Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 535 Probationsabschied der rheinischen Kff.– Bonn, 30. Juli 1509

Karlsruhe, GLA, Abt. 67, Nr. 957, fol. 135–138’ (Kop., montag nach sant Jacobs tag).

[…]. Aus triftigen Gründen wurde der für den 23. April (montag nach misericordia Domini)nach Bonn anberaumte Probationstag auf den jetzigen Termin verschoben.1Während des Wormser Reichstages wurde vereinbart, dass der Hg. von Jülich und der Lgf. von Hessen Räte zu diesem Probationstag abordnen sollen, um die auf dem Reichstag mündlich abgesprochenen Verträge zu schließen.2Die Jülicher Gesandten sind allerdings ausgeblieben. Aufgrund der unzureichenden Bevollmächtigung der hessischen Räte konnte mit ihnen lediglich vereinbart werden, dass sie die Statthalter über diesen Mangel informieren und sie auffordern sollen, ihre Gesandten zu dem auf den 3. September angesetzten ksl. Münztag in Frankfurt mit den abschließenden Verhandlungen gemäß der Wormser Abrede zu betrauen. Alternativ käme als Termin der am 29. September (Michahelis)in Mainz stattfindende Probationstag in Frage. Die hessischen Räte haben zugesagt, dass entweder bevollmächtigte Gesandte nach Frankfurt geschickt würden oder dort wenigstens das Einverständnis zu abschließenden Verhandlungen auf dem Mainzer Tag erklärt werde. Da Verhandlungen mit Jülich nicht möglich waren, sollen die Kurkölner Statthalter und der Ebf. von Trier mit Hg. Wilhelm über den Beitritt zur Münzeinung verhandeln. Falls der Hg. damit einverstanden ist, soll er wie Hessen Räte zu den genannten Orten [Frankfurt bzw. Mainz] abordnen. [Probation unterwertiger Mainzer Münzen].

Nr. 536 Probationsabschied der rheinischen Kff.– Mainz, 1. Oktober 1509

Verhandlungen über die Aufnahme des Hm. Jülich und der Lgft. Hessen in die kurrheinische Münzeinung.

Karlsruhe, GLA, Abt. 67, Nr. 957, fol. 153–155’ (Kop., montag nach Michaelis).

Der hgl. Jülicher Gesandte Friedrich von Brambach erschien gemäß Wormser Abschied vor den Räten der vier Kff. Er war allerdings nicht zum Abschluss der Verhandlungen bevollmächtigt, sondern sollte sich lediglich über den kurrheinischen Münzvertrag informieren und dem Hg. anschließend Bericht erstatten. Dem Gesandten wurde die Lektüre des Vertrages gestattet und eine Abschrift übergeben. Der Hg. soll seine Zu- oder Absage binnen eines Monats an den Kf. von Mainz übermitteln, der dann die übrigen [rheinischen] Kff. informieren wird.

Für die hessische Statthalterregierung waren als bevollmächtigte Gesandte der Amtmann zu Darmstadt, Batt Horneck von Hornberg, der Amtmann zu Eppstein, Jost von Draxdorf, der Münzmeister Philipp Hogelin und der Wardein Wilhelm [Fritzlar] (Goltschmidt)anwesend. Diese haben die kfl. Verschreibung akzeptiert. Horneck und Draxdorf leisteten im Namen der Regenten, Hogelin und [Fritzlar] (Goldschmidt)in ihrem eigenen Namen den Eid darauf. Die Statthalterregierung und die vier Kff. erhalten jeweils einen Entwurf der gegenseitigen Reverse1zur Durchsicht und eventuellen Korrektur. Falls bis zum 11. November (Martini) keine Einwände oder Änderungswünsche geltend gemacht werden, sollen dem Kf. von Mainz bis Weihnachten die ausgefertigten Urkunden zugehen.2[Wiedergabe der hessischen Vollmacht vom 24.9.; Münzprobation].

Die hessischen Gesandten erinnerten am Dienstag [2.10.] daran, dass ihr Münzmeister und der Wardein ihre Eide gegenüber den kfl. Räten abgelegt hätten, und forderten, dass die kfl. Münzbeamten im Gegenzug auch vor ihnen als Vertretern des Regentschaftsrates die entsprechenden Eide leisten müssten. Die kfl. Räte sagten zu, darüber Bericht zu erstatten, und stellten für den nächsten Probationstag eine Antwort in Aussicht. Die hessischen Räte schlugen außerdem vor, den Regenten Schlüssel für die kfl. Probierbüchsen zu überlassen, nachdem die Kff. ihrerseits Schlüssel für die hessische Probierbüchse erhalten hätten. […].

Anmerkungen

1
 Vgl. Nr. 78.
2
 Die diesbezügliche Vereinbarung mit den Jülicher Gesandten auf dem Wormser RT fehlt im nur unvollständig überlieferten Münzbeschluss der rheinischen Kff. [Nr. 334].
1
 Verschreibung der rheinischen Kff. bzw. der hessischen Vormundschaftsregierung, jeweils Konzeptkop. [Mainz], montag nach sant Michels tag[1.10.]1509 (GLA Karlsruhe, Abt. 67, Nr. 957, fol. 156–157’; 158–160; Faulde, Gemmingen, S. 84f.).
2
 Der Termin wurde von hessischer Seite nicht eingehalten. Noch Ende September 1510 monierten die kfl. Räte auf einem Probationstag in Bacharach das Ausbleiben der Verschreibung der Regenten. An dem daraufhin übergebenen Revers stellten sie formale Mängel fest, deren Behebung die hessischen Gesandten lediglich zusagen konnten. Dennoch nahm Hessen erstmals offiziell an einem Probationstag teil (Kurrhein. Probationsabschied, montag nach Michahelis[30.9.]1510; GLA Karlsruhe, Abt. 67, Nr. 957, fol. 163–169. Druck: Hirsch, Münz-Archiv VII, Nr. LIX, S. 68f.). Die ausgefertigten Urkunden vom 1.10. (Or. Perg. Libell m. anh. S.; NRW LA Duisburg, Kurköln IX, Nr. 25; StA Würzburg, Mainzer Urkunden weltl. Schrank 30/9 und 10. Druck: Würdtwein, Diplomataria II, Nr. CLXIII, S. 463–482 [kfl. Reversbrief]; Hoffmeister, Beschreibung I, S. 75–77 [hess. Reversbrief]) und 16.10.1509 (StA Würzburg, Mainzer Urkunden weltl. Schrank 30/8; StA Marburg, Urk. 5, Nr. 1959) über den Beitritt Hessens zum kurrheinischen Münzverein sind demnach rückdatiert. Vgl. Weisenstein, Geldwesen, S. 233; Eichelmann, Münzen, S. 30–32; Faulde, Gemmingen, S. 84f.