Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Auftrag zur Wahrung des herkömmlichen Sessionsrechts gegenüber den Hgg. von Bayern; [2.] Seine laufenden Bemühungen um Verzicht des Ks. auf die Hilfe gegen Franz von Sickingen.
Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/7, fol. 264a–265a, Konz.
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[1.] Erstlich sal derselbig unser verordenter gewalthaber darauf warten, so der reychstag furgang hat und die stende röm. ksl. Mt. und des hl. Reychs sachen in handlung nehmen, alsdenn sal er sich von unsern wegen ansagen und in solchen hendeln an unser stat erscheynen, und so ime sein stand a–ader session–a, wie sich gebürt, gegeben wird, sal er vleyssig achtung haben, das Hg. Wilhelms von Bayern b–potschaft ader ains andern F. von Bayrn, der der jar junger were denn wir, geschickter–b nicht uber ine gestelt werden, und ob es dermassen furgenomen würde,/
[2.] f–Würden ksl. Mt. verordente rete–f mit den stenden des [Franz] von Sickingen halben handlung furnemen und g–auf den anslag der aufgelegten hulf, so wider denselben von Sickingen zu gebrauchen gesonnen, antwort–g begern, sal unser bevelhaber furwenden, das wir h–unsern geschickten [Dr. Dietrich von Werthern] itzund bey ksl. Mt. haben,–h dem wir bevolhen, in dieser und andern unsern oblygenden sachen seiner Mt. unser beschwerung furzutragen, in zuversicht, das wir solche aufgelegte hulf bey seiner Mt. abtragen wollen. Ob es aber bey seiner Mt. nicht mocht erlangt werden, alsdenn sein wir erbotig, dieselbige hulf und wie wir angeslagen und uns zu unserm teyl aufgelegt ist, ksl. Mt. zu untertenigem gehorsam auch gerne zu entrichten. Actum Dresden am sonnabent nach corporis Cristi Ao. etc. XVII.