Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
A Wien HHStA, RK RTA 6, unfol. (Ausf.).
B koll. Straßburg AD, 15 J 14, unfol. (Konz.).
Hat das ksl. Ladungsschreiben vom 19. Januar zum Regensburger Reichstag [Nr. 11] erhalten. Würde gern persönlich zum Reichstag kommen, besonders weil der Kaiser selbst anwesend ist. Ist aber, wie er dem Kaiser bei dessen Anwesenheit in Speyer jüngst bereits mündlich mitgeteilt hat, wegen des Podagra zur Reise nicht imstande 1. Ist durchaus bereit, zur Fortführung des Kolloquiums seine Vertreter zu schicken, wie er denn auch Gf. Johann von Isenburg, Dr. Christoph Welsinger und einen Theologen zum Wormser Kolloquium geschickt hat. Ging davon aus, dass Gf. Johann von Isenburg ihn auch in Regensburg vertreten könne, und ersuchte den Erzbischof und das Domkapitel von Trier, den Grafen für die Zeit der Regensburger Verhandlungen von seiner Residenzpflicht zu befreien. Zwar war Gf. Johann bereit, im Auftrag des Bischofs nach Regensburg zu gehen, aber das Domkapitel hat das Beurlaubungsgesuch abschlägig beschieden und der Erzbischof hat ihm mitgeteilt, er könne beim Kapitel mehr nicht erreichen 2.
Da er den Gf. Isenburg deshalb nicht verwenden, auch sein Rat Dr. Welsinger so schnell nicht nach Regensburg kommen und er selbst die presidentzaus Gesundheitsgründen nicht übernehmen kann, hat er die Bff. von Würzburg, Speyer und Augsburg gebeten 3, ob euer ksl. Mt. mitlerzeit das angefangen gesprech wider an hand nemen oder andere rychßhandlungen anfahen wurd, das iren einer mich darin vertretten oder durch die seinen vertretten lassen soll, damit myner presidentz halb und sonst meins abwesens nichzit versaumbt werde. Da er nicht mit einer abschlägigen Antwort des Trierer Domkapitels gerechnet, vielmehr erwartet hat, sie wurden in bedacht diß christlichen, notturftigen wercks gemeiner christenheit und irem selbs nutzes gemeltem von Ysenburg ungeachtet seiner residentz erlaubt haben und besunder, dieweil derselbig by voriger handlung gewesen, deren guthen bericht hat, die nutzlich volfuren helfen möcht, und da er also nicht säumig gewesen ist, bittet er den Kaiser, ihn zu entschuldigen und, damit mein presidentz wie zu Wormbs nochmals versehen werde, das Trierer Domkapitel anzuhalten, Gf. Johann von Isenburg von seiner Residenzpflicht zu befreien und ihn dessen ungeachtet im Genuss seiner Bezugsrechte zu lassen, doch iren statuten, ordenungen und satzungen in andere wege one schaden. Der Kaiser kann aus ksl. Machtvollkommenheit sowohl den Grafen nach Regensburg beordern als auch den erwähnten Vorbehalt wegen der Kapitelsstatuten machen. Bittet, ihm solches Aufforderungsschreiben umgehend zukommen zu lassen, damit er es an das Trierer Kapitel weiterleiten kann. Dessen ungeachtet sollen sein anderer Gesandter und ein Theologe möglichst bald in Regensburg erscheinen 4. [...]. Datum zu Ruffach am Eschermitwoch anno etc. 415.