Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Duisburg, LandesA, Jülich-Berg I Nr. 211, fol. 33–34, Orig. Pap. m. S. (p.r.p.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Zyprian von] Serntein).
Die Räte sollen sich nach Aachen begeben, die Angehörigen der dortigen Gemeinde vorladen und ihnen klar machen, dass sie zur Gefangennahme und peinlichen Befragung von Bm. und Rat von Aachen nicht berechtigt gewesen sind, da eine derartige Bestrafung allein ihm, dem Ks., und sonst niemandem zusteht. Die Gefangenen sind daher unverzüglich und unentgeltlich freizulassen. Anschließend sollen die Räte die Ansprüche und Forderungen beider Seiten anhören, desgleichen die raitung [= Rechnungslegung] irer empter, verwaltung und handlung vernemen und die setzen und mitteln, wie sy zimlichen und pillichen ansicht, und alsdann ferrer ordnung, regiment und regierung setzen und orden, wie die stat regiert und administriert werden sol,damit keine weiteren Unruhen auftreten. Behält sich eine Bestrafung der Gemeindemitglieder aufgrund ihres Ungehorsams vor. Über das Ergebnis ihrer Bemühungen sollen die Räte berichten.1