Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 84 Stadt Nürnberg an Städte Straßburg, Frankfurt und Augsburg – Nürnberg, 28. Juni 1508

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 61, fol. 221–222 (Kop., mitwoch St. Peter und Paulus abend).

Erinnern daran, dass die Frei- und Reichsstädte auf verschiedenen Reichstagen und insbesondere auf dem letzten Reichstag in Konstanz bei den Verhandlungen über die Angelegenheiten des Reiches benachteiligt wurden, worüber die teilnehmenden reichsstädtischen Gesandten ausführlich berichtet und ein Verzeichnis als Beratungsgrundlage für die einzelnen Magistrate erstellt haben.1Daraufhin wurde ein Städtetag nach Speyer einberufen, um über Gegenmaßnahmen zu beraten. Unter anderem wurde dort beschlossen, dass die vier ausschreibenden Städte die übrigen Reichsstädte zu weiteren Beratungen nach Speyer zusammenberufen sollten, sobald der Ks. einen neuen Reichstag ausschreiben oder anderweitig Mandate ausgehen lassen würde.2

Der Ks. hat die Stadt Nürnberg durch ein offenes, besiegeltes Mandat aufgefordert, durch Gesandte an dem auf den 16. Juli nach Worms anberaumten Reichstag teilzunehmen [Nr. 36]. Sie halten es zwar für erforderlich, den Speyerer Abschied zu vollziehen und demnach einen Städtetag zu Beratungen über die Abwehr weiterer Benachteiligungen auf dem Reichstag zu Worms einzuberufen. Doch ist die Zeit dafür ihres Erachtens zu kurz. Sie überlassen jedoch ihnen die Entscheidung, ob dessen ungeachtet ein Städtetag abgehalten werden soll oder die teilnehmenden Städte schriftlich aufgefordert werden können, ihre Gesandten mit Befehl zu Verhandlungen über diesen Punkt nach Worms abzufertigen. Bitten um Mitteilung ihrer Meinung dazu.3

Nr. 85 Schwäbische Bundesstädte an die ausschreibenden Reichsstädte, hier an Frankfurt – Ulm, 23. Oktober 1508

Frankfurt, ISG, RTA 24, fol. 16–16’ (Or., Unterz.: Gemainer stett des punds im land zu Schwaben hauptman [Matthäus Neithart] und ratsbotschaften, yetz zu Ulm versamelt. Präsentatvermerk: Frankfurt, in die omnium sanctorum [1.11.]) = Textvorlage A. Straßburg, AV, AA 353, fol. 30–30’ (Or., Unterz. wie A) = B.

Druck: Janssen, Reichscorrespondenz II, Nr. 945, S. 747f.

Erinnern an die Beratungen des letzten Städtetages in Speyer wegen der den reichsstädtischen Gesandten auf dem Konstanzer Reichstag widerfahrenen Beschwerden. Für den Fall der Einberufung eines Reichstages durch den Ks. wurde dort beschlossen, einen weiteren Städtetag in Speyer abzuhalten. Der Termin des Wormser Reichstages naht, die Sache ist für die Städte wichtig. Bitten sie, die Frei- und Reichsstädte in ihrem Bezirk dazu aufzufordern, ihre Gesandten dahingehend zu instruieren und zu bevollmächtigen, in Worms mit anderen Städten über diese Beschwerden zu beraten und zu ihrem gemeinsamen Besten zu handeln. Auch sollen sie ihre eigene Gesandtschaft in gleicher Weise abfertigen. Die anderen ausschreibenden Städte [Straßburg, Augsburg und Nürnberg] erhalten eine gleichlautende Aufforderung. Auch haben sie, die Absender, ihre eigenen Gesandten zum Wormser Reichstag entsprechend instruiert.

Nr. 86 Reichsstadt Nürnberg an die Reichsstädte Schweinfurt, Rothenburg und Weißenburg/Franken – Nürnberg, 30. Oktober 1508

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 62, fol. 182’ (Kop., secunda post Simonis et Jude).

Erinnern an ihre Mitteilung über die Beratungen des Speyerer Städtetages wegen der Benachteiligung der Städte auf dem Konstanzer Reichstag und über den Beschluss zur Einberufung eines weiteren Städtetages vor einem künftigen Reichstag.1Der Ks. hat einen Reichstag auf den 1. November (allerhailigen tag)nach Worms ausgeschrieben, der nun kurz bevorsteht. Den Städten ist viel an der Sache gelegen. Ersuchen sie, ihren Gesandten Vollmacht und Anweisung zu geben, in Worms gemeinsam mit den anderen reichsstädtischen Gesandten über diese Beschwerden zu beraten.

Nr. 87 Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt an die in Ulm versammelten Hauptleute und Räte der Schwäbischen Bundesstädte – Frankfurt, 2. November 1508

Frankfurt, ISG, RTA 24, fol. 20 (Konz., dornstag in die animarum).

Bestätigen den Empfang ihres Schreibens [Nr. 85]. Sie wollen ihrem Wunsch willfahren, wenngleich die Abschiede von Speyer und Konstanz1ihres Erachtens allgemein bekannt sind.

Nr. 88 Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt an die Städte Lübeck, Goslar, Nordhausen, Mühlhausen, Wetzlar, Köln und Aachen – Frankfurt, 2. November 1508

Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 222 (Konz., dornstags in die animarum).

