Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Augsburg, fol. 38–41.

1. HA (Religionsvergleich): Regelung der Vertretung des SR im Religionsausschuss trotz der Absenz der katholischen Reichsstädte.

/38/ (Vormittag, 9 Uhr) Städterat. Es wird berichtet, dass die höheren Stände dem Vernehmen nach gegen die Bitte des SR die vorübergehende Vertretung der katholischen Reichsstädte im Religionsausschuss nicht übernehmen wollen, inn ansehung, das sich khaines fursten gesandten hiertzu nit gern gebrauchen lassen1, sonnder etwa die sach dahin gelangen, das die stett, weil si saumselig unnd der mangl an inen, gar ausgeschlossen, unnd derwegen etwa bei der kgl. Mt. verunglimpft werden möchten etc.

/38 f./ Als Erwiderung an die höheren Stände und als weiterer Lösungsvorschlag werden beschlossen: SR hat die Verhandlungen bisher nicht aufgehalten und die Abordnung von Gesandten katholischer Reichsstädte zum RT sofort angemahnt. Erwartet deren Ankunft in Kürze. /38’/ So begerten si, derhalben ain clains geduldt zetragen. Da man aber je mitler zeit furschreiten unnd die annder statt der augspurgischen confession auch nit zugelassen werden wolt, ist ferrer fur gut geacht, zubegern, das man doch mitlerweil Straßburg zulassen wolte, bis der anndern stätt aine durch die irn alher khäme. Unnd damit an der stym mitlerweil khain ungleichait ervolgte2, wer inen nit zugegen, das Straßburg alain im ausschuß sein, aber nit ehe zu votirn haben solte, es wer dann der anndern stät aine enntgegen, unnd also die luckhen auf der anndern seiten auch ersetzt.

Anschließend wird das [gestern gebilligte] Schreiben an die Städte Schwäbisch Gmünd, Wimpfen und Hagenau3  ausgefertigt. Jenes an Schwäbisch Gmünd und Wimpfen wird sofort einem eigenen Botena  übergeben, während Hagenau es über die Straßburger Gesandten per Post erhalten soll.

SR bleibt bis 11 Uhr versammelt, um die am Vortag anberaumte Sitzung des RR abzuwarten. Diese wird jedoch bis 3 Uhr nachmittags verschoben.

/39/ (Nachmittag, 3 Uhr) /39–41/ reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 320–321.]

Anmerkungen

1
 Vgl. FR am 27. 11.: Österreich B, fol. 459’–461 [Nr. 140]. Beschluss des KR am 27. 11. und am Vormittag des 28. 11. (Kurmainz, pag. 293–311 [Nr. 35, 36]) sowie anschließende Korrelation mit FR (ebd., fol. 311–314 [Nr. 36]).
2
 Gemeint: Wahrung der Stimmengleichheit im paritätisch zu besetzenden Ausschuss.
3
 Vgl. Nr. 242, Anm.6.
a
 einem eigenen Boten] Nürnberg (fol. 86) differenzierter: Das Schreiben wird von einem eigenen Boten auf Kosten der Reichsstädte überbracht, damit man sich gegenüber KR und FR desto statlicher darauff referirn mocht.