relation der Gesandten; StdA Goslar, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], hier pag. 12–15; StdA Mühlhausen, D 5 ab, Nr. 2a, hier fol. 32’-34. Vgl. Ludolphy, Friedrich, S. 249f.).
4
 Es handelt sich jeweils um einen Auszug aus der Relation der Gesandten der drei Städte über ihre Verhandlungen am kgl. Hof vom 18.10–3.12.1506 (StdA Goslar, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], pag. 2–16; StdA Mühlhausen, D 5 ab, Nr. 2a, fol. 29–35). Vgl. Müller, Verpfändung, S. 94f.
1
 Die Gesandten nahmen die Erklärung zur Berichterstattung an die Magistrate an, äußerten jedoch zugleich den Vorbehalt, daß die Freiheiten und Rechte der Städte nicht eingeschränkt werden dürften (StdA Goslar, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20 - 3934], pag. 15; StdA Mühlhausen, D 5 ab, Nr. 2a, fol. 34’).
2
 S. o. Nr. 100, Anm. 4.
1
 Ein entsprechendes Schreiben der drei Städte ging auch an Nürnberg aus (Konz. [Nordhausen, vor dem 18.3.1507]; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 1’). Bereits mit Schreiben vom 11.1. hatte Mühlhausen Hg. Georg über den in Salzburg gegebenen kgl. Bescheid informiert und ihn um Unterstützung bei Kg. Maximilian gebeten (Konz., secunda post epiphanie; StdA Mühlhausen, W 1, Nr. 9, fol. 27’).
a
 Tag] In Konz. A korrigiert aus: reichstag.
1
 Pfeiffer erhielt außerdem einen Kredenzbrief zur Vorlage an die Städte Frankfurt und Konstanz sowie an die Gesandten der Reichsstädte in Konstanz (Konz. [Nordhausen], secunda post judica [22.3.]1507; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 85) und – laut einem Vermerk auf dem folgenden Aktenstück – an Hg. Georg von Sachsen. Nordhausen übersandte die aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses der drei Städte zur Beschickung des kgl. Tages zu Konstanz erstellten Schriftstücke – Vollmacht und Instruktion – am 14.4. zur Durchsicht und Verbesserung an Goslar (Konz., quarta post quasimodogeniti; ebd., fol. 87’).
1
 Privilegien Ks. Karls IV. für Mühlhausen vom 10.7.1349, für Nordhausen vom 17.7. bzw. 10.9.1354 und für Goslar vom 4.11.1357 (Huber, Regesten, Nrr. 1111, 1892, 1920, 2719).
a
 Mühlhausen] Korrigiert aus: Goslar.
2
 Nordhausen hatte Hg. Heinrich von Braunschweig bereits über den vor allem auf dessen Intervention hin in Salzburg erlangten Bescheid informiert und ihn gebeten, sich bei seinem bevorstehenden Besuch beim Kg. für die drei Städte einzusetzen, auch, wo es e. ftl. Gn. tunlich, bie und mit kgl. Mt. verfugen, uns auch verbitten, das wir die unsern zu solchem reichstag beswerunge halber der unkost nicht fertigen dorften, dan wir uns erbieten, das darselbst beschlossen und unsers vermogens aufgeleget, das wir seiner kgl. Mt. und dem Hl. Reiche zu tun schuldig, als die gehorsam zu halten (Konz., s.d.; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 96–96’). Laut einer Aufzeichnung über eine Stellungnahme Hg. Heinrichs empfahl dieser eine gemeinschaftliche Gesandtschaft der drei Städte zum Konstanzer RT. Sie sollten auf diese Weise ihren Gehorsam gegenüber der an sie wie an andere Stände auch ergangenen Einladung zum RT demonstrieren und dort überdies ihre Bereitschaft zum Vollzug der zu beschließenden Reichshilfe bekunden. Bei Verhandlungen über die Verpfändung sollte die Gesandtschaft der Städte den Kg. noch einmal bitten, sie in dieser Sache gnädig zu bedenken, da sie gehorsame Städte des Reiches seien und auch künftig bei Kg. und Reich bleiben wollten (Kop., s.d.; ebd., fol. 107).
3
 Gemäß dem Datum der Vollmacht [Nr. 103].
