Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

RT-Vollmacht des neu gewählten Kölner Kf. Bedingte Verhandlungsaufnahme durch die weltlichen Kff.: Verhandlungen bis zur Beschlussreife, Beschlussfassung erst nach Klärung der Freistellungsfrage. Aufforderung an die Gesandten der geistlichen Kff., Weisungen zur Freistellung beizubringen.

/216/ (Vormittag) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Die Kölner Gesandten haben gestern die RT-Vollmacht des neu gewählten Ebf. übergeben1 . Deshalb jetzt Fortsetzung der Verhandlungen zur Aufnahme der Hauptberatung unter Bezugnahme auf die Replik der kgl. Kommissare2.

1. Umfrage. Trier: /216 f./ Bedauern die bisherige Verhandlungsverzögerung. Wiederholen zur Replik der kgl. Kommissare und zur Erklärung des Kgs. 3  ihr Votum vom 16. 10. bezüglich der Verhandlungsaufnahme4 , /217/ das die weltlichen sich mit inen und dem mehern des furstenrathes wolten vergleichen.

Köln: Sind [während der Sedisvakanz] gegen ihren Willen nicht zum KR zugelassen worden. Da sie befürchten, der daraus resultierende Verhandlungsstillstand könnte in ein actum preiudicialem gezogen werden, so wolten sie auf solchen fal dargegen protestieren und sich offentlichen bedingt haben. Zur Replik der kgl. Kommissare wie Trier.

Pfalz5 : /217 f./ Da Kg. zur Freistellung erklärt, /218/ das diesser articul biß zu irer Mt. ankunfft einzustellen, so wolten sie doch nit pergen, das inen zum andern mal befolhen, das unerledigt disses christlichen suchens der freistellung sie sich in keine andere handlung6 einlassen sollen. Dabei sie es mussen wenden lassen. Bitten, sich entschuldigt zu haben7. Yedoch wolten sie andere auch hören.

Sachsen: /218 f./ Rechtfertigen nochmals die Haltung im Streit um die Kölner Session, bei dem es Kf. August darum ging, /219/ den capitteln vacante sede kein session und stim zuverstatten. Das aber die colnischen sich von neuen yetzo angezeigt, were inen lieb; daruf urpietig, sich mit inen einzulassen. Das ubrig anlangendt: Were per cantzler8 noch nit proponiert, wie zu procedieren; das sie erst wolten cantzler daruber horen.

Brandenburg: Zum Verhandlungsstillstand und zur Hauptsache wie Sachsen.

Mainz: Wusten sich auch zuerinnern der verhinderung. Hetten gern hievor gesehen, das procediert mogen werden. Versehen sich auch nit, das der stilstandt iren hern, den gaistlichen, ichtes preiudicieren solle. Erachten doch, das numeher zuprocedieren. /219 f./ Zur Hauptsache wünschen Sachsen und Brandenburg klarere Proposition. Stellen dazu fest: Zuletzt sind die Resolution [Replik] der kgl. Kommissare und die Erklärung des Kgs. vorgelegt worden. Darüber ist zu beraten. Vergleichen sich diesbezüglich mit Trier und Köln.

/220/ 2. Umfrage. Trier: Wie in 1. Umfrage.

Köln: /220 f./ Ebenso. Bitten um Vergleich mit den geistlichen Kff. und mit der Replik der kgl. Kommissare.

/221/ Pfalz: Wie in 1. Umfrage.

Sachsen: Betonen, das ein underschiedt zwischen der kgl. commissarien resolution und der geistlichen meinung. Dan die gaistliche rethe sich alwege vernemen lassen, das sie aus mangel befelchs sich nit einlassen konten9, aber die commissarien resolvierten sich simpliciter sambt der kgl. Mt., das man die freistellung solte einstellen und in ubrigen furfarn10. Dweil dan solche sachen also zweierlei meinungen auf inen tragen, so welle vonnoten sein, wes man furnemen welle und waruf zuprocedieren, zu bedencken; auch wie und welcher gestalt.

/222/ Brandenburg: Bestätigt die von Sachsen vorgetragene Differenzierung. Derwegen zu reden, obe man welle tractieren formam procedendi, hindangesetzt der freistellung, oder obe man simpliciter auf die freistellung weiter yetzt welle handlen. Und wen Sachssen fur ime redet, will er sich vernemen lassen.

Mainz: Weren ires bedenckens hievor gehort: Das man den articul der religion in seiner ordnung möge fürnemen und dabeneben in ordinari rethen die ubrige puncten der proposition tractieren. Der meinung sie noch, sovil den modum et formam processus anlangt. Wolten andere auch gern horen.

