Textvorlage: Österreich B, fol. 472–474’.
1. HA (Religionsvergleich): Verordnete des FR für den Religionsausschuss. Vorbehalte des KR. Regelung der Vertretung des SR.
/472/ (Vormittag) Kurfürstenrat und Fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 325, 328 f. Ferner:] KR referiert, er werde anschließend nicht nur den vorgetragenen Beschluss des FR beraten, sondern auch eine Resolution an die kgl. Kommissare zu den letzten Verhandlungen, den Vorschlag des SR zur Vertretung der katholischen Städte im Ausschuss1
und die Frage, wie man der hinc innde beschechnen vorbehallt halben2 weitter procedieren wollt.
fürstenrat. Umfrage. Salzburg: /472 f./ Die Resolution an die kgl. Kommissare soll sofort beraten, hingegen der Vorschlag des SR bis zur Konstituierung des Religionsausschusses zurückgestellt werden. Keine Aussage zum Verhandlungsvorbehalt.
/472’/ Österreich: 1) Billigt die Resolution an die kgl. Kommissare, gleichwohl ist darauf zu achten, dass dadurch der Fortgang der Hauptverhandlungen nicht beeinträchtigt wird. 2) Beratung zum Vorschlag des SR ist a–
auch nitt lennger einzustellen, sonnder gleich allso bald inn diser umbfrag unnd dahin zuerledigen sein sollt. Weill solcher fürschlag der erbarn gleichmessigkheit nitt enndtgegen, so wer derselb den chur- und furstlichen pottschafften auch nit unannemlich–a. 3) Aber die gethane vermeldung ettlicher vorbehellt halben anlangendt: /473/ Inn dem wißten sy, die österreichischen, sich khainer sonndern oder andern fürbehellt zuerinnern, allß dern, die gleichwol hievor hinc inde fürgeloffen unnd aber alberaitt inn verfaßter schrifft den kunigclichen comissarien überraicht worden3, unnd wol [nicht4] vonnötten wer, desselben weegen vernnere anregung zu thun; es were dann, dz man die vorbehellt der ausschuß halben5 etc., dz auch aller vorhabennder religion tractat unverbindtlich unnd unvergrifflich sein sollte, widerumb repetieren unnd in schrifft redigieren wollte, dessen sich dann mit dem churfursten rath nit zu zwayen, sonnder da es die mainung hette, wol zuvergleichen wer. Hette es aber ain andere gelegennheit, unnd dz die churfürstliche rät bei inen noch anndere mer vorbehellt bedächten, dz wer von inen anzuhören und darüber weittere underred zu pflegen. Zunächst Anhörung des KR zur Ausschussbesetzung und zu diesen drei Punkten.
/473 f./ Die Mehrheit des FR schließt sich Österreich an.
/473’/ (Nachmittag) Kurfürstenrat und Fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 330–332b.]
/473’–474’/ reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 332–335.]