1
 Das Schreiben wurde dem obersten kgl. Sekretär Niklas Ziegler mit der Bitte um Übergabe an den Kg. zugesandt. Ziegler sollte sich dafür einsetzen, daß die dem geplanten RT im Weg stehenden Hindernisse beseitigt würden (Kop. Konstanz, 26.9.1506; StdA Konstanz, B II, Bd. 27, fol. 237’).
1
 Das Schreiben Hgin. Margarethes liegt nicht vor. In dessen Beantwortung referierte der Freiburger Magistrat Mitteilungen eines kgl. Boten, wonach der Kg. die Absicht hatte, in Kürze nach Freiburg aufzubrechen, um dort das Hofgesinde einzukleiden und den lybfall unsers gnst. H., des Kg. zu Castilien, hochloblicher gedächtnus etc., begen zu lassen, und dann weiter nach Konstanz zu ziehen. Die Freiburger wiesen darauf hin, daß – anders als wohl im Schreiben Hgin. Margarethes unterstellt – der Kg. bislang keine Herberge in ihrer Stadt bestellt habe und auch keine Furiere eingetroffen seien (Kop., in die concepcionis beatissime virginis [8.12.]1506; StdA Freiburg, B 5 XI (Missiven), Nr. 8,1, fol. 123–123’).
2
 Kg. Maximilian hatte in einem Schreiben an Guillaume de Croy, Thomas de Plaine und die übrigen burgundischen Statthalter vom 3.11.1506 angekündigt, daß er nach Abschluß der Verhandlungen mit den ober- und niederösterreichischen Landständen von Salzburg nach Freiburg ziehen werde, um dort voraussichtlich am 1.1. die Obsequien für seinen Sohn Philipp zu begehen (frz. Kop. 19. Jh.; HHStA Wien, Belgien PA 1, Konv. 1, fol. 67–69).
1
 = Jakob Funckeli (Feger, Buch, S. 19f. (Beyerle); Vögeli, Schriften I, S. 44; Buck, Reformationsprozesse, S. 56; Burger, Stadtschreiber, S. 293). Anscheinend unrichtig ist der bei Schuler (Notare I, Nr. 138, S. 48f.) als Konstanzer Stadtschreiber der Jahre 1504–1510 angegebene Johannes Blenninger.
2
 Ebenfalls während des RT hielten sich der kgl. Hofkomponist Heinrich Isaak – der eigens für diesen Anlaß zwei Motetten („Sancti spiritus assit nobis gratia/Imperii proceres“ und „Virgo prudentissima“) komponierte (Burn, Isaac, bes. S. 47f.; Schlagel, Liber, S. 575f.) und der Organist Paul Hofhaimer in Konstanz auf. Vgl. Maurer, Konstanz II, S. 264f.; Körndle, Exequien, S. 89–91, 104f.; Schuler, Orgelkunst, S. 123–124. Vgl. zur Anwesenheit der kurpfälzischen, württembergischen, bayerischen, kursächsischen und mgfl. brandenburgischen Hofkantoreien in Konstanz Schuler, Hofkantorei, S. 42f.
1
 Mgf. Friedrich antwortete mit Schreiben vom 12.2., daß der wegen der Ladung zum Konstanzer RT und anderer Angelegenheiten zum Kg. entsandte Dekan zu Ansbach, Dr. Jodocus Lorcher, nach seiner Rückkehr berichtet habe, daß der Kg. ihn von der persönlichen Teilnahme am RT befreit habe. Er werde deshalb nur seine Räte nach Konstanz schicken (Or. m. S. Plassenburg, fritag nach Apolonie; StA Meiningen, GHA I, Nr. 1701, unfol.). Gf. Wilhelm nahm nicht am Konstanzer RT teil.
1
 Vgl. auch Nr. 715 [Pkt. 25].
2
 Konstanz fragte mit Schreiben vom 21.2. beim Hofmeister der röm. Kgin., Niklas von Firmian an, ob seine Ankündigung an den Bürgermeister über die Ankunft der Kgin. am nächsten Tag noch gelte (Kop., sunntags invocavit; StdA Konstanz, B II 28, fol. 9’, Nr. 15).
3
 = Jörg von Hof (Beyerle, Ratslisten, S. 198; Rublack, Einführung, S. 166).
4
 = Sigmund Flar (Beyerle, Ratslisten, S. 198).
