Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 742 Mandat Kg. Maximilians an verschiedene Reichsstädte, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen

Erinnert an den Beschluß des RT zu einer Romzughilfe, wobei Esslingen mit 11 Pferden und 17 Fußsoldaten veranschlagt wurde, die zum 16. Oktober (St. Gallen tag) nach Konstanz zu entsenden sind. Da er jedoch unverzüglich eine Reitertruppe (geraisigen zeug) benötigt, hat er sich mit Hg. Ulrich von Württemberg über die rasche Zuführung einer solchen Truppe über dessen Anteil am Reichsanschlag hinaus verständigt.1 Damit dieses Unterfangen nicht zum Nachteil der Christenheit, des Hl. Reiches und der deutschen Nation verzögert wird, befiehlt er ihnen, ihren Anteil an der Romzughilfe mit Ausnahme des für ihn selbst bestimmten Bargelds an den Hg. von Württemberg zu schicken, die durch die seinen zu bestellen und zu verdienen.

Konstanz, 1./2. August 1507.

I. (Datum 1.8.1507): Esslingen, StdA, F 307, unfol. (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 234–234’ (Abschrift von A, Verm.: Dabey hat die kgl. Mt. ain credenz auf Jacoben Hainhofer an die stett Speyr, Ravenspurg, Esslingen, Gmund, Swabischen Hall, Hailpronnen, Uberlingen, Wumpfen, Wyl, Aulon [= Aalen] und Pfullendorf in der gemainen form außgeen lassen.2) = B.

II. (Datum 2.8.1507): Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop. mit imit. Vermm. und Gegenz. wie A, Verm. wie B, Adressat des zugrundeliegenden – am 25.8. durch Jakob Heimhofer zugestellten – Originals war Heilbronn). Frankfurt, ISG, Reichssachen II/199, Stück-Nr. 42 (Kop. mit imit. Vermm. und Gegenz. wie A, Adressat des zugrundeliegenden Originals war Speyer [präs. 20.8.]).3

Regest: Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2089, S. 169f.

Nr. 743 Mandat Kg. Maximilians an den Frankfurter Rat

Die Reichsstände haben für den Romzug und gegenwärtige Obliegenheiten eine Gemeine Hilfe bewilligt. Dabei entfallen auf jeden Juden im Reich, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, gleich ob Mann oder Frau, 2 fl. Er hat Michael Rüttner (kgl. Waldvogt am Schwarzwald) mit der Eintreibung dieser Abgabe beauftragt. Gibt Weisung, Reuter für die Einsammlung unter den Frankfurter Juden ein Ratsmitglied zur Seite zu stellen. Erklärt, daß diese Steuer bestehende Privilegien nicht berührt.1 

Konstanz, 2. August 1507; präs. Frankfurt, 17. September 1507.

Regest: Andernacht, Regesten, Nr. 3518, S. 914.

Nr. 744 Mandat Kg. Maximilians an Reichsstände zur Leistung der Reichshilfe

[1.] Wiederholung der auf Frankreich und den Romzug bezüglichen Punkte des RT-Ausschreibens; Unterwerfung Genuas durch Kg. Ludwig von Frankreich; Absichten Frankreichs gegen Bologna und Lucca, Pläne für einen Romzug Kg. Ludwigs; Maßnahmen Kg. Ludwigs gegen den geplanten Romzug Kg. Maximilians; [2.] Beschluß des Konstanzer RT zur Durchführung des Romzugs und Bewilligung einer Reichshilfe; [3.] Wiedereröffnung des kgl. Kammergerichts und Beschlüsse des RT zur Landfriedens- und Exekutionsordnung; [4.] Beitrag der Eidgenossen zum Romzug Kg. Maximilians; geplante Besetzung der Alpenpässe; [5.] Aufforderung zur termingerechten Leistung der Romzughilfe; [6.] Folgen bei Verweigerung der zugesagten Reichshilfe; [7.] Erflehen göttlichen Beistands für den Romzug.

Konstanz, 3. August 1507.1 

I. (Adressaten: Reichsfürsten, Prälaten, Gff. und Hh., Or. Druck, Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat, Grußformel und Angabe über die Höhe der geforderten Reichshilfe handschriftlich inseriert): München, HStA, KÄA 3136, [nach fol. 264] (Adressat: Hg. Albrecht von Bayern) = Textvorlage A. Berlin, GStA, I. HA, Repos. 10, Nr. 2 M, fol. 4–4’ (Adressat: Kf. Joachim von Brandenburg). Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 9133/1, fol. 2 (Adressat: Hg. Georg von Sachsen). Magdeburg, LHA, A 1, Nr. 266, fol. 9–9’ (Adressat: Ebf. Ernst von Magdeburg). München, HStA, Hst. Freising, K.blau 220/1, unfol. (Adressat: Administrator Philipp von Freising). Paris, BNF, Collection de Lorraine 192, Stück-Nr. 42 (Adressat: Hh. von Blâmont; Angabe über die Höhe der geforderten Reichshilfe fehlt). Wien, HHStA, AUR 1507 VIII 3 (Adressat: Ebf. Leonhard von Salzburg)2. Wiesbaden, HStA, Abt. 131, IVa, Nr. 13, unfol. (Adressat Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken).

II. (Adressaten: Reichsstädte; sonst wie I.):Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr. 8, unfol. (m. S.; Registraturverm.: Feria quarta post Bartholomei [25.8.]1507; am 28.8. durch den kgl. Boten Jörg Gentner an BM Leonhard Grundherr (Grunther) übergeben)3 = B4. Augsburg, StA, Rst. Nördlingen, Mü. Best. Lit. 28, unfol.Esslingen, StdA, F 280, unfol. (m. S.)5. Hagenau, AM, EE 65, Nr. 10 (m. S.). Karlsruhe, GLA, D 1113 (Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Gengenbach). Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 43, unfol. (Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Schwäbisch Gmünd). Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (m. S.)6. Metz, AM, AA 4/28 (stark beschädigt, m. S.). Mühlhausen, StdA, G 1, Nr. 2, fol. 5–5’. München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (präs. Regensburg, 13.9.1507). Nordhausen, StdA, 1 D, Nr. 18 (m. S.; präs. Nordhausen, kurz vor dem 20.9.7). Straßburg, AV, AA 328, fol. 9–9’ (m. S.).8

III. (sonstige Exemplare): Basel, StA, Deutschland B 2,III, fol. 124 (Druck, Kanzleivermerke, Gegenzeichnung, Adressat und Angabe über die Höhe der geforderten Reichshilfe fehlen). Wien, HHStA, Reichsakten i.g. 1, fol. 23’-27’ (Kop.). Straßburg, AV, AA 328, fol. 20–20’, 23 (auszugsweise Kop.). Metz, AM, AA 4/29 (frz. Übersetzung, Exemplar verletzt).

Druck: Datt, De pace publica, S. 577 (auszugsweise).

[1.] [Intitulatio, Inscriptio, Salutatio]. Dir ist vngezweifelt in frischer gedächtnuß, das wir dir vnnd andern ständen des heiligen Reichs Jn vnnserm außschreiben des yetzgehalten Reichs tag zu Costentz [Nr. 5] vnder anderm die vrsachen, auß den wir bewegt worden seyn, den Hungrischen krieg zu verlassen vnd von dannen vnsern Romzug zuͤtuͤn, vnd wie vns durch des künigs von franckreichs uͤbung vnd Practica von den Venedigern vnd dem Marggrauen von Mantua der durchzug gewaigert vnd abgeschlagen ist, Auch was der selb künig von Franckreich gegen vnns vnd dem heiligen Reich in Ytalien vnd Geldern wider den Tractat, zu Hagnaw beschlossen, vnd sein Eer vnd pflicht geuͤbt vnd gehanndelt, vnd sonderlich, das vnns der selb künig Ytalien entpfrembdet vnd an sich gezogen hat vnd sich understeet, vnns an empfahung der kaiserlichen Cron zuͤ verhindern vnd sich selbs Erblichen Roͤmischen kayser zemachen, auß ansprach, herrürendt von dem grossen kayser Karel, der ain Frantzoß, als er sagt, gewest solt sein, das doch nicht, sonder er ist ain geborner Teütscher auß Brabannt, mit vil andern vmbstenten klaͤrlichen angezaigt. Hat sich darauff der selb künig von Franckreich in solchem seinem vnloblichen vnd vnzimlichen fürnemen wider vns vnd das heilig Reych nit settigen lassen, sonder zwischen der handlung des nechstgehalten Reichstag das groß Commun Genua, so on mittel dem heiligen Reych zu gehort und das sich, als uns die Genueser berichten, in Namen des heiligen Reichs auff vnsers heiligen Vatters, des Bapsts, hilff vnd trost verlassen, das Jnen aber der selb künig abgewendet, in sein gewaltsam getrungen, Jnen all ir freyhait, damit sy von uns, do wir personlich da selbs als in vnser vnd des heiligen Reichs Statt vnd Commun gewest sein, vnd weyter von vnsern vorfaren, Roͤmischen kaisern vnd künigen, fürsehen gewest, vnd sonderlich die freyheit der Müntz, die inen weilend vnser vorfar kayser Conrad gegeben9, abgenomen vnd sein Müntz an der selben stat getan vnd die bemelten freyhaiten mit ym in Franckreich zuͤ ainem Ruͦm also gefurt, Alles vns vnd dem heiligen Reich zu verklainung vnd verachtung. Er hat auch zuͤ der selben zeit Johann Pentenoia [= Bentivoglio] vnd ander sein Lampartisch haubtleüt mit Acht Tausent Mannen für Bononia geschickt, in maynung, die selb Stat auch einzuͤnemen wider sein selbs Eer, Brieff vnnd Sigel, damit er dem beruͤrten vnserm heiligen vatter, dem Babst, dem er die daruor hat helffen erobern, verbunden gewesen; und ist daneben sein gemut vnd maynung gestanden, die Stat Lüca, so auch dem Reich zuͤsteet vnd die er ainem Frantzosen zuͦm halben tail geben vnd in ewig zeit zuͤ Regieren zuͤgesagt, auch zuͤ erobern vnd von dannen gen Bisa, die ym vnder augen gen Genua zogen sein vnd sich ym vnderworffen, vnd also gen Rom zuͤ ziehen; dabey aigendlichen abgenomen wirdet, das sein grund dahin gesetzt ist, die Teütsch Nation in ewig zeyt auß Ytalien zuͤuertilgen vnd sich selbs erblichen kayser zuͤ machen. Sobald er aber die loblich handlung vnd ainigkait vnser vnd des heyligen Reichs Stend der versamlung alhie zuͤ Costentz, Auch das er bey den Eydgnossen in sollichem seinem fürnemen kain hilff erlangen mügen vnd die selben durch unser zuͤtuͤn von ym abgezogen sein, Jm auch sein verräterey mit der Statt Bonony zuͤrugk gangen ist, gesehen, hat er das selb sein fürnemen angestelt vnd vndersteet sich yetzo widerumb auff das hochst, mit volck vnd in ander weg zuͤbewerben, vns die Bass zuͤ vnserm Romzug vorzuͤhalten, Auch deßhalben den Künig von Arragon durch sein selbs person, deßgleichen die Venediger vmb hilff vnd beystand ersuͤcht, darauff ym der selb von Arragon noch kain endtliche antwurt gegeben, sonder das auff seine künigreich gewaigert. Aber die Venediger soͤllen ym hilff zuͤgesagt haben, dem wir gentzlichen glauben geben, dieweil sy den iren verbotten, mit vnser bottschafft, die wir nechst bey inen gehabt, on ir sonder erlaubnuß nichts zuͦreten. Sy haben auch all ir Bass wider vns besetzen lassen vnd allem irem kriegsvolck auffgebotten vnd die Stradioten auß Dalmatien über Meer erfordert.

[2.] Sollich vnauffhoͤrlich des künigs von franckreichs uͤbung wir als Roͤmischer künig, der dem heiligen Reich fürgesetzt ist, billichen zuͤhertzen vnd gemuͤt gefast vnd mit vnsern vnd des heiligen Reichs Churfürsten, Fürsten vnd Stenden, die in mercklicher anzal personlich vnnd durch ir volmächtig Anwalt auff disem Reichstag auff vnnser erfordern alhie zuͤ Costentz bey vnns gehorsamlich erschinen sein, auß dem vnd anderm obligen vnd bewegungen des heiligen Reichs beschlossen, vnsern Romzug, den wir gemayner Cristenhait, dem heiligen Reich vnd Teütscher Nation zuͤ Eere vnd guͤtem zuͤtuͤn beuor haben, dest stattlicher zuͦuolbringen, die kaiserlich Cron zuͦerholen und zuͦerlangen, Auch die yhenen, so vns des verhindrung zuͤtuͤn understuͤnden, tapffern widerstand zuͤtuͤn vnd zuͤbegegnen vnd das, so das heilig Reich nit bekennen wil, zuͦ Reformieren vnd also dem heiligen Reich widerumb anhengig zuͤ machen, darinn vns durch die gemelten Churfürsten, Fürsten vnd stennd ain treffenliche hilff zuͤ Ross vnd fuͤß bewilligt vnd zuͦgesagt, des auch ainen gemaynen anschlag [Nr. 271] vnder die Stennd des heiligen Reichs gemacht vnd gesetzt Vnd darauff auch vnserm gnädigen ansynnen vnnd begeren nach ferrer bewilligt vnd zuͤgesagt, ain nämliche summa, Hunderdtausent vnd zwayntzig tausent guldin, Doch in abschlag des volcks vorberuͤrt, zuͤ vnderhaltung vnsers bestelten kriegßvolcks zuͤ fuͦß zuͦm vorzug vnser geschütz über gebürg zuͤ bringen, vor vnd Ee die verschneyen. [Annähernd wörtliche Wiedergabe des Reichsabschieds; Nr. 268, §§ 2–7, 11–12].

[3.] Zuͤ dem haben wir auch nach Rat der obgemelten Churfürsten, Fürsten vnd Stend geordent zuͤ vnderhaltung fridens vnd Rechtens, Auch vnsers auffgerichten Landfriden, vnser küngklich Camergericht, das etlich zeit her nit in ubung gewesen, widerumb auffzuͦrichten, das auff sant Gallen tag [16.10.] schierist künfftig angeen vnd dann für vnd für die angesehen zeit gehalten werden sol mit guͤter ordnung, das den vrtailen, so daselbs ergeen, notdürfftig Execution beschehen, auch dem berürten Landtfriden handthabung vnd volstreckung getan werden müg, alles nach besag derselben ordnung vnd abschids solhs gehalten tags.

[4.] Vnd haben auch demnach dye Eydgnossen, bey den der gemelt kunig von Franckreich grosse Practica vnd fürkeren gehabt, die in sein hilff zuͤbringen, zuͤ verwilligung bracht, vnns in solhem vnserm fürnemen zuͤzeziehen vnd zehelffen; vnd wellen, damit durch den Franzosen, der in seinem geschwinten fürnemen nit auffhoͤret, sonder durch gelt ettlich lauffend knecht vnd kriegßfolck auß der Eydgnoßschafft vnd andern enten zuͤ ime zuͤ bringen vndersteet, Jn dem selben vnns zuͦ nachtail nit weyter fürgefaren werdt, mit vnnserm Kriegßfolck von den gemelten Eydgnoßen vnnd andern yetzo unverczogennlichen mit vnnserm Geschütz den vorczuͤg an zweyen Enden thun vnnd versuͤchen, dye Pass des gebirgs Eynzuͤnemmen.10 Der ungezweyfelten zuͦuersicht, du vnnd ander vnnser vnnd des heyligen Reich Churfürsten, Fürsten vnnd Stennd werden vnns mit der berürten irer zuͤgesagten hilff, darauff wir vns dann hierinn verlassen, auff das furderlichest nachfolgen vnd ainer auff den andern in kainen weg warten. Dann wir muͤsten widerum zuͤ rugk ziehen, wer dann all müe vnd kost vnd die kaiserlich Cron in ewig zeit verloren.

[5.] Befiehlt ihm unter Geltendmachung seiner Ehre und seiner Pflichten gegen Kg. und Reich und unter Androhung des Verlustes seiner Reichsregalien und Privilegien, der kgl. Ungnade sowie einer Geldstrafe von 50 Mark lötigen Goldes, sein Kontingent – 60 Reiter und 69 Fußsoldaten – zum 16. Oktober (sant Gallen tag) nach Konstanz zu entsenden. Sein Anteil an der Geldhilfe ist ebenfalls unverzüglich nach Konstanz zu überweisen oder – falls er die Summe so rasch nicht aufbringen kann – zu Händen Jakob Fuggers bzw. seines Bevollmächtigten als Vertreters des kgl. Schatzmeisters Hans von Landau gegen Quittung11 zur Herbstmesse nach Frankfurt zu erlegen.12 Falls auch dieser Termin nicht eingehalten werden kann, ist das Geld gemäß Reichsabschied gegen Quittung an den Überlinger Magistrat zu überweisen. Er soll auch mitteilen, ob er Schwierigkeiten bei der Aufbringung seines vollzähligen Truppenkontingents hat und beabsichtigt, die Truppen in der Umgebung von Konstanz anzuwerben, damit er, der Kg., ihm dabei helfen kann. Er soll auch dafür Sorge tragen, daß seine Soldaten die auf dem Augsburger RT verabschiedeten Bestimmungen gegen überflüssigen Kleiderluxus13 einhalten.

[6.] Dann wir vnns darauff versehen vnnd mit vnnser macht, wie obsteet, vnns in die handlung yetzo begeben. Vnd wo wir hierinn verlassen werden solten, des wir vns ye nit versehen, vnd uns schaten, schimpff vnd nachtail hierauß entsteen, magstu vnd menigklich gedencken, was ewigen schmach, nachred vnnd laster dir vnd andern Stenden vnd verwandten des heiligen Reichs, das sy iren künig vnd herren, der auff ir trostlich zuͤsagen vnd bewilligen sich in die sachen begeben, in solchem verfuͤrt hetten, auch sunst grundtlich verdrück, abfal vnd nachtail des heiligen Reichs solchs brecht vnd darauß entstund. Woͤlten auch nichts destminder vnserm künigklichen Camer procurator Fiscal gestatten, mit den obbestimbten penen, straffen vnd puͤssen darumb gegen dir on auffhalten für zuͦnemen vnd zuͤgefaren; darnach wisse sich dein lieb zuͤrichten.

[7.] Er soll auch in seinem Territorium dafür Sorge tragen, daß Geistliche und Laien in den Gotteshäusern den göttlichen Beistand für sein Unternehmen erflehen. [Datum].

Nr. 745 Mandat Kg. Maximilians an Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Erinnert an den Konstanzer Reichshilfebeschluß, wonach sie zum 16. Oktober (St. Gallen) 15 Reiter und 28 Fußsoldaten nach Konstanz zu entsenden haben. Da er jedoch unverzüglich eine Reitertruppe benötigt, hat er sich mit Pfgf. Friedrich geeinigt, daß dieser ihm über seinen Anteil an der Reichshilfe hinaus mit einer Anzahl Reiter dienen wird.1 Damit in dieser Sache nichts zum Schaden der Christenheit, des Hl. Reiches und der deutschen Nation verabsäumt wird, befiehlt er ihnen, ihren Anteil an der Reichshilfe mit Ausnahme der bewilligten Bargeldhilfe unverzüglich dem Pfgf. zuzuschicken, die durch die seinen zu bestellen und zu verdienen.2 

Konstanz, 10. August 1507; präs. Regensburg, 22. August.

München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).

Nr. 746 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

[1.] [Konflikt zwischen Nürnberg und Brandenburg wegen des adligen Räuberunwesens; Nr. 625, Anm. 3]. Referiert aufgrund von Hörensagen aus dem Inhalt der am 5. August an die kurpfälzischen Gesandten übergebenen Erklärung Kg. Maximilians [Nr. 952] und berichtet über deren Reaktion.1 

[2.] Der Kg. beabsichtigte, nach Überlingen überzusetzen, wo sich ein ungarischer Gesandter, Bf. Johann [Filipec], aufhält, ist aber nicht abgereist. Angeblich wird der Kg. morgen aufbrechen; mit welchem Ziel, ist unbekannt. Die Vollmacht für Kf. Friedrich von Sachsen als Statthalter [Nr. 734] wurde heute ausgefertigt. [Verpfändung der Stadtsteuer und andere Nürnberger Angelegenheiten; Nr. 987, Pkt. 2].

[3.] Der Kg. will Anton Tucher und Anton Tetzel mit auf den Romzug nehmen. An den Nürnberger Magistrat wird deshalb noch geschrieben werden. Aber ich halt auf den romzug nicht. Es wurd nicht darauß. Ich sihe noch kein schicklikeit. Er wollte dies mitteilen, da er es vom Kg. selbst gehört hat. [Nürnberger Stadtsteuer; Nr. 987, Pkt. 3/4].

Konstanz, 10. August 1507 (St. Lorenzen tag).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten, Nr. 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or. m. S.).

Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 13, S. 295–299.

Nr. 747 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Straßburg

Sie wissen zweifellos, wie hoch gemäß dem Beschluß des RT ihr Anteil in Truppen und Bargeld an der Romzughilfe ist. Der Zahlungstermin ist zwar erst der 16. Oktober (St. Gallen tag), doch benötigt er sofort Geld für den Unterhalt seiner Truppen, insbesondere der eidgenössischen Söldner, damit sie nicht zu seinen Feinden überlaufen. Es gibt noch andere Gründe, die ihre [RT-]Gesandten ihnen mitteilen werden. Ersucht sie deshalb, das Geld gegen Quittung an die kgl. Kommissare, die er zu ihnen schicken wird1, auszuzahlen. Das ihnen auferlegte Kontingent von Reisigen sollen sie zu dem im Reichsabschied benannten Termin nach Konstanz schicken. Bittet sie, ihm für den Romzug ein bestimmtes Geschütz, genannt der „junge Rohraffe“, samt Steinmuniton und einem Wagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür sollen mit ihrem Anteil an den Fußknechten verrechnet werden, den er in Geld zu erstatten wünscht. Falls noch Geld übrigbleiben sollte, würde er dafür aber die Stellung von einer oder zwei Feldschlangen mit Steinen und Wägen akzeptieren. Sie sollen deshalb das Geld für das Fußvolk bis auf weiteren Bescheid behalten. Er erwartet, daß sie seinen Wunsch nicht abschlagen werden.

Konstanz, 11. August 1507.

Straßburg, AV, AA 328, fol. 21–21’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein).

Nr. 748 Mandat Kg. Maximilians an Reichsstände, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Erinnert daran, daß die Reichsstände auf dem Konstanzer RT eine Geldhilfe von 120 000 fl. für den Unterhalt von Truppen, zahlbar bis zum 16. Oktober (St. Gallen tag), bewilligt haben. In Kürze wird ihnen wie anderen Ständen ein kgl. Mandat zum Vollzug des Konstanzer Abschieds [Nr. 744] zugehen. Nun sind jedoch die kgl. Truppen und insbesondere die freien eidgenössischen Söldner wegen der Verzögerung des Anzugs unruhig. Es steht zu befürchten, daß sie zum frz. Kg. überlaufen, der beträchtliche Geldmittel dafür aufwendet. Auch ist für den Romzug die rechtzeitige Besetzung von Pässen und Klausen notwendig, ebenso der Transport der Geschütze über die Alpen (uber perg) vor Einbruch des Winters. Dafür benötigt er rasch Geld. Er fordert sie deshalb auf, ihren Anteil in Höhe von 1040a fl.rh. unverzüglich aufzubringenb. Mit einer kleinen Summe Geldes kann jetzt mehr erreicht werden als später mit ungleich höherem Aufwand. Er hegt keine Zweifel an ihrem Gehorsam. Gleichwohl sollen sie dem Überbringer des Schreibens schriftlich mitteilen, wann sie das Geld zu bezahlen gedenken.1 

Konstanz, 11./12. August 1507.

I. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; Datierung auf den 11.8.): Frankfurt, ISG, RTA 23, fol. 91–91’2 = Textvorlage A. Esslingen, StdA, F 307, unfol. (m. S.). St. Gallen, StdA, Tr. VII.2.19 (m. S.; präs. St. Gallen, 25.8.1507).

II. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; Datierung auf den 12.8.): München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 23–23’ (Adressat: Bf. Heinrich von Augsburg; präs. Dillingen, 18.8. oder kurz davor) = B. Marburg, StA, Best. 2, Nr. 109, fol. 201–201’ (Adressat: Lgf. Wilhelm von Hessen) = C. Hagenau, AM, AA 118, Stück-Nr. 423. Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 44, unfol. (Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Schwäbisch Gmünd). München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (m. S.; präs. Regensburg, 29.8.1507). Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (m. S.). München, HStA, KL Regensburg/Niedermünster, Nr. 40, fol. 9–9’ (Adressat: Äbtissin [Agnes Nothafft] von Niedermünster). Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 88–88’ (m. S.). Nürnberg, GNM, Historisches Archiv, Rst. Windsheim, Fasz. I, unfol. (m. S.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr. 8, unfol. (m. S., Registraturverm.: Feria quarta post Bartholomei [25.8.]1507)4.

Regest: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 925, S. 741 (Adressat: Frankfurt); Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2091, S. 170 (Adressat: Heilbronn).

Nr. 749 Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen an Dr. Matthäus Neithart (Schwäbischer Bundeshauptmann der Städte)

Jakob Heimhofer trat heute als kgl. Gesandter vor den versammelten Rat und überbrachte gemäß der beiliegenden Abschrift eines kgl. Schreibens [Nr. 742] die Aufforderung, den Esslinger Anteil an der Konstanzer Romzughilfe Hg. Ulrich von Württemberg zuzusenden. Sie haben zugesagt, so bald wie möglich eine Antwort zu geben. Wie sie aus dem Kredenzbrief des Gesandten entnehmen konnten, gingen gleichlautende Schreiben auch anderen Städten zu, weshalb sie nicht im Alleingang eine Antwort geben wollen. Sie erachten es deshalb für ratsam, noch vor dem Städtetag zu Speyer die Schwäbischen Bundesstädte zu versammeln, um sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Bitten, ihnen durch den Überbringer dieses Schreibens seine Stellungnahme mitzuteilen.

Esslingen, 14. August 1507 (vigilie assumptionis Marie).

Esslingen, StdA, F 12, Missivenbücher 15, fol. 33’ (Konz.).

Nr. 750 Offenes Mandat Kg. Maximilians an alle Reichsangehörigen

Ausländische Mächte behindern seinen Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone. Karl von Egmond, der sich Hg. von Geldern nennt, enthält ihm und dem Hl. Reich widerrechtlich das Hm. Geldern vor und ist Parteigänger des Kg. von Frankreich, der nach dem Besitz der Kaiserkrone und Italiens trachtet. Verbietet den Kriegsdienst für den Kg. von Frankreich, Karl von Egmond und andere ausländische Mächte gegen Kg. und Reich. Er verfügt hiermit aus kgl. Machtvollkommenheit, daß künftig kein Deutscher mehr gegen Kg. und Reich dienen darf. Gebietet die Beachtung des Mandats bei Androhung schwerer kgl. Ungnade und Strafe.

Konstanz, 14. August 1507.

I. (Or. Druck, Verm. amdrp., Gegenz. Serntein): München, HStA, KÄA 3136, [nach fol. 264] = Textvorlage A. Augsburg, StA, Kurbayerische Hftt., Akten 1369, unfol.Augsburg, StA, Rst. Nördlingen, Mü. Best. Lit. 28, unfol. Frankfurt, ISG, RTA 22, fol. 24.1 Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 68, unfol.Marburg, StA, Best. 81, A/205/3, Stück-Nr. 42 (m. S.). Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (m. S.)2. Metz, AM, AA 4/35. München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (m. S.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr. 8, unfol. (Registraturverm.: Feria quarta post Bartholomei [25.8.]1507). Speyer, StdA, 1 A, Nr. 157/13, fol. 212–212’. Wien, HHStA, AUR 1507 VIII 14.3 

II. (Kop.): Metz, AM, AA 3/43 (frz., Nachweis über Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein). Mühlhausen, StdA, G 1, Nr. 2, fol. 7–7’.

Regest: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 926, S. 741.

Nr. 751 Kg. Maximilian an Reichsstädte, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg

Wie sie wissen, wird er zur Erlangung der Kaiserwürde nach Rom ziehen. Von dort will er mit der Hilfe Gottes und der Unterstützung Kg. Ferdinands von Aragon den schon lange geplanten Zug gegen die Ungläubigen antreten und zu bestetigung unser angenommen St.-Georigen-ritterschaft und bruderschaft, die zu erlangen. Fordert sie auf, einen Gerüsteten aus ihren Geschlechtern zu entsenden, der vermögend und kriegstauglich ist, um auf seine, des Kg., Kosten am Romzug und anschließend für halben Sold am Krieg gegen die Heiden teilzunehmen. So soll dieser gemeinsam mit ihm die Ehre dieser Bruderschaft annehmen und erlangen. Er bittet auch um baldigen Bericht, ob sie eine geeignete Person gewinnen konnten.

Konstanz, 16. August 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr. 8, unfol. (Or., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm.: Feria quarta post Bartholomei [25.8.]1507) = Textvorlage A. Lübeck, StdA, ASA Ex. 2296, unfol. (Or. m. beschädigtem S., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein) = B. Frankfurt, ISG, RTA 23, fol. 92–92’ (Or., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein)1. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Or., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein).

Druck: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 927, S. 741f.

Nr. 752 Georg von Schaumberg (Landrichter zu Bamberg) an Stadt Rothenburg/Tauber

Der röm. Kg. hat ihn während des Konstanzer RT persönlich ersucht, am Romzug teilzunehmen. Als kgl. Rat und Diener und in Anbetracht des persönlichen Wunsches des Kg. sah er sich dazu verpflichtet und sagte zu. Sie sind zweifellos darüber informiert, daß sie auf dem RT zur Romzughilfe veranschlagt wurden. Der Kg. hat laut beiliegendem Schreiben an sie verfügt, daß sie ihn mit einer ihrem Anschlag entsprechenden Zahl von Pferden für den Romzug anwerben sollen.1 Bittet sie, dem kgl. Mandat zu gehorchen und ihm einen Termin für die Regelung der Einzelheiten zu benennen.

Bamberg, 16. August 1507 (montag nach assumptionis Marie).

Nürnberg, GNM, Historisches Archiv, Rst. Windsheim, Fasz. I, unfol. (Kop.).

Nr. 753 Kg. Maximilian an Hg. Heinrich von Sachsen

Er ist zweifellos darüber informiert, daß die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände eine Geld- und Truppenhilfe bewilligt haben. Dabei wurde auch seinem Bruder Georg, Hg. von Sachsen, Lgf. zu Thüringen und Mgf. zu Meißen, kgl. und Reichsstatthalter in Friesland, ein Beitrag auferlegt, und in demselben alle seyn eynkomen und nuczung, es sey der mit dier geteylt oder nit, angeschlagen. Befiehlt ihm, von seinem Anteil am Hm. einen angemessenen Betrag beizusteuern, als du der billicheit nach schuldig bist.1  

Konstanz, 17. August 1507.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8186/1, fol. XCII-XCII’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp.).

Nr. 754 Kg. Maximilian an Kf. Joachim von Brandenburg und andere Reichsfürsten

Wie er weiß, wird er zur Erlangung der Kaiserwürde nach Rom ziehen. Von dort aus will er mit der Hilfe Gottes und der Unterstützung Kg. Ferdinands von Aragon den schon lange geplanten Zug gegen die Ungläubigen antreten und zu bestetigung unser angenomen St.-Georigen-ritterschaft und bruderschaft zu erlangen. Fordert ihn auf, ihm einen dafür geeigneten gerüsteten Adligen zu senden, um auf seine, Kg. Maximilians, Kosten am Romzug und anschließend für halben Sold am Krieg gegen die Heiden teilzunehmen. So soll dieser gemeinsam mit ihm die Ehre dieser Bruderschaft erlangen, awie er dies auf dem Konstanzer RT angezeigt hat [Nr. 211, Pkt. 5]. Er bittet um baldigen Bericht, ob er einen geeigneten Adligen in seinem Fm. gewinnen konnte.1

Konstanz, 18. August 1507.

Berlin, GStA, 1. HA, Repos. 1, Nr. 2A, fol. 12–12’ (Or., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana, Fasz. 18, Konv. 1, fol. 68–68’ (Konz., (2) Kanzleivermm.: Kesinger, las die brief vertigen, dieweil du die schreiber beyeinander hast. – Dero schreibt VI brief in gleichem laut.) = B. Marburg, StA, Best. 2, Nr. 109, fol. 203–203’ (Or., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Lgf. Wilhelm von Hessen). München, HStA, KÄA 3137, fol. 89–89’ (Or., Verm. amdrp., Gegenz. Serntein; Adressat: Hg. Wolfgang von Bayern). Schwerin, LHA, 2.11–1/1 Acta Imperii, Nr. 1, unfol. (Or. Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Hg. Heinrich von Mecklenburg).

Nr. 755 Beschlüsse des Augsburger Domkapitels zur Romzughilfe

[18.8.] Der Domdechant [Wolfgang von Zülnhart] teilte mit, daß der Bf. auf dem Konstanzer RT mit 21 Pferden und 24 Fußsoldaten veranschlagt worden sei und daß darüber hinaus 750 fl. unverzüglich in bar nach Konstanz geschickt werden müßten.1 Nach dem Dafürhalten des Bf. sollten dazu das Kapitel, die Prälaten und die bfl. Untertanen herangezogen, die Priesterschaft jedoch, die erst kürzlich eine Steuer habe aufbringen müssen, davon befreit werden. Das Kapitel stimmte dem zu.

[6.9.] Auf einen Vortrag des bfl. Kanzlers [Dr. Hieronymus Lochner] hin erklärte das Kapitel seine Absicht, seinen vertragsgemäßen Anteil an der Reichssteuer zu leisten.

[22.9.] Der Domdechant fragte erneut an, was das Domkapitel zur Romzughilfe beitragen wolle. Das Kapitel beschloß, anhand der alten Register festzustellen, was dem Bf. bislang in solchen Fällen bezahlt wurde, und beim nächsten Kapiteltag weiter darüber zu beraten.

[24.9.] Der Dechant informierte das Kapitel über eine Bitte Kg. Maximilians an den Bf.2, mit Hinblick auf den bevorstehenden Romzug Geistliche und Laien in seinem Bm. während der Gottesdienste zum täglichen Gebet für den Kg. und seine Begleiter zu veranlassen. Das Kapitel stimmte dem zu und beschloß darüber hinaus, in den Kirchen der Stadt alle vierzehn Tage Prozessionen mit Fürbitten für den Kg. und seine Begleiter abzuhalten.

Nachdem festgestellt wurde, daß das Domkapitel bei früheren Reichshilfen ein Viertel der vom Bf. zu stellenden Fußtruppen finanziert hatte, wurde beschlossen, es erneut so zu halten. Doch sollte der Bf. eine schriftliche Erklärung abgeben, daß darauf kein Rechtsanspruch besteht, sondern die Bewilligung des Kapitels freiwilliger Natur ist.

[27.9.] Das Domkapitel verabschiedete das Mandat über die Prozessionen und Fürbitten für den Kg. und seine Begleiter auf dem Romzug.3 

Der Dechant informierte das Kapitel über eine Beschwerde des Bf., daß seine Untertanen zur Steuer beitragen sollten, jedoch nicht die in seinen Gerichten ansässigen Hintersassen des Kapitels. Um Unwillen zu vermeiden, sollten auch diese herangezogen werden. Das Kapitel lehnte es ab, diesen Personenkreis zu besteuern und gleichzeitig die außerhalb der bfl. Gerichte wohnenden kapitlischen Hintersassen von der Steuer auszunehmen. Dr. Gregor Neithart und der Syndikus wurden beauftragt, eine Steuerordnung auszuarbeiten und die Steuer einzutreiben.

[1.10.] Nach Vortrag durch den bfl. Kanzler bewilligte das Kapitel, 1000 fl. für den Romzug aufzubringen.

[2.10.] Das Kapitel beließ es ungeachtet der bfl. Forderung nach einer Erhöhung seines Beitrags bei dem Beschluß vom Vortag. Da die Fußknechte jedoch mit 4½ [anstatt wie üblich 4] fl. besoldet werden müssen, will das Kapitel die damit verbundene Mehrbelastung anteilig mittragen.

[Dillingen], 18. August-2. Oktober 1507.

Augsburg, StA, Hst. Augsburg, Neuburger Abgabe, Akten 5491, fol. 46’, 50, 55–57’ (Kop.).

Nr. 756 Mandat Kg. Maximilians an Gf. Edzard und Gf. Uko von Ostfriesland

Er hat seinerzeit mit Zustimmung der Kff. Hg. Albrecht von Sachsen und seinen Erben die Statthalterschaft in Friesland übertragen. Die auf dem RT in Konstanz versammelten Stände haben eine Romzughilfe bewilligt, für die auch Hg. Georg von Sachsen für seine sämtlichen Besitzungen, wobei Friesland miteingerechnet wurde, veranschlagt wurde. Sie als Einwohner Frieslands haben dazu ihren Teil beizutragen. Befiehlt ihnen deshalb, von ihren Besitzungen einen Anteil am sächsischen Beitrag zur Romzughilfe beizusteuern und dies nicht zu verweigern, damit er, der Kg., nicht gegen sie vorgehen muß.1 

Konstanz, 20. August 1507.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8182/7, fol. 252–252’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp.).

Regest: Baks, Inventaris, Nr. 814, S. 206.

Nr. 757 Ausschreiben Bf. Hugos von Konstanz an Dekanate im Bm. Konstanz, hier an Dekan und Kämmerer des Dekanats Überlingen

Informiert die Adressaten über den Romhilfebeschluß des Konstanzer RT. Nachdem aber solich furnemen des romzugs tutscher nacion zu sunderm hohem lob, eren und wurden raicht und deshalb all und yede gaistlich und weltlich personen, derselben nacion anhengig, schuldiger pflicht nach iren ordenlichen obern darin söllen erschießlich und hilflich sin, deßhalb auch uf beschluß gemainer Reychß stenden kgl. Mt. gegen den ungehorsamen gaistlichen und weltlichen penlich mandata1 gegeben, hat er gemeinsam mit seinen Räten und dem Domkapitel beschlossen2, von den Prälaten und Geistlichen im Bm. Konstanz ein Subsidium zu erheben. Die Geistlichkeit der Stadt hat sich auf sein Ansinnen hin gehorsam erzeigt. Er ist sicher, daß auch sie sich nicht verweigern werden. Er wollte Gesandte zu ihnen schicken, wurde daran aber durch die Umstände gehindert. Befiehlt ihnen die Eintreibung des Subsidiums von den Geistlichen in ihrem Dekanat, so daß sein Bevollmächtigter das Geld am 11. November (St. Martins tag) entgegennehmen kann.

Meersburg, 23. August 1507 (montag vor Bartholomei apostoli).

Konstanz, StdA, G II 27, Stück-Nr. 42 (Or.).

Nr. 758 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Die für den Unterhalt von Truppen vorgesehenen 120 000 fl. wurden auf dem Konstanzer RT zwar erst zum 16. Oktober (Galli) bewilligt, er hat jedoch in Schreiben an etliche Kff., Ff. und andere Reichsstände dargelegt, warum er einen Teil des Geldes unverzüglich benötigt, und um sofortige Zahlung gebeten [Nr. 748]. Einige der Adressaten sind gehalten, das Geld bei ihnen in Frankfurt zu hinterlegen. Er erwartet in Anbetracht der geltend gemachten Gründe, daß die Stände seinem Ansinnen willfahren werden. Befiehlt ihnen die Entgegennahme des Geldes gegen Aushändigung der ihnen vom Reichsschatzmeister Hans von Landau zugehenden Quittungen und die Weiterleitung der Gelder an Landau.1 

[Konstanz], 24. August 1507.

Frankfurt, ISG, RTA 23, fol. 97–97’ (Kop. mit imit. Verm. amdric. und Gegenz. Serntein).

Nr. 759 Zahlungsmandat Kg. Maximilians an Reichsstände, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Befiehlt ihnen, den trotz mehrmaliger Mahnung noch ausstehenden Anteil der Stadt an der vom Kölner RT (1505) bewilligten Reichshilfe in Geld – afür 12 Reiter und 36 Fußsoldaten 3168 fl. – beim Magistrat der Stadt Ulm zu hinterlegen.

[Gedruckter Nachtrag auf gesondertem Blatt:] Falls die Reichshilfe bereits ganz oder teilweise bezahlt oder anderweitig abgegolten wurde, ist dem Überbringer dieses Mandats eine Erklärung über den Empfänger mitzugeben.1

Konstanz, 26. August 1507.

I. (Or., gedr. Formular, Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, handschriftlich inseriert: Anrede, Höhe des Anschlags, Monatstag und Monat des Datums): Frankfurt, ISG, RTA 23, fol. 33–33’ = Textvorlage A2. Nordhausen, StdA, R, Ag 1, fol. 3 (präs. Nordhausen, kurz vor dem 20.9.3) = B.4 Straßburg, AV, AA 327, fol. 1–1’ = C. Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 9–9’ (Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Cambrai) = D. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10502/17, fol. 1–2 (Adressat: Hgg. Georg und Heinrich von Sachsen). Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 254–254’ (Adressat: Gf. [Jost] von Barby-Mühlingen). Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8993/2, fol. 6–6’ (Adressat: Bf. Johann von Meißen). Marburg, StA, Best. 81, A/205/3, Stück-Nr. 42 (Adressat: Gf. Reinhard von Hanau). Metz, AM, AA 3/45. München, HStA, KÄA 3136, fol. 263–263’, 262½. Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 276–276’.5 Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 181, Nr. 8, unfol.(präs. Nürnberg, 10.9.6). Schwerin, LHA, RTA I/2, Reichs-Onera und Kontributionswesen, Generalia: Acta ... 1505, unfol.7 Wien, HHStA, AUR 1507 VIII 26 (Adressat: Ebf. Leonhard von Salzburg).

II. (Kop.): Metz, AM, AA 3/44 (frz. Übersetzung).

Regest: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 930, S. 742; Linke, Urkundenbuch I, Nachtrag, Nr. 4, S. 105f. (irrtümliche Datierung auf den 23.8.1507).8

Nr. 760 Kg. Maximilian an die Innsbrucker Raitkammer

Teilt mit, daß er mit Gangolf d. J. von Hohengeroldseck eine Vereinbarung getroffen hat, wonach dieser ihm die Reiterkontingente etlicher Gff. für den Romzug zuführen wird.1

Imst, 27. August 1507.

Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 220 (Kop. mit imit. Gegenz. J. Villinger).

Nr. 761 Instruktion Hg. Wilhelms von Jülich für Friedrich von Brambach als Gesandten zu Kg. Maximilian

Erinnert daran, daß er trotz des kurzfristigen Termins und ungeachtet eigener wichtiger Angelegenheiten gemäß dem Wunsch Kg. Maximilians auf eigene Kosten mit Hgin. Margarethe nach Brabant gezogen ist, um sie bei der Huldigung durch die Untertanen zu unterstützen. Dort haben die Hgin. und einige niederländische Räte mit ihm über den Geldernkrieg verhandelt, es wurde jedoch trotz seines Entgegenkommens keine Einigung erzielt.1 Er, der Kg., hat ihm schriftlich mitgeteilt, daß er nach Abschluß der Huldigung wieder nach Hause ziehen könne; eine kgl. Gesandtschaft werde dort mit ihm über den Geldernkrieg und alle übrigen noch offenen Angelegenheiten einen Vertrag aushandeln. Da er krank heimkehrte, war es ihm nicht möglich, selbst zu ihm zu kommen. Er bittet jedoch [durch seinen Gesandten] um die Erledigung folgender Punkte: 1. Begleichung seiner Aufwendungen für die niederländische Reise; 2. Begleichung der alten Schulden Kg. Maximilians2, in diesem Zusammenhang Bitte um Übergabe Montforts anstatt Erkelenz’. 3. Sein Vertreter auf dem Konstanzer RT, Dr. Herbert von Bilsen, hat ihm eröffnet, daß er mit 40 [!] Reitern3 und – wie die Kff. – mit 67 Fußsoldaten veranschlagt wurde, wilchs nycht in mynem vermoigen ind ouch nyt mehr gescheyn ist. Bittet, dies zu bedenken.

Er kann aufgrund seines derzeit schlechten Gesundheitszustandes nicht persönlich am Romzug teilnehmen. Erinnert daran, daß er wegen des Rheinzolls, worüber Niklas Ziegler in seinem Namen mit ihm, dem Kg., gesprochen hat, noch immer keine Antwort erhalten hat. Er hofft, daß er ihn, wie schon früher erbeten, berücksichtigt, wenn er das niederländische [Unter-]Statthalteramt besetzt. Er erwartet, in Kürze wieder gesund zu sein.4

Burg (Bürch), 27. August 1507 (frydach na St. Bartholomeus dach).

Düsseldorf, HStA, JB I, Nr. 272, fol. 20–22 (Reinkonz.).

