Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 466–467’.

Zweite Anmahnung der niederösterreichischen Gesandten zu ihrer Werbung. Koadjutorfehde in Livland: Bericht Pommerns. Übergabe der Mecklenburger Eingabe an die Verordneten des Landmeisters. Session. 1. HA (Religionsvergleich): Planung der Beratungen zur Ausschussbesetzung.

/466/ (Vormittag) /466 f./ reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 322–325.]

/466’/ fürstenrat. /466’ f./ Dr. [Augustin] Eck, Gesandter Pfgf. Wolfgangs von Zweibrücken, a– nimmt erstmals am FR teil –a  und beansprucht die Session vor Bayern. Da die bayerischen Deputierten dies zurückweisen, legt Eck Protest ein. Die bayerischen Gesandten beharren auf dem Vorrang und bringen einen Gegenprotest vor. /467/ Unnd hatt demnach eeberüerter pfältzischer die session hartt an Bayrn genommen.

Salzburg proponiert: 1) Vertretung der Reichsstädte im Religionsausschuss gemäß letztem Vorschlag des SR 1 ? 2) Benennung der Deputierten des FR für den Ausschuss.

/467 f./ Umfrage. Beschluss: Vor der Beratung des Städtevorschlags ist die Besetzung des Ausschusses durch FR festzulegenb . Die katholischen Stände wollen dazu noch am Nachmittag beraten, doch beantragen die CA-Stände Vertagung bis morgen2.

Anmerkungen

a–
 nimmt ... teil] Würzburg (fol. 82’ f.) differenzierter: Eck erklärt: Pfgf. Wolfgang hat bereits vor längerer Zeit einen Gesandten an den RT abgeordnet, der sich mit Vollmacht in der Mainzer Kanzlei legitimiert hat, dann aber vom Pfgf. aufgrund dringender Geschäfte zurückberufen werden musste. Deshalb erfolgt seine, Ecks, verzögerte Abordnung erst jetzt.
1
 Vgl. Kurmainz, pag. 321 [Nr. 36].
b
 festzulegen] Würzburg (fol. 84) zusätzlich zur Begründung: Falls bis zur Klärung der Ausschussbesetzung seitens FR ein Gesandter einer katholischen Stadt ankommt, ist die Beratung obigen Vorschlags des SR nicht mehr erforderlich.
2
 Vgl. die Sitzungen der katholischen Stände des FR [Nrr. 391, 392] und der CA-Stände [Nr. 362].