5
 = Bartholomäus Blarer (ebd., S. 198; Rublack, Einführung, S. 166).
6
 = Hans Labhart (Beyerle, Ratslisten, S. 198).
7
 Vgl. auch Ruppert, Kaiser, S. 197; Niederstätter, Herrscherbesuche, S. 177f.; Buck, Nation, S. 47.
8
 Ochs, Badisches Wörterbuch II, S. 284 (s.v. Gangfisch).
9
 Zum Einzug Kg. Maximilians vgl. Zeppelin, Reichstag, S. 40; Maurer, Konstanz II, S. 261; Niederstätter, Herrscherbesuche, S. 178f. Zu den Aufenthaltsorten Kg. Maximilians vor seinem Eintreffen in Konstanz vgl. die allerdings ungenauen Angaben von Heinrich Hug (Chronik, S. 30; Baumann/Riezler, Urkundenbuch IV, Nr. 548, S. 518). Mit Hinblick auf seine bevorstehende Ankunft in Konstanz hatte der Kg. am 5.4. Niklas von Firmian zu Verhandlungen mit der Stadt beauftragt, den städtischen Wachdienst sicherheitshalber durch kgl. Trabanten zu verstärken (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 68).
10
 Entsprechender Vermerk in: GLA Karlsruhe, 65/1090, fol. 83’.
a
 nemen] Danach gestrichen: Weliche rietheu geben, sollen 7 d. nemen.
11
 Die Einträge im städtischen Strafbuch geben einen sicherlich unvollständigen Einblick in die Verstöße gegen die Verordnungen des Magistrats während des RT: Fridlin Egman, der wirt, ist gestraft umb 1 lb d.[= Pfund Pfennig], umb dz er uf dem Richs tag den haber uber 2 ß d.[= Schilling Pfennig] geben hat. Doch sol man nur 10 ß d. von in nemen [29.5.] (Verm.: Eggmann dedit sab[bata]e vor Jo[hannis] bapt[istae] [19.6.] 10 ß d.; StdA Konstanz, L 857, unfol.). Illa [die] Kesswyler ist gestraft umb 5 ß d., umb dz er haber hie kouft und in wider verkouft hant. – Illa Hainselman Schriber gestraft umb 10 ß d., umb dz er hie krepß kouft und widerumb hie verkouft hant. – Item Cuntz Kaltz auch umb 10 ß d. – Item Jack Kolt auch umb 10 ß d. – Item zunfmaister Kolt auch umb 10 ß d. – Gorgius Kern ist gestraf umb 5 lb d., umb er Mgf. Christophels von Baden botschaft verachtet, sinen knecht geschlagen und das er den haber hoher dan umb 8 kr. geben hait. In acht tagen ze bezalen. Actum zinstags post Viti et Modesti [22.6.]. – Gorgiusen Kernen ist an siner straf nachgelassen 3 lb d., soll die uberigen zway geben. Actum mentags post visitationis Marie [5.7.]. – Jacob Thias ist gestraft umb 5 ß d., umb er stro hie in der statt kouft und glich wider verkouft hat. Actum I Julii (StdA Konstanz, H IV 4, unfol.).
1
 Die Stadt Frankfurt bewilligte am 27.2. das gewünschte Geleit und teilte dem Ebf. mit, daß für eine Unterkunft gesorgt sei (Konz., sambstag nach invocavit; ISG Frankfurt, RTA 22, fol. 7).
1
 Die Stadt Frankfurt kündigte in ihrem Antwortschreiben vom 5.3. an, dem Wunsch Aachens durch ihre RT-Gesandten nachzukommen (Konz., freytags nach reminiscere; ISG Frankfurt, RTA 22, fol. 6).
