Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Weisung an seine Räte zum Verkauf von Friesland an Ehg. Karl trotz ursprünglicher Bedenken; [2.] Bitte um Übersendung des Entschuldigungsschreibens Bf. Erichs von Münster; [3.] Bedauern über die negative Antwort Hg. Johanns III. von Jülich-Kleve auf den ksl. Vorschlag im Erbstreit um Jülich-Berg; [4.] Warten auf ein ksl. Schreiben bzgl. des Reichstags.

A) Spätere beglaubigte Kop.: Duisburg, LandesA, Kleve-Mark Akten Nr. 66, fol. 71a–73a.

B) Kop.: Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 8800/1, fol. 255a–256b (Datum: Dresden, 30. Mai 1515 (mitwoch in pfingstfeirtagen)).

[1.] /71a/ Antwortet auf das ksl. Schreiben (Nr.510), dass er durch seine Räte bereits über den Friesland betreffenden Vertrag informiert worden ist. Und wiewol mir, denselbigen handel dermassen anzunemen und diese lande um hunderttausent fl. abzutreten, wie euer ksl. Mt. genediglich zu bedenken [hat], beschwerlich, auch schympflich und nachtailig, nachdem mein lb. H. und vater [Hg. Albrecht von Sachsen] seliger und loblicher gedechtnus von wegen derselbigen lande ohne alle inhebliche gewehr und allain /71b/ von wegen einer vermainten gerechtigkeit drithalbmal hunderttausent fl. rechter, aufrichtiger schuld hat abtreten muessen, daraus zu ermessen, das seiner lieb getreue dinste gar vergeßlich angesehen, so habe ich dennoch aus sonderlicher liebe, so ich zu euer ksl. Mt., auch derselbigen enikel [Ehg. Karl], meinena freundlichen, lb. oheimen, trage, auch nachdem diese sach verzug nicht hat leiden wollen, meinen reten befelich gegeben, solhen handl, doch mit einem kleinen zusatze, dermaßen zu besließen, auf das dieselbigen lande durch denselbigen euer ksl. Mt. enikel bey dem hl. Reiche möchten erhalten werden und bei euer ksl. Mt. zeiten, auch aus unsern henden von dem hl. Reiche in der feinde und frembder nacion hände nicht komen möchten. Dieser tröstlichen hofnung und zuversicht, ob auch gleich solhe tractat dermassen nicht /72a/ beslossen und angenomen, das dennoch euer ksl. Mt. in ansehunge bemelts meins lb. H. und vaters getreuen dinste dasjenige, so nach gestalt dieser sachen billich und gleichmessig, hirinne verschaffen und verfuegen würden, welichs ich mich, wo auch dieser handl nicht beslossen noch angenomen, zu euer ksl. Mt. unzweiflich zu beschehen vertröste.

[2.] Das auch euer ksl. Mt. meine berichtunge in sachen den Bf. [Erich] von Münster belangende genediglich angenomen und demselbigen glauben geben, bedank ich mich gegen euer ksl. Mt. underteniglich. Ich woulde auch auf die schrift bemelts Bf., wo ich dieselbige, wie euer ksl. Mt. schreiben tut melden, befunden, euer ksl. Mt. mein notturft haben zu erkennen gegeben und bit nochmals, euer ksl. Mt. wolle, mir dieselbige zu überschicken, nicht /72b/ underlassen. Alsdann so will ich mich darauf unverweislicher antwort vernemen lassen.

[3.] Als ich auch vermerke, das sich der Hg. [Johann III.] von Cleve am lande zu Gulch grosser gerechtigkeit anmaßt und meiner vettern [Kf. Friedrich und Hg. Johann], bruders [Hg. Heinrich] und meiner gerechtigkeit mit worten geringschetzig angibt, muß ichs in seinem wert beschehen lassen. Es haben aber meine vettern, bruder und ich alle wege hochlich begert, als wir auch noch heut bey tagen hochlich begeren, das diese sach zu gebührlicher orterunge komen möchte, daraus eins yeden teils gerechtigkeit ermessen würde. Und nachdem bemelter Hg. von Cleve euer ksl. Mt. vorslag nicht angenomen, bhalten wirs–b wol dafür, das in dieser sachen was weiters zu handeln vergeblich. Aber dennoch, dieweil euer ksl. Mt. begert, das [ich] mit meinen vettern und bruder daraus handeln /73a/ solle, will ich derselbigen zu sunderlichem undertenigem gefallen solichs nicht underlassen, und so meine vettern, bruder und ich uns beschließlicher maynung hirinne vereinigen, will ich solchs euer ksl. Mt. auch nicht verhalten.

[4.] Es ist auch wol zu ermessen, das euer ksl. Mt., den angesatzten reichstag durch manichfeltige grosse, schwere sachen zu besuchen, verhindert. Mir ist aber von euer ksl. Mt. derhalben noch keine schrift zukomen. Wenn mir aber dieselbige zukompt, will ich mich, soviel mir möglich, als ein gehorsamer F. des Reichs unverweislich und gehorsamlich befinden lassen, dann euer ksl. Mt. Datum Meissen dinstag nach vocem jocunditatis Ao. XVo.1

Anmerkungen

a
 B unsern.
b
–b B halte ichs.
1
 Mit Schreiben aus Dresden vom 16. Mai 1515 (mitwoch nach vocem jocunditatis) übersandte Hg. Georg den Brief abschriftlich an den ksl. Sekretär Niklas Ziegler mit der Bitte, sich beim Ks. dafür einzusetzen, dass die treuen Dienste seines Vaters (Hg. Albrecht) nicht gänzlich in Vergessenheit geraten und dieselbigen unsere sachen auf zimbliche mittel mögen gestellet und geführet werden. Duisburg, LandesA, Kleve-Mark Akten Nr. 66, fol. 74a u. b, spätere beglaubigte Kop.