Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Clemens Reichlin [Überlinger Altbürgermeister] hat erklären lassen, daß ihm der Gerichtszwang zu Billafingen (Beylefingen) zustehe; ein in der Nähe gelegener Hof der Chorherren von St. Johann/Konstanz1 sei indessen exempt. Auf Bitte Reichlins unterstellt er den Hof dessen Gerichtszwang mit allen obrigkeitlichen Rechten.
Konstanz, 22. Juli 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 54’ (Kop.).
Anmerkungen
1
In der Vorlage heißt es nicht ganz eindeutig: ein hofe, zu St. Johanns ordens zustee, so daß also auch ein Hof des Johanniterordens gemeint sein könnte. Indessen wird in einem kgl. Mandat vom 9.11.1507 Hans Bischof als Inhaber des bewußten in Billafingen gelegenen Hofes der Chorherren von St. Johann/Konstanz aufgefordert, den Gerichtszwang Reichlins künftig zu respektieren (Or. m. S.; StA Sigmaringen, Dep. 45 T 1 [Archiv der Freiherren Roth von Schreckenstein: Urkunden Dorf Billafingen], Nr. 40. Regest: Roder, Archiv, Nr. 38, S. m115).