Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Vorbemerkung

Als Textvorlage für die Verhandlungen des KR dient das Kurmainzer Protokoll1 [Kurmainz]. Das vom Mainzer Sekretär Simon Bagen eigenhändig verfasste2 Votenprotokoll3 zeichnet den Beratungsgang für den gesamten Zeitraum des RT vom 10. 6. 15564 bis zur Verlesung des RAb am 16. 3. 1557 ausführlich, weitgehend lückenlos5 und zuverlässig auf. Es protokolliert neben den eigentlichen Sitzungen der kfl. Gesandten auch die Relationen und Korrelationen mit FR und SR, die Übergabe der Verhandlungsakten an den Kg. und teilweise die Verlesung von Supplikationen, obwohl es sich für deren Beratung ansonsten auf eine eigene Mitschrift bezieht6 . Die thematische Trennung der Supplikationen von den Hauptberatungen in der Protokollierung wird jedoch vor allem in der Schlussphase des RT nicht konsequent gehandhabt. Daneben verweist das Mainzer Hauptprotokoll auf getrennte Mitschriften für die Religionsverhandlungen [Kurmainz A], die Sitzungen des Ausschusses zur Prüfung des RAb [Kurmainz B] und für die Beratungen zur RKG-Visitation7. Die Kurmainzer Protokollierung insgesamt dokumentiert damit als Kernpunkt der Edition8 Inhalt und Verlauf des RT umfassend.

Ergänzt wird die Wiedergabe der Sitzungen des KR von den Mitschriften Kursachsens und der Kurpfalz, die im Variantenapparat berücksichtigt werden, falls sie Zusätze oder Abweichungen enthalten. Für Kurbrandenburg, Kurköln und Kurtrier konnten keine Protokolle aufgefunden werden. Das kursächsische Votenprotokoll9 [Kursachsen], verfasst von Sekretär Lorenz Ulmann, erfasst nur den Zeitraum vom 18. 8. 1556 bis 27. 2. 1557, bricht also vorzeitig ab, es bietet für die dokumentierte Zeitspanne aber in etwa die Qualität wie Kurmainz. Dies gilt auch für das Kurpfälzer Protokoll10  [Kurpfalz], das ebenfalls die Einzelvoten aufzeichnet und gegenüber Kursachsen den gesamten Tagungszeitraum vom 10. 6. 1556 bis 16. 3. 1557 abdeckt. Daneben protokolliert es die abschließenden Verhandlungen im Ausschuss zur Prüfung des RAb, während die Beratungen zur livländischen Problematik in einem Sonderprotokoll aufgezeichnet werden11  [Kurpfalz A].

Die gute Überlieferung für die Sitzungen des KR wird komplettiert von den Berichten und Weisungen, also der Gesandtschaftskorrespondenz. Diese nimmt für den RT 1556/57 im Vergleich mit anderen Reichsversammlungen grundsätzlich, also auch für die Mitglieder von FR und SR, hinsichtlich ihres Umfangs, aber ebenso als wichtige Ergänzung der Protokollierung einen besonderen Stellenwert ein: Den außergewöhnlichen Umfang bedingt zum einen der lange Berichtszeitraum, der für einige Stände vom 1. 3. 1556 bis zum Abschluss des RT am 16. 3. 1557 reicht und damit mehr als ein Jahr beträgt, eine im Vergleich mit anderen RTT ungewöhnlich lange Zeitspanne. Zum anderen waren in Regensburg keine Kff. und nur sehr wenige Ff. persönlich anwesend, weshalb wesentlich mehr Berichte von Gesandten an ihre Herrschaften anfielen als bei RTT mit einer höheren persönlichen Repräsentanz der Reichsstände. Der außergewöhnliche Stellenwert der Berichte resultiert aus ihrer Funktion, die abwesenden Kff. und Ff. möglichst zeitnah über den aktuellen Verhandlungsgang zu informieren. Deshalb geht die Berichterstattung für mehrere Stände sehr inhaltsreich und fundiert teilweise mit der Wiedergabe von Einzelvoten und dem Referat von Resolutionen auf die Beratungen ein, während sich dem gegenüber manche Protokolle einiger Mitglieder des FR lediglich als Privataufzeichnungen der Gesandten erweisen, auf deren Grundlage sie die detaillierten Berichte verfassten, um damit ihre Herren zu unterrichten und die eigene Tätigkeit zu rechtfertigen. Für diese Stände stellen demnach die Berichte und nicht die Protokolle das zentrale Informations- und Dokumentationsmedium dar.

Da die Verhandlungen des KR allerdings bereits anhand der Protokollierung eingehend nachzuvollziehen sind, werden die Berichte der kfl. Gesandten und die Weisungen ihrer Herren nur dann im Kommentar berücksichtigt, falls sie zusätzliche Aussagen oder Informationen zu informellen Gesprächen oder vertraulichen Belangen beinhalten.

Die umfangreiche, zweifach überlieferte Kurmainzer Reichstagskorrespondenz12  umfasst den Zeitraum vom 2. 3. 1556 bis 6. 3./14. 3. 155713 . Die Berichte seit Anfang März 1556 konzentrieren sich auf den markgräflichen Vergleichstag, wobei stets aber auch Nachrichten zur organisatorischen Vorbereitung des RT, zu dessen erwartetem und wiederholt aufgeschobenem Beginn sowie zur sukzessiven Ankunft der Gesandten anderer Stände einfließen. Die sehr dichte14 , betont sachlich formulierte Korrespondenz informiert neben dem Mainzer Protokoll sehr gut (teils mit Einzelvoten) über die Verhandlungen, sie enthält jedoch kaum Kommentierungen oder Aussagen über informelle Gespräche.

Noch detaillierter und umfassender schilderten die kursächsischen Gesandten die Beratungen des RT 15 : Für den KR, die Versammlungen der CA-Stände und den Religionsausschuss ähneln ihre Berichte vielfach regelrechten Votenprotokollen; Korrelationen von KR und FR werden als genaue Verhandlungsreferate annähernd im Wortlaut dokumentiert. Werden die Beratungen in den Berichten der Gesandten insgesamt (ohne Nennung der einzelnen Räte) mit eher offiziösem Charakter weitgehend neutral dargestellt, so übernahm es F. Kram in den davon getrennten, allein von ihm unterzeichneten Schreiben an Kf. August, Kommentare und Einschätzungen zur Sachlage und zum Verhalten einzelner Stände abzugeben sowie über Nebenthemen, Gerüchte und Zeitungen etc. zu informieren. Dazu kommt die Korrespondenz des erst später nach Regensburg abgeordneten Sondergesandten Ulrich Mordeisen16.

An der ebenfalls sehr umfassenden Kurpfälzer Reichstagskorrespondenz17  ist zunächst die dichte Abfolge der Weisungen Kf. Ottheinrichs mit exakten Vorgaben für seine Gesandten bemerkenswert: Für November 1556 sind sieben, für Januar 1557 acht und für Februar zehn Weisungen überliefert. Dem steht beispielsweise für Februar 1557 mit 19 Schreiben der Gesandten eine nicht minder intensive Berichterstattung gegenüber. In einigen Verhandlungsphasen wurden die Berichterstattung und die Unterweisung thematisch aufgeteilt. So liegen unter dem Datum 9. 2. drei Berichte vor, die sich getrennt mit den Beratungen zur Türkenhilfe, zur Freistellung und zum Religionsvergleich befassen. Der Kf. übernahm diese Aufteilung in den drei Weisungen mit dem Datum 22. 2.

Die Berichte der Kurbrandenburger Gesandten18  decken den Zeitraum vom 3. 7. 1556 bis 27. 2. 1557 ab. Meist abgeschickt in größeren zeitlichen Abständen, schildern sie rückblickend den Verlauf der Beratungen als Verhandlungsreferate mit nur gelegentlichen Kommentaren. Die wenigen Weisungen19  Kf. Joachims II. sind überwiegend nur als undatierte Konzepte überliefert. Sie kamen wegen der weiten Entfernung nach Regensburg meist zu spät an, um in den aktuellen Verhandlungen berücksichtigt werden zu können.

Die Überlieferung der Kurkölner Gesandtenkorrespondenz20  beschränkt sich auf den Zeitraum vom 9. 3. bis 1. 9. 1556. Die Berichte enden mit dem Tod Kf. Adolfs III. am 20. 9. 1556 und damit noch vor dem Beginn der Hauptverhandlungen. Daneben sind nur zwei Weisungen des Kf. überliefert, während der Schriftwechsel mit dem Nachfolger, Kf. Anton, gänzlich fehlt. Nicht erhalten ist die Reichstagskorrespondenz für Kurtrier.

Insgesamt gewährleisten die kfl. Berichte und Weisungen neben und in Verbindung mit den Protokollen sehr gute Einblicke in das Reichstagsgeschehen aus reichsständischer, vorrangig kfl. Perspektive.

