Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Ausstehende Reichshilfen Bayerns; [2.] Teilnahme Hg. Wilhelms am Wormser Reichstag; [3.] Anwerbung von 50 Reitern für den ksl. Italienzug; [4.] Gefangennahme eines ksl. Dieners.

München, HStA, KÄA 3137, fol. 120 (Konz.).

[1.] Der Ks. will jetzt eine Barzahlung von 4000 fl. annehmen und von den verbleibenden 6000 fl. 1000 fl. erlassen. Für 2000 fl. wünscht er die Lieferung von für den Krieg notwendigem Getreide aus nahe bei den ksl. Erblanden gelegenen Kästen. Dafür wird er über die gesamten Ausstände an den Reichshilfen quittieren.

[2.] Der Ks. wünscht, dass Hg. Wilhelm sich umgehend persönlich zum Wormser Reichstag begibt. Wenn ihm dies nicht möglich ist, genügt auch die Entsendung von Räten, doch das die treflich, geschickt und abgevertigt werden und macht haben, in den anslag, so herzog Wilhelm von seinem furstentumb auferlegt werden, ze willigen, nämlich allain raisig und kein fuesvolk ze schicken.

[3.] a) Hg. Wilhelm soll umgehend 50 gerüstete Reiter zum Ks. schicken, der diese wie andere ksl. Dienstleute für einen monatlichen Sold von 10 fl. in sein Heer aufnehmen wird. Wenn der Hg. die Reiter schickt, die ihmaauferlegt werden, so sollen die 50 Reiter dem bayerischen Kontingent zugerechnet werden. b) Den jungen Hg. selbst befreit er davon, während der Sommerhitze nach Italien (welsche land)zu ziehen. c) Ein Drittel der ihm auferlegten Reichshilfe soll Hg. Wilhelm unverzüglich für den Krieg abordnen und dem Kommando des Reichshauptmanns unterstellen. d) Ein weiteres Viertel der Reisigen verbleibt beim Hg., bis der Ks. ihn nach Abflauen der Sommerhitze zu sich berufen wird; dann soll er diese Truppe mitbringen. Da sich die Vormünder wegen der drei Punkte [b-d] voraussichtlich mit ihren Mitregenten beraten müssen, will der Ks. eine Gesandtschaft nach München schicken.

[4.] Der Ks. beschwert sich über die Gefangensetzung eines seiner Diener bei Weilheim durch Hg. Wolfgang.

Anmerkungen

a
 ihm] Danach gestrichen: gemäß Wormser Anschlag.