Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Rechnungslegung zu den Magdeburger Exekutionskosten. Übernahme des Pfennigmeisteramtes für die neue Türkenhilfe. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (präs. im RR am 1. 3. 1557, kopiert am 4. 3.)1 , unterzeichnet von H.: 1) Hat bereits an den RT 1555 suppliziert, seine Abrechnung der Entnahmen aus dem Reichsvorrat und der Ausgaben für die Exekution gegen die Stadt Magdeburg 1551 entgegenzunehmen und zu quittieren2 . Da die Supplikation nicht erledigt, sondern er, H., damit auf andere Gelegenheit vertröstet wurde, wiederholt er nunmehr seine Bitte um Prüfung und Quittierung der Abrechnung. 2) Für die von den Reichsständen jetzt bewilligte Türkenhilfe ist ein Pfennigmeister erforderlich, der das Geld von den Legstätten in Empfang nimmt, es gemäß Befehl der Kriegskommissare ausgibt und gegebenenfalls Geld von Kaufleuten aufnimmt, bis die Steuer entrichtet ist. Bittet unter Hinweis auf seine 12-jährige Erfahrung als Pfennigmeister im ksl. Dienst, ihm das Pfennigmeisteramt gegen entsprechende Besoldung anzuvertrauen.

Dekret des Supplikationsrats (o. D.)3 : Da der RT bereits zu Ende geht, kann die Abrechnung nicht mehr angenommen werden. H. möge sie bei anderer Gelegenheit vorlegen4 . Die Festlegung der Pfennigmeister für die Türkenhilfe erfolgt in den Kurien5.

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3179, fol. 43–45’. Kopp. Vorlage im RR: Kurpfalz, fol. 545’.
2
 Vgl. Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144, fol. 487, 489 (S. 1076 f.); Nr. 145, fol. 414 (S. 1446); Nr. 146, fol. 67 f., 138 (S. 1578, 1623); Nr. 277 [Punkt 15] S. 2602 f.
3
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 57–61’, hier 60 f. Konzeptkop. Hd. Bagen. Die Beratung am 15. 3. ist nur fragmentarisch bezüglich des Pfennigmeisteramtes protokolliert (ebd., fol. 43’).
4
 Vgl. Vorlage und Beratung beim RT 1559: Leeb, RTA RV 1558/59, Nrr. 670–674 S. 1775–1793.
5
 Vgl. Kurmainz, pag. 808, pag. 845–848 [Nrr. 102, 107]; Würzburg, fol. 244 f. [Nr. 208]; Nürnberg, fol. 356 [Nr. 303].