Nr. 2 1556 Juni 10, Mittwoch

Nr. 3 1556 Juli 7, Dienstag

Nr. 4 1556 Juli 13, Montag

Nr. 5 1556 Juli 17, Freitag

Nr. 6 1556 August 18, Dienstag

Nr. 7 1556 August 25, Dienstag

Nr. 8 1556 September 1, Dienstag

Nr. 9 1556 September 3, Donnerstag

Nr. 10 1556 September 22, Dienstag

Nr. 11 1556 September 23, Mittwoch

Nr. 12 1556 September 24, Donnerstag

Nr. 13 1556 September 25, Freitag

Nr. 14 1556 September 26, Samstag

Nr. 15 1556 September 30, Mittwoch

Nr. 16 1556 Oktober 2, Freitag

Nr. 17 1556 Oktober 3, Samstag

Nr. 18 1556 Oktober 5, Montag

Nr. 19 1556 Oktober 6, Dienstag

Nr. 20 1556 Oktober 7, Mittwoch

Nr. 21 1556 Oktober 8, Donnerstag

Nr. 22 1556 Oktober 10, Samstag

Nr. 23 1556 Oktober 12, Montag

Nr. 24 1556 Oktober 13, Dienstag

Nr. 25 1556 Oktober 16, Freitag

Nr. 26 1556 Oktober 17, Samstag

Nr. 27 1556 Oktober 19, Montag

Nr. 28 1556 Oktober 26, Montag

Nr. 29 1556 November 19, Donnerstag

Nr. 30 1556 November 20, Freitag

Nr. 31 1556 November 23, Montag

Nr. 32 1556 November 24, Dienstag

Nr. 33 1556 November 25, Mittwoch

Nr. 34 1556 November 26, Donnerstag

Nr. 35 1556 November 27, Freitag

Nr. 36 1556 November 28, Samstag

Nr. 37 1556 Dezember 1, Dienstag

Nr. 38 1556 Dezember 3, Donnerstag

Nr. 39 1556 Dezember 4, Freitag

Nr. 40 1556 Dezember 5, Samstag

Nr. 41 1556 Dezember 7, Montag

Nr. 42 1556 Dezember 8, Dienstag

Nr. 43 1556 Dezember 9, Mittwoch

Nr. 44 1556 Dezember 10, Donnerstag

Nr. 45 1556 Dezember 11, Freitag

Nr. 46 1556 Dezember 12, Samstag

Nr. 47 1556 Dezember 14, Montag

Nr. 48 1556 Dezember 15, Dienstag

Nr. 49 1556 Dezember 16, Mittwoch

Nr. 50 1556 Dezember 17, Donnerstag

Nr. 51 1556 Dezember 18, Freitag

Nr. 52 1556 Dezember 19, Samstag

Nr. 53 1556 Dezember 20, Sonntag

Nr. 54 1556 Dezember 21, Montag

Nr. 55 1556 Dezember 22, Dienstag

Nr. 56 1556 Dezember 23, Mittwoch

Nr. 57 1556 Dezember 24, Donnerstag

Nr. 58 1556 Dezember 28, Montag

Nr. 59 1556 Dezember 30, Mittwoch

Nr. 60 1556 Dezember 31, Donnerstag

Nr. 61 1557 Januar 2, Samstag

Nr. 62 1557 Januar 4, Montag

Nr. 63 1557 Januar 5, Dienstag

Nr. 64 1557 Januar 7, Donnerstag

Nr. 65 1557 Januar 8, Freitag

Nr. 66 1557 Januar 9, Samstag

Nr. 67 1557 Januar 11, Montag

Nr. 68 1557 Januar 12, Dienstag

Nr. 69 1557 Januar 15, Freitag

Nr. 70 1557 Januar 16, Samstag

Nr. 71 1557 Januar 20, Mittwoch

Nr. 72 1557 Januar 21, Donnerstag

Nr. 73 1557 Januar 22, Freitag

Nr. 74 1557 Januar 23, Samstag

Nr. 75 1557 Januar 27, Mittwoch

Nr. 76 1557 Januar 28, Donnerstag

Nr. 77 1557 Januar 29, Freitag

Nr. 78 1557 Januar 30, Samstag

Nr. 79 1557 Februar 1, Montag

Nr. 80 1557 Februar 3, Mittwoch

Nr. 81 1557 Februar 4, Donnerstag

Nr. 82 1557 Februar 5, Freitag

Nr. 83 1557 Februar 9, Dienstag

Nr. 84 1557 Februar 12, Freitag

Nr. 85 1557 Februar 13, Samstag

Nr. 86 1557 Februar 14, Sonntag

Nr. 87 1557 Februar 15, Montag

Nr. 88 1557 Februar 16, Dienstag

Nr. 89 1557 Februar 17, Mittwoch

Nr. 90 1557 Februar 23, Dienstag

Nr. 91 1557 Februar 24, Mittwoch

Nr. 92 1557 Februar 25, Donnerstag

Nr. 93 1557 Februar 26, Freitag

Nr. 94 1557 Februar 27, Samstag

Nr. 95 1557 März 1, Montag

Nr. 96 1557 März 2, Dienstag

Nr. 97 1557 März 4, Donnerstag

Nr. 98 1557 März 5, Freitag

Nr. 99 1557 März 7, Sonntag

Nr. 100 1557 März 8, Montag

Nr. 101 1557 März 9, Dienstag

Nr. 102 1557 März 11, Donnerstag

Nr. 103 1557 März 12, Freitag

Nr. 104 1557 März 13, Samstag

Nr. 105 1557 März 14, Sonntag

Nr. 106 1557 März 15, Montag

Nr. 107 1557 März 16, Dienstag

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, MEA RTA 43/I, pag. 1–852. Sehr gutes Rap. von Hd. Bagen, leicht überarbeitet, Korrekturen teils von anderer Hd. Überschr. auf dem Aktendeckel: Prothocol des reichstags zu Regenspurg anno 1556 et 1557. Überschr. innen (pag. 1): In nomine sanctae et individuae trinitatis amen. Prothocollum mei, Symonis Baghen, secretarii maguntini, actorum comitialium in dieta imperiali ratisponensi. MDLVI. Das Protokoll verweist am Rand mit Nummern und Folio-Angaben auf die Ablage der jeweils erwähnten Akten in der Mainzer Registratur. Ein wörtlicher Auszug (spätere Kop.) aus Kurmainz ist überliefert in StA Würzburg, MRA L 69, unfol., einem Sammelakt zur fraglichen Zulassung von Gesandten eines Domkapitels zur Session beim RT im Fall einer Sedisvakanz. Der Akt beinhaltet für 1556/57 die Tage 16. 10., 17. 10., 19. 10., 26. 10. 1556.
2
 Lediglich gegen Ende des RT sind einige Protokollteile von anderer Hd. verfasst, was jedoch nur für den Vormittag des 13. 3. 1557 darauf zurückzuführen ist, dass gleichzeitig im KR und im Religionsausschuss verhandelt wurde und Bagen an Letzterem teilnahm. Zur Protokollführung Bagens vgl. auch Anm. 2 bei der Vorbemerkung zum Protokoll des Religionsausschusses (Abschnitt E).
3
 Zur Terminologie und diesbezüglichen Klassifizierung der Protokolle vgl. Lanzinner, RTA RV 1570, 91–93.
4
 Dem geht einleitend (pag. 1) ein knapper Hinweis auf die Ansetzung des RT gemäß RAb 1555 für 1. 3. 1556 und die folgende Verzögerung durch Kg. Ferdinand zunächst bis 1. 6. voraus.
5
  Es fehlen lediglich wenige Tage, an denen KR ausschließlich zu Supplikationen beriet.
6
 Vgl. dazu Abschnitt L, „Supplikationen“, Vorbemerkung.
7
 Vgl. zu letzterem Punkt: Nr. 75, Nr. 93.
8
 Vgl. zur Bedeutung der Protokolle für die Editionsform der RVV: Angermeier, Reichstagsakten, 44 f.; zur Entwicklung, Überlieferung und Bedeutung der RT-Protokollierung insgesamt: Cohn, Protocols.
9
  HStA Dresden, Loc. 10193/1, fol. 1–383; Reinschr. mit wenigen Korrekturen, teils mit Marginalien, die den Inhalt kennzeichnen. Überschr.: Funffte buch. Prothocoll auff dem reichstage zu Regenspurg anno domini 1556/57. No. 338. L. Ulman scripsit.
10
  HStA München, K. blau 106/3d, fol. 207–592; anfangs bearbeitete Reinschr., mit Marginalien zum Inhalt und mit Nummernverweisen auf die Akten. Nach der Verhandlungseröffnung eng beschriebenes Rap. von mehreren Hdd. als Mitschrift während der Sitzungen mit Korrekturen und Streichungen. Wohl mehrere Verfasser. Überschr.: Prothocolla zu Regenspurg.
11
 Ebd., fol. 593–621’. Überschr.: Prothocollum der tractation zwischen dem maister unnd orden in Liefflandt, dann dem ertzbischoven zu Riga unnd seinen mitadherenten, von wegen derselben kriegsenntbörung gepflogen. Angefanngen den neundten Decembris 1556. Auf dieses Thema beschränktes Votenprotokoll (anfangs Reinschr., dann Rap.) für: 9./11./12./14.–18./20./21./23./31. 12. 1556, 9. 1., 12. 1., 5. 2., 4. 3. 1557.
12
 Orr. der Berichte und Konzz. der Weisungen enthalten in HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 1–475’ passim; Berichte mit beigelegten Akten. Gegenüberlieferung der Gesandten (Missivenbuch): Ebd., MEA RTA 44a/I, fol. 1–407’ passim: Konzz. der Berichte und Orr. der Weisungen Kf. Daniels. Für die Berichte sind bis 9. 11. 1556 nur die Konzz. (in MEA RTA 44a/1) und erst für die folgende Zeit auch die Orr. (in MEA RTA 43/II) erhalten. Die Weisungen finden sind abschriftlich auch in StA Bamberg, GHA Plassenburg 6004 Fasz. 1, unfol.
13
 Erster Bericht vom 2. 3. 1556, letzter Bericht vom 6. 3. 1557; letzte Weisung vom 14. 3. 1557.
14
 Vgl. 1556 September und November: jeweils 6 Berichte; Dezember: 9 Berichte; 1557 Januar: 11 Berichte. 1556 November und Dezember: jeweils 6 Weisungen; 1557 Januar: 7 Weisungen; Februar: 10 Weisungen.
15
 Berichte und Weisungen: HStA Dresden, Loc. 10192/4, 10192/5, 10192/6 jeweils passim mit zugehörigen Akten. Berichtszeitraum: 18. 8. 1556 bis 17. 3. 1557. Benutzt bei Wolf, Geschichte; teils bei Kurze, Kurfürst.
16
 Thematisch getrennte Ablage in HStA Dresden, Loc. 10192/7.
17
 Hauptüberlieferung: HStA München, K. blau 106/3, fol. 15–446 passim (dabei nur wenige andere Akten): Orr. der Weisungen und der Berichte, Letztere hier erst ab der Ankunft von der Tanns in Regensburg (ab Mitte November), die Weisungen dagegen seit Anfang Juni. Vorherige Berichte sowie Konzz. auch der nachfolgenden Berichte (teils auch Kopp., dazu einige wenige Orr.) sowie die Konzz. der kfl. Weisungen: K. blau 107/3b, fol. 59–467 passim (mit wenigen anderen Akten). Daneben thematisch getrennte Sonderablage in K. blau 107/3a (Berichte und Weisungen nur zu Supplikationen). Berichtszeitraum: 8. 7. 1556 bis 16. 3. 1557; Weisungen: 2. 6. 1556 bis 13. 3. 1557. Zur Überlieferung für Pfalz-Neuburg vgl. die Vorbemerkung zum FR-Protokoll. Korrespondenz benutzt bei Kurze, Kurfürst; wenige Berichte auch bei Ritter I.
18
  GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. G, fol. 1–139 (dabei wenige Verhandlungsakten). Berichte im Or.
19
 Ebd., Nr. Y Fasz. H, fol. 1–54 (6 Weisungen). Eine Weisung zudem ebd., Nr. X Fasz. B, fol. 60–61’.
20
 Berichte und Weisungen: HStA Düsseldorf, Kurköln VI Nr. 129 passim; inhaltlicher Schwerpunkt sind zunächst die Verhandlungen zum Vergleichstag im Markgrafenkrieg seit 1. 3. 1556.
1
 Die am mgfl. Vergleichstag anwesenden Gesandten der Fränkischen Einung (Würzburg, Bamberg, Stadt Nürnberg) verfügten mit Ausnahme des Bambergers Kebitz noch über keine RT-Vollmachten und wurden deshalb zu diesem /73/ Reichs actu nit erfordert. Kebitz hatte seine Vollmacht der Mainzer Kanzlei noch nicht übergeben (Nachschrift zum Bericht der Würzburger Gesandten vom 10. 6. 1556: StA Würzburg, WRTA 39, fol. 72–73’, hier 73. Kop.).
2
 Der Vortrag wurde anschließend von den Reichsständen kopiert und liegt deshalb als eigenes Aktenstück vor [Nr. 500]. Die Formulierung im Mainzer Protokoll entspricht weitgehend wörtlich dieser kopierten Fassung. Nachweis des kgl. Schreibens vom 4. 6. 1556 an die Kommissare: Nr. 500, Anm.2.
3
 Differenzierter im Bericht des sächsischen Deputierten Schneidewein an die Hgg. vom 10. 6. 1556: Die Forderung der f. Gesandten, vom kgl. Kommissar eine Auskunft zum Zeitpunkt der Anreise des Kgs. zu erbitten, lehnte KR ab, /27’/ weil es nicht alleine dem commissarienn, sonndern auch kgl. Mt. selbst nach gelegenheitt zuthun nicht wol mueglich etc. Schneidewein ging davon aus, dass wegen des Aufschubs zahlreiche Gesandte aus Regensburg abreisen würden, und bat selbst um Weisung, ob er länger abwarten sollte (HStA Weimar, Reg. E Nr. 180, fol. 25–33’, hier 27’ f. Or.). Vgl. auch Kap. 2.3.
4
 Vgl. auch den Kommentar Schneideweins im Bericht vom 10. 6. (wie Anm. 3, hier fol. 27 f.) zur Sitzung: Die Bekanntgabe des kgl. Kommissars hat bei einigen Gesandten /27/ ein seltzames nachgedenckenn, indem es wegen der Verzögerung als Bestätigung der Gerüchte um die Vorbereitung eines katholischen Bündnisses gegen die CA-Stände interpretiert wird; /27’/ unnd weil nicht austrucklich begeret, alhier zuverbleibenn unnd zuverharrenn, als seie heimlich erleubet, abtzureissenn, unnd soviel dadurch zuvorstehenn zugebenn, als werde aus dem reichstage nichts. Außerdem bezweifle man die Dringlichkeit der Türkengefahr, da Ferdinand I. in diesem Fall wegen der Erlangung einer baldigen Hilfe die RT-Eröffnung nicht weiter verzögern, sondern die Proposition von Kg. Maximilian oder seinen Kommissaren vortragen lassen würde.
5
 Da Schneidewein wusste, dass der bayerische Gesandte Benedikt Pieringer nur für den mgfl. Vergleichstag, nicht aber für den RT bevollmächtigt war, und deshalb hoffte, er würde ihm vielleicht /25’/ deren dinge unwissende den Vorrang überlassen, versuchte er noch vor der Sitzung, ein Zugeständnis in diesem Sinn zu erreichen. Allerdings beharrte Pieringer bereits hier auf dem Vorrang Bayerns. Daneben wandte sich Schneidewein wegen des Sessionsstreits mit Pfgf. Wolfgang von Zweibrücken auch an den Kurpfälzer Gesandten Dr. [Hans Leonhard] Pocksteiner, der jedoch keinen Auftrag zur Vertretung des Pfgf. hatte (Bericht vom 10. 6.: Wie Anm. 3, hier fol. 25–26’).
6
 Protest vom 10. 6. 1556: HStA Weimar, Reg. E Nr. 179, fol. 26 f., 27a’. Kop. Vgl. die Supplikation [Nr. 572].
7
 Bayern wurde hier vertreten durch Benedikt Pieringer, der an der Sitzung teilnahm, obwohl er nur für den Vergleichstag im Markgrafenkrieg bevollmächtigt war. Er ließ den sächsischen Protest auf seinem werd und unwerd berhuen (Bericht an Hg. Albrecht vom 11. 6. 1556: HStA München, KÄA 3177, fol. 44–45’, hier 44. Or.; präs. o. O., 12. 6.).
a
 Juli 7, Dienstag] Kurpfalz (fol. 209) abweichend [und falsch]: Juli 6, Montag.
1
