Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Entsendung von Ulrich Artzt, Lienhard Groland und Wiprecht Ehinger zum Augsburger Reichstag; deren Auftrag; [2.] Anreise der übrigen Städtegesandten erst nach Tagungsbeginn; [3.] Stellung von Ersatz bei Verhinderung eines der Bundesvertreter.

Kop.: Augsburg, StA, Rst. Nördlingen, MüB 918, Prod. 53; Augsburg, StadtA, Schätze Nr. 9, o. Fol.

Regest: Klüpfel, Urkunden, S. 122.

Abschid der stett des bunds, nach irer rechnung zu Augspurg verfast aftermontags nach oculi Ao. etc. XVIto

[1.] […] Item des reichstags halben, so die röm. ksl. Mt., unser allergnst. H., auf den sonntag oculi [24.2.16] gen Augspurg ausschreiben lassen hat [Nr.536], haben sich die erbern stetboten underredt und entschlossen, das solicher reichstag, soferr der seinen furgang gewinnt, von aller stet des bunds wegen durch drey potschaften, nämlich meinen H. Ulrichen Artzt, hauptmann, Lienharten Grauland, Bm. zu Nueremberg, und Weibrechten Ehinger // zu Ulm erstanden werden und inen bevolhen sein soll, ir aufsehen und aufmerken auf Kff., Ff. und ander stend des Reichs, auch sonderlich auf ander frey- und Rstt. ausserhalb des bunds zu haben und allen müglichen vleis anzukeren und zu geprauchen, das di stet des bunds zum minsten, so das sein mug, beschwärt werden, mit anzaigung der stet abnemen, armut und verderben und andrer ursachen, wie sy nach begegneten dingen der stet halb zum fruchtbarlichisten und besten ansehen wirdet.

[2.] Und damit die stet vor uberflüssigem costen dester eh verhuet werden, ist angesehen, das mein H. hauptmann die stet des bunds solichs reichstags halb verantworten und vertreten und di andern potschaften zum reichstag nit anreiten sollen, bis auf dem reichstag zu handlen angefangen wirt und sy darauf von meinem H. hauptmann zu komen beschriben und erfordert werden.

[3.] Es ist auch sonderlich angesehen, ob zu zeiten des reichstags die obgemelten verordneten botschaften der bundstag halb oder sonst aus andern ursachen bei dem reichstag nit sein möchten, das dann ain jede stat desselben verordneten ainen andern an desselben stat zu dem reichstag aus irem rat schicken und verordnen soll.