Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Befehl, seine Vorschläge zur Aufbringung des Solds für den Reichshauptmann Thomas Fuchs anzunehmen.

Turnhout, 30. Juni 1512

Konz.: Wien, HHStA, RK, Maximiliana 27 (alt 21a) 1512 Juni, fol. 108a.

Kop.: München, HStA, Gemeiners Nachlaß 29, o. Fol.

Gruß, Ersamen, lb. getreuen, wiewol wir euch durch unser rete etliche zimbliche weg und mittel, dardurch ir unsern und des Reichs haubtman zu Regenspurg, Thoman Fuchsen, den jerlichen haubtmansold, nemblich 400 fl. rh., wol bezalen und rechnungen furslahen und anzaigen haben lassen, so werden wir doch bericht, wie ir solh weg und mittel kainen, allain uns und dem hl. Reich zu verachtung, annemen wollen. Das uns dann nicht wenig misfelt. Und dieweil dann entlich unser maynung ist, das ir demselben unserm haubtman durch solh furgeslagen mittel und weg obberürten haubtmansolt gebet und bezalet, demnach emphelhen wir euch abermals bey vermeidung unser und des Reichs acht und aberacht, ernstlich gebietend und wellen, daz ir obberurt mittel und weg also annemet und mit bezalung jerlichen solds der 400 fl. rh. gewertig seit, euch des weiter nicht widert noch setzet, als ir das uns, dem hl. Reich und euch selbs zu tun schuldig seit. Wenn sie diesem Befehl nicht Folge leisten, wird er sie am 60. Tag nach Übergabe dieses Briefs vor das Reichskammergericht1 laden, damit sie dort die Verhängung der Acht und der Aberacht entgegennehmen.

Anmerkungen

1
 Korrigiert aus: vor sich oder seine Räte an seinen Hof, wo sich dieser dann im Reich befindet.