1
 Der Wetzlarer Stadtschreiber Johann Rode hatte dem Frankfurter Stadtschreiber Melchior Schwarzenberg am 21.2. schriftlich angekündigt, daß er und ein weiterer Gesandter wegen des ausgeschriebenen RT nach Frankfurt kommen würden – dwyl ine [dem Wetzlarer Magistrat], als ir wisset, soliche ferre tage zu besuchen und ußzuwarten nit zum vermogelichsten ist. No hab ich dorch eynem verstanden, es werde mit dem obgemelten tage nit forderlich for sijch ghene, eben off oculi [7.3.] zu erschinen. Rode bat um Mitteilung, ob sich der RT und demzufolge auch die Abfertigung der Frankfurter Gesandtschaft dorthin verzögern werde (Or., sontag invocavit; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 191, fol. 1–1’. Beratung über das Schreiben im Frankfurter Rat am 23.2.; ebd., BMB 1506, fol. 92’). Die Wetzlarer Gesandten Philipp von Babenhausen (Ratsherr) und Johann Rode (Kredenzbrief des Rates der Stadt Wetzlar für die Gesandten an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, Or., dinstag nach dem sontage reminiscere [2.3.]1507; ebd., Reichssachen II, Nr. 193, unfol.) baten am 4.3. die deputierten Frankfurter Ratsherren Karl von Hindersberg, Klaus von Rückingen und Johann von Bergen um Entschuldigung der Stadt Wetzlar durch die Frankfurter RT-Gesandten (ebd., BMB 1506, fol. 96’).
1
 In Frankfurt wurde mit Hinblick auf den für den 7.3. einberufenen RT am 25.2. die Befürchtung geäußert: Und doch die sage sey, wie der tage abgeschrieben sey etc. Ist geratschlagt uf den rat, dan etliche wolten, das ein bot geschickt solt werden, und etliche wolten, das Hans Thomas gein Costenz geschickt solt werden und daselbst zu erfaren, wie es gestalt habe des angesetzten tags; doch uf verbesserunge eins erbaren rats gestalt ist (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 94).
1
 Die Instruktion des Memminger Rates für Stöbenhaber zum Bundesstädtetag (Konz., s.d.; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.) enthält in bezug auf den RT keine relevanten Aspekte.
2
 Das Ausschreiben des Bundeshauptmanns Matthäus Neithart vom 6.2. lud die Bundesstädte zur Beschickung des auf den 4.3. angesetzten Tages für die Prüfung der Abrechnungen und für Beratungen, wie solcher Reichs tag zu Costenz von der stett des bunds wegen, auch durch weliche botschaft der zu ersteen und was gewalt und bevelch inen zu geben sey, inmaß der statt notdurft ervordert (Or. m. S., sampstags nach Blasy; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, fol. 235–235’).
3
 Die Beschwerden insbesondere Gf. Christophs von Werdenberg gegen den kgl. Landvogt (vgl. Wegelin, Bericht I, S. 282) waren mehrfach Gegenstand von Beratungen des Schwäbischen Bundes: Gemäß Bundesabschied vom 31.8.1506 sollte den Beschwerden Gf. Christophs und Abt Hartmanns von Weingarten (vgl. ebd., S. 281f.) bis zum nächsten Bundestag auf gütlichem Wege abgeholfen werden. Andernfalls sollte auf dem nächsten Bundestag ein Bescheid ergehen. Für den Fall, daß der Streit dessenungeachtet fortgesetzt würde oder eine Partei den Rechtsweg beschreiten sollte, sagten die Bundesstände Werdenberg und Weingarten ihre Unterstützung zu (Kop. Donauwörth, montag nach St. Bartholomäus; HStA München, KÄA 2013, fol. 193–196’, hier fol. 195’; HStA Stuttgart, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42). Doch wurde auf dem Bundestag Anfang Januar lediglich beschlossen, auf eine neue Terminsetzung des Innsbrucker Regiments für Schiedsverhandlungen zu warten, und die Hilfszusage von Donauwörth erneuert (Kop. Augsburg, 6.1.1507; HStA München, KÄA 2013, fol. 198–200’, hier 198; HStA Stuttgart, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42). Vgl. Ackermann, Reuchlin, S. 118.
1
 Liegt nicht vor. Vgl. jedoch Nr. 109, Anm. 1.
2
 In Köln war die persönliche Teilnahme Mgf. Friedrichs am Ungarnfeldzug vereinbart worden. Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1403 Anm. 28.