Nr. 762 Ebf. Ernst von Magdeburg an Senior und Kapitel zu Magdeburg

[1.] Teilt mit, daß wir uns itzd von dem kgl. und reichstage, zu Costenz versammelt gewest, mit Gottes hulfe gesunt wider anheym in unser behaußung hie zu Halle gefugt haben durch gn. erleubung kgl. Mt., wiewol lange und manchfeltig gebeten, die doch zuletzt swerlich erlangt, uf dem tage wir beratslageter handelung zu widerufrichtung und erhaltung friedes und rechten durch das Reiche sampt andren notsachen, gemachten verordenungen, statuten, bewilligung und satzungen des Hl. Reichs einen besließlichen abschied entpfangen, dorunder in einem artikel von Kff., Ff., prelaten und andern des Reichs stenden allen mit röm. kgl. Mt. uf die romefart zu erlangung ksl. kron und das Fm. Meyland mitsampt andrn stenden in Italien, dem Röm. Reiche zugeherig, ufs allerforderlichst einzubringen, auch dem Kg. von Frankreich widerstant zu tun beslossen und seinen kgl. Gn. hirzu einmutig ein tröstliche hulfe vom ganzem Reiche mit einer anzal dinstleuten zu rosse und fuess, uf die dreißigtausent mann reichent, ein jar zeit zu versolden, derzu ein gelt, sich uf hunderttausent und zwenzigtausent fl. erstreckent, zu leisten bewilligt und zugesagt haben, doran den Ff. und heupten aller stende iglichem sein benante anteil ufgelegt ist. Under dem uns von beiden unsern stiften Magdeburg und Halberstad zu unserm teile vierundfunfzig reysigen und zweyundfunfzig1 fueßvolks, derzu tausentachthundert und achzig fl. ufzubringen und alle uf Galli [16.10.] schirst gein Costentz ungeseumet zu bestellen neben den andern sein angeslagen bey sweren angeheften penen und straf des fischkalisch kgl. Mt., als ir zu furder zeit von uns weiter verstehen werdet. Dorgegen dann bey uns kein abslag ader bete zu verschonung hat stad wollen leyden, dieweil das zu vorsuchen nicht unterlassen, und doch mit einem besundern artikel in der verordenung verstrickt [Nr. 268, § 11] ist hertiglich, das keinerley bete ader furbete zu verschonung bey kgl. Mt. noch den stenden stad solle haben, noch gefordert, sundern in deme gegen allermeniglich gleich sol gehalten werden, domit dieß loblich furnemen dem Hl. Reiche dester fruchtbarlicher erspriessen moge.2  

[2.] Deshalb ist die baldige Einberufung eines Landtages der beiden Stifte zur Aufbringung der Reichshilfe erforderlich, was er ohne ihren Rat nicht tun will. Nach seiner Heimkehr ist jedoch eine Verzögerung eingetreten, da Kf. Joachim von Brandenburg ihn um Übernahme der Patenschaft [für seine Tochter Anna] bitten ließ, was er nicht abschlagen konnte. Deshalb kann der Tag nicht so bald stattfinden, wie es die Sache erfordern würde. Er muß am kommenden Montag [6.9.] nach Berlin reisen und wird erst kurz vor dem 22. September (Mauricii) zurückkehren. So wäre der 27. September (montag nach Mauricii) ein geeigneter Termin für den Landtag. Angesichts der grassierenden Seuche hält er Magdeburg für den geeigneten Versammlungsort. Vorher will er mit ihnen noch über die Angelegenheit beraten. Ersucht sie, seinem Vorschlag wegen des Landtages zuzustimmen oder durch den Überbringer dieses Schreibens bis zum kommenden Sonntag [5.9.] einen besseren Vorschlag zu unterbreiten, damit der Landtag während seiner Abwesenheit ausgeschrieben werden kann.

Moritzburg/Halle, 31. August 1507 (dinstags nach decollationis Johannis baptiste).

Magdeburg, LHA, 1 A, Nr. 272, fol. 1–2’ (Or. m. S.).

Nr. 763 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Der röm. Kg. hat die im beiliegenden Verzeichnis aufgelisteten Stände1 aufgefordert, ihren Anteil an den vom Konstanzer RT bewilligten 120 000 fl.rh. Bargeldhilfe zur Finanzierung von Fußtruppen gegen kgl. Quittung beim Frankfurter Magistrat zu hinterlegen. Im ebenfalls beiliegenden Schreiben [Nr. 758] befiehlt der Kg. ihnen, diese Gelder gegen Quittung an ihn als kgl. Schatzmeister auszuhändigen. Übersendet dieses Schreiben samt 30 kgl. Quittungen durch seinen Freund, den kgl. Rat Johann Storch. Bittet, diesem den Empfang zu bestätigen2 und eingezahlte Gelder an Storch als seinen Vertreter gegen Quittung auszuhändigen, damit er, Landau, gemäß kgl. Weisung damit verfahren kann.3

Konstanz, 4. September 1507; präs. Frankfurt, 15. September.

Frankfurt, ISG, RTA 23, fol. 98–98’ (Kop.).

Nr. 764 Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg an Kg. Maximilian

Bestätigen für den 25. August den Empfang von drei an die Stadt adressierten Schreiben des Kg.1 sowie einiger zur Weiterleitung an Dritte bestimmte Briefe, die sie inzwischen zugestellt haben. Sie haben bislang gewartet, um die Antwortschreiben dem kgl. Boten zu übergeben. Dieser kehrte aber nicht mehr nach Augsburg zurück.

Sie sind bereit, wie in einem der Schreiben gefordert, die ihnen auf dem Konstanzer RT auferlegten 1010 fl.rh. gegen Quittung zu bezahlen. Bezüglich der Aufforderung, ihm die in Augsburg eingegangenen Beiträge zur Konstanzer Reichshilfe zuzuschicken, teilen sie ihm mit, daß noch nichts eingegangen ist. Etliche Stände haben die Zahlung zwar avisiert, allerdings lagen noch keine Quittungen vor. Sobald die von ihm angekündigten Quittungen eingetroffen sind, werden sie davon Gebrauch machen können. Sie haben die zur Weiterleitung bestimmten Briefe durch Dr. Peutinger versenden lassen.

Die Proklamationen (außkundbrieve) über die Wiedereröffnung des kgl. Kammergerichts haben sie im Gebiet der Stadt anschlagen lassen.

Augsburg, 7. September 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/19, fol. 85–85’ (Or., Registraturverm. G[abriel Kramer]).

Referiert bei Horn, Peutinger, S. 67f.

Nr. 765 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer

Bestätigt den Empfang ihrer Antwort1 auf sein Mandat bezüglich der auf dem Konstanzer RT bewilligten Bargeldhilfe [Nr. 748]. Er benötigt das Geld ausschließlich für die Anwerbung eidgenössischer Knechte, die sonst dem Kg. von Frankreich zuziehen und ihn am Romzug hindern werden. Befiehlt ihnen, das Geld unverzüglich zu bezahlen und zu bedenken, wie wichtig die Sache für Kg. und Reich ist, auch daß der Termin für den Aufmarsch der Reichstruppen, der 16. Oktober (St. Gallen tag), kurz bevorsteht.

Innsbruck, 14. September 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/19, fol. 86–86’ (Konz., Registraturverm. G[abriel Kramer]).

Nr. 766 Weisung Kg. Maximilians an Sebastian Aigl (kgl. Kammerdiener)

Befiehlt ihm, den Anteil des Propsts von Berchtesgaden an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Geldhilfe entgegenzunehmen und gegen Quittung an den kgl. Falkner Hans Strattner auszuhändigen. Er hat diesem das Geld zur Begleichung eines Teils seiner Schulden und des fälligen Liefergelds zugesagt.1 

Innsbruck, 15. September 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 89 (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]).

Nr. 767 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Kaufbeuren

Bestätigt den Empfang ihres Schreibens.1 Die Summe wurde ihnen durch die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände auferlegt. Er ist nicht befugt, daran ohne die Stände etwas zu ändern. Befiehlt ihnen, das Geld gemäß seinem letzten Mandat [Nr. 748] unverzüglich zu bezahlen.

Innsbruck, 15. September 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/19, fol. 87–87’ (Konz., Registraturverm. G[abriel Kramer]).

Nr. 768 Weisung Kg. Maximilians an [Niklas Ziegler]

Er hat ihm befohlen, mit den Ebff. von Mainz, Köln und Trier sowie mit dem Lgf. von Hessen und dem Mgf. von Baden über eine möglichst baldige Leistung der Reichshilfe zu verhandeln.1 Indessen sind die Franzosen zur Unterstützung der Aufständischen nach Geldern gezogen. Ihm selbst und der deutschen Nation entsteht erheblicher Schaden, wenn das französische Unternehmen nicht verhindert wird. Befiehlt ihm deshalb, die genannten Fürsten in seinem Namen aufzufordern, ihre laut Konstanzer Abschied zu stellenden Truppenkontingente unverzüglich zu den Hgg. von Jülich und Kleve abzuordnen, um so zur Abwehr der Franzosen beizutragen. So wollen wir dir auf das furderlichest ander solder zu ross und fues bestellen und versetzen, zu unserm furgenomen romzug zu uns erfordern und prauchen. Die zeit, so sy auch in solchem dienst wider die Geldrischen und Franzosen sein, sol inen an irer zeit, so sy uns zu demselben romzug zu dienen schuldig sein, abgeen. Befiehlt ihm, seinen Auftrag umgehend zu erledigen, damit ihm, seinen Erblanden und der deutschen Nation kein Schaden entsteht.2

Die beiden beiliegenden Mandate soll er an die Hgg. von Jülich und Kleve übergeben.

Steinach, 21. September 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII/334, fol. 333–333’ (Or., ex.-Verm. auf der Rückseite, Registraturverm.: G[abriel Kramer]) = Textvorlage A. Marburg, StA, Best. 2, Nr. 109, unfol. [nach fol. 199] (Kop., irrtümlich datiert auf den 27.9.) = B.

Nr. 769 Mandat Kg. Maximilians an Gf. Wilhelm von Henneberg und andere Stände

Wie er weiß, haben die Stände auf dem Konstanzer RT eine Romzughilfe bewilligt. Dabei entfielen auf ihn a9 Reiter und 6 Fußsoldaten, die bis zum 16. Oktober (St. Gallen tag) nach Konstanz zu entsenden sind. Da er jedoch unverzüglich eine Eilende Hilfe und Reitertruppen benötigt, hat er sich mit Mgf. Friedrich von Brandenburg über die rasche Zuführung einer solchen Truppe über dessen Anteil am Reichsanschlag hinaus verständigt. Damit dabei nichts versäumt, sondern der Christenheit, dem Hl. Reich und der deutschen Nation zum besten gehandelt wird, befiehlt er ihm, seinen Anteil an der Truppenhilfe, nicht jedoch die bewilligte Geldhilfe, dem Mgf. [als Geldbetrag] zuzusenden, damit dieser davon Truppen anwerben kann.1 

Innsbruck, 22. September 1507.

Nürnberg, StA, ARTA 8, fol. 308–308’ (Kop.) = Textvorlage A. München, HStA, KU Regensburg/Niedermünster, 1507 IX 22 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Äbtissin [Agnes] von Niedermünster) = B. München, HStA, KU Regensburg/Obermünster, 1507 IX 22 (beschädigtes Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Äbtissin [Katharina] von Obermünster).

Druck: Linke, Urkundenbuch I, Nr. 81, S. 41f. (Adressat: Stadt Nordhausen).

Nr. 770 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

[1.] Bestätigt den Empfang ihres durch den Boten Erlein zugestellten Schreibens vom 30. August (montag nach Augustini) [Nr. 744, Anm. 3] für den 4. September. Er konnte den Nürnberger Anteil an der Konstanzer Reichshilfe in Höhe von 1760 fl. nicht selbst an den Kg. übergeben, sondern mußte zuerst an diesen schreiben. Denn laut kgl. Befehl dürfen sich die Räte in Konstanz nur nach erfolgter Aufforderung zu ihm verfügen. Doch hat er das Schreiben der Stadt dem Kg. übersandt und, um sicherzugehen, dies auch der kgl. Hofkammer mitgeteilt und da also vil erfunden, das kein finanz auf diß gelt gemacht ist; dem Kg. sei, um Schaden und Spott zu verhüten, viel daran gelegen, daß das Geld zu Händen des kgl. Schatzmeisters Hans von Landau, der die Quittungen bei sich habe, in die Hofkammer übergeben werde. Ihm wurde bewilligt, die Hälfte der Summe dem Kg. persönlich, den Rest an Landau in die Hofkammer zu übergeben. Er wird morgen zum Kg. reiten. Diese Regelung ist für die Stadt Nürnberg annehmbar, da die Hofräte und der Kg. zufrieden sind und sie zugleich ihren Willen wenigstens zur Hälfte durchsetzen konnte. Die Hofkammer wird ihm nach Übergabe des Geldes die Quittung aushändigen. [2. Räuberunwesen in Franken; Nr. 965. 3. Nürnberger Stadtsteuer, 4. Balthasar Wolf, 5. Verbleib Toplers am kgl. Hof, 6. Klage der Tetzel, 7. Decknamenverzeichnis; Nr. 989].

[8.] Er wird sich weisungsgemäß um die Befreiung des Abts von St. Egidien (Dilingen [!]) von der Konstanzer Reichssteuer bemühen. Wiewol ich sorg, es werde schwere zugeen, dann das gelt seer teuer bei uns ist und nicht liderlich nachgelassen [wird]. Solchs were auch billicher und fuglicher hie in der versamlung und anslag verkummen.1  [9. Verpflichtung des Propstes von St. Lorenz als Assessor am kgl. Kammergericht; Nr. 989].

[10.] Das für den Kg. bestimmte Schreiben des Rates wird er weiterleiten. Falls der Kg. nicht geneigt ist, sich das Schreiben vorlesen zu lassen, wird er ihm wenigstens kurz den Inhalt referieren.2 [11. Nürnberger Appellationsprivileg und böhmische Belehnung; Nr. 989].

[12.] Die französische Gesandtschaft in Luzern hat einem kgl. Boten etliche Briefe gewaltsam abgenommen.3 Deßhalben die potschaft kaum auß dem land kummen und die brief unserem Kg. zugeschickt sind. Waiß niemand, was noch darauß wird. Die Schweizer sagten, daß das Wallis und Uri 1400 Mann schicken, die der Kg. in das Nasertal4 bei Trient beordern wird. Er selbst wird heute aus Konstanz abreisen.

Konstanz, 23. September 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten, Nr. 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or. m. S.).

Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 15, S. 305–311.

Nr. 771 Bericht des Hans von Werthern und Caesar Pflugs an Hg. Georg von Sachsen

Verhandlungen Wertherns und Pflugs mit thüringisch-sächsischen Reichsgrafen über ihren Beitrag zur Romzughilfe des Hm. Sachsen bzw. der Lgft. Thüringen.

Act. Erfurt, 23./24. September 1507.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10432/1, fol. 83–85 (Kop.).

Referiert bei Goerlitz, Staat, S. 239f.

Sie trugen den anwesenden Gff. von Schwarzburg, Gf. Botho von Stolberg, den Gff. Ernst und Albrecht von Mansfeld und Gf. Johann von Honstein sowie den Gesandten Gf. Adams von Beichlingen und Gf. Gebhards von Mansfeld den Inhalt ihrer Instruktion1 vor.

Die Gff. antworteten, daß die in Konstanz versammelten Reichsstände sie ebenfalls für die zugesagte Hilfe veranschlagt hätten. Sie seien als Reichsgrafen verpflichtet, dem Kg. und dem Hl. Reich den schuldigen Gehorsam zu leisten. Sie müßten auch für ihre von anderen Ff. herrührenden Lehen Anforderungen erwarten. Sie seien überdies nicht verpflichtet, Hg. Georg einen Beitrag zu leisten, und bäten deshalb, auf die Forderung zu verzichten. Im übrigen wollten sie sich als gehorsame Gff. erzeigen.

Die sächsischen Räte erwiderten, daß die Veranschlagung durch das Reich mit den Hg. Georg zustehenden Leistungen nichts zu tun habe und ihre Verweigerung unbegründet sei. Vielmehr hätten ihre Vorfahren und zum Teil auch sie selbst bei früheren Beanspruchungen durch das Reich, bspw. beim Zug nach Neuß, immer ihre Zugehörigkeit zur Lgft. Thüringen geltend gemacht. Sie sollten sich weiterhin daran halten, der Hg. werde sie im Gegenzug gegenüber dem röm. Kg. und dem Reich vertreten. Falls sie wider Erwarten an ihrem Standpunkt festhalten und sich in andere Dienste begeben wollten, so solle dies dennoch ohne Beeinträchtigung ihrer Dienst- und Lehnspflichten gegenüber Hg. Georg geschehen.

Die Gff. beharrten auf ihrer Position und erklärten die Forderung Hg. Georgs zu einer unrechtmäßigen Neuerung. So sie aber durch andere wege, dann itzund beschehen, mochten erinnert werden, das sie solichs zu tun verpflicht, alsdann wolten sie sich geburlich erzeigen, mit voriger erbietunge. 

Die sächsischen Räte wiederholten ihre vorherigen Darlegungen und bestritten, daß die hgl. Forderung eine Neuerung sei. Es gäbe keine Regelungen für die Dienste des Lehnsmannes gegenüber dem Lehnsherren. Wenn der Lehnsträger für eine bestimmte Zeit nach Köln und dann für eine weitere Zeit nach Prag beschieden würde, müßte er beidem nachkommen. Sie und ihre Vorfahren hätten mit dem Lgf. von Thüringen bereits vor Neuß gedient. So liege auch keine Neuerung vor, wenn sie jetzt mit dem Lgf. [Hg. Georg] nach Rom ziehen sollten. Die Rechtslage sei eindeutig. Die weiteren Gründe für die Dienstpflicht der Gff. gegenüber dem Hg. müßten jetzt nicht dargelegt werden. Sie sollten es sich gut überlegen, eine Aufforderung des Hg. zur Dienstleistung abzulehnen.

Am folgenden Tag [24.9.] eröffnete Gf. Botho von Stolberg den sächsischen Räten, daß er seine Meinung vom Vortag geändert habe und anerkenne, daß er der Lgft. Thüringen und nicht dem Reich zum Dienst verpflichtet sei. Der Gf. bat, Hg. Georg folgende Antwort zu übermitteln: Falls der Hg. seinen Vater [Gf. Heinrich] erneut schriftlich zum Dienst rufen würde, so wurde er sich aller gebure und billigkeyt halten. Die sächsischen Räte lobten seine Antwort, das Schreiben an seinen Vater hielten sie indessen für unnötig. Aufgrund seiner Äußerung, daß er solde wye vor elders gebraucht werden, fragten sie nach, ob die Zahlung von Geld anstatt der Stellung von Truppen für ihn ein Problem darstelle. Der Gf. verzichtete auf das Schreiben und bestätigte, daß er die Zahlung von Geld für eine beschwerliche Neuerung halte. Die beiden Räte erklärten daraufhin, daß der Adel in Thüringen und Meißen diesbezüglich durch einen Reversbrief sichergestellt sei. Da er sich damit nicht zufriedengab, haben wir ime dise meynunge zu vorstehen gegeben, dieweyl e. ftl. Gn. aus redelicher betrachtung der dreyer stende e. ftl. Gn. landschaft angehalten, als vil e. ftl. Gn. und der landschaft ufgeleget, selbst ufzunehmen, das e. ftl. Gn. also getan und dye zal volkommen habe, so were seyne schickunge uberflussig, und yme vorgeschlagen, das er in derselben zal, die e. ftl. Gn. ufgenommen, eyn zymlich anzal, dyeselbigen zu versolden, uf sich nehme und bewilligte. Der Gf. bat darum, diesen Vorschlag seinem Vater zu übermitteln, er selbst werde Hg. Georg in wenigen Tagen Antwort geben. Auch Gf. Johann von Honstein distanzierte sich von der gemeinschaftlich gegebenen Antwort der Gff. und bat, ihm eine Frist einzuräumen, um den Vorschlag seinem Bruder [Gf. Heinrich] zu übermitteln; er werde dann Hg. Georg gegenüber persönlich eine Erklärung abgeben.2 

Nr. 772 Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt an Kg. Maximilian

[1.] Bestätigen den Empfang der kgl. Aufforderung zur Aufbringung ihres Anteils von 1040 fl. an der auf dem Konstanzer RT zugesagten Geldhilfe. [Nr. 748]. Wenige Tage später wurde ihnen indessen ein kgl. Mandat zugestellt, das Geld an Jakob Fugger als Bevollmächtigten des kgl. Schatzmeisters Hans von Landau auszuhändigen [Nr. 744, Pkt. 5]. Ein weiteres kgl. Schreiben [Nr. 758], dem eine Reihe von Quittungen beilag, beauftragte die Stadt mit der Entgegennahme und Verwahrung der Hilfsgelder. Von Landau ging ihnen ein entsprechendes Schreiben zu [Nr. 763]. Er erinnert sich sicherlich noch daran, daß die Frankfurter Gesandten in Konstanz den Anteil der Stadt am Kölner Anschlag [von 1505] bezahlt haben, der dann an Ebf. Jakob von Trier übergeben wurde, und daß sie einen Teil der Summe aus Mangel an Bargeld vorläufig schuldig bleiben mußten.1 Dessenungeachtet haben sie in Berücksichtigung der von ihm geltend gemachten Gründe die 1040 fl. aufgebracht und samt dem Geld, das sie gegen Übergabe der mitgeschickten Quittungen eingenommen haben, an Johann Storch als Vertreter Hans’ von Landau ausgehändigt.

[2.] Weisen darauf hin, daß die Stadt unrechtmäßigerweise durch Adlige vom Schloß Lindheim aus bedroht wird, wie die Frankfurter Gesandten in Konstanz angezeigt haben, und man täglich die Eröffnung der Fehde erwarten muß. Das kgl. Mandat an die Ganerben, nicht gewaltsam gegen Frankfurt vorzugehen, haben diese zurückgewiesen.2 Sie können deshalb voraussichtlich keine Reiter für den Romzug abstellen. Bitten, sich um diese Angelegenheit zu kümmern.

[3.] [PS] Er hat ihnen Schreiben zur Weiterleitung an Kff., Ff. und andere Stände übersandt und sie angewiesen, ihm die Empfangsbestätigungen zuzuschicken [Nr. 744, Anm. 1]. Übersenden diese durch einen Frankfurter Boten.

Frankfurt, 24. September 1507 (frytags nach Mathei).

Frankfurt, ISG, RTA 23, fol. 93–93’, 95 (Konz.).

Nr. 773 Kg. Maximilian an Bf. Georg von Trient

Bestätigt den Empfang seines Schreibens bezüglich der auf dem Konstanzer RT bewilligten Reichshilfe.1 Er hat zwar Mandate zur Leistung der Hilfe an ihn ausgehen lassen. Dennoch soll er seinen Anteil ungeachtet dieser und etwaiger weiterer Mandate einbehalten.2 

Innsbruck, 25. September 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 15–15’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm.: G[abriel Kramer]).

Nr. 774 Beschlüsse des Deutschen Ordens im Reich

Die Versammlung wurde in Vertretung des Deutschmeisters [Hartmann von Stockheim] durch den fränkischen Landkomtur [Wolfgang von Eisenhofen] geleitet. Der Komtur zu Blumenthal [Johann Adelmann] soll Erkundigungen einziehen, wie es die anderen Stände mit der Bargeldhilfe halten. Falls er feststellt, daß die Hilfe bezahlt wird, sollen die dem Orden auf dem Konstanzer RT auferlegten 410 fl. entrichtet werden, damit bey röm. kgl. Mt. danck und derselben commissarien zu Augspurg nit undanck erlangt werde – zumal ein kgl. Falkner bereits eine Forderung von 200 fl. auf den Anteil des Deutschmeisters erhoben und dem Komtur zu Blumenthal eine entsprechende Quittung vorgelegt hat.

Die Komture zu Blumenthal und Heilbronn [Hans von Welden] werden als Hauptleute des Ordens mit dem röm. Kg. über die Alpen ziehen. Der Komtur zu Venedig [Albrecht von] Lammersheim erhält Weisung, sie mit einer eigenen Abteilung zu begleiten. [Beschlußfassung über die einzelnen Beiträge der Kommenden zum Reiterkontingent des Deutschen Ordens von insgesamt 18 Pferden]. Die beiden Komture sollen mit jeweils zwei Trabanten nach Konstanz ziehen und dort zur Erfüllung des vollständigen Anschlags von 14 Fußknechten weitere 10 Knechte anwerben. [Detaillierte Beschlußfassung über die Ausstattung und Ausrüstung sowie die Finanzierung und den Anmarsch des Romzugskontingents].1

Mergentheim, act. 28. September 1507.

Druck: Biskup/Janosz-Biskupowa , Protokolle, Nr. 19, S. 103–107.

Nr. 775 Kf. Joachim von Brandenburg an Kg. Maximilian

Ihr gemeinsamer Rat Eitelwolf von Stein hatte Befehl, ihm, Kf. Joachim, etwas bezüglich des Romzugs vorzubringen und in dieser Sache weitere kgl. Räte anzukündigen. Stein hat den kgl. Vorschlag, auf das ich dester baß und statlicher mit irer Mt. solchen romzug volbringen mocht, vorgetragen.1 Ebenso sind ihm kürzlich kgl. Mandate und Schreiben [Nrr. 733, 744, 754, 941] zugegangen. Da jedoch die kgl. Räte noch nicht bei ihm eingetroffen sind, sowie Kürze der Zeit und der großen Entfernung wegen ist es ihm nicht möglich, am kgl. Romzug persönlich teilzunehmen, obwohl er als gehorsamer Kf. nichts lieber täte. Er kann aus den genannten Gründen auch seinen Anteil an der Truppenhilfe sowie die 2000 fl. Geldhilfe nicht so bald wie gewünscht schicken. Er schreibt wegen der Romzughilfe beiliegend an Mgf. Kasimir von Brandenburg2, wie er zweifellos von diesem vernehmen wird. Er beabsichtigt, das Geld für seinen Anteil an der Reichshilfe zusammen mit den 2000 fl. so bald wie möglich aufzubringen und zu schicken. Bedankt sich für das Angebot des Kg. Bittet, ihn wegen seines Ausbleibens und wegen der Verzögerung seiner Romzughilfe zu entschuldigen. Er wird einen seiner Räte zu ihm schicken. Dessen Sold für sechs Monate soll auf den kurbrandenburgischen Anteil an der Romzughilfe angerechnet werden.

Cölln/Spree, 28. September 1507 (dinstag nach Maurici).

Wien, HHStA, Maximiliana, Fasz. 18, Konv. 1, fol. 113–113’ (Or.) = Textvorlage A. Berlin, GStA, Repos. 10, Fasz. 2 M, fol. 7–7’ (Konz.) = B.

Nr. 776 Kg. Maximilian an Kf. Joachim von Brandenburg

Teilt als Neuigkeit mit, daß Venedig die Partei Frankreichs ergriffen und sich gegen ihn gestellt hat. Er erwartet einen Angriff Venedigs, sobald der Krieg zwischen ihm und Frankreich beginnt. Die Franzosen haben entlang seiner Route für den Romzug alle Brücken abgetragen, die Wege und Straßen blockiert und mit Geschützen gesichert. Wo Gewässer zu überqueren wären, wurden alle Wasserfahrzeuge in die Städte verlegt und gesichert. Er kann deshalb nicht mit seinem ganzen Heer auf dem üblichen Weg durch das Territorium Venedigs ziehen, doch hat er einen Weg gefunden, über den er eine kleine Anzahl von Fußtruppen zu bringen hofft. Er verhandelt nach wie vor mit den Eidgenossen um Hilfe für einen Zug durch Mailand nach Rom, hat aber wenig Hoffnung auf mehr als eine Anzahl von Fußknechten und die Unterstützung des Grauen Bundes. Falls die Unterstützung der Eidgenossen nicht zu gewinnen ist, wird er dennoch über Hochburgund und Savoyen ziehen. Er verbindet diese Mitteilung mit der Aufforderung, seinen Anteil an der Reichshilfe gemäß Konstanzer Abschied zuverlässig zu leisten.1

Innsbruck, 3. Oktober 1507; präs. durch den kfl. Boten Jakob am 1. November (omnium sanctorum).

Berlin, GStA, I. HA, Repos. 1, Nr. 2A, fol. 11–11’ (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. M. Lang).

Nr. 777 Ebf. Jakob von Trier an Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Trier

Bekundet seine Unzufriedenheit über das Ausbleiben ihrer Antwort auf seine Erklärung gegenüber ihren Gesandten. Befiehlt ihnen, über die Angelegenheit zu beraten. Da uf dem letsten gehalten reichstage zu Costenz durch des Reichs versamblunge uns und unseren undertonen solche hilf kgl. Mt. zu erlangunge der ksl. crone zu tunde ufgelegt und wir auch alda desjenen, so euch nach des Reichs register sunderlich ufgelegt, abgehalten und solichs in unser hilf, uns zu steuer zu komen, gezogen haben, auch in ansehung, dz ir und ein jeglicher in Reich gesessen, darzu hilf und steuer zu tuende im rechten gepflichtiget und darfur keiner freiheit geniessen mögen, befiehlt er ihnen, durch ihre Gesandten am 18. Oktober (St. Lucas evangelisten tag) in Cochem verbindlich zu erklären, was sie zu seinem Anteil an der Romzughilfe beitragen wollen. Er hat die geistlichen und weltlichen Stände des Erzstifts für den darauffolgenden Tag in das dortige Rathaus beschieden; sie sollen ihre Gesandten anweisen, an den Beratungen über die Romsteuer teilzunehmen.

Ehrenbreitstein, 6. Oktober 1507 (mitwochs nach St. Frideriscus1 tag).

Köln, HAStd, Auswärtiges 338, Stück-Nr. 42, pag. 595 (Kop.).

Nr. 778 Sieben Kriegsverordnete der Stadt Metz an Ammeister und Rat der Stadt Straßburg

Der Kg. hat sie ersucht, die Romzughilfe unverzüglich in bar zu überweisen [Nr. 748]. Sie sind mit den übrigen Ratsherren einer Meinung, daß sie gemäß dem Konstanzer Reichsabschied dazu nicht verpflichtet sind, es sei denn, der kgl. Zug über die Alpen ginge vonstatten. Bitten, ihnen vertraulich mitzuteilen, wie sie es bezüglich des Romzuges halten, ob ihrem Dafürhalten nach der Konstanzer Abschied vur sich gange oder nit, schließlich, ob die Städte das Geld auszahlen müssen, gleichgültig, ob der Zug stattfindet oder nicht.

Metz, 6. Oktober 1507 (mitwoch post Francisci).

Straßburg, AV, AA 328, fol. 13–13’ (Or.).

Nr. 779 Instruktion Hg. Albrechts von Bayern für Georg Eisenreich als Gesandten zu Kg. Maximilian

[1.] Gemäß Beschluß des Konstanzer RT wurde er wie andere Ff. für den kgl. Romzug mit einer Geldsumme sowie einem Kontingent an Reiter- und Fußtruppen veranschlagt. Durch kgl. Mandat [Nr. 744] wurde er aufgefordert, diese Reichshilfe bis zum 16. Oktober (Galli) zu leisten. Er hat nach seiner Rückkehr vom RT einen Landtag nach Ingolstadt einberufen, der eine Steuer unter anderem zur Bestreitung der Reichshilfe zugesagt hat. Anders kann er die ihm auferlegte Hilfe nicht aufbringen. Die Landsteuer wird jedoch erst zwischen Martini [11.11.] und Weihnachten [25.12.] von den Untertanen eingebracht. Er bittet deshalb um einen Aufschub und bekundet zugleich seine feste Absicht zur möglichst raschen Leistung der Reichshilfe.

[2.] Ebenso ist er bereit, seine noch unbezahlten Schulden in Höhe von 6000–7000 fl. mittels der bewilligten Landsteuer zu begleichen, um die kgl. Truppen in Weilheim auszulösen. Er ist zuversichtlich, daß die Weilheimer sich aufgrund dieser Zusage gedulden werden und die kgl. Truppen ziehen lassen, die dann anstelle des bayerischen Kontingents eingesetzt werden können.

[3.] Nach erfolgter kgl. Antwort zu diesen beiden Punkten ist bezüglich der kgl. Aufforderung, die Ausstände an der auf dem Kölner RT bewilligten Reichshilfe unverzüglich nach Ulm zu überweisen [Nr. 759], geltend zu machen, daß er termingerecht Truppen entsandt und finanziert hat, bis diese vom Kg. wieder nach Hause geschickt wurden. Die Mahnung ist deshalb unbegründet.

[4.] Was die kgl. Aufforderung angeht, einen Adligen abzustellen, der auf Kosten des Kg. am Romzug und für halben Sold als St.-Georgs-Ritter am anschließenden Heidenkrieg teilnimmt [Nr. 754], hat er keine geeignete Person finden können.

s.l., s.d., jedoch München, vor dem 9. Oktober 1507.1 

München, HStA, KÄA 3136, fol. 229–230 (Konz.).

Druck: Krenner, Landtags-Handlungen XVI, S. 415–420.

Nr. 780 Ammeister und Rat der Stadt Colmar an Ammeister und Rat der Stadt Straßburg

Der Städtetag zu Speyer hat beschlossen, dem Kg. zu willfahren und den Konstanzer Reichsabschied bezüglich der Romzughilfe zu vollziehen [Nr. 859, Pkt. 2]. Ihnen ging inzwischen eine Aufforderung des Zinsmeisters zu Hagenau [Hans Heinrich Armstorfer] zu, nicht selbst Truppen anzuwerben, sondern das Geld dafür an Gf. Wolfgang von Fürstenberg (kgl. Hofmarschall) zu übergeben.1 

Wir verston ouch, das an etliche stette gesucht und werbung beschehen, sich umb ir uflage gegen kgl. Mt. zu vertragen. Das alles, als wir achtent, dem abscheid zu Costenz ganz unglich, deshalb wir uns darin nit wol wussent zu halten. Bitten um vertrauliche Mitteilung, wie sie es mit der Sendung von Geld bzw. der Stellung von Truppen halten.

Colmar, 9. Oktober 1507 (samstags St. Dionisyen tag).

Straßburg, AV, AA 328, fol. 12–12’ (Or.).

Nr. 781 Hg. Georg von Sachsen an Kg. Maximilian

[1.] Die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände bewilligten für die Erlangung der Kaiserkrone und für andere Angelegenheiten des Reiches eine zum 16. Oktober (St. Gallen tag) nach Konstanz zu schickende Reichshilfe. Sein Bruder Hg. Heinrich und er wurden dabei für ihre Untertanen und Länder mit einer Summe Geldes und einer Anzahl Reiter und Fußsoldaten veranschlagt. Nach seiner Rückkehr aus Konstanz hat er deshalb seinen Bruder sowie die Bff. von Meißen und Merseburg – so mit iren stiften in meinem Fm. begryffen, der vorfarn und sie allezeit in meiner vorfarn dinsten, so sie dem Hl. Reich getan, blyben – aufgefordert, ihren Anteil an der Reichshilfe bereitzustellen. Sein Bruder ließ sein Schreiben unbeantwortet und unternahm in dieser Sache auch sonst nichts. Die Bff. haben gegen das bisherige Verfahren eingewandt, daß sie separat veranschlagt worden seien [Nr. 271, Pkt. 3]. Sie befürchteten deshalb, doppelt zur Reichshilfe herangezogen zu werden. Er hat seinen voraussichtlich rechtzeitig bis zum 16. Oktober (St. Gallen tag) oder kurz danach in Konstanz eintreffenden Anteil an der Reichshilfe in Geld und Truppen deshalb ganz aus eigenen Mitteln bestritten. Er bittet aber zu bedenken, daß die Leistung der Reichshilfe ohne die bislang übliche Beihilfe der beiden Hochstifte für ihn nachteilig ist. Er bittet außerdem, seinen Bruder, der ein vor kurzem zugestelltes kgl. Schreiben [Nr. 753] durch eine eigene Gesandtschaft beantworten will, zur Erstattung des ihm obliegenden Anteils an der sächsischen Reichshilfe zu veranlassen1, oder ihn, Hg. Georg, zu unterrichten, wie er im Falle seiner weiteren Verweigerung vorgehen soll, um zu seinem Geld zu kommen. Er bittet schließlich, die beiden Bff. schriftlich zur Wahrnehmung ihrer überkommenen Pflichten gegen ihn als Hg. von Sachsen aufzufordern und ihnen die durch den RT auferlegte Hilfeleistung zu erlassen.2 

[2.] Er hat zwei weitere kgl. Schreiben mit der Aufforderung erhalten, zum einen die auf dem Kölner RT bewilligte Hilfe zu erlegen [Nr. 759] und zum anderen einen geeigneten Adligen für den Romzug und den anschließenden Heidenkrieg abzuordnen [Nr. 754]. Er erinnert daran, daß er ihm die Kölner Reichshilfe erlassen hat, da er zur Zeit des Kölner RT in den Diensten von Kg. und Reich in Friesland Krieg führte. Bittet, es dabei zu belassen. Er ist zuversichtlich, daß viele Adlige aus seinen Ländern nach Aufforderung durch ihn, den Kg., gern am Romzug und am Heidenkrieg teilnehmen werden, sowie diese Unternehmen beginnen.

s.l., 11. Oktober 1507 (montag nach Dionisy).

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 338 (Reinkonz.).

Nr. 782 Bf. Christoph von Basel an Kg. Maximilian

Bestätigt den Empfang des kgl. Mandats [Nr. 744] und beiliegender Schreiben [Nrr. 748, 754, 759]. Er wird dem Mandat gehorchen und so bald wie möglich die Truppen und das Geld schicken. [Stellungnahme zur Kölner Reichshilfe von 1505]1. Er bemüht sich weiterhin um den erbetenen Adligen für den Zug gegen die Heiden und wird diesbezüglich Bericht erstatten. Beklagt sich über die feindseligen Nachbarn seines Hochstifts.

Pruntrut, 14. Oktober 1507 (donnstag vor St. Gallen tag).

Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 122–122’ (Or.).

Nr. 783 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Bf. Gabriel von Eichstätt hat das Recht erhalten, die Romzughilfe auf die Untertanen seines Hochstifts umzulegen. Er selbst ließ entsprechende Mandate an die geistlichen und weltlichen Untertanen des Bf. ausgehen.1 Das Domkapitel zu Eichstätt hat sich zu seinem Mißfallen gegen dieses Vorgehen verwahrt. Befiehlt ihnen, die Einkünfte des Domkapitels aus seinem Kasten in Nördlingen zu sperren, bis dieses dem kgl. Befehl Folge leistet.2

Innsbruck, 14. Oktober 1507

Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 104–104’ (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).

Nr. 784 Kg. Maximilian an Kf. Joachim von Brandenburg

Bestätigt den Empfang eines Schreibens Mgf. Kasimirs von Brandenburg bezüglich der Kurbrandenburg in Konstanz auferlegten Reichshilfe1 und bekundet sein Gefallen an seinem Angebot, persönlich am Romzug teilzunehmen, vorausgesetzt dieser findet nicht zu bald statt. Gleichwohl hätte er erwartet, daß er die ihm auferlegte Hilfe – insbesondere die Reiter (da in Brandenburg gute Reiter zu finden sind), aber auch die Fußtruppen und das Geld – gemäß dem Konstanzer Abschied geschickt hätte. Da die gesetzte Frist für ihn jedoch zu kurz ist, akzeptiert er sein Angebot, daß Mgf. Kasimir für ihn zusätzlich zu seinem eigenen Kontingent so viele Reiter anwirbt, wie ihm durch den Reichsanschlag auferlegt sind. Der von ihm avisierte Rat wird mit seinen Pferden auf das Kurbrandenburger Kontingent angerechnet. Befiehlt ihm, eine entsprechende Geldsumme an Mgf. Kasimir zu schicken. Die Bargeldhilfe in Höhe von 2000 fl. und seinen Anteil für den sechsmonatigen Unterhalt der Fußknechte sollen ihm, dem Kg., unverzüglich durch den angekündigten kfl. Rat überbracht werden. Er benötigt das Geld für die Bezahlung und die Anwerbung eidgenössischer Söldner.2 

Innsbruck, 17. Oktober 1507; präs. durch den [kfl.] Boten Jakob am 4. November (donrstag nach omnium sanctorum).

Berlin, GStA, I. HA, Repos. 1, Nr. 2A, fol. 10–10’ (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).

Nr. 785 Anton Tetzel an Bf. Gabriel von Eichstätt

[1.] Bedankt sich auch im Namen seiner Ratskollegen für die Zusendung eines gedruckten Exemplars des Bamberger Abschieds [Nr. 963]. Sie hatten bislang davon keine Kenntnis. Über das Ergebnis ihrer Beratungen wird er informiert werden.

[2.] Auf seine Anfrage wegen Neuigkeiten teilt er streng vertraulich mit, daß ihm ein Angehöriger des kgl. Hofes von einer Äußerung des Kg. berichtet hat, wonach der Romzug aus drei Gründen nicht stattfinden könne: 1. Die Eidgenossen hätten die Unterstützung des Romzuges abgelehnt. 2. Der Kg. beabsichtige jetzt, sich mit dem Papst zu verbünden und Venedig anzugreifen. 3. Der Kg. plane ein Bündnis mit dem Kg. von Frankreich, das durch eine Heirat besiegelt werden solle. Der päpstliche Legat [Carvajal] solle hinter diesen Plänen stehen. Obwohl vom Papst bereits wieder abberufen, wolle er dennoch länger bei Kg. Maximilian bleiben.

[3.] Das Nürnberger Romzugskontingent steht zwar bereit1, ist aber noch nicht abgerückt, da man beobachten will, wie sich die anderen Stände verhalten. Serntein hat einem Nürnberger Emissär am kgl. Hof geraten, noch zu warten, während ein anderer Angehöriger des kgl. Hofes es für das Beste hielt, unverzüglich nach Memmingen zu ziehen. Ihm selbst wurde zugetragen, daß der Kg. die Ebff. von Mainz und Trier, Kf. Friedrich von Sachsen, den Bf. von Würzburg und Hg. Albrecht von Bayern zu sich berufen wird, um mit ihnen über die Einberufung eines neuen RT zu sprechen, auf dem über wichtige Angelegenheiten des Reiches, unter anderem über Verteidigungsmaßnahmen gegen das feindliche Ausland, beraten werden soll.

[4.] Mgf. Friedrich von Brandenburg hat ihn, Tetzel, zu sich nach Ansbach beschieden. Dort hielt sich auch Pfgf. Friedrich auf, weshalb er wichtige Verhandlungen erwartete. Doch tat der Mgf. im wesentlichen nicht mehr, als dem Nürnberger Magistrat für die Zeit seiner Abwesenheit sein Land zu empfehlen, so daß er wieder abreisen mußte, ohne etwas bewirkt zu haben.

[5.] [PS] Gerade traf ein kfl. Gesandter auf der Durchreise in Nürnberg ein und eröffnete ihm vertraulich, daß der kgl. Heerzug stattfinden werde; man wisse jedoch nicht, mit welchem Ziel. Dann kgl. Mt. sey etwaß in irer handlung – villeicht durch vil der selczamen teglichen zufallenden deß Reichs sachen und beschwerden – zerstreut und ganz irrig und darumb im furnemen, mit dem schirsten ainen anderen reichstag außzuschreiben, von solchen treffenlichen sachens zu ratschlagen und zu handeln.

[6.] Heute sind die bfl. Bamberger Fußknechte in Nürnberg eingetroffen; für morgen werden die Reiter erwartet.

[Nürnberg], 17. Oktober 1507 (suntag nach Galli).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 84’-85’ (Kop.).

Nr. 786 Rat der Stadt Schwäbisch Hall an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Melden die Bereitschaft ihres Romzugskontingents. Sie wollen aber nicht bey dem fordersten anziehen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Bitten sie, auch in Anbetracht ihrer guten Kontakte zum kgl. Hof, um Mitteilung, ob sie ihr Kontingent bereits vollzählig aufgestellt haben, ob dieses aus Bürgern besteht, wie die Truppen unterhalten werden und wann sie ausrücken werden, schließlich ob sie etwas davon wissen, daß etliche Städte bezüglich der Romzughilfe mit dem Kg. oder anderen Personen eine Vereinbarung getroffen haben.

Schwäbisch Hall, 18. Oktober 1507 (montags nach Galli).

Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 198–198’ (Or.).

Nr. 787 Gian Stefano Rozone an Mgf. Francesco von Mantua

[1.] Er wies in einer Unterredung mit dem Legaten [Kardinal George d’Amboise] darauf hin, daß der 16. Oktober (San Gallo) vorüber sei, et anchor non si vede questo tanto furioso exercito dil re de’ Romani. Me rispose hora gli pensava, et cominciomi a dire che mons[ignor] granmeter [Charles d’Amboise] gli havea scritto che per una spia sua, quale era ritornata di Elemagna, haveva intexo che li homini de Lolimbergo [!] haveano mandati certi fanti al re de’ Romani et che lui li ricerchava denari e non homini, perché di megliori di quelli gli haveano mandati ne haverìa ritrovato; et che loro gli resposeno che non gli volevano dare denari, ma homini solamente per acompagnarlo a Roma e non per fare guerra. Et che da molti altri signori e principi gli era stato fata simile risposta, et che sin a quella hora, s’è partita la spia, el re de’ Romani non havea uniti più che secento fanti e tresenti cavalli. 

