Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Beschickung des Wormser Schiedstags in Sachen Güldenweinzoll durch Rechtsgelehrte; Entschlossenheit zu gewaltsamer Vereitelung feindlicher Aktionen gegen den Zoll.

Weimar, HStA, EGA, Reg.C Nr. 220, fol. 50a, Kop.

Item die sach den gülden zol belangend1 haben landhofmeister [und] regenten [von Hessen], auch unser gnst. und gn. Hh. [von Sachsen] rete für gut bedacht, weyl dieselb sach auf den künftigen reichstag gein Wormbs beschieden, das man desselben tags dermassen gewertig sein soll, auch darauf mit gelerten und andern reten zu schicken, dasjenig, so die notturft erfordern wirdet, furzuwenden. Und ob ksl. Mt. den von Frankfurt oder andern mitler zeit weyter bevelhen würd, den zol bis zu austrag der sach einzunemen oder sunst ander beschwerlich mandat ausgeen lassen würd, das soll nit angenomen, sonder sein Mt. dafür gebeten und zu recht nach inhalt des Reichs ordnung erboten werden, wie dan solchs weyter der notturft nach zu tun bedacht wirdet. Und ob sich die widerwertigen, die solchen zol anfechten, untersteen würden, mit der tat ichtes beschwerlichs furzunemen, soll man sich gewalt mit gewalt und der tat wehren. Darzu auch unser gnst. und gn. Hh. allerseits nach irem vermogen, als ir kftl. und ftl. Gn. zu tun schuldig, wo ir Gn. darumb ersucht, helfen und raten sollen, damit unserm gn. jungen H. Landgf. Philipsen das, so seinen Gn. aus billigkeit zustendig, erhalten werd. Actum Cassel sonabend nach Unser Lb. Frauen tag conceptionis Ao. domini CVcXIImo.

Anmerkungen

1
 Die Auseinandersetzung um den hessischen Güldenweinzoll war bereits auf dem Reichstag in Trier und Köln 1512 ein wichtiges Thema gewesen. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitt IV.5.3.