/223/ 3. Umfrage. Trier: Die kgl. Kommissare schließen sich in der Replik den geistlichen Kff. und der Mehrheit des FR an. Obe nun die kgl. Mt. wol ein anhangk gethan, a–den liessen sie auff irem werd beruhen–a. Seind demnach voriger meinung.

Köln: Wie zuvor. Zum Verhandlungsgang entsprechend Mainz.

Pfalz: Beharren darauf, ohne Klärung der Freistellung die Verhandlungen nicht aufnehmen zu können. Und /224/ nachdem sie die kgl. resolution dahin verstehen, das der punct der freistellung einzustellen, b–und der furstenrat eins thails auch der mainung, das er einzustellen, aber doch auf gegenwurtigem Reichs tag noch zu erledigen, waruf die auf der gaistlichen banck bewilligt, sich daruber befelchs zuerholen, so were kein meher im furstenrathe, daruf man sich mit inen vergleichen konne auf die meinung wie geistliche churfursten–b , 11.

Sachsen: Wollen zuvorderst horen der gaistlichen churfursten gesandten erclerung, wes sie in befelch von iren hern erlangt der freistellung halben, bevor sie ferner von der andern tractation reden. Dan sie ungezweivelt numeher sich befelchs erholet12.

Brandenburg: /224 f./ Wollen ebenfalls /225/ der geistlichen hern erclerung zuvor anhoren und sich alßdan ferner mit den andern einlassen.

Mainz: Verstunden die weltlichen, das sie erclerung begern nit allein de modo processus, sonder auch uber das folgendt, so in der kgl. resolution angehengt der freistellung halben, und das sie sich mochten in mittelst resolution erholt haben. Daruf weren sie noch des bedenckens, das, wie das gestelt bedencken, so den commissarien furpracht13, mitpringt, furgangen werde. Und wie Pfaltz angezeigt, das discrepantz zwischen dem mehern des furstenrathes und den geistlichen churfursten sein solte: Solchs wusten sie nit, c–were auch noch nit furpracht–c. Was die kgl. Mt. der freistellung halben anhengken, das liessen sie pleiben. Geben der kgl. Mt. kein moß, wes sie stenden in dem wellen furhalten. Wen aber von irer Mt. ychtes proponiert und /226/ solchs geschicht14, wellen sie sich gegen der kgl. Mt. irem befelch gemeß der gepür vernemen lassen. Wusten dißmolß nit wol fernere erclerung zethun.

4. Umfrage. Trier: Wie Mainz im letzten Votum.

Köln: Similiter.

Pfalz: /226 f./ Die Diskrepanz zwischen den katholischen Ständen des FR und den geistlichen Kff. besteht insofern, als Erstere zugesagt haben, Weisungen zur Freistellung anzufordern, sie also nicht kategorisch ablehnen. /227/ Also were die discrepantz geschaffen. Und da die geistlichen churfursten rethe wolten verharren auf vorigen bedencken, wurde das meher im furstenrathe villeucht abfallen von dem, wes von inen angenomen. Item hetten mit beschwerung gehort, das die gaistlichen sich nit zuercleren gedechten, biß von der kgl. Mt. solchs gesucht. Und nachdem man nit konne fruchtbarlich zur religion handlung komen, da nit disser prejudicial punct ausser wegs gestelt, so verglichen sie sich dohin mit Sachssen, das pillich die gaistlichen churfursten sich alßgleich ires befelchs ercleren15.

/228/ Sachsen: Wen es zuerhalten were, so pitten sie nochmols umb declaration habender befelch. Solte aber solchs nit geschehen und nit zu erheben sein, wolten sie ferner nit verhalten, wes sie ferner in befelch: Namblich dz ire kfl. Gn. den gaistlichen selbst zu gutem und auß christlichem eiffer dissen punct der freistellung helffen erraigen. Konten den auch nit gantz fallen lassen. Und wiewol in der proposition davon nichst gemeldet, were er dennochst auf dissem Reichs tag noch zu tractieren und unresolviert nit pleiben zulassen, wie dan konig derwegen erpieten thut. Damit gleichwol andere puncten nit verhindert, so were Sachssen des erpietens, in den andern puncten der proposition furzufaren, doch der gestalt, das die sachen allen ausserthalb disses punctens der /229/ freistellung nit sollen beschlossen werden oder verabschiedt. Da dann an andern der mangel sein solte, wolten sich ire kfl. Gn. bedingt haben, das es bei dero nit gestanden, das die sachen zu fruchtbarlicher entschafft nit pracht16. Auff solche vorangezeigte bedingnuß sein sie urpietig, in ubrigen puncten der proposition zu procedieren.