[2.] Er wies auf die ungenügenden Abwehrmaßnahmen Venedigs hin. Der Legat erwiderte, daß er eine Reise nach Italien derzeit für unnötig halte und daß die Venezianer – per quanto mostraveno – seine guten Freunde seien. Wenn der röm. Kg. versuche, gewaltsam durch venezianisches Territorium zu ziehen, so habe der frz. Kg. so viele Truppen und so viel Geld, daß der röm. Kg. nicht standhalten könne. In Burgund seien einige Festungen eingenommen und dem Mgf. von Rötteln (Rotolino) [Ludwig I., Gf. von Neuenburg] zurückgegeben worden; der Hg. von Geldern [Karl von Egmond] verursache in Flandern große Schäden. Er könne sich nicht vorstellen, con che modo el re de’ Romani puotesse provedere in tanti luoghi. Er habe mit Andrea del Burgo gesprochen, el quale, essendo in ragionamento con lui di queste cose dil re de’ Romani, gli havea dito che esso re non era homo per far effetti, anchorché dicesse parole.

[3.] Andrea del Burgo ist, in Begleitung eines Emissärs des Kg. von Aragon (Ragona), als Gesandter des röm. Kg. hier. Den Grund für Burgos Abreise aus Kastilien hat er bereits mitgeteilt.1 [...].

Lyon, 18. Oktober 1507

Mantua, AS, A.G., ser. E.XV.3, busta 631, fol. 71–71’ (ital. Or.).

Nr. 788 Vincenzo Querini an den Dogen von Venedig

[1.] [Verhandlungen mit den Eidgenossen wegen des Romzuges; Nr. 923]. Er hat glaubwürdige Informationen erhalten, daß der Krieg in Flandern im Sinne Kg. Maximilians verläuft. Obwohl dieser Sorglosigkeit demonstriert, hat er die Hgg. von Jülich und Kleve, den Ebf. von Köln, den Mgf. von Baden und, wie es heißt, auch den Lgf. von Hessen angewiesen, Hilfe dorthin zu schicken [Nr. 768]. Dies zeigt, daß der Kg. sich größere Sorgen macht, als er zugibt.

[2.] In Konstanz ist der Hg. von Württemberg mit 250 Reitern und seinen Fußtruppen eingetroffen; zur Kostenersparnis lagert sein Kontingent jedoch in seinem nahegelegenen Fürstentum. Man erwartet in Konstanz stündlich das Eintreffen Mgf. Friedrichs von Brandenburg mit Mgf. Kasimir und einem weiteren Sohn [Mgf. Johann] samt ihren Truppen und vielen Herren und Hauptleuten der Reichsstädte. Der Bf. von Würzburg und einige andere Bff. sind bereits eingetroffen, cum bellissima compagnia. Es heißt, die Truppen seien in bester Ordnung und jeder stelle mehr Soldaten bereit als ihm auferlegt sei. Ein Teil der Reiterei ist in Konstanz untergebracht, der Rest lagert wie die Fußtruppen im Umland.1 [3. Ankunft des spanischen Gesandten Bf. Jaime de Conchillos von Gerace in Innsbruck; 4. Abreise des ungarischen Gesandten].

Hall, 20. Oktober 1507.

Venedig, BM, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 121’-122’ (ital. Kop.; Postverm.: Per Baronem, cursorem.) = Textvorlage A. Venedig, BFQS, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 180’-181’ (ital. Kop.; Postverm. wie A) = B.

Nr. 789 Bf. Georg von Bamberg an Bf. Lorenz von Würzburg

Er hat Christoph Schenk von Limpurg zum Hauptmann des Bamberger Kontingents1 ernannt. Es steht jedoch zu befürchten, daß dieser nicht zur Verfügung steht, falls sich der Termin des Romzuges ändern sollte. Für diesen Fall und vorausgesetzt, eine Mehrheit der Kff. und Ff. beteiligt sich am Romzug, müßte ein anderer Hauptmann gefunden werden. Da Philipp Schenk von Limpurg und der H. von Heideck noch nicht über die nötige Erfahrung verfügen, hat er den bfl. Würzburger Marschall Hans Zollner gebeten, Limpurg gegebenenfalls zu ersetzen.2 

Bamberg, 21. Oktober 1507 (donerstag eylfM junkfrauen).

Bamberg, StA, B 34 Bamberger Reichskorrespondenz, Nr. 1, fol. 22–22’ (Konz.).

Nr. 790 Weisung Kg. Maximilians an Paul von Liechtenstein, Frh. zu Kastelkorn (Marschall des Innsbrucker Regiments und Hauptmann zu Rattenberg), Georg von Rottal, Frh. zu Talberg, und andere nach Innsbruck verordnete Räte

Sigmund von Fraunberg, Frh. zum Haag (kgl. Rat und Pfleger zu Neuburg), wird ihnen weisungsgemäß am 14. Dezember die Abrechnungen über das ihm verschriebene Pflegamt und seine Mission nach England vorlegen.1 Befiehlt ihnen, die Abrechnungen zu prüfen und ihn gegebenenfalls über Ungereimtheiten informieren. Für die Gesandtschaft nach England sollen sie gemäß dem Herkommen am Hof von einer Begleitung von acht Pferden samt einem Ersatzpferd ausgehen. Von der Summe soll der Anteil Fraunbergs am Kölner Reichsanschlag abgezogen werden. Für den Konstanzer Anschlag sollen ihm 150 fl. berechnet werden; der Rest wurde ihm aus anderen Gründen bereits erlassen.

Innsbruck, 24. Oktober 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 101–101’ (Or. mit Korrekturen und Ergänzungen).

Nr. 791 Nürnberg an Schwäbisch Hall

Bestätigen den Empfang ihrer von einem Vertrauensmann stammenden Nachricht, daß der Romzug nicht stattfinden werde. Sie haben gleichlautende Informationen erhalten, daß villeicht ander anschleg und practica vor augen sein sollen. Da sie jedoch wissen, daß die Truppen etlicher Kff., Ff. und Städte bereits unterwegs sind, werden sie das Nürnberger Kontingent ebenfalls am nächsten Tag [28.10.] losschicken, um nicht als Ungehorsame der kgl. Ungnade zu verfallen.

Nürnberg, 27. Oktober 1507 (vigilia Simonis et Jude).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 101’ (Kop.).

Nr. 792 Hans von Landau (Reichsschatzmeister) an [Jakob von Landau]1  

[1.] [...]. Er soll den Kg. um eine Entscheidung bitten, ob er die Kgg. von Böhmen und Dänemark und die zur Eidgenossenschaft gehörigen Klöster und Städte zur Leistung der bewilligten Bargeldhilfe auffordern soll oder nicht2; auch wie er es diesbezüglich mit dem Bf. von Freising halten soll, der behauptet, er habe sich mit dem Kg. vertraglich geeinigt.

[2.] Verrer, nachdem dz angeslagen hilfgelt von den stenden langsam ankümpt und noch vil außsteet, ist durch uns uf der kamer beratslagt, das ich alz schatzmaister denen, so soliches hilfgelt noch nit uberlifret hetten, züschreiben, nochmalz zum furderlichisten one verzug bezalten und her uberantwurten sollten. Dieweil wir aber bericht sein, das di kgl. Mt. jetz willens sey, allen stenden im Reich mandaten zü schicken, mit irer anzal zu roß und fuess furderlich anzukümen, wolte uns fur gut ansehen, das ir kgl. Mt. in soliche mandatn inseriern und schreiben hett lassen, das di, so solich gelt noch nit entricht hetten, dasselbig on alles lenger verziehen her uberantwurt hetten gegen irer Mt. quittung. Er muß dann keine eigenen Boten zu den Ständen schicken, was dem Kg. große Kosten erspart. Für den Fall, daß der Kg. dies nicht will, übersendet er die Abschrift eines von den Hofkammerräten für gut befundenen Entwurfes für ein Schreiben in seinem Namen als Schatzmeister an die Reichsstände [Nr. 793]. Dieses könnte zur Kostenersparnis mit den kgl. Mandat verschickt werden. Falls der Kg. dem zustimmt, soll er diese Briefe schreiben lassen und siegeln und zusammen mit den kgl. Mandaten ausgehen lassen.

[3.] Die Gff. von Sonnenberg und Werdenberg haben ihr Hilfsgeld nach Konstanz überwiesen, wollen es aber erst aushändigen lassen, wenn der Romzug beginnt. Da sich andere Stände ein Beispiel daran nehmen könnten, soll er den Kg. zu einem ernsten Mahnschreiben zur unverzüglichen Aushändigung des Geldes sowie der noch ausstehenden, auf dem Kölner RT bewilligten Hilfe an ihn als Reichsschatzmeister bewegen.3 

s.l., s.d., jedoch wohl Konstanz, 29. Oktober 1507.4 

Wien, HHStA, Maximiliana, Fasz. 18, Konv. 1, fol. 132–132’, 135 (Kop.).

Nr. 793 Mahnschreiben Hans von Landaus (kgl. Reichsschatzmeister) an säumige Reichsstände (Entwurf)

Wie sie wissen, haben die Reichsstände dem röm. Kg. auf dem RT zu Konstanz eine Hilfe von 120 000 fl.rh. zum Unterhalt von Fußtruppen bewilligt. Sie hätten demnach ihren Anteil von N. fl. zum vereinbarten Termin, dem 16. Oktober (St. Gallen tag), gegen kgl. Quittung in Konstanz erlegen müssen. Die Frist ist inzwischen verstrichen, ihre Zahlung steht jedoch immer noch aus. Da der Kg. das Geld für seinen Romzug dringend benötigt, hat er ihn als Reichsschatzmeister mit dessen Eintreibung beauftragt. Er fordert daher im Namen des Kg. und bittet sie als Schatzmeister, das Geld unverzüglich zu seinen Händen nach Konstanz zu überweisen. Falls die Zahlung weiterhin ausbleibt, muß er dies befehlsgemäß dem Kg. berichten, wonach der kgl. Fiskal wegen dieser Hilfe und darüber hinaus wegen des dem Kg. aus der Zahlungsverweigerung entstandenen Schadens gegen sie als Säumige prozessieren wird.

Konstanz, 29. Oktober 1507.

Wien, HHStA, Maximiliana, Fasz. 18, Konv. 1, fol. 133–133’ (Kop.).

Nr. 794 Verzeichnis über reichsständische Romzugskontingente

Lindau 6 Reiter/18 Fußsoldaten, Speyer 101/20, Überlingen 11/20, Frankfurt 21/342, Wimpfen 3/3, Heilbronn 6/15, Biberach 0/30, Esslingen 11/17, Schwäbisch Gmünd 6/133, Nördlingen 11/17, Weil der Stadt 2/4, Augsburg 26/33, Ulm 30/33, Giengen 2/4a, Kaufbeuren 3/20, Donauwörth 5/9, Kempten 3/9, Memmingen 11/17, Schwäbisch Hall 5/9b.

cMenzisch, Wurzpurg, Bamberg geschickten. Mgf. Friderich [von Brandenburg-Ansbach], Gf. Ludwig von Babenhusen4, der abt von Fulda, Nurmberg, Bf. von Spyer.

s.l., s.d., jedoch Konstanz, 10. November 1507.5 

Frankfurt, ISG, Reichssachen II/199, Stück-Nr. 42 (Kop., Überschr.: Das sein die stett, so sich den herren von der hofecamer angesagt haben und ankomen sein.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 106, unfol. (Kop.6, Überschr. entspr. A) = B.

Nr. 795 Bericht Niklas Zieglers an Kg. Maximilian

[1.] Verhandlungen mit Kf. Jakob von Mainz, Lgf. Wilhelm von Hessen und Mgf. Christoph von Baden über die Romzughilfe; [2.] diesbezügliche Verhandlungen mit Kf. Jakob von Trier, Kf. Hermann von Köln und Hg. Wilhelm von Jülich; [3.] Einsatzzweck des hessischen Kontingents; [4.] Informierung Ehgin. Margarethes und F. Rudolfs von Anhalt; [5.] Nachrichten vom Geldernkrieg; rheinischer Kff.tag in Oberwesel.

Köln, 10. November 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII/334, fol. 337–338’ (Or., Postverm.: cito; ex.-Verm. auf der Rückseite, Registraturverm.: G[abriel Kramer]).

[1.] Verweist auf einen früheren Bericht1 über seine Verhandlungen mit Mainz, Hessen und Baden: Der Kf. von Mainz erklärte, sein Reiterkontingent bereits nach Konstanz losgeschickt zu haben2; der Lgf. von Hessen hat eingewilligt, seine Reiter zum Mgf. von Baden nach Luxemburg zu schicken; Mgf. [Christoph] will auf Befehl Hgin. Margarethes mit Reisigen und Fußknechten ebenfalls nach Luxemburg ziehen.3 

[2.] Inzwischen hat er auch mit Köln, Trier und Jülich verhandelt. Laut einem Schreiben des Ebf. von Trier hat dieser Weisung, mit seinem Kontingent für ein Jahr nach Brabant zu ziehen. Darin teilte er weiter mit, daß es dabei jedoch Schwierigkeiten gebe, weshalb er einen Gesandten zum Kg. abgefertigt habe. Vor dessen Rückkehr könne er auf das von ihm vorgebrachte Anliegen nicht antworten. Der Ebf. von Köln erklärte, er habe die Absicht gehabt, seine Truppen in die Niederlande zu schicken; da die Franzosen inzwischen jedoch wieder abgezogen seien, habe er davon abgesehen und belasse sein Kontingent bis auf weiteren Bescheid des Kg. zu Hause. Dem Hg. von Jülich wurde der größte Teil der Reichshilfe für seine jüngst aufgewandten Kosten in den Niederlanden und als Abschlag auf kgl. Schulden4 erlassen, wie er, der Kg., selbst weiß. Seine Bitte, mit Reiter- und Fußtruppen Hilfe gegen Geldern zu leisten, hat der Hg. mit dem Argument, daß ein kleines Kontingent nichts nützen würde, abschlägig beschieden. Falls jedoch der Kg. und Hgin. Margarethe zusammen mit den niederländischen Ständen mit ihm über eine größere Hilfeleistung und ein Kommando in den Niederlanden verhandeln wollten, würde er Entgegenkommen zeigen. Warlich sein person ist gerecht, aber er kan von seiner landschaft so leichtlichen kain volg haben. Dann hetten sy yetz etwas wider die Franzosen gehandlt, were sein land hart verprennt worden; doch wo er gesund gewesen, weren die Franzosen so leichtlich nit aus dem land kommen, wiewol sy etwas schadens gelitten und leut und gut laut hierin ligender zedel5 verloren haben sollen.

[3.] Der Lgf. von Hessen hat ihm geschrieben, daß Hgin. Margarethe dem Mgf. von Baden die Hilfeleistung in Luxemburg erlassen habe, da die Franzosen abgezogen seien. Der Mgf. habe den Lgf. daraufhin informiert, daß die Entsendung seiner Reiter nach Luxemburg unnötig sei. Der Lgf. hat bei ihm, Ziegler, angefragt, wohin er seine in Koblenz liegenden Reitertruppen – und der LXXXVII pherd von vast guten leuten sein – schicken soll. Er hat den Lgf. aufgefordert, seine Truppen zum F. [Rudolf] von Anhalt zu beordern. Er geht davon aus, daß dies geschehen wird.

[4.] Über seine Verhandlungen hat er auch Hgin. Margarethe und den F. [Rudolf] von Anhalt informiert. Er konnte nicht früher berichten, da sich die Erklärungen der Ff. bis jetzt verzögert haben. Der Ebf. von Köln wird ihm, dem Kg., in Kürze seinen Anteil an der Geldhilfe zusenden.

[5.] Der Ebf. von Köln teilte ihm eine zuverlässige Nachricht mit, wonach die Franzosen in die Niederlande zurückkehren würden. Er selbst hat außerdem von zuverlässiger Seite erfahren, daß Karl von Egmond am vergangenen Samstag [6.11.] aus Frankreich 32 000 Kronen erhalten hat. Warlich so will not sein, pesser ordnung in disen landen furzunemen. Dise wochen kumen die vier Kff. am Rein zu Oberwesl persondlich zusamen von wegen allerley gebrechen des Reinstroms und auch, als ich verstee, der meynung, sich zu underreden frombder leut uberzug in dise land, als die Franzosen nechst getan haben. Über deren Verhandlungen wird er ihn informieren.6 

Nr. 796 Weisung Kg. Maximilians an Niklas Ziegler

[1.] Bestätigt den Empfang seines Berichts vom 10. November [Nr. 795]. Teilt mit, daß der Ebf. von Mainz seine Truppenhilfe vollständig durch die Entsendung von Reitern geleistet und auch die Geldhilfe bereits gezahlt hat. Damit ist er ebenso zufrieden wie mit der Einwilligung des Lgf. [Wilhelm von Hessen], seine Reiter dem Mgf. von Baden zu schicken. Da sich dessen Aufmarsch jedoch verzögert und er mit dem Lgf. vereinbart hat, seine Truppen zu F. [Rudolf] von Anhalt zu beordern, befürchtet er, daß der hessische Zuzug für den Mgf. nicht stattfindet. Er weist deshalb den Lgf. durch das beiliegende Schreiben, mit dessen Zusendung durch einen Boten er ihn beauftragt, an, seine Reisigen zum Mgf. nach Trier oder, falls dieser sie nicht benötigt, nach Burgund abzufertigen.1 Falls die hessischen Reiter bereits zum F. von Anhalt aufgebrochen sein sollten, läßt er es darauf beruhen.

[2.] Dem Mgf. von Baden hat er seine Anweisungen übermittelt2, weitere Verhandlungen mit ihm sind unnötig. Bekundet sein Gefallen an der Bereitschaft des Ebf. von Köln, seine Reiter in die Niederlande zu entsenden. Angesichts des Rückzugs der Franzosen ist dies jedoch nicht mehr notwendig. Er schreibt deshalb selbst an den Ebf., seine Reiter nach Trier und Burgund zu schicken, wie aus der beiliegenden Abschrift3 zu entnehmen ist. Er soll mit dem Ebf. über einen zeitnahen Vollzug dieser Weisung verhandeln, außerdem über die Bereitstellung von Reitern anstelle von Fußtruppen und über die baldige Bezahlung der Geldhilfe an den kgl. Hof oder deren Hinterlegung in Straßburg.

[3.] Er ist nach wie vor der Meinung, daß der Ebf. von Trier mit seinen Truppen nach Brabant ziehen soll. Entsprechende Instruktionen wird der Ebf. durch einen kgl. Boten erhalten. Weitere Verhandlungen mit ihm sind deshalb unnötig.

[4.] Daß Hgin. Margarethe und der F. von Anhalt durch ihn informiert wurden, begrüßt er. Bezüglich der Rückkehr der Franzosen in die Niederlande, der französischen Subsidien für Karl von Egmond und des rheinischen Kurfürstentages soll er ihn weiter informieren.

s.l., s.d., jedoch nach dem 10. November 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII/334, fol. 334–336’ (Konz., Registraturverm.: G[abriel Kramer]).

Nr. 797 Hg. Albrecht von Bayern an Kg. Maximilian

Sein Bruder Hg. Wolfgang hat ihn über ein kgl. Mandat [zur Leistung der Romzughilfe] informiert und gemäß dem zwischen ihnen geschlossenen und durch den Kg. konfirmierten Vertrag1 um seine Hilfe gebeten.2 Ihm, Hg. Albrecht, obliegt die Vertretung Bayerns gegenüber dem Reich. Demnach hab ich auf dem vermelten reichstag zu Costenz den Kff., Ff. und andern stenden des Hl. Reichs, als in irer versamblung von der hilf, e. kgl. Mt. zu angeregtem romzug ze tun, geratslagt warde, zu erkennen geben, wiewol von weyland Hg. Jorgens lande, als e. kgl. Mt. wissen mogen, mer, dann mein vorgehabte Fm. in der nutzung jarlich tut, komen und nu in andern henden ist, also ob es derselb Hg. Jorg mer, dann ich und gedachter mein bruder Hg. Wolfgang ytzo inhaben, an landen und leuten hinder sein verlassen, aber ime dannoch in allen des Hl. Reichs anlegen, vorher geschehen, nit mer dann ainem Kf. auferlegt ist, hab ich mich darauf erpoten und zugesagt von meinen vorgehabten und demselben Hg. Jorgens angefallen Fmm., sovil ich des als regirender F. ytzo inhab, doch das, so gedachter mein bruder ime ausgezaigt auch inhat, darein gerechent, von mein und meins ytzgemelten bruders wegen ainem Kf. gleich auch ze tun, und hab darauf den anslag, mir auferlegt, dermassen und anders nit angenomen. Hg. Wolfgang übt in seinen Besitzungen kein ftl. Regiment aus, er hat sie nur als Leibgedinge inne. Diese Ländereien fallen nach dessen Tod an ihn und seine Erben zurück. Die Hilfeleistung für das Reich ist also seine Aufgabe. Bittet, seinen Bruder von weiteren Anforderungen zu verschonen und dafür seinen Beitrag in Höhe eines kfl. Anschlags zu akzeptieren.3

München, 12. November 1507.

München, HStA, KÄA 3137, fol. 102–103 (Konz.).

Nr. 798 Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn an Balthasar Berlin

Sie sind befremdet, daß sich die Truppen der Städte und anderen Stände so zögerlich in Konstanz versammeln.1 Bitten um Mitteilung, Kontingente welcher Stände sich bereits dort aufhalten, auch ob nit etlich verhalten ader widerumb abzyhen oder die yren zu roß und fuß sonst haymlich abschlaychen oder ob die kgl. Mt. oder yr hauptleut etlichen fur andern abzuzyhen vergunnen ader erloben, desglychen, ob der romzug sein fürgang haben werde oder nit, oder wo sich der zug hinauß lenden welle, und andere geschray, so zu Costanz verhanden, wie und welcherlay gestalt die weren und du erfaren magest. 

Heilbronn, 13. November 1507 (samstag nach St. Martinstag).

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 157 (Nr. 46), unfol. (Konz.).

Druck: Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2098e, S. 176.

Nr. 799 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Zyprian von Serntein

Der Bürgermeister von Rottweil [August Eberhard], dessen an ihn, Serntein, gerichtetes Schreiben beiliegt1, war bei ihm und sprach mit ihm über die Veranschlagung der Stadt durch den RT.2 Er konnte feststellen, daß die Rottweiler die Truppenhilfe nicht verweigern werden, wenn der Kg. deshalb mit ihnen verhandelt. Über die Geldhilfe sprach er mit dem Bürgermeister allerdings nicht. Bittet, diesen zu unterstützen, damit er vom Kg. gnädig abgefertigt wird. Bittet außerdem um Mitteilung, wie dieser beschieden wurde und was er selbst wegen [des Rottweiler Anteils an] der Bargeldhilfe unternehmen soll.

Konstanz, 15. November 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 107–107’ (Or.).

Nr. 800 Cyriakus von Rinkenberg (Esslinger Hauptmann) an Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen

[1.] Legt seinem Bericht auf ihre Anfrage hin eine Aufstellung über die bislang eingetroffenen Kontingente [Nr. 794 (B)] bei. Er ist auf kgl. Weisung hin und gemäß Bescheid seines Hauptmanns [Wilhelm Marschall von Pappenheim] am 13. November (samstag vor St. Othmarß tag) von Konstanz nach Innsbruck aufgebrochen. Von den Fürsten machte sich als erster Mgf. Friedrich von Brandenburg auf den Weg, ihm folgten die Hauptleute der Bff. von Bamberg, Würzburg, Mainz, Eichstätt und Augsburg. Von den Hgg. von Bayern ist noch niemand da. Straßburg soll seinen Beitrag zum Romzug mit Geld abgelöst haben; bislang hat sich auch kein Straßburger Kontingent angemeldet. Wie Wilhelm Marschall [von Pappenheim] erklärte, hat sich auch Nürnberg bislang weder in der kgl. Hofkammer noch bei ihm als Hauptmann der städtischen Kontingente angezeigt. Laut Pappenheim und dem Augsburger Bürgermeister [Jörg Langenmantel] machen die Nürnberger geltend, daß sie die kgl. Krone verwahren und nicht mit den übrigen Städten ziehen können, sondern auf den Kg. warten müssen.

[2.] Die Kontingente liegen in und um Leutkirch, Memmingen, Kempten, Isny und Wangen. Niemand will als erster losziehen, denn der Kg. will zuerst am 6. Dezember (St. Nicklaus tag) in Zürich mit den Eidgenossen einen Tag abhalten. Er soll die Schweizer Gesandten, die erst vor kurzem bei ihm waren, zuvorkommend behandelt und jedem von ihnen 50 fl. geschenkt haben. Die im Verzeichnis fehlenden oberdeutschen Städte halten ihre Kontingente zur Kostenersparnis noch zurück und warten bis zum Aufbruch des Heeres über die Alpen. Das übersandte Verzeichnis über die in der Hofkammer und beim Hauptmann angemeldeten städtischen Kontingente gab ihm der Bürgermeister von Augsburg. Dieser hat Georg vom Thurn (Durn) um eine Aufstellung der angemeldeten reichsfürstlichen Truppen gebeten, jedoch nicht erhalten. Er und Hans Holdermann haben sich am 18. Oktober (gutentag nach St. Gallen tag) noch vor den Heilbronnern in der Hofkammer angemeldet. Wilhelm Marschall [von Pappenheim] und der Augsburger Bürgermeister haben den Augsburger Magistrat um weitere Instruktionen gebeten. Pappenheim hat einen Knecht dorthin geschickt. Es heißt, der Kg. halte sich jetzt in Augsburg auf; von dort werde man weiteren Bescheid erhalten. Darauf warten nun der Hauptmann, die Hauptleute von Ulm und Schwäbisch Hall und er selbst. Pappenheim meint, er wolle nicht zuviel tun, um nicht die kgl. Ungnade gewärtigen zu müssen.

s.l., jedoch wahrscheinlich Leutkirch, 20. November 1507 (samstag nach St. Elisabeta tag).

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 106, unfol. (Or. m. S.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, J 9, Bü. 5, Stück-Nr. 42 (Auszug 19. Jh.).

Nr. 801 Weisung Kg. Maximilians an die Regierung zu Ensisheim

[1.] Der Großprior des Johanniterordens in Deutschland, Johannes Heggenzer, hat sich darüber beklagt, daß er auf dem Konstanzer RT bei der Romzughilfe durch die Stände zu hoch veranschlagt worden sei [Nr. 271, Pkt. 6]; sein Wohnsitz liege im übrigen in den Erblanden und somit sei er ausschließlich ihm, dem Kg., als Ehg. von Österreich steuerpflichtig. Befiehlt ihnen, dafür zu sorgen, daß Heggenzer eine angemessene Hilfe lediglich für seine im Reich gelegenen Güter leistet.

[2.] Obwohl die Klöster Murbach, Schuttern, St. Peter im Schwarzwald und Ettenheimmünster sowie die Hh. von Rappoltstein sämtlich in den Erblanden beheimatet und somit ausschließlich ihm als Ehg. von Österreich untertan sind, wurden sie ebenfalls auf dem RT veranschlagt [Nr. 271, Pkt. 6/9]. Sie sollen Anweisung erhalten, ihre Hilfe ausschließlich ihm als Landesherren zu leisten, damit seine obrigkeitlichen Rechte nicht geschmälert werden.1 Er wird dies auch den Reichsständen mitteilen.2 

Augsburg, 21. November 1507.

Karlsruhe, GLA, 90/1, unfol. (Kop. mit imit. Verm. cdrp. und Gegenz. Serntein; Verm.: Copie des kgl. geschafts, durch den canzler Dr. Jacoben Mennel usbracht, St. Johansorden zu Heytersheim berurende.).

Nr. 802 Instruktion Kg. Maximilians für Gf. Georg von Montfort als Gesandten zu Hg. Ulrich von Württemberg

[1.] Hg. Ulrich hat ihm vor kurzem schriftlich mitgeteilt, daß er mit 200 Pferden am Romzug teilnehmen wolle, wovon 100 auf den Anschlag Württembergs entfielen; 100 weitere Pferde wolle er ihm zu Gefallen ausrüsten.1 Er hat darauf geantwortet, daß er sich mit seiner Reitertruppe bis auf weiteren Bescheid zu Hause bereithalten solle. Wenn er dann zu ihm käme, werde man sich über die 100 Pferde verständigen.2 

[2.] Er ist der festen Absicht, den Romzug gemäß dem Konstanzer Reichsabschied durchzuführen, doch will ihn der Kg. von Frankreich daran hindern. Dies wird daran deutlich, daß der Kg. ohne jede Veranlassung und Warnung beträchtliche Truppenkontingente nach Niederburgund entsandt hat, die dort erhebliche Schäden verursacht haben. Die Franzosen standen schon bereit, ihr Unternehmen in Hochburgund fortzusetzen, doch zogen sie nach der Entsendung von Truppen zu ihrer Bekämpfung wieder ab, wobei sie erhebliche Verluste erlitten. Er verfügt außerdem über glaubwürdige Informationen, daß der frz. Kg. in die Gft. Burgund einfallen will, ebenfalls um ihn am Romzug zu hindern. Dennoch will er den Romzug so bald wie möglich antreten. Im Falle eines französischen Angriffes auf die Gft. Burgund sind auch in den benachbarten Ländern Vorderösterreich und Württemberg Schäden zu befürchten. Er ist entschlossen, die Gft. während seines Aufenthaltes in Italien durch Truppen zu sichern. Da Hg. Ulrich für seine Gft. Mömpelgard und andere Hftt. mit Vorderösterreich verbündet ist, soll er die ihm gemäß Reichsanschlag auferlegten 100 Reiter unverzüglich nach Mömpelgard entsenden und mit den übrigen 100, vom Kg. zu finanzierenden Reitern nach Lindau ziehen. Er hat die Ebff. von Mainz und Köln, Hessen, Pfalz (Bairn), Straßburg und andere jenseits des Rheins beheimatete Reichsstände mit ihren Kontingenten ebenfalls nach Mömpelgard und Burgund beschieden und will noch andere Truppen dorthin entsenden. Diese Truppen sollen jedoch nicht dort bleiben, sondern nach seiner Ankunft in Italien durch Savoyen ziehen und zu ihm stoßen.

[3.] Er soll Hg. Ulrich außerdem um Erlaubnis für den kgl. Feldzeugmeister der Vorderen Lande, Adrian von Brempt, bitten, die in Mömpelgard aufbewahrten kgl. Geschütze für den Romzug abzutransportieren. Brempt wird ihm für die Lagerungskosten sechs Feldschlangen überlassen.

Memmingen, 26. November 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 24, 25, 26–28’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm.: G[abriel Kramer]; Aufschr.: Instruction Costenz anslag. Verm. auf dem letzten Blatt: Initium sapientiae.).

Nr. 803 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz an den Rat der Stadt Schwäbisch Hall

Bestätigen den Empfang ihres Schreibens bezüglich der auf dem RT bewilligten Romzughilfe.1 Teilen mit, daß sich derzeit an Fremden nur die röm. Kgin. in der Stadt aufhält. Zwar sind in den vergangenen Tagen ständische Romzugskontingente – laut beiliegendem Verzeichnis2 – in Konstanz angekommen, diese wurden jedoch ihrer Kenntnis nach vom Kg. nach Innsbruck beschieden.3 

Konstanz, 29. November 1507 (montags nach Conradi).

Konstanz, StdA, B II, Nr. 28, fol. 57’ (Konz.).

Nr. 804 Mandat Kg. Maximilians an säumige Reichsstände im Elsaß und in der Ortenau1  

Sie sind seinem Mandat, ihre gemäß Beschluß der auf dem Konstanzer RT versammelten Stände für den Romzug zu stellende Truppen- und Geldhilfe zu leisten, bislang nicht nachgekommen. Da er nunmehr bereit ist, den Romzug anzutreten, befiehlt er ihnen erneut unter Androhung der kgl. Ungnade, den auf sie entfallenden Anteil an der Reichshilfe unverzüglich abzufertigen, damit er an seinem Unternehmen nicht gehindert und somit genötigt wird, durch den kgl. Kammerprokuratorfiskal gegen sie als Ungehorsame zu prozessieren.

Mindelheim, 1. Dezember 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 29–30’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]).

Nr. 805 Weisung Kg. Maximilians an Dionysius Braun (kgl. Zahlschreiber)

Der Kölner Gesandte Dr. Dietrich Meinertzhagen hat im Rahmen einer Einigung über die auf den RTT von Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen1 zugesagt, in Augsburg unverzüglich 3000 fl.rh. aufzubringen und an ihn, Braun, auszuhändigen. Übersendet ihm in diesem Zusammenhang etliche Briefe zur Übergabe an Meinertzhagen. Befiehlt ihm, sich zur Entgegennahme des Geldes unverzüglich zu dem Kölner Gesandten zu verfügen. Da Meinertzhagen nur 2000 fl.rh. zuverlässig sofort aufbringen kann und die restlichen 1000 fl.rh. vermutlich erst später, soll er von dieser ersten Tranche die im beigefügten Verzeichnis A2 aufgeführten Personen bezahlen und den Rest dann an ihn schicken. Er soll den Kölner Gesandten außerdem zur baldigen Aushändigung der restlichen 1000 fl.rh. veranlassen und davon die im Verzeichnis B3 benannten Personen bezahlen.

[PS] Er hat seine Meinung geändert und deshalb anstatt der beiden Verzeichnisse A und B eine neue Liste4 erstellen lassen. Er soll mit Meinertzhagen über die Aushändigung der 3000 fl.rh. verhandeln und die in der Liste aufgeführten Personen nach ihrer Reihenfolge zufriedenstellen. Das restliche Geld soll er ihm, dem Kg., unverzüglich zusenden.

Mindelheim, 1. Dezember 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 113–114, 115’ (Or., Vermm. prps./cdrp., Gegenz. J. Villinger).

Nr. 806 Mandat Kg. Maximilians an säumige Reichsstände

Die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände erlegten ihnen einen Anteil an der für seinen Romzug bewilligten Truppen- und Geldhilfe auf. Sie sind jedoch seinem Mandat zur Leistung dieser Hilfe [Nr. 744] bislang nicht nachgekommen. Da er nunmehr bereit ist, seinen Romzug durchzuführen, befiehlt er ihnen erneut unter Androhung der kgl. Ungnade, ihren Anteil an der Reichshilfe unverzüglich zu leisten, damit er an seinem Unternehmen nicht gehindert und somit genötigt wird, durch den kgl. Kammerprokuratorfiskal gegen sie als Ungehorsame zu prozessieren.

Kaufbeuren, 2. Dezember 1507.

Nürnberg, StA, ARTA 8, fol. 332–332’ (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger, Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Goslar); fol. 335–335’ (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger, Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen); fol. 333–333’ (Kop., Adressat: Abt [Georg] zu Waldsassen).1

Nr. 807 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Zyprian von Serntein

Er ist im Begriff, wegen der Ausstände an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen an etliche rheinische Reichsstände zu schreiben. Bittet um Weisung, wie er diesbezüglich mit dem Ebf. von Magdeburg, Kf. Joachim von Brandenburg und anderen in Sachsen beheimateten Ständen verfahren soll, bzw. um Mitteilung, wer von ihnen die Hilfe bereits geleistet hat. Denn er hat erfahren, daß am kgl. Hof viele Quittungen über eingegangene Zahlungen ausgestellt werden. Würde er dieses Geld anmahnen, wer es schimphlich.

Übersendet den Entwurf einer Zitation an die Bff. von Metz, Toul und Verdun1 zur Durchsicht bzw. zur Vorlage an Gelehrte zur Prüfung. Bittet, die Dokumente so rasch wie möglich auszustellen und ihm zuzuschicken. Ich acht wol, es mues dergleichen auch mit andern gehandlt werden. On das wurd man sonst nit vil einbringen mugen. Bittet erneut um baldige Verhandlungen in seinem Streit mit Dietrich von Plieningen2 und um einen Hengst für seinen Sohn [Lutz].3

Konstanz, 3. Dezember 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 116–116’ (Or.).

Nr. 808 Mandat Kg. Maximilians an säumige Reichsstände

Erinnert an sein Mandat zur Leistung der auf dem Konstanzer RT bewilligten Romzughilfe [Nr. 769]. Befiehlt ihnen, ihren Beitrag unverzüglich an Mgf. Friedrich von Brandenburg zu schicken, der Befehl hat, sich mit einem größeren Truppenkontingent zu ihm zu verfügen. Ihr Anschlag dient zur Finanzierung seiner Reiter.

Kaufbeuren, 4. Dezember 1507.

Nürnberg, StA, ARTA 8, fol. 336–336’ (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Goslar); ebd., fol. 337–337’ (Or. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen).1

Nr. 809 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Zyprian von Serntein

[1.] Empfehlungen für eine effizientere Einbringung der Konstanzer Reichshilfe; [2.] Entsendung Landaus nach Zürich.

Konstanz, 6. Dezember 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII/256/V, fol. 26–26’, 27’ (eh. Or.).

[1.] /26/ Mein fruntlich, ganz williger dienst, besunder lb. H. canzler. Nachdem und von den stenden des Richs dem abschid und zusagen nach das hilfgelt nit erlegt werde und glich wie in andern vor zugesagten anschlegen kgl. Mt. zu merklichem nachtail angehenkt werden wil, hab ich dem handel nachgedacht und kgl. Mt. ain ußzug der rest baider anschleg Koln und hie machen wolen, mit anzaigung meinß torochten gedenkens, wie die inzubringen warend. Das auch die gehorsamen gern sechen und horn wurden und kgl. Mt. von nemand verwisen werden mag, das ier Mt. solich hilf zu ier Mt. und des Richs noturft inziechen laß. So beschaidend ier mich, gen Zirch zu riten, da ich nit vil danks erlangen und das hie versumen wurd. Aber wie dem, so schick ich uch hiemit ain possen ains mandatz mit angehenkter zitatz1, dardurch ich vermaint, das es ingebracht werden solt. Dan diewil darin stan wurd, das kgl. Mt. dem vischgal und mier dem penfal halb zugestelt hett, wurdend die lut gedenken, wier wurdend in unserm tail nicht nachlassen, sunder ernstlich wider sy procediern, dardurch das gelt ingebracht wurd. Es ist aber mein begern, wil noch gemut nit, das mier nichtz darvon werden sol, sunder tu ich das alain kgl. Mt. zugut und zu ainem schreckbot. Und miest mit dem fischgal dieselb mainung och abgeret werden. Dan on ain ernst gedenkt uch nit, nichtz inzubringen. Nun verhofte ich, durch den weg in kurzer zit /26’/ ICM fl. und wol daryber inzubringen, die yetz mit merklichem kosten ufgebracht werden miesend. Sölichs wolend mit kgl. Mt. reden und ier Mt. sagen, das ich willig sey, ales darin zu handlen, so ier Mt. zugutkumen mug, und mich nit ieren lassen, was unwilens ich darumb enpfach. Und was ier Mt. darin gefelig sein wolt, das wolend mich berichten.

[2.] Die Instruktion nach Zürich2 ist kurz abgeschniten. Damit wird man nicht viel ausrichten. Aufgrund eines Schreibens Hartmann Bodmers und anderer glaubwürdiger Äußerungen, vermutet er, das lenger kain ufzug sein werd; wolen wier nit, so werdend sy mit hufen in Frankrich lofen und ins niemands wern lassen. [...].

Nr. 810 Instruktion Kg. Maximilians für Wolfgang von Zülnhart (Domdechant zu Augsburg, kgl. Rat) als Gesandten zu Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel und Hg. Heinrich d. M. von Braunschweig-Lüneburg

[1.] Verhandlungen mit Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig; [2.] Verhandlungen mit Hg. Heinrich d. M. von Braunschweig.

Memmingen, 10. Dezember 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 50–53, 37–38’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm.: G[abriel Kramer], Kanzleiverm.: Fiat ain credenz darauf.).

[1.] Niklas Ziegler (oberster kgl. Sekretär) hat über seine Verhandlungen mit braunschweigischen Gesandten Bericht erstattet. Demnach sei der Hg. [Heinrich d. Ä.] bereit, ihm mit 300–400 gerüsteten Pferden zu dienen und das Amt des Reichsfeldhauptmanns zu übernehmen, doch müsse zuvor eine Einigung über den Sold und die finanzielle Ausstattung erzielt werden. So sei er einverstanden, zur Finanzierung die in Konstanz beschlossene Reichshilfe benachbarter Stände anzunehmen. Er benötigt den Hg. in Anbetracht ihres Vertrauensverhältnisses und seiner Eignung – wie Ziegler in einem Schreiben an diesen bereits dargelegt hat1 – dringend für seinen Romzug. Er ist entschlossen, das Unternehmen jetzt zu beginnen und den Franzosen und anderen Mächten, die ihn daran hindern wollen und die Pässe sperren, entgegenzutreten. Er will den Romzug auch nicht länger hinausschieben, aus ursachen, das yetzo ain gute anzal zu roß und fuß des Hl. Richs hilf, uns jungst zu Costenz zu solhem unserm romzug zugesagt, ankomen ist und noch teglichs ankumbt. Auch rüsten jetzt seine Freunde und Verbündeten, die er um Hilfe gebeten hat. Seine Parteigänger in Italien erwarten dringend seine Ankunft. Für die Eröffnung des Feldzugs benötigt er den Rat des Hg. Er beabsichtigt, ihn zum obersten Hauptmann über die kgl. Truppen in Burgund zu ernennen. Deshalb muß er sich mit ihm besprechen. Falls die Verhandlungen mit dem Hg. über seine Dienstverpflichtung zuerst geführt werden sollen, würde dies zu lange dauern, so daß er mit seinen Truppen nicht rechtzeitig zum Beginn des Unternehmens eintreffen würde. Zülnhart soll den Hg. deshalb ersuchen, amit geringem Gefolge zu ihm, dem Kg., zu stoßen und weitere 100 gerüstete Pferde als seinen Beitrag zur Reichshilfe nach Konstanz zu schicken. Zugleich soll er Vorkehrungen treffen, nach einer Einigung über seine Bestallung weitere 200 gerüstete Pferde nachkommen zu lassen. Zülnhart soll dem Hg. mitteilen, daß wir sein L. auf den negstverschinen reichstag gen Costenz zu komen nit ernstlich ersucht und in deshalben nit in costen bringen haben wellen, der zuversicht, damit er mit uns unsern furgenomen romzug zu volbringen dest williger und genaigter sein wurde. Der Gesandte soll ebenfalls darauf hinweisen, daß der Kg. mit Hg. Heinrich d. M. von Braunschweig darüber verhandeln will, seinen Anteil an der in Konstanz bewilligten Truppenhilfe – anstatt der Fußtruppen eine entsprechende Zahl von Reitern – zu Hg. Heinrich d. Ä. zu schicken. Der Hg. soll diese Verhandlungen unterstützen.

[2.] Nach den Verhandlungen mit Hg. Heinrich d. Ä. soll sich Zülnhart zu Hg. Heinrich d. M. verfügen und diesem gegenüber erklären, daß er, der Kg., gemäß Konstanzer Reichsabschied und -anschlag die termingerechte Entsendung seines Truppenkontingents zum 16. Oktober (St. Gallen tag) nach Konstanz und die Erlegung der Bargeldhilfe in Frankfurt erwartet hätte. Beides ist aber bislang unterblieben. Da er mit der Eröffnung seines Romzugs nicht länger warten kann, befiehlt er ihm, sein Truppenkontingent – anstelle der Fußknechte ebenfalls Reiter – unverzüglich zu Hg. Heinrich d. Ä. zu schicken, der mit weiteren Truppen persönlich am Romzug teilnehmen wird. Falls Hg. Heinrich d. Ä. dazu nicht bereit sein sollte, soll Hg. Heinrich d. M. gleichwohl die Geldhilfe nach Frankfurt überweisen und sein Truppenkontingent zu Gf. Wolfgang von Fürstenberg (kgl. Hofmarschall, oberster Hauptmann und Landvogt im Elsaß und in der Ortenau) nach Hochburgund entsenden, um dort auf weitere Befehle zu warten.2 Über die Antworten der beiden Ff. soll Zülnhart unverzüglich Bericht erstatten.

Nr. 811  Kg. Maximilian an Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach1  

Er hat zuverlässige Nachricht erhalten, daß Venedig seine Grenzen zu den Erblanden und insbesondere zur Gft. Tirol sichert und bei Rovereto und südlich davon im Etschtal (in dem tal heraus) 8000–10 000 Mann zu Fuß und Pferd zusammengezogen hat, um den kgl. Romzug zu verhindern. Im Interesse von Kg. und Reich will er Venedig mit seiner und anderer Hilfe entgegentreten. Befiehlt ihm, mit seinen Truppen unverzüglich nach Trient zu ziehen und gemeinsam mit Bf. Georg von Trient (kgl. Rat) und anderen dorthin beschiedenen kgl. Räten und Hauptleuten Venedig und seinen Parteigängern gegebenenfalls Widerstand zu leisten, um ihn, den Kg., seine Länder und auch die deutsche Nation vor Schaden zu bewahren. Er wird selbst auch möglichst bald nach Italien aufbrechen.

