Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Anmerkungen

1
Es ist kein offizieller zeitgenössischer Druck des RAb vorhanden (siehe dazu Einleitung S. ).
2
Die Paragraphenzählung von Senckenberg zur inhaltlichen Gliederung des RAb wurde beibehalten.
3
Nähere Informationen zu den Gesprächen des Königs mit den Gesandten der protestantischen Fürsten (Kursachsen, Hessen, Württemberg) und mit einzelnen evangelischen Städtevertretern (Straßburg, Augsburg, Ulm) sowie die Schilderung der Übergabe der Protestationen nach Verlesung des RAb finden sich in der Frankfurter und in der Straßburger Schlussrelation: Nr. 401, fol. 187r-189r; Nr. 402, fol. 190v–194v.
4
Zur Reichsratssitzung am Vormittag des 23. April und zur Verlesung des RAb am Nachmittag siehe den Bericht des Hildesheimer Kanzlers Dr. Johann Katzmann an Bf. Valentin von Tetleben, Nürnberg, 1543 April 23: Nr. 338.
5
Laut einer Notiz aus der Reichskanzlei heißt es dazu: Als nun die protestierenden stende durch allerhand gemayn und particular schriftlich und muntliche handlungen von irem gemaßten furnemen und waygerung nit bewegt werden mugen, haben die kgl. Mt. sampt den ksl. commissarien und gemaynen gehorsamen stenden zum beschluß und abschid gegriffen, wie der hernach volgt. In: Wien HHStA, RK RTA 11/Konv. 1, fol. 184v (Kop.). Die Gesandten des Bf. von Würzburg bemerkten zu den Modalitäten der Verlesung des RAb: [...] Disen nurmbergischen reichsabschide haben zum theil etlich der catholischen stende und derselbigen gesanten und bottschaften angenomen, aber die protestirenden gantz nicht. Es seindt auch der reichsstende und der abwesenden gesanten und pottschaften namen, wie hievor preuchlich gewesen, zu ende dises abschieds nit verlesen worden. In: Würzburg StA, Wzbg. RTA 21, fol. 429r (Kop.). Gabriel Arnold, Gesandter Pfgf. Ottheinrichs, berichtete am Tag der Verlesung des RAb, Nürnberg, 1543 Montag nach Cantate (April 23) an seinen Auftraggeber: Euer fstl. Gn. gib ich in eil zu erkhennen, das an hut der abschid gelesen werden soll. Und erfindt sich beslieslich, das laider das Reich zergeen und vil jamers vor augen sein wurdt. Die protestirenden stendt haben an gestern dem könig irn abslag erzelt und werden heut inligende protestation [Nr. 409] ubergeben in die maintzisch cantzlei. Was daneben auf der pan ist, geburt sich, euer fstl. Gn. muntlich anzezaigen. Mit rat der kfl. Pfaltz ret wirde ich dem maintzischen cantzler euer fstl. Gn. protestation [Nr. 411], darzue euer fstl. Gn. der unvermoglichait halb gedrungen sind, auch schriftlich ubergeben. Trier und Cöln wolln den abschid auch nit annemen. Euer fstl. Gn. dorfen mir nichts schreiben, dann ich wird nit lang hie sein. [...]. In: München HStA, Kasten blau 271/4, fol. 170rv (Ausf.).
6
Titulatur Kg. Ferdinands.
a
In B: ertzcantzler.
b
In B: gewonheit.
c
In B: verlassen.
d
–dIn B marg. nachgetr.
7
Es handelt sich um die von der Doppelanlage betroffenen Bischöfe: siehe Kap. IV.K, Nr. 144–150.
8
Die von Österreich eximierten Reichsstände.
e
In B marg. korr. aus: zweyffel.
f
–fIn A marg. nachgetr.
g
In B: heilgen.
h
Die im Folgenden wiedergegebene Namensliste der Reichsstände bzw. ihrer Gesandten findet sich in ABE, CDF om.
9
Die Namen der Reichsstände bzw. ihrer Gesandten wurden nicht, wie sonst üblich, verlesen: siehe den Vermerk der Würzburger Gesandten (oben Anm. 5). Jakob Sturm schilderte in seiner Relation an den Straßburger Rat am 14. Mai 1543 (Nr. 402, fol. 193rv) wie heftig einige protestantische Stände gegen ihre Nennung im RAb protestierten, da sie diesen nicht bewilligt hatten, und welche Antwort sie vom Mainzer Kanzler erhielten.
10
Landschaft in der historischen Provinz Gascogne in Südfrankreich.
11
Die Gff. Hans Heinrich und Emich waren die minderjährigen Söhne des 1541 verstorbenen Gf. Emich von Leiningen-Dagsburg.
12
Wahrscheinlich ist Gottfried v. Wolfstein-Sulzbürg gemeint, der in Worms 1545 und in Augsburg 1555 persönlich anwesend war.
13
Gemeint ist wohl Gordian Worm/Wurm/Wurml/Wormbs, Bgm. von Kaufbeuren.
14
Mehrere Namensformen sind überliefert: Brentzberg/Bremsberger.
1
Es ist nicht klar, welcher der beiden sächsischen Gesandten, Dr. Johann Stramburger oder Christoph von Carlowitz, die Kurzfassung erstellte. Beide Gesandten waren bis zum Ende des RT in Nürnberg anwesend; ihre Namen finden sich unter dem RAb.
2
Die Aufnahme der Regensburger Deklaration von 1541 Juli 29 in den RAb von 1543 war eine Forderung der evangelischen Stände, welche diese gegen den Willen der Altgläubigen nicht durchsetzen konnten.
3
Im RAb § 34 wird die Dauer der Visitation auf drei Monate beschränkt. Da die Visitation ungefähr drei Monate nach dem RAb beginnen sollte, macht das insgesamt sechs Monate.