Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

München, HStA, Hst. Freising Kasten blau 200/20, fol. 2–3, Orig. Pap. m. S.

Der Ks. hat den Mainzer Reichstag verlegt und die Stände nach Augsburg gerufen. Er (Bf. Georg) hat Bf. Philipp in Mainz gemäß der übersandten (nicht vorliegenden) Vollmacht vertreten, ist nunmehr aber nicht in der Lage, persönlich in Augsburg zu erscheinen oder Vertreter dorthin zu schicken. Da er weiß, dass Bf. Philipp nach Augsburg kommen wird, übersendet er eine Vollmacht1mit der Bitte, ihn beim Ks. oder wo es notwendig ist zu vertreten oder vertreten zu lassen.

Vor etlichen Wochen hat Gf. Karl Wolf von Oettingen ihm als Bevollmächtigten Bf. Philipps das Geld für die diesem auferlegte Truppenhilfe gegen Franz von Sickingen nach Mainz überbringen lassen. Er hat jedoch die Annahme verweigert, weil er von Bf. Philipp angewiesen worden war, diesem den Betrag beim Zustandekommen des Feldzugs gegen Franz von Sickingen zu leihen.

Falls Bf. Philipp es für gut erachtet, möge er ihren Bruder Bf. (Johann) von Regensburg, den er (Bf. Georg) in Mainz ebenfalls vertreten hat, über die Verlegung des Reichstags nach Augsburg informieren.

(Zettel:) Hat nach seiner Abreise aus Mainz durch seinen dort zurückgelassenen Anwalt die Mitteilung erhalten, dass dieser dem ksl. Hofmarschall (Leonhard Rauber) die persönliche Teilnahme der Bff. von Freising, Regensburg und Speyer am Augsburger Reichstag zugesagt habe. Der Hofmarschall habe dies dankend zur Kenntnis genommen und für den Fall, dass die Zusage eingehalten werde, versprochen, den Gehorsam der drei Bff. gegenüber dem Ks. lobend hervorzuheben. Dies muss Bf. (Johann) von Regensburg rasch mitgeteilt werden, damit er auch wirklich am Reichstag teilnimmt.

Anmerkungen

1
 Ausgestellt am 21. August 1517 (frytag nach assumptionis Marie) in Udenheim. Bf. Georg erklärt darin, er sei aus ehaftigen ursachen verhindert, an dem vom Ks. von Mainz nach Augsburg verlegten Reichstag teilzunehmen, bevollmächtige jedoch, um beim Ks. oder bei dessen eventuellen Kommissaren nicht ungehorsam zu erscheinen, seinen Bruder Bf. Philipp von Freising, in seinem Namen am Reichstag teilzunehmen und alles zu beratschlagen und zu beschließen, was die Belange von Ks. und Reich erfordern. Bf. Philipp könne nach Belieben Stellvertreter berufen, diese wieder ablösen und sich erneut an ihre Stelle setzen, so oft er wolle. Er selbst werde alles einhalten, was sein Bruder und dessen Vertreter mit den Reichsständen beschließen. München, HStA, Hst. Freising Kasten blau 200/20, fol. 1, Orig. Pap. m. S.