Memmingen, 12. Dezember 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 39–39’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]).

Nr. 812 Georg von Frundsberg an Kg. Maximilian

Bestätigt den Empfang zweier kgl. Weisungen1, wonach er zum einen mit seinen Truppen unverzüglich nach Telve (Delphan) im Suganertal (Vallzigan) ziehen und zum anderen mitteilen soll, welche Prälaten ihn als Truppenführer beauftragt hätten und wie groß das von ihm befehligte Kontingent sei. Teilt mit, daß ihn der verstorbene Abt von Kempten2  sowie die Äbte von Salem und Weißenau (in der Myndernau) auch im Namen der übrigen schwäbischen Prälaten verpflichtet hätten.3 Wer diese im einzelnen sind, weiß er nicht, will es aber in Erfahrung bringen. Die Äbte haben erklärt, daß sie 28 Reiter und 52 Fußsoldaten zu stellen hätten. Auf die kgl. Weisung zum Aufbruch hin hat er an seine Auftraggeber geschrieben, ihm als ihrem Truppenführer auch die übrigen Kontingente zu schicken. Wie er erfahren hat, sind die Truppen auf dem Weg; mit ihrem Eintreffen ist täglich zu rechnen. Nach ihrer Ankunft wird er befehlsgemäß aufbrechen. Falls er wünscht, daß er nicht auf sie warten, sondern unverzüglich abrücken soll, bittet er um Mitteilung.

s.l., 13. Dezember 1507 (montags St. Lucien tag).

Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 41–41’ (Or., ex.-Verm. auf dem Umschlag).

Nr. 813 Weisung Kg. Maximilians an Räte der Hofkammer in Konstanz

Befiehlt ihnen, die in Konstanz eintreffenden Kontingente der Reichsstände nach Burgund zu Gf. Wolfgang von Fürstenberg, soweit sie vom Rhein oder von jenseits des Rheins kommen, bzw. nach Innsbruck zu bescheiden, soweit sie von diesseits des Rheins – aus Bayern, Schwaben, Franken, Sachsen und der Mark Brandenburg – kommen. Dort werden sie weitere Anweisungen erhalten.1

Memmingen, 14. Dezember 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1506), fol. 109–109’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]).

Nr. 814 Mandat Kg. Maximilians an [Gf. Hermann von Henneberg-Römhild]1

Er hat Kf. Friedrich von Sachsen beauftragt, von ihm seinen Anteil an den durch die RTT zu Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen einzunehmen und ihm, dem Kg., zu übergeben. Befiehlt ihm die unverzügliche Aushändigung seines Beitrags an Kf. Friedrich gegen kgl. Quittung. Er soll sich durch eventuelle anderslautende Schreiben davon nicht abhalten lassen.

Memmingen, 15. Dezember 1507.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 259 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein und Registraturverm. J. Villinger)

Nr. 815 Mandat Kg. Maximilians an durch Kursachsen eximierte Inhaber von Reichslehen1  

Kf. Friedrich von Sachsen hat für ihn seinen Anteil an den auf den RTT zu Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen erstattet – dweil du und dein vorfaren alwege in des Hl. Reichs auflegungen in synen anslegen, als er uns bericht, bgriffen wurden. Befiehlt ihm, seinen Anteil an diesen Reichshilfen unverzüglich an Kf. Friedrich auszubezahlen.

[PS]2 Im Fall der Weigerung hat der Kf. Befehl, dies dem Reichsschatzmeister zu melden, der daraufhin am kgl. Kammergericht gegen ihn prozessieren wird.

Memmingen, 15. Dezember 1507.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 264 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein und Registraturverm. J. Villinger) = Textvorlage A. Weimar, HStA, Sachsen-Weimar-Eisenach, Ks. und Reich, Nr. C 1363a (Verm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; Adressat: Abt zu Saalfeld) = B.

Nr. 816 Mandat Kg. Maximilians an im Reichsanschlag aufgeführte kursächsische Landsassen1  

Kf. Friedrich von Sachsen hat erklärt, daß er, der Adressat, bei Reichssteuern immer mit Kursachsen veranschlagt wurde, und darum gebeten, es dabei zu belassen. Dies wurde von ihm, dem Kg., bewilligt. Und dweil sich sein L. darauf umb die hilf, so dir auf den nest vergangen Reichs tagen zu Collen und Costenz aufgelegt ist, von deinen wegen durch seinen anslag mit uns vertragen und deßhalben zufridengestelt hat, befiehlt er ihm, seinen Anteil an den beiden Reichshilfen an Kf. Friedrich auszubezahlen. Er soll sich auch durch eventuelle anderslautende Schreiben davon nicht abhalten lassen.

Memmingen, 15. Dezember 1507.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 265 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein und Registraturverm. J. Villinger).

Nr. 817 Weisung Kg. Maximilians an Wilhelm Güss von Güssenberg (Schwäbischer Bundeshauptmann der Kff. und Ff.)

Der RT zu Konstanz hat eine beträchtliche Hilfe für seinen Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone bewilligt. Er hat indessen glaubwürdige Warnungen erhalten, und auch deren Vorgehen läßt erkennen, daß der Kg. von Frankreich und seine Parteigänger den Romzug verhindern wollen, um ihm und der deutschen Nation die Kaiserwürde zu entziehen. Der frz. Kg. steht in Verhandlungen, um ihm die Eidgenossen, die die Unterstützung des Romzuges zugesagt haben, abspenstig zu machen. Venedig hat, ebenfalls um den Romzug zu verhindern und die Erblande anzugreifen, 10 000 Mann Reiter- und Fußtruppen mit Artillerie an den Grenzen zu Tirol zusammengezogen. Ihm als röm. Kg. und Ehg. von Österreich obliegt die Sorge für die Ehre und Wohlfahrt der deutschen Nation, er muß sich deshalb den Absichten Frankreichs und Venedigs wie auch ihrer Anhänger und Verbündeten entgegenstellen. Befiehlt ihm, unverzüglich einen Schwäbischen Bundestag zum 8. Januar (St. Erhartz tag) nach Ulm auszuschreiben, wo die bevollmächtigten Bundesgesandten darüber beraten sollen, wie gegen Frankreich, Venedig und die Eidgenossen samt ihren Anhängern und Verbündeten vorgegangen, das Reich und das Haus Österreich geschützt und die Kaiserwürde für die deutsche Nation bewahrt werden kann.

Memmingen, 15. Dezember 1507.

Bamberg, StA, C 3, Nr. 625, fol. 100–100’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 2017, fol. 392–392’ (wie A) = B.

Nr. 818 Kg. Maximilian an [Ebf. Jakob von Trier]1  

[1.] Geplante Entsendung Ebf. Jakobs von Trier in die Niederlande; [2.] ungenügende Leistung der auf dem Konstanzer RT bewilligten Romzughilfe, erfolgreiche Verhandlungen Kg. Maximilians mit Papst Julius II. über eine Kaiserkrönung auf Reichsgebiet; [3.] Aufforderung an Ebf. Jakob zur Teilnahme an Beratungen mit dem Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen in Nürnberg und zum Erscheinen im kgl. Hoflager.

s.l., s.d. jedoch wahrscheinlich zweite Dezemberhälfte 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 18–19 (Konz.).

[1.] Er, der Kg., hat ihm jüngst schriftlich seinen Wunsch mitgeteilt, daß er sich ihrer in Konstanz getroffenen Vereinbarung gemäß in die Niederlande begeben2, doch zunächst zuhause auf die Abfertigung des kgl. Rates Sigmund Pflug warten solle, damit sie beide zugleich bei Hgin. Margarethe in Mecheln einträfen.3 Der Hauptgrund für seine Mission in den Niederlanden war ursprünglich, daß die Franzosen mit großer Heeresmacht in Brabant lagen und die Regierung und die Untertanen in Unruhe versetzten. Die Franzosen sind indessen nach beträchtlichen Verlusten wieder abgezogen, Hgin. Margarethe und das Regiment haben die Ordnung wiederhergestellt. Vor seiner, des Kg., Ankunft in den Niederlanden wird kein weiterer französischer Einfall erwartet.

[2.] Wie er weiß, hat er gemeinsam mit den Ständen auf dem Konstanzer RT beschlossen, den Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone durchzuführen. Ihm ist auch bekannt, welche Hilfe die Stände dafür zusagten und daß diese zum 16. Oktober (St. Gallen tag) bereit hätte sein sollen. Dieweil sich aber solhs alles verzogen und ders[elben] hilf gar clain und nicht ansechlich ankomen ist und doch wir und die stend des Hl. Reichs bey andern frembden nacionen uber den treffenlichen besluss und abschid, der solhs zugs halben zu Costenz gemacht ist, nicht geschimpft ader veracht wurden, haben wir bey uns selbst bedacht, wie wir die ksl. cron, dieweil sich solh des Reich[s] hilf dermassen verzeucht, mit den minsten costen und doch ansechlich und eerlich erlangten und mit unsern gehaimen practiken und grossem vleis, so wir bey unserm hl. vater, dem babst, gehebt, sovil bey seiner Hlt. erlangt, das sich ir Hlt. verwilligt haben, uns die ksl.cron bey etlichen cardinelen, wie das vergangen zeiten röm. Kgg. auch beschehen ist, an die confinien /18’/ welscher oder, wo wir wellen und das begern, gar in deutsche lande unsers gefallens zu schicken. Das wir auch von seiner Hlt. angenomen und uns entlichen entslossen haben, mit dem volk, so vom Reich ankomen ist und noch komen sol, desgleichen mit unser selbst aigen macht von unsern erblanden, die dann nicht clain sein wirdet, uns von stund an zu erheben und gegen Trient und Ytalien zu rucken, als wir auch yetzo an dem zug sein, und unser volk daselbst zu versamlen und ye understeen, die Venediger fur unser partey zu gewynnen. Wiewol sy sich mit allem irm krigsfolk zu ross und fuess gen Rofreid und an andre ende gegen unser Gft. Tirol geleget, haben wir doch aina hoffnung, sy zu bewegen, und uns auch darneben understeen, unser parteyen in Ytalien und sonderlichen die, so yetzo bei IM knechten der unsern eingelassen und wir etlich pass in Ytalia eingenomen, zu behalten und darzue vleiss haben, ob wir dem Kg. von Frankrich, oder wo die Venediger nit neutral sein wolten, ein pueberey zu tun.

[3.] Und dieweil sich dann die handlungen, wie ob angezaigt ist, und sonderlichen der ksl. cron halben dermassen schicken, so erforder unser grosse notdurft, will dir auch als ainem Kf. geburen, dz du dismals personlichen bey uns seiest, dardurch wir auch geursacht werden, dich des zugs in die Niderland dismals zu erlassen. Befiehlt ihm deshalb, mit 50 Pferden unverzüglich aufzubrechen und sich zum 6. Januar (hl. dreier Kgg. tag) zum Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen nach Nürnberg zu begeben, wo sich auch andere Ff. aufhalten werden, um dort gemäß einem weiteren beiliegenden kgl. Schreiben4 und aufgrund ergänzender Mitteilungen Kf. Friedrichs zu beraten. Nach Abschluß der Beratungen soll er sich mit seinen Truppen unverzüglich über Innsbruck nach Trient und weiter zu ihm, dem Kg., verfügen. Nach dem Empfang der Kaiserkrone will er unverzüglich gemeinsam mit ihm in die Niederlande aufbrechen5 und ihn gemäß ihrer in Konstanz getroffenen Vereinbarung in die Regierung der Niederlande einsetzen.

Nr. 819 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen

Dem röm. Kg. wurde auf dem Konstanzer RT für den Romzug eine Geldhilfe von 120 000 fl. bewilligt, wovon auf St. Gallen als ain glid und verwonten des Röm. Reichs 530 fl.rh., zahlbar am 16. Oktober (St. Gallen tag), entfielen. Da die Zahlung immer noch aussteht, hat der Kg. ihn als Schatzmeister mit der Eintreibung des Geldes betraut. Er fordert im Namen des Kg. und bittet für seine Person, das Geld unverzüglich gegen Quittung zu seinen Händen nach Konstanz zu schicken, damit der Kg. an seinem Unternehmen, woran diesem, dem Hl. Reich und insbesondere der deutschen Nation viel gelegen ist, nicht gehindert wird.1 

Konstanz, 16. Dezember 1507.

St. Gallen, StdA, Tr. VII, Nr. 2.19, unfol. (Or. m. S.).

Nr. 820 Gf. Bernhard von Solms-Braunfels an Gf. Johann von Nassau-Dillenburg

Im Konstanzer Reichsanschlag zur Romzughilfe sind auch sie beide aufgeführt. Wie er weiß, haben einige [Wetterauer] Gff. eine Gesandtschaft zum röm. Kg. abgefertigt, der versehung, solichs abzuteydingen. Auf dem Grafentag zu Mainz haben diese Gesandten berichtet, daß der röm. Kg. auf der Bargeldhilfe und den auferlegten Reiterkontingenten – oder einer entsprechenden Geldzahlung – bestehe, jedoch zu einem Nachlaß beim Fußvolk bereit sei. Zugleich habe er indessen dem Fiskal Befehl erteilt, gegen Ungehorsame zu prozessieren. Auf ihre Beiträge seien schon jetzt viele Anleihen aufgenommen worden.

Die ihnen benachbarten Gff. haben ihr Einverständnis bekundet. Gf. Eberhard von Königstein will sich sogar selbst darum bemühen, daß die Reiter und das Geld binnen 14 Tagen abgeschickt werden. Sie beide waren an der Gesandtschaft an den Kg. nicht beteiligt, sollten jedoch auch nicht allein als ungehorsam darstehen. Er schlägt deshalb eine gemeinsame Gesandtschaft an den kgl. Hof vor, um eine Reduzierung der Forderung auf die Geldhilfe und das Reiterkontingent zu erreichen. Falls sich der Kg., wie er erwartet, in oder in der Nähe von Straßburg aufhält, sollten sie beide persönlich mit ihm sprechen, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen und zu verhindern, daß ihre Nachbarn – die doch sonderlich gerne mit uns zwyen zu schaffen hetten – zu Exekutoren ernannt werden. Bittet ihn, ihm schriftlich seine Meinung dazu mitzuteilen.1 

s.l., 26. Dezember 1507 (sontag St. Stefans tag).

Wiesbaden, HStA, Abt. 171, R 423, fol. 33–33’ (Or., Kanzleiverm.: Heruf ist geantwort, das diß m. gn. H. Mgf. [Christoph von Baden] abetragen sulle.).

Nr. 821 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Der röm. Kg. hat ihn angewiesen, das Hilfsgeld, das Nördlingen und etliche andere Stände in Augsburg hinterlegen sollten, entgegenzunehmen und befehlsgemäß weiter damit zu verfahren. Ihm wurde mitgeteilt, daß sie ihren seinen Beitrag noch nicht bezahlt haben. Befiehlt ihnen im Namen des Kg., das Geld unverzüglich nach Augsburg zu überweisen.

Augsburg, 26. Dezember 1507.

Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 54–54’ (Or. m. S.)

Nr. 822  Instruktion Kg. Maximilians für Gesandte1  zum niederösterreichischen Landtag in Krems

Er steht im Begriff, mit der Romzughilfe der Reichsstände, so zue guetem tail ankomen ist, und eigenen Truppen, die er seit geraumer Zeit unter Waffen hält, den auf dem Konstanzer RT beschlossenen Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone anzutreten. Er beabsichtigt, durch Italien zu ziehen und daselb dem Hl. Reich, auch unserm haus Osterreich widerumb anhängig zu machen, alles zu eren und wolfart der ganzen cristenhait. Dies will jedoch der frz. Kg. mit Hilfe einiger italienischer Kommunen verhindern, um – wie zu befürchten ist – zur Schmach und zum Schaden für ihn und alle Deutschen selbst die Kaiserkrone zu gewinnen und künftig das Papsttum unter französische Kontrolle zu bekommen. Dies zeigte sich vor kurzem daran, daß der Papst durch einen Mönch vergiftet werden sollte und die Franzosen ihm verräterischerweise die Stadt Bologna wegnehmen wollten. Er hat glaubwürdige Nachricht, daß das mit Frankreich verbündete Venedig sich ebenfalls gegen den Romzug stellen will. Es hat Truppen nach Rovereto entsandt, um die Gft. Tirol anzugreifen, ohne daß dafür ein Grund besteht. Er hat sich in allen Streitigkeiten nachgiebig erzeigt und sich überdies geweigert, dem Papst im Streit um einige Städte gegen Venedig militärisch beizustehen. Erhebt Vorwürfe gegen Venedig in Hinblick auf Mailand und den Ungarnkrieg. Als er nach dem Kölner RT den Romzug antreten wollte, verhinderte Venedig dies durch einen Truppenaufmarsch und sperrte für ihn seine Gebiete, die doch dem Hl. Reich verwant sein. Dan das wir sy in offner versamlung der stende des Reichs auf yetztgehalten reichstag zu Costenz umb den durchzug ersuecht, aber mit erbietung on allen iren schaden und nachtail, haben sy uns den uppiglichen und verachtlichen gestragks abgeschlagen und sich erneut mit dem frz. Kg. verbündet. Er will sein Land vor Schaden bewahren und gemeinsam mit den Reichstruppen durch Italien – dasselb teutscher nacion widerumb anhengig zu machen – nach Rom ziehen. Bittet um die Stellung von 3000 Mann gegen Venedig. [Regelung von Einzelheiten der Hilfe]. Die Gesandten sollen eröffnen, daß er mit Böhmen über die Stellung einer halben Wagenburg verhandelt. Diese sollen Nieder- und Oberösterreich gemeinsam finanzieren. Er wird zum Schutz des Landes Mgf. Kasimir von Brandenburg mit 8000 Mann schicken. Ein ungarischer Adliger hat die Stellung von 2000 Mann für einen Monatssold von 5 Dukaten angeboten.2 

Innsbruck, 3. Januar 1508.

Wien, ÖNB, Cod. 7552, fol. 65’-74’ (spätere Abschrift, imit. Verm. cdrp. und Gegenz. Serntein).

Nr. 823 Schwäbischer Bundesabschied

[1.] Der Kg. hat für den Fall eines Krieges gegen Venedig durch seine Gesandten beantragt, auf Kosten des Bundes 1000 Fußknechte bereitzustellen und weitere Rüstungsanstrengungen zu unternehmen, damit der Bund im Falle eines Angriffes auf die Erblande gemäß Einungsurkunde nach der zweiten oder dritten Aufmahnung zum Zuzug bereit ist.

Die Bundesstände sind durch die in Konstanz bewilligte Romzughilfe belastet; überdies betrifft die Angelegenheit nicht speziell den Bund, sondern das ganze Reich. Denn auf dem Konstanzer RT wurde darüber beraten, wie Kf. Friedrich von Sachsen als Reichsstatthalter gemeinsam mit den Reichsständen bei auftretenden Problemen während des kgl. Romzuges verfahren soll. Offensichtlich ist der Bund nicht befugt, dem Ansinnen des Kg. zu willfahren. Dieser sollte bedenken, daß für den Unterhalt des Bundes und für die häufigen Bundeshilfen beträchtliche Mittel aufgewendet werden müssen, die Bundesmitglieder als Reichsstände nicht etwa von den Reichssteuern befreit sind, sondern über ihre Leistungsfähigkeit hinaus dazu beitragen. Es steht außerhalb der Möglichkeiten des Bundes, in dieser Angelegenheit alleine tätig zu werden; auch dürfen nicht nur die Bundesstände damit belastet werden.

[2.] [Klage der Städte Augsburg und Nürnberg wegen der Entführung von Bürgern durch Heinz Baum]. Der Streit zwischen Mgf. Friedrich von Brandenburg und Nürnberg wird mit Zustimmung beider Seiten auf den nächsten Bundestag verschoben. Dort sollen auch die mit der Besichtigung der umstrittenen Nürnberger Befestigungsanlagen beauftragten Personen erscheinen.

Ulm, 8. Januar 1508 (Erhardi).1  

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 2013, fol. 219–221 (Kop.) = B. Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. [4] 1508, Schwäbischer Bund (Jan.-Dez.), unfol. (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42a (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 14–16.

Nr. 824 Hans von Landau an Zyprian von Serntein

[1.] Erinnert an seine wiederholten Anregungen, Mandate zur Leistung der Romzughilfe in das Reich ausgehen zu lassen.1 Er hat darauf noch keinen Bescheid erhalten. Bittet noch einmal, diesbezüglich etwas zu unternehmen, dan sunst bring ich nymermer nichts eyn. Es hat auch bisher niemand nichts erlegt. Wenn der Kg. in die Mandate einwilligt, soll er seinen Stempel (geschnitten zaichen) seinem Schreiber Gabriel [Vogt] zusenden, der sie dann in seinem Namen ausfertigen wird.2

[2.] [PS] Die Auslösung der Leute in St. Gallen scheiterte bislang am mangelnden Geld.

Konstanz, 15. Januar 1508.

Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 29–29’ (Or.).

Nr. 825 Kg. Maximilian an Pfgf. Alexander von Zweibrücken (bzw. an Pfgf. Johann von Simmern und Gf. Philipp von Hanau-Lichtenberg1 )

Er steht im Begriff, zum Romzug aufzubrechen. Er hat ihm zwar zuvor befohlen, sein Truppenkontingent zur Entsendung nach Luxemburg aufzustellen, doch hat Venedig inzwischen Truppen zusammengezogen, um ihm den Durchgang zu versperren. Er plant deshalb, seinen Durchzug notfalls mit Gewalt zu erzwingen. Dafür benötigt er seine Truppen, in Luxemburg werden sie nicht mehr gebraucht. Er befiehlt ihm deshalb, sein Kontingent – anstatt der Fußsoldaten eine entsprechende Zahl von Reitern – unverzüglich nach Trient zu schicken und es zur Eile anzuhalten. Er kann mit seinem Heer, das er mit großen Kosten finanzieren muß, nicht länger warten.

Bozen, 18. Januar 1508.

Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 102 (Konz. mit ex.-Verm.).

Nr. 826 Kg. Maximilian an Bf. Hugo von Konstanz

Er beabsichtigt, nunmehr zu seinem Romzug aufzubrechen. Befiehlt ihm deshalb, unverzüglich mit seinem gemäß Konstanzer Anschlag vorgesehenen Truppenkontingent – die Fußknechte in Reiter umgerechnet – nach Trient zu ziehen. Falls er nicht persönlich teilnehmen will, soll er seine Truppen abfertigen und sie zur Eile anhalten.1 Er kann mit seinem Heer, das er mit großen Kosten finanzieren muß, nicht länger warten. Er soll ihm auch mitteilen, für wann er mit der Ankunft seiner Truppen in Trient rechnet.2 

Bozen, 18. Januar 1508.

Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 103–103’ (Konz. mit ex.-Verm.).

Nr. 827 Mandat Kg. Maximilians an säumige Reichsstände, hier an Gf. Johann von Nassau-Dillenburg1  

Die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände haben ihm für den Romzug eine Geldhilfe von 840 fl. und die Stellung von 23 Reitern und 25 Fußsoldaten auferlegt [Nr. 271, Pkt. 9, fol. 595]. Wider Erwarten hat er seine Hilfe jedoch nicht geleistet. Da er im Begriff steht, seinen Romzug anzutreten, befiehlt er ihm noch einmal, das Geld und die Truppen – die Fußknechte in Reiter umgerechnet – unverzüglich nach Trient zu schicken. Für den Fall, daß er sich diesem Mandat erneut widersetzt, hat der Reichskammerprokuratorfiskal Befehl, gegen ihn als Ungehorsamen zu prozessieren. aEr soll außerdem mitteilen, für wann mit dem Eintreffen seiner Reiter in Trient zu rechnen ist.

Bozen, 18. Januar 1508.

Wiesbaden, HStA, Abt. 171, R 423, fol. 36–36’ (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Gf. Johann von Nassau-Dillenburg) = Textvorlage A. Innsbruck, TLA, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 105–105’ (Konz. mit ex.-Verm., Adressat – aufgrund der angegebenen Höhe der schuldigen Romzughilfe – wie A) = B.

Nr. 828 Hans von Landau (kgl. Reichsschatzmeister) an Kg. Maximilian

[Verhandlungen mit den Eidgenossen; Nr. 929, Anm. 5]. Erinnert hinsichtlich der ihm befohlenen Berichterstattung über seine Einnahmen an der Konstanzer Reichshilfe daran, daß er ihm schon vor einiger Zeit ein solches Verzeichnis zugesandt hat. Er wird aber so bald wie möglich eine weitere Liste an Zyprian von Serntein schicken.1 Im übrigen hat er bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß keine Zahlungen aus dem Reichsanschlag mehr eingehen, weshalb er sie [= die kgl. Hofkammerräte in Konstanz] nicht auslösen kann. Falls er damit einverstanden ist, neue Mandate ausgehen zu lassen, ist er zuversichtlich, noch eine beträchtliche Summe einzutreiben. Er hat diesbezüglich bislang noch keinen Bescheid erhalten. Bittet um seine Einwilligung.2 

Konstanz, 23. Januar 1508.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1508), fol. 11–11’, 12’ (Or. m. S.).

Nr. 829 Zitationsmandat Kg. Maximilians an Bf. Johann von Metz und die Administratoren des Hochstifts

Der kgl. Reichsschatzmeister Hans von Landau hat mitgeteilt, daß sie, der erwählte Bf. von Metz und die ihm zur Seite gestellten Administratoren, die Bezahlung der in Köln beschlossenen Reichshilfe in Höhe von 577 fl.rh. sowie die in Konstanz bewilligte Bargeldhilfe von 510 fl.rh. für den Unterhalt von Fußtruppen ungeachtet der Reichsabschiede, der erfolgten Zusage der Stände und eines wegen des Kölner Anschlags ausgegangenen Zitationsmandats1 bislang nicht bezahlt haben, sondern die kgl. Gebote sträflich mißachtet und somit ihn und das Reich in wichtigen Angelegenheiten behindert haben. Landau hat ihn deshalb gebeten, durch den kgl. Reichsfiskal Hieronymus von Croaria gegen sie als Ungehorsame zu prozessieren. Der Reichsfiskal hat auf Vorladung an den kgl. Hof erkannt. Gebietet ihnen demnach unter Androhung der kgl. Ungnade und einer Geldstrafe von 20 Mark lötigen Goldes, das Geld binnen drei Wochen nach Zustellung des Mandats an den kgl. Schatzmeister in Konstanz [Hans von Landau] auszuhändigen. Für den Fall weiterer Säumigkeit lädt er sie nach Ablauf des Termins vor das kgl. Hofgericht.2 

s.l., 24. Januar 1508.

Metz, AM, AA 3/50 (Kop.).

Nr. 830 Kg. Maximilian an Hg. Albrecht von Bayern

Der Bf. von Gurk hat ihn über seine Antwort bezüglich des Auftrags, seinen Sohn Hg. Wilhelm nach Rom zu entsenden, um vom Papst unser ksl. cron zu begern, informiert. Die Zeit drängt. Er steht ständig in Verhandlungen mit dem frz. Kg. und Venedig wegen seines Zuges nach Italien und wird zweifellos mit einer der beiden Mächte einen Friedensvertrag oder Waffenstillstand schließen, um dann die andere angreifen zu können. Befiehlt ihn, seinen Sohn ohne weiteren Verzug mit 25 Pferden auszurüsten, um auf seine weitere Aufforderung hin unverzüglich aufbrechen zu können. Er hat andere Personen, die Hg. Wilhelm begleiten sollen, entsprechend angewiesen. Fordert eine Antwort durch den Überbringer dieses Schreibens.1 

Bozen, 24. Januar 1508.

München, HStA, KÄA 3136, fol. 330–330’ (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. M. Lang).

Nr. 831 Ausschreiben Kg. Maximilians an Reichstände, hier an Kf. Friedrich von Sachsen

Bekundet sein Gefallen daran, daß er seinen Anteil an der Reichshilfe gemäß dem Konstanzer Abschied zum 16. Oktober (St. Gallen tag) bezahlt bzw. geschickt hat. In der Erwartung, daß dies auch die übrigen Stände tun würden, hat er mit beträchtlichen Kosten Truppen für den Romzug aund die Rückgewinnung der verlorenen Reichsgebiete in Italien angeworben. Bislang sind aber an Reichskontingenten nicht mehr als 1500 Mann zu Roß und Fuß eingetroffen. Seine Erbländer haben ihm zu diesem Unternehmen eine beträchtliche Hilfe zugesagt.1 Er ist deshalb entschlossen, den Romzug zu beginnen und die Sperre der Venezianer und Franzosen gewaltsam zu durchbrechen. Doch ist die vorgesehene Dienstzeit der reichsständischen Kontingente schon zur Hälfte abgelaufen und die verbliebene Zeit zu knapp, um das Unternehmen erfolgreich abzuschließen. Insbesondere wenn die kursächsischen Hauptleute aus dem Feld abziehen würden, würde sich dies auch mit Hinblick auf die anderen Stände negativ auswirken. Er, der Kf., ist dazu zwar nicht verpflichtet, dennoch bittet er ihn, sein Kontingent noch weitere zwei Monate bei ihm zu belassen und seine Hauptleute und Truppen darüber zu informieren. So wellen wir nichts destmynder mitlerzeyt bey unserm hl. vater, dem babst, handlen und practiciren, das er uns die ksl. cron under augen in unser heer schicke, damit wir nit gar gen Rom ziehen bedurfen und solich unser furnemen dest mit ryngerm costen volbringen mugen. Bittet um schriftliche Antwort durch den Überbringer des Schreibens.

[PS] bÜber die erwähnten 1500 Mann hinaus sind weitere 400 Reiter und Fußsoldaten aus dem Reich im Elsaß eingetroffen.2 

Kaltern/Bozen, 24./25. Januar 1508.3

I. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Ausstellungsort Kaltern, Datum 24.1.): Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 55, fol. 2–2’ = Textvorlage A. Marburg, StA, Best. 2, Nr. 109, unfol. (alt II, 2, Nr. 57, Schubl. 17).

II. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Ausstellungsort Bozen, Datum 25.1.):Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr. 8, unfol. (m. S., präs. 10.2.1508, Registraturverm.: Feria quarta cinerum [8.3.]1508)4 = B.

III. (wie II., Ausstellungsort Kaltern): Bamberg, StA, B 34 Bamberger Reichskorrespondenz, Nr. 1, fol. 33–34 (m. S., präs. 11.2.1508)5 = C. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 342–342’ (Nachschrift fehlt). Frankfurt, ISG, RTA 22, fol. 37–37’ (Verm.: Peter von Frankfurt, kgl. Mt. bot, praesentavit has litteras sabato post Valentini [19.2.] circa prandium Ao. 1508.)6. Esslingen, StdA, F 307, unfol. (Nachschrift fehlt). Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 2, fol. 27–28. Leutkirch, StdA, U 4 (präs. 8.2.1508).

IV. (wie II., Datierung: Kaltern, 27.1.1508): Stuttgart, HStA, B 486, Bü. 11, unfol. (Nachschrift fehlt; Adressat: Abt [Konrad] von Rot) = D.

V. (Abschriften): Bamberg, StA, B 34 Bamberger Reichskorrespondenz, Nr. 1, fol. 35–36 (Kop., Adressat: Bf. Lorenz von Würzburg). Nürnberg, StA, ARTA 8, fol. 345–346 (imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein, Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Schweinfurt, irrtümliche Datierung auf den 15.1.1508).

Regest: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 931, S. 742; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2114, S. 203f. (datiert auf den 22.1.).

Nr. 832 Mandat Kg. Maximilians an Gf. Johann von Nassau-Dillenburg

Ungeachtet seiner vorherigen Aufforderung zur unverzüglichen Leistung der Romzughilfe [Nr. 827] ist dies bislang unterblieben, was ihn befremdet und zu nicht geringem Mißfallen gereicht. Er ist jetzt im Begriff, seinen Romzug anzutreten. Deshalb befiehlt er ihm nachdrücklich, seine Truppen – die Fußtruppen in Reiter umgerechnet – unverzüglich zu ihm zu schicken und seinen Anteil an der Bargeldhilfe in Frankfurt zu hinterlegen. Da Gf. Eberhard von Königstein am Romzug teilnehmen wird1, soll er seine Reisigen dessen Befehl unterstellen. Bei weiterer Säumigkeit wird er dem kgl. Reichskammerprokuratorfiskal gestatten, gegen ihn zu prozessieren.

Bozen, 4. Februar 1508.

Wiesbaden, HStA, Abt. 171, R 423, fol. 37–37’ (Or., Vermm. prps./amdcp., Gegenz. Serntein).

Nr. 833 Bericht Johann Butlers an Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen über die Annahme des Kaisertitels durch Maximilian I.

Sämtliche Hauptleute wurden am 4. Februar (fritag nach purificacionis Marie virginis) aus dem Lager in Pergine (Persen) nach Trient beschieden. Do wir gen Trient komen, ist kgl. Mt. uß demselben schloß zu Trient mit einer grossen procession, allen priestern, monchen und pfaffen, allem heyltum, kreuzen und fanen, desglichen das kindlein [Simon] zu Trient, alles in der procession vor ym hergetragen, in den thum gefurt. Do er in den thum komen, ist mit grossem gesang angehaben: „Advenisti desiderabilis, quem expectabamus“ etc. Hernach hat ksl. Mt. verkinden lassen und reden vor den Ff. und herrn Bff. und stenden des Reichs, so uf dy zyt dogewest, wiewol in eyner klein zal, das er itzund das keysertum annemen, den ksl. namen und furt also gehalten und genant wol sein vom Reich, sich auch ein Ks. schriben, von meniglich ein Ks. geschriben werden. Doruf im die Ff., so dogewest, drei Mgff. [Friedrich, Kasimir und Johann von Brandenburg], der von Wirtenberg, zwen Bff., Trient, Hg. [Albrecht] von Meckelburg und ander vil Ff.a botschaft, das sy solchs von siner kgl. Mt. erfraut, inen fur iren Ks. halten, leib und gut zu im zu setzen, erzeln lassen. Er hat auch uf die zeyt St. Gorgen orden und pruderschaft an sich genommen, desgleichen der Mgf. [Friedrich] und ander meher. Darnach hat man mit trumeten und herpauken in der kirchen ufgeplasen, darnach das „Te deum laudamus“ gesungen, darnach der Bf. in seiner inful etzlich gepet und collecten uber in gelesen. Kgl. Mt. hat auch sagen lassen, sich mit der ksl. kronb kron[en] zu lassen und darnach zyhen wider die ungelaubigen und wider den Kg. von Frankreich, der im solch ksl. kron zu wern sich understanden. Und darnach kgl. Mt. wider in das schloß geritten und die stend des Reichs, die hauptleut, ein iztlich part selbist fur sich geheischt, inen befelch gegeben, das die uf sunabent frue [5.2.] zu Levan1 uf einer wysen mit dem volk zu roß und fuß gewest. [Bericht über militärische Operationen gegen Venedig]2

s.l., s.d., jedoch nach dem 5. Februar 1508.

Nordhausen, StdA, R, Ka 4, fol. 42–42’ (Or.).

Nr. 834 Bericht Hans Claus’ an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen über die Annahme des Kaisertitels durch Maximilian I.

[Geldangelegenheiten in Zusammenhang mit der Nördlinger Teilnahme am Romzug]. Uf eitz freytag vergangen [4.2.] hat im die kgl. Mt. daß kindlin [Simon] zu Triend vor lassen tragen in daß munster, und hat die kgl. Mt. deß ksl. klaydung angehaben. Und mit dem Kg. sind gangen Bff., Hgg. und Mgff. Alß sie in daß munster komen sind, da hat im die kgl. Mt. lassen reden, daß die kgl. Mt. sich protestir, die ksl. Mt. also anzunemen und angenomen haben alß ain erwelter Ks., und sich erpoten, die cristenhait und daß Hl. Reych handzuhaben, auch damalß St.-Jergen-orden angenomen. Daruf die ksl. Mt. hat lassen reden, alle dieyeningen zu strafen, die wider die ksl. kron gehindert und darwider geton habent, alß der Kg. von Frankreych der bemelt ist worden. Daruf habent die Ff. der ksl. Mt. hilf [und] beystand zugesagt. Darnach sind sie in daß schloß gangen, der Ff., die dabey sind gewesen, ungevarlich bey zwelfen, namlich Bf. von Triend, auch noch bey trey Bff., der namen ich etz zumal nit waiß, auch Hg. von Wurtenberg, Hg. [Albrecht] von Meckelburg, Hg. von Bumer1, der Hg. [Erich] von Braunschweyckt und ander mer, der namen ich nit waiß, auch Mgf. Friderich mit trey sünen2.

Am Samstag [5.2.] ist der Ks. mit seinem Gefolge, ca. 36 Pferde, in das Feld bei Livo (Leffe) gezogen. Dorthin kamen auch die Kontingente der Städte und Mgf. Kasimir, ebenso sechs Fähnlein des Ks. mit 1400 Knechten, insgesamt ca. 2000 Knechte. [Bericht über weitere Kriegsvorbereitungen und militärische Operationen]. 

Telve (Delfan) im Suganertal (in der Pfalzsion), 7. Februar 1508 (montag zu nacht nach St. Blasius tag).

Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 2, fol. 132–132’ (eh. Or.).

Nr. 835 Ausschreiben Kg. Maximilians an alle Reichsstände über die Annahme der Kaiserwürde

[1.] Mangelhafte Leistung der auf dem Konstanzer RT bewilligten Romzughilfe durch die Reichsstände; [2.] Scheitern der Verhandlungen mit den Eidgenossen über die Stellung von Söldnern für den Romzug, Aufrüstung Frankreichs und Venedigs; [3.] Absicht Kg. Maximilians zum Romzug, geringe Erfolgsaussichten; [4.] fehlende Unterstützung durch den Papst, Scheinangebot der Gegner zur Durchführung eines friedlichen Krönungszuges; [5.] Absicht Kg. Maximilians zum Angriff auf Frankreich und Venedig; [6.] Annahme des Titels eines erwählten römischen Kaisers; [7.] Anweisung zum künftigen Gebrauch dieses Titels; [8.] Vorbehalt der Kaiserkrönung durch den Papst; [9.] Ankündigung von Verhandlungen mit dem Papst; [10.] Bitte um Verlängerung der Konstanzer Romzughilfe um zwei weitere Monate.

Bozen, 8. Februar 1508.

I. (Or. Druck mit Zierinitiale, Adresse und Anrede freigelassen, handschriftlicher Anhang und Ausfertigungsvermerke fehlen): Innsbruck, TLA, Inkunabeln, Nr. 26 (stark beschädigtes Siegel) = Textvorlage A.

II. (Or. Druck mit Zierinitiale, Adresse und Anrede handschriftlich inseriert, handschriftlicher Anhang, Vermm. prps./amdcp., Gegenz. Serntein): Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr. 8, unfol. (m. S., präs. 29.3.1508) = B. Wiesbaden, HStA, Abt. 131, IVa, Nr. 13, unfol. (Adressat: Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken) = C. Straßburg, AV, AA 328, fol. 45 = D. Hannover, HStA, Celle Br. 15, Nr. 46, unfol. (Adressat: Hg. Heinrich d. M. von Braunschweig-Lüneburg, Präsentatverm.: Feria quarta post letare [5.4.]) = E. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 118–118’ (m. S., Adressat: Hh. von Brandenstein-Ranis) = F.Augsburg, StA, Rst. Nördlingen, Mü. Best. Lit. 28, unfol.Esslingen, StdA, F 280, unfol. Frankfurt, ISG, Kaiserschreiben 1382. Marburg, StA, Best. 81, A/205/3, Stück-Nr. 42. Memmingen, StdA, A 1/2, unfol. (m. S.). Metz, AM, AA 3/51. Mühlhausen, StdA, Abt. G, Fach 1, Nr. 2, fol. 8–8’ (m. S.). München, HStA, KÄA 3137, fol. 98–98’ (Adressat: Sigmund von Fraunberg zu Haag). Nordhausen, StdA, 1 D, Nr. 21 (m. S.). Paris, BNF, Collection de Lorraine 192, Stück-Nr. 42 (Adressat: Hh. von Blâmont). Würzburg, StA, Histor. Saal VII, 30/451, fol. 2–2’ (m. S., Adressat: Bf. Lorenz von Würzburg).1

III. (ital. Druck): Innsbruck, TLA, Inkunabeln, Nr. 27.

IV. (Abschriften): Zürich, StA, B VIII 272, Stück-Nr. 42. Metz, AM, AA 3/48 (frz. Übersetzung).

Druck: Datt, De pace publica, S. 568–570 (Adressat: Esslingen); Müller, Reichstagsstaat, S. 736–745 (Adressat: Esslingen); Wiesflecker-Friedhuber, Quellen, Nr. 47, S. 165–170 (Adressat: Frankfurt); Göbler, Chronica, pag. XI’-XIII’; Schmauss, Corpus, Nr. XII, S. 64–66 (Auszug); Zeumer, Quellensammlung, Nr. 178, S. 307 (Auszug); Hofmann, Quellen, Nr. 3, S. 32f. (Auszug).

Regest: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 934, S. 744f. (Adressat: Frankfurt).

[1.] [Intitulatio, Inscriptio]. Wiewol wir auff nechstgehaltem Reichstag zuͦ Costenntz mit dir vnd anndern Churfursten, Fürsten vnd Stenden des hailigen Reichs vnsers Romtzugs zuͦ erlangen die Kaiserlich Chron enntschlossen sein, Vnns auch durch dieselben Stennde ain tapfere hilff an kriegsvolck vnd barem gelt auff ainen bestimpten Termin, Nemlich sant Gallen tag [16.10.] nächstuerschinen, zu schicken vnd zu erlegen gwißlich vertroͤst vnd zuͦgesagt worden. Darauff wir vns dann ungetzweyvelt versehen vnd verlassen, Bißhere mit swärem vnserm Costen gewart vnd all vnser Sachen darnach gestelt vnd gericht, dartzuͦ vnnser Erbliche Land zuͦ treffenlicher hilff bewegt, Deßgleichen auch vnser pundtzgnossen ermandt vnd vnser selbs kriegsvolck vnd dienstleüt, So wir das gantz jar herumb zuͦ soͤlchen vnsern furnemen enthalten, vberal erledigt vnd in rüstigung vnd antzug gebracht Vnd auff das alles mercklichen Costen gelegt haben, Alles der ungetzweyvelten hoffnung, Es solt doch an soͤlicher vnser vnd des Reichs Churfursten, Fürsten vnd Stende bewilligten vnd zuͦgesagten hilff der lewt vnd geltz dem ainhelligen, Loblichen beschluss vnd abschid nach auff die bestimpt zeit gar nit mangel, abgang noch verhindrung gewest sein. So ist doch, als nu nit allain sant Gallen tag, Sonder seidher ain langer zeit verschin biß auff heütigen tag von solicher des Reichs hilff, wie wir die vberfal finden vnd anschlahen, noch ain geringe antzal zuͦ Ross vnd fuess, daß noch wol mit hunderten zuͦ zelen sein2, Dero, als du waist, dem abschid nach zwelftausent, vnd an gelt Erst von dreissig- biß in viertzigtausend guldin, des hundert vnd zwaintzigtausend guldin sein soͤllen, ankumen vnd erlegt, das vns bißhere von vnnsern furnemen enthalten vnd gewendt, in mercklichen vncosten gefürt, Der gestalt, das wir das Bar gelt, vns bißhere vom Reich geuallen, vnd dartzuͦ annder vnser zusteend Chamerguͦt, So wir mit mercklichem schaden auffpracht, vertzern und verwarten. Auch ain schoͤne, guͦte vnd gelegne zeit versaumen, dartzuͦ das volck, das dannocht ankumen, verligen, Jr gelt vnd zeit umb sunst vnd on frucht verschwenden mussen, das zu erbarmen ist; vnd vns vnd dem Reich zuͦsampt solcher versaumbnus vnd schaden vor frembden Baͤbstlichen vnd vil Künigen vnd Communen Botschafften des mererntails der Cristenhait, So stätigs bey vns an vnserm hoff sein vnd des wissen haben, zuͦ uerachtung vnd schmach raichet, Auch vnsern vnd des Reichs widerwertigen vnd missgünnern sterckung gepiert. Wärn in guͦter zuͦuersicht vnd hoffnung gewest, wo sich die Stende des Reichs mit Jren hilffen von allen vorergangen Reichstagen nye fürderlich ertzaigt, Sy hetten doch von disem tag zuͦ Costentz in ansehung vnser vnd des hailigen Reichs obligen Sorgfeltigkait vnd beswärden, So vns allen so treffenlich als vor nye vor augen sein, mit Ernst, tapfferkait vnd gehorsam dartzuͦ getan. Das alles aber unbedacht, vnermessen, vnd vns also die zuͦgesagt hilff des mererntails vorgehalten vnd vertzogen wirdet.3 

[2.] Vnd vber solch vorertzelt versaumbnus vnd hinderung vnnserer furnemen ain vrsach ist, das wir bißhere mit der Aidgnosschafft, darauff die Summa bar geltz verordent worden, nichts fruchtbars, enntlichs noch gwiss handeln noch tractiern mügen haben. Vnd darauß zu besorgen, Sich auch gentzlich darnach zu richten ist, das vns die selb Aidgnosschafft, die wir mit solchem barem gelt bey guͦter zeit wol vberkumen Vnd vns vnd dem Reiche zuͦ beystande vnd hilff behalten haben moͤchten, abfallen, Sich an die Frantzosen, die durch mercklich gelt on vnderlaß mit Jnen wider vns vnd das hailig Reich practiciern, schlahen. Damit alles, das wir bißhere auff guͦten wan auff sy gelegt, schier gar verlorn ist, zuͦsambt dem, das in solcher zeit vnd vertzug die Venediger den Frantzosen wider vns vnd des Reichs fürnemen mit gantzer macht zuͦ uerhelffen vnd beyzuͦsteen auch entschlossen. Darauff nu in merklich, gwaltig empörung vnd rüstung komen sein, Das vnsern vnd des Reichs fürnemen aber zuͦ groͤsser beswaͤrd, verhinderung vnd nachtail raichet vnd mit zeitiger hilff vnd zuͦthuͦn des Reichs wol fürkumen werden mügen hett. Nu aber, so gleichwol des Reichs hilff volkomen vnd gar ankompt vnd geraichet wirdet, mag die nymer zuͦ souil fürdrung vnd nutz erschiessen als im ersten, wie vns die bewilligt vnd zuͦgesagt ist, Jn ansehung obberuͤrter versaumnus der zeit vnd bißhere aufgeloffner Costen, zerung vnd darlegen, Auch rüstung vnd warnung vnser widerwertigen, des alles wir vns vor manigklich billich mercklich befremden, beklagen vnd beswärn.

