Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Probleme bei der Beförderung der Briefe zu den Verhandlungen mit den Eidgenossen, Lösungsvorschlag; [2.] Übersendung seiner Vorschläge an den Ks. für die nächste Tagsatzung, Bitte um ksl. Weisungen hierfür; [3.] Bitte um Zehrung für die Gesandten zu den Eidgenossen; [4.] Bitte um Abstellung der Beschwerde Johann Storchs; [5.] Notwendigkeit umfassender Vollmacht für die ksl. Gesandten.
Trier, 26. Juni 1512
Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1512, fol. 131a-132a, Konz.
[1.] Hat die von ihnen übersandte, die Züricher Tagsatzung betreffende Instruktion einschließlich der Kredenzschreiben und anderen Briefe am Vormittag des 14. Juni (montag nach corporis Cristi nehestvergangen) erhalten, einige weitere Christoph Schenk von Limpurg gehörende Briefe dazugebunden und den hier weilenden Verwalter des Postmeisters angewiesen, alle Schriftstücke auf dem schnellsten Weg weiterzubefördern. Dennoch sind sie erst am 18. Juni (freitags) Christoph Schenk von Limpurg und Fh. Hans Jakob von Mörsberg in Zürich ausgehändigt worden, nachdem diese die eidgenössischen Gesandten bereits drei Tage lang hingehalten hatten. Am 20. Juni (sontag nestvergangen) haben die beiden ksl. Beauftragten den Abschied der Tagsatzung abgeschickt, der am heutigen 26. Juni bei ihm eingetroffen ist. Entschuldigt sich für diese lange Verzögerung.Und nachdem, als ir wissen mogent, ksl. Mt. alweg aus Trier durch die hofboten in dreyen oder das lengst in vierdehalben tagen brief zu Zürich gehabt und dann widerumb ein tag dahin gesetzt und die instruction und andere notorftige brief, zum selben tag gehorig, von ksl. Mt. verfertigt und abermals seumnis und verhinderung mit uberschickung derselben durch die posten gebraucht werden mocht, solichs alles zu furkomen, so wollent dem postmaister [Johann Baptista von Taxis] diese mengel und gebrechen furhalten und ernstlichen anzaigen, wo die post durch ine nit bas fursehen, bestellt oder gefurdert werde, so bedeucht mich furtreglicher sein, das zwen oder drey hofboten her geyn Trier verordent und gelegt, die alleyn zu der Eydgenossen handelung, daran dann dieser zyt merklichs gelegen seyn wil und vil brif hin und wider darin versehelich ausgeen werden, gebraucht würden. Und obwol etwas merer kosten darauf gyng, des müst man sich getrosten, dweil so grosser unfleis uf der posterey der ende beschicht, und die posterey ablegen. Doch stell ich solhs zu ksl. Mt. und eurm gefallen, ungezweifelt, ir das by euch selbs fur nottorftig achten und zum besten bedenken werdent.
[2.] Auch schreyb ich hiemit ksl. Mt. mein gutbedünken und maynung des kunftigen tags halben zu Zürich, auch von wegen anderer sachen [Nr. 891], wie ir ungezweifelt vernemen werdent. Darumb wollent mit ernstem vleis anhalten und furdern, das ir Mt. sich darin ires willens entlich entsließ, deshalb instructio, gewalts und credenz, auch andere nottorftige brif furderlichen verfertigen lasse, auch sunderlich die brief an die rete, so ir Mt. zu gemeltem tag verordnen wil, damit inen solich brif zeitlich zugeschickt werden, den tag darauf mogen besuchen.
[3.] Desgleichen wollent guten vleis ankeren, das die rete und Johann Storch, der dann eyn zeit lang zu Zürich pleiben muß, mit notorftiger zerung fursehen werden.
[4.] Auch schreyben die hofrete und ich ksl. Mt. von wegen des gnanten Storchs. Darin wollent auch ernsten vleis furwenden, damit bygesante pergamener brif, den euch maister Vincenzen [Rogkner] furbringen wirdet, durch ksl. Mt. verzaichnet, mir furderlich zugeschickt und desselben Storchen beschwerung dardurch abgeleynt, er auch zu reyten dest genaigter werde. Und wollent mich uf alle artikel wider antwort wissen lassen, mich darnach haben zu richten. Geben Trier 26. Juny Ao. etc. 12.
[5.] Nachschrift: Und nachdem in der Aydgnossen abschied, wie ir vernement, begriffen ist, das ksl. Mt. rete auf den abschid, der Aydgnossen botschaft zu Trier gegeben, zu nestgehaltem tag nit sollen mit vollem gewalt verfertigt gewest, darumb wil not sein, das zu kunftigem tag den reten deshalb gnugsamer gewalt gegeben werde. Des wollet ksl. Mt. aigentlichen erinnern, auch fur euch selbs unvergessen seyn.