Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
Speyer StadtA, 1 A Nr. 237 , unfol. (Reinkonz.).
Haben ihre Schreiben vom 10. und 13. Juli samt den in Kopie beigelegten, das Religionsgespräch und andere Gegenstände betreffenden Verhandlungsakten am 19. Juli erhalten. Sind mit der bisherigen Verhandlungsführung der Reichsstädte, insbesondere mit der Antwort, die dem Bf. von Speyer wegen des Kämmerers gegeben wurde, einverstanden. Wollen noch eine kleine Weile abwarten, wie der Bischof das Amt des Kämmerers versehen will, und sich dementsprechend weiter verhalten.
Billigen ihr Vorgehen wegen des Privilegiums, die unehrlichen Personen betreffend. Sind an solchem Privilegium sehr interessiert, damit wir uns des einpruchs sollicher personen dester stadtlicher mögen uffhalten.
Wissen, dass Hans Winzinger ein böser, leichtfertiger Mensch ist und trotz aller erwiesenen Gnade treulos und meineidig geworden ist. Haben erfahren, dass er zu St. Marnn, wo er wohnte, wegen üblen Verhaltens vertrieben wurde, so dass wenig Gutes von ihm zu erwarten ist. Wollen trotzdem aus Gehorsam gegenüber dem Kaiser Winzinger in die Stadt kommen lassen. Da er aber, wenn er weinig ist, gegenüber Menschen tätlich wird, soll ihm auferlegt werden, in der Stadt Speyer keine Waffen zu tragen und sich der Wirtshäuser und offener zech zu enthalten. Das sollen sie dem Kaiser oder demjenigen, der dafür zuständig ist, zur Antwort geben 1.
Haben ihnen am 14. Juli auf ihre vorigen Schreiben auf der Post geantwortet [Nr. 873] und ihnen befohlen, sich in der Frage der Türkenhilfe von den anderen protestantischen Reichsstädten nicht zu trennen und die Türkenhilf inmassen wy dieselben stedt zu bewilligen. Gehen davon aus, dass dieser Brief, wie ihnen zugesagt wurde, unverzüglich bei ihnen angekommen ist. Sollen diesem Befehl nachkommen. Datum Mitwochs, den 20. Julij anno etc. 412.
[Zettel:] Lieben, gutten freund, dieweil befinden, mit waß treuen churfursten, fursten, prelaten und graven die erbarn frey- und reichstedt mainnen und uns nit zweifelt, gemelte stedt sein gefasset, derselben churfursten, fursten, prelaten und graven ungegrundte, ubergebne antwort [Nr. 211] wol abzuleynnen a –und ires begerns das widerspil billich sein darzutun–a, geben wir doch euch zu bedencken, ob nit gut sein solt, das alle stedt ein botschaft zu ksl. Mt. b –oder, wue dy nit mher vorhanden, zu kgl. Mt. in geheim–b, geschickt und sy erinnern lassen, weß ir Mt. von den erbarn stedten hetten zu gewarten, als daß dieselben allein im hl. reich ire gewise wonungen und bevestigungen, daraus sy iren widerwertigen begegnen möchten, und andere mhere trostlicher zuversicht c –als iren rechten, angehorigen underthanen–c, des ir Mt. sich zu kaynem churfursten, fursten, prelaten und graven, als dy ire sonderliche regirung fur sich selbst zu haben und nymant gern dorin nisten oder wonen lassen, haben zu versehen, und daruff zum underthenigsten zu bitten, dy stedt, ir und des reichs, aigenthumb in gnedigstem bevelch und hand zu haben, damit sy von churfursten, fursten, prelaten und graven nit, wy man befindet, ir beger sein, d –verdruckt und sonderlich in anlagen der schatzungen beschwerdt, [...?] und verderpt werden–d. Dan wir achten sollichs, e –wo es beschiet dannoher irer Mt. vil nachdenckens geben und–e nit unnutz sein solt.