 Die Kurkölner Gesandten nannten im Bericht an Kf. Adolf vom 9. 7. 1556 daneben Trier (HStA Düsseldorf, Kurköln VI Nr. 129, fol. 219–220’, hier 219. Or.). Vgl. dagegen den Bericht des sächsischen Gesandten Schneidewein an die Hgg. vom 8. 7. 1556: Von den Kff. ist derzeit [neben Mainz] nur Köln vertreten, da der für Kurbrandenburg anwesende Dr. Zoch sich noch nicht akkreditiert hat (HStA Weimar, Reg. E Nr. 180, fol. 61–64a’. Or.). Hingegen waren gemäß Bericht der Kurbrandenburger Deputierten Honstein und Zoch an Kf. Joachim vom 3. 7. 1556 mit Nachschrift vom 7. 7. die am Vergleichstag im Markgrafenkrieg beteiligten Räte durchaus anwesend (so Zoch für Kurbrandenburg), obwohl sie für den RT mehrheitlich nicht bevollmächtigt waren. Auch sie hatten ihre RT-Vollmacht bis dahin noch nicht eingereicht (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. G, fol. 1–7’, hier 5 f. Or.). Auch der bisher nur für den Vergleichstag bevollmächtigte Kurpfälzer Deputierte Heyles war wohl anwesend, da er die Sitzung protokollierte (Kurpfalz, fol. 209 f.) und Kf. Ottheinrich im Bericht vom 8. 7. 1556 darüber informierte. Da die Ansage allein wegen des RT erfolgte, begab er sich anschließend zum Mainzer Kanzler, akkreditierte sich für Kurpfalz als RT-Gesandter und stellte die Zuordnung weiterer Räte in Aussicht (HStA München, K. blau 107/3b, fol. 59–60. Kop.).
2
 Schreiben des Kgs. vom 1. 7./2. 7. 1556 (vgl. Anm.3 bei Nr. 501). Obiger Vortrag wurde anschließend von den Reichsständen kopiert und liegt somit als eigenes Aktenstück vor [Nr. 501]. Die Formulierung im Mainzer Protokoll entspricht weitgehend wörtlich dieser kopierten Fassung.
3
 Antwort als eigenes Aktenstück: Nr. 502. Die Formulierung im Protokoll entspricht dem wörtlich.
4
 Beuter hatte die Wetterauer Gff. bereits im Bericht vom 22. 6. 1556 auf die Anwesenheit eines Verordneten der fränkischen Gff. mit dem Anspruch auf Session und Stimme hingewiesen und Gegenmaßnahmen empfohlen. In der ersten Sitzung des RR am 10. 6. habe der fränkische Gesandte nur gefehlt, weil er spaciren verritten war (HStA Wiesbaden, Abt. 171 C 1727, unfol. Kop.). Im Bericht vom 17. 7. 1556 schilderte er obigen Streit, wonach sich Plattenhardt im RR unnter unnd nebenn mich geseßenn unnd volgennts begert, inen in der umbfrag auch nicht zu uberschreitten. Er, Beuter, habe sofort dagegen protestiert mit dem Argument, dass lediglich den Wetterauer und den schwäbischen Gff. ire session unnd stym im Reichs rath herbracht, [...] aber die grafen unnd herrnn inn Frannckenn solchs nicht herbracht (ebd., unfol. Or.; präs. Beilstein, 25. 7.). Zu den Sessionsbemühungen der fränkischen Gff. vgl. Anm.2 bei Nr. 6.
5
 So ein Vermerk des Mainzer Sekretärs Bagen im Protokoll. Vgl. den Protest als Bestandteil einer umfassenderen Darlegung zum Bemühen um die Session auf dem RT 1556/57 namens der fränkischen Gff.: Zurückweisung des Protests Beuters mit dem Beharren auf dem Sessionsanspruch der fränkischen Gff. neben und mit den schwäbischen Gff. alternatis vicibus unter Berufung auf die Praxis bei früheren RTT und die RAbb. Übergabe des Protests an die Mainzer Kanzlei ad perpetuam rei memoriam. Actum 7. 7. 1556. Unterzeichnet von J. Plattenhardt, Gesandter der fränkischen Gff. (HHStA Wien, MEA RTA 42 Fasz. B, fol. 10–36, hier 19’–21. Kop.). Der Würzburger Deputierte Moß befürchtete, die Forderung der Session für die fränkischen Gff. könnte auch die Rechte des Bf. präjudizieren, und erbat deshalb Weisung, ob er dagegen protestieren sollte (Bericht vom 9. 7. 1556: StA Würzburg, WRTA 39, fol. 259–260’. Or.; präs. Würzburg, 12. 7.). Bf. Melchior forderte Moß daraufhin auf, gegen den Sessionsanspruch der Gff. als /269/ unerhortte neuerung zu protestieren (Würzburg, 14. 7. 1556: Ebd., fol. 269–270’. Or.; präs. 19. 7.). Hingegen korrigierte Moß am 26. 7., er wisse, dass die Gff. stets zu RTT erfordert worden seien und dort nudos sessiones absque vota gehapt, darvon mann sie nit zutringen waiß noch soll. Möchte deshalb ohne nochmaligen Befehl des Bf. nichts gegen deren ploßlichen session vornehmen, es sei denn, sie würden sonnderliche stim erhalten (ebd., fol. 271–273’. Or.; präs. o. O., 29. 7.).
1
Kurmainz (pag. 20) vermerkt unter dem Datum 11. 7. die Ankunft Hg. Albrechts in Regensburg in seiner Funktion als kgl. Kommissar. Am 12. 7. ließ er den anwesenden Ständen für 13. 7., 7 Uhr, in seine Herberge im Kloster St. Emmeram ansagen, um von dort mit ihm zuerst in die Kirche und anschließend zur Eröffnung des RT zum Rathaus zu ziehen. Knappe Schilderung der RT-Eröffnung: Bundschuh, Religionsgespräch, 131.
2
 Zur Teilnahme der Gesandten der CA-Stände vgl. Würzburg, fol. 22 [Nr. 110]. Kf. Ottheinrich kritisierte nachträglich selbst diese limitierte Beteiligung seines Deputierten Heyles, der weder zur noch in die Kirche gegangen sein sollte, /28/ damit unns unserer religion halb diser ingang nit gemacht worden were. Er befahl, dass Heyles sich [du dich] künftig solcher handlung gentzlich mussigest (HStA München, K. blau 106/3, fol. 28–29’, hier 28. Or.).
3
 Gemäß Bericht der drei bis dahin anwesenden österreichischen Gesandten an Kg. Ferdinand vom 15. 7. 1556 vereinbarten sie in der Vorberatung mit Hg. Albrecht von Bayern am 12. 7. für die RT-Eröffnung: Gf. Georg von Helfenstein fungiert neben Hg. Albrecht als kgl. Kommissar, während Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg und Zasius die Session für Österreich vertreten (HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 373–378’, 383’, hier 373 f. Or. Vgl. Konz. Hd. Zasius: Ebd., fol. 384–391’).
4
 Vgl. die bei der Proposition Anwesenden und die Sessionsordnung differenzierter in drei Verzeichnissen: A) HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 94–95’ (Or.-Aufzeichnung. Überschr.: Verzeichnus, wie die stend unnd potschafften, als uff den 13. Julii proponiert worden, ir session gehabt.). B) StA Stade, Rep. 32 Nr. 5, fol. 12 f. (Kop. Überschr.: Die personen, so den 13. tag Julii anno 56, als die proposition zu Regenspurg furgetragen worden, in personlicher jegenwurtigkeitt [!] ire session gehabt haben.). C) AP Stettin, AKS I/163, pag. 309 f. (Kop.): An 1. Stelle Hg. Albrecht von Bayern als kgl. Kommissar (in B zusätzlich: auff einer hohen cathedra, mit schwartzen samat uberzogen); dem Hg. gegenüber als kgl. Mitkommissar Gf. Georg von Helfenstein; neben diesem der Kurtrierer Gesandte von Reifenberg. Zur rechten Seite: Mainzer Kanzler, Heyles für Kurpfalz, Wilhelm Truchsess von Waldburg für Österreich, Bf. von Regensburg persönlich, Gesandte der Bff. von Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Speyer, Konstanz, der Äbte zu Fulda und zu Hersfeld. Zur linken Seite: Der Kurkölner Deputierte (in B differenzierter: Dr. Franz Burkhard), Verordnete Kurbrandenburgs (in C differenzierter: Gf. von Honstein; in B und C danach der Hinweis, dass für Kursachsen noch kein Gesandter anwesend war), Mgf. Philibert von Baden persönlich; Gesandte Bayerns (der Landhofmeister [in B, C: Hans von Trenbach]), der Hgg. von Sachsen (Schneidewein [in C zusätzlich: sowie der Theologe Erhard Schnepf]) sowie Württembergs (in B, C differenzierter: Massenbach), Hessens (in B, C irrtümlich: der Kanzler [= Heinrich Lersner; anwesend war jedoch der Rat Jakob Lersner]), Hennebergs, der Wetterauer (in C abweichend: der schwäbischen) und der fränkischen Gff. (in C differenzierter: Plattenhardt). Städte: Straßburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg. In A) als Vermerk: Der Gesandte Hg. Erichs [von Braunschweig] ist abgereist, die Jülicher waren spaciern verritten, Mandesloe (Brandenburg-Küstrin) war ebenfalls ausgeritten, der Deputierte Mgf. Georg Friedrichs von Ansbach ist für den RT noch nicht bevollmächtigt. In B (fol. 12’) und inhaltlich entsprechend in C als Vermerk: Ks. Karl V. hat keine Kommissare zum RT abgeordnet, da er Kg. Ferdinand allen vulmacht und gewalt vermöge des jungst ergangen abschiedts zu Augspurg ubergeben hatt; wiewol ein weil die sage gewesen, es solte der Felix Hornung von wegen der ksl. Mt. dazu verordnet sein. Aber man redt jetzo gar nichts mer davon, sonder, wie die gemeine sage ist, so wirt niemandt von der röm. ksl. Mt. wegen alhier sein etc.
5
 Vgl. folgenden Vortrag vor sowie die Rede unmittelbar nach der Proposition im Wortlaut als eigenständiges Aktenstück: HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 380–382’ (Kop. Dorsv. Hd. Zasius: Vermerck müntlicher eingang und beschluß, vor und nach verlesung der proposition durch Dr. Bärbinger, bayrischer rath, den Reichs stenden furgetragen.). HStA München, KÄA 3177, fol. 56–59’ (Konz. Dorsv.: Copei meins gnst. herrn muntlichen furtrags vor unnd nach verlesung der proposition, zu Regenspurg durch doctor Berbinger beschechen den 13. Julii anno 1556.). Referat der Reden im Zusammenhang mit der RT-Eröffnung bei Häberlin III, 142–144.
6
 Vortrag der kgl. Kommissare am 7. 7.: Nr. 501.
7
 Vgl. die Werbungen und Korrespondenzen in Einleitung, Kap. 2.3.
8
 Kredenzschreiben Kg. Ferdinands I. für Hg. Albrecht (Wien, 30. 6. 1556; auf dem RT übergeben am 13. 7., kopiert am 14. 7.), gerichtet an die Reichsstände auf dem RT: Kann wegen des derzeitigen Türkenangriffs und einer Rebellion von Untertanen in Ungarn dem RT noch nicht persönlich beiwohnen und bevollmächtigt deshalb Hg. Albrecht von Bayern als seinen Kommissar für dessen Eröffnung mit der Proposition und für die Verhandlungsleitung bis zu seiner, des Kgs., Ankunft. Zusage, bis dahin strittige Punkte möglichst zur Entscheidung zu bringen. Die Ursachen, die den RT-Besuch derzeit verhindern, werden in der Proposition ausgeführt, zu deren Anhörung und Beratung Kg. die Stände hiermit auffordert. Nachweise (Auswahl): HStA München, KÄA 3177, fol. 60–61’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, den 14. Julii anno 56. Dorsv.: Copi der röm. kgl. Mt. credentz an gemeine Reichs stännde von wegen des commissariats auff unsern gn. herrn, hertzog Albrechten in Bayern etc., gestellt, unnd neben der proposition den stännden uberraicht den 13. Julii anno 56.). HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 318 f. (Konz. Hd. Kirchschlager). GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. X Fasz. C, fol. 7–8. HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 23–24. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 96–99’. StA Marburg, Best. 3 Nr. 1246, fol. 13–14’. HStA Weimar, Reg. E Nr. 179, fol. 51–52’ (Kopp.).
9
 Nr. 1.
10
 Der Württemberger Gesandte Massenbach hatte vertraulich vom Hofmarschall Hg. Albrechts, Pankraz von Freyberg, erfahren, der Hg. habe sich wegen der absehbaren Differenzen um die Religionsfrage – einerseits die erwartete Verweigerung von Verhandlungen zu den HAA seitens der CA-Stände vor einer Klärung der Religionsfrage, namentlich der Freistellung, andererseits der kolportierte Befehl des Papstes an die geistlichen Stände, sich auf keine Religionsverhandlungen einzulassen – nur schwer bewegen lassen, den RT zu eröffnen. Auch sei er über die Zusage der kgl. Kommissare in der letzten Entschuldigung des Kgs. [Nr. 501] verärgert gewesen, er werde nach der Proposition weiterhin die RT-Verhandlungen leiten. Deshalb habe er sich nach der Proposition entschuldigen und die durch die commissarien verschnidten kappen wieder zuschneiden lassen (Bericht an Hg. Christoph vom 14. 7. 1556:  Ernst IV, Nr. 102 S. 112 f., Zitat 113).
11
 Der Landhofmeister [Hans von Trenbach] und Heinrich d. J. von Haslang wurden den kgl. Kommissaren zugeordnet; Ottheinrich von Schwarzenberg und W. Hundt sollten im FR mitwirken (Bericht der kgl. Kommissare an Ferdinand I. vom 15. 7. 1556: HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 373–378’, 383’, hier 376. Or.).
12
  Hg. Albrecht verwies im Bericht an Kg. Ferdinand vom 14. 7. 1556 (Regensburg) darauf, dass nur sehr wenige Ständegesandte am RT anwesend seien, die teils über keine Vollmacht, teils auch keine Instruktion verfügten, sondern nur auf Hintersichbringen handeln sollten. Entsprechend hätten sie in der Antwort nach dem Vortrag der Proposition [vgl. oben] geäußert, sie könnten sich /33/ on merere ersetzung der anndern nit wol in beratschlagung einlassen. Darauff ich aber von wegen euer kgl. Mt. wider replicirt unnd sy zum höchsten ermant, dz sy wollen die augennscheinlich noth euer kgl. Mt. unnd derselben betranngten königreich unnd lannde wol zu gemüet furn unnd unangesehn, dz sy in klainer anzall beiainannder, nichtz dest weniger in beratschlagung furfarn und /33’/ euer kgl. Mt. ain trostliche unnd wilfarige anntwort furderlich volgen lassen. Daneben empfahl der Hg. dringend die baldige Anreise des Kgs. zum RT, da dem Vernehmen nach Forderungen erwogen würden, welche die Türkenhilfe infrage stellen könnten. Der Hg. nannte die Freistellung und Widerstand gegen die Befugnis des RKG, einen Reichsfürsten ohne Vorwissen anderer Kff. und Ff. in die Acht zu erklären. Diese schwerwiegenden Punkte ließen sich nicht durch Kommissare, sondern nur mit der Anwesenheit von Ks. oder Kg. abwehren (HStA München, KÄA 3177, fol. 33–34’. Kop.). Vgl. auch Bericht der kgl. Kommissare vom 15. 7. 1556 (wie Anm. 3, hier fol. 374 f., 378 f.): Hg. Albrecht hat zur Antwort der Stände persönlich /374’/ stattliche außfierung gethon, warumben beschechner vermeldung nach vernerer völligen ergentzung der räth nitt zuerwartten, auch mit erholung weitterer gwällt, bevelch unnd resolutionen diser tractat nitt auffgehalten unnd die zeitt mit nichten verloren, sonnder nach hochwichtigkheit der vorsteenden gfaar unnd gemainen verderbens darundter alle menschliche unnd mügliche befürderung zuprauchen wölte vonnötten sein, unnd was durch solche ungesaumbte /375/ befürderung gemainer christenheit für sonnderer nutz unnd frombenn geschafft, hergegen auch, was der verzug für nachtaillige weitterung, unwiderbringlicher schaden unnd höchste gefärlicheit verursachenn unnd gebären möchte etc. Fürwahr, allergnedigster khünig, mit so ernnstlicher, beflissnen anregung (wie gemellt) durch sein f. Gn. selbsten so zierlich unnd so wol unnd stattlich außgefiert, das solches gar mit nichten zuverbesseren geweset. Mit dem auch solcher actus beschlossenn worden. Wie der Hg. betonten auch die kgl. Kommissare, die Mehrzahl der ohnehin nur wenigen reichsständischen Gesandten verfüge weder über Vollmacht noch Instruktion, sondern habe nur den Auftrag, die Proposition anzuhören und den Herrschaften um Weisung zu überschicken. Sie befürchteten deshalb, die /378/ die haubbtsächlich consultation werde sich noch auff ettlich wochen verweilen.