Erinnern gemäß dem in Abschrift beiliegenden Schreiben der Schwäbischen Bundesstädte [Nr. 85] an die Abschiede von Konstanz und Speyer und bitten sie, sich über die den Städten auf den letzten Reichstagen widerfahrenen Beschwerden zu beraten und ihre Ergebnisse ihren Gesandten zum Reichstag mündlich zu eröffnen, oder, falls diese bereits auf dem Weg befindlich sind, schriftlich mitzuteilen.1

Nr. 89 Meister und Rat der Stadt Weißenburg/Elsass an die in Straßburg versammelten Gesandten der elsässischen Reichsstädte – Weißenburg, 8. November 1508

Hagenau, AM, AA 154, unfol. (Or. m. Siegelspuren, mitwoch nach Leonhardi).

Meister und Rat der Stadt Hagenau haben aufgrund der dem Ausschreiben beigelegten Schreiben des Schwäbischen Bundes [Nr. 85] und der Stadt Straßburg1für den kommenden Montag [13.11.] eine Versammlung nach Straßburg zu Beratungen über den bevorstehenden Reichstag einberufen. Erinnern daran, dass sich Weißenburg aufgrund ausgebliebener Unterstützung in früheren Kriegen veranlasst sah, dem Schwäbischen Bund beizutreten2, der wie bei anderen Reichstagen auch auf der bevorstehenden Reichsversammlung die anteilig zu bestreitende Vertretung der Stadt durch eine gemeinsame Gesandtschaft wahrnehmen wird. Für Weißenburg besteht kein Grund, zwei Gesandtschaften mitzufinanzieren. Dies haben ihnen bei früheren Gelegenheiten schon mehrfach ihre Gesandten und jüngst aufgrund ihres Schreibens die Vertreter Hagenaus mitgeteilt. Bitten deshalb, sie jetzt und künftig in dieser Sache für entschuldigt zu halten.

Nr. 90 Beschlüsse des Frankfurter Rates – Frankfurt, 10. November 1508/23. April 1509

Frankfurt, ISG, Ratschlagungsprotokolle 1a, fol. 118 (feria sexta in vigilia sancti Martini episcopi), 122 (feria secunda in die Georii militis).

[10.11.1508] Item dwyl den stettboten uf dem nehstgehalten Reichs tag vil nachteil, spott und hone zugemessen sein, derhalb sie zu verachtunge und von irem altem herkomen gedrungen werden: Ist geratschlagt, allen fleiß anzukeren, das die stette widerumb in die ratschlagunge gelassen werden.

[23.4.1509] Als das ksl. mandat1 gelesen ist. [Beschluss:] Den frunden befelen, das best zu tun und, was sie anlanget, hinder sich schriben. Item uf dem tag anregen, das die stet eyn doctor oder dry an das camergericht zu setzen hetten. Item furbrengen, das die stet mit den fursten in ratslagung genommen wurden.

Nr. 91 Meister und Rat der Stadt Colmar an Meister und Rat der Stadt Schlettstadt – Colmar, 4. Februar 1509

Hagenau, AM, AA 154, unfol. (Or. m. Siegelspuren, sonntag noch sant Blasyen tag).

Die von ihnen zugesandten Schriftstücke bezüglich des nach Worms ausgeschriebenen Reichstages und der Teilnahme daran haben sie, wie von ihnen gewünscht und üblich, an Kaysersberg, Münster im Gregoriental und Türkheim (Dhurnigheim)weitergeleitet. Kaysersberg und Münster haben gemäß den beiliegenden Schreiben1geantwortet. Sie selbst stimmen ebenfalls zu, dass es bei dem Beschluss zur gemeinschaftlichen Teilnahme am Reichstag durch die Gesandtschaft Hagenaus bleiben soll. Bitten, diese Entscheidung den übrigen Städten mitzuteilen, damit Hagenau sich danach richten kann.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor. Der Abschied des Konstanzer Städtetags vom 24.7.1507 (Druck: Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 278, S. 586, Pkt. 3) enthält nur einen knappen Hinweis.
2
 Abschied des Speyerer Städtetages vom 15.9.1507 (Regest: Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 859, S. 1220, Pkt. 3).
3
 Der Frankfurter Rat beschloss am 4.7. (feria tercia in die Udalrici): Als der rat zu Nurenberg schribt der zufallende[n] beswerden, so uf Richs tagen oder mandaten den Riche- und frysteten ufgelegt werden etc.: Inen wider schriben und abesch[reiben], deß jungsten Richs tag angesetzt [Nr. 42], uberschicken (ISG Frankfurt, BMB 1508, fol. 24).
1
 Das Schreiben liegt nicht vor.
1
 Städteabschied vom 24.7.1507 (Druck: Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 278, S. 586f.).
1
 Entsprechender Beschluss des Frankfurter Rates vom gleichen Tag (feria quinta in die animarum)(ISG Frankfurt, BMB 1508, fol. 69).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Der Beitritt Weißenburgs ist im Bundesabschied vom 29.9.1500 vermerkt (Klüpfel, Urkunden I, S. 419). Die ausdrückliche Gültigkeit des Bündnisfalles bei Landfriedensverletzungen seitens Kurpfalz lässt darauf schließen, dass mit den früheren Kriegen der sogenannte Weißenburger Handel gemeint war. Vgl. Krause, Weißenburger Handel, S. 34–36, 43–47, 57f.; Gollwitzer, Capitaneus, S. 252–260; Hölbling, Maximilian, S. 244–253.
1
 Gemeint ist wahrscheinlich das zweite ausführliche RT-Ausschreiben vom 14.7.1508 [Nr. 44].
1
 Liegen nicht vor.