[3.] Doch nichtzdestminder, damit auff den abschid zuͦ Costentz an vns kain mangel erschein, So sein wir entschlossen vnd begirig, alles, das ainem Loblichen Roͤmischen Künig von Eeren zuͦgehoͤrt, zu thuͦn, vnnser leib vnd guͦt darzuͦstrecken. Vnd fügen dir zuͦ uernemen, das wir an heüt mit des Reichs kriegsfolck, Souil es ankumen ist, mitsampt vnsern dienstleüten, doch am maisten auff hoffnung der gnad vnd Sig des allmechtigen angetzogen sein, des willens, zuͦ vndersteen vnd allen vleiss vnd vermügen anzukern, vnser vnd des Reichs abschid vnd fürnemen zuͦ Costentz, so weyt müglich ist, außzurichten. Woͤllen vns aber hiemit entschuldigt haben, ob vns die sachen zu swaͤr sein vnd vnser fürnemen nit von statt geen moͤchten, Daraus dem hailigen Reiche aincherlay nachtail, das vns doch laid waͤre, begegnen würde, das solichs vnser klainen macht, Auch mangel vnd vertzug des Reichs hilff vnd nit vns zügemessen werde. Dann wir nun ain zeit her durch vnser kundtschafter erlernt haben, das die Frantzosen ausserhalb Jrer besetzungen Sybentausend vnd die Venediger zwelfftausend zu ross vnd fuͦss starck. So sein Jre Paͤss von vortail vesst vnd die prafandt in Jren Lannden vnnsernthalben gantz schmal, das wir besorgen, Jre paͤss vnd vnser Prafandt werden vns hoͤrter dann Jr macht kriegen vnd hindterstellig machen, Vnd deßhalben vnser fürnemen, vber den phadt [= Po] zu tziehen, mißlich sein, Jn ansehung, das sich die Frantzosen vnd Venediger also mit macht vnd sterck darwider setzen vnd vndersten, vns, so wir durch Jre Paͤss vnd Land ziehen, in Jrem vortail zuͦ bestreitten. Dagegen doch wir an vnserm volck zuͦ phaͤrden vnd fuͦss, vnd sonderlich zu phaͤrden, vil zu swach, als du dann, wie wir zuͦ solchen mercklichen fürnemen vnd gegen ainer solchen macht geschickt, von vnnsern lieben Ohamen, Fürsten vnd andern haubtleüten, die bey vns sein, hernachmals gründtlicher bericht werden mügt.

[4.] So haben wir auff heütigen tag von vnserm hailigen vater, dem Babst, den doch die sachen auch mercklich beruͤrn, kain hilff, weder haimblich noch offenlich, Versehen vns auch, das er vns sorgen halben vor den Frantzosen vnd Venedigern kaine bewisen noch tuͦn werden tüt, Wiewol vns sein hailigkait stätigs mit guͦten zuͦempieten auffhelt. Deßhalben ain zweyfel darauff steet, Ob wir in Rat finnden werden Souil vnserer theüren Oheimen, Fürsten, Grauen, Ritter, Adel vnd gmain dienstleüt teütscher nacion, die vileicht Jr leib vnd guͦt so ainig bey uns nit gern verlieren werden, geswigen vnser selbs person in sollich wagknus zu stellen, Da so wenig hoffnung wär, den Sig vnd Streytt zu erobern, Vnd doch dem hailigen Reich vnd Teütscher nacion gantz verderben, Erstoͤrung vnd truͤbsal darauff stuͤnde, das vns von got noch der welt nit auffgelegt ist noch gepürt. Wiewol vnser veind fürgeben, Wa wir mit ainer klainen macht durchziehen, das sy vns dess gestatten wolten.4 Aber wer wolt vnns das Raten oder sich daran verlassen? vnd ist dem selben kains wegs zuͦ getrauwen, Sonder, als menigklich ermessen mag, nit anders zuͦ uersteen, dann das vns vnd den vnsern kain glaitt gehalten, Wir all gefangen vnd darauß volgen, daz das Roͤmisch Kaiserthuͦmb, Auch gantz Jtalien mitsambt Teütschen Landen vnder der Frantzosen gwalt vnd gehorsam gedrungen würden.

[5.] Doch vnangesehen des alles sein wir entschlossen zuͦ vndersteen, Baider vnnser widerpartheyen, die Frantzosen vnd Venediger, mit taͤglichem krieg anzugreiffen vnd zu uͤben, auff das, ob wir sy vonainander trennen, Jnen dardurch starck gnuͦg werden Vnd also zuͦ vnserm Romtzug durchtziehen moͤchten. Dabey vnser goͤtliche gerechtigkait vnd seiner gnaden barmhertzigkait beuor zuͦ nemen, Vns ain klains ungetailts nit erschrecken zu lassen Vnd zuͦ erlangung vnser Kaiserlichen Cron wider sy fürzunemen vnd außzurichten, zu schetzen, mer dann vns muglich ist.

[6.] Dieweil das aber auß vil obertzelten vrsachen mißlich vnd sorgfaltig ist, So achten wir in vns, wo wir gleich die Chroͤnung vom Bapst vnser klainen macht vnd grossen widerstands halben, dergleichen doch kainem Roͤmischen Künig nye begegnet ist, ditzmals nit erlangen moͤchten, wie dann vnsern vorfordern Roͤmischen Künigen vor vil jaren offt beschehen ist, die die Kaiserlich Cron zuͦ Rom auch nit empfangen haben, das darum wir vnd die loblichen Teütschen dess Römischen Kaiserthuͦmbs nit beraubt sein soͤllen, Sonder woͤllen vns yetzo unangesehen desselben auff fürsorg, wie es vns gee, des Tittels ains Erwelten Roͤmischen kaisers angenomen haben, Der hoffnung, auch des fürsatz, ob ymmer müglich sein will, die Croͤnung zuͦ empfahen. Wa vns aber das selb durch vnser veind mit gwalt vnd dem swert gewendt vnd fürkumen würde, Woͤllen wir doch darfür haben vnd versten, als wir auch in treffenlichem Rat zimlich vnd billich sein erfunden, auff vnser gegründt gerechtigkait, So wir als gesalbter Roͤmischer Künig zuͦ diser Cron haben, Auch in ansehung vnsers mercklichen, untzalbern Costen, bißher darauff gelegt, zuͦsampt darstrecken vnser selbs person leib, guͦts vnd vermügens, dergleichen wir yetzo vnd künfftigklich, alßlang vns got vnnser leben vnd vermügen verleicht, zu thuͦn begierig vnd willig sein, den Tittel des Kaiserthuͦmbs gnuͦgsamlich erlangt zu haben. Darauff wir vns auch von yetz an vnd hinfür also schreiben vnd nennen werden.

[7.] Das haben wir diner lieb für das erst vnuerkündt nit lassen woͤllen, mit ernst begerend, du woͤllest vns hinfüro altzeit schreiben der gestalt N. Erwelten Roͤmischen kaiser, zuͦ allen tzeiten merer des Reichs, in Germanien, Auch zuͦ Hungern, Dalmacien, Croacien etc. Künigen, Ertzhertzogen zuͦ Osterreich etc., mit den andern vnsern Titeln, dero wir vns bißher gebraucht haben. Aber in reden vnd mit mund wellest vns nennen gestracks Roͤmischen Kaiser etc., Wie vns dann auff heütigen tag all Latinisch vnd welsch getzüng Kaiser schreiben vnd nennen. Alles nit allain vmb vnser Eren willen, Sonder mer zü bestetung vnd behaltung des Roͤmischen kaisertumbs, vns allen vnd Teütscher nacion zu Eeren; des woͤllen wir vns zuͦ dir versehen.

[8.] Das wir vnns aber selbs nit frey nennen Roͤmischen Kaiser, Sonder erwelten, das thuͦn wir darum, das vnnser hailiger vater Babst vnd der Stuͦl zuͦ Rom nit darfür haben, als ob wir Jnen die Roͤmisch kaiserlich Chroͤnung entziehen, Sonder wo wir mit vnser klainen gegenwürtigen macht vber vnsern vleiß vnd darstrecken vnsers leibs vnd guͦts yetzo nit moͤchten Vnd vns die Chroͤnung mit gwalt vnd dem Swert entzogen würde, das der almechtig verhuͤt, das wir dannocht die Baͤbstlich Croͤnung durch annemen des bestimbten vnnsers Tittels nit veracht noch vns der vertzigen haben, Sonder mit der zeit, so vns der almechtig das glück, die macht vnd gelegenhait villeicht baß dann yetzo verleicht, nochmals darnach stellen woͤllen.

[9.] Mitler zeit verhoffen wir, vns auch mit der Babstlichen hailigkait der massen zuͦ uerainen vnd zuͦ bereden, damit vns die in ansehung vnd bedacht, das sy vnd der hailig Stuͦl zuͦ Rom so mercklich Eer vnd nutz von Teütscher nacion Järlich haben vnd geniessen, hundertmal mer dann wir als Roͤmischer kaiser, zuͦ solicher Croͤnung hilff, Rat vnd steür thuͦ; dann wie sich die leuͦff gegenwürtigklich von allen enden ertzaigen, So wirdet in künftig zeit kainem Roͤmischen künig hart müglich sein, on dergleichen hilff vnd zuͦthuͦn aines Babsts die kaiserlich Cron zu empfahen.

[10.] Damit wir aber dannocht vnser fürnemen des Reichs halben nit so bloss vnd wagklich tuͦn, aDieweil dann mit deiner vnd anderer gehorsamen vnd gegenwürtigen hilff bißhere vertzug vnd abwesens halben anderer Stennd vns vnd dem Reich nicht fruchtbars außgericht werden mügen hat, damit nu dein hilff vnd gehorsam vns vnd dem Reich dannocht zuͦ etwas frucht vnd fürdrung vnd dir, auch den deinen zuͦ Eeren erschiess vnd gedeyhe, So begern wir zum andern an dich mit ernst vnd sonderm vleiß, Du wöllest über die bestimbt zeit zuͦ Costentz mit vns vnd dem Reich ain wenig weyter mitleyden tragen vnd vns dein gebürlich antzal vber die selb zeit noch zwen monat halten, Wie wir dich dann in aim andern vnserm schreyben [Nr. 831] hieuor auch angesuͦcht. Vnd vns das kains wegs abschlahen noch dich des Costen daurn lassen, Als wir vns zuͦ dir vnd andern, an die wir deßgleichen auch begert haben, vnnser vnd des hailigen Reichs nutz, notturfft vnd wolfart nach gentzlich versehen. Daran thuͦst du vns sonder guͦt wolgeuallen, das wir in allen gnaden gegen dir erkennen vnd zuͦ guͦt nit vergessen wöllen.

Geben in vnser Stat Bulsan, Am achten tag des monats Februarij Nach Christi geburt Fünfftzehenhundert vnd im achten, Vnser Reich, des Römischen im zwayvndzwaintzigisten Vnd des Hungrischen im achtzehenden Jaren.

[Handschriftlicher Zusatz: bSeid wir disen brief fertigen haben lassen, hat uns die babstlich Hlt. ainen brief zugeschickt, inhaltend, nachdem wir seiner Hlt. durch unser treffenlich oratores verkundet, daz wir yetzo zu Trient den ksl. titel angenomen haben, das sein Hlt. des ain gut gefallen gehabt. Und hat uns darauf in dem oberurten brief den ksl. titel gegeben und wirdet das kunftiglichen auch tun .]

Nr. 836 Bericht Johann Froschs an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt über die Annahme des Kaisertitels durch Maximilian I.

Der röm. Kg. beschied für den 4. Februar (fritag noch purificacionis Marie) sämtliche Hauptleute der Städte von Pergine (Berschon) nach Trient. Alß dan dieselbigen zu fruer tagzijt daselbst erschienen, hat die röm. kgl. Mt. unß in der gemein zu erer Mt. noch essenß erfardern laßen inß schloß, darzu alle geißlichen von cloestern und stiften, etlichen mit eren heltum und monstranze und in sunderheit mit dem kindlin beatum Symon, so die juden hievore von leben zum tod bracht haben, von zweyen pristern uffentlichen in seinem silberen kestlin ader dragelin bis in daß schloß zu Trient getragen worden ist. Da dan die röm. kgl. Mt. myt mynen gn. Hh., Mgf. Friderichen von Brandenburg, Mgf. Kasimero und Mgf. Hanßen, dem Hg. von der Littaw1, Hg. von Wirtenberg, Hg.2 von Meckelburg und vil Gff. und botschaften, nit alle myr zu nennen ader schriben wissen, ingewest, erfardert und komen sint. Und mit großer solemniteten und processionen zwuschen einer und zweyen oweren in daß monster gangen und daselbst soliche heltum und das gemelt kindelin beatum Symon auf daß hl. crux altare gestelt und gelegt. Hat sich die röm. kgl. Mt. vor demselbigen altare uf den geschickten stuel ader pultum vor dem altare, so erer Mt. derhalbe bereit waß, nidergekniehet und daselbst mit andacht ein cleine zijt gebet und darnoch zum altare by daß kindlin beatum Symon, so uf dem altare gelegen ist, gangen und daß besichtiget. Darnoch sich umgewant und den Bf. von Gurg zu erer Mt. erfurdert und allen Ff., Gff., Hh., ritter und knechten sagen lassen: Wiewole ere Mt., auch etlichen Ff., Gff., Hh., ritter und knechten St. Jorgen urden hie für guter zijt3 angenomen, so wolle doch ere Mt. den itzunt annemen und angenommen haben, auch den Ff., Gff., Hh., ritter und knechten, so nit zugeigen sint, solichs auch in schriften zu erkennen geben haben.

Darnoch dur[ch] den gemelten Bf. zu Gurg reden lassen, daß ere Mt. daß keysertum anneme und angenommen habe; wil sich auch hinvore röm. Ks. schreiben, röm. Ks. sin und werden. Daruf fragen laßen sunderlich die Ff., Gff., Hh., ritter und knecht, so den urden St. Jorgen angenomen hetten, weß ere Mt. sich zu enen vorseen sulte, ob sie erer Mt. die ksl. krone wollen helfen erlangen.

Haben sie sich kurzlich bedacht und durch Dr. Heyden röm. ksl. Mt. uffentlichen antwurt geben laßen, daß sie röm. ksl. Mt., erem allergnst. H., mit erem libe und gut die ksl. kronen erer Mt. zu eren und dem Hl. [Reich] und duetzer nacion zugut mit allen underdenigisten gehorsamen, dinstlichem willen und vermogen wollen helfen erlangen und erabern.

Und darnoch durch den wybischof oder suffrigano4 ein collecte leßen laßen und darnoch etliche gesenge durch die gestlichen gesungen und in urganum gespielt und mit trumpeten geblosen. Darnoch wider uß dem monster gangen in daß schloß und unß alle, die geschickten von stetten, erfardert und unß selbst befelch geben, von Berschon unß gein Falschon5 zu erheben und H. Marten von Husenstam, den heuptman, mit 60 reysigen und 200 fußknechten zuvoran dahien reiten laßen. Ist also gescheen. [Bericht über weitere Kriegsvorbereitungen und militärische Operationen]. 

Borgo Valsugana (Burgen im Falschogan), 8. Februar 1508.

Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42 (eh. Or.).

Druck: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 933, S. 742–744; Wiesflecker-Friedhuber, Quellen, Nr. 46, S. 163–165.

Nr. 837 Zahlungsmandat Ks. Maximilians an Äbtissin [Agnes] von Niedermünster/Regensburg

Erinnert daran, daß er ihr befohlen hat, ihren Anteil an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Romzughilfe (2 Pferde, 4 Fußsoldaten) in bar an Mgf. Friedrich von Brandenburg auszuhändigen [Nr. 769]. Der Mgf. hat ihm mitgeteilt, daß sie bislang unter Hinweis auf ein kgl. Schreiben, wonach sie lediglich für fünf Fußsoldaten aufkommen müsse1, nichts bezahlt habe. Der oben genannte Anschlag ist korrekt, bei dem anderen Schreiben handelte es sich um ein Versehen. Befiehlt ihr, ihren Beitrag zur Romzughilfe auf dessen Ersuchen an Mgf. Friedrich auszubezahlen, und droht, andernfalls wegen ihres Ungehorsams gegen sie vorzugehen.2 

Bozen, 14. Februar 1508.

Nürnberg, StA, ARTA 8, Stück-Nr. 42 (Kop.).

Nr. 838 Balthasar Berlin an Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn

Berichtet über die Annäherung des Romzugskontingents an die Feinde Kg. Maximilians, Venedig und Frankreich. Sye sein unß zu stark furware, eß will auße dem romzuge werden ein großer krieg, der dan nit vile nucze bringen wurden dem Reyche etc. [...]. Unßer herr Kg. ist schon keyßer worden zu Drint, hat imb daß kindlin [Simon von Trient] entgegendragen und vile heltum, kosteliche ein amt gehalten in St. Peters kirchen und froliche gesungen „Te Deum laudamus“. Der Bf. von Drint und ander mer etc. haben sein Gn. auf den altar geseczet, und hat daß alßo laßen ferkunden, er sey ein geweltiger keißer yczund und well ziehen gen Rom mit gewalt. Aber unßer herr keyßer hat ein clein folk beyeinander, eß hielft gar nychs. Er kompt nit gen Rom auf dyße jare etc.1  Berichtet über militärische Operationen.

Trient, 14. Februar 1508 (St. Valentini tag).

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 157, unfol. (Or.).

Druck: Rauch, Urkundenbuch III, S. 183f.

Nr. 839 Weisung Ks. Maximilians an das Regiment zu Innsbruck

Befiehlt ihnen nach der Annahme des Kaisertitels, daß sein Titel in den in seinem Namen ausgehenden Schreiben aus der Tiroler Kanzlei künftig gemäß dem folgenden Verzeichnis zu führen ist. In Schreiben an ihn sollen sie künftig des Titel des Kaisers ohne Zusatz verwenden.

In offenen Briefen: Wir Maximilian, von Gots genaden erwelter röm. Ks., zu allen zeiten merer des Reichs, in Germanien, zu Hungern, Dalmacien, Croacien etc. Kg., Ehg. zu Osterreich, Hg. zu Burgundi, zu Brabant und Pfgf. etc. 

In Missiven: Maximilian von Gots genaden e[rwählter] röm. Ks. etc. 

Zeichnungsvermerke: Ad mandatum domini cesaris proprium oder in consilio bzw. Commissio domini cesaris propria oder in consilio.

Der Schluß der Reich1 bleibt wie sunst. 

Und wer der ksl. Mt. fur sich selbst schreybt, der sol frey Ks. on additz schreyben.2

Neustift, 17. Februar 1508; präs. Innsbruck, 20. Februar.

Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 37, fol. 15’-16 (Kop.).

Nr. 840 Hg. Georg von Sachsen an Kg. Maximilian

Bestätigt den Empfang der Mitteilung, daß der Romzug wegen des kleinen reichsständischen Kontingents bisher nicht habe durchgeführt werden können [Nr. 835], sowie der Bitte, das sächsische Kontingent noch weitere zwei Monate im Feld zu belassen [Nr. 831]. Bekundet sein Bedauern über die mißliche Situation des Kg., aber auch seine Freude daran, daß er den Romzug fortsetzen will, und wünscht dafür viel Erfolg. Erinnert daran, daß er die Reichshilfe nicht aus eigenen Mitteln bestreiten konnte; sie mußte durch eine von den Landständen bewilligte Steuer aufgebracht werden – einschließlich des Beitrags, den bislang die Bff. von Meißen und Merseburg, die mit sächsischen Lehen ausgestatteten Gff. und Frhh. sowie auch sein Bruder Hg. Heinrich geleistet hatten.1 Dieser hat trotz zweier kgl. Schreiben [Nrr. 753, 781Anm. 1] bislang dazu nichts beigesteuert und auch noch keine verbindliche Erklärung abgegeben. Es ist zu vermuten – und Äußerungen Hg. Heinrichs bestätigen dies –, daß er sich insgeheim mit ihm, dem Kg., geeinigt hat. Ebenso hat er, der Kg., sich geweigert, die erbetenen Mandate an die beiden Bff. auszustellen, gemäß dem Herkommen ihren Anteil an der Reichshilfe an ihn, Hg. Georg, auszubezahlen. Statt dessen wurde anderen, obgleich sie keinen Rechtsanspruch geltend machen können, genehmigt, die Reichshilfe bei den beiden Bff., den sächsischen Gff. und Hh. sowie beim Stift Quedlinburg einzunehmen2, obwohl er deren Beiträge zu der Reichshilfe bereits übernommen hatte. Für den Unterhalt des sächsischen Kontingents mußte er sich deshalb zum großen Unwillen der Landstände Geld leihen; diese werden deshalb für die Reichshilfe nichts mehr aufbringen. Es ist ihm selbst auch peinlich, ungeachtet seines erzeigten Gehorsams in seinen Rechten derart geschmälert zu werden, doch muß er sich wohl in Geduld üben. Im übrigen benötigt er sämtliche noch zur Verfügung stehenden Mittel für seine eigenen Angelegenheiten. Es wäre ihm aber ohnehin aus den angezeigten Gründen nicht möglich, sein Kontingent für zwei weitere Monate im Feld zu belassen, obwohl er ihm noch viel länger dienen wollte. Er bietet aber an, seine Truppen im kgl. Heer zu belassen, wenn diese aus den ihm verschriebenen Mauten zu Linz und Engelhartszell3 und anderen Zahlungen zur Begleichung der kgl. Schulden, über deren vertragliche Regelung ein sächsischer Gesandter derzeit am kgl. Hof verhandelt, finanziert werden. Er hat bereits an seine Truppenführer entsprechend geschrieben.

[PS] Falls er indessen die Beiträge von Hg. Heinrich – der doch in dem und anderm von etzlichen leuten, die es billich enthielden, wider mich gesterkt wird –, den Bff. und Gff. sowie der Äbtissin von Quedlinburg – deren Anteil er bereits bestritten hat und die dennoch die Reichssteuer gegen seinen Willen aufgebracht hat und ihm jetzt vorenthält, vielleicht das Geld inzwischen sogar auf kgl. Befehl an einen Dritten ausgezahlt hat – erhält, so könnte mit dieser Summe das sächsische Kontingent wohl noch zwei Monate finanziert werden. Auch wenn er diese Summe bereits für die Reichshilfe aufgebracht hat, würde er sie dennoch dafür zur Verfügung stellen.

Leipzig, 21. Februar 1508 (montags post Juliane).

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 339–341 (Kop.).

Nr. 841 Verschreibung Ks. Maximilians für Hans von Landau (ksl. Rat und Reichsschatzmeister)

Hans von Landau hat auf seinen Wunsch hin zugesagt, die ksl. Reiter in Freiburg, Villingen und Stockach auszulösen, wofür er bis zu 6000 fl. aufwenden muß. Er sagt ihm dafür zu, also das wir in auf unser und des Hl. Reich ansleg, zu Colen und Costenz angelegt, so noch nit ausgericht sein, verweisen und im darumb gnugsam verschreibung, mandat und ander notdurftig brief geben, auch darumb ferrer kain brief nit ausgeen lassen noch sunst kain irrung daran tun sollen und wollen. Falls diese Gelder zur Deckung der Forderung Landaus nicht ausreichen sollten, soll er in anderer Weise zufriedengestellt werden.1

Toblach, 25. Februar 1508.

Wien, HHStA, Maximiliana, Fasz. 18, Konv. 3, fol. 152–152’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]).

Nr. 842 Ks. Maximilian an Kf. Joachim von Brandenburg

Er bat durch seinen Rat Eitelwolf vom Stein, ihm seinen Anteil an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Geldhilfe in Höhe von 2000 fl.rh. zu erlassen, und machte geltend, daß er das Jubelablaßgeld aus Lüneburg noch nicht erhalten habe.1 Er würde ihm gern willfahren, kann es jedoch nicht tun, da die Reichsstände ihm diese Summe auferlegt haben und das Geld für den Romzug und für den Unterhalt von Truppen vorgesehen ist. Er steht zudem jetzt im Begriff, den Romzug durchzuführen, wofür dringend Geld benötigt wird. Fordert ihn auf, das Geld gemäß seinem früheren Schreiben [Nr. 784] ohne weiteren Verzug zu schicken. Er bemüht sich täglich darum, das Jubelgeld aus Lüneburg und anderen Orten zu erhalten, und will ihm dann die ihm zustehende Summe aushändigen.

Bozen, 27. Februar 1508; präs. 15. Mai (montag noch jubilate).

Berlin, GStA, I. HA, Repos. 1, Nr. 2A, fol. 7–7’ (Or., Vermm. prps./cdcp., Gegenz. Serntein).

Nr. 843 Ks. Maximilian an Gf. Joachim von Oettingen

Die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände haben eine sechsmonatige Reichshilfe zur Erlangung der Kaiserkrone bewilligt. Zwar ist diese Zeit inzwischen abgelaufen, der Romzug wurde jedoch infolge des Widerstands Venedigs, das die Pässe gesperrt hat, noch nicht durchgeführt. Deshalb ist eine Verlängerung der Hilfe erforderlich. Da die Mehrzahl der Stände eine Verlängerung um zwei Monate bewilligt hat, ersucht er ihn, diesem Beispiel zu folgen und – wie für die ersten sechs Monate auch – eine entsprechende Geldsumme erneut an Mgf. Friedrich von Brandenburg auszubezahlen, der mit einem Reiterkontigent auch den Oettinger Beitrag ableistet.

Speyer, 21. April 1508.

Bamberg, StA, C 3, Nr. 388, fol. 29–29’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdip., Gegenz. [Wilhelm von] Wolfstein und Registraturverm. J. Villinger).

Nr. 844 Hans von Landau (ksl. Reichsschatzmeister) an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

[1.] Erinnert daran, daß sie 30 Quittungen über die auf dem Konstanzer RT bewilligte Bargeldhilfe ausgehändigt bekamen [Nr. 763]. Sie haben daraufhin von einigen Ständen Geld gegen die jeweilige Quittung erhalten und dieses dann an seinen Bevollmächtigten Johann Storch übergeben. Derzeit haben sie noch 25 Quittungen, die für die weitere Einforderung des Geldes und für seine Abrechnung benötigt werden. Bittet, die Quittungen an den Überbringer dieses Schreibens auszuhändigen.1 

[2.] Der Abt von Fulda hat nach seiner Kenntnis zusätzlich zu den 200 fl. weitere 140 fl. zur vollständigen Bezahlung seines Anteils bei ihnen hinterlegt. Bittet um Übergabe dieser Summe an den Boten gegen Aushändigung der diesem mitgegebenen kgl. Quittung für den Abt.2 

Konstanz, 8. Juni 1508; präs. Frankfurt, 17. Juli.

Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 5–6’ (Or. m. S.)

Nr. 845 Antwort Gf. Johanns von Nassau-Dillenburg an den ksl. Gesandten Gf. Eberhard von Königstein

[1.] Bezüglich des Vorwurfes, daß er seinen Beitrag zur Romzughilfe nicht geleistet habe, ist festzustellen, daß ihm nie ein diesbezügliches Schreiben, abgesehen von der Aufforderung zur Zahlung der Bargeldhilfe von 840 fl. [Nr. 748], zugegangen ist. Er sollte das Geld gegen Quittung nach Frankfurt erlegen. Daraufhin hat er, obwohl er überhöht veranschlagt worden war, dem Frankfurter Rat ein Drittel der Summe angeboten und den Betrag auch dorthin geschickt. Die Stadt wollte das Geld jedoch nicht annehmen und konnte überdies auch keine Quittung vorweisen. Die Zahlung unterblieb also aus diesem Grund. Kurz darauf kam Mgf. [Christoph von Baden] nach Dillenburg und wurde im Namen der Statthalterin, Ehgin. Margarethe, wegen des französischen Angriffes vorstellig. Zur Ehre und zum Nutzen des Ks., der Ehgin. und der Niederlande rüstete er seinen Sohn Gf. Wilhelm – er selbst war aus gesundheitlichen Gründen verhindert – unter beträchtlichen Kosten mit 130 Pferden aus, die vereinbarungsgemäß zum 11. November (St. Martyns tag) nach Luxemburg ziehen sollten. Der Mgf. verschob den Termin dann kurzfristig auf den 6. Dezember (St. Niclas tag). Auf seinen Wunsch stellte ihm der Mgf. eine Verschreibung aus, daß die Statthalterin seinen Anteil an der Romzughilfe begleichen werde. Er hat sich bislang darauf verlassen, daß dies auch dem Willen des Ks.  entsprach.

[2.] Bezüglich des ksl. Angebots, ein Drittel des Anschlags zu erlassen1, ist zu bemerken, daß er lediglich zur Leistung der Bargeldhilfe aufgefordert wurde, von Reitern und Fußvolk war nicht die Rede. In jedem Fall wurde er überhöht veranschlagt. Der Erlaß eines Drittels ändert nichts an der übermäßigen Belastung. Er bietet jedoch einen ansehnlichen Betrag an, wenn der Ks. ihm im Gegenzug über die vollständige Romzughilfe quittiert. Er hat wegen des Konflikts mit Hessen hohe Unkosten. So verfügt er über keine Geldmittel, sondern hat nur Schulden.

[3.] Die Bestreitung des Anteils seines Sohnes Gf. Heinrich lehnt er ab.2 

s.l., 24. Juni 1508 oder später.

Wiesbaden, HStA, Rep. 171, Z 1720, fol. 1’-2’; 4’-5’ (Konz./Kop.).

Nr. 846 Mandat Ks. Maximilians an säumige Reichsstände1  

Er hat mehrmals befohlen, die auf den RTT zu Köln und Konstanz durch die Reichsstände auf ihn veranschlagten Reichshilfen an Kf. Friedrich von Sachsen (ksl. Rat und Reichsstatthalter) auszuhändigen. Er mußte jedoch erfahren, daß der Adressat dies bislang verweigert hat.2 Zwar wurde inzwischen ein Waffenstillstand mit Venedig und Frankreich

 geschlossen3, doch mußte er während des Krieges zur Durchsetzung des Romzuges und zur Erlangung der Kaiserkrone beträchtliche Truppenkontingente unterhalten, nachdem des Reichs hilf in clainer anzal gewesen. Abgesehen von den Schäden in seinen Territorien entstanden ihm erhebliche Unkosten, so daß er jetzt über kein Bargeld verfügt, das dringend für die Abdankung der Söldner benötigt wird. Überdies müssen während des Waffenstillstands die Grenzen zum Schutz des Hl. Reiches und der Erblande besetzt und gegen Überfälle gesichert werden, und nit allain uns und unsern erblanden, sonder nachvolgend dem Hl. Reich und gemainer teutschn nation smach, spot und verlust daraus erwachsen mochte. Er beabsichtigt zudem, jetzt in sein Erblehen Geldern zu ziehen, das ihm und dem Hl. Reich ungehorsam ist, und es zu erobern, um den Frieden in den burgundischen Erblanden zu sichern, so daß diese nach Ablaufen des Waffenstillstands oder schon früher, falls dieser von der Gegenseite gebrochen wird, dem Hl. Reich beistehen können. Dies haben die Niederländer zugesagt, sobald sie vom Geldernkrieg entlastet sind. All dies dient den Interessen des Reiches. Befiehlt ihm deshalb, den auf ihn entfallenden Anteil an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen unverzüglich an Kf. Friedrich von Sachsen auszuhändigen. Falls er der Meinung ist, dazu nicht verpflichtet zu sein, soll er dies durch den Überbringer dieses Schreibens, den Herold Tirol, erklären. Für den Fall weiterer Säumigkeit droht er, gegen ihn wegen seines Ungehorsams am ksl. Kammergericht zu prozessieren.4

Herzogenbusch, 27. Juli 1508.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 270–270’ (Kop.).

Nr. 847 Mandat Ks. Maximilians an [Bf. Wiguläus von Passau (ksl. Kammerrichter)]

Er hat seinem Rat N. befohlen, in seinem Namen die auf den vorigen RTT bewilligten und noch unbezahlten Reichshilfen einzubringen. Er hat darüber hinaus dem ksl. und Reichskammerprokuratorfiskal befohlen, diesen dabei auf dessen Ersuchen hin zu unterstützen und gegen ungehorsame Stände zu prozessieren. Befiehlt ihm, auf Ersuchen N.s die entsprechenden Schriftstücke auszufertigen und ihm sonst behilflich zu sein. Auch soll er den Fiskal veranlassen, dem ksl. Befehl und den Ersuchen N.s nachzukommen.1 

Antwerpen, 18. November 1508.

Heidelberg, UB, Cod. Pal. germ., fol. 406–406’ (Kop., irrtümliche Datierung auf den 9.11.1508).