Brandenburg: Liessen die befelch, so geistlichen rethe erlangt, auf inen berugen, und horten gern, das sie befelch hetten; verhoffentlich, dieselbig werden zu christlichem wesen dienstlich sein. Auß wasen ursachen dan die freistellung zu suchen bewegt worden, die weren furgangen. Von solchen ursachen wuste ir her nit abzustehen und auch von dem beschehenem suchen solcher freistellung. Dweil aber ire kfl. Gn. yederzeit kaiser zu gehorsam die notwendige sachen auch mit unstatten befurdert, /230/ so solte irem hern nit zuwider sein, das die nottige puncten der proposition furgenomen, d–doch das der punct der freistellung in dem beschluß der vorderst sein und sein erledigung mit gewinne. Und solle also in dem andern unverpuntlichen furgangen werden–d.

Mainz: Wiederholen das Votum der 3. Umfrage. Es mochten sachen proponiert werden vom konig, darin sie befelch hetten, oder konten villeucht auch nit befelch haben.

/230–233/ 5. Umfrage. Trier, Köln, Sachsen und Brandenburg votieren wie zuvor. Pfalz fordert nochmals, dass die Gesandten der geistlichen Kff. bald Weisungen zur Freistellung anfordern, /231/ sonst werde hernachmals vil zeit daruf gehen und also kost und muhe daruf gehen, dweil one das Sachssen und Brandenburg sich nit willen anderst einlassen dan mit condition, das nichst /232/ on dissen puncten solle beschlossen oder verabschiedt werden. Dergestalt sie sich dan auch an ires hern statt mit in sachen einlassen wellen, mit solcher bedingniß wie Sachssen und Brandenburg. Daruber sie offentlich protestieren: Namblich unverpuntlichen in andern sachen zu handlen und nichst on diessen puncten der freistellung zu schliessen.

/233/ Mainz resümiert, das es die 3 gaistlichen bei irer vorigen anzeig pleiben liessen. Entgegen der weltlichen vota auch einhellig, das sie die beratschlagung ferner nit wellen verhindern, doch mit der bedingung, da der articul der freistellung nit solte hernachmals abgehandlet werden, das alßdan ausserthalb dessen die andern auch nit solten beschlossen werden; mit der verwarnung, wo die gaistlichen nit genugsamen befelch hetten, das sie sich alßdan fernern befelchs erholen wolten mitler zeit etc. Daruf were die relation dem furstenrathe zethun.

/233 f./ 6. Umfrage. Einhelliges Votum, Mainz die Relation an FR zu überlassen. Pfalz mahnt an, dass dort ausgedrückt wird, /233/ wie /234/ die gaistliche kfl. gesandten urpietig, die kgl. Mt. der freistellung halben, wes sie proponieren wurde, zu horen und sich alßdan ires befelchs daruf vernemen zulassen. Und wover sie nit befelchs genug, das sie sich weitern beschaidts erholen wolten. Sachsen fordert den Zusatz, wofer hernachmals die gaistlichen nit mit genugsamen befelch versehen, wen die freistellung ferner zutractieren, das der verzugk des Reichs tags alßdan bei inen gewesen zu sein verstanden werden solte.

Mainzer Kanzler will die Relation verfassen und KR morgen vorlegen.