1
 Mit Schreiben vom 6.3. befahl Kg. Maximilian Limpurg, Gf. Ulrich von Monfort, dem Propst zu Stuttgart [Dr. Ludwig Vergenhans; Auge, Stiftsbiographien, S. 508–530] und dem Propst zu Backnang (Prackenhaim [!]) [Dr. Peter Jakobi; ebd., S. 281], wobei im letzteren Fall Hg. Ulrich von Württemberg um sein Einverständnis ersucht worden war, sich mit einer Anzahl Pferden unverzüglich – laut einem früheren Entwurf: bis zum 7.3. (sontag oculi)] – nach Konstanz zu verfügen (Mundum mit Korrekturen, ex.-Verm. auf dem Umschlag, Registraturverm. G[abriel Kramer, Hagenau, 6.3. [korrigiert aus: 1.3.]1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 21–21’. Zugrundeliegendes undat. Konz. mit ex.-Verm., Verm. über die Adressaten: Gf. Ulrich von Montfort, Christoph Schenk von Limpurg und der Propst zu Stuttgart; ebd., Maximiliana VI/19, fol. 66).
2
 Vom gleichen Tag datiert der an die Reichsstände in Konstanz adressierte Kredenzbrief (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 65’), ebenso die Weisung an Firmian, für die Verpflegung der Gesandten und ihrer Begleitung zu sorgen (Konz., Registraturverm. G[abriel Kramer]; ebd., fol. 66’-67).
1
 Unterlagen zum Empfang Kg. Maximilians in Straßburg: AV Straßburg, AA 1922, fol. 18–18’, 20–23, 28–29.
a
–a gemeinsam ... haben] In B korrigiert aus: Empfehlen, auch andere Frei- und Reichsstädte um deren Hilfe zu ersuchen, um ihrem Anliegen beim Kg. mehr Nachdruck zu verleihen.
1
 Frankfurt bewilligte außerdem, Hermann Pfeiffer als Gesandten der drei Städte auf dessen Bitte bis zu 200 fl. zu leihen (Weisung an Johann von Lünen und Johann Frosch, Konz., dornstags nach dem sontag jubilate [29.4.]1507; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 194, fol. 4–4’).
1
 Zum Schreiben der Stadt an Kg. Maximilian vom 20.3. siehe Nr. 99, Anm. 1.
1
 Liegt nicht vor.
2
 Präs. Straßburg, 21. oder 22.3.1507, dem Datum eines kgl. Kredenzbriefs für Gesandte nach Kursachsen [Nr. 18].
a
 baten] Danach gestrichen: durch BM Adam Besserer.
1
 Überlingen setzte damit den Beschluß der Schwäbischen Bundesstädte vom 6.3. um [Nrr. 115, Pkt. 2; 127].
b
 ihnen] Korrigiert aus: Adam Besserer.
1
 Gemeint ist die einheitliche Uniformierung der Kontingente.
1
 Gemäß dem Entwurf waren – mit dem Vermerk: allenthalben die strassen in irn gepieten – folgende weitere Adressaten vorgesehen: Christoph Schenk von Limpurg, Jakob von Landau, Gff. Ulrich und Haug von Montfort, Gff. Haug und Christoph von Werdenberg, Johann Truchseß von Waldburg, Gff. Andreas und Johann von Sonnenberg, Gf. Wolfgang von Fürstenberg, die Städte Ravensburg, Ulm, Biberach und Pfullendorf sowie Bf. Hugo von Konstanz. – Der in Konstanz weilende Hofmeister der röm. Kgin., Niklas von Firmian, erhielt Befehl zur Weiterleitung der Schreiben (Konz. mit ex.-Verm. und Registraturverm. G[abriel Kramer], Straßburg, 27.3.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/296, unfol.).
1
 = Dr. Johann Gutmann (Kerber, Herrschaftsmittelpunkte, S. 384 (Nr. 39); Michel, Geschichte, S. 62).
1
 Bereits am 23.3. hatte Kg. Maximilian Ulrich Möringer befohlen, für die Seelenmesse Wachs im Wert von 100 fl. von Innsbruck nach Konstanz zu schicken (Or. Straßburg, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. J. Villinger; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 75–75’). Wahrscheinlich ebenfalls im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Seelenmesse stand die Weisung Kg. Maximilians an die Innsbrucker Hofkammer vom 29.4., den kgl. Seidensticker Leonhard [Straßburger] nach Konstanz zu schicken (Kop. mit imit. Gegenz. M. Treitzsaurwein; TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 129).