Anmerkungen

1
 Augsburger Kaufleute äußerten gegenüber dem venezianischen Gesandten Querini, Hg. Ulrich habe sich verpflichtet, über seinen Anteil an der Romzughilfe hinaus 500 Reiter aufzubringen [vgl. Nr. 802, Pkt. 1]. Außerdem nähmen Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig, der Hg. von Pommern (Pomuler), der junge Hg. [Albrecht] von Mecklenburg, Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach, Pfgf. Friedrich und ein weiterer Sohn des pfälzischen Kf., zwei Söhne Mgf. Christophs von Baden und ein bereits in Innsbruck befindlicher junger Hg. von Braunschweig persönlich am Romzug teil (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg, 16.8.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 79–81, hier 80’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 148–150, hier 149’).
2
 Kredenzbrief Kg. Maximilians für Heimhofer, Konstanz, 3.8.1507 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein; StdA Esslingen, F 307, unfol.). Nördlingen ging ein gleichlautendes Mandat zu (Beschluß des Nördlinger Magistrats über eine Antwort an den kgl. Boten vom 27.8.1507 (sexta post Bartholomey); StdA Nördlingen, Mehrerbuch 1501–1508, fol. 172’. Weisung Nördlingens an Ulrich Strauß mit dem Hinweis, daß eine entsprechende Werbung Georgs von Emershofen und Balthasar Wolfs abschlägig beschieden wurde; Reinkonz., donnerstag nach Michels des hl. erzengels tag [30.9.]1507; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 89–89’. Kop.; ebd., Missivbücher 1507, fol. 104’-105’).
3
 Ein weiterer Adressat war die Stadt Worms [Nr. 902, Anm. 154].
1
 Der Frankfurter Magistrat beschloß am 18.9., die Erhebung der Judensteuer zu verweigern und auf die Privilegien des Rates hinzuweisen, der die Juden erworben habe (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 51’. Andernacht, Regesten, Nr. 3518). Auf diesen Standpunkt stellten sich auch die Frankfurter Juden. Die kgl. Kommissare Michael Rüttner und Hans Rommel (Rümelin) klagten deshalb am kgl. Kammergericht. Der Prozeß endete am 22.10.1511 mit dem Freispruch der Juden vom Vorwurf des Ungehorsams gegen das Reichsoberhaupt (Lersner, Chronica I, S. 558; Kracauer, Geschichte I, S. 244f.).
1
 Erst mit Schreiben vom 21.8. übersandte Kg. Maximilian Exemplare dieses Mandats und von Nr. 733 nach Frankfurt zur Weiterleitung durch städtische Boten. Die Empfangsbestätigungen der Adressaten sollten der kgl. Hofkanzlei zugesandt werden. Die Kosten für den Botendienst wurden mit dem Frankfurter Reichsanschlag verrechnet (Or. Konstanz, Gegenz. Serntein; ISG Frankfurt, Kaiserschreiben 1380, unfol.). Laut einem Verzeichnis übergab Niklas Eschborn am 31.8. die kgl. Mandate in Königstein, Christian Straub (Strub) am 4.9. an Gf. Reinhard von Hanau-Münzenberg, an den Amtmann zu Büdingen [für Gf. Ludwig von Isenburg-Büdingen] und in Gelnhausen. Der Bote Caspar stellte die Mandate am 31.8. Gf. Philipp von Hanau-Lichtenberg zu und übergab am 6.9. weitere Exemplare in Heidelberg. Am 7.9. wurden die Mandate den Ganerben und dem Rat zu Friedberg, den Gff. Philipp und Bernhard von Solms und Gf. Johann von Nassau-Dillenburg zugestellt. Peter Scheckart übergab die ihm aufgetragenen Briefe am 13.9. an Ebf. Jakob von Trier und an Lgf. Wilhelm von Hessen. Die den Boten mitgegebenen Frankfurter Begleitschreiben an die Empfänger der Mandate datieren jeweils vom 30.8. (Konz., montag nach decollacionis Johannis; ebd.). Auch Nürnberg war mit der Verteilung der Mandate betraut. Am 28.8. machte sich ein städtischer Bote auf den Weg zu Kf. Friedrich von Sachsen, den Bff. von Bamberg, Würzburg und Eichstätt, Hg. Georg von Sachsen, Mgf. Friedrich von Brandenburg, Friedrich Schenk von Limpurg sowie den Städten Windsheim, Rothenburg, Schweinfurt und Weißenburg (Kop., samstag Augustini;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 6’).
2
 Auch online-Ressource. Nachweis über die Urkunde außerdem in: LA Salzburg, Urkundenregesten XIII.
3
 StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 9 (Verm.: Ex cancelleria Nurmbergensi.). Nürnberg antwortete dem Kg. am 30.8., daß man seinem Wunsch in Anbetracht der Bedeutung für das Reich nachkommen und Erasmus Topler mit der Übergabe des Geldes beauftragen werde (Kop., montag nach Augustini; ebd., fol. 9–9’. Gümbel, Berichte, S. 305 Anm. 3). Topler wurde angewiesen, dem Kg. das Schreiben zu übergeben und ihm mitzuteilen, daß die 1760 fl. in Augsburg hinterlegt worden seien und zu seiner Verfügung stünden (Kop., montag nach Augustini; präs. Konstanz, 4.9.; ebd., fol. 9’-10. Gümbel, ebd., Anm. 2). Die Hh. Älteren informierten am 2.9. Hieronymus Imhof in Augsburg, daß der Nürnberger Bürger Jakob Welser beauftragt sei, den Nürnberger Anteil an der Konstanzer Reichshilfe zu überbringen, und baten ihn, das Geld auf Wunsch an Topler oder dessen Bevollmächtigten auszuhändigen (Kop., donerstag nach Egidii; ebd., fol. 14’). Am 22.9. bestätigten die Nürnberger Älteren Imhof den Empfang eines durch seinen Bruder [Hans] überbrachten Schreibens mit der Bestätigung über die Zusendung des Nürnberger sowie des Windsheimer Hilfsgeldes samt einer kgl. Quittung für Windsheim (Kop., mitwoch nach St. Matheus tag; ebd., fol. 36’-37).
Nürnberg hatte Weißenburg und Windsheim auf deren Anfrage am 2.9. mitgeteilt, daß man der kgl. Bitte willfahren werde. Windsheim wurde außerdem Hilfe bei der Zahlung angeboten (Kop., donerstag nach Egidii;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 12–12’). Zwei Tage später erklärte sich der Nürnberger Magistrat bereit, den Anteil Windsheims an der Bargeldhilfe nach Augsburg zu schicken (Kop., sabatho post Egidii [4.9.]1507; ebd., fol. 17). Hieronymus Imhof wurde informiert, daß das Geld, 270 fl., über seinen Bruder Hans aufgebracht würde, und gebeten, es beim Augsburger Magistrat zu hinterlegen (Kop., vigilia nativitatis virginis benedicte [7.9.]1507; ebd., fol. 19).
4
 Abgesehen von der Anrede (Dir/Eüch etc.) und den entsprechenden Abweichungen in der Grammatik ergab die Kollationierung keine Unterschiede gegenüber Fassung I.
5
 Den Empfang der beiden kgl. Mandate vom 3.8. [das obige und Nr. 733] bestätigte Esslingen dem kgl. Boten Rudolf Dietenhaimer am 16.9. (Kop., donrstag nach des hl. crüz erhehung tag; StdA Esslingen, F 12, Missivenbücher 15, fol. 38). Laut einem Schreiben Ulms an Esslingen waren die kgl. Mandate dort bereits am 14.9. eingegangen. Die Stadt erwartete aufgrunddessen die Durchführung des Romzuges und erklärte, den Konstanzer RAb umsetzen zu wollen (Or. m. S., mitwochs nach exaltationis crucis [15.9.]1507; StdA Esslingen, F 307, unfol.).
6
 Kg. Maximilian ersuchte Memmingen mit Schreiben vom 8.8., seinen Rat Hans Walter von Laubenberg mit dem ihnen auf dem Konstanzer RT auferlegten Kontingent von elf Pferden anzuwerben (Or. Konstanz, Verm. amdrp., Gegenz. Serntein; StdA Memmingen, A 1/1, unfol.). Die Stadt wurde mit Laubenberg einig. Wohl kurz nach dem 18.10. brach er mit den Memminger Reitern auf. Bereits am 17.11. empfahl er allerdings, angesichts des fortgesetzten Lageraufenthalts einige Knechte auf deren Bitte vorübergehend zu beurlauben (Laubenberg an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen, eh. Or. [Leutkirch], mitwochen nach Ottmare; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.). Der Memminger Magistrat schloß sich diesem Vorschlag an (Konz., s.d.; ebd., unfol.).
7
 Mitteilung Nordhausens an Goslar und/oder Mühlhausen vom 20.9.1507, daß dieses und andere kgl. Mandate kürzlich von einem kgl. Boten überbracht worden seien (Konz., secunda post Lamperti; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 135).
8
 Beyer (Chronik, S. 455) berichtet von der Übergabe eines Exemplars am 7.11. in Danzig. Die Stadt verweigerte die Zahlung. Statt dessen regte sie nach Rücksprache mit Elbing gegenüber Thorn an, Kg. Sigismund von Polen zu informieren (Danzig an Thorn, 27.11.1507; Biskup, Acta V/1, Nr. 84, S. 185f.). Thorn war kein Mandat zugegangen, empfahl aber am 3.12. ebenfalls die Einschaltung des poln. Kg. (ebd., Nr. 87, S. 187f.). Dies tat Danzig mit Schreiben vom 7.12. (ebd., Nr. 88, S. 189f. Mitteilungen Danzigs an Elbing vom 9.12.1507 und 6.1.1508; ebd., Nrr. 89, 98, S. 190f., 216f.).
Gf. Reinhard von Hanau ersuchte den Kg. mit Schreiben vom 29.1.1508, nachdem sein erstes Schreiben vom 25.9.1507 (Or. , sampstag nach St. Matheus tag apostoli; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 92–92’) ignoriert worden war, noch einmal, Gelnhausen die Romzughilfe zu erlassen, und machte dabei die Pfandverschreibung [von 1435] an sein Haus [und Kurpfalz] geltend (Or., s.l., sampstag nach Pauli conversionis; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 77). Kf. Philipp von der Pfalz war von Gelnhausen unter Hinweis auf die Pfandverschreibung ebenfalls um Unterstützung bei der Abwehr der Reichshilfeforderung gebeten worden (Kop., dinstag nach des hl. crucs tag exaltationis [21.9.]1507, Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 89–89’; 90).
9
 Vgl. Nr. 148, Anm. 58.
10
 Der kgl. Rat Sigmund Pflug informierte Hg. Wilhelm von Jülich am 9.8. über ein – nicht vorliegendes – Schreiben Kg. Maximilians an seine Tochter Hgin. Margarethe, wonach er nicht in die Niederlande, sondern nach Rom ziehen werde. In den Niederlanden werde an seiner Stelle eine angesehene Person alles Notwendige regeln. Der Kg. habe weiter mitgeteilt, daß ihn 30 000 Mann auf dem Romzug begleiten würden, deren Besoldung die Reichsstände zugesagt hätten. Diese Armee würde in zwei Heeresgruppen aufgeteilt. Pflug meldete außerdem, daß sich eine Gesandtschaft des röm. Kg. nach England auf dem Weg nach Brüssel befinde. Laut unbestätigten Meldungen sei ein starkes frz. Heer auf dem Marsch nach Geldern (Or. m. S. Brüssel; HStA Düsseldorf, JB I, Nr. 272, fol. 18–18’).
11
 Landau hatte wohl kurz nach Ende des RT die kgl. Quittungen für die veranschlagten Stände übernommen (Vermerk über die Empfangsbestätigung Landaus; TLA Innsbruck, Schatzarchiv I, Putsch-Repertorium, Bd. 2, fol. 1089)
12
 Der Augsburger Stadtschreiber Konrad Peutinger informierte Vincenzo Querini Anfang September, daß viele Reichsstände begonnen hätten, Geld nach Augsburg zu überweisen. Die dort anfallende Summe sei indessen nicht hoch, der größte Teil des Geldes werde zur nächsten Frankfurter Herbstmesse von den Fuggern erlegt (Querini an den Dogen, ital. Kop. Augsburg, 5.9.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 91’-94, hier 92; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 157’-159, hier 157’-158).
13
 Augsburger RAb vom 10.9.1500, Tit. XXIII (Schmauss/Senckenberg, Sammlung II, S. 78f.).
1
 Pfgf. Friedrich hatte Kg. Maximilian gebeten, ihn mit 80 oder mehr Pferden für den Romzug zu besolden und dafür die Romzughilfen folgender Stände heranzuziehen: Bf. von Speyer (18 Reiter/15 Fußsoldaten), Stadt Speyer (11/0), Stadt Heilbronn (6/15), Stadt Wimpfen (3/3), Stadt Frankfurt (21/34). Die Gesamtsumme wurde – die Fußknechte ebenfalls in Reisige umgerechnet – auf 85 Pferde veranschlagt. Alternativ schlug der Pfgf. den Anschlag der Städtegruppe Regensburg (15/28), Donauwörth (5/9), Weißenburg/Fr. (4/4), Nördlingen (11/17), Schwäbisch Hall (11/17) und Dinkelsbühl (6/15) vor, mit einer Gesamtsumme von 88 Reitern. Letztlich wollte er die Entscheidung, aus welchen Beiträgen sein Kontingent finanziert werden sollte, aber dem Kg. überlassen (Kop., s.d.; HStA München, Pfalz-Neuburg Akten 1935, fol. 85–86; HStA München, Neuburger Kopialbücher 22, fol. 305–305’).
2
 Der Pfgf. teilte Regensburg mit Schreiben vom 18.8. mit, daß der Kg. ihm befohlen habe, sich unverzüglich zu rüsten und mit seinen Truppen zu ihm zu verfügen. Er forderte die Stadt auf, das ihr auferlegte Hilfsgeld gemäß dem beiliegenden kgl. Mandat zu bezahlen. Er werde ihr dagegen eine Quittung gemäß der ebenfalls mitübersandten Kopie (Kop. Konstanz, 10.8.1507; HStA München, Gemeiners Nachlaß 27, unfol.) aushändigen (Or. Neuburg, mitwoch nach assumtionis Marie; ebd., unfol.). Die Stadt Regensburg legte dem Kg. daraufhin durch Gesandte ihre schlechte finanzielle Situation dar (Instruktion von Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg für Georg Hornecker und Simon Schwäbel, ertags Mathei apostoli et ewangeliste [21.9.]1507; ebd., unfol. Im Entwurf einer undatierten, nicht zur Ausführung gelangten Instruktion für den kgl. Hauptmann Sigmund von Rorbach sowie Hornecker und Schwäbel wird, abgesehen von Abweichungen im Detail, ähnlich argumentiert; ebd., unfol.). Kg. Maximilian bewilligte die Senkung der Romzughilfe Regensburgs um ein Drittel (Gemeiner, Chronik IV, S. 123). Gleichwohl quittierte er über den vollständigen Anschlag von umgerechnet 2442 fl. (Quittung Kg. Maximilians vom 8.10.1507; Volkert, Archivrepertorien II/1, S. 47, Nr. 455).
1
 Wie Nr. 954 [Er konnte ... vorgelassen].
1
 Kredenzbrief Kg. Maximilians für Simon von Pfirt (kgl. Rat) und Hans Muwe (kgl. Kammerdiener) als Gesandte nach Straßburg zu Verhandlungen über die Konstanzer Reichshilfe und das Geschütz, genannt der „junge Rohraffe“, Meersburg, 13.8.1507 (Or., Vermm. prps./amdrp.; AV Straßburg, AA 328, fol. 28–28’).
a
 1040] In B entsprechend: 750. In C entsprechend: 2000.
b
 aufzubringen] In B: gegen kgl. Quittung unverzüglich an Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg auszubezahlen. In C: gegen kgl. Quittung unverzüglich an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt auszubezahlen. – Unter den vorliegenden Überlieferungen sollten die Städte Esslingen, Memmingen, Hagenau und St. Gallen ihren Beitrag nach Konstanz erlegen, Heilbronn nach Frankfurt, alle übrigen Adressaten nach Augsburg. Vgl. auch das von Hans von Landau nach Frankfurt übersandte Verzeichnis der Stände, die ihren Beitrag dorthin entrichten sollten [Nr. 763, Anm. 1].
1
 Kg. Maximilian entsandte seinen Kammerdiener Sebastian Aigl, um bei Ebf. Leonhard von Salzburg, Bf. Christoph von Chiemsee und dem Propst [Balthasar] von Berchtesgaden die Romzughilfe ebenfalls vorzeitig einzutreiben. Seine Argumentation entsprach wörtlich dem oben wiedergegebenen Schreiben. Die Adressaten sollten die Truppenhilfe – laut Instruktion Salzburg 54 Reiter, 62 Fußsoldaten, Chiemsee 6 Reiter, 7 Fußsoldaten, Berchtesgaden 3 [!] Reiter, 8 Fußsoldaten – durch eine Geldzahlung zuzüglich des jeweiligen Anteils an der Bargeldhilfe – 1880, 200 und 240 fl. – ableisten. Dem Ebf. sollte jedoch die Stellung von Reisigen freigestellt werden, falls er deren Abfertigung bereits vorbereitet hätte (Konz., s.l., s.d., jedoch, Innsbruck, 8.9.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 32, Fasz. 2, fol. 108–108’, 111–111’. Beilagen: undatierter Entwurf einer Quittung für Ebf. Leonhard mit Vermerk über die Ausstellung entsprechender Quittungen für Chiemsee und Berchtesgaden; undatierter Entwurf für eine Weisung an den kgl. Schatzmeister Hans von Landau, die in seinen Händen befindlichen Quittungen für diese drei Stände Jakob Villinger zu schicken; ebd., fol. 109; 110’. Nachweis über den an Ebf. Leonhard adressierten Kredenzbrief Aigls vom 8.9.1507; LA Salzburg, Urkundenregesten XIII).
2
 In Frankfurt war bereits vor Eintreffen des Mandats ab dem 12.8. über die Maßnahmen für den bevorstehenden Romzug beraten und ein sechsköpfiger Ausschuß für die organisatorische Vorbereitung gebildet worden. Mit den beitragspflichtigen Klöstern [Eberbach, Haina, Arnsburg, Patershausen und Thron] wurden Verhandlungen über ihre Leistungen geführt. Am 24.8. erklärte sich der Ratsherr Johann Frosch einverstanden, zusammen mit dem Schreiber Johann Christian an Romzug teilzunehmen (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 33’, 34’, 35’, 37, 38, 40’, 43, 45’, 46, 52, 53, 54, 55, 56, 58, 58’; RP 1498–1510, fol. 101’, 103, 104). Am 29.8. beschlossen die Ratsherren die Beantwortung des obigen kgl. Mandats durch eine Gesandtschaft (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 38’), am 2.9. aber hieß es: Mit des Kg. gelt zu schicken triben lassen und doch fuglich antwort geben (ebd., fol. 41). Eine Woche später, am 9.9., fiel jedoch die Entscheidung, das Geld nach Vorlage einer Quittung ohne weiteren Verzug auszuzahlen, doch sollten, wie von Kg. Maximilian zugesagt, die vorgeschossenen Botenlöhne für das Versenden der kgl. Mandate [Nr. 744, Anm. 1] verrechnet werden (ebd., BMB 1507, fol. 45).
3
 Kredenzbrief Kg. Maximilians für seinen Rat Simon von Pfirt und den Kammerdiener Hans Muwe zu Verhandlungen mit Schultheiß, Bürgermeister und Rat unser und des Hl. Reichs camer und stat Hagenaw, beruerend euer geburend hilf, so uns auf dem yetzgehalten reichstag zu Costenz bewilligt ist, inhalt unser instruction mit euch zu handeln und zu reden, Buchhorn, 13.8.1507 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; AM Hagenau, AA 218, Stück-Nr. 42).
4
 Ulm informierte Konstanz über den Eingang des Mandats. Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz erklärten in ihrem Antwortschreiben vom 17.8., daß ihnen weder vom Kg. noch von den Reichsständen ein entsprechendes Mandat zugegangen sei. Darum will uns nit gepuren, uns solichs gelts ze underwinden (Konz.; StdA Konstanz, B II, Nr. 28, fol. 36’). Rieder (Geschichte I, S. 542) weist außerdem ein dem fränkischen Weißenburg zugestelltes Exemplar nach.
1
 Beratung der Frankfurter Ratsherren über das Mandat am 9.9. (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 45).
2
 Beschluß des Memminger Rates vom 22.9., daß jeder Zunftmeister das kgl. Mandat verkünden und bei Androhung schwerer Strafen zu dessen Einhaltung ermahnen soll (Konz., mittwoch St. Mauritzen tag; StdA Memmingen, A 1/1, unfol.). 
3
 Die Stadt Köln teilte ihrem Gesandten am kgl. Hof, Dietrich Meinertzhagen, mit Schreiben vom 17.9. mit, daß man das Mandat am 15.9. durch die Morgensprache öffentlich verkündet (HAStd Köln, V+V, V 126A, fol. 160) und die kgl. Ausschreiben bezüglich des kgl. Kammergerichts [Nr. 941] angeschlagen habe (Kop.; HAStd Köln, Briefbücher, Nr. 43, fol. 277–279, hier fol. 278’). Eine Woche später erreichte eine – demnach inzwischen gegenstandslose – Beschwerde Hg. Johanns von Kleve über Kölner Proviant- und Warenlieferungen nach Geldern und auch an die Franzosen den Magistrat (Or. Kleve, sonnendach post Lamberti [19.9.]; präs. Köln, 24.9.; HAStd Köln, Handel 8, fol. 214–214’).
1
 Beratung der Frankfurter Ratsherren über das kgl. Mandat am 9.9. (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 45). Mieg (Politique, S. 17) weist ein an die Stadt Mülhausen/Elsaß adressiertes Exemplar nach.
1
 Mandat Kg. Maximilians an die Stadt Rothenburg vom 27.7.1507, für die ihnen auferlegten 7 Pferde und 45 Fußsoldaten Georg von Schaumberg mit einer entsprechenden Anzahl von Pferden anzuwerben (Kop. Konstanz; GNM Nürnberg, Hist. Archiv, Rst. Windsheim, Fasz. I, unfol.). Das von Rothenburg um Rat gebetene Nürnberg teilte am 29.8. mit, daß Schweinfurt vor wenigen Tagen ein ähnliches Mandat zugegangen sei. Man habe geraten, Schaumberg zu antworten, daß man gern willfahren würde, doch das Kontingent für den Romzug bereits vor Eintreffen seines Schreibens bestellt habe. Esslingen habe um die Anberaumung eines Schwäbischen Städtetages gebeten, der nach Ulm ausgeschrieben worden sei (Kop., sonntag nach Augustini;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 7’-8).
1
 Laut einer undatierten Aufzeichnung ließ Hg. Georg seinen Bruder durch Sigmund von Maltitz über die Höhe des sächsischen Anschlags – 12 000 fl. – informieren und zu Beisteuerung eines angemessenen Anteils auffordern. Hg. Heinrich bat daraufhin den Hochmeister des Deutschen Ordens, Hg. Friedrich von Sachsen, der zu dieser Zeit in Streitigkeiten zwischen seinen Brüdern vermittelte, Hg. Georg zum Verzicht auf diese Forderung zu veranlassen, da der zwischen ihnen geschlossene Vertrag [vom 30.5.1505; Müller, Reichstagsstaat, S. 505f.; Kötzschke/Kretzschmar, Geschichte, S. 167; Groß, Geschichte, S. 36f.; Rogge, Herrschaftsweitergabe, S. 262f.; Leisnerig, Ordnung, S. 185f.] keine solche Verpflichtung vorsah. Einige Zeit später schickte Hg. Georg seinem Bruder Heinrich dann das obige kgl. Schreiben zu, das Hg. Jorge mit sich von Costenz gebracht hatte und vor disem antragen bei sich gehebt (HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8186/1, fol. XCI’). So beantwortete Hg. Heinrich das kgl. Mandat erst am 16.11.1507 mit dem Hinweis, daß er laut der mit seinem Bruder geschlossenen Verträge nicht verpflichtet sei, aus seinen Besitzungen etwas beizusteuern, da Hg. Georg sämtliche Zahlungsverpflichtungen übernommen habe. Aber nicht destweniger, dieweyl ich euer kgl. Mt. vorgenomen reyße, die der Almechtige mit gnaden und glucklicher widerfart seliglichen geruche zu vorleyhen, zu fordern ufs genzlichste begirig, wil ich mich, so dieselbe iren weg zu nemen begynnen, alßo bey euer kgl. Mt. erzeygen, das sunder zweifel dieselben darab gnedigs gefallen empfahen werden (Or. Freiberg, dinstage nach Martini; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 109–109’. Kop.; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8186/1, fol. XCII’-XCIII’).
a
–a wie ... hat] Randverm.: Nit registrirt.
1
 Der Freisinger Administrator, Pfgf. Philipp, antwortete am 20.9., daß es in seinen verstreuten Hftt. keine geeigneten Adligen gebe (Or. Freising, montag St. Matheus abent, Registraturverm. G[abriel Kramer], ex.-Verm. bei der Adresse; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 88).
1
 Gemäß Aufforderung Kg. Maximilians vom 12.8. [Nr. 748].
2
 Vgl. Nr. 744 [Pkt. 7].
3
 Am 11.11. beauftragte Kg. Maximilian den Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen, allen Reichsständen die Abhaltung von Prozessionen, Kreuzgängen und Fürbitten für einen erfolgreichen Romzug zu befehlen (Konz. mit ex.-Verm., Kaufbeuren; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 105).
1
 Hg. Georg kündigte Gf. Edzard wohl unter Übersendung des kgl. Schreibens am 13.9. an, daß er am 18.10. (St. Lukas) dessen Anteil an der Romzughilfe – 9 Reiter, 12 Fußsoldaten und 360 fl. – in Empfang nehmen wolle (Konz. Schellenberg, montags nach nativitatis Marie; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8182/7, fol. 269. Regest: Baks, Inventaris, Nr. 820, S. 208).
1
 Vgl. Nr. 201.
2
 Bereits am 27.7. – unmittelbar nach dem Ende des RT – hatte das Domkapitel auf Antrag Bf. Hugos einige Mitkapitulare mit den Beratungen über das Subsidium beauftragt (Krebs, Protokolle des Konstanzer Domkapitels, Nr. 3072, S. 93).
1
 Vgl. Nr. 763. Mit Schreiben vom 13.9. bevollmächtigte Kg. Maximilian die Stadt, auch Hilfsgelder von anderen Ständen entgegenzunehmen und dafür Quittungen auszustellen. Falls Stände die Frankfurter Quittung nicht akzeptieren würden, sollte der Rat statt dessen einen Reversbrief ausstellen, daß er das Geld erst nach Eingang der kgl. Quittung auszahlen werde. Über erfolgte Zahlungen sollte die Stadt Hans von Landau informieren, der beauftragt war, ihr die kgl. Quittungen zuzusenden. Im Gegenzug sollte dem Reichsschatzmeister dann das Geld ausgehändigt werden. Im übrigen war Frankfurt gehalten, über die Auszahlungen an Landau Kg. Maximilian zu unterrichten. Die Kosten für Botenlöhne und andere Ausgaben sollte ebenfalls Landau erstatten (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. G. v. Thurn, Registraturverm. B. Hölzl, Verm. über den Eingang des Originalschreibens am 17.9. (fritag nach exaltationis crucis); ISG Frankfurt, RTA 23, fol. 101–101’. Kredenzbrief des Hans von Landau für J. Storch als Gesandten nach Frankfurt, Kop. Konstanz, 13.9.1507; ebd., fol. 105’). Vor Eingang des Schreibens – am 16.9. – hatten die Frankfurter Ratsherren beschlossen, alle Stände, die ihre Absicht bekundet hatten, Zahlungen zur Romzughilfe in Frankfurt zu hinterlegen, über die nunmehr vorliegenden kgl. Quittungen zu informieren (ebd., BMB 1507, fol. 50). Mit Schreiben vom 21.9. wiederholte Kg. Maximilian seine Anfrage an die Stadt nach der Höhe der eingezahlten Gelder (Kop. Innsbruck; ebd., RTA 23, fol. 110). Am 23.9. quittierte der Frankfurter Altbürgermeister Hamman von Holzhausen Johann Storch den Empfang von 3 fl., 1 ß an Botenlöhnen für die Weiterleitung der kgl. Schreiben (Kop., donrstag nach St. Matheus tag; ebd.). Am 30.12. beschlossen die Frankfurter Ratsherren, eine Anfrage des kgl. Schatzmeisters Hans von Landau mit dem Hinweis zu beantworten, daß keine Zahlungen eingegangen seien (ebd., BMB 1507, fol. 83).
a
–a für ... fl.] In B entsprechend: für 8 Fußsoldaten 384 fl.rh. In C entsprechend: für 30 Reiter und 40 Fußsoldaten 5520 fl.rh. In D entsprechend: für 5 Fußsoldaten 240 fl.rh. – Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939.
1
 Das Zahlungsmandat wurde vermutlich an sämtliche im Reichsanschlag erfaßten – und von Boten erreichbaren – Stände verschickt. Für Straßburg etwa war erst im März 1507 eine Quittung über die Erlegung der Kölner Reichshilfe ausgestellt worden (Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1408f. Anm. 51).
2
 Im Fall Frankfurts erging das Mandat ungeachtet der in Konstanz zustandegekommenen Einigung mit der Stadt über die Zahlung der Reichshilfe [Nr. 646, Pkt. 1]. So registrierte der Frankfurter Magistrat zwar den Eingang des kgl. Mandats, faßte jedoch keine weiteren Beschlüsse (Beratung des Magistrats am 9.9.1507; ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 45).
3
 Laut Nr. 744, Anm. 7.
4
 Der kgl. Marschall Klaus Reinhart hatte Nordhausen am 5.7. über seinen Auftrag vom Kg. informiert, gemeinsam mit dem kgl. Speisemeister Wolf Haller die Ausstände der 1505 auf dem Kölner RT bewilligten Reichshilfe einzutreiben. Da beide wegen anderweitiger Angelegenheiten des Kg. verhindert waren, schickten sie an ihrer Stelle den kgl. Sekretär Hermann van Mynden und Bernhard Glatz (Or. Köln; StdA Nordhausen, R, Da 5, fol. 112–112’). Nordhausen instruierte den Hauptmann seines Romzugskontingents, Johann Butler, am 16.10., dem Kg. oder dem kgl. Schatzmeister Hans von Landau mitzuteilen, daß Nordhausen nicht zum Kölner RT eingeladen worden sei. Man habe sich im vergangenen Sommer durch seinen Gesandten auf dem Konstanzer RT erklären wollen, doch sei dieser abgereist, bevor ihn die Instruktion erreicht habe. Und het die meynung, das die von Northusen in vorzeiten von des Reichs wegin ein merglich summa gelts ausgeben, dargegen hetten sie verschreibung, das sie dem Reiche nit dienen sollen, es sei dan, das ine solich summa erst bzalt und widergeben werde. Darbei sein sie anher pliben. Und wiewol sie wol angeslagen, so haben sie doch solichs alleweg kgl. Mt. zu erkennen gegeben, die sie auch darbei bleiben lasen. Hinsichtlich des Romzuges zu Ehren von Kg. und Reich wollten sie diese Verschreibung jedoch nicht geltend machen (Kop., sonnabinds am tag Galli; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 8–9, hier 8’-9). Butler berichtete am 10.11., daß Landau die Vorlage des Privilegs wünsche, bis dahin aber in dieser Sache nichts unternehmen werde (Or. Konstanz, mitwochen nach Leonhardi; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 15–16’, 17’-18’, hier 16’).
5
 Nördlingen wies in seiner Antwort vom 6.9. darauf hin, daß es gemäß einer in Straßburg ausgestellten Quittung [vgl. Nr. 498, Anm. 3] den Anschlag bereits bezahlt habe (Kop., montags St. Mangen tag; StdA Nördlingen, Missivbücher 1507, fol. 84–84’). Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1407 Anm. 42.
6
 Die Nürnberger Kanzlei stellte an diesem Tag ein Recepisse über die Übergabe von vier offenen gedruckten Mandaten und zweier an die Stadt adressierter Schreiben durch den kgl. Boten Oswald Geltinger aus (Kop., freitag nach nativitatis Marie, Verm.: Ex cancelleria;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 22). Nürnberg schickte am 14.9. eine Abrechnung über die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kölner Reichsanschlag an Kg. Maximilian und bot ihm die Zahlung der noch ausstehenden 175 fl., 1 lb, 19 d. an (Kop., eritag des hl. creuz tag seiner erhöhung; ebd., fol. 26–27, hier 26’-27). Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1405f. Anm. 38).
7
 Serntein teilte Kg. Maximilian am 29.1.1508 mit, daß Hg. Albrecht von Mecklenburg ihm gegenüber angekündigt habe, für den Romzug Truppen anzuwerben. Doch habe der Hg. eröffnet, daß er zwar nach dem Dafürhalten des Kg. damit vereinbarungsgemäß die Kölner Reichshilfe abdiene [vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1404 Anm. 31], er aber nicht glaube, daß sein Bruder [Hg. Heinrich] in Anbetracht der kgl. Schulden Geld schicken werde (Mundum mit Korrekturen und Registraturverm., Bozen; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 44–44’). Kg. Maximilian einigte sich daraufhin mit Hg. Albrecht auf eine Bestallung mit 45 Reitern und 8 Kürassieren (Or. Perg. m. S., Bozen, 1.2.1508; LHA Schwerin, 1.1–2 Ksl. Privilegien, Nr. 4). Ob Hg. Heinrich den Einsatz seines Bruders mitfinanzierte, ist unklar. In einem Ausschreiben vom 24.12.1508 [wohl richtig: 26.12.11507!] begründete er eine Steuerforderung jedenfalls mit Zahlungen an diesen im Zusammenhang mit Reichsangelegenheiten (Hegel, Geschichte, S. 175f., Nr. 22; Schnell, Mecklenburg, S. 297).
8
 Mieg (Politique, S. 17) weist ein an die Stadt Mülhausen/Elsaß adressiertes Exemplar nach. Das Mandat an die Ff. von Anhalt (Or. Druck; LHA Sachsen-Anhalt, Abt. Dessau, Z4 I, 112 Nr. 3/14) ist verlorengegangen.
1
 Mit Schreiben vom 12.12. wies Kg. Maximilian die Gff. von Montfort an, Gangolf von Hohengeroldseck rückwirkend ab dem 16.10. für die ihnen auferlegten und von diesem in Dienst genommenen Reiter zu bezahlen und anstelle der Fußknechte ebenfalls Reiter anzuwerben (Or. Memmingen, Registraturverm. S. Bruefer; HStA München, Montfort, U 277. Vid. Kop. von 1575; HStA Stuttgart, B 123 M, Bd. 438, Stück-Nr. 42).
1
 Kg. Maximilian hatte dem Jülicher Gesandten Friedrich von Brambach am 8.3. durch Niklas Ziegler eröffnet, daß er Hgin. Margarethe sowie Sigmund Pflug und anderen kgl. Räten befohlen habe, die Verhandlungen mit Hg. Wilhelm und dem Jülicher Landschaftsausschuß über eine Dienstverpflichtung des Hg. mit 400 Reitern und 600 Fußsoldaten zum Einsatz gegen Geldern zum Abschluß zu bringen (Instruktion Kg. Maximilians für Ehgin. Margarethe, Mgf. Christoph von Baden, F. Rudolf von Anhalt, Wilhelm von Croy, Johann von Luxemburg (de Ville), [Corneille de] Berghes und Dr. Sigmund Pflug zu Verhandlungen mit Jülich und anschließend mit den in Löwen versammelten ndl. Ständen, frz. Or. Straßburg, 31.3.1507, Verm. prps., Gegenz. Waudripont; AD Lille, B 18846/29679). Nach persönlichen Verhandlungen mit dem Kg. hatte Hg. Wilhelm zuvor bereits zugesagt, die Angelegenheit auf der Grundlage eines von Niklas Ziegler erstellten Memorials vor seine Landstände zu bringen. Der röm. Kg. drängte nun auf die unverzügliche Aufnahme der Beratungen des Hg. mit seinen Räten und Landständen. Dem Wunsch Wilhelms, an den kgl. Hof zu kommen, wollte der Kg. angesichts der sweren leuf nicht willfahren. Die erbetene Erhöhung des Düsseldorfer Rheinzolls lehnte er wegen des zu erwartenden Widerstands der Stadt Köln ebenfalls ab. Ebenso verschob er eine Antwort wegen der vom Hg. angestrebten niederländischen Statthalterschaft mit dem Hinweis, daß er bislang noch nichts zur Bildung der neuen Regierung unternommen habe (Or., act. Hagenau, Unterz. N. Ziegler; HStA Düsseldorf, JB I, Nr. 271, fol. 113–114). Wohl auch wegen des ausbleibenden Entgegenkommens Kg. Maximilians lehnte Hg. Wilhelm die Dienstverpflichtung gegen Geldern ab (Duncker, Fürst, S. 13).
2
 Vgl. zu den Schulden Kg. Maximilians bei Hg. Wilhelm Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 649, S. 928f. mit Anm. 3 und 4. Laut einem aus dem Jahr 1508 datierenden Verzeichnis des Jülicher Kanzlers Dr. Wilhelm von Lüninck betrug die Restschuld nach Abzug der bis einschließlich 1507 erfolgten Zahlungen 34 800 fl. Lüninck berücksichtigte dabei auch, daß bis dahin weder die zugesagte Lieferung von Kupfer im Wert von 2300 fl. erfolgt war noch Erkelenz und Krickenbeck an Jülich übergeben worden waren (Konz. Hd. Lüninck, s.d.; HStA Düsseldorf, JB I, Nr. 271, fol. 43–44’). Kg. Maximilian hatte – nach Vorverhandlungen Niklas Zieglers in Rottenmann am 23.10.1506 (Artikel Jülichs für Ziegler zum Vortrag an Kg. Maximilian, Or., Unterz. N. Ziegler; ebd., fol. 111–112) – am 8.3.1507 versprochen, sich um die Umsetzung seiner Schuldverschreibung durch Frankfurt, das die Aushändigung der Stadtsteuer an Jülich verweigerte, zu bemühen. Außerdem wollte er wegen der vertragsgemäßen Übergabe Erkelenz’ und Krickenbecks selbst in den Niederlanden verhandeln sowie das zugesagte Kupfer liefern und die 39 Tonnen Pulver bezahlen. Er versicherte, die Expektanz auf ein Reichslehen nicht zu vergessen [Nachweis s. Anm. 1].
3
 Richtig: 45 Reiter [Nr. 271, Pkt. 4, fol. 591’].
4
 Kg. Maximilian behandelte in seiner Antwort am 20.9. die Schuldenfrage hinhaltend. Bezüglich der ersten Rate der Hg. Wilhelm verweigerten Frankfurter Stadtsteuer in Höhe von 900 fl. verwies er auf den Dortmunder Anteil an der Romzughilfe in Höhe von 680 fl. [vgl. Nr. 902, Anm. 104]. Die Übergabe der Hft. Montfort als Pfand lehnte er unter den gegebenen Umständen ab. Wegen der bislang unterbliebenen Kupferlieferung bat der Kg. um Geduld. Er sagte zu, die niederländische Statthalterregierung zur Bezahlung des gelieferten Pulvers aufzufordern. Wegen des nach Meinung Hg. Wilhelms überhöhten Konstanzer Anschlags will kgl. Mt. gnediglich darein sehen, damit sein Gn. deßhalben zimblicher weise gehalten werde. Die Kosten Hg. Wilhelms für seine Mission in den Niederlanden sollten mit dessen Reichsanschlag verrechnet werden, wegen der Restsumme wollte er durch Niklas Ziegler Bescheid geben. Obzwar nicht Statthalter, so sollte der Hg. wenigstens oberster Feldhauptmann in den niederburgundischen Landen werden. Ziegler sollte die entsprechenden Dokumente überbringen und den Hg. überdies über die militärischen Planungen gegen Frankreich und Geldern unterrichten. Die erbetene Erhöhung des Düsseldorfer Rheinzolls erachtete Kg. Maximilian als unmöglich. Seine Zusage über ein Lehen im Wert von 1500 fl. [Ochsenfurt, 1.11.1505; Lacomblet, Urkundenbuch IV, Nr. 493, S. 611] wollte er dagegen vollziehen, sobald ein entsprechendes Objekt heimfallen würde (Or. Innsbruck, Unterz. N. Ziegler, Verm.: Dise antwurt van kgl. Mt. ist durch Frid[rich] van Branbach mir [= Wilhelm von Lüninck] overantwurt ze Bourch uf dinxtach neist na St. Remeysdach [5.10.]; HStA Düsseldorf, JB I, Nr. 272, fol. 24–24’, 25, 26).
1
 Richtig: 62 [Nr. 271, Pkt. 2].
2
 Tatsächlich hatte Ebf. Ernst vor seiner Abreise aus Konstanz vom Kg. die Aussetzung der Romzughilfe erwirkt (Ebf. Ernst von Magdeburg an Kg. Maximilian, Or. Magdeburg, mittwoch vigilia Katherine virginis [24.11.]1507, Postverm.: In seiner kgl. Gn. selbs hande; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 113–113’).
1
 Es handelte sich um die Ebff. von Mainz (2000 fl.), Trier (2000 fl.), Köln (2000 fl.), den Lgf. von Hessen (2000 fl.), den Bf. von Speyer (440 fl.), Gf. Philipp von Solms (270 fl.), Gf. Ludwig von Isenburg (360 fl.), Gf. Bernhard von Solms (200 fl.), den Gf. [Heinrich] von Nassau-Breda-Dillenburg (840 fl.), Gf. Reinhard von Hanau (240 fl.), Gf. [Eberhard] von Königstein-Eppstein (120 fl.), Kf. Joachim von Brandenburg (2000 fl.), Gf. Philipp von Hanau (270 fl.), die Ganerben zu Friedberg (360 fl.), die Städte Friedberg (240 fl.), Gelnhausen (240 fl.), Frankfurt (1040 fl.), Nürnberg (1760 fl.), Schweinfurt (270 fl.), Worms (600 fl.) und Speyer (600 fl.), den Abt von Maulbronn (240 fl.), die Städte Schwäbisch Hall (510 fl.) und Heilbronn (460 fl.), Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken (150 fl.), die Städte Offenburg (360 fl.), Gengenbach (270 fl.), Zell (170 fl.) und Köln (1760 fl.) sowie Gf. Reinhard von Bitsch-Lichtenberg (150 fl.) (Kop., Überschr.: Tenor scedule Frankfort; ISG Frankfurt, RTA 23, fol. 99’-100). Unmittelbar vor Eingang des Schreibens Landaus, am 14.9., hatten die Frankfurter Ratsherren beschlossen: Obe imant von steten gelt deß anslags, zu Costenz ufgericht, erlegen wulte, dwile aber der rat deß keynen sondern befehel hait, mogen die rechenmeister gewegen und gezalt und darnach verpitschit hinder sich in depositum nemen uf zymlich erkenteniß (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 48’). Entsprechend bestätigte Frankfurt am 15.9. der Stadt Schweinfurt den Empfang von 270 fl., die ihre Ratsherren Hans Zull und Balthasar Fehleisen (Felysen) überbracht hatten (Kop., mitwoch nach exaltacionis sanctae crucis; ebd., RTA 23, fol. 102; 103). Am 17.9. informierte man Schweinfurt über den inzwischen eingegangenen kgl. Befehl. Die Quittung wurde dem Schweinfurter Bürger Hans Bodenstein (Potenstein) ausgehändigt (Kop., fritags nach exaltacionis crucis; ebd., fol. 102’). Friedberg erklärte, die Romzughilfe nicht bezahlen zu können, und bat Frankfurt, dies gegenüber den kgl. Einsammlern zu entschuldigen. Frankfurt schlug vor, sich entweder direkt an den röm. Kg. zu wenden oder wenigstens eine schriftliche Erklärung zur Aushändigung an die kgl. Bevollmächtigten zu schicken (Beschluß vom 21.9.; ebd., BMB 1507, fol. 52’). Am 5.10. wurde die daraufhin aus Friedberg gesandte Erklärung zu den Akten gegeben (ebd., fol. 58).
2
 Der Frankfurter Rat bestätigte am 15.9. den Empfang der 30 Quittungen (Or. m. S., mitwochen nach exaltacionis sancte crucis [15.9.]1507; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 3. Kop.; ebd., RTA 23, fol. 99). Darunter befand sich u.a. die Quittung Kg. Maximilians für Frankfurt über den Empfang von 1040 fl. (Or. Konstanz, 28.8.1507; Verm. amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. S. Bruefer; ebd., Reichssachen II, Nr. 203, Nr. 1).
3
 Am 18.9. übergab der Frankfurter Magistrat 3170 fl. an Storch (Notiz, Kop., sabatho post exaltacionis crucis; ISG Frankfurt, RTA 23, fol. 104). Die Summe setzt sich zusammen aus dem durch Heinrich Kriech geleisteten Heilbronner Beitrag von 460 fl., die 270 fl. der Stadt Schweinfurt, am 18.9. durch den Frankfurter Schöffen Ort zum Jungen als Bevollmächtigten des Bf. von Speyer überbrachte 440 fl. und am gleichen Tag durch den Kurmainzer Kammerschreiber Johann Wenck angewiesene 2000 fl. Der Frankfurter Rat übergab dagegen die kgl. Quittung an den ebfl. Mainzer Kanzleischreiber Martin Goel (Verzeichnis über eingegangene Zahlungen, Kop., s.d.; ebd., fol. 109–109’). Zu dieser Summe kamen noch die 1040 fl. der Stadt Frankfurt (Empfangsbestätigung des Hans von Landau für Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt über ausgehändigte Gelder, Or. s.l., donerstag nach St. Mauritien tag [23.9.]1507; ebd., Reichssachen II, Nr. 203, Stück-Nr. 42. Kop.; ebd., RTA 23, fol. 104–104’. Mitteilung des Frankfurter Rates an Kg. Maximilian über die erfolgte Auszahlung, Kop., sontags nach Dionisii [10.10.]1507; ebd., fol. 111).
1
 Es handelt sich um die Nrr. 748 und 936. Das dritte Schreiben bzgl. der in Augsburg eingegangenen Zahlungen zur Romzughilfe liegt nicht vor.
1
 Liegt nicht vor.
1
 In einem späteren Zahlungsmandat wies Kg. Maximilian den Propst darauf hin, daß er ihn wegen der Konstanzer Reichshilfe bereits mehrmals vergeblich gemahnt habe. Er benötige die Hilfe für sein Unternehmen und wolle ihm gegenüber nicht darauf verzichten. Der kgl. Rottenmeister Jost von Wannis habe Befehl, seinen Beitrag – 180 fl. für die drei Reiter, 190 fl. für die acht Fußsoldaten und 240 fl. Bargeld, zusammen 610 fl. – erneut bei ihm anzumahnen. Befiehlt ihm, das Geld dem kgl. Zahlschreiber Matthäus Plöchel gegen Quittung auszuhändigen (Konz. mit ex.-Verm., s.d.; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 35 (alt Schuber 61), Nr. 470, fol. 85–86).
1
 Liegt nicht vor. Offensichtlich ersuchte Kaufbeuren um Nachlaß an der Romzughilfe.
1
 Die Instruktion Kg. Maximilians für Ziegler stimmt inhaltlich mit seinem Schreiben an Kf. Joachim von Brandenburg vom 3.10. [Nr. 776] überein (Kop. Steinach, 25.9.1507; StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, nach fol. 199. Kredenzbrief Kg. Maximilians an Lgf. Wilhelm von Hessen, Or. m. S., Steinach, 26.9.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. J. Renner, ebd., nach fol. 203). Ziegler verhandelte nicht persönlich mit Lgf. Wilhelm, sondern sandte ihm, da er in Nördlingen unabkömmlich war, lediglich seine Gesandtschaftsunterlagen zu. Zugleich wies er auf die geänderten Pläne des Kg. hinsichtlich der Romzughilfe hin (Or. Nördlingen, 6.10.1507, ebd., unfol.).
2
