Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat Kf. Friedrich von Sachsen beauftragt, von ihm seinen Anteil an den durch die RTT zu Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen einzunehmen und ihm, dem Kg., zu übergeben. Befiehlt ihm die unverzügliche Aushändigung seines Beitrags an Kf. Friedrich gegen kgl. Quittung. Er soll sich durch eventuelle anderslautende Schreiben davon nicht abhalten lassen.

Memmingen, 15. Dezember 1507.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 259 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein und Registraturverm. J. Villinger)

Anmerkungen

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 Der Adressat geht aus einer beiliegenden Liste hervor. Dort ist neben dem Namen Gf. Hermanns die im obigen Schreiben gebrauchte Anrede: Hochgeborner, lb. oheim, vermerkt. Das Verzeichnis weist als weitere, durch Mandat vom 15.12. [vgl. auch Nrr. 815, 816] gemahnte Stände aus: die Ff. von Anhalt, die Bff. von Meißen und Naumburg, die Äbtissin von Quedlinburg, den Abt zu Saalfeld, die Gff. Günther, Balthasar und Heinrich von Schwarzburg, die Gff. von Barby, Gf. Sigmund von Gleichen, die Reuß von Plauen, die Hh. von Gera und den H. [Ernst] von Brandenstein-Ranis (HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 260–260’; späterer Dorsalverm.: Verzeichnuß der Reichs stende und anderer, bey denen Hg. Friderich, Kf. zu Sachsen, der ksl. Mt. zu Costenz und Collen Ao. 1507 bewilligte hulf zum romzug und wieder den bapst, auch den Gf. zu Zipß etc., 1508.). Kf. Friedrich informierte seinen Rentmeister Hans Leimbach mit Schreiben vom 5.1.1508 darüber, daß er die Reichshilfen von den in der Liste aufgeführten Ständen eintreiben solle. Zum Teil wurden die entsprechenden kgl. Mandate bereits von Weimar aus zugestellt, andere Stände sollten die Reichshilfe bis zum 17.1. (St. Antonien tag) zu Händen Leimbachs nach Leipzig entrichten. Diesen Ständen – Äbtissin Hedwig von Quedlinburg, Bf. Johann von Meißen und den Ff. von Anhalt – sollte Leimbach sowohl das kgl. Mandat als auch das entsprechende Schreiben Kf. Friedrichs (Konz. Nürnberg, mitwoch nach sanctorum innocentum; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 258) zusenden und nach Eingang der Zahlungen die gesiegelten kgl. Quittungen aushändigen (Konz. Nürnberg, mitwoch nach sanctorum innocentum; ebd., fol. 266). Der Kastner zu Coburg [Kunz Bader] erhielt einen entsprechenden Befehl zur Entgegennahme des Geldes von Gf. Hermann von Henneberg (Konz. Nürnberg, mitwoch nach innocentum [5.1.]1508; ebd., fol. 267). Gf. Jost von Barby zahlte laut einem späteren Schreiben seinen vollständigen Anteil an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen an Leimbach aus (Gf. Jost an Kf. Friedrich von Sachsen, Or. Barby, frigtag in den hl. ostern [13.4.]1509; HStA Weimar, Reg. Ee, Nr. 4, unfol.).