a
 Vormittag] Kurpfalz (fol. 210’) differenzierter: 7 Uhr.
1
 Zur Einberufung (Kurmainz, pag. 30): Am 16. 7. haben die kgl. Kommissare sowie Heinrich von Haslang, diesen zugeordneter bayerischer Rat, dem Mainzer Kanzler aufgetragen, die Reichsstände am kommenden Tag einzuberufen und bei inen anmanung zethun, uff beschehene müntliche und schrifftliche proposition zum Reichs tag zu procedieren.
2
 Vgl. Bericht der kgl. Kommissare von Helfenstein, von Waldburg und Zasius an Ferdinand I. vom 17. 7. 1556: Wollten die bisher unterbliebene Einberufung der Kurien seitens der Mainzer Kanzlei nicht länger hinnehmen, haben deshalb im Beisein der bayerischen Verordneten am Vortag den Mainzer Kanzler vorgeladen und ihn /407’/ ernnstlich unnd bestendigklich vermanet, insbesondere in Anbetracht der Türkengefahr die Reichsstände heute einzuberufen und sie namens der Kommissare zur Aufnahme der Verhandlungen aufzufordern. Der Mainzer Kanzler verwies darauf, dass die Stände keine andere Antwort als bei der RT-Eröffnung geben würden, da vor der Ankunft weiterer Gesandter und mangels Verhandlungsvollmachten keine Beratungen möglich seien. Rechtfertigte die unterbliebene Einberufung der Kurien damit, dass /408’/ er sich dann herkhombens im Reich deßvalls gnugsam zuerinneren unnd wol wißte, wasmassenn es mit solcher ansag auff andern reichsthägen gehallten unnd das man ettwa, da es schon mit den vollmachten und ergenntzung der räth ain anndere gelegenheit gehapt, fünff, sechs unnd mehr thäge zu deliberation auff die yedermalls ergangne propositionen, vor und ee nach dem abschreiben weitter angesagt, verruckhen lassen. Jedoch Zusage, die Stände morgen für 7 Uhr einzuberufen. Sie, die kgl. Kommissare, nahmen die Rechtfertigung an, betonten aber, dass alle Kff. und die wichtigsten Ff. vom Kg. vor dem RT über die anstehenden Verhandlungen zur aktuellen türkischen Bedrohung informiert worden seien und mehrheitlich zugesagt hätten, ihre Gesandten entsprechend zu bevollmächtigen (HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 407–411’, hier 407–409’. Or. Ebd., fol. 418–422’, Konz. Hd. Zasius).
3
 Bezugnahme auf die abschließende, persönlich vom Hg. vorgetragene Ermahnung nach dem Vortrag der Proposition am 13. 7. (Kurmainz, pag. 29 [Nr. 4]).
b
 Beschluss] Kurpfalz (fol. 211’ f.) differenzierter: Beschluss beruht auf der Entscheidung des KR, der sich zunächst FR und dann SR anschließen.
a
  Reichsrat] Kursachsen (fol. 1) differenzierter zum Zeitpunkt: Vormittag, 7 Uhr.
1
 Die Einberufung des RR durch Kurmainz am 16. 8. für 18. 8. erfolgte gegen die Bitte des kursächsischen Gesandten Könneritz, zunächst die Ankunft seiner Mitverordneten Lindemann und Kram abzuwarten, da bei einer weiteren Verzögerung onzweivenlicher verwiß erfolgt wäre (Bericht der Mainzer Deputierten vom 16. 8. an Kf. Daniel: HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 125–126, hier 125. Konz. Hd. Bagen). Gemäß Bericht der kursächsischen Deputierten an Kf. August vom 18. 8. 1556 trug der Mainzer Kanzler die folgende Proposition noch vor der Einberufung des RR zunächst nur im KR vor, verbunden mit der Frage, ob sie FR [und SR] von kfl. Verordneten bekannt gegeben oder ob der gesamte FR in die kfl. Ratsstube berufen werden sollte. Umfrage mit einhelligem Beschluss: Einberufung des gesamten FR [und der Gesandten des SR, also RR] in die kfl. Ratsstube besonders deshalb, weil auf dem RT 1555 FR  /82/ anfangs geweigert, sich zu dem churfursten rath, dieweil fursten domals personlich vorhanden, in derselbigen stuben zu kommen. Domit nun sonderlich anfangs die solemnitet gehalten und des churfursten rats reputation erhalten wurde, solten sie zu uns gefoddert werden (HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 81–89’, hier 81–82. Or.; präs. o. O., 20. 8.).
2
 Der Verordnete der fränkischen Gff., J. Plattenhardt, war in dieser Sitzung anwesend, beanspruchte aber kein Stimmrecht mehr, da inzwischen der Gesandte der schwäbischen Gff. angekommen war: Aufgrund des Protests der Wetterauer Gff. gegen seine Session am 7. 7. [vgl. Nr. 3] hatte er sich am 8. 7. an Gf. Georg von Helfenstein und Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg [anwesend als kgl. Kommissare, aber auch Mitglieder des schwäbischen Grafenkollegiums] gewandt, dabei den Sessionsanspruch der fränkischen Gff. unter Berufung auf deren Aufnahme in die Subskription von RAbb dargelegt und sie auf eine Vereinbarung beim RT 1545 mit den schwäbischen Gff. verwiesen, wonach ihnen die Mitwirkung am RT gleichberechtigt zustünde (Wormser Abschied vom 20. 1. 1545: Aulinger, RTA JR XVI, Nr. 255 S. 1454–1456. Vgl. Böhme, Reichsgrafenkollegium, 108 f. Abschied als Bestandteil der Darlegung der fränkischen Gff. zur Sessionsproblematik beim RT 1556/57: HHStA Wien, MEA RTA 42 Fasz. B, fol. 10–36, hier 22–25. Kop.). Am 10. 7. 1556 hatte Plattenhardt seine Forderungen (gemeinsame Ausübung der Session mit abwechselndem Stimmrecht) schriftlich an Helfenstein und Waldburg zur Weitergabe an die schwäbischen Gff. gereicht (ebd., fol. 26’–28’). Nachdem deren Gesandter angekommen war, bestand Plattenhardt vor obiger Sitzung erneut darauf, dass beide Kollegien gemeinsam alternatis vicibus stim und session haben. Andernfalls wäre er gezwungen, die Differenzen vor allen Reichsständen im RR darzulegen. Er verzichtete zunächst darauf, da die anwesenden schwäbischen Gff. einen Vergleich in Aussicht stellten und ihn baten, bis dahin das alleinige Stimmrecht ihres Gesandten, geführt für beide Kollegien, zuzugestehen (Bericht Plattenhardts vom 18. 8. 1556 an Erbschenk Karl von Limpurg: StA Ludwigsburg, B 113 I Bü. 64, unfol. Or.). Mitte Oktober teilten Helfenstein und Waldburg mit, sie hätten von den schwäbischen Gff. inzwischen den Bescheid erhalten, auf der Führung der Stimme für beide Kollegien zu beharren, da die schwäbischen Gff. auf den vergangenen RTT das alleinige Sessionsrecht neben den Wetterauer Gff. gehabt hätten. Erst vor dem nächsten RT sollte die gemeinsame Vertretung beider Kollegien durch zwei Deputierte vereinbart werden. Plattenhardt akzeptierte den Vergleich auf Hintersichbringen und empfahl dessen Annahme, da er dem Wormser Abschied sehr nahe komme (Bericht an die fränkischen Gff. vom 22. 10. 1556: Ebd., Bü 86, unfol. Or.). Da die fränkischen Gff. den Vergleich billigten, nahm Plattenhardt weiterhin am FR teil, freilich ohne Stimmrecht. Vgl. Bericht J. Lieberich an die Wetterauer Gff. vom 14. 1. 1557: Plattenhardt sitzt nach ihnen und den schwäbischen Gff., und dieweil er nit gefragt wirdt, so darf er auch nit antwort geben. Muß mancherlei spotliche rede hören, last sich doch sollchs nit viel irren (HStA Wiesbaden, Abt. 171 R 421, fol. 346–353’, hier 351. Kop.). Die schriftliche Fassung des Vergleichs, von den schwäbischen Gff. vorgelegt am 26. 1. 1557 (StA Ludwigsburg, B 113 I Bü. 83, unfol. Kop.), bestätigte für den jetzigen RT die Repräsentation der Franken durch den schwäbischen Verordneten, besagte aber abweichend davon, dass die Schwaben auch künftig die fränkischen Gff. vertreten wollten. Demnach wäre die Gesamtvertretung abweichend vom Wormser Abschied nicht durch zwei, sondern durch einen, den schwäbischen Gesandten, erfolgt. Plattenhardt forderte deshalb in der am 26. 1. übergebenen petitio pro declaratione der vergleichung, die Regelung der Stimmführung vor dem nächsten RT in einer Zusammenkunft der Gff. zu klären (ebd., unfol. Kop.). Die schwäbischen Repräsentanten antworteten am 27. 1. aufschiebend (ebd., unfol. Kop.). Vgl. die Wechselschriften auch als Bestandteil der Darlegung der fränkischen Gff.: HHStA Wien, MEA RTA 42 Fasz. B, fol. 10–36, hier 31–35’ (Kop.). Dort zusätzlich (fol. 35’ f.): Da der Streit auf diesen Erklärungen beruht, haben sie den Gesandten vom RT abberufen. Vgl. Magen, Politik, 39; Böhme, Reichsgrafenkollegium, 179 f.; Schmidt, Grafenverein, 174.
3
 Vgl. dessen (undatierte) Weisung an Honstein und Zoch: Information über den Landfriedensbruch des Landmeisters in Livland, Forderung von Gegenmaßnahmen seitens des Reichs. Andernfalls würden die Stände in der Nähe Livlands /31’/ zu der turckenhulff schwerlich [...] zubewegen sein (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. H, fol. 30–33, hier 31 f. Undatierte Konzeptkop.).
4
 Vgl. die schriftliche Fassung der Eingabe [Nr. 511]. Die Kurbrandenburger Gesandten hatten den kgl. RT-Kommissaren von Waldburg und Zasius in einer Audienz am 16. 8. eine inhaltlich entsprechende Anzeige übergeben. Auf deren Zusage hin, den Kg. davon zu unterrichten, baten sie um eilige Abwicklung der Nachfrage, da der Konflikt in Livland /39/ die nottwendig türggenhilff gar leichtlich sperren unnd verhinderen /39’/ würd mügen. Dies wäre durch ein kgl. Mandat oder eine anderweitige Verfügung zum Konflikt vielleicht zu verhindern (Bericht der Kommissare vom 16. 8. 1556 an den Kg.: HStA München, KÄA 3176, fol. 38–40’. Kop.). Am 17. 8. informierten sie Hg. Albrecht von Bayern als Prinzipalkommissar über das Kurbrandenburger Vorbringen (ebd., fol. 33–34a. Or.; präs. Dachau, 19. 8.). Der Hg. lehnte in der Antwort (Dachau, 19. 8. 1556) ab, seine den kgl. Kommissaren zugeordneten Räte damit zu befassen, da der Konflikt als /43/ gemaine reichshanndlung nicht allein den Kg., sondern alle Reichsstände betreffe (ebd., fol. 43 f. Kop.). Wenig später weigerte sich der bayerische Gesandte Hans von Trenbach, bei den Livlandverhandlungen in Vertretung Hg. Albrechts als Kommissar zu wirken (Bericht Perbinger und Trenbach an den Hg. vom 21. 8. 1556: HStA München, KÄA 3177, fol. 455–457. Or.; präs. o. O., 24. 8.). Vgl.  Heil, Reichspolitik, 142.
5
  Kf. Ottheinrich hatte seinen Deputierten Heyles am 15. 7. 1556 (Heidelberg) angewiesen, sich vor dem Erhalt von Vollmacht und Instruktion nur auf Hintersichbringen an den Verhandlungen zu beteiligen, da er befürchtete, /26/ als wurde es auf yetzigem reichstags allain umb die reichshilff zethun und der religion gar vergessen werden (HStA München, K. blau 106/3, fol. 26–27’. Or.; präs. 21. 7.).
6
 Da die vorstimmenden katholischen Mitglieder den nochmaligen Aufschub befürworteten, erübrigte sich hier (ebenso wie im FR: Vgl. Nr. 112, Anm.1) eine entsprechende Initiative der CA-Stände, welche die kursächsischen Gesandten trotz der im Votum behaupteten Verhandlungsbereitschaft geplant hatten, um noch vor Beratungsbeginn eine interne Absprache zu ermöglichen. Vgl. Bericht des sächsischen Deputierten Schneidewein an die Hgg. vom 19. 8. 1556: Die kursächsischen Gesandten Kram und Könneritz wünschten vor der für 18. 8. anberaumten Sitzung des RR die Einberufung der CA-Stände. Dies war nicht möglich, da der Deputierte Kf. Ottheinrichs [Heyles] dafür keine Vollmacht hatte, die Ankunft weiterer Verordneter aber in Kürze erwartete, und die Kurbrandenburger Gesandten verhindert waren. Deshalb regten die Kursachsen an, im RR am 18. 8. die Beratungsaufnahme /253’/ noch etzliche tage fuglich ufftzuhaltenn; wie dann geschehenn, damit der pfeltzischen ankunfft unnd brandenburgischenn gelegenheitt erwartet unnd sie anfangs inn deme nicht heraus gelassen noch vor denn kopff gestossenn wurdenn etc. (HStA Weimar, Reg. E Nr. 179, fol. 252–256’, hier 253 f. Kop.). Ähnlich berichteten die Württemberger Räte Massenbach und Eislinger am 18. 8. 1556 an den Hg. über die Aussage der kursächsischen Gesandten, sie seien beauftragt, sich mit den CA-Ständen in der Religionsfrage abzusprechen. Da Kurpfalz aber in den internen Sitzungen der CA-Stände von wegen der praeeminentz das ganz werk anrichten und dirigiern würdet, und deswegen die churf. sächsischen, auch andere, inen, pfälnzischen [!], nit gern fürgreifen [...] wellen, sollte man in KR und FR für weiteren Verhandlungsaufschub wirken, um die Ankunft bevollmächtigter kurpfälzischer Räte abzuwarten ( Ernst IV, Nr. 121a S. 130 f. Vgl. Ritter I, 130, Anm. 3).