2
 Das Regiment zu Innsbruck faßte am 5.4. folgenden Beschluß über eine Antwort an den Kg.: Dieweil ir Mt. vor bericht ist, wie alle sachen steen, dieweil nu der ubergeantwurt stat nit passirt, wissen wir nit gelt aufzubringen oder zu handln. Wann aber ir Mt. den passirt und was ir Mt. darin furnymbt, dem wellen wir nachkumen. Dann hie hat man kain gelt von wexl, sunder mues hinzuegeben, das der wexl nit ertragen mag. So mugen die ambter das ander nit ertragen, so muess man den smeltern von den kupfern bezalung tuen. Das well uns kgl. Mt. im pesten und in gnaden vermerken, dann wir wissen weiter darin nit zu handlen. – Fiat bevelchzedl auf Jorgen Koldrer, maler, der wappen halben inhalt bevelchs (TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 112). Am 7.6. übersandte die Raitkammer von Kölderer angefertigte vier große Goldwappen auf Pergament, 28 vergoldete und versilberte Wappen auf Regalbögen und 120 vergoldete und versilberte Wappen auf halben Regalbögen (Kop., s.d.; ebd., Bd. 34, fol. 11. Schönherr, Urkunden, S. XXX, Nr. 849; Gottlieb, Handschriften I, S. 67). Mit Schreiben vom 27.6 bestätigte Kg. Maximilian der Raitkammer den Empfang der Wappen (Kop. Konstanz, Verm. über Gegenz. M. Treitzsaurwein; ebd., Bd. 33, fol. 174. Schönherr, ebd., S. XXXI, Nr. 855).
1
 Hg. Georg von Sachsen teilte Lgf. Wilhelm von Hessen mit Schreiben vom 14.4. mit, daß er ursprünglich beabsichtigt habe, diesen persönlich zu besuchen, um ihm über seinen Streit mit Kursachsen und über die deshalb in Erfurt geführten Verhandlungen zu berichten. Da er jedoch auf Einladung des Kg. hin in Kürze nach Konstanz aufbrechen werde, entsende er zwei seiner heymlichisten rete, um ihn durch diese zu informieren (Or. Dresden, mittwoch nach quasimodogeniti; StA Marburg, Best. 2, Nr. 292, Fasz. 11, fol. 69–69’).
1
 Lgf. Wilhelm akkreditierte Berlepsch und Baumbach am 20.4. zusätzlich zu Verhandlungen mit dem Kg. über weitere, nicht spezifizierte Angelegenheiten (Or. Kassel, dinstags naich dem sonntage misericordias Domini, Gegenz. J. Cherubim; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 102). Gemeinsam mit den beiden Räten reiste der hessische Kanzleischreiber Balthasar Marställer. Dieser quittierte dem Kammerschreiber Konrad Scherer am 30.9.1508 über 12 fl., die er auf dem RT von Gf. Heinrich von Waldeck geborgt, nachdem die ihm und den beiden Gesandten mitgegebenen 100 fl. nicht ausgereicht hatten (Demandt, Schriftgut II/5, S. 225, Nr. 3535). Laut Schreiben Sernteins vom 31.5. an Lgf. Wilhelm entschuldigte er gegenüber Kg. Maximilian dessen Fernbleiben vom RT als ausschließlich durch seine schwere Erkrankung erzwungen (Or. Konstanz, StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, fol. 198–199’). Während des RT fand unter den hessischen Räten ein Wechsel statt. Den RAb unterzeichnete Konrad von Mansbach. Einen Hinweis gibt möglicherweise das Schreiben Sernteins. Demnach hatte der Kg. erfahren, daz derselben [Gesandten] ainer widerumb abziehen solle. Sehe ir Mt. gern daz e. Gn. ainen andern an desselben stat herverordent het.
1
 = Georg Stiebar zu Buttenheim (Kist, Domkapitel, S. 296f.; Kleiner, Georg, S. 72).
1
 Das zweifellos von Erasmus Topler verfaßte Schreiben liegt nicht vor, auch nicht bei Gümbel (Berichte).
2
 Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um das Ausschreiben vom 13.3. [Nr. 48].
