Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Würzburg, StA, Reichssachen 956, fol. 57a u. b, Konz.

Kf. Ludwig hat auf die Werbung Sigmunds von Thüngen hin seinen Rat Hans Landschaden zusammen mit Thüngen zu Hg. Ulrich von Württemberg entsandt, um mit diesem Verhandlungen über die Einung (mit den Hgg. Friedrich und Johann von Sachsen) zu führen. Bei seiner Heimkehr hat Thüngen berichtet, die Beratungsteilnehmer hätten sich geeinigt, auf die den sächsischen Hgg. missliebigen Ausnehmungen zu verzichten. Um die Sache zum Abschluss zu bringen und die Einung gemäß dem Entwurf aufzurichten, hielten Kf. Ludwig und Hg. Ulrich ein Treffen ihrer und der sächsischen Räte bei ihm (Bf. Lorenz) für sinnvoll. Seines Erachtens sollte man jedoch derzeit, dieweil vom furgenomen reichstag die sag ist, das der furgang gewynnen soll, aus vil ursachen, so eur lieb selbs bedenken mogen,besagtes Rätetreffen nicht durchführen, sonder das die sachen statlicher und furderlicher, auch stiller sonsten dann dermassen auszurichten sey. Hat deshalb sämtliche Verschreibungsexemplare ausfertigen und Kf. Ludwig und Hg. Ulrich zusenden bzw. den Hgg. von Sachsen durch Sigmund von Thüngen überbringen lassen, in der Hoffnung, sie bis spätestens 15. April (sontag quasimodogeniti) zurückzuerhalten. Bittet demgemäß, Kf. Ludwig möge zum einen diese Vorgehensweise billigen und zum anderen seine und seines Brudersa(Pfalzgf. Friedrich) Verschreibung bis zum genannten Termin (unterschrieben) herschicken, damit er jedem Einungspartner sein Exemplar übermitteln kann. Und nachmals, so sich der reichstag geendet, sind wir ganz ungezweifelt und wissen auch, das unser Hh. und freunde von Sachsen hochlich begirig sein werden, das wir von allem teil darauf personlich zusamenkomen und uns miteinander unterreden mogen, und versehen uns derhalben, zeit und gelegen malstat wol zu finden.1

Anmerkungen

a
 Unterstrichen, dazu der Vermerk: Nota.
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 Ab Februar 1514 fanden Verhandlungen über den Beitritt Kf. Friedrichs und Hg. Johanns von Sachsen zu der am 6. Mai 1513 in Worms geschlossenen Einung zwischen Kf. Ludwig von der Pfalz, Pfalzgf. Friedrich, Bf. Lorenz von Würzburg und Hg. Ulrich von Württemberg (Nr.211) statt. Am 22. März 1515 kam dann allerdings doch nur ein Bündnis zwischen dem kursächsischen und dem pfälzischen Brüderpaar zustande. Die Vertragsurkunde in Weimar, HStA, EGA, Urkunde 1075, Orig. Perg. m. S. Zum Ganzen vgl. Seyboth, Bischof Lorenz von Bibra, S. 104f.; Kusche, Aktivität, S. 227.