Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 251, fol. 71, Orig. Pap. m. S.

Der Ks. hat kürzlich in Köln einen Schiedsspruch zwischen Landgf. Wilhelm (d. Ä.) von Hessen und dem dortigen Regiment erlassen.1Da jedoch durch die Gegenpartei ein misverstand im selben vertrage furgewendt ist, dadurch die röm. ksl. Mt., unser allergnst. H., aus besondern gnaden als der gerechte Ks. in solchem furgenomen unlautern verstande seiner Mt. commissarien gen Wormbs geordent, erclerong und bericht ze tun. Hierzu wurden auch der Landhofmeister Ludwig von Boyneburg und andere Angehörige des hessischen Regiments geladen. Diese bevollmächtigen daher ihre Mitregenten Kaspar von Berlepsch, Erbkämmerer von Hessen, Georg von Hatzfeld, H. zu Wildenberg, Rudolf von Waiblingen, Kammermeister, sowie andere Räte und Amtleute Landgf. Philipps von Hessen, zusammen mit den ksl. Kommissaren alles das ze tun, das ksl. Mt. ufgerichter vertrag Landgf. Wilhelm beruerend lernen und weysen mag. Allem, was die Gesandten akzeptieren werden, wird das Regiment unverzüglich und ohne Weigerung nachkommen.

Anmerkungen

1
 Siehe Nr.137, Anm. 1.