b
 Proposition] Kursachsen (fol. 3) zusätzlich: Stellt zur vorherigen Sitzung des RR klar: Die ansage were nicht uf ersuchen kgl. Mt. rethe und comissarien, sondern durch ihn wegen seins tragenden ambts beschehen, damit die zeit nicht vergeblichen hinginge.
c
 Umfrage] Kursachsen (fol. 3’ f.) differenzierter mit Einzelvoten. Mainz schließt sich zwar der mehrheitlichen Meinung an, die Hauptverhandlungen aufzuschieben, befürwortet aber vorbereitende Beratung zum Verhandlungsverfahren, nämlich /4/ ob die sache durch einen ausschuß furzunemen. Löst damit weitere Umfrage aus.
7
 Vgl. die Ausschussdebatte beim RT 1555 (bes. 7.–9. 3. 1555): KR bewilligte lediglich einen (nicht eingerichteten) interkurialen Religionsausschuss gemäß Passauer Vertrag für die Beratung möglicher Wege zur Religionsvergleichung, lehnte aber die weitergehende Ausschussforderung des FR für die Verhandlungen zum Religionsfrieden bzw. zum Landfriedensartikel strikt ab als Verstoß gegen das Herkommen, die kfl. Präeminenz und Reputation sowie die Funktion des KR als „schließradt“:  Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144 (KR-Protokoll) S. 671 (fol. 38’), S. 682–695 (fol. 55’–76’) passim; Nr. 145 (FR-Protokoll), S. 1273–1276, 1280–1290 (fol. 5–8, fol. 16–26’) passim.
8
 Umfrage ohne Beteiligung der Kurbrandenburger Gesandten.
9
 Differenzierter im Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 18. 8. 1556 (wie Anm. 1, hier fol. 84’ f.): Köln und Pfalz votieren für schriftliche Intervention beim Deutschen Orden in Livland, schließen sich in der 2. Umfrage aber wie Trier dem Votum von Sachsen und Mainz an, zunächst Weisungen anzufordern.
d
 Vortrag] Kursachsen (fol. 6’) differenzierter: Vortrag durch den Mainzer Kanzler.
1
 Gemäß Bericht der kgl. Kommissare von Helfenstein, von Waldburg und Zasius an Ferdinand I. vom 25. 8. 1556 war die neuerliche Anmahnung bei den Ständen gegen ihre Intention nicht früher möglich, da die Salzburger nachgeordneten Gesandten erst am 22. 8. ankamen und am Sonntag [23. 8.] sowie am Bartholomäustag [24. 8.] nichts gehanndelt werden kunden (HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 491–499’, hier 491. Or.).
a
 Umfrage] Kursachsen (fol. 8–9) differenzierter: 2 Umfragen mit Einzelvoten. Trier, Köln und Pfalz verweisen auf noch ausstehende Weisungen, während Sachsen, Brandenburg und Mainz zur Verhandlungsaufnahme bereit sind, den Aufschub aber billigen.
b
 Bekanntgabe] Kurpfalz (fol. 220’) differenzierter: Bekanntgabe durch Mainz und Pfalz.
2
 Laut Bericht der kgl. Kommissare vom 25. 8. 1556 (wie Anm. 1, hier fol. 493’ f.) referierte der Mainzer Kanzler vor SR gegen die Bitte der Verordneten des FR nur generell den weiteren Aufschub der Beratungen, ohne auf die Verhandlungsbereitschaft des FR hinzuweisen.
c
 anschließt] Kurpfalz (fol. 221) zusätzlich: Danach Bekanntgabe des neuerlichen Aufschubs an die kgl. Kommissare durch Kurmainz, Kurpfalz, Salzburg, Bayern und Jülich.
1
 Hans von Trenbach, Landhofmeister 1552–1562 ( Lanzinner, Fürst, 326).
2
 Abweichend vom bisherigen Verfahren trug die Anmahnung nicht der Mainzer Kanzler im Auftrag der Kommissare vor, sondern Gf. Georg von Helfenstein übernahm dies hier selbst, um der Forderung mehr Nachdruck zu verleihen und sie ettwas außfierlicher unnd ernnstlicher, alls zuvor beschechen, zuthuen (Bericht der Kommissare von Helfenstein, von Waldburg und Zasius an Ferdinand I. vom 1. 9. 1556: HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 11–20’, hier 11. Or.).
3
 Beruhend auf der Zusage Kg. Ferdinands beim ungarischen RT in Pressburg im Januar 1556, dass er oder einer seiner Söhne den Feldzug persönlich anführen würden (Akten des RT: Fraknói III, 543–586), brach Ehg. Ferdinand am 24. 8. 1556 mit je 3000 Fußknechten und Reitern (falsche Angaben zur Truppengröße in einer „Zeitung“ aus Wien vom 25. 8.: Turnbull, Calendar, Nr. 526 S. 245 f.) in Wien auf, um zur Armee des Palatin Tamás Nádasdy zu stoßen. Nach der Zusammenführung der Truppen in Csurgó konnten anfänglich einige Erfolge erzielt werden (Eroberung der Festung Korotna bei Nagybajom, Aufgabe anderer Festungen durch die Türken), die den Ehg. zum Plan ermutigten, das von den Türken gehaltene Fünfkirchen zu stürmen. Größte Probleme mit dem Proviantnachschub und Nachrichten von erheblichen türkischen Truppensammlungen veranlassten am 19. 9. 1556 den Rückzug nach Csurgó. Dort beschloss der Ehg. wegen der anhaltenden Verpflegungsprobleme und des nahenden Winters den Abbruch des Feldzugs und begab sich zurück nach Wien, wo er am 19. 10. eintraf. Vgl. Bucholtz VII, 337–340; Jorga III, 52; Hirn, Erzherzog, 24–30; Laubach, Ferdinand I., 638 (geringer militärischer Erfolg, aber Demonstration der „Bereitschaft der Herrscherfamilie zum persönlichen Einsatz in Ungarn“); Pálffy, Kingdom, 50. Vgl. die Berichte des Ehg. an Kg. Ferdinand aus den Feldlagern in Ungarn: TLA Innsbruck, Kanzlei Ehg. Ferdinand, Karton 7, unfol. HHStA Wien, Ungarische Akten 76, bes. Konv. B und C (August, September) und 77, Konv. A und B (September, Oktober), hier auch Berichte anderer Befehlshaber. Zum Feldzug 1556 insgesamt die Korrespondenzen Kg. Ferdinands mit den Kriegsobersten in KA Wien, AFA 10 passim (bis Juni 1556 mit Akten zur Vorbereitung seit dem Frühjahr; auch Krieg gegen die Rebellen in Oberungarn [vgl. Nr. 1, Anm.15]); AFA 11 passim (Juli-Dezember 1556).
4
 Vgl. Weisung des Kgs. vom 20. 7. 1556: Befehl, die Gesandten dringend anzuhalten, unverzüglich Vollmachten beizubringen und die Verhandlungen besonders zur Türkenhilfe ohne weiteres Hintersichbringen aufzunehmen (HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 430–431’, hier 430’ f. Konz. Hd. Kirchschlager). Nochmals eindringlich in der Weisung vom 1. 9.: Befehl, darauf zu drängen, dass die Türkenhilfe bevorzugt oder zumindest parallel zum Religionsvergleich beraten wird (ebd., RK RTA 37, fol. 8–9, hier 8. Konz. Hd. Kirchschlager).
5
 Heyles erhielt die RT-Vollmacht und die Instruktion zusammen mit der Weisung Kf. Ottheinrichs vom 22. 8. 1556 (Grünau): HStA München, K. blau 106/3, fol. 33–36’. Or.; präs. 25. 8.
6
 Gemeint: Trier hat im KR die erste Stimme und kann mangels Weisung noch nicht votieren.
7
 = FR.
8
 Bezugnahme auf die wiederholte Prorogation des RT durch den Kg.
a
 suchen] Kursachsen (fol. 13) zusätzlich: dan es wider herkomen und alten gebrauch.
b
 Vortrag] Kursachsen (fol. 14) differenzierter: Vortrag durch den Mainzer Kanzler.
9
 Die kgl. Kommissare betonten im Bericht vom 1. 9. (wie Anm. 2, hier fol. 15), Helfenstein habe in dieser Replik zur Entschuldigung der Reichsstände zu vleiß geschwigen, weill es ye im grundt waar, das khain enntschuldigung deß ortts erheblich noch auch annemblich. Darumben wir dieselb weder angenomben noch an euer Mt. gelangen zelassen erbottenn, sonnder auff irem werd beruewen lassen unnd mitt stillschweigen umbgangen.
1
 Vgl. Kurmainz, pag. 60 f.: Am 2. 9. erscheinen Christoph Jörger von Tollet, Georg von Perkheim, Siegmund Galler und Erasmus von Windischgrätz als Verordnete der niederösterreichischen Landstände in der Kurmainzer Herberge und bitten um Audienz im RR, um den Reichsständen ihre Werbung vorbringen zu können. Deshalb erfolgt die Einberufung des RR für 3. 9.
2
 Vgl. Anm. 1.
3
 Vgl. dazu auch das eigene Protokoll der niederösterreichischen Verordneten (SBB PK Berlin, Ms. germ. quart. 1196, hier fol. 19; Eintrag mit falschem Datum 2. 9.): Die Gesandten der Reichsstände sitzen dabei in der vierung der gantzen stuben, während jene der Reichsstädte ob ainen hauffen gestanden, und in ier aller mitl haben wier unser seßion gehabt.
4
 Alle übergebenen Aktenstücke im Zusammenhang mit der Werbung: Nr. 483.
a–
 Getrennte ... Beschluss] Kursachsen (fol. 16’–18) differenzierter: 2 Umfragen im KR. Zunächst Mehrheitsbeschluss, in 2. Umfrage einhellig: Anforderung der schriftlichen Fassung der Werbung, um dazu Weisungen anfordern zu können. Ansonsten Beantwortung wie oben. FR schließt sich KR an, ebenso SR.
1
 Die kgl. RT-Kommissare hatten am 11. 9. 1556 an Ferdinand I. berichtet, der Kurtrierer Deputierte von Reifenberg habe ihnen gegenüber eingeräumt, er könne vor der Ankunft weiterer Verordneter mit Vollmacht des Kf. die Verhandlungen nicht aufnehmen. Sie, die Kommissare, hätten deshalb auf eine nochmalige Anmahnung bei den Reichsständen verzichtet, da es fruchtlos gewesen wäre und bei den verhandlungsbereiten Gesandten nur Unwillen erzeugt hätte (HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 57–64’, hier 57’–59. Konz. Hd. Zasius). Die Ansage durch Kurmainz am 21. 9. in RR für 22. 9. erfolgte, nachdem Reifenberg spätestens am 19. 9. über Vollmacht des Kf. verfügte und der Kurpfälzer Deputierte Heyles am Abend des 20. 9. aus Amberg nach Regensburg zurückgekehrt war (Berichte der kgl. Kommissare vom 19. 9. und 21. 9. 1556: Ebd., fol. 97–99’, hier 98 f.; fol. 112–118’, hier 112. Kopp.). Die Kurmainzer Verordneten Matthias und Bagen hatten bereits im Bericht vom 13. 9. 1556 an Kf. Daniel festgestellt, der Verhandlungsverzug liege allein bei Trier, denn dweil die vorstim bei Trier ist, da von sein kfl. Gn. wegen nit expresse gestimmet, das der andern churfursten gesandten auch nit furgehen werden (HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 140–141, hier 140’. Konz. Hd. Bagen).
a
 Beschluss] Kursachsen (fol. 19’ f.) differenzierter: Zuvor Umfrage. Trier: Ist nunmehr zur Verhandlungsaufnahme bevollmächtigt. Köln: Ebenso. Pfalz billigt aufgrund der vorausgehenden Voten ebenfalls die Aufnahme der Hauptberatung. Sachsen und Brandenburg begrüßen dies. Mainz resümiert den Beschluss als Referat vor FR.
b
 Bekanntgabe] Kurpfalz (fol. 230) differenzierter: Bekanntgabe durch Mainz und Pfalz.
2
 Der Sekretär Michael Bruckner, zweiter Gesandter neben Sieberg.
3
 Nr. 511.
4
 Nr. 512. Zur Gesandtschaft Siebergs vgl. auch ebd., Anm. 5.
c
 Kurbrandenburger Gesandte] Kurpfalz (fol. 230’) eindeutig: Dr. Zoch.
1
 = offener.
2
  Kurmainz, pag. 42 [Nr. 6].
3
 Passauer Vertrag, § 7: Vorbereitung der Religionsvergleichung auf dem künftigen RT in einem interkurialen, paritätisch besetzten Ausschuss, ohne damit die Rechte der Kff. bezüglich der Ausschussbildung zu präjudizieren ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 3 S. 127). Fast gleichlautend in der Passauer Abrede, § 5 (ebd., Nr. 2 S. 122). Synopse des Artikels in Vertrag und Passauer Abrede: Drecoll, Vertrag, 150.
a
 zubewilligen] Kurpfalz (fol. 233’) zusätzlich: Konndten auch nit erachten, was vertreulicher in den ausschussen mocht gehandlet oder die sachen mehr befurdert werden als in den abgesonnderten rethen.
b–
 Stet ... einfurlich] Kurpfalz (fol. 234) zusätzlich und differenzierter: Behauptung, die Ausschussbildung entspreche dem alten Herkommen, ist falsch; auch nie oder gar selten bescheen. Darzu die stett, die doch khein stim, solten gezogen werden. So es dan dahin gerathen solt, wurde es nit allein dem chur-, sonder auch fursten rath zu nachtail geraichen und unleidlich sein.
4
 Vgl. Anm.7 bei Nr. 6.
c
 Einhelliger Beschluss] Kursachsen (fol. 25) differenzierter: Beschlussfassung nach weiterer Umfrage.
d
 gewaren] Kursachsen (fol. 26’) zusätzlich: und haben zu beforderung der sachen es also bedacht.
1
 Bezugnahme auf die Forderung der Türkenhilfe in der Proposition des Kgs. [Nr. 1] und in der Werbung der niederösterreichischen Gesandten [Nr. 483].
2
 Vgl. RAb 1555, § 141: Auf dem künftigen RT ist noch vor der RMO und anderen Obliegen fürnemblich der Religionsvergleich zu beraten ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3149).
3
 Nuntius Zaccaria Delfino hatte bereits im Zusammenhang mit der Eröffnung des RT die ihm gegenüber geäußerte Befürchtung Kg. Ferdinands kolportiert, die CA-Stände könnten mit dem Beharren auf der Voranstellung der Religionsfrage die Türkenhilfe behindern. Der Nuntius befürchtete deshalb vom RT negative Konsequenzen für den Bestand des Katholizismus im Reich, wenngleich der Kg. seinen Einsatz für dessen Erhaltung versprach (Bericht an Giovanni Carafa; Wien, 20. 7. 1556: Goetz, NB I/17, Nr. 135 S. 278–280).
4
 Vgl. Bericht der kursächsischen Deputierten an Kf. August vom 27. 9. 1556: Anschluss, da mit den Kurpfälzer Gesandten zuvor vereinbart worden ist, den Modus der Freistellungsforderung (vgl. Nrr. 354, 355) nochmals intern von den CA-Ständen beraten zu lassen, bevor sie im KR vorgebracht wird. Demnach hat man obiges Pfälzer Votum so verstanden, dass damit nichts begeben (HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 304–317’, hier 305. Or.; präs. o. O., 1. 10.).
5
