Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Vertretung des Ks. auf dem Reichstag.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/38, Fasz. 2f, fol. 275’ (Konz.).

Maximilian etc. Wolgeborner, lieber getr[euer]. Wir fuegen dir zu vernemen, daz wir uns yeczo etlicher merklichen noturften und sachen halben von disem reichstag erheben muessen. Damit aber nichtdestminder unser und des Hailigen Reichs obligend sachen, darumb wir dann solhen reichstag ausgeschriben, furgenomen und daryn gehandelt werde, haben wir dich mitsambt andern unsern raten, an unser stat auf solhem reichstag hie zu sein und zu handeln verordent. Und begern darauf an dich, mit ernst bevelhend, daz du dich zum furderlichsten erhebest und on verziehen den negsten her gen Wormbs reitest, daselbs du ander unser rate, auch instruction und bevelh, was du mitsambt inen von unsern wegen hie handeln sollest, finden wirdest, und in kainen weg hieryne verziehest noch ausbeleybest, dann ain guter tail unser und des Hailigen Reichs curfursten, fursten und stande in aigner person hie sein und noch ankomen. So wirdest du hie nit lang aufgehalten. Und umb die zerung, so dir auf solhe rayß get, wellen wir uns gnediglich mit dir vertragen. Und wir wellen uns des entlichen zu dir verlassen und du tust uns daran sonder gut gefallen und unser ernstliche maynung. Datum.1

Anmerkungen

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 In einem entsprechenden Entwurf waren der oberste Feldhauptmann der Gft. Tirol, Hans Kaspar von Laubenberg, und der Hauptmann von Kufstein, Degen Fuchs von Fuchsberg, als Adressaten vorgesehen. Demnach sollte sich die beiden Räte nach Abschluss des vorderösterreichischen Landtages in Ensisheim unverzüglich zum RT verfügen. Der Ks. betonte außerdem den Nutzen der RT-Verhandlungen für die Erblande. Ihre Unkosten sollten ihnen durch das Innsbrucker Regiment erstattet werden (undat. Konz., jedoch wohl 24.4.1509; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/38, Fasz. 2f, fol. 275). Ein sinngemäß übereinstimmendes Konzept weist außerdem den ksl. Hofkanzler Konrad Stürtzel als vorgesehenen Adressaten aus. Darin versicherte Maximilian: Und daz wir dein bisher verschont und dich on sonder not nit muen haben wellen, welche not dann yeczo nit klain vor augen ist. Zugleich sagte der Ks. Stürtzel verbindlich die Bezahlung seiner Unkosten zu (ebd., fol. 274’). Offenbar war man am ksl. Hof von Stürtzels Tod am 2.3. (Arnold, Stürtzel, S. 57; Rannacher, Stürtzel, S. 173) zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterrichtet. Indessen gingen die Schreiben wohl ohnehin nicht aus. Auf allen Exemplaren fehlt der übliche Expeditum-Vermerk. Zwar waren Rorbach, Laubenberg und Fuchs in der Instruktion vom 8.5. [Nr. 267, Pkt. 1] noch als ksl. Vertreter mitaufgeführt, gemäß ihrer Instruktion vom 21.5. sollten die anwesenden RT-Kommissare jedoch das Fernbleiben Rorbachs, Zollerns und Stürtzels entschuldigen [Nr. 271, Pkt. 7]. Die Annahme, Gf. Eitelfriedrich habe gemeinsam mit seinem Sohn Wolfgang am RT teilgenommen (Dressel, Graf, S. 141, aufgrund einer unveröffentlichten Grazer Zulassungsarbeit), ist demzufolge irrig.