Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Köln, 31. August 1512

Druck: Lünig, Reichs-Archiv 14, S. 233.

Ks. Maximilian gewährt Ravensburg aufgrund seiner treuen Dienste für Ks. und Reich, zur Förderung der Stadt sowie im Interesse des gemeinen Nutzens die Freiheit, daß alle geistlichen und weltlichen Personen, die nicht Bürger der Stadt sind, jedoch Güter in ihr oder in ihren Ettern, Zwingen, Bännen und Bezirken haben oder künftig erlangen und damit nicht Bürger werden wollen, diese binnen Jahresfrist nach dem Erwerb an die dortigen Bürger verkaufen sollen. Im Fall von Meinungsunterschieden zwischen Käufer und Verkäufer bzgl. des Wertes der Güter sollen Bm. und Rat von Ravensburg unparteiische Personen bestellen, die den Wert schätzen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Schätzpreis zu akzeptieren, ansonsten wird der betreffende Bau niedergelegt. Gestatten Bm. und Rat dem Besitzer, die Güter über die Jahresfrist hinaus zu behalten, sind diese doppelt zu versteuern. Personen, die nicht Ravensburger Bürger sind, aber Jahreszinsen auf Güter in Ravensburg und dessen Bezirken auf Ablösung gekauft haben, sollen das Hauptgut der gekauften Güter in derselben Weise versteuern wie die genannten angefallenen Güter. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung seiner schweren Ungnade und einer je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an Ravensburg zu zahlenden Strafe von 20 Goldmark, Ravensburg beim Gebrauch dieser Freiheit nicht zu beeinträchtigen.