Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Berlin, GStA, BPH, Repos. 41 I E, Nr. 8b, fol. 47–47’ (Konz., a–Simonis et Jude–a ).
Bestätigt den Empfang seiner Antwort [Nr. 553] samt dem beigelegten Schreiben des Ebf. von Mainz [Nr. 549]. Er sieht sich veranlasst, die für ihn unerwartete Änderung am Entwurf als Absage zu bewerten. Die bisherigen Ebff. schlossen Einungen mit den Vorgängern Mgf. Friedrichs, ohne das Hst. Würzburg vom Bündnisfall auszunehmen. Auch jetzt hätte sich der Ebf. in dieser Frage entgegenkommend zeigen können. So bleibt es bei der in Heilbronn beschlossenen Einung zwischen Brandenburg-Ansbach und Württemberg, worüber nunmehr die gegenseitigen Verschreibungen ausgestellt und ausgetauscht werden sollen.1
Anmerkungen
1
Laut einem nach dem 4.2.1510 ausgestellten Schreiben Mgf. Friedrichs an seinen Sohn [Kasimir] waren die Einungsurkunden zwischen Württemberg und Brandenburg zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht ausgetauscht worden. Gemäß einer während des Schwäbischen Bundestages in Ulm [Anf. Febr. 1510; Klüpfel, Urkunden II, S. 37f.; Seyboth, RTA-MR XI/1, Nr. 244] getroffenen Vereinbarung sollte dies auf dem RT [in Augsburg] geschehen. Mgf. Friedrich rechtfertigte noch einmal die Rücksendung des Einungsbriefs durch seine Räte im Okt. 1509 [Nr. 552] damit, dass man zu diesem Zeitpunkt von einem trilateralen Abkommen ausgegangen sei. Aber auf endrung der mainzischen, anders dan irs halben abgeredt, ist es mit Mainz gar davonkomen(undat. Konz.; GStA Berlin, BPH, Repos. 41 I E, Nr. 8b, fol. 48–48’).