 Der venezianische Gesandte Vincenzo Querini mutmaßte in einem Bericht an den Dogen vom 1.10., daß der von Kg. Maximilian angestrebte Reichskrieg gegen Frankreich in Flandern und Burgund stattfinden könnte, zumal Venedig den Durchzug für das kgl. Heer verweigerte – il che Dio permetti che sia per la sua bontà, azò che quella povera Italia per le guerre de do potentissimi re ultramontani, che in essa se facesseno, non restasse funditus desolat[a] (ital. Kop. Hall, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 111’-112, hier 112; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 172–172’). Der Rat der Stadt Frankfurt teilte seinem Bevollmächtigten Johann Frosch am 26.10. mit, daß man Informationen erhalten habe, wonach der röm. Kg. den rheinischen Ff. verkündet habe, daß der Romzug nicht stattfinden werde, zumal nur wenige Stände ihre Kontingente nach Konstanz entsandt hätten. Frosch wurde angewiesen, in diesem Fall nach Hause zurückzukehren und sich nicht anderswohin schicken zu lassen, da die Bewilligung der Stände nur für den Romzug galt (Or., dinstage nach XIM virginum; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42). Frosch antwortete am 10.11. aus Konstanz, daß er dies für eine Falschmeldung halte, da sich in Konstanz und Umgebung Truppen versammelt hätten, die derzeit auf kgl. Befehl hin nach Innsbruck weiterzögen. Der Romzug werde also durchgeführt (Or.; ebd., Stück-Nr. 42).
a
–a 9 ... Fußsoldaten] In B entsprechend: 2 Reiter und 4 Fußsoldaten. In C entsprechend: 5 Fußsoldaten.
1
 Laut beiliegendem Verzeichnis wurden gleichlautende Schreiben durch mgfl. brandenburgische Gesandte (Instruktion Mgf. Friedrichs für diese, Kop., s.d.; StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 340–342) außerdem folgenden Ständen zugestellt: Schweinfurt (6 Reiter, 9 Fußknechte), Abt von St. Emmeram/Regensburg (5/12), Lgf. von Leuchtenberg (4/2), Äbtissin von Obermünster/Regensburg (0/5), Nordhausen (0/26), Rothenburg/Tauber (10/23), Goslar (10/23), Gff. Wolfgang und Joachim von Oettingen (9/12), Windsheim (5/9), Abt von Waldsassen (4/4), Mühlhausen/Thür. (0/26), Gf. Hermann von Henneberg (9/6), Äbtissin von Niedermünster/Regensburg (2/4). Summe: 73 Pferde, 167 Fußsoldaten. Nach Umrechnung der Fußsoldaten in Reiter – 2½ Fußknechte für einen Reisigen gerechnet – und zuzüglich des Kontingents Mgf. Friedrichs von Brandenburg von 48 Pferden ergibt sich eine Truppe von 188 Reitern (StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 317; 317’; 338–338’).
Da die Originalquittungen über die Truppenhilfen der Gff. Wilhelm und Hermann von Henneberg sowie der Städte Nordhausen, Goslar, Schweinfurt, Mühlhausen und Windsheim (Quittungen Kg. Maximilians, jew. Or. Innsbruck, 22.9.1507, Verm. prps., Gegenz. Serntein, Registraturverm. J. Villinger; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nrr. 7480, fol. 309–315’) in der mgfl. Überlieferung verblieben sind, ist davon ausgehen, daß diese Stände der kgl. Aufforderung nicht Folge leisteten [vgl. auch Nrr. 806, 808]. Tatsächlich teilten Goslar, Nordhausen und Mühlhausen dem Überlinger Magistrat mit Schreiben vom 5.10. mit, daß man die Fußknechte und die Geldhilfe nicht rechtzeitig zum vorgeschriebenen Termin, dem 16.10., in Konstanz haben werde, und baten, das Geld gegebenenfalls auszulegen (Or., dinstags nach Francisci confessoris; GLA Karlsruhe, 225/117, unfol.). Die Stadt Windsheim wies Mgf. Friedrich in ihrer Antwort darauf hin, daß sie aufgrund eines kgl. Mandats [Nr. 748] ihren Anteil an der Konstanzer Truppen- und Geldhilfe bereits erlegt habe (Or., mitwochen nach Dionisii [13.10.]1507; ebd., Stück-Nr. 42–320’). Abt Georg von Waldsassen machte geltend, daß sein bis auf die Grundmauern niedergebranntes Kloster zahlungsunfähig sei und er den Kg. deshalb um Erlaß der Reichssteuer ersuchen werde (Or., donerstags St. Ursula tag [21.10.]1507; ebd., Stück-Nr. 42–321’). Der mgfl. Sekretär Hans Rorer berichtete am 28.10. an Mgf. Friedrich über seine Mission zu den vier Prälaten und Prälatinnen. Demnach ging die Äbtissin von Niedermünster von einem Schreibfehler im Reichsanschlag aus, da sie darin viel zu hoch belastet sei. Bezüglich Waldsassens verwies Rorer auf das obige Schreiben des Abtes. Die Äbtissinnen von Ober- und Niedermünster bäten Mgf. Friedrich ihrerseits, ihre Bitte um Erlaß der Reichssteuern beim Kg. zu unterstützen (Or. m. S., donerstag nach Ursule; ebd., fol. 322–322’, Nr. 84). Laut der Schlußrelation Rorers zahlte der Abt von St. Emmeram nach der Zurückweisung seiner Bitte um Erlaß der Romzughilfe durch Kg. Maximilian schließlich gegen kgl. Quittung 288 fl. – davon allerdings 50 verbotene und 20 unterwertige fl., was wenigstens teilweise durch eine zusätzliche Zahlung von 5 guten fl. kompensiert wurde – und stellte für die Restsumme von 300 fl. einen bis Weihnachen einzulösenden Schuldbrief aus. Die Äbtissin von Obermünster willigte schließlich ebenfalls in die Zahlung ein und stellte gegen Aushändigung der kgl. Quittung einen Schuldbrief in Höhe von 120 fl. aus, doch sollte Mgf. Friedrich im Gegenzug beim Kg. ihre Bitte um Verringerung ihres Reichsanschlags und Erlaß des Kammerzielers unterstützen. Die Äbtissin von Niedermünster bestritt, für zwei Reiter und vier Fußsoldaten 216 fl. schuldig zu sein. Sie verwies darauf, gemäß kgl. Mandat für fünf Fußknechte nur 120 fl. zahlen zu müssen, und bot die Zahlung bis Weihnachten an. Über die Annahme der Offerte mußte allerdings noch der Mgf. entscheiden, Rorer hinterlegte die kgl. Quittung einstweilen in Regensburg. Auch Niedermünster bat um Unterstützung beim Kg. wegen eines Erlasses des Kammerzielers – anscheinend vergeblich [vgl. Nr. 946, Pkt. 12]. Die Leistung der Romzughilfe erfolgte ebenfalls [vgl. Nr. 902, Pkt. 4 mit Anm. 60]. Der Abt von Waldsassen machte die Verwüstung seines Stifts geltend, außerdem einen kgl. Brief jüngeren Datums, der nach seinem Dafürhalten mit dem von Rorer vorgelegten Schreiben nicht vereinbar war (ebd., Stück-Nr. 42–329). Die Relation des mgfl. Emissärs Cunz Gotzmann über seine Verhandlungen in Schweinfurt, Mühlhausen, Goslar und Nordhausen (Mitteilung der Statthalter und Räte in Ansbach an Mgf. Friedrich; Or. m. S., donerstag nach allerheiligen tag [4.11.]; ebd., Stück-Nr. 42–331’) liegt nicht vor. Die Quittung Kg. Maximilians über die Truppenhilfe Lgf. Johanns von Leuchtenberg verblieb lediglich als Kopie in der Brandenburg-Ansbacher Überlieferung (Kop. mit imit. Verm. prps., Gegenz. Serntein und Registraturverm. J. Villinger, Innsbruck, 22.9.1507; ebd., fol. 316’, [zu Stück-Nr. 42]), was als Indiz für die Zahlung Leuchtenbergs gelten kann.
1
 Nürnberg vertrat die Ansicht, daß die Abtei St. Egidien von Reichsanlagen befreit war, da Ks. Sigismund 1426 dem Nürnberger Rat die Vogtei und die Schirmgerechtigkeit verliehen hatte [Urkunde vom 12.3.1426; Altmann, Urkunden II, Nr. 6552, S. 36]. Nach Auffassung der Stadt war jeder Reichsstand berechtigt, die seiner Schirmherrschaft unterstehenden Prälaten von den Reichssteuern zu eximieren. Das Reichskammergericht sanktionierte schließlich 1567 diese Position (Gümbel, Berichte, S. 309 Anm. 1).
2
 In dem vom 14.9. datierenden Schreiben teilte der Nürnberger Rat mit, daß er die ihm aufgetragenen kgl. Briefe [s. Nr. 744, Anm. 1] weitergeleitet habe, die Empfangsbestätigungen würden der kgl. Kanzlei zugehen. Die Botenkosten übernehme die Stadt. Der noch ausstehende Rest der Kölner Reichssteuer in Höhe von 175 fl. werde beglichen. Dem Schreiben liege ein Verzeichnis über schon geleistete Zahlungen [s. Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 939, S. 1405f. Anm. 38] bei (Kop., eritag des hl. creuztag seiner erhöhung;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 26–27. Gümbel, Berichte, S. 310 Anm. 2).
3
 Vgl. zur Affäre Borromäus Nr. 925 [Pkt. 3].
4
 Gemeint ist wohl irrtümlich das Fassatal. Richtig vermutlich: Suganertal.
1
 Liegt nicht vor. Der Anfang September 1507 nach Leipzig einberufene sächsische Landtag hatte die Kostenschätzung Hg. Georgs für sein Romzugskontingent auf 12 000 fl. akzeptiert, bei der Umlage der Steuer jedoch anteilige Zahlungen Hg. Heinrichs, der Bff. von Meißen und Merseburg sowie der albertinischen Dynasten einkalkuliert (Goerlitz, Staat, S. 359, 436f.). Die Mission Wertherns und Pflugs ist in diesem Zusammenhang zu sehen.
Hg. Georg versuchte vor den Erfurter Verhandlungen vergeblich, sich mit Kursachsen über eine einheitliche Linie gegenüber den sächsischen Reichsprälaten und -grafen zu verständigen (Instruktion für Günther von Bünau als Gesandten zu Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen, Kop., s.d.; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10511/2, fol. 131–132). Auf einem nach Altenburg einberufenen gemeinsamen Rätetag mußte der sächsische Gesandte Johann von Pack feststellen, daß die kursächsischen Räte lediglich auf Anhören bevollmächtigt waren. Pack kündigte diesen gegenüber an, daß Hg. Georg allein mit den Prälaten, Gff. und Hh. verhandeln werde (Relation Packs an Hg. Georg, Kop., am tage St. Mathey [21.9.]1507; ebd., fol. 137–141’).
2
 Stolberg leistete dem Hg. keinen Beitrag, sondern zahlte weiterhin die geforderten Beiträge an das Reich (Brückner, Reichsstandschaft, S. 207).
1
 Vgl. Nr. 644, Anm. 1.
2
 Vgl. Nr. 457, Anm. 2.
1
 Liegt nicht vor.
2
 Von diesem Schreiben machte Kg. Maximilian auch dem Innsbrucker Regiment Mitteilung, das ihm das bfl. Schreiben übersandt hatte (Konz. mit ex.-Verm., Innsbruck, 25.9.1507, Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 16–16’).
1
 Am 18.11. beschloß eine weitere Versammlung in Mergentheim, zu Anfang Dezember jedenfalls einen Großteil des Ordenskontingents, wie von Adelmann mit Kg. Maximilian vereinbart, unter den Befehl Gf. Wolfgangs von Fürstenberg nach Hagenau zu schicken. Lammersheim hingegen wurde die Teilnahme am Romzug für den Fall, daß es gegen Venedig gehen sollte, erlassen (Biskup/Janosz-Biskupowa, Protokolle, Nr. 20, hier S. 110f., 112).
1
 Laut dem Entwurf einer kgl. Bestallung für Kf. Joachim sollte dieser mit 130 Pferden (100 leichte Reiter mit 30 Troßpferden) für die Dauer von sechs Monaten gegen einen Sold von 200 fl. monatlich am Romzug teilnehmen. Ein gegebenenfalls längeres Engagement wurde dabei in Betracht gezogen (Kop., s.d.; HHStA Wien, Maximiliana 40, Fasz. II/4, fol. 43–44).
2
 Kf. Joachim hatte Mgf. Kasimir mit Schreiben vom 26.9. mitgeteilt, daß er seinen Anteil an der Konstanzer Reichshilfe in Höhe von 60 Reitern, 67 Fußsoldaten und 2000 fl., abgerechnet einen zur Teilnahme am Romzug bestimmten kfl. Gefolgsmann mit sieben oder acht Reitern, in bar überweisen werde. Für die gesamte Summe sollten – zur Ehre des Hauses Brandenburg – ausschließlich Reiter angeworben und dieses Kontingent dann der Truppenabteilung Kasimirs zugeschlagen werden (Konz., [wahrscheinlich Cölln/Spree], sonntag nach Mauritii; GStA Berlin, Repos. 10, Fasz. 2 M, fol. 8). Mgf. Kasimir bekundete am 8.10. seine Zustimmung zu dem Vorschlag und zeigte sich zuversichtlich, daß der inzwischen von ihm durch ein Schreiben verständigte Kg. einwilligen werde. Angesichts des kurz bevorstehenden Aufbruchs Kg. Maximilians empfahl er dem Kf., seinen angekündigten Teilnehmer am Romzug bald loszuschicken, und kündigte an, selbst am 12.10. aus Ansbach abzureisen (Or., eh. Nachschrift Mgf. Kasimirs, Ansbach, freytag nach Francisci; GStA Berlin, Repos. 46, Nr. 3g-h, unfol.).
1
 Niccolò Frisio berichtete wohl um den 10.10. an Mgf. Francesco von Mantua, daß die reichsständischen Kontingente zu einem großen Teil auf dem Weg nach Konstanz seien, darunter Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach, Hg. [Albrecht] von Mecklenburg, Lgf. [Wilhelm] von Hessen, Lübeck und Friesland (Frisoni). Viele Stände hätten das Zwei- bis Dreifache ihres Anschlags zur Verfügung gestellt, so daß die Zahl von 30 000 Soldaten, darunter 5000 Reitern, noch übertroffen werde (ital. Or., s.l., s.d., jedoch wohl Innsbruck; StA Mantua, A.G. ser. E.II.3, busta 439, fol. 407).
Der venezianische Gesandte Vincenzo Querini referierte in seinem Bericht vom 5.10. aus Äußerungen des ferraresischen Gesandten [Antonio de’ Costabili] gegenüber seinem Sekretär Angelo Trevisan, daß ein großer Teil der Reichskontingente auf dem Weg zum Sammelpunkt sei und der Hg. von Württemberg, der Lgf. von Hessen und der Mgf. von Brandenburg[-Ansbach] Kg. Maximilian schriftlich aufgefordert hätten, nach Konstanz zu kommen, perché, come li altri signori et cità imperial intendino che sua maestà sia lì, se apresserano tanto più di esserne anchor loro (Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, Postverm.: Per eundem Baronem; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 114’-115’, hier 114’-115; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 174’-175, hier 174’). Am 9.10. erfuhr Querini durch einen Vetter des ferraresischen Gesandten in Innsbruck, daß bereits mehr als 8000 Mann in Konstanz eingetroffen seien. Dies wurde ihm auch durch einen Diener des päpstlichen Legaten Carvajal bestätigt. Et dice de più che non è principe alcun del’Imperio che non mandi a Constanza assai mazor numero de zente di quello sono obligati (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 9.10.1507; BM Venedig, ebd., fol. 116–117’, hier 117–117’; BFQS Venedig, ebd., fol. 176–177, hier 177). Carvajal selbst bekräftigte gegenüber Trevisan die Mitteilungen über das sich in Konstanz sammelnde Reichsheer (Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, 11.10.1507, Postverm.: Per Butistagnum; BM Venedig, ebd., fol. 117’-118, hier 117’; BFQS Venedig, ebd., fol. 177–178, hier 177). Vgl. Nr. 788 [Pkt. 2].
1
 Schreibfehler, richtig: Franciscus.
1
 An diesem Tag sandte Hg. Albrecht ein Antwortschreiben an den Reichsschatzmeister Hans von Landau, worin er erklärte, bereits vor Eingang seines Schreibens bezüglich der noch schuldig gebliebenen Romzughilfe eine Gesandtschaft zu Kg. Maximilian abgefertigt zu haben (Konz. München, sambstag Dionisii; HStA München, KÄA 3136, fol. 144½).
1
 Entsprechende Weisung Armstorfers an die Stadt Mülhausen, ihren Beitrag zum Romzug auf ein weiteres kgl. Mandat hin in bar auszubezahlen. Fürstenberg hatte den kgl. Zinsmeister zuvor informiert, daß Mülhausen die 50 Pferde mitfinanzieren solle, mit denen er gemäß kgl. Weisung an dem Unternehmen teilnehmen werde (Hagenau, 22.9.1507; Druck: Mieg, Politique, S. 53, Nr. 16).
1
 Entsprechendes Mandat Kg. Maximilians an Hg. Heinrich von Sachsen vom 21.11.1507 (Konz. mit ex.-Verm., Augsburg, 21.11.1507, Registraturverm.: G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 111).
2
 Kg. Maximilian befahl Bf. Thilo von Merseburg und Bf. Johann von Meißen, entweder die auf sie veranschlagten Anteile an der bewilligten Romzughilfe an Hg. Georg auszubezahlen oder sich in anderer Weise mit ihm zu einigen (Konz. mit ex.-Verm., Augsburg, 21.11.1507, Registraturverm.: G[abriel Kramer]; ebd., fol. 110).
1
 Siehe Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1401 Anm. 17.
1
 Liegen nicht vor.
2
 Am 8.3.1508 informierte Ks. Maximilian Nördlingen über das Einlenken des Domkapitels und verfügte die Aufhebung des Arrests (Or. m. S., Fragenstein, Vermm. prps./amdcp., Gegenz. M. Lang; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 2, fol. 30–30’).
1
 Liegt nicht vor. Vgl. jedoch Nr. 775, Anm. 2.
2
 Kf. Joachim bekundete dem Kg. und künftigen Ks. am 4.11. – in Beantwortung des kgl. Mandats vom 3.8. [Nr. 744] – sein Bedauern über die erfahrenen Widrigkeiten und wünschte ihm Glück und Erfolg für sein Unternehmen. Er sagte zu, sich mit der Absendung seines Beitrags zu beeilen und in seinem Territorium für das Erbitten göttlichen Beistands sorgen. Vor Absendung des Briefes war der kfl. Bote Jakob mit dem obigen kgl. Schreiben zurückgekehrt. In der daraufhin erstellten Nachschrift bedankte sich der Kf. für das Wohlwollen des Kg. und beteuerte seine Absicht, das Geld so bald wie möglich durch Eitelwolf vom Stein überbringen zu lassen. Ein eventuell noch fehlender Rest sollte durch Wechsel aufgebracht werden (Konz. [Cölln/Spree], donrstag nach omnium sanctorum; GStA Berlin, I. HA, Repos. 1, Nr. 2 A, fol. 9).
1
 Zu den Beschlüssen des Nürnberger Rates bezüglich der Romzughilfe s.StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsbücher 8, fol. 379, 390–390’, 391, 394, 394’.
1
 Rozone hatte am 10.10. berichtet, daß Kg. Ferdinand von Aragon Burgo, der sich bei Kgin. Johanna von Kastilien aufgehalten habe, aufgrund der Anschuldigung, zwischen ihm und seiner Tochter Zwietracht zu säen, entlassen habe (Rozone an Mgf. Francesco von Mantua, ital. Or. Lyon; StA Mantua, A.G., ser. E.XV.3, busta 631, fol. 61–61’).
1
 Ein von Querini ausgesandter Spion schätzte die bis zum 21.10. in Konstanz und Umgebung eingetroffenen Truppen auf 2000 gut ausgerüstete Reiter und eine große Zahl von wohlgeordnetem Fußvolk. Er meldete außerdem das ständige Eintreffen weiterer Einheiten. Mit ihren Kontingenten anwesend waren demnach in Konstanz Hg. Ulrich von Württemberg, Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach mit seinem Sohn Kasimir und einem weiteren Sohn [Johann], Bf. Lorenz von Würzburg und einige dem Agenten namentlich nicht bekannte Reichsfürsten. An reichsständischen Kontingenten identifizierte er Sachsen, Kurmainz, Bamberg sowie die Städte Nürnberg, Augsburg, Ulm und – irrtümlich – Straßburg. Dazu kamen Truppen weiter entfernt gelegener Städte. Memmingen, Kaufbeuren (Copaira) und Kempten (Chempe) hatten ihre Truppen in Bereitschaft versetzt, warteten aber aus Kostengründen auf die Ankunft Kg. Maximilians in Konstanz (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 26.10.1507, Postverm.: Per Albanesotum, cursorem; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 124’-125’, hier 124’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 182’-183’, hier 182’). Ein zweiter Spion Querinis berichtete, daß außerdem die Kontingente der Städte Speyer und Worms eingetroffen seien. Außerhalb der Stadt habe er 100 Reiter und eine Anzahl Fußsoldaten Hg. Albrechts von Bayern gesehen. Überhaupt seien in der Umgebung von Konstanz große Truppenmengen versammelt. Der aus der Schweiz zurückgekehrte kgl. Gesandte Gerolamo Landriani bezifferte gegenüber Angelo Trevisan deren noch weitere steigende Zahl zum 23.10. - sicherlich übertrieben - auf 10 000 Fußsoldaten und 2500 Reiter (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 29.10.1507, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 128’-130’, hier 130; BFQS Venedig, ebd., fol. 186’-188’, hier 187’-188). Der aus Innsbruck zurückgekehrte venezianische Bote Giovanni Matteo (Zuan Mato) gab gegenüber Querini Behauptungen von Angehörigen des kgl. Hofes – darunter Iacopo Bannissios und Giovanni Camillos de Montibus – wieder, wonach die in Konstanz versammelten Reichstruppen 14 000–15 000 Mann umfaßten (Querini an den Dogen, ital. Kop., Serravalle, 17.11.1507, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 134–134’, hier 134; BFQS Venedig, ebd., fol. 192’-193, hier 192’). Diese Angabe bestätigte ein von Querini nach Nassereith (Nazareth) entsandter Kurier (Querini an den Dogen, ital. Kop., Serravalle, 20.11.1507, Postverm.: Per Baronem, cursorem; BM Venedig, ebd., fol. 134’-135’; BFQS Venedig, ebd., fol. 193–193’). Ein weiterer Agent Querinis berichtete nach seiner Rückkehr aus Konstanz, daß dort ca. 6000 Reiter versammelt seien (Querini an den Dogen, ital. Kop., Serravalle, 21.11.1507, Postverm.: Per proprium nuntium; BM Venedig, ebd., fol. 135’-136; BFQS Venedig, ebd., fol. 193’-194’).
1
 Das Bamberger Domkapitel hatte am 18.9.1507 zur Finanzierung der Romzughilfe ein doppeltes Subsidium charitativum und eine weitere halbe Steuer auf die Stiftsuntertanen bewilligt. Die geistliche Steuer sollte allerdings frühestens an Weihnachten 1507, die Landsteuer nicht vor Ostern 1508 ausgeschrieben werden. Falls das Geld nicht vollständig benötigt würde, sollte es zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Der Bf. mußte dem Domkapitel einen Reversbrief ausstellen, daß die Steuer seine Rechte und Freiheiten nicht tangiere (StA Bamberg, B 86, Nr. 2, fol. 41).
2
 Bf. Georg von Bamberg an Hans Zollner, Bamberg, 21.10.1507 (Konz., donerstag der eilftausend junkfrauen tag; StA Bamberg, B 34, Nr. 1, fol. 37–37’).
1
 Kg. Heinrich VII. entschuldigte in einem an Kg. Maximilian gerichteten Schreiben die Verzögerung der dessen Gesandten – möglicherweise ist Fraunberg gemeint, der im Dez. 1506 gemeinsamen mit Wilhelm von Roggendorf und Charles Poupet, H. von Lachaulx, nach England abgeordnet worden war (Instruktion für dies., wohl vom 6.12.1506; HHStA Wien, Belgien, PA 1, Konv. 1, fol. 71–72’; 73–76; Chmel, Urkunden, Nr. CCXVI, S. 278–281. Naschenweng, Beiträge III, S. 69, 92) – zugesagten Gegengesandtschaft. Sein Bevollmächtigter werde ihn über seine Rückkehr vom Romzug, über den ihn mit Schreiben vom 10.8. Ehgin. Margarethe informiert habe, in Kenntnis setzen (frz. Kop., s.d., jedoch nach dem 10.8., vor dem 31.8.1507; AD Lille, B 18827/24695, fol. 195–196).
1
 Der Adressat ist nicht namentlich genannt, doch laut Anrede als Bruder Hans’ von Landau (Noflatscher, Räte, S. 159) ausgewiesen.
2
 Laut einem Bericht des venezianischen Gesandten Vincenzo Querini erklärte Kg. Wladislaw im September 1507 durch seinen Gesandten, einen Bf. [= Johann Filipec; Lanzer, Gesandten, Nr. 10.14], sein Einverständnis, als Kg. von Böhmen und Reichsfürst Truppen für den Romzug beizusteuern. Kg. Maximilian bestand angeblich demgegenüber auf der Zahlung einer entsprechenden Geldsumme. Wenige Tage vor der geplanten Abreise des Gesandten war darüber noch keine Einigung erzielt (Querini an den Dogen, ital. Kop., Hall, 25.9.1507, Postverm.: Per cursorem de Verona; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 108’-109’, hier 109–109’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 169’-170’, hier 170–170’).
3
 Kg. Maximilian wies seinen Rat und Reichsschatzmeister Hans von Landau am 4.2.1508 an, sich mit der Stellung von jeweils drei Fußknechten durch die Gff. von Werdenberg, Montfort und Sonnenberg sowie den Truchseß von Waldburg zu begnügen (Or. Bozen; HStA München, Montfort’sches Archiv, U 278. Vid. Kop. von 1575; HStA Stuttgart, B 123 M, Bd. 438, Stück-Nr. 42).
4
 = Datum des dem Brief inserierten Entwurfs für ein Mahnschreiben Landaus als Reichsschatzmeisters an die Reichsstände [Nr. 793].
1
 Möglicherweise ein Fehler. Laut Reichsanschlag waren 11 Reiter zu stellen [Nr. 271, Pkt. 10, fol. 598’].
2
 Augsburg informierte am 6.11. Matthäus Neithart über einen Bericht Wilhelms Marschall von Pappenheim und Jörg Langenmantels, wonach von den rheinischen Städten nur das Frankfurter Kontingent termingerecht in Konstanz eingetroffen war. Das Fernbleiben Straßburgs wurde explizit vermerkt (Or. sambstags nach aller heilgen tag; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 25, unfol.).
3
 Vermutlich ein Fehler. Laut Reichsanschlag waren 11 Fußsoldaten zu stellen [Nr. 271, Pkt. 10, fol. 598].
a
 2/4] In B richtig: 2/3.
b
 5/9] In B danach: Das Nürnberger Kontingent (41/60) zog zuerst nach Kempten und dann weiter nach Innsbruck.
c
–c Menzisch ... Spyer] Fehlt in B.
4
 Gemeint ist Gf. Ludwig von Hanau-Lichtenberg [vgl. Nr. 902, unter Pkt. 5].
5
 Das Verzeichnis lag unter diesem Datum einem Bericht Johann Froschs an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt bei (Or.; ISG Frankfurt, Reichssachen II/199, Stück-Nr. 42). Am 31.12. erwähnte Frosch in einem weiteren Bericht außerdem die Anwesenheit Mgf. Friedrichs von Brandenburg und zweier seiner Söhne [Kasimir und Johann] sowie des Hg. von der Littaw [= Liegnitz: Hg. Georg von Brieg] in Brixen, der Kontingente von Kurmainz, Würzburg, Bamberg und Eichstätt in Bruneck sowie der Kontingente Augsburgs, Nürnbergs, Nordhausens, Mühlhausens und Goslars in Sterzing (Or. Innsbruck, fritag noch dem hl. cristag; ebd., Stück-Nr. 42).
6
 Beilage zu einem Bericht Cyriaks von Rinkenberg vom 20.11.1507 [Nr. 800].
1
 Liegt nicht vor.
2
 Abt Johann von Fulda berichtete aufgrund einer Mitteilung des Mainzer Amtmanns Rudolf von Schwalbach seinem Neffen Gf. Wilhelm von Henneberg davon und ersuchte ihn, sich aufgrund der Situation in seiner Gft. nur zum Romzug und keinesfalls für den Krieg in den Niederlanden verpflichten zu lassen (Or. m. S. Fulda, quinta Symonis und Jude [28.10.]1507; StA Meiningen, GHA I, Nr. 1388, unfol.). Ebf. Jakob hatte mit Zustimmung des Domkapitels (Beratungen am 17./18.8.; StA Würzburg, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 549’-550) im Erzbistum am 19.8. eine Landsteuer und ein Subsidium charitativum zur Finanzierung der Romzughilfe ausgeschrieben und geltend gemacht, daß wegen der Kosten für seine Bestätigung durch den Hl. Stuhl, des Ungarnkrieges von 1506 und der Bestätigung der Reichsregalien auf dem Konstanzer RT seine eigenen Geldmittel erschöpft seien. Die geistlichen Personen und Körperschaften im Ebm. sollten das Geld in zwei Tranchen, am 11.11.1507 und am 11.11.1508, an die Einnehmer Dr. Dietrich Zobel (Generalvikar), Johann von Hattstein (Domherr), Adolf von Stockheim (Domherr) und Ivo Wittich (Domherr) übergeben (vid. Kop. Mainz; HStA Weimar, Reg. B, Nr. 507, unfol.; Druck: Würdtwein, Nova subsidia X, S. LXVI-LXXIII; Regest: Scriba, Regesten, 3. Abt., Nr. 4502, S. 301. Beschluß des Domkapitels über die Ernennung Hattsteins, Stockheims und Zobels zu Kollektoren am 23.8.1507; StA Würzburg, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 550). Das Mainzer Domkapitel bewilligte Ebf. Jakob außerdem am 17./18.8. die Aufnahme von 2000 fl. zur Finanzierung der in Konstanz beschlossenen Bargeldhilfe (ebd., fol. 549’), lehnte aber am 23.8. eine Anleihe von 1000 fl. bei einigen Kölner Bürgern wegen der zu harten Vertragsbedingungen ab (ebd., fol. 550). Zur Finanzierung des Kurmainzer Kontingents mußte Ebf. Jakob unter anderem von seinem Bruder Peter von Liebenstein 1000 fl.rh. aufnehmen (Kop. Aschaffenburg, sonntag invocavit [12.3.]1508; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 88–88’).
3
 Abt Johann von Fulda berichtete an Gf. Wilhelm von Henneberg, daß Mgf. Christoph von Baden das hessische Romzugskontingent mit sich nach Luxemburg führe und versuche, bei Lgf. Wilhelm und anderen Ff. weitere 1000 Reiter anzuwerben (Or. Fulda, omnium sanctorum [1.11.]1507; StA Meiningen, GHA I, Nr. 1388, unfol.).
4
 Vgl. Nr. 761, Anm. 2.
5
 Liegt nicht vor.
6
 Ziegler berichtete in einem weiteren Schreiben an Kg. Maximilian, daß Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig laut Erklärung seines Kanzlers [Konrad Gossel] und seines Marschalls [Claus von Werpe] zur Übernahme der Reichsfeldhauptmannschaft bereit sei, wenn ihm der Sold für 300–400 Reiter garantiert würde. Eine Finanzierung durch die Kriegskammer lehne er jedoch ab. Ziegler schlug deshalb vor, Hg. Heinrich die Finanzierung von 200 Reitern durch die auf dem Konstanzer RT den Bff. von Lübeck, Hildesheim, Münster und Osnabrück, den Städten Lübeck, Goslar, Nordhausen und Mühlhausen sowie dem Hg. selbst auferlegte Romzughilfe anzubieten (Or. Köln, 10.11.1507; Postverm.: Cito; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 104–104’; Druck: Moser, Kanzlei II, S. 114f., Nr. 13). Die genannten Bff. waren indessen meist unsichere Zahler. Mit Mandat vom 18.12.1508 befahl Ks. Maximilian Bf. Erich von Münster die bis dahin ungeachtet mehrfacher Aufforderungen verzögerte Auszahlung seines Anteils an der Konstanzer Reichshilfe in Höhe vo 4301 fl. an den ksl. Rechenmeister Nicasius Hackeney (Konz. Antwerpen; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, fol. 225–225’).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Liegen nicht vor.
3
 Liegt nicht vor.
1
 Gemeint ist die Primogeniturordnung vom 8.7.1506 [Nachweise siehe Nr. 410, Anm. 9].
2
 Hg. Wolfgang benachrichtigte seinen Bruder am 3.10. über den Eingang eines kgl. Mandats [wohl Nr. 748] zur Leistung seines Anteils an der Konstanzer Romzugshilfe. Er erinnerte daran, daß Hg. Albrecht vertragsgemäß die Vertretung ihres Fm. gegenüber dem Reich obliege, und forderte, ihn in dieser Angelegenheit zu entlasten (Or., s.l., jedoch vermutlich Landsberg, sontag nach Michaelis; HStA München, KÄA 3137, fol. 90–90’). Albrecht wies in seiner Antwort zwei Tage später darauf hin, daß er sich auf dem Konstanzer RT für das gesamte Fm. einschließlich der Besitzungen Hg. Wolfgangs wie die Kff. habe veranschlagen lassen, womit seines Erachtens ihrer Pflicht gegen Kg. und Reich Genüge getan sei. Damit solle er gegenüber dem Kg. argumentieren (Or. Grünwald, eritag nach St. Michels tag; ebd., fol. 87–87’). Kg. Maximilian ließ sich darauf jedoch nicht ein. Er machte mit Schreiben vom 14.10. gegenüber Hg. Wolfgang geltend, daß die in Konstanz versammelten Stände ihn für den Romzug veranschlagt hätten [auf 20 Reiter, 20 Fußsoldaten und 400 fl.; Nr. 271, Pkt. 4, fol. 591] und er sich als Kg. verpflichtet habe, niemandem von dieser Hilfe zu befreien [Nr. 268, § 11]. Der Kg. erneuerte deshalb die Forderung an Hg. Wolfgang, unverzüglich seinen Beitrag zu schicken (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein, Innsbruck; ebd., fol. 99–99’). Am 26.10. ging ein weiteres kgl. Mandat aus. Hg. Wolfgang wurde darin unter Hinweis auf den am 16.10. abgelaufenen Termin aufgefordert, sein Truppenkontingent unverzüglich nach Innsbruck anstatt nach Konstanz zu entsenden. In einer Nachschrift teilte der Kg. mit, daß er beabsichtige, mit zwei getrennten Heeresabteilungen durch Savoyen und Tirol nach Italien zu ziehen. Die nach Innsbruck beschiedenen Truppen Hg. Wolfgangs sollten sich an einem Unternehmen gegen die Franzosen beteiligen, die den Romzug verhindern wollten (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; ebd., fol. 92–92’). Hg. Wolfgang informierte seinen Bruder am 10.11. über das fortgesetzte Drängen des Kg. – das Mandat vom 26.10. war noch nicht eingegangen, aber angekündigt worden – und forderte ihn noch einmal auf, seine Sache gegenüber dem Reichsoberhaupt zu vertreten (Or. Landsberg, mitichen St. Martins abend; ebd., fol. 96–96’).
3
 Offensichtlich verfing die Bitte Hg. Albrechts nicht. Sein Bruder teilte ihm am 10.12. mit, daß ihm am Vortag durch die in Weilheim befindlichen kgl. [Hofkammer-]Räte ein weiteres kgl. Mandat zugegangen sei. Er habe sie zu sich beschieden und heute erfolglos mit Jakob von Landau, Wilhelm von Wolfstein und dem kgl. Zahlmeister Erasmus Baumkircher unter Berufung auf die vom Kg. konfirmierte Primogeniturordnung über eine Befreiung von der Romzughilfe verhandelt (Or. Kloster Andechs (zum hl. perg), freytags nach concepcionis Marie; HStA München, KÄA 3137, fol. 100–100’). Hg. Albrecht antwortete am 13.12., daß er gegenüber dem Kg. geltend gemacht habe, daß er für das Fm. Bayern die Reichshilfe leisten werde und entsprechend gegen Quittung kgl. Reiter in Weilheim ausgelöst und ihnen das Zehrungsgeld bezahlt habe (Konz. München, montag Lucie; ebd., fol. 101. Vgl. Nr. 779). Die kgl. Hofkammerräte zu Weilheim betrachteten diesen Beitrag – anscheinend 6000 fl. – allerdings als Abschlagszahlung auf den Kölner Reichsanschlag von 1505 (Kgl. Hofkammerräte an Hg. Albrecht, Or. Weilheim, 13.12.1507; ebd., fol. 104–104’). Jedenfalls war die Angelegenheit für Hg. Wolfgang noch nicht ausgestanden. Am 26.1.1508 beauftragte Kg. Maximilian das Reichskammergericht, die Hgg. vorzuladen, sich die Primogeniturordnung vorlegen zu lassen und zu entscheiden, wer von beiden die Romzughilfe zu bezahlen habe (Kop. Bozen, imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein; HStA München, KÄA 3136, fol. 309–309’; Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 422). Der Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau lud Hg. Wolfgang und Albrechts Nachfolger Hg. Wilhelm daraufhin für den 26.6. (montag nach St. Johanns baptisten tag) vor (jeweils Or. Regensburg, montags nach exaudi [5.6.]1508; ebd., fol. 310–310’; 327–327’). Hg. Wolfgang erachtete die Vorladung jedoch mit dem Argument, daß ihn sein Neffe Wilhelm gegenüber dem Reich zu vertreten habe, als obsolet. Den Umstand, daß Ks. Maximilian sich nicht an die Primogeniturordnung erinnerte, erklärte er mit der Vielzahl der diesem obliegenden Angelegenheiten (Konz. München, sambstag nach Viti [17.6.]1508; ebd., fol. 311–311’).
1
 In einem Schreiben vom 6.11. an Esslingen behauptete der Heilbronner Magistrat, daß die großen Städte und andere Stände mehrheitlich die Romzughilfe nicht nach Konstanz geschickt hätten (Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2107, S. 191).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Offensichtlich auf diesen Vorgang bezieht sich ein früheres Schreiben des Kanzlers an Landau. Er erinnerte darin an den durch ihn, Serntein, und andere kgl. Räte in Konstanz gegebenen Bescheid für Rottweil. Demnach hätten kgl. Gesandte in Rottweil die Angelegenheit abschließen sollen. Diese waren aber bis Mitte Oktober nicht dort eingetroffen. Kg. Maximilian entschuldigte sich in einem von Serntein an Landau übersandten Schreiben für die Verzögerung und kündigte die baldige Ankunft seiner Räte zu Verhandlungen gemäß dem Konstanzer Bescheid an. Serntein übersandte auch Schreiben an August [Eberhard, genannt] Egen (Oger) und Heinrich Freiburger sowie an den Fiskal zu Rottweil [Niklas Ul], worin er mitteilte, daß der röm. Kg. über die Verhandlungen in Konstanz informiert und mit dem Ergebnis einverstanden sei; er habe seine Räte wegen wichtiger Angelegenheiten nicht abfertigen können, werde dies aber so bald wie möglich nachholen. Dies sollten sie dem Rat und der Gemeinde von Rottweil mitteilen. Serntein ersuchte Landau, die Briefe nach Rottweil zu schicken und die Verzögerung der kgl. Gesandtschaft an geeigneter Stelle zu rechtfertigen. Er übersandte außerdem ein kgl. Schreiben an ihn bezüglich der Reichshilfe und des Aufbruchs der Reitertruppen aus Konstanz (Konz. mit ex.-Verm., Innsbruck, 15.10.1507, Verm.: Dise maynung ist Blasien Holzl auch angezaigt; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 97–97’). Erst Anfang Februar 1508 hielt sich Hans von Landau als kgl. Gesandter in Rottweil auf (Anton Frh. von Ivano und Albrecht von Wolfstein an Kg. Maximilian, Or. m. 2 Ss., Konstanz, 11.2.1508; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1508), fol. 13–13’, 14–14’).
1
 Das Regiment zu Ensisheim hatte sich mit Schreiben vom 21.10. gegenüber dem Kg. für die Äbte Walter von Murbach, Johann von Schuttern, Peter von St. Peter/Schwarzwald sowie die Hh. von Rappoltstein eingesetzt, die nach dem Eingang eines kgl. Mandats zur Leistung der in Konstanz bewilligten Reichshilfe [Nr. 744] jeweils als österreichische Landsassen um Befreiung von dieser Verpflichtung gebeten hatten, und einen positiven Bescheid empfohlen, um eine Schmälerung der Rechte des Hauses Österreich zu vermeiden (Or. [Ensisheim], dornstags post Luce; TLA Innsbruck, Urk. I/8037/1. Speck, Landstände, S. 246).
2
 Am 23.1.1508 bestätigte Kg. Maximilian gegenüber der Regierung zu Ensisheim noch einmal seine Entscheidung, die Supplikanten nicht vom Haus Österreich trennen zu lassen und ihnen deshalb die Reichshilfe zu erlassen. Er habe den Kf. von Mainz und Hans von Landau als kgl. Schatzmeister aufgefordert, die bewußten Stände künftig nicht mehr mit Reichsanschlägen zu belasten. Allerdings sollten sie für Vorderösterreich mitbesteuert werden. Der Johannitermeister sei dagegen nur für seine dem Haus Österreich unterstehenden Güter exemt, nicht jedoch für seine reichsunmittelbaren Besitzungen (Kop. Bozen; TLA Innsbruck, Urk. I/8038/2).
1
 Liegt nicht vor. Bereits am 20.8.1507 hatte Hg. Ulrich in einem an die Stadt Stuttgart gerichteten Ausschreiben seinen Entschluß zur persönlichen Teilnahme am Romzug mitgeteilt. Die württembergischen Landstände, „sovil deren in der eil beruofft“, hatten eine Romzugssteuer [in Höhe von ca. 26 000 fl.] bewilligt. Stadt und Amt Stuttgart bspw. sollten, notfalls durch Anleihen, bis zum 29.9. 1875 fl. aufbringen (Druck: Sattler, Geschichte I, Beilagen, Nr. 45, S. 109f.; Ohr/Kober, Landtagsakten, Nr. 32, S. 115f.). Die Klöster Bebenhausen, Zwiefalten, Maulbronn, Herrenalb, Hirsau, Denkendorf und Blaubeuren bezahlten zusammen 3200 fl. (Auszug aus dem Rechnungsbuch des württ. Landschreibers Heinrich Lorcher; HStA Stuttgart, A 139, Bü. 1, unfol. Setzler, Zwiefalten, S. 91). Gemäß der Aufzeichnung Lorchers über seine Einnahmen für 1507/08 belief sich der Beitrag der Städte und Ämter auf beinahe 20 000 fl., der Männerklöster auf 5400 fl., der Frauenklöster auf 530 fl und der übrigen Stifte auf 560 fl. (HStA Stuttgart, A 256, Bd. 5, fol. 55-[59]). Insgesamt brachte die Landschaft für den Romzug über 40 000 fl. auf (Heyd, Ulrich, S. 167f.; Ohr/Kober, ebd., S. 115f. Anm. 4; Grube, Landtag, S. 76).
Laut zweifelhaften Informationen des Venezianers Angelo Trevisan teilten Gesandte Württembergs, Hessens und Brandenburg-Ansbachs dem Kg. am 21.9. mit, daß ihre Fürsten mit den jeweiligen Romzugskontingenten bereitstünden und dessen Befehle erwarteten. Der württembergische Gesandte habe sogar bekundet, daß Hg. Ulrich beabsichtige, mit 3000 Fußsoldaten und 1000 Reitern zu kommen. Queste offerte et demonstratione furno facte in frequentia de molte persone, et concluxive da do zorni, in qua se afferma più che may la imprexa de questo serenissimo re haverse ad proseguir. Nientedemancho, fin hora non se vede né sente che in loco alcuno se fazi adunatione de gente. Benché cun questi, se parla, che vegnino de Augusta, Nuinberg, Ulmo et altre terre franche, tuti affermano che per el termine statuito ogniuno serà verso Constanza (Vincenzo Querini an den Dogen, ital. Kop. Hall, 22.9.1507, Postverm.: Per Baronem, cursorem; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 106–107’, hier 106’-107; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 167’-168’, hier 168–168’).
2
 Das Antwortschreiben Kg. Maximilians an Hg. Ulrich liegt nicht vor.
1
 Liegt nicht vor. Vgl. jedoch Nr. 786.
2
 Laut dem Verzeichnis waren bis dahin die Kontingente des Ebf. von Mainz sowie der Bff. von Würzburg, Eichstätt, Augsburg und Speyer, der Abt von Fulda, Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach mit drei Söhnen, ein Gf. von Hanau sowie die Abteilungen der Städte Augsburg, Frankfurt, Speyer, Esslingen, Heilbronn, Wimpfen, Bopfingen, Biberach, Memmingen, Lindau, Goslar, Nordhausen und Mühlhausen in Konstanz eingetroffen (Konz.; StdA Konstanz, B II, Nr. 28, fol. 57’).
3
 Weisung Kg. Maximilians vom 24.10. an die in und um Konstanz lagernden reichsständischen Truppenkontingente, unverzüglich nach Innsbruck aufzubrechen (Kop. Fragenstein; ISG Frankfurt, Reichssachen II/199, Stück-Nr. 42; StdA Nordhausen, R, Ka 4, fol. 11).
1
 Adressat des vorliegenden Konzepts war die Stadt Offenburg. Die weiteren Adressaten waren laut einer beiliegenden Liste der Abt zu Münster im Gregoriental, die Städte Münster im Gregoriental, Oberehnheim und Gengenbach, der Abt zu Gengenbach, die Städte Weißenburg/Elsaß, Zell am Harmersbach, Rosheim und Kaysersberg sowie der Abt zu Weißenburg (TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 30).
1
 Vgl. Nr. 649 [Pkt. 1]. Zu den Verhandlungen der Stadt Köln über die auf dem RT von 1505 bewilligte Reichshilfe vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 892, S. 1368, mit Anm. 1.
2
 Liegt nicht vor.
3
 Liegt nicht vor.
4
 Liegt nicht vor.
1
 Vgl. zu dem Vorgang Nr. 769, Anm. 1. Laut einem Schreiben der Statthalter in Ansbach an den Hauptmann [Kunz von Wirsberg] und den Landschreiber auf dem Gebirge [Friedrich Prucker; Wagner, Archivwesen, S. 35] hatte der mgfl. Kanzler Theobald von Heimkofen (Hirnchofen) ihnen außerdem kgl. Mahnschreiben an Schweinfurt und Mühlhausen, deren Beiträge ebenfalls an Mgf. Friedrich ausbezahlt werden sollten, einschließlich der Quittungen ausgehändigt. Hans Rorer sollte die Schriftstücke zustellen und mit den Adressaten verhandeln (Konz., Stefani Ao. etc. octavo [26.12.1507!]; StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 358–358’).
1
 Mit Schreiben vom 14.11. hatte Landau Serntein über eine Vorladung an die drei Bff. informiert und Heinrich Geuder als seinen Anwalt bevollmächtigt. Der Kanzler sollte für die Aufnahme des Verfahrens sorgen. Landau wies darauf hin, daß es für die Reputation Kg. Maximilians nachteilig wäre, wenn die Zitation folgenlos bliebe (Or. m. S. Konstanz; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 2, fol. 8–8’).
2
 Der Streit ging wahrscheinlich um Pfandgüter in Offingen (Plieningen an Serntein, Kop., s.l., montag nach Petri ad vincula [2.8.]1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 76–77). Die Beschwerde Landaus wegen angeblicher Schmähungen Plieningens gegen ihn während einer Sitzung des kgl. Hofrates hatte Kg. Maximilian an das kgl. Kammergericht verwiesen, zugleich jedoch festgestellt, daß der Vorfall die Ehre der Beteiligten nicht tangiert habe (Kg. Maximilian an Hans von Landau, Kop. Konstanz, 31.7.1507; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 71–71’. Entsprechende Mitteilung an Plieningen, Kop. Konstanz, 31.7.1507; ebd., fol. 72).
3
 Bereits am 19.11. hatte Landau Serntein darauf hingewiesen, daß der röm. Kg. seinen älteren Sohn Lutz mit vier Pferden zur Teilnahme am Romzug verpflichtet habe, und darum gebeten, diesen mit einem Hengst auszustatten (Or. Konstanz; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 110–110’).
1