  RAb 1555, §§ 139–141 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3148 f.).
6
 Gemeint: Vornahme der Hauptverhandlungen zum eigentlichen Religionsvergleich und vorausgehende Festlegung des Forums, das die Vergleichung bewerkstelligen soll.
7
 Bezugnahme auf den Türkenfeldzug des Ehg. im Herbst 1556. Vgl. Anm.3 bei Nr. 8.
1
 = Beratung in einem Ausschuss. Vgl. Anm.3 bei Nr. 11.
a
 consultieren] Kursachsen (fol. 35) zusätzlich: Das solchs unverzuglichen dem konig vermelt, damit sich ire Mt. mit dero expedition darnach zurichten und /35’/ getrester der ertzhertzog seinem furgenomenen kriegs wesen furzusetzen etc.
2
 Vgl. noch vor dem folgenden Referat des KR den Einwand des FR zum Beratungsverfahren: Österreich B, fol. 384’ [Nr. 119].
1
 = der RAb 1555.
a–
 das ... solte] Kursachsen (fol. 38’) deutlicher: welcher massen hilf wider den turcken zuthun, als das man es als Reichs glider zuthun schuldig etc.
2
 = der CA-Stände im FR.
3
 = die Religionsfrage.
4
 Vgl. dazu den Bericht von Matthias und Bagen an Kf. Daniel vom 26. 9. 1556: Da die Religionsverhandlungen nunmehr beginnen, ihre Instruktion aber ausführt, der Kf. wolle /149/ sondere personen hierzu ordnen, ist deren Abordnung dringend geboten. Haben deshalb votiert, dass, falls die Religionsverhandlungen aufgenommen werden, euer kfl. Gn. die iren auch darzu abfertigen werden. /149 f./ Daneben baten sie um Weisung, ob sie sich abgesehen von der Religion an den anderen Hauptverhandlungen beteiligen sollten. Aufgrund der bisherigen Beratungen vermuteten sie, dass Trier und Köln dazu bereit seien, während Kurpfalz erklärt habe, vor der Erledigung der Religionsfrage keinerlei andere Verhandlungen billigen zu können. Sie selbst wollten sich vor einer Weisung des Kf. nicht darauf einlassen. Sollten aber noch zuvor Trier und Köln für die gleichzeitige Beratung der Religionsfrage und der Türkenhilfe votieren, /149’/ so achten wir, das von wegen euer kfl. Gn., unglimpff zuvermeiden, wir uns von inen nit absondern mögen. Dan unsers ermessens last es sich gleichwol frembd und seltzam ansehen, das, vor dem articl der religion gentzlich erledigt, sonst nichst gehandlet oder beratschlagt werden solt (HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 147–149’, hier 149 f. Konz. Hd. Bagen). Kf. Daniel befürwortete in der Weisung vom 5. 10. die Voranstellung des Religionsvergleichs gemäß RAb 1555. Dies werde jedoch kaum möglich sein, so lange für Trier und den verstorbenen Ebf. von Köln (vgl. Nr. 25, Anm.2) noch keine Theologen anwesend sind. Er billigte deshalb, bis dahin die Türkenhilfe und andere Punkte vorzuziehen, und wollte seine Theologen zum RT abordnen, sobald dies die beiden anderen geistlichen Kff. täten (ebd., fol. 163–164’. Or.; präs. 10. 10. Vgl.  Bundschuh, Religionsgespräch, 238, Anm. 257).
5
 Vgl. Votum in der 2. Umfrage am 24. 9.: Kurmainz, pag. 80 [Nr. 12].
6
 = ihn [den Religionspunkt].
7
 = der Religionsartikel.
b
 beraten] Kursachsen (fol. 43) zusätzlich: Mainz regt an, auch SR mitzuteilen, dass man zunächst den 1. HA (Religionsvergleich) beraten wolle, domit sie sich auch darnach zurichten, und nicht zufeiren. Welchs dann geschehen. [Vgl. dazu auch Nr. 120, Anm. a.]
1
  RAb 1555, § 141 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3149).
2
 = nichts.
3
 Geistlicher Vorbehalt des Religionsfriedens (Art. 6) im RAb 1555, § 18 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3109 f.).
a
 konig] Kurpfalz (fol. 249’) zusätzlich: ex proprio motu und volmacht.
4
 Aufnahme des Geistlichen Vorbehalts in den Religionsfrieden durch Kg. Ferdinand kraft ksl. Vollmacht und kgl. Amtsbefugnis „ex plenitudine potestatis“. Vgl. Anm.7 bei Nr. 504.
5
 Gemeint: In den Religionsverhandlungen des jetzigen RT.
6
  Kf. Ottheinrich hatte seinen Gesandten in der Weisung vom 29. 9. 1556 (Amberg) zum wiederholten Mal (vgl. auch Anm.2 bei Nr. 354, Anm.3 bei Nr. 355) eingeschärft, sich vor /73’/ erledigung der freystellung unnd religion sachen selbst gegen den Widerstand anderer CA-Stände an keinerlei Beratungen, namentlich zur Türkenhilfe, zu beteiligen. Aufgrund der bisherigen Verhandlungen ging er von Bestrebungen auf dem RT aus, die gesamte Religionsfrage zurückzustellen, damit die Türkenhilfe /73/ andern zu gutem, uns aber und vilen guthertzigen stenden zu mercklicher beschwerung, getriben unnd erhalten werde. Er gestand lediglich zu, dass seine Gesandten bei einer Parallelberatung von Religionsvergleich und Türkenhilfe die anderen Voten unverbindlich anhören und dazu weitere Weisung anfordern, ohne selbst etwas zuzugestehen (HStA München, K. blau 106/3, fol. 73–75’, hier 73–74. Or.; präs. 30. 9.).
7
 Vgl. Anm.3 bei Nr. 11.
8
 Vgl. dazu differenzierter den Bericht der kursächsischen Gesandten Kram und Lindemann an Kf. August vom 4. 10. 1556: Dan die geistlichen aus furcht, das sie die gutter daruber verlassen solten, die warheit nicht erkennen oder bekennen wurden und also nicht liberam vocem haben etc. (HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 338–351’, hier 340. Or.; präs. Dresden, 8. 10.).
9
 Vgl. zum Votum den Kommentar der kursächsischen Gesandten im Bericht vom 4. 10. (wie Anm. 8, hier fol. 340 ff. Vgl. Wolf, Geschichte, 32, Anm. 1): Ihr Votum sei von Kurpfalz /340/ in etzlichen stucken diversum gewesen: Erstlichen das wir furnemlichen der augspurgischen confession verwandten nicht bewilligung angezogen. Zum andern, das wir auch nicht die rationes confundiret und die, so zu der nicht bewilligung gehören, als des gewissens und /340’/ der religion macell, daselbst hin referirt, und andere, warumb es frey zu lassen, sonder den punct zu abrogiren in suo ordine darzu gethan. 3) Haben anders als Kurpfalz nicht die sofortige Wendung an den Kg., sondern die vorherige Beratung in den Kurien gefordert, dan solchs ist de stilo et processu, auch, so es geschege, alsdan möchte es desto ehe bei der kgl. Mt. erhalten werden. Zum vierdten haben wir auch sonderlich euer kfl. Gn. gemut erclert, das euer kfl. Gn. meynunge nicht sey, den religion frieden in seiner substantz oder einigen punct endern oder disputiren zulassen etc. [...] Zum letzten haben wir auch nicht darzu gethan wie Pfaltz, das wir sonst one erledigung solchs puncts in keiner beratschlagung furschreiten wolten, dan solchs were wider euer kfl. Gn. gethanes /341/ bevelichs condition gewesen, also lautendt: Pfaltz anzuhangen, doch das der religion fridt nicht zerruttet oder auch die nottwendige turcken hulffe gehindert wurde. Wir haben es aber gleichwoll in suspenso gelassen, damit der artickell desto ernstlicher angeregt und getrieben werden möchte. Gemäß Bericht der Kurpfälzer Deputierten an Kf. Ottheinrich vom 6. 10. 1556 hatten Kursachsen, Kurbrandenburg, Sachsen-Weimar und Hessen im Vorfeld der Sitzung vom 30. 9. beabsichtigt, die Aufnahme der Verhandlungen zur Türkenhilfe auch ohne Klärung der Freistellung explizit zuzugestehen. Dies haben sie, die Kurpfälzer, zusammen mit den Württemberger Gesandten in Privatgesprächen /143’/ underbautt und damit obige Voten erreicht (HStA München, K. blau 107/3b, fol. 143–148, hier 143 f. Konz.).
10
 Gemeint: In den Zugeständnissen an die Gegenseite beim RT 1555.
11
 = so weit.
12
 Passauer Vertrag, § 6: Festlegung des Forums für die Religionsvergleichung auf dem künftigen RT: General- oder Nationalkonzil, Kolloquium, RV ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 3 S. 126 f.). Fast gleichlautend in der Passauer Abrede, § 4 (ebd., Nr. 2 S. 121). Synopse des Artikels in Vertrag und Passauer Abrede: Drecoll, Vertrag, 149 f.
13
 Vgl. auch die entsprechende Formulierung in der 1. Umfrage. Die Kurpfälzer Gesandten kommentierten dazu im Bericht vom 6. 10. (wie Anm. 9, hier fol. 144’ f.): Im KR Forderung der Freistellung entweder als Streichung des Geistlichen Vorbehalts oder als Übertrittsmöglichkeit für ‚alle‘ Geistlichen zur CA. Wenngleich ihre Instruktion besagt, /144’/ das zugleich den stenden und underthanen bayder religionen, von was wurden oder wesens die auch weren, frey stehn soltte, zu eyner oder der andern religion zu dretten, wie wir dan solchs in der particular underredung furprachtt [vgl. Nrr. 354, 355], hatt es doch die andern nitt fur gutt angesehen, sonderlich die churfurstlich sachsischen dabey /145/ vermeldet [vgl. Nr. 355, 1. Umfrage], das dadurch eym jeden stiefft oder closter zugelassen, inn was chur- oder furstenthumb die auch gelegen, ires gefallens die pepstisch religion anzustellen. Das kundte ir her keyns wegs gedulden, dweyll dadurch, da es diesen verstandtt haben soltt, ir kfl. Gn. in dero furgenomener kirchenordnung allerhandtt indrag beschehen möchtt. Da aber auf die im obigen kursächsischen Votum gesatzte maß, wo es zuerheben, eben das erlangt werden khan, das hierdurch gesuchtt wurdett, seyndtt wir es mitt den andern eynig gewesen und solche zweifache petition, so von den sechsischen furgeschlagen, paßiern laßen. Kf. Ottheinrich erwiderte in der Weisung vom 12. 10. 1556 (Neumarkt/Oberpfalz): Falls dies so gemeint ist, dass die CA-Stände /81’/ von wegen der geistlichen, so in iren chur-, furstenthumben, lannden und gebieten gesessen, dergleichen [Glaubenswechsel] sich hinwider gegen den bapistischen stennden nicht verpflichten durffen, wie es der churfurst zu Sachssen fur gut angesehen und unns auch am sichersten und besten sein dunckt, so sollet ir eurs teils des auch mit einig sein. Ansonsten kritisierte er die wenig konsequente Haltung der kursächsischen und Kurbrandenburger Gesandten scharf: Sie zielten nur darauf ab, /81/ allen umglimpf unns alleine aufzudringen unnd denen auf der gaistlichen churfursten bannckh, die es wol verrner ausbringen, sovil zuverstehn zugeben, wo es one unns, wurde der articl, betreffend die freystellung, wenig disputation machen, auch die türckenhilff dadurch nicht aufgezogen werden. [...] So hat der hessisch furstlich geschickte im furstenrath sich auch deutlich genug ercleret, das ime ann der freystellung wenig gelegen ist (HStA München, K. blau 106/3, fol. 80–85, hier 80–81’. Or.; präs. 13. 10. Vgl. Ritter I, 134).
14
 = beim Religionsfrieden im RAb 1555.
15
 = der Geistliche Vorbehalt.
b
 vor] Kursachsen (fol. 48’) zusätzlich: Dise suchung bei kgl. Mt. konne wol one zerruttunge der religion beschehen.
16
 Die Mainzer Gesandten Matthias und Bagen informierten Kf. Daniel im Bericht vom 30. 9. 1556 ausführlich über diese Beratung (HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 156–158. Konz. Hd. Bagen). Am 11. 10. baten sie unter Bezugnahme auf die geteilte Antwort zur Proposition [Nr. 424] um Weisung zur Freistellungsfrage (ebd., fol. 165–168, hier 165’ f. Konz. Hd. Bagen). Der Kf. befahl dazu am 13. 10., zusammen mit Köln und Trier strikt auf deren Ablehnung zu beharren, sie /173’/ keins wegs einzuraumen und dafür zu sorgen, dass eine anderweitige Mehrheitsbildung bestes fleiß underbauet werde (ebd., fol. 173–175’, hier 173 f. Or.; präs. 18. 10. Vgl. Bundschuh, Religionsgespräch, 154 mit Anm. 110).
a
 ichtwes derhalb] Kurpfalz (fol. 254’) differenzierter: das dieser zweivel solt furfallen oder dem jungsten abschidt etwas zuwider [...].
1
 Gemeint: Bitte um Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts.
2
 Vgl. Kurmainz, pag. 84 [Nr. 12]; pag. 91 f. [Nr. 13].
3
 Die Kurpfälzer Räte hatten im Anschluss an die Beratung am 30. 9. die Gesandten der anderen CA-Stände am 1. 10. nochmals informell aufgefordert, auf dem Verhandlungsaufschub ohne vorherige Klärung der Freistellung zu beharren. Die Gesandten wurden dabei noch zur zeit gutwillig befunden (Bericht der Württemberger Räte Massenbach und Eislinger vom 1. 10. 1556 an Hg. Christoph: Ernst IV, Nr. 155 S. 178–180, hier 179). Der kursächsische Deputierte Kram verwies in diesem Zusammenhang nochmals (vgl. auch Nr. 355, Anm.5) darauf, dass Kurpfalz vor der Klärung der Freistellung in der beratschlagung gar nicht procedieren wollen, damit jha der kgl. Mt. die hochnottwenndige turcken hulff auffgezogen unnd gehindert und ihre kgl. Mt. in der marggrefischenn sache auch dermassen sich erzeigen muessenn, wie etliche dieselbe gerne sehenn unnd haben wollen. Das heisset dann aus einem sondern eifer Gottes ehre und vor andern des Reichs notturfft unnd wolfart bedenckenn. Sed procurator non credit (dann ich weis, wo es etlichenn ligt unnd steckt etc.) (Bericht vom 4. 10. 1556 an Kf. August: HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 358–362’, hier 359’. Or.; präs. Dresden, 8. 10. Vgl. Kurze, Kurfürst, 94, Anm. 19).
4
