Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Zwiekopf Rolle als Exekutor des Urteils im Konflikt zwischen Thomas Jodeck und den Städten Danzig und Elbing.

Frankfurt a. M., IfStG, RTA Bd. 32, fol. 134a, Kop. (Beilage zu Nr. 994).

Durch was vertrag das furnemen [Sigmund]Zwykoffs von wegen des camergerichts gegen Danzig und Elwangen [= Elbing]und andere erwachsen ist

Ksl. Mt. und des hl. Reichs camergerichts bysitzer und fiscal haben zu volnstreckung der erlangten urteil und gegebener executorial in sachen Thoman Judit [= Jodeck] an einem und die stede Danzig, Elwangen etc. am andern teil betreffende und zu strafe und vervolgung der echter und ungehorsamen, auch zu eroberung der pene, das das camergericht dester stattlicher darvon erhaltena werde, Sigmund Zwikoffen als bekundigten und erfaren des landes arte in namen des camergerichts substituirt und angenomen, der von Danzig und anderer ächter güter anzufallen, zu arrestiren und inzunemen. Und nachmals, als die ksl. Mt. die von Danzig und Elwangen uf des Kg. [Sigismund] von Polen erpitens zu Wene [= Wien] absolviert und die achte derogirt hat1, haben sie, die camerrichter, bysitzer und fiscal, wiewol beschwerlich, ksl. Mt. zu eren und gefallen Sigmunden als substituten revociren wollen, aber sie haben inen (als er es villicht vermirkt het) nit finden oder ankomen mögen.

Anmerkungen

a
 Über der Zeile korrigiert aus: gehalten.
1
 Die Verhandlungen über die Aufhebung der Acht gegen Danzig und Elbing erfolgten im Rahmen des Wiener Treffens Ks. Maximilians mit Kg. Sigismund von Polen und Kg. Wladislaw von Ungarn und Böhmen Ende Juli 1515. Die Achtlösung erging am 4. August 1515. Vgl. Hoffmann, Danzigs Verhältnis, S. 32f.