 Vgl. zu dem Vorgang Nr. 769, Anm. 1. Der mgfl. Emissär Hans Rorer erhielt in Schweinfurt und Mühlhausen zur Antwort, daß die Truppenhilfe bereits geleistet worden sei. Als Beleg wurde ihm ein in Abschrift beiliegendes kgl. Dankschreiben mit der Bitte um eine Verlängerung der Dienstzeit [Nr. 831] vorgelegt. In Mühlhausen erfuhr Rorer auch, daß Nordhausen und Goslar die Hilfe ebenfalls bereits geleistet hatten und der kgl. Bitte um Verlängerung der Dienstzeit ihrer Kontingente willfahren wollten. Rorer sandte die kgl. Mandate an den mgfl. Kanzler Heimkofen zurück und konstatierte, daß Kg. Maximilian hinsichtlich dieser Städte ein Fehler unterlaufen war. Der zweimal durch kgl. Mandate zur Zahlung aufgeforderte Abt von Waldsassen dagegen verweigerte nach wie vor die Zahlung (Hans Rorer an Dr. Theobald von Heimkofen (Hirnkofen), Kop. s.l., donerstag nach invocavit [16.3.]1508; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nr. 42–349’). Kf. Ludwig von der Pfalz und sein Bruder Pfgf. Friedrich machten Mgf. Friedrich mit Schreiben vom 4.3. darauf aufmerksam, daß das Kloster Waldsassen durch die Kff. von der Pfalz als Schutzherren eximiert werde und daß den Äbten deshalb bislang die Leistung von Reichshilfen erlassen worden sei. Mit dem Hinweis, daß die von Brandenburg eximierten Klöster sonst ebenfalls zu Reichshilfen genötigt werden könnten, ersuchten sie den Mgf., von seiner Forderung zurückzutreten und statt dessen ihre Bitte beim Ks. um Befreiung Waldsassens von der Hilfe zu unterstützen (Or., sambstag vor sonntag esto michi; StA Bamberg, C 3, Nr. 304, fol. 3–3’).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Es handelt sich um die – nicht vorliegende – kgl. Instruktion zum für den 8.12. nach Zürich ausgeschriebenen eidgenössischen Tag. Vgl. Nr. 927 [Pkt. 2].
1
 Liegt nicht vor.
a
–a mit ... lassen] Korrigiert aus: mit 100 gerüsteten Pferden zum Romzug zu dienen und sich unverzüglich mit einer geringen Anzahl zum Kg. zu verfügen. Dieser wird sich dann mit dem Hg. über seine Bestallung einigen. So wird er rechtzeitig zur Eröffnung des Feldzugs eintreffen. Falls der Hg. geltend macht, daß er die 100 Pferde jetzt nicht aufbieten kann, soll Zülnhart wenigstens soviel erreichen, daß er die gemäß Konstanzer Anschlag zu leistende Truppenhilfe – die Fußtruppen ebenfalls in Reiter umgerechnet – aufstellt.
2
 Laut dessen Abrechnung bestallte Kg. Maximilian Fürstenberg mit einer Truppe von 50 Reitern für sechs Monate. Die Kosten dafür sowie für Troßrösser, Trabanten und Tafel beliefen sich auf 3666 fl.rh. Zur Finanzierung sollte die Romzughilfe dienen: Gf. Wolfgang selbst war laut dem Zahlungsplan mit 9 Reitern und 15 [richtig gemäß Anschlag: 12; Nr. 271, Pkt. 9] Fußsoldaten veranschlagt worden, in Geld umgerechnet 900 fl. Weitere Beiträge sollten die Äbte zu Weißenburg (4 Reiter und 4 Fußsoldaten = 336 fl.), Gengenbach (0/2 = 48 fl.) und Münster/Gregoriental (0/3 [richtig: 2] = 72 fl.) sowie die Städte Gengenbach (3/9 = 396 fl.), Zell am Harmersbach (2/6 [= 264 fl.]), Offenburg (6/12 [= 648 fl.]), Rosheim (0/4 [= 96 fl.]), Oberehnheim (3/8 [= 372 fl.]), Weißenburg/Elsaß (2/6 [= 264 fl.]) und Kaysersberg (3/4 [= 276 fl.]) aufbringen; insgesamt 3672 fl.rh. (HHStA Wien, Maximiliana 45, Fasz. X/2, fol. 50–51’).
1
 Entsprechende Schreiben gingen unter dem gleichen Datum an die Hauptleute der Kontingente des Ebf. von Mainz, der Bff. von Würzburg, Bamberg, Augsburg und Eichstätt sowie der Stadt Frankfurt und Hg. Georgs von Sachsen aus (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel] Kramer; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 40–40’).
1
 Am 14.12. erneuerte Kg. Maximilian seine Weisung an Frundsberg, mit den bei ihm befindlichen Kontingenten unverzüglich nach Telve (Telfan) aufzubrechen und Vorsorge für den Nachzug weiterer noch ankommender Truppen zu treffen. Außerdem sollte Frundsberg erklären, welche Reichsstände ihn mit der Teilnahme am Romzug beauftragt hätten und wie groß seine Truppenabteilung sei (Konz. mit ex.-Verm. und Registraturverm., Memmingen; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 42).
2
 = Abt Johann II. von Rietheim (gest. 15.10.1507) (Baumann, Geschichte II, S. 382; Rottenkolber, Studien, S. 40)
3
 Der Bundeshauptmann Adam von Frundsberg hatte während des Konstanzer RT die Äbte von Salem und Weißenau (Minderau) gebeten, seinen Bruder Georg für den bevorstehenden Romzug zu verpflichten. Diese zeigten sich geneigt. Sicherheitshalber bat der Bundeshauptmann jedoch auch noch den einflußreichen Abt Johannes von Kempten, sich für eine Bestallung Georgs als Befehlshabers der schwäbischen Prälaten einzusetzen (Or. m. S., Konstanz, St. Johanns und Pauls tag [26.6.]1507; StA Augsburg, Hst. Augsburg, Mü. Best. Lit. 1102, unfol.). Auf die kgl. Weisung hin, mit Ausnahme der Bargeldhilfe ihren vollständigen Beitrag zur Konstanzer Romzughilfe in bar an Gf. Eitelfriedrich von Zollern auszubezahlen, der sich verpflichtet habe, dafür über seinen eigenen Anschlag hinaus eine Reitertruppe anzuwerben (z. B. Kg. Maximilian an Abt Simon von Marchtal, Or. Konstanz, 7.8.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StA Sigmaringen, Dep. 30/12 T 3, Nr. 3, unfol.), wiesen die Äbte von Kempten, Salem, Weingarten, Elchingen, Ochsenhausen, Irsee (Ursin), Rot, Roggenburg, Weißenau (Minderau), Schussenried und Marchtal den röm. Kg. mit Schreiben vom 4.9. (sambstags vor nativitatis Marie) darauf hin, daß sie bereits Truppen angeworben hätten (Or. m. Resten von 2 Ss., Registraturverm. G[abriel Kramer]; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 83–83’).
1
 Entsprechende Weisung Kg. Maximilians an die in Konstanz eintreffenden reichsständischen Kontingente, Kaufbeuren, 4.12.1507 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein; AV Straßburg, AA 328, fol. 40. Konz. mit ex.-Verm.; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 116–116’). Am 30.11. hatte Kg. Maximilian allen Reitern und Fußsoldaten, so von dem Rein und enhalb desselben durch Kff., Ff. und stende des Reichs irer hilf halben, die jungst zu Costenz auf sy gelegt sein, geschickt, befohlen, mit Gf. Wilhelm von Henneberg unverzüglich in die Gft. Burgund zu ziehen (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StA Meiningen, GHA I, Nr. 6222, unfol. Konz. mit ex.-Verm.; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 114). Mit Schreiben vom 17.12. wies der Kg. Gf. Wilhelm indessen auf die Gefährdung der Gft. Tirol durch Venedig und auf dessen Widerstand gegen seinen Romzug hin und gebot ihm, sich ihm auf weitere Aufforderung mit seinen Reitern anzuschließen (Kop. Memmingen; StA Meiningen, GHA I, Nr. 6222, unfol.). Am 18.1.1508 befahl Maximilian dem Gf. dann, unverzüglich nach Trient zu ziehen [Nr. 826, Anm. 2].
1
 Der Adressat geht aus einer beiliegenden Liste hervor. Dort ist neben dem Namen Gf. Hermanns die im obigen Schreiben gebrauchte Anrede: Hochgeborner, lb. oheim, vermerkt. Das Verzeichnis weist als weitere, durch Mandat vom 15.12. [vgl. auch Nrr. 815, 816] gemahnte Stände aus: die Ff. von Anhalt, die Bff. von Meißen und Naumburg, die Äbtissin von Quedlinburg, den Abt zu Saalfeld, die Gff. Günther, Balthasar und Heinrich von Schwarzburg, die Gff. von Barby, Gf. Sigmund von Gleichen, die Reuß von Plauen, die Hh. von Gera und den H. [Ernst] von Brandenstein-Ranis (HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 260–260’; späterer Dorsalverm.: Verzeichnuß der Reichs stende und anderer, bey denen Hg. Friderich, Kf. zu Sachsen, der ksl. Mt. zu Costenz und Collen Ao. 1507 bewilligte hulf zum romzug und wieder den bapst, auch den Gf. zu Zipß etc., 1508.). Kf. Friedrich informierte seinen Rentmeister Hans Leimbach mit Schreiben vom 5.1.1508 darüber, daß er die Reichshilfen von den in der Liste aufgeführten Ständen eintreiben solle. Zum Teil wurden die entsprechenden kgl. Mandate bereits von Weimar aus zugestellt, andere Stände sollten die Reichshilfe bis zum 17.1. (St. Antonien tag) zu Händen Leimbachs nach Leipzig entrichten. Diesen Ständen – Äbtissin Hedwig von Quedlinburg, Bf. Johann von Meißen und den Ff. von Anhalt – sollte Leimbach sowohl das kgl. Mandat als auch das entsprechende Schreiben Kf. Friedrichs (Konz. Nürnberg, mitwoch nach sanctorum innocentum; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 258) zusenden und nach Eingang der Zahlungen die gesiegelten kgl. Quittungen aushändigen (Konz. Nürnberg, mitwoch nach sanctorum innocentum; ebd., fol. 266). Der Kastner zu Coburg [Kunz Bader] erhielt einen entsprechenden Befehl zur Entgegennahme des Geldes von Gf. Hermann von Henneberg (Konz. Nürnberg, mitwoch nach innocentum [5.1.]1508; ebd., fol. 267). Gf. Jost von Barby zahlte laut einem späteren Schreiben seinen vollständigen Anteil an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen an Leimbach aus (Gf. Jost an Kf. Friedrich von Sachsen, Or. Barby, frigtag in den hl. ostern [13.4.]1509; HStA Weimar, Reg. Ee, Nr. 4, unfol.).
1
 Am Ende des Stücks ist bezüglich der Adressaten vermerkt: Die vom Reich lehen haben, als Swarzberg, Barby etc. – Zu den möglichen weiteren Adressaten vgl. Nr. 814, Anm. 1.
2
 Verm.: Diser zettel leyt in allen briefen. – Fehlt in B.
1
 Am Ende des Stücks ist bezüglich der Adressaten vermerkt: Die kein lehen vom Reich haben, als Gf. Sigmund [von Gleichen]. – Zu den möglichen weiteren Adressaten vgl. Nr. 814, Anm. 1.
1
 Der Adressat wird nicht genannt, ist jedoch durch die Anrede (Erwirdiger, lb. neve, Kf. und rat) sowie durch den Inhalt des Schreibens eindeutig zu identifizieren.
2
 Vom 10.8. datiert eine Instruktion Kg. Maximilians für Ebf. Jakob, wonach dieser als Mitglied der niederländischen Statthalterregierung für ein Jahr der burgundischen Kanzlei vorstehen sollte (dt. Reinkonz./Or. Konstanz, Gegenz. G. Vogt; AD Lille, B 18827/24659, fol. 152–157; frz. Or. Konstanz, Gegenz. G. Vogt; ebd., 24661, fol. 159–160). Dr. Sigmund Pflug erhielt den Auftrag, die Instruktion Hgin. Margarethe und dem Geheimen Rat zu übergeben. Kg. Maximilian erklärte, er habe den Ebf. zum Mitglied der Statthalterregierung ernannt, da sich nach den Beschlüssen des Konstanzer RT zur Durchführung des Romzuges seine Reise in die Niederlande verzögern werde (frz. Or. Konstanz, 10.8.1507; AD Lille, B 18827/24660, fol. 158–158’). Ehgin. Margarethe bestätigte am 29.9. den Empfang der Instruktion, machte jedoch frühere Vereinbarungen mit ihrem Vater geltend und verwies auf laufende Verhandlungen durch einen Gesandten (lat. Konz. Antwerpen; AD Lille, B 18827/24754, fol. 254–254’). Aus dem obigen Schreiben geht hervor, daß die Umsetzung der Instruktion vom 10.8. tatsächlich unterblieb.
3
 Vgl. die Ankündigung Kg. Maximilians an seine Tochter Margarethe vom 18.8.1507 (Le Glay, Correspondance I, Nr. 3, hier S. 5f.).
a
 ain] Danach gestrichen: claine.
4
 Liegt nicht vor.
5
 Dies hatte Kg. Maximilian bereits in einem Schreiben an F. Rudolf von Anhalt aus Konstanz vom 13.8. angekündigt. Vgl. Duncker, Fürst, S. 9 Anm. 2.
1
 Mit Schreiben vom 9.2. aus Konstanz erinnerte Landau die Stadt an seine Mahnung, worauf er weder das Geld noch eine Antwort erhalten habe. Da das Geld für den Unterhalt der Fußtruppen dringend benötigt werde, fordere er als Schatzmeister und bitte für seine Person um unverzügliche Bezahlung (Or. m. S.; StdA St. Gallen, Tr. VII, Nr. 2.19, unfol.).
1
 Gf. Johann antwortete am 31.12., daß der Kg. ihn gemeinsam mit seinem Sohn Gf. Heinrich aufgefordert habe, Geld anstatt der Reiter zu schicken. Indessen habe der Mgf. [Christoph von Baden] seinen Sohn Gf. Wilhelm für einen Reiterdienst angeworben und sich dabei verpflichtet, diese Summe zu begleichen. Eine Gesandtschaft an den kgl. Hof sei deshalb unnötig (Konz. [Braunfels], fritage noch dem hl. hoegezite cristmessen; HStA Wiesbaden, Abt. 171, R 423, fol. 34–35).
1
 Der kgl. Kredenzbrief lautete auf Wolfgang von Polheim (oberster Hauptmann des niederösterr. Regiments), Sigmund von Fraunberg zum Haag (kgl. Pfleger zu Neuburg/Inn) und den niederösterr. Fiskal Dr. Wilhelm von Reichenbach (spätere Abschrift mit imit. Vermm. prps./cdrp. und Gegenz. Serntein, Innsbruck, 4.1.1508; ÖNB Wien, Cod. 7552, fol. 65–65’). Das mit der Instruktion passagenweise übereinstimmende Ausschreiben datiert vom 15.12.1507 (Kop. Memmingen, imit. Vermm. prps./cdrp. und Gegenz. Serntein; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 2, fol. 52–54).
2
 In ihrer ersten Antwort vom 5.2. lehnten es die Landstände unter Hinweis auf ihre noch unerledigten Beschwerden [vgl. Nr. 523] ab, einen Beitrag zu leisten, bewilligten aber dann doch 14 000 fl. (Resolutionen der Landstände, jeweils spätere Abschrift; ÖNB Wien, Cod. 7552, fol. 75–75’; 76–78’; 78’-81’). Die vorderösterreichischen Landstände hatten am 15.12. die Finanzierung von 100 Reitern und 2000 Fußsoldaten für einen Monat bewilligt (Antwort der Stände an die kgl. Vertreter Christoph Schenk von Limpurg und Dr. Erasmus Topler; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 2, fol. 132–132’. Weisung Kg. Maximilians an Gf. Wolfgang von Fürstenberg, das vorderösterr. Kontingent nach Burgund zu beordern, Konz. Bozen, 25.1.1508; ebd., Konv. 3, fol. 56–57). Der Tiroler Landtag bewilligte im Januar 1508 eine dreimonatige Hilfe von 1000 Mann und für den Kriegsfall weitere 4000 Soldaten. Bei äußerster Not sollten dem Kg. insgesamt 10 000 Mann zur Verfügung gestellt werden (Landtagsprotokoll; TLA Innsbruck, Tiroler landesftl. Landtagsakten 1455–1525, Fasz. Landtag zu Bozen 1508, fol. 1–4. Huber, Geschichte III, S. 367; Jäger, Landstände II, S. 443; Wolff, Beziehungen, S. 92; Köfler, Land, S. 275f.). Die in Marburg versammelten steirischen Landstände genehmigten gegen Venedig 16 000 fl. (Schmid, König, S. 190; Skriwan, Kaiser, S. 20).
1
 Laut dem Bericht Peter Muselers trafen die Gesandten zwar am [Abend des] 7.1. in Ulm ein, eröffneten ihre Beratungen jedoch erst am 10.1. (Or. Ulm, fritag nach St. Erhartz tag [14.1.]1508; AV Straßburg, AA 328, fol. 77–77’).
1
 Nrr. 807, 809. Zuletzt am 2.1. hatte Landau gegenüber Serntein geklagt, daß keine Hilfsgelder mehr hereinkämen, und um Mandate zur Eintreibung der Ausstände gebeten. Damit sollten die Schulden der in Konstanz festsitzenden kgl. Hofkammerräte beglichen werden. Er informierte Serntein außerdem, daß er auf Befehl Kg. Maximilians für Blasius Hölzl eine Aufstellung über die Reichsanschläge von Köln und Konstanz anfertige (Or. m. S., Konstanz; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 3–3’). 
2
 Mit Schreiben vom 2.2. forderte Landau Serntein noch einmal auf, für die Ausstellung von Mandaten zur Eintreibung der [in Köln und Konstanz] bewilligten Reichshilfen zu sorgen. Er zeigte sich zuversichtlich, dann weiteres Geld zu erhalten. Auch würden diejenigen Stände, die bereits bezahlt hätten, diese Maßnahme begrüßen. Der Kg. solle auch nicht glauben, daß er das Geld aus dem Kölner Anschlag für sich selbst behalten wolle, sondern lediglich den Anteil, den dieser ihm zukommen lasse [Nachweis s. Nr. 932, hier fol. 107’].
1
 Bei Hanau Vermerk, daß der Passus bzgl. Luxemburgs wegzulassen ist.
1
 Am 26.1.1508 schrieb der Bf. erneut [vgl. Nr. 757] ein Subsidium charitativum für den Romzug aus (Willburger, Bischöfe, S. 21f.; Zell, Registra; Rieder, Registrum; Schneller, Capitel, S. 48, Nr. 130). Vermutlich war ihm ein ebenfalls auf den 18.1. datiertes kgl. Verbot zur Besteuerung der im Breisgau ansässigen Prälaten als rechtswidrige Neuerung (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 49) zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugegangen. Diesen Prälaten befahl der Kg., das ihnen auferlegte Hilfsgeld an seinen Rat Rudolf von Blumeneck auszuhändigen (Konz. mit ex.-Verm, Bozen, 18.1.1508; ebd., fol. 49. Entsprechender Befehl an Blumeneck vom gleichen Datum; ebd., fol. 49’). Gf. Wolfgang von Fürstenberg hatte den Kg. auf die Besteuerung der Prälaten durch Bf. Hugo sowie der Abtei Gengenbach durch den Bf. von Straßburg [vgl. Nr. 902, Anm. 51] aufmerksam gemacht (Antwortschreiben Kg. Maximilians an den Gf., Konz mit ex.-Verm., Bozen, 22.1.1508; ebd., fol. 51–51’).
2
 Den reichsständischen Kontingenten verkündete der Kg., daß er im Begriff sei, den Romzug anzutreten, und die französisch-venezianische Sperre gewaltsam durchbrechen wolle. Er befahl ihnen, unverzüglich nach Trient zu ziehen, da er angesichts der hohen Kosten für seine eigenen Truppen nicht länger warten könne (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, 18.1.1508; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 39; Wolff, Beziehungen, S. 91 Anm. 2). Auch seine in Konstanz residierenden Hof[kammer]räte wies der Kg. an, die in Konstanz eintreffenden reichsständischen Kontingente unverzüglich nach Trient weiterzuleiten (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, 18.1.1508; ebd., fol. 40). Das Regiment zu Innsbruck wurde am 25.1. ebenfalls instruiert, alle in der Stadt befindlichen oder noch ankommenden erbländischen und Reichstruppen dorthin zu bescheiden (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; ebd., fol. 59). Am gleichen Tag forderte der Kg. Abt Johann von Fulda auf, mit seinem Kontingent nach Trient aufzubrechen und in seiner Begleitung befindliche Truppen anderer Stände mitzunehmen (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, 25.1.1508; ebd., fol. 60). Die Bff. von Trient, Brixen und Chur sowie die Regierungen in Linz, Innsbruck und Ensisheim wurden angewiesen, die Abhaltung von Prozessionen und Gottesdiensten für den Romzug zu veranlassen (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, 26.1.1508; ebd., fol. 61). Vom 2.1. datiert ein Konzept, in dem Kg. Maximilian ungenannte Reichsstädte aufforderte, ihre bislang noch nicht losgeschickten Reiterkontingente unverzüglich nach Trient abzufertigen (Konz. mit ex.-Verm., Bozen, Registraturverm. Gabriel [Vogt]; ebd., fol. 91’).
1
 Adressaten waren laut Vermerk auf dem Innsbrucker Konzept außerdem: Johann Truchseß Frh. zu Waldburg (Verm., wonach die Passagen über die bereits erwartete Leisung der Hilfe und die Androhung des Fiskalprozesses weggelassen werden sollten) sowie die Gff. Johann und Andreas von Sonnenberg. Am 19.1. informierte Kg. Maximilian Landau über eine Beschwerde Wilhelms Truchseß von Waldburg, daß er in Konstanz gemeinsam mit seinem erheblich vermögenderen Vetter Johann veranschlagt worden sei [Nr. 271, Pkt. 9, fol. 594’]. Landau sollte sich über die Verhältnisse informieren und die beiden Truchsessen nach ihrer Vermögenslage getrennt besteuern (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, Fasz. 1506–1508, fol. 106).
a
–a Er ... ist] Fehlt in B.
1
 Landau übersandte Serntein das – nicht vorliegende – Verzeichnis mit Schreiben vom 26.1. (Or. Konstanz; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1508), fol. 21–21’).
2
 In einem weiteren Schreiben bat Landau den kgl. Kanzler Serntein, seine Bitte um Ausstellung der Mandate beim Kg. zu unterstützen (Or. m. S., Konstanz, 23.1.1508; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/256/V, fol. 33–34’).
1
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1402 Anm. 24.
2
 Im Entwurf für das Schreiben – der Adressat ist darin noch offengelassen – war eine Vorladung vor den kgl. Hofrat oder vor das kgl. Kammergericht in Regensburg vorgesehen, am Rand jedoch vermerkt: Welhes kgl. Mt. gefellig sein wil, hofrat oder camergericht (Reinkonz.; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 37, Fasz. [4] Geldsachen, o.J., fol. 88–90).
1
 Hg. Albrecht von Bayern lehnte die Betrauung seines Sohnes Wilhelm mit dieser Mission ab. Er machte dabei die Jugend Wilhelms und aktuelle Verhandlungen mit den bayerischen Landständen über die Leistung der Erbhuldigung diesem gegenüber geltend (Konz. München, sambstag vor Valentini [12.2.]1508; HStA München, KÄA 3136, [nach fol. 329½]).
a
–a und ... Italien] Fehlt in B-D.
1
 Vgl. Nr. 822, Anm. 2. Mit Weisung vom 25.1. aus Bozen erinnerte Kg. Maximilian die Landstände des Fm. Krain an sein Landtags-Ausschreiben, worin er beantragt hatte, ihm für die Durchführung des Romzugs und zur Sicherung der erbländischen Grenzen Truppen zur Verfügung zu stellen. Er äußerte seine Erwartung, daß ein Anschlag beschlossen worden sei und die Hilfe zur Verfügung gestellt werde. Von dem Anschlag sollte Bf. Christoph von Laibach, der Befehl hatte, mit einem entsprechenden Kontingent persönlich mit dem kgl. Hof zu reisen, für seine Besitzungen in Krain ausgenommen werden (Druck: Verbič, Deželnozborski I, Nr. 14, S. 16f.).
b
–b Über ... eingetroffen] Fehlt in A, Ergänzung gemäß B, C.
2
 Vermutlich bezieht sich ein Schreiben Sernteins an Kg. Maximilian bezüglich des Entwurfs für ein Ausschreiben auf dieses Stück. Darin teilte er mit, daß er nach Eingang der kgl. Weisung Gabriel Vogt mit der Erstellung des Entwurfs für das Ausschreiben betraut hatte und vom Vollzug des Auftrags ausgegangen war. Sicherheitshalber wollte er Vogt noch einmal anweisen, den Entwurf dem Kg. vorzulesen und das Ausschreiben dann auszufertigen (Or. Fragenstein, an der unschuldigen kindlein tag [28.12.1507]; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 2, fol. 77–77’).
3
 Wahrscheinlich handelt es sich nicht um das reale Ausstellungsdatum. Der brandenburgische Kanzler Theobald von Heimkofen teilte Mgf. Friedrich durch Schreiben vom 18.3. mit, daß er den Kastner von Heidenheim, ausgestattet mit dem ksl. Mandat, erneut zu Verhandlungen nach Rothenburg und zum Lgf. [Johann] von Leuchtenberg entsandt habe, damit diese das mgfl. Truppenkontingent für weitere zwei Monate mitfinanzierten. Er halte es jedoch für unwahrscheinlich, daß etwas bezahlt werde, solange die Quittungen nicht vorlägen. Er habe bereits vorstellig werden wollen, um zu vermeiden, daß Dritte, wie bereits geschehen, den fraglichen Ständen entsprechende kgl. Mandate vorlegen würden. Falls dies noch nicht geschehen sei, sollte der Mgf. sich deshalb beim Ks. um die Ausfertigung von weiteren Mandaten und Quittungen bemühen, die auf die in seinem Verzeichnis [Nr. 769, Anm. 1] genannten Stände auszustellen seien. Diese Stände hätten auch bislang den brandenburgischen Truppenverband mitfinanziert (Or. s.l., jedoch vermutlich Ansbach, samstag nach invocavit [18.3.]1508; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nr. 42–350’). In der mgfl. brandenburgischen Überlieferung liegen von Ks. Maximilian ausgestellte Quittungen für Rothenburg und für Gf. Joachim von Oettingen über zwei weitere Monate Romzughilfe sowie ein ksl. Schreiben an Rothenburg, die Finanzierung der mgfl. Truppen gemäß ihrem Anschlag um zwei Monate zu verlängern, da der Romzug wegen der venezianischen Sperre noch nicht habe durchgeführt werden können und ein Großteil der Reichsstände diese Verlängerung bereits bewilligt habe (jeweils Or. m. S., Speyer, 21.4.1508, Vermm. prps./amdip., Gegenz. Wolfstein, Registraturverm. J. Villinger; StA Nürnberg, ARTA 8, fol. 351–351’; 353–353’; 352–352’)
4
 Nürnberg vertröstete den Kg. auf die Beantwortung seines Antrags durch eine eigene Gesandtschaft. Dieser ersuchte die Stadt am 24.2. erneut um Bewilligung der zwei Monate. Er stehe in strenger ubung und handlung und sei auch zuversichtlich, ein eerlich, loblich furnemen zu tun. Die Angelegenheit tangiere vitale Interessen von Ks. und Reich. Außerdem sei die Verzögerung nicht ihm, sondern denjenigen Ständen anzulasten, die ihre Hilfe noch nicht vollständig geleistet hätten (Or. Toblach, Vermm. prps./cdcp., Gegenz. Serntein, Registraturverm.: Feria quarta cinerum [8.3.]1508;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr. 8, unfol.).
5
 Bf. Georg von Bamberg verwies in seiner Antwort an den Kg. auf die Notwendigkeit zu Beratungen mit dem Domkapitel (Konz. Bamberg, freytag nach Apolonie [11.2.]1508; StA Bamberg, B 34 Bamberger Reichskorrespondenz, Nr. 1, fol. 24). Mit Schreiben vom 18.2. antwortete Bf. Georg Bf. Lorenz von Würzburg, der ihn über eine gleichlautende kgl. Forderung an ihn informiert hatte, daß er in dieser Frage eine Abstimmung ihrer Positionen für erforderlich halte (Konz. Bamberg, freytag nach Valentini; ebd., fol. 27–27’). Aus einem Schreiben Bf. Georgs von Trient und anderer ksl. Räte geht hervor, daß die Kontingente aus Mainz, Bamberg und Würzburg noch Ende Mai 1508 im Feld standen (Or. m. 3 Ss., Arco (Arch), 31.5.1508; StA Bamberg, C3, Nr. 304, fol. 7–7’).
6
 Frankfurt erklärte sich am 22.2. mit einer Verlängerung der Dienstzeit um zwei Monate zur Durchführung des Romzuges einverstanden, falls andere Stände dies ebenfalls bewilligen würden (Kop., dinstag St. Peters tag ad kathedram; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42. Konz.; ebd., Stück-Nr. 42).
1
 Durch ein an alle Reichsuntertanen gerichtetes Mandat hatte Kg. Maximilian mitgeteilt, daß er seinen Rat Gf. Eberhard von Königstein unter Androhung schwerer Strafen zur persönlichen Teilnahme am Romzug aufgefordert habe. Da dieser einen Angriff Lgf. Wilhelms von Hessen befürchte, befehle er allen, denen dieses Mandat vorgelegt werde, im Ernstfall die Hilfeleistung für Königstein. Dieser sei bereit, jeglichen Forderungen gegen ihn auf dem Rechtsweg zu begegnen (Kop. Bozen, 21.1.1508; HStA Wiesbaden, Abt. 330, Urk. Nr. 50. Konz. mit ex.-Verm.; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 47–48’). Nach Vermittlung eines Termins durch den kgl. Kanzler Serntein waren die hessischen Gesandten während des RT wegen des Konflikts zwischen Gf. Eberhard und dem von diesem gefangengehaltenen, von Lgf. Wilhelm protegierten Gottfried von Eppstein bei Kg. Maximilian vorstellig geworden, aber ditzmals der merklichen geschaft halben, damit ir Mt. bisher mit den Aidgnossen und ander sachen halben beladen gewesen, nichts entlichs handeln mugen (Serntein an Lgf. Wilhelm von Hessen, Or. Konstanz, 31.5.1507; StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, fol. 198–199’). Vgl. Schäfer, Eppstein, S. 355f.
a
 Ff.] Danach gestrichen: und kgl.
b
 kron] Danach gestrichen: zu Rom.
1
 = das im Trentino gelegene Livo.
2
 Der bei Stälin (Bericht, S. 71–73) abgedruckte Bericht der Esslinger Hauptleute Cyriakus von Rinkenberg und Hans Holdermann (Or., dinstag nach St. Valentinus tag [15.2.]1508; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 106, unfol.; Pernthaller, Bestrebungen, S. 110f.) und der Bericht des florentinischen Gesandten Niccolò Machiavelli (Tommasini, vita I, S. 411f.) bieten bezüglich der Kaisererhebung keine zusätzlichen Informationen.
1
 Vermutlich ein Irrtum. Lediglich der Hofmarschall Hg. Bogislaws von Pommern [Ewald Massow] hielt sich Ende Jan./Anfang Febr. 1508 nachweislich am kgl. Hof auf (Heil, Kaiserdeklaration, S. 283 Anm. 64).
2
 Vermutlich ein Irrtum. Sonst werden nur zwei Söhne Mgf. Friedrichs, Kasimir und Johann, genannt [Z. B. Nrr. 788, Anm. 1; 794, Anm. 5; 833; 836].
1
 Beschreibung eines weiteren Exemplars und Faksimiledruck bei Rosenthal, Einblattdrucke, Nr. 90.
2
 Der Frankfurter Ratsherr Johann Frosch gab die Gesamtstärke des reichsständischen Kontingents sicherlich überhöht mit 4000 Fußsoldaten und 600 Reitern an (Bericht an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, Or. Pergine (Berson), 26.2.1508; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42).
3
 Die Absätze wurden vom Bearbeiter eingefügt.
4
 Am 21.1. hatte Gerolamo Landriano in Venedig noch einmal die Absicht Kg. Maximilians bekundet, auf seinem Italienzug Mailand zurückzuerobern und die Kaiserkrone zu erlangen und zu diesem Zweck durch das Territorium Venedigs zu ziehen, mit dessen Erlaubnis oder gewaltsam. Die Signorie erinnerte erneut an ihren Vorschlag zu einem unbewaffneten Romzug, den man in jeder Weise habe unterstützen wollen (Venedig an seinen Gesandten in Frankreich, ital. Kop., 22.1.1508; StA Venedig, Senato, Deliberazioni (Secreta) 1507–1509 (reg. 41), fol. 73’-74’). Auch gegenüber dem kgl. Gesandten Luca de Renaldis forderte Venedig einen friedlichen Romzug und bot die Begleitung Kg. Maximilians durch den Dogen Leonardo Loredan an. Diese Offerte nahm die Signorie wegen des Alters und schlechten Gesundheitszustands Loredans indessen wieder zurück, als Francesco de Renaldis ihn nach Trient bescheiden wollte. Man bekräftigte aber noch einmal, für einen friedlichen Zug jede Garantie geben zu wollen, und bot die Begleitung des Kg. durch Angehörige der vornehmsten Geschlechter an (Venedig an seinen Gesandten in Frankreich, ital. Kop., 28.1.1508; ebd., fol. 76’-77. Antwort Venedigs an Francesco de Renaldis, ital. Kop. 31.1.1508; fol. 76’-77).
a
–a Dieweil ... wöllen] In C abweichend (an säumige Stände): Vnd vns doch, was vns zuͦgesagt ist, gehalten werd, So begern wir zum andern vnd ermanen Eüch als ain glid des Reichs bey den pflichten vnd Ayden, damit du vns vnd dem Reiche verwandt bist, auffs hoͤchst mit Ernst gebietend vnd woͤllen, das du dein gebürend antzal zuͦ ross vnd fuͦss, doch die fuͦßknecht auch zu phaͤrden angeschlagen, von stund an und im fuͦßstapffen, wo das hieuor nit beschehen wär, den nechsten eylends zuͦ vns vertigest vnd schickest, Auch das bar gelt, Souil dir deines tails angeschlagen ist, gen Franckfurt oder Augspurg hinder Burgermaister vnd Rat daselbst gwißlich erlegest. Vnd für das du seid sant Gallen tag [16.10.1507] bißhere mit deiner hilff außbliben vnd ungehorsam erschinen bist, So wöllest doch zuͦ ergetzlichait der selben zeit versaumbnus vnd vnnser vnd des Reichs auffgeloffner scheden in deinem anschlag der leüt höher vnd mer mitleiden tragen, Als vil zwen monatlang Costen auff dem anschlag laufft, Vnd für dasselb zuͦsambt deinem vorigen anslag auch geraisig halten oder doch zum wenigsten für das alles gelt schicken. Vnd damit vmb kainer sach willen lenger vertziehen Noch vngehorsam erscheinen, damit du, ob dem Reich icht verwarloßt oder verabsaumbt würde, nit vrsacher geacht vnd beschuldigt, Wir auch nit bewegt werden, gegen dir als ainem vngehorsamen vnnser vnd des hailgen Reichs mit penen vnd straffen fürzunemen. Daran thuͦst du zuͦsambt schuldiger pflicht vnd der billichait vnnser ernstliche mainung vnd guͦt geuallen. – B wie A. D, F entsprechend C (2. Person Plural statt Singular und daraus folgende Abweichungen in der Grammatik), E wie C.
b
–b Seid ... tun] Ergänzung gemäß B, C. – Wahrscheinlich ist mit dem erwähnten päpstlichen Schreiben das Breve vom 12.2. (Kop.; StA Würzburg, Histor. Saal VII, 30/451, fol. 4–5’. Druck: Pastor, Geschichte III/2, S. 1131f., Anhang Nr. 121) gemeint. Stelzer (Maximilian, S. 197) zieht – wohl zu Unrecht – die Möglichkeit eines früheren päpstlichen Schreibens in Betracht, womit die Frage offenbliebe, ob Kg. Maximilian den Papst bereits von der beabsichtigten oder erst von der erfolgten Kaiserproklamation in Kenntnis gesetzt hatte. Vgl. Heil, Kaiserdeklaration, S. 284 Anm. 68.
1
 Wiesflecker-Friedhuber (Quellen, S. 163 Anm. 6) schlägt als Möglichkeit zur Auflösung „von der Leiter“ (della Scala) vor. Wahrscheinlich ist jedoch der Hg. von Liegnitz [eigentlich: Hg. Georg von Brieg] gemeint, der bspw. von Fugger/Birken (Ehrenspiegel, Sp. 1246) erwähnt wird.
2
 Wiesflecker-Friedhuber (ebd., S. 164) ergänzt irrtümlich Heinrich; richtig ist Albrecht. Vgl. Nr. 759, Anm. 7.
3
 Janssen (Reichscorrespondenz II, S. 743) verweist auf den 12.11.1503 – dem Datum des kgl. Ausschreibens in das Reich mit der Mitteilung über die Gründung der St. Georgs-Gesellschaft (Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 17881, S. 354f.). Auch Wiesflecker-Friedhuber (Quellen, S. 164 Anm. 9; Dies., Maximilian, S. 435) favorisiert die Auffassung, daß diese St.-Georgs-Gesellschaft gemeint war.
4
 Gemeint ist der Brixener Weihbischof Konrad Reichard, der von 1490–1492 und 1498–1509 auch als Weihbischof in Trient wirkte (Weber, Vescovi, S. 72–74; Gelmi, Weihbischöfe, S. 188f.).
5
 = Valsugana bzw. Suganertal (Wiesflecker-Friedhuber, Quellen, S. 164 Anm. 12).
1
 Der mgfl. Bevollmächtigte Hans Rorer hatte am 22.12. bei Statthalter und Räten zu Ansbach angefragt, ob er der Äbtissin den geforderten verringerten Anschlag von 120 fl. für fünf Fußsoldaten und die Übergabe der Quittung über den höheren Anschlag von 216 fl. bewilligen solle, da sie sich weigere, mehr zu bezahlen. Desweiteren ersuchte Rorer um Weisungen für seine Verhandlungen mit Abt Georg von Waldsassen, der eine Zahlung ablehnte. Die Äbtissinnen von Obermünster und Niedermünster baten Mgf. Friedrich durch Rorer um Fürsprache bei Kg. Maximilian, ihnen den Kammerzieler zu erlassen, und boten dafür die Auszahlung der Romzughilfe an den Mgf. an (Or. m. S., mittwoch nach Thome apostoli; Kanzleiverm.: Sol man meinem gn. H. Mgf. Casimir zuschicken; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nr. 42–344’).
2
 Laut Schreiben Rorers vom 16.3. hatten St. Emmeram, Obermünster und Niedermünster [vgl. Nr. 769, Anm. 1] Zahlungen geleistet (Hans Rorer an Dr. Theobald von Heimkofen, Kop. s.l., donerstag nach invocavit; StA Nürnberg, ARTA 8, Stück-Nr. 42–349’).
1
 Der Wormser Schultheiß Balthasar Mühl schrieb am 15.3. nach Hause: Die röm. Ksl. Mt. ist zu Trent gesalbet worden, aber hat die ksl. cron noch nit aufgehabt und gesworen, dieselb durch iren romzug zu erlangen ader daruber zu sterben (Or., mitwochen nach invocavit; StdA Worms, 1 B, Nr. 1928/2, Stück-Nr. 42).
1
 Gemeint ist die Datierung nach Regierungsjahren (als röm. Kg. und als Kg. von Ungarn) am Ende ksl. Schriftstücke.
2
 In einem Schreiben an den Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen teilte der Ks. mit, dz wir im anzug unsers furgenomen romzugs sein. Und sobald wir gein Trient komen, haben wir aus etlichen beweglichen ursachen den titel erwelter röm. Ks. angenommen. Und wellen uns hinfur also schreiben und von meniglich dermasen geheissen und intitulieret werden, dann wir uns desselben titls von rechts wegen, sonderlich dieweil wir auf dem zug zu der ksl. cronung sein, wol geprauchen mogen (unvollständige Kop. mit imit. Vermm. prps./amdcp. und Gegenz. J. Renner; StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, unfol.).
1
 Vgl. das Schreiben Hg. Georgs vom 11.10.1507 [Nr. 781].
2
 Vgl. Nrr. 814816.
3
 Reversbrief Hg. Albrechts von Sachsen über die erfolgte Verschreibung vom 1.3.1498 (Wiesflecker, Regesten II/1, Nr. 5928, S. 298); Weisung Kg. Maximilians an den Mautner zu Linz und den Aufschläger zu Engelhartszell vom 14.11.1503 (ebd. IV/1, Nr. 17900, S. 359).
1
 Ks. Maximilian teilte Landau an diesem Tag mit, daß die bislang für die Auslösung der Reiter in den drei Orten angewiesenen Gelder nicht ausgereicht hätten und er deshalb den vollständig in bar zu erlegenden Reichsanschlag Ebf. Hermanns von Köln dafür vorgesehen habe. Da jedoch für die Auslösung weitere 6000 fl. benötigt würden, so bitte er ihn, diese Zahlung zu übernehmen und die Reiter nach Trient zu bescheiden. Dafür wolle er ihn auf die in Köln und Konstanz beschlossenen Reichsanschläge verweisen. Einzelheiten diesbezüglich sollte Landau durch einen seiner Diener mit Zyprian von Serntein klären (Konz. mit ex.-Verm., Toblach, 25.2.1508; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 151–151’).
1
 Vgl. Nr. 483.
1
 Dem Schreiben lag eine Empfangsbestätigung Landaus für 25 Quittungen über die auf dem Konstanzer RT bewilligte Bargeldhilfe bei. Diese waren ausgestellt auf die Ebff. von Trier und Köln, den Lgf. von Hessen, Gf. Philipp von Solms, Gf. Ludwig von Isenburg, Gf. Bernhard von Solms, Gf. [Johann] von Nassau-Dillenburg, Gf. Reinhard von Hanau, Gf. [Eberhard] von Königstein-Eppstein, Kf. Joachim von Brandenburg, Gf. Philipp von Hanau, die Ganerben zu Friedberg, die Städte Friedberg, Gelnhausen, Nürnberg, Worms und Speyer, den Abt [Michael] zu Maulbronn, die Stadt Schwäbisch Hall, Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg, Gf. Reinhard von Bitsch sowie die Städte Offenburg, Gengenbach, Zell und Köln (Or. m. S.; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 1–2’). Die fünf nicht zurückgegebenen, somit an die Zahler ausgehändigten Exemplare waren ausgestellt auf den Ebf. von Mainz, den Bf. von Speyer sowie die Städte Frankfurt, Schweinfurt und Heilbronn.
2
 Frankfurt antwortete Landau mit Schreiben vom 17.7., daß man die noch in ihren Händen befindlichen Quittungen dem ksl. Boten Nikolaus Schöttel (aus Weißenburg) übergeben habe. Die Quittung für den Abt von Fulda habe man Schöttel belassen, da die Stadt die 140 fl. nicht habe (Konz., montags nach Margrethe; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 4). Frankfurt hatte die Bitte des Abtes, ihm diese Summe zu leihen, am 30.12.1507 abschlägig beschieden (ebd., BMB 1507, fol. 83).
1
 Eine im Zusammenhang mit den Verhandlungen angefertigte Aufstellung veranschlagte die von den Gff. Johann und Heinrich zu leistende sechsmonatige Romzughilfe auf 23 Reisige bzw. 1130 fl. [richtig: 1380 fl.], 24 Fußsoldaten bzw. 480 fl. [richtig: 576 fl.; richtig laut Anschlag: 25 Fußsoldaten gleich 600 fl.] und 840 fl., insgesamt ca. 2700 fl. [richtig: 2796 bzw. 2820 fl.]). Davon wollte Gf. Johann ein Drittel leisten. Abzüglich des von Maximilian I. angebotenen Nachlasses um ein Drittel wären dies 600 fl. gewesen. Doch auch diese Summe bewertete der Gf. als unangemessen, zumal er seine Untertanen aufgrund ihrer Armut nicht besteuern konnte (undat. Memorial, Konz./Kop.; HStA Wiesbaden, Abt. 171, Z 1720, fol. 1; 4).
2
 Am Morgen des 10.7.1508 übergaben der Amtmann Friedrich von Brambach und der gfl. Sekretär Henne Weiß in der Kellnerei zu Braubach in Anwesenheit Bf. Matthäus’ von Gurk an Ks. Maximilian die schriftliche Stellungnahme Gf. Johanns zu der durch Königstein vorgetragenen Forderung nach Bezahlung der Romzughilfe für sich und seinen Sohn Gf. Heinrich und zum ksl. Angebot, wegen der auf Ersuchen Mgf. Christophs von Baden aufgewandten Kosten ein Drittel an der Summe von 2700 fl. nachzulassen. Die übergebene Instruktion wiederholte im wesentlichen die mündliche Antwort an Gf. Eberhard von Königstein. Ausdrücklich wurde hervorgehoben, daß Gf. Heinrich das Erbe Gf. Engelberts von Nassau angetreten hatte, weshalb seine Ländereien doppelt so groß waren wie die Besitzungen Gf. Johanns, der sich deshalb nur zur Zahlung eines Drittels verpflichtet sah. Zur Bestreitung seines Anteils bot er die Zahlung von 400 fl. an (Instruktion für Henne Weiß, Kop., s.d.; HStA Wiesbaden, Abt. 171, Z 1720, fol. 3–3’).
1
 Zu den möglichen Adressaten vgl. Nr. 814, Anm. 1.
2
 Laut Instruktion Ks. Maximilians für seinen Gesandten Balthasar Wolf von Wolfsthal zu Mgf. Friedrich war zu diesem Zeitpunkt nicht ein Drittel der bewilligten Romzughilfe geleistet worden. Der Ks. mußte aber zugleich einräumen, daß er sich ohnehin nicht gegen Venedig, Frankreich und ihre Parteigänger hätte durchsetzen können (Or. Siegburg, 10.5.1508, Vermm. prps./cdip., Gegenz. G. Vogt;StA Nürnberg, Fm. Ansbach, Kriegsakten 5, Stück-Nr. 42).
3
 Dreijähriger Waffenstillstand von Arco bzw. St. Maria di Grazia, 6.6.1508 (Sanuto, Diarii VII, Sp. 563–567; Libri commemoriali VI, Nr. 159, S. 98f.; Ulmann, Maximilian II, S. 357f.; Wolff, Beziehungen, S. 112; Wiesflecker, Maximilian IV, S. 22; Seneca, Venezia, S. 101f.).
4
 Die Originalmandate übersandte Ks. Maximilian an Kf. Friedrich von Sachsen. Dieser sollte sie durch den Herold an die Adressaten weiterleiten lassen (Konz., s.d.; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 255–255’). Doch wurden die Mandate in dieser Form den säumigen Ständen nicht zugestellt. Kf. Friedrich erinnerte den Ks. an seine bereits zuvor durch den kgl. Boten Hans von Collen überbrachten Wünsche im Zusammenhang mit dem Reichsanschlag und sandte die Mandate zu Händen Johann Renners zurück an den ksl. Hof. Der Kf. bat den Ks., dies nicht mißfällig aufzunehmen, sondern seinen Wünschen zu willfahren (Konz., s.d., ebd., fol. 268). Friedrich rechtfertigte gegenüber Renner seine Haltung unter Hinweis auf seine frühere Weisung an diesen bzgl. der kgl. Mandate [Nrr. 814816], beim Kg. einen Aufschub bis einem persönlichen Treffen zu erwirken (Kf. Friedrich an Johann Renner, Konz. Lochau, dornstag nach St. Crispin und Crispiani [26.10.]1508; ebd., fol. 269).
1
 In einem Mahnschreiben vom 18.11.1508 erinnerte Ks. Maximilian Bf. Johannes von Hildesheim an die noch unbezahlten Hilfen der letzten RTT und bekundete sein Mißfallen an dessen Ungehorsam. Er teilte ihm mit, daß er Eitelwolf vom Stein beauftragt habe, den Anteil Hildesheims an der Konstanzer Reichshilfe einzutreiben, und befahl ihm die Auszahlung des Geldes, um anderweitige Maßnahmen gegen sich zu vermeiden (Konz. Antwerpen; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 33, III. Teil, Stück-Nr. 42–1’). Der ksl. Fiskal Dr. Christoph Moeller wurde ebenfalls über die Mission Steins informiert. Er erhielt Weisung, auf dessen Antrag hin gegen den Bf. zu prozessieren (Kop., s.d., jedoch wohl Antwerpen, 18.11.1508; ebd., zu Stück-Nr. 42). Mit Weisung vom 22.12.1508 untersagte Ks. Maximilian dem Reichsschatzmeister Hans von Landau indessen, gegen Stände zu prozessieren, die die zweimonatige Verlängerung der Konstanzer Reichshilfe nicht geleistet hatten. Es sei ihm aus ursachen noch zur zeit nit gemaynt (Konz. Mecheln; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, fol. 228).