3
 Ebf. Ernst hatte den Kg. bereits in Straßburg getroffen. Nachweislich hielten sich beide am 28.3. dort auf (Weisung Ebf. Ernsts an Eustachius Bgf. von Leisnig (ebfl. Rat, Domherr zu Halberstadt und Meißen) und andere Domherren in Halberstadt, Sigmund von Brandenstein (ebfl. Hauptmann zu Giebichenstein) oder in dessen Abwesenheit seine Frau zu Verhandlungen mit dem erkrankten Bf. von Merseburg über eine Koadjutorie für den [ebenfalls in Straßburg anwesenden] Magdeburger Dompropst, Adolf F. zu Anhalt, abzuordnen; Or., sontags palmarum; LHA Magdeburg, Rep. A 1, Nr. 487, fol. 2–2’).
4
 Das Augsburger Domkapitel hatte am 29.3. auf die vom bfl. Kanzler [Dr. Hieronymus Lochner] vorgetragene Bitte hin den Domdechanten Wolfgang von Zülnhart für die Begleitung des Bf. zum Konstanzer RT beurlaubt (StA Augsburg, Hst. Augsburg, Neuburger Abgabe, Akten 5491, fol. 22).
1
 Kg. Maximilian (Innsbrucker Regiment) setzte dem Bf. bzw. in dessen Abwesenheit dem bambergischen Viztum in Wolfsberg durch Schreiben vom 31.3. wegen der Streitigkeiten zwischen kgl. Amtleuten und Bergrichtern zu Kärnten und dem bfl. Viztum auf den 21.6. (montag nach St. Veyts tag) einen Schiedstag vor dem Innsbrucker Regiment an (Or., s.l., mitwochen in der marterwochen [31.3.]1507, Verm. cdric.; StA Bamberg, B 31b, Nr. 4b, fol. 13–13’. Konz., s.l.; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 156’-157). Der Bergrichter zu Obervellach, Lamprecht Zäch, wurde ebenfalls vorgeladen (Konz. mit ex.-Verm., Innsbruck, 28.5.1507; ebd., fol. 156). Vgl. Wiessner, Geschichte I, S. 52; Geyer, Silberbergwerke, S. 203f.
2
 Gotzmann war 1493 als Befehder Bambergs in die Reichsacht erklärt worden (Kleiner, Georg, S. 73 Anm. 361). Über die in Konstanz geführten Verhandlungen liegen keine weiteren Nachrichten vor. Am 7.9. antwortete Nürnberg auf eine Mitteilung Bf. Georgs über ein wegen dieses Konflikts ergangenes kgl. Mandat (Kop., eritag vigilia nativitatis virginis intemerate;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 17’).
1
 Die Raitkammerräte antworteten am 10.5., daß man Kirchmüller wegen der Ämterrechnungen und Anlegung der Amtsbücher, auch weil der zudem alte und widerwillige Christoph Stecher abwesend sei, nicht entbehren könne. Sie ersuchten Kg. Maximilian deshalb um sein Einverständnis zur Überbringung der Bulle Karls IV. durch einen geschworenen berittenen Boten (Kop. Innsbruck; TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 34, fol. 8’-9. Schönherr, Urkunden, S. XXIX, Nr. 839). Am 6.6. wiederholte der Kg. seine Weisung. Die Goldene Bulle werde auf dem RT benötigt (Kop., Gegenz. G. Vogt, präs. Innsbruck, 16.6.; TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 167. Schönherr, ebd., S. XXX, Nr. 847). Vgl. auch die diesbezüglichen Einträge im zweiten Gedenkbuch Kg. Maximilians: Gottlieb, Handschriften I, S. 60.
1
 Liegt nicht vor.
2
 Zum Sessionskonflikt zwischen Magdeburg, Salzburg und Österreich seit dem Amtsantritt Ebf. Leonhards von Keutschach (1495) vgl. Willich, Rangstreit, bes. S. 34–44, 51–62, 84.
1
 Zum Empfang Kg. Maximilians in Rottweil vgl. Aus den Erinnerungen, S. 4.
1
 Kein Nachweis.
a
–a du ... und] Fehlt in B.
1
 Am 4.6. meldete Kf. Friedrich seine voraussichtliche Verspätung um einen Tag (Or. m. S., Nürnberg, freitag nach des hl. fronleichnams tag; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 143–143’).
2
 Der Nürnberger Rat hatte dem Kf. am 2.6. das Geleit für seinen Aufenthalt in der Stadt erteilt (Druck: Westphal, Korrespondenz, Nr. 86, S. 294).
1
 Liegt nicht vor.