Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

A. Sammlungstermin für die Reichskontingente; B. Ablehnung eines Ausschusses zur Beratung über Angelegenheiten des Romzugs durch die Reichsstände, Ernennung Hg. Heinrichs d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel zum Reichshauptmann C. Ablehnung eines neuen RT durch die Stände, Einsetzung eines Reichsstatthalters; D. Verwendung etwaiger Eroberungen; E. Verbot auswärtiger Kriegsdienste gegen Kg. und Reich; F. Mandate an die Untertanen der Reichsstände zur Erfüllung ihrer Beitragspflicht; G. Einnahme der Geldhilfe von 120 000 fl. – Berechnungskriterium für die Dienstzeit der Reichskontingente; Ausstellung gegenseitiger Reversbriefe durch Kg. und Reichsstände; Entlassung der RT-Teilnehmer nach Erledigung aller Beratungspunkte; Freigabe der eingesammelten Jubelablaßgelder für den Romzug; Annahme des Titels „künftiger Ks.“ durch Kg. Maximilian nach Eröffnung des Romzugs.

s.l., s.d., jedoch Konstanz, 20. Juli 1507 oder kurz danach.

Wien, HHStA, MEA RTA 3a, fol. 534–535 (Kop., Überschr.: Kgl. Mt. antwort daruf [Nr. 199] ist hernachvolgend.) = Textvorlage A. Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 84–85 (Kop. mit Randvermm. Hd. J.J. Mueller, die den Inhalt kennzeichnen) = B. Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 67’-68’ (Kop., Überschr. wie A) = C.

/534/ A.1 Kgl. Mt. begert nochmals uß merklichen ursachen, den anzug des volks biß uf Michaelis [29.9.] zu kurzen, also das der ganz anzug uf denselben tag alhie erscheine; deßgleichen, das die zeit der erlegung des gelts auch gekurzt werd, also das solich ganz gefall uf St. Gilgen tag [1.9.], das ist vier wochen vor Michaelis. Dann es ist kgl. Mt. diese ernant lang zeit nit leidlich noch moglich anzunemen. Das will kgl. Mt. kriegisch beweisen. Kgl. Mt. mag auch die Eydgnossen so lang nit ufhalten, und werden dadurch alle irer Mt. gut anschleg zuruckgeen.

B. Item dieweil die stende beswerung haben, ir kgl. Mt. ein ußschuß zu geben, der mitsambt irer Mt. hauptmann recht und ordnung machen, will kgl. Mt. nit destmynder in demselben allen moglichen vleis ankeren, damit das ersta furgnommen und gehandelt werde. Und will demnach ir Mt. fur einen hauptmann von des Reichs wegen fur gut ansehen Hg. Heinrich von Brunswig der elter, soferr bden stenden derselb auch gut bedunken und gefallen will.

/534’/ C. Beruren den Reichs tag, so die stende desselben auch beschwerung haben, will die kgl. Mt. uf ir getan anzeigen ymands von Kff. oder Ff. hinter ir Mt. verlassen und orden, in seiner Mt. namen zu handlen, was des die notturft erfordern wurd, der zuversicht, die stende werden in demselben gehorsamlich erscheinen.

D. Nihil.

E. Placet. Kgl. Mt. will auch deshalb in das Reich notturftig brief ußgeen lassen, doch das solichs die stende in iren Fmm. und landen auch tun.

F.c Sobald der abscheid versiegelt ist, das mandata2 mussen darus gemacht werden.

G. Kgl. Mt. will anzeigen, were solichs entpfahen soll.

Item es soll die zeit eins yeden hilf alhie an- und ußgeen.

/535/ Und uf den beschluß diess Reichs tags sollen brief gegeneinander gemacht, besiegelt und ubergeben werden, wie die stende selbs angezeigt haben [Nr. 178, Pkt. 5.12]. Kgl. Mt. will auch nymands uß den stenden erlauben, es sey dann alles obgemelt vollendet.

Item kgl. Mt. begert nochmals, das die stende gemeinlich furdrungsbrief geben, das ir Mt. das jubelgelt allenthalben haben mog zu diesem romzug.3

Item will kgl. Mt. verkunden lassen, nachdem der zug wegig ist, das sich kgl. Mt. uf diesem tag „kunftiger Ks.“ schreiben wolle.

Anmerkungen

1
 Die in der Vorlage am Rand eingefügte alphanumerische Zählung korreliert mit Nr. 199, worauf sich die vorliegende kgl. Resolution bezieht.
a
 erst] In B: best. C wie A.
b
–b den ... derselb] In B: der auch den stenden. C wie A.
c
 F.] In B danach: Fiat.
2
 Vgl. Nr. 201.
3
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, S. 923 Anm. 2.