Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Übersenden ihm für den Fall, daß der Bote Peter Leupold gescheitert ist, beiliegend eine Abschrift ihrer Weisung vom 7. Januar (freitags nach der hl. dreier konig tag) [Nr. 891]. Falls er ihr Anliegen beim Kg. noch nicht vorgebracht hat, soll er dies nachholen. Die Forderung des Kg. abzuwehren, ist für Nürnberg aus den dargelegten Gründen sehr wichtig. Sie gehen auch aufgrund der Verhandlungen und des Abschieds des Ulmer Bundestages [Nr. 887] davon aus, daß sich die Kaufleute aus Augsburg, Memmingen und Ravensburg nach Ende des Speyrer Städtetages mit Paul von Liechtenstein über den Kauf des Kupfers einigen werden, und müssen dabei die Position der Nürnberger Kaufleute bedenken. Falls deshalb der Kg. ihre bisherigen Angebote abgelehnt haben sollte, soll er erneut vorstellig werden und vorschlagen, 1. gegenüber den Nürnberger Kaufleuten auf die Forderung der Anleihe zu verzichten oder sich zu verpflichten, sie künftig deshalb nicht mehr zu behelligen, 2. die erbetenen Freiheiten und Konfirmationen zu bewilligen und 3. das Nürnberger Romzugskontingent oder wenigstens dessen Reiter nach Hause zu entlassen. Ermächtigen ihn, bei Erfüllung dieser drei Punkte die Zahlung von 8000 fl anzubieten. Die Einwilligung des Kg. in die ersten beiden Punkte wäre ihnen 6000 fl. wert. Der Kg. benötigt, wie sie hörten, dringend Geld. Er soll das Ergebnis seiner Verhandlungen unverzüglich mitteilen, damit sich die Nürnberger Kaufleute bei den Verhandlungen mit Liechtenstein danach richten können.1 

[PS] Bestätigen den Empfang seines Berichts aus Innsbruck vom 8. Januar (St. Erharts tag).2 Vor Abschluß ihres Schreibens ging das Ausschreiben Matthäus Neitharts zum Schwäbischen Bundestag [Nr. 893] ein. Ersuchen ihn, sich mit den Verhandlungen beim Kg. zu beeilen, damit sein Bericht noch vor Beginn des Bundestages vorliegt und sie die Gesandten entsprechend instruieren können.

Nürnberg, 21. Januar 1508 (freitag nach Sebastiani).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 229–230 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Ks. Maximilian erhöhte mit Privileg vom 14.3.1508 die Nürnberger Appellationsfreiheit bei Kaufmanns- und Bausachen auf 600 fl. (Druck: Wölckern, Historia II, Nr. CCCCXX, S. 776–780; Moser, Handbuch II, S. 392–394. Harpprecht, Staatsarchiv III, S. 61f.; Gümbel, Berichte, S. 278 Anm. 2). Er erklärte am 15.3.1508 auch seine Einwilligung zum Empfang der von Nürnberg im Landshuter Erbfolgekrieg eroberten böhmischen Pfandschaften der bayerischen Hgg. als Lehen der böhmischen Krone (Or. Perg. m. S., Kaufbeuren;StA Nürnberg, Kaiserprivilegien 585. Druck: Wölckern, ebd., Nr. CCCCXIX, S. 775f.; Popp, Darstellung, S. 43–45. Vgl. Gümbel, ebd., S. 278 Anm. 1; Reicke, Geschichte, S. 523).
2
 Liegt nicht vor.