Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 110–112.

Klärung des weiteren Verhandlungsverfahrens: Einrichtung des Religionsausschusses. Parallelberatungen in den Kurien. Täglich alternierende Verhandlungen im Ausschuss und in den Kurien.

/110/ (Vormittag, 8 Uhr) Städterat. /110 f./ Mainzer Kanzler und ein weiterer Verordnetera  geben SR die anstehenden Beratungsthemen bekannt: 1) Wann soll der Religionsausschuss einberufen werden? 2) Soll man daneben die Parallelberatung der anderen HAA in den Kurien aufnehmen? Täglich alternierende Beratung im Ausschuss und in den Kurien? 3) Vorrangige Verhandlungen zur Koadjutorfehde in Livland?

/110’/ Beratung und Beschluss des SR: 1) Da KR und FR die Personen für den Religionsausschuss noch nicht benannt haben, schließt SR sich bezüglich des Zeitpunkts der konstituierenden Sitzung den höheren Ständen an, dann, wie man verhofft, di beschriebene stet der alten religion teglichs ankommen /111/ wurden. 2) Gemäß Erbieten gegenüber dem Kg. zugleich Aufnahme der Parallelberatungen in den Kurien; täglich zwischen Ausschuss und Kurien wechselnde Verhandlungen. 3) SR befürwortet bezüglich der Koadjutorfehde in Livland, dz dieselbig handlung nitt fuglicher unnd pesser konnte gehandlt werden, dann durch den verordneten ausschuß des supplication rats1. Jedoch Anschluss an KR und FR, falls sie anders entscheiden.

/111–112/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 352 mit Anm. c.]

Anmerkungen

a
 weiterer Verordneter] Augsburg (fol. 49) differenzierter: ein Kurpfälzer Gesandter.
1
 Dieser Beschluss entspricht einer Weisung des Augsburger Rates vom 5. 12. 1556, welche die Gesandten am Tag obiger Beratung (7. 12.) erhielten: Die Livlandfrage sei am füeglichisten dem Supplikationsrat zu übergeben, so wie auf früheren RTT dergleichen extraordinari sachen gewonlich zunächst dort vorgelegt und erst anschließend an die Kurien gebracht worden seien (StadtA Augsburg, Lit. 1556–57, unfol. Or.; präs. 7. 12.).