 Vgl. differenzierter den Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 4. 10. 1556: Votieren [abweichend von Kurpfalz] für Einigung im KR und gegen das Referat geteilten Beschlusses vor FR, da bekannt ist, was dem Heiligen Reiche an solchem rathe [KR] gelegen und wie es sonst mit dem fursten rathe geschaffen, nemlich das er demselbigen in augen liege und es in summa fast umb des Reichs beratschlagung gethan were, wan der churfursten rath solte zertrent oder gespalten werden (HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 338–351’, hier 344’. Or.; präs. Dresden, 8. 10.). Begründung des Votums im selben Bericht: Hätten bevorzugt, wenn der Vorschlag, FR geteilten Beschluss vorzutragen, nicht von Kurpfalz, sondern von den geistlichen Kff. gekommen wäre, da diese es waren, die auf dem RT 1555 bei geteilten Voten im KR das Referat vor FR wünschten, um sich mit dessen katholischer Mehrheit durchzusetzen. Deshalb haben die weltlichen Kff. 1555 derlei Referate wiederholt abgelehnt und damit teilweise Einigkeit im KR erreicht (ebd., fol. 344. Vgl. Wolf, Geschichte, 52 f.).
5
 Wohl verschrieben für: aufhebung.
b
 ausführen] Kursachsen (fol. 52’) zusätzlich vor dem Folgenden: dass die weltlichen Kff. damit den religion friden nicht locherich zumachen beabsichtigen.
c
 tun] Kurpfalz (fol. 258) zusätzlich: Beschluss, dass geistliche und weltliche Kff. ihr Bedenken für die geteilte Resolution jeweils selbst formulieren.
a–
 Und ... Referats] Kursachsen (fol. 53’) und Kurpfalz (fol. 258’ f.) differenzierter: 2 Umfragen. Pfalz legt dabei für die weltlichen Kff. ein eigenes Konzept für ihren Teil des Referats vor FR vor, das verlesen wird. In der 2. Umfrage billigen die geistlichen Kff. dessen Aufnahme in das Referat. [Gemäß Bericht der kursächsischen Gesandten vom 4. 10. 1556 (wie Anm. 1, hier fol. 345’–347) wurde das Konzept für das Bedenken der weltlichen Kff. von ihnen (Kursachsen) formuliert und vor der Vorlage im KR von Kurpfalz und Kurbrandenburg gebilligt.]
1
 Aufgrund der schriftlichen Vorformulierung entspricht die Protokollierung des folgenden Referats in Kursachsen und Kurpfalz wörtlich der Textvorlage. Das Referat als gleichlautende Kopp. auch in HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 352–353’ (Vermerk: Relation, so von dem churfursten rath dem fursten rath gethan 3. Octobris 1556.) sowie in HStA Düsseldorf, JB 2295, fol. 39–41’ (Überschr.: Underschiedliche bedencken beder geistlichen unnd weltlichen churfurstlichen rete in negotio religionis, 3. Octobris außbracht.). Dort Vermerk [fol. 39], dass nur der erste Teil vom Mainzer Kanzler formuliert worden sei, während die Räte der weltlichen Kff. den zweiten Teil als ihre meinung auff einen zettell concipirt und verfast, in den rath gebracht unnd begert, also von wort zu wort (alß ire mainung) zu referirn; wie dan beschehen. Gemäß Bericht der kursächsischen Gesandten vom 4. 10. 1556 hat der Mainzer Kanzler das Bedenken der weltlichen Kff. /347/ gantz langsam und dictirens weiß vorgetragen, damit die Stände des FR es wörtlich aufzeichnen konnten. Welchs wir aus dem nicht ungern gesehen, dieweil berurte relation ein sonderliche declaration unserer voriger und itziger nicht bewilligung der augspurgischen confession verwandten in den artickel der geistlichen fürbehalt in sich hat etc. (HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 338–351’, hier 347. Or.; präs. Dresden, 8. 10.).
2
 Vgl. Anm.10 bei Nr. 505.
3
 Keine Bezugnahme auf die nicht belegbare inhaltliche Ablehnung des Geistlichen Vorbehalts durch die geistlichen Stände (vgl. zu deren Haltung: Gotthard, Religionsfrieden, 145–149). Gemeint sind vielleicht die Änderungswünsche der katholischen Stände am Wortlaut des Artikels (u.a. Streichung der Formulierung: „welches sich beider teyl religion stende nit vergleichen konnen“), die sie in den Schlussverhandlungen mit dem Kg. am 20. 9. 1555 nur zum Teil durchsetzen konnten ( Lutz/Kohler, Reichstagsprotokoll, 145–148).
4
 Resolution des KR am 26. 9. (Kurmainz, pag. 100–102 [Nr. 14]) unter Bezugnahme auf den vorausgehenden Vortrag des FR am 25. 9. (Kurmainz, pag. 87–91 [Nr. 13]).
b
 etliche andere] Kurpfalz (fol. 262’) eindeutig: die augspurgischen confessions verwandten.
5
 Vgl. zur Forderung der CA-Stände den Kommentar des bayerischen Gesandten Perbinger im Bericht an Hg. Albrecht vom 3. 10. 1556: Hg. kann dem entnehmen, dass diese unter Verstoß gegen den Passauer Vertrag und den RAb 1555 in den Religionsverhandlungen nicht auf die Vergleichung abzielen, /503’/ sonnder was massen die allt catholisch religion gar abgethan unnd menigclich zu der augspurgischen confession vermögt unnd gebracht werden möchte. Dies seien seer verwunderlich und hoch beschwärlich, ja wol cläglich unnd erbärmlich sachen, deren gleichen vileicht auch diser ortt hiebevor nit vil erhört worden (HStA München, KÄA 3177, fol. 502–505’, hier 503’. Or. Vgl. Heil, Reichspolitik, 145 f.). Zur Reaktion des Hg. vgl. Anm.3 bei Nr. 125.
c
 Beschluss] Kursachsen (fol. 57) differenzierter: Umfrage. Beschluss gemäß Votum Trier und Pfalz.
6
 Nr. 484. Vgl. dagegen anders im Bericht des bayerischen Gesandten Perbinger vom 3. 10. (wie Anm. 5, hier fol. 504): Für die niederösterreichischen Gesandten bitten Georg von Perkheim und Jobst von Gallenberg um Audienz und übergeben sodann im RR die Anmahnung.
1
 Referat folgender Beratung bei Wolf, Geschichte, 33 f.
2
 Vgl. Kurmainz, pag. 129 [Nr. 17: oder aber die sachen ... oder verletzlich].
3
 Zu obigem Votum vgl. den Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 12. 10. 1556: Votierten gegen die Übergabe geteilter Resolution, sondern möglichst für eine Einigung in den Kurien und baten deshalb um nochmalige Umfrage zum Zusatz der CA-Stände des FR sowie zu ihrem nachfolgend vorgebrachten Vergleichsvorschlag (HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 23–36’, hier 23’ f. Or.).
a
 werden] Kurpfalz (fol. 266’) zusätzlich: Bittet um weitere Umfrage zur Resolution der CA-Stände des FR, die nicht ganz jener der weltlichen Kff. entspricht, nämlich dass die sachen dahin gericht, das es iren herrschafften nit ergerlich, verletzlich oder nachtaillig seie. [Vgl. Anm. 2.]
4
 Deutlicher im Bericht der kursächsischen Gesandten vom 12. 10. 1556 (wie Anm. 3, hier fol. 24’ f.): Beharrten nochmals auf dem Einigungsversuch in den Kurien. Gegen das Argument Kurbrandenburgs, der Streit gehöre vor den Kg., da dieser den Geistlichen Vorbehalt eigenmächtig in den RAb 1555 eingefügt habe: Verfahrensgemäß wird jedes Thema zunächst in den Kurien beraten und der Beschluss nachfolgend dem Kg. vorgebracht, der sich dazu erklärt. Da nun der Geistliche Vorbehalt, obwohl vom Kg. eigenmächtig inseriert, nicht den Kg., sondern die geistlichen Stände betrifft, wird Kg. ihn nicht ohne deren Bewilligung ändern und folglich erneut an die Kurien verweisen. Deshalb ist die Einigung schon zum jetzigen Zeitpunkt /25/ nutzlicher, schleuniger, besser und den rethen rhumlicher etc.
5
  RAb 1555, §§ 139–141 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3148 f.).
6
 = der Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts.
7
 = die anderen Stände im FR.
8
  RAb 1555, § 141 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3149).
a
 Salzburg] Kurpfalz (fol. 270’) differenzierter: Referent ist der Salzburger Rat Dr. Bauer.
1
 Entsprechende schriftliche Erklärungen der CA-Stände gegenüber Kg. Ferdinand beim RT 1555: Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 192, hier S. 1920; Nr. 196, hier S. 1949; Nr. 221, hier S. 2074. Mündliche Zusicherung in den Verhandlungen am 20. 9. 1555: Ebd., Nr. 222, hier S. 2102 f.; Lutz/Kohler, Reichstagsprotokoll, 143. Vgl. Laubach, Ferdinand I., 86 f., 120, 126.
1
 Vgl. dazu die nachfolgende Sitzung des RR (pag. 151).
2
 Das Referat vor SR entspricht wörtlich dem Vortrag der KR-Resolution für die geistlichen Kff. vor FR am 3. 10.: Kurmainz, pag. 123 f. [Nr. 17].
3
 Bis hierher entspricht das Referat vor SR wörtlich dem Vortrag der KR-Resolution für die weltlichen Kff. vor FR am 3. 10.: Kurmainz, pag. 124–126 [Nr. 17].
4
 Vgl. Kursachsenfol. 43 [Nr. 14, Anm. b].
5
 Die Umfragen werden weder in Kurmainz noch in Kursachsen und Kurpfalz protokolliert. Voten im Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 12. 10. 1556: Trier, Köln und Pfalz: Übergabe der geteilten Resolution an die Kommissare. Sachsen: Nochmalige Beratung, zunächst Vertagung bis morgen. Dem schließen sich Brandenburg und Mainz an (HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 23–36’, hier 27’. Or.).
a
 der sich anschließt] Kursachsen (fol. 73) differenzierter: FR (Zasius für Österreich) erklärt, das sie wol gefast mit einem bedencken, welchs den stedten vermelt werden konte etc., und solt an inen, das in sachen furgeschritten, kein mangel sein. Weil aber die kfl. rethe die dinge bis uf morgen zu fernerm bedencken und beratschlagunge einstellen wolten, liesen sie solchs auch geschehen.
a
 commissarien] Kursachsen (fol. 74) zusätzlich: Sonst wie Pfaltz.
b
 wurde] Kursachsen (fol. 74) zusätzlich: Wollen aber die hern davon reden, wie zu ratschlagung [zu] komen, und die ding wil uf ein ortt stellen, bis sie bevelch bekomen, sehen sie gern.
1
 Vgl. zur Begründung des beharrlichen Widerstands der kursächsischen Gesandten gegen die Übergabe einer geteilten Resolution deren Bericht an Kf. August vom 12. 10. 1556: Haben dies deshalb verfochten, 1) damit Kf. /28’/ nicht konte aufferlegt werden, als hetten sie [kfl. Gn.] es nit ernstlich und mit rechtem eiffer gemeint; zum andern darumb, ob wir doch der dreyer geistlichen churfursten gemuet in etwas vermercken mochten, das sie einigen lust zu diser enderung hetten; wie /29/ derhalben vil pfeltzische und wirtenbergische reden gegangen, man solte es anfangen, so wurden ihr viel der geistlichen sich wol ercleren. Und haben sonderlich gehoft, Meintz solte furschlagen, man solte solchen artickl aussetzen, nach empfangenen resolutionen mer darvon handlen und als dan mit den andern dem Reichs brauch nach referiren (HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 23–36’, hier 28’ f. Or. Vgl. Wolf, Geschichte, 34, Anm. 1). Bericht F. Kram an Kf. August vom 10. 10. 1556: Deutliche Stellungnahme zum Religionsfrieden und zur Verhandlungsbereitschaft bezüglich der HAA sei wichtig gewesen, da /54’/ man damit umbgangen, euer kfl. Gn. in den furdacht zubringenn, als hettenn sie zu der turckenhulff und der handlung dieses reichstags nicht fasst grossenn lust (HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 54–56’, hier 54 f. Or.).
c–
 Da ... pringe] Kursachsen (fol. 75) differenzierter: Das der richtigste weg were, der proposition nachzugehen und daruf die beratschlagung furzunemen, hette man vernomen. Und er were /75’/ daruf und uf dies unversehenlichen nicht abgefertigt. Und do man es mit ernst und treu meinet, einer den andern wil bleiben lassen; acht nicht, bei wege zu suchen, und were das der richtigste, christlich und ernstliche weg, das man stracks hindurch gehe und die neben wege nicht suche. Wer es nicht wahr, christlich und treulich meinet, den wurde Gott wol finden und ungestrafft nicht lassen. Darumb solt man es bruderlich, christlich und treulich meinen, einer den andern und auch die religion bleiben lassen etc.
d
 das] Kursachsen (fol. 75’) zusätzlich vor dem Folgenden: die freistellung man fallen liesse.
e–
 das ... mittel] Kursachsen (fol. 76) differenzierter [unter Bezugnahme auf das Mainzer Votum]: und er were nicht ein bei weg, sonder das recht mittell.
f
 befelch] Kurpfalz (fol. 279) zusätzlich: dass sie, falls die Freistellung nit zuvor erledigt, sich in kein andern puncten einzulassen.
g
 Sachsen] Kursachsen (fol. 78) zusätzlich: Votum Mainz [in Kurmainz nicht aufgezeichnet]: Wie zuvor. Wie ist die Relation FR vorzubringen? Beschluss entspricht folgendem Referat.
h
 referiert] Kurpfalz (fol. 280) differenzierter: Referat durch Mainzer Kanzler.
a
 Verlesung] Kursachsen (fol. 80’) differenzierter: Verlesung durch den Mainzer Kanzler.
1
 Zur Formulierung des Bedenkens der CA-Stände in der geteilten Resolution vgl. auch Nr. 356.
b–
 Hielten ... etc.] Kursachsen (fol. 81’) anders: Ob sie wol uf vilen reichstegen nicht gewesen, so wusten sie doch nicht, das dergleichen gebrauchlich hievor vorgelauffen und also referiert wurden. Deshalb wie in 1. Umfrage.
c
 werden] Kursachsen (fol. 82) zusätzlich: Votum Mainz [in Kurmainz nicht aufgezeichnet]: Wuste nicht, wie hiedurch einigem theil ein unglimpf konne zugemessen werden, were auch sein meinunge nicht gewesenn. Beharrt deshalb auf dem Konzept, das FR vorgebracht werden soll.
d–
 doch ... geben] Kursachsen (fol. 83) differenzierter: Nach der 1. Umfrage wird die Änderung gemäß dem Votum Sachsens gebilligt, aber Trier hat es nicht vor gutt geacht und daruber hart gestutzt. Deshalb 2. Umfrage, in der die Änderung nochmals mehrheitlich beschlossen wird.
e
