Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 61–61’ (Kop.) = Textvorlage A. Wiesbaden, HStA, Abt. 131, IV a, Nr. 22a, fol. 85’–86 (dem ksl. RT-Protokoll [Nr. 259] inserierte Kop., imit. Vermm. prps./amdip. und Gegenz. Serntein) = B.

Der ksl. Rat Johann Storch hat sich bereits mehrmals wegen des ihm während des Konstanzer Reichstages durch Hans von Emershofen und ebenfalls in Konstanz, aber auch bei anderen Gelegenheiten durch Ambrosius Dietrich zugefügten Unrechts beklagt. Er, der Ks., konnte jedoch wegen anderer Obliegenheiten in dieser Sache bislang nichts unternehmen. Damit Storch nicht das Recht verweigert wird, befiehlt er ihnen, aus dem Kreis der von diesem benannten Personen unparteiische Richter auszuwählen und sie mit einer Kommission zu betrauen, wie sie Storch schon früher gegen Emershofen bewilligt worden war. Sie sollen außerdem die Ausfertigung eines Mandats an Dietrich veranlassen, das diesem die weitere unangemessene Verfolgung seiner Schuldforderung gegen Storch1untersagt. Der ksl. Fiskalprokurator [Christoph Moeller] soll darüber hinaus Weisung erhalten, für den Fall der Missachtung dieses Mandats unverzüglich gegen Dietrich zu prozessieren.

Anmerkungen

1
 Vgl. dazu Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 938, S. 1321f.; Toifl, Friede, S. 254.