Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Verleiht – in Anbetracht ihrer Verdienste um seine Vorfahren, ihn selbst und das Haus Österreich – als röm. Kg. und als Landesfürst seiner Stadt Freiburg das Privileg, goldene Münzen zu schlagen. Die Vorderseite soll das Wappen des Hauses Österreich abbilden, die Rückseite soll das Wappen der Stadt mit einer Legende zeigen. Die Münzen müssen in Gehalt, Gewicht und Aufschnitt den kfl. Guldenprägungen entsprechen mit einem Edelmetallgehalt von 18½ Karat. 107 davon sollen auf 1½ Kölnische Mark gehen. Die Stadt erhält die gleichen Münzrechte wie ein Kf. Das Privileg geht bei Zuwiderhandlung oder Mißbrauch seitens der Stadt verloren. Falls er oder ein künftiger Landesherr im Elsaß oder im Breisgau goldene Münzen prägen sollten, ruht das Freiburger Privileg für diese Zeit. Befiehlt unter Androhung der Ungnade von Kg. und Reich sowie einer Geldstrafe von 50 Mark lötigen Goldes allen Reichsständen sowie allen Amtsträgern und Untertanen des Reiches und der Erblande die Respektierung dieses Privilegs und die Akzeptierung der Freiburger Münzen als gültiges Zahlungsmittel.1 

Konstanz, 7. Mai 1507.

Freiburg, StdA, A 1 I d, 1507 Mai 7 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).

Anmerkungen

1
 Reversbrief der Stadt Freiburg vom 17.5.1507 (Or. Perg. m. S.; TLA Innsbruck, Urk. I/7460). Zeitgleich bewilligte die Stadt eine Anleihe über 8000 fl. für Kg. Maximilian [Nr. 492]. Vgl. Schadek, Kaiser, S. 249, 251; Rannacher, Stürtzel, S. 170f.