 Getrennte Beratung] Kursachsen (fol. 84) zusätzlich und differenzierter: Kurfürstenrat. Umfrage. Trier betont nochmals, es seien hofliche wortt, und er nicht funde, das etwas bedencklichs oder nachteiligs darunder. Billigt aber die Streichung, falls die Mehrheit darauf beharrt. Köln: Ebenso. Pfalz beharrt auf der Streichung, ebenso Sachsen und im Anschluss daran Brandenburg, wenngleich jetzt mit dem Zusatz: doch indifferens. Mainz besteht nunmehr auf dem geänderten Konzept.
2
 Vgl. dazu die differenziertere Protokollierung in Nürnberg, fol. 56–58’ [Nr. 226].
3
 Vgl. dazu den Bericht von Zasius an Kardinal Otto von Augsburg vom 10. 10. 1556: Verlesung des Konz. vor den Gesandten der Reichsstädte. Dabei seyen die haillosen, närrischen, dollen leutt erst den confessionistischen im freistellung puncten zugefallen. Hievor, alls sy ir erste antwurtt geeben [!], kundt ich ir prudentiam und sagacitatem nicht genug extollieren, itzo aber mag ich ir stultitiam, imo dementiam nicht genug admirieren. Haben denn die ellenden leutt so gar die schuppen oder seind sy toll und unsinnig, dz sy nicht schmecken, greiffen und sehen, zu wz ende dz ding angefangen, wz darundter gesuecht und, so es den fürsten geratten, [...] dz sy die nechsten sein werden und muessen, sobald die stifft und bistumb zerrissen und verschluckt seyen, ja dz man iren auch nicht so lang zu warten, sonder wol so bald ains mitt dem anderen würdett stürzen wellen? Und sy sollen also unbesinnett und närrisch sein, dz sy ir aigen interitum dermassen helffen fürdern (StA Augsburg, Hst. Augsburg MüB Lit. 1111, unfol. Eigenhd. Or.; präs. o. O., 15. 10.).
4
 = bei der Erwähnung des Geistlichen Vorbehalts in der Resolution.
a
  Reichsrat] Kursachsen (fol. 86’) differenzierter: Zusammenkunft in der kfl. Ratsstube.
b
 ein bayerischer Rat] Kurpfalz (fol. 290) eindeutig: der Viztum zu Landshut, Zenger.
c
 erklären] Kursachsen (fol. 86’) differenzierter: Vortrag durch den Mainzer Kanzler.
1
 Vgl. die Verhandlungen zu den Anmahnungen der Kommissare am 17. 7., 18. 8., 25. 8., 1. 9. [Nrr. 58].
2
 Nr. 424.
1
 Vgl. dagegen Österreich B, fol. 426’ [Nr. 130]: 3 Uhr. Nürnberg, fol. 58’ f. [Nr. 227] wie Textvorlage.
2
 = Hans Zenger ( Lanzinner, Fürst, 159, 264).
3
 Nr. 425.
1
 Nr. 425.
2
  Ebf. Adolf III. von Schaumburg (geb. 1511, reg. seit 1546/47) war am 20. 9. 1556 verstorben ( NDB I, 83 f.). Sein Nachfolger (und Bruder), Ebf. Anton I. von Schaumburg, „ein konfessionell undurchsichtiger Geistlicher“, wurde am 26. 10. gewählt ( Schröer, Reformation II, 117). Er verstarb bereits am 18. 6. 1558 (ebd., 600, Anm. 206; Gatz, Bischöfe, 24 f.). Zum folgenden Streit im KR vgl. auch Wolf, Kurköln, 56; Aulinger, Bild, 325–327. Die Kölner Gesandten erschienen zu obiger Sitzung in trauer cleidern (Bericht der kursächsischen Deputierten an Kf. August vom 19. 10. 1556: HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 65–75’, hier 66’. Or.; präs. Dresden, 22. 10.). Zasius teilte Ferdinand I. bereits im Bericht vom 4. 10. 1556 mit, er habe die vertrauliche Nachricht vom Tod des Kf. am 20. 9. erhalten. Beim RT sei davon noch nichts bekannt, die Kurkölner Gesandten wüssten nur, dass der Kf. nach der schweren Erkrankung /175’/ wider beßer worden. Von der recidif aber noch auch von dem absterben wüsten sy nichtz. Zasius befürchtete aufgrund des Ablebens eine weitere Verzögerung der Verhandlungen (HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 174–176’, hier 175 f.; eigenhd. Nachschrift Zasius. Or.). Dies bestätigte sich spätestens am 12. 10., als der Kurpfälzer Deputierte Groenrodt Zasius mitteilte, die weltlichen Kff. würden noch die Übergabe der Ständeantwort zur Proposition [Nr. 424] zulassen, in der nächsten Sitzung die Kölner aber auf den Tod des Kf. /213’/ (ob sy den nitt wüsten) hinweisen und sie bis zur Neuwahl nicht am KR beteiligen. Die kgl. Kommissare erhofften deshalb im Bericht vom 13. 10. 1556 an Ferdinand I. eine sofortige Kölner Wahl, am besten die des Anton von Schaumburg. Sie empfahlen dem Kg. eine Beförderung der Wahl durch Otto von Neideck als Gesandten. Auch sollte er den neu gewählten Kf. veranlassen, die Kölner RT-Räte sofort zu bevollmächtigen (ebd., fol. 209–216’, hier 213’, 216. Or.). Der Kg. lehnte die Wahlgesandtschaft in der Weisung vom 21. 10. (Wien) ab, da sie zu spät käme (ebd., fol. 304–306’, hier 305’. Konz. Hd. Kirchschlager).
3
 Vgl. die Instruktion (Kop. ohne Unterzeichnung): Einleitung, Kap. 3.4 mit Anm. 131.
4
 = des Kölner.
5
 Beim RT 1555 wurden nach dem Tod des Kf. Sebastian von Heusenstamm am 18. 3. 1555 durchaus Einwände gegen das Sessionsrecht der Mainzer Gesandten als Vertretung des Domkapitels und gegen ihren Anspruch auf die Ausübung der Erzkanzlerrechte während der Sedisvakanz erhoben: Kursachsen bestand im KR am 29. 3. 1555 unter Protest (vgl. Anm. 7) darauf, während der Vakanz als Reichserzmarschall das Erzkanzleramt zu verwalten und den Vorsitz im KR zu führen. Die Kurpfälzer Verordneten forderten ebenfalls am 29. 3. die Einstellung der Beratungen während der Mainzer Sedisvakanz und nahmen anschließend bis 3. 4. 1555 zwar am KR teil, gaben aber konsequent kein Votum ab. Kursachsen hingegen lehnte trotz des Protests die Unterbrechung der Verhandlungen ab. Die Kurmainzer Gesandten argumentierten mit ihrer Legitimation auch durch das Domkapitel, das zudem die Instruktion approbiert habe (vgl. auch Anm.3 bei Nr. 26). Die Verhandlungen im KR wurden nach dem 29. 3. 1555 weitergeführt. Vgl. das Kurmainzer Protokoll: Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144, bes. fol. 133’–141 (S. 742–748); fol. 141’–151’ (S. 748–756 passim: anhaltende Verweigerung des Votums durch Kurpfalz). Vgl. daneben: Lanzinner, Rolle, 70, 75 f. (auch zu den politischen Motiven); Krause, Politik, 4; Decot, Religionsfrieden, 250; Aulinger, Bild, 323–325.
a
 verfertigt] Kurpfalz (fol. 292’) zusätzlich: und ir her verstorben, sei das dhumbcappitl in des hern fußstapffen getreten. Können sich deshalb nicht ausschließen lassen.
b
 diß zu erwegen] Kurpfalz (fol. 292’) deutlicher: des Reichs gerechtigkeit zuerhalten.
c
 andern sachen] Kurpfalz (fol. 293) differenzierter: in Sachen, so das Reich betreffen, wie da der fell vil.
6
 Gemeint: Die Gesandten hätten das Ableben des Kf. dem RT nicht mitgeteilt. Die Nachricht vom Ableben Kf. Sebastians war zuerst von den kursächsischen Verordneten am 28. 3. 1555 kolportiert worden, während die Mainzer behaupteten, davon keine Kenntnis zu haben. Am 3. 4. 1555 gaben sie bekannt, sie hätten am Vortag die Todesnachricht erhalten ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144 fol. 132’ f., 134 f., 139, 150; S. 741–743, 746, 755).
7
 Bezugnahme auf den Protest der kursächsischen Gesandten vom 29. 3. 1555 wegen der Wahrung der Rechte des Kf. als Reichserzmarschall während der Sedisvakanz eines Kf. von Mainz ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 322 S. 2852 f.).
8
 Die Wahl Kf. Daniel Brendels erfolgte am 18. 4. 1555 ( Krause, Politik, 4–7).
d
 procedieren] Kursachsen (fol. 91’) zusätzlich: Und weil sie sagen, das sie vom thumcapittel bevelch, so möge man sie wol dabei lassen. Do es aber die weg nicht haben solte, so were es wol befarlich.
9
 = auf dem RT 1555.
10
 Vgl. das oben zitierte Kurmainzer Protokoll in Anm. 5, 6.
11
  Kf. Johann III. von Metzenhausen verstarb am 22. 7. 1540 als Teilnehmer des Religionsgesprächs zu Hagenau ( BBKL  III, 164 f.) kurz vor dessen Abschluss am 28. 7. Seine Verordneten nahmen an der Beratung am 25. 7. 1540 nachweislich teil ( Ganzer/zur Mühlen, ADRG I, Nr. 128 S. 262–264), während sie für die Schlussverhandlungen nicht mehr nachzuweisen sind (ebd., Nrr. 129, 133, 134, 137 S. 264–275 passim).
12
 Vgl. differenzierter im Bericht der kursächsischen Gesandten vom 19. 10. 1556 (wie Anm. 2, hier fol. 69 f.): /69/ Man solte die personalia nicht also verstehen, als musten dieselbige alleweg durch die person des churfursten ausgericht werden. Dan es personalia hiessen, wan sie gleich durch substitutum expedirt wurden, do sie doch durch das capitel nicht mochten bestalt werden. Also weren iurisdictio in papa, item in- /69’/ feudatio ab ecclesia cathedrali etc. Gleicher gestalt masten sich auch die colnischen der personalien eins erwelten churfursten an, als der session und stimme eins churfursten im Reich. Das weren personalia, welche per substitutum, aber nicht sede vacante per capitulum möchten expedirt werden. Solchs auff ihre eigene recht, iura canonica gezogen.
e
 eingelassen] Kursachsen (fol. 92’) zusätzlich: Dan die session und stimm stunde nicht auf dem stiefft, sonder der person.
f
 unvergrifflich] Kursachsen (fol. 93) zusätzlich: Sachsen fordert abschließend eine Erklärung der Kölner Gesandten, ob das ertzstifft session und stime haben wolte oder nicht. Wollen dann dazu votieren.
a
 beratschlagung] Kurpfalz (fol. 295’) zusätzlich: dan dz cappitl eben so wol dz thun kond als ein bischoff.
1
 Bezugnahme auf die Mainzer Sedisvakanz während des RT 1555. Vgl. dazu (auch zur erwähnten Protokollierung) Anm.5, 6 bei Nr. 25.
2
 = Wahl Daniel Brendels am 18. 4. 1555.
3
 Die Mainzer Gesandten behaupteten am 29. 3. 1555, sie wüssten nichts vom Ableben des Kf., doch selbst wenn dies so wäre, hätten sie weiterhin das Sessionsrecht, da sie auch vom Domkapitel bevollmächtigt und da Mitglieder des Kapitels als Gesandte anwesend seien, /134/ also das die sachen uf eim dhumbcapittel mit beruhen. /135’/ [...] dan die sache stunde auf dem fal bei dem dhumbcapittel, welchs den ertzstift Meintz und was denselbigen bewidumbt, representirt. Daneben beriefen sie sich auf ähnliche Fälle in der Vergangenheit und auf die Ratifizierung der RT-Beschlüsse durch den künftigen Kf. (Mainzer Protokoll: Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144, fol. 134–135’; S. 742–744).
4
 Vgl. Anm.7 bei Nr. 25.
b–
 das ... ertzstiffts] Kursachsen (fol. 94’) deutlicher: do das thum capittel session und stime haben wolte.
5
 Bezugnahme wohl auf eine Mitteilung beim RT 1555 durch Marquard von Stein (1479–1559), Dompropst in Augsburg, Mainz und Bamberg (vgl. RAb 1555, Subskription: Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3150; zu von Stein knapp:  NDB XVI, 237).
c
 Pfalz] Kursachsen (fol. 96) zusätzlich vor dem Folgenden: Hören, dass Köln darauf besteht, als das ein thum capittel session und stime im Reiche haben wolte. Können dies nicht zulassen.
6
 Nr. 425.
7
 = die Kölner Gesandten.
8
 Die kgl. Kommissare von Helfenstein und Zasius hatten Ferdinand I. bereits im Bericht vom 16. 10. 1556 um Weisung wegen der erwarteten Wendung des KR an sie gebeten und ihn darauf hingewiesen, die Frage betreffe ihn nicht nur als röm. Kg., /255’/ sonnder auch alls ain mitt churfürsten von der cron Behaim her. Um weiteren Verhandlungsverzug zu vermeiden, regten sie an, als kgl. Kommissare die Kölner Gesandten aufzufordern, auf den Sitz namens des Kapitels zu verzichten und statt dessen /256/ nomine elegendi und auff desselben ratification unverpundtliche hanndlung zuzulassen. Die Kommissare befürchteten aber, dies bei den geistlichen Kff. nicht durchsetzen zu können (HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 255–258’, hier 255–256. Or.). Der Kg. ging in der Weisung vom 22. 10. 1556 (Wien) davon aus, der Streit werde infolge der baldigen Neuwahl ohne Zutun beigelegt werden. Nur falls die Kommissare um Intervention gebeten würden, sollten sie ihrem Vorschlag gemäß verfahren. Würde dieser abgelehnt, empfahl der Kg., dass die Kölner Gesandten /311’/ sich die klain zeit biß zu schierister peldister erwellung aines neuen ertzbischoffs zu Cölln der besuechung des churfursten rats ennteussert heten (ebd., fol. 311–312’, hier 311 f. Konz. Hd. Kirchschlager).
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 102) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Vgl. differenzierter im Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 19. 10. 1556: Da Köln sich über die vorherige Forderung hinaus auff ein neues mandat des thumbcapitels referirt und craft desselbigen procediren wolt, darauff konten wir uns nicht einlassen (HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 65–75’, hier 73. Or.; präs. Dresden, 22. 10.).
2
 = der künftige Ebf. und Kf.
b–
 in ... furfarn] Kursachsen (fol. 104’) deutlicher: dem capittel session und stim zuziehen wollen.
3
 Zum Beharren auf der Ablehnung der Session namens des Domkapitels vgl. die Begründung im Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 19. 10. 1556 (wie Anm. 1, hier fol. 74 f.): Ablehnung, da /74/ leichtlichen ein fall im Reich sich zutragen kont, darinnen dise ding der session /74’/ und stimme, den capiteln zugestatten, den weltlichen churfursten gantz nicht leidtlichen. Und achten auch, das dardurch ihnen zum teill die possession, so sie hiebevorn deren eyne, wie sie sich rhumen, gehabt, nicht wenig genichtigt.
4
 = weder.
5
 Die kgl. Kommissare hatten ihrerseits die Räte der geistlichen Kff. schon am 17. 10. (Samstag) aufgefordert, selbst Wege vorzuschlagen, um die Verhandlungen