Anmerkungen

1
 Vgl. Notiz in Kurmainz, pag. 215: Die Kölner Gesandten übergeben am 18. 11. die Vollmacht des [am 26. 10.] neu gewählten Kf. der Mainzer Kanzlei. Daraufhin Ansage in KR für folgenden Tag. Die kursächsischen Deputierten kannten aus einer Mitteilung Kf. Daniels von Mainz an seine RT-Räte das Ergebnis der Kölner Neuwahl bereits am 9. 11. Die Kölner Gesandten wollten zu diesem Zeitpunkt noch darumb nichts wissen; welchs auch woll sein mag (Bericht der kursächsischen Deputierten an Kf. August vom 9. 11. 1556: HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 156–161’, hier 156. Or.; präs. Dresden, 21. 11.). Vgl. Bericht der Mainzer Verordneten an Kf. Daniel vom 9. 11.: Entnehmen der Weisung des Kf. vom 1. 11. die Kölner Neuwahl am 26. 10. Diese ist bisher in Regensburg noch nit lautbar gewesen, auch geben die Kölner Gesandten vor, nichts davon zu wissen. Kennen die Ursachen dafür nicht und erwarten weitere Verhandlungsverzögerung (HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 192 f., hier 192. Konz. Hd. Bagen). Hingegen berichteten die kgl. Kommissare von Waldburg und Zasius ebenfalls am 9. 11. an Ferdinand I., der Streit um die Kölner Session sei mit der Neuwahl des Kf. bereits erledigt. /38/ Aber biß auff dise stund ist noch der neu gewallt nicht ankomen. Yedoch gewarten die cöllnischen desselben stunttlich. Dies lasse darauf hoffen, dass die Verhandlungen nunmehr, 18 Wochen nach der Eröffnung, aufgenommen werden (HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 38–40, hier 38 f. Konz. Hd. Zasius). Aufgrund der weiterhin ausbleibenden Vollmacht wurden die Kölner Räte am 15. 11. vor den kgl. Kommissar von Helfenstein berufen, da mehrere Gesandte im FR wegen des langen Verzugs mercklichen verdruß unnd unwillen geäußert hatten. Die Kölner erklärten, die Vollmacht werde in spätestens 4–5 Tagen vorliegen (Bericht von Helfenstein, von Waldburg und Zasius an Ferdinand I. vom 15. 11. 1556: Ebd., fol. 47–50’, hier 47 f. Or.). Unmittelbar nach der Ankunft des Kölner Boten mit der Vollmacht am 18. 11. forderte Zasius die Mainzer Kanzlei auf, in den KR ansagen zu lassen (Bericht Zasius an Ferdinand I. vom 19. 11. 1556: Ebd., fol. 60–64’, hier 60. Or.).
2
 Nr. 425.
3
 Nr. 448.
4
  Kurmainz, pag. 182 [Nr. 25].
5
 Hier erstmals vertreten durch Eberhard von der Tann (Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 21. 11. 1556: HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 184–198’, hier 184’. Or.; präs. Dresden, 25. 11.). Zu den Voten der weltlichen Kff. vgl. die Beratung der CA-Stände am 13. 11.: Kurpfalz C, fol. 158–163 [Nr. 359].
6
 Vgl. die Formulierung laut Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 185): in keine beratschlagung, vil weniger in einen endtlichen beschlus dises reichstags. Zu den Weisungen Kf. Ottheinrichs vgl. Anm.2 bei Nr. 358.
7
 Zasius hatte bereits am 11. 10. 1556 von seinem Geheiminformanten „Nicodemus“, dem kursächsischen Gesandten Kram, erfahren, dass nach der Antwort der Reichsstände auf die Proposition Kursachsen und Kurbrandenburg ohne Abwarten der kgl. Erklärung zur Freistellung die Hauptverhandlungen aufnehmen würden, während Kurpfalz dies weiterhin ablehnen werde. Zasius und von Helfenstein empfahlen dem Kg. deshalb, seinerseits die Belehnung Kf. Ottheinrichs zu verzögern, bis man sehe, ob Kurpfalz auf der Verweigerung beharre. In diesem Fall könnte den Verordneten des Kf., die um die Belehnung anhielten, entsprechend /213/ zugesprochen werden (Bericht an Ferdinand I. vom 13. 10. 1556: HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 209–216’, hier 212’ f. Or. Vgl. Bundschuh, Religionsgespräch, 157 f. mit Anm. 121).
8
 = Mainzer Kanzler.
9
 Gemeint: Auf die Debatte um den Geistlichen Vorbehalt.
10
 Vgl. deutlicher den Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 186): Die Bitte der geistlichen Kff., sich ihnen anzuschließen, ist kein Votum zur Resolution des Kgs., da diese die Verhandlungen zur Freistellung bis zu dessen Ankunft zurückstellt, während die geistlichen Kff. und die katholischen Stände im FR fordern, sie gentzlich fallen zu lassen. Grundlage der jetzigen Beratung sollte aber die Resolution des Kgs. sein.
a–
 den ... beruhen] Kursachsen (fol. 111) anders: so were es doch dahin zuverstehen, das kgl. Mt. ir die replic [der kgl. Kommissare] gefallen lassen.
b–
 und ... churfursten] Kursachsen (fol. 111) abweichend: Geistliche Kff. wollen entsprechend der kgl. Erklärung die Freistellung zurückstellen und die Verhandlungen aufnehmen. Ir gnst. herr /111’/ helt vor ein unfruchtbar ding, vor erledigung dis puncts in sachen zuverfaren. Konnen auch nicht finden, wie Sachssen, das sich die antwort [des Kgs.] allenthalben mit dem merern der geistlichen churfursten und fursten thette vergleichen, sonder diversa weren.
11
 Vgl. auch Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 186’ f.): Kurpfalz konstatiert nicht nur einen Unterschied zwischen der Resolution des Kgs. und den katholischen Ständen insgesamt, sondern auch abweichende Erklärungen der geistlichen Kff. und der katholischen Stände im FR: Letztere haben bewilligt, Weisungen zur Freistellung beizubringen, während die geistlichen Kff. strikt darauf beharren, sie gänzlich fallen zu lassen.
12
 Begründung des Votums gegenüber Kf. August im Bericht vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 187’): Wiederholtes Drängen auf Erklärung der geistlichen Kff., 1) damit sie, die Kursächsischen, dem Kurpfälzer Votum, sich in nichts einzulassen, nicht expresse anhingen, doch gleichwol als balde ex abrupto in reten das erbieten nicht theten, cum conditione zu procediren. 2) Um so vielleicht zu erfahren, ob die geistlichen Kff. eynige lust zu solcher handlung hetten; und das es der von der Than so wol als die andern von inen anhoren und vernemen mocht. 3) Um so im Hinblick auf die internen Debatten der CA-Stände die Instruktionen der geistlichen Kff. auszuforschen.
13
 Geteilte Antwort der Reichsstände: Nr. 424.
c–
 were ... furpracht] Kurpfalz (fol. 310) differenzierter: sei man anderer gestalt nit vorgangen, dan wie den commissarien das bedencken ubergeben, und haltens also vor einig.
14
 Die kgl. Kommissare befürchteten im Bericht vom 15. 11., es werde vor der persönlichen Ankunft des Kgs. zu keinen tragfähigen Verhandlungen kommen: Sie hatten vom Gesandten eines geistlichen Kf. geheim erfahren, diese würden sich zur Freistellung auf nichts einlassen und auch verweigern, Weisungen anzufordern, da sie vom Kg. nicht proponiert worden sei und auf RTT allein Ks. oder Kg. /48/ zu proponieren gebüren möchte, sy auch mit nichten schuldig wären, ainiche andere sachen, so ausser der ordenlichen proposition fürbracht, inn hanndlung zu ziechen, zu consultieren oder hinnder sich zupringen, cum par in parem non habeat imperium (wie Anm. 1, hier fol. 47 f.). Deutlicher wurde Zasius in dem nur von ihm verfassten Bericht an den Kg. vom 19. 11. (wie Anm. 1, hier fol. 60’): Da die Verhandlungen nach dem Vorliegen der neuen Kölner RT-Vollmacht jetzt aufgenommen werden müssen, werde sich zeigen, was der eigentliche Hintergrund der Verzögerung war. Er vermutete, man wollte damit vorrangig die Türkenhilfe /60’/ fürsätzlich auffziechen, euer Mt. mitt derselben zu disem mal eludieren unnd allain, was auff ain künftig jar fürzunemen, berathschlagen. [...] Unnd nun ye lenger, ye mehr besorg, eben der wurm lig unnder disem kreuttlin verborgenn, unnd die gaistlichen churfürsten seyen so wol alls yemand annderer solchem geschwinden fürnemen anhengig.
15
 Gemäß Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 188’) fügte von der Tann abschließend an, die Freistellung muste fur allen andern sachen beratschlagt und erledigt werden. Dies veranlasste sie, die kursächsischen Räte, in ihrem Votum die Bereitschaft zur bedingten Verhandlungsaufnahme vorzubringen, auf das wir durch Pfaltzen nicht zu weit nein [!] gefurt und ihme als dan anhangen musten.
16
 Im Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 189) zusätzlich: Gehen aufgrund dieses Angebots davon aus, dass die Gesandten der geistlichen Kff. bald Weisungen zur Freistellung beibringen. Sollten sie später bei den Verhandlungen mit dem Kg. fehlende Weisung vorgeben, so hätten nicht die weltlichen, sondern sie, die Gesandten der geistlichen Kff., das Scheitern des RT zu verantworten.
d–
 doch ... werden] Kursachsen (fol. 114) deutlicher: das diser punct [Freistellung] eingestelt und in den andern sachen /114’/ unverbundlichen und unschließlichen furzugehen; doch nicht der meinung, die freistellung gentzlich fallen zulassen, sondern das eins mit dem andern gentzlichen abgehandelt, zu gleichen und einhelligen beschluß und abschidt gebracht werde.