Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Abfertigung von Beauftragten nach Augsburg zum Ks.; [2.] Geldgeschenk für Zyprian von Serntein; [3.] Mitentsendung eines jüngeren Ratsmitglieds zu Lernzwecken.
Frankfurt, 24. Juni 1511
Frankfurt, IfStG, Ratschlagungsprotokoll 1510-1517, fol. 144a-145a, Orig. Pap.
[1.] Ratssitzung vom 24. Juni 1511 (tercia in die nativitatis Johannis baptiste): Am 13. Juni traf ein ksl. Mandat (Nr. 763) ein, in dem Frankfurt geboten wurde, 300 Mann sechs Monate lang zu besolden und zudem über die Bestrafung der Gegner des Konzils mitzuberaten. Darüber hinaus übergaben die ksl. Abgesandten Bf. Christoph von Seckau, Gf. Sigmund von Lupfen und Fh. Sigmund von Falkenstein eine ksl. Instruktion (Nr. 762). Über sie wurde beraten und anschließend den ksl. Räten geantwortet, Frankfurt habe dem Ks. stets unter großen Ausgaben und Belastungen gedient und sei bereit, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin gutwillig und gehorsam zu zeigen. Sobald wie möglich werde es auch einige Personen nach Augsburg schicken, die dort Kriegsvolk aufnehmen und darüber hinaus dem Ks. Frankfurts aktuelle Situation darlegen sollen. Wo aber die geschickten weiter anhangen, was wir handeln und wieviel wir schicken wollen, inen entdecken etc., daruf inen zu erkennen geben, ein erbar rat hab sich des noch nit entslossen, sunder woil die iren schicken geyn Augspurg und sich als die gehorsamen nach irer gelegenheit halten.1
[2.] Were gut und für nütze angesehen, sich by etlichen im ksl. hoif mit fruntschaft zu versehen und umb ein erlich jerlich vererung zu vertrosten, ein ß fl., zwen oder dry jerlichs zu geben, und den Serentiner furgeslagen, doch, dweil er im hoif ist, geben, solang dem rade ebent und den fründen, so itzt geschickt werden, solichs zu handeln bevelhen.
[3.] Es ist auch für gut und nütz angesehen, das man einen jungen ratsfrund allewege by einem alten ratsfrund in ksl. Mt. hoif schicken, domit der jung by dem alten lerne, wan es die noitturft erfordert.