Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Regest: Krebs, Protokolle des Speyerer Domkapitels, S. 431–436, Nr. 4503, 4508, 4511, 4539, 4541.

14. März: Bf. (Georg von Speyer) trägt dem Domkapitel persönlich vor, er sei durch den ksl. Sekretär Georg Mosbach zum Besuch des Augsburger Reichstags aufgefordert worden. Hält es der regalien halben, auch Landaw1 und die von Spier belangen2 für vorteilhaft, dem Ersuchen Folge zu leisten. Das Domkapitel anerkennt diese Gründe und empfiehlt dem Bf. baldige Abreise (Nr. 4503).

22. März: Drei Mitglieder des Domkapitels werden beauftragt, mit Bf. (Georg) und seinen Räten zu beraten, was er auf dem Reichstag in der sachen Landaw und Spier betreffen handeln soll (Nr. 4508).

27. März: Bf. (Georg) lässt mitteilen, er wolle auf dem Reichstag nicht über die Rücklösung Landaus verhandeln, sondern verlangen, dass Landau als ungelöstes Pfand wieder ans Hst. Speyer kommt. Das Domkapitel stimmt dem zu. Auf Wunsch des Bf. werden der Kantor (Philipp von Flersheim) und der Kustos (Georg von Schwalbach) beauftragt, ihn zum Reichstag zu begleiten (Nr. 4511).

17. April: Kantor und Kustos, die Bf. (Georg) auf den Reichstag begleiten sollen, werden angewiesen, zu handelen inhalt des ratschlags hievor beschl [ossen] Landaw und Spier betreffen, wü aber etwas uberzwerchs [= Unklares] infallen wolt, uf das getreulichst zuraten, wü es inen zu schwer, sich uf ein anbringens an ain capitel zu referiren(Nr. 4539).

19. April: Bf. (Georg) hat nach Rücksprache mit Kf. (Ludwig) von der Pfalz seine Abreise verschoben, da sich zurzeit kein F. in Augsburg aufhält (Nr. 4541).

Anmerkungen

1
 Bf. Georgs Vorgänger Bf. Philipp von Rosenberg hatte sich bereits auf dem Trierer Reichstag 1512 vergeblich um eine Rückgewinnung der Stadt Landau bemüht, die lange Zeit an das Hst. Speyer verpfändet gewesen, jedoch 1511 vom Ks. aus der Pfandherrschaft gelöst worden war. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitt IV.5.5.
2
 Vermutlich sind hier die Differenzen des Speyerer Klerus mit der Rst. Speyer gemeint. Vgl. Abschnitt I.3.16.