Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Erstattung von Kriegsschäden. An Kg. und Reichsstände.

Supplikation an Kg. und Reichsstände (gemäß kgl. Dekret im RR präs. am 4. 1. 1557, kopiert am 7. 1.)1 , unterzeichnet von R. zu Küps, Pfleger zu Giech; mit 2 Belegdokumenten2  (Verbot der Gegenwehr, Schreiben des Bf. von Würzburg und der Stadt Nürnberg): Hat am Markgrafenkrieg im Dienst Bf. Weigands von Bamberg teilgenommen und dabei all seine Güter zu Küps und weiteres Vermögen an anderen Orten an Mgf. Albrecht Alkibiades verloren. Die Gesamtschadenshöhe beträgt ca. 30 000 fl. Die von Bf. Weigand anstatt der erbetenen Schadenserstattung bewilligte Gegenwehr hat der damalige Koadjutor und jetzige Bf. [Georg] untersagt. Vielmehr nahmen er und die Stände der Fränkischen Einung das ihm, R., vom Gegner geraubte Gut und Vermögen zu ihren Händen. Auf seine erneuerte Forderung um Schadenserstattung an Bf. Weigand, das Domkapitel, die Fränkische Einung und zuletzt Bf. Georg erfolgen nunmehr im 4. Jahr nur vertröstende Antworten. Bittet, ihm bei Bf. Georg, dem Domkapitel und der Fränkischen Einung zur unabdingbaren Schadenserstattung zu verhelfen.

Gegenbericht der Fränkischen Einung an Kg. und Reichsstände (kopiert am 20. 1.)3 , unterzeichnet von Bf. Georg von Bamberg, Bf. Melchior von Würzburg sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg; mit 1 Belegdokument4  (Bestallungsbrief für R.): R. war als Bamberger Amtmann und Lehnsnehmer zum Kriegsdienst verpflichtet. Er erhielt in dieser Funktion eine entsprechende Besoldung. Bestreiten die Schädigung R.s im Krieg nicht, doch besagt der Bestallungsbrief, dass das Hst. Bamberg während der Dienstzeit des R. nicht zur Schadenserstattung verpflichtet ist. Bf. ist nicht in der Lage, die Kriegsschäden aller Räte, Amtleute und Untertanen zu erstatten. Der Bestallungsbrief beinhaltet zudem, dass R. etwaige Forderungen an das Hst. gemäß dem darin geregelten Austrag zu suchen hat. Bitten, die Supplikation abzuweisen und R. mit der Erstattungsforderung an die zu verweisen, die den Schaden verursacht haben.

Beratung im Supplikationsrat am 1. 2. 15575  mit Beschluss des Dekrets6 , das im RR am 4. 2. als Ständedekret gebilligt und dem Kg. am 5. 2. mündlich vorgetragen sowie am 7. 2. schriftlich übergeben wurde7 : Übergabe des Gegenberichts der Fränkischen Einung an R. zur Stellungnahme. Sollte er nochmals supplizieren, kann Kg. Kommissare zur gütlichen Vermittlung einsetzen oder die Parteien an den Rechtsweg verweisen.

Resolution des Kgs. vom 9. 2. 1557 (kopiert am 10. 2.)8 : Billigt das Ständedekret.

Eine weitere Supplikation des R. mit der Bitte um die Erstattung von Schäden, die Bamberger Untertanen beim Schaftrieb verursacht hatten, wurde im RR am 13. 3. 1557 verlesen9.

Dekret des Supplikationsrats (o. D.)10 : Soll ebenfalls der Kommission aufgetragen werden, die zur ersten Supplikation eingesetzt wird.

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. Kop. HStA München, KÄA 3178, fol. 57–61’. Kop. (als Dorsv. von anderer Hd. das folgende Ständedekret vom 12. 1. 1557 zur Supplikation: Die beklagte Fränkische Einung ist dazu anzuhören). Vorlage im RR gemäß Mainzer Einlaufprotokoll (HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 5) und Kursachsen, fol. 272’.
2
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3178, fol. 61’–63’. Kopp.
3
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3178, fol. 65–69’. Kopp. Die Vorlage im RR wird in den Protokollen nicht verzeichnet.
4
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3178, fol. 70 f. Kopp.
5
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 16 f. (Protokoll).
6
 Ebd., fol. 77–83’, hier 77 f. Konz.
7
  HHStA Wien, MEA RTA 42, unfol. Kop. mit Vermerk zum mündlichen Vortrag am 5. 2. und zur schriftlichen Vorlage am 7. 2. Billigung im RR: Österreich B, fol. 727’; Nürnberg, fol. 279’ f. Hier als Zusatz: Als während der Verlesung des Dekrets die Gesandten der Fränkischen Einungsstände merkten, dass es um die Supplikation R. ging, verließen sie die Beratung. Mündlicher Vortrag vor Kg.: HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 20’ (Protokoll); Kurpfalz, fol. 505; Österreich B, fol. 732’.
8
  HHStA Wien, MEA RTA 42, unfol. HStA München, KÄA 3178, fol. 5–8, hier 7’ f. Kopp.
9
 Die Supplikation konnte nicht aufgefunden werden. Verlesung im RRKurpfalzfol. 574’; Nürnberg, fol. 399. Inhaltszusammenfassung anhand des nachfolgenden Dekrets.
10
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 57–61’, hier 59 f. Konzeptkop. Hd. Bagen. Vgl. dazu einen Protokolleintrag für 15. 3. 1557 mit entsprechender Beschlussfassung: Ebd., fol. 43 f. (keine eindeutige Zuordnung zu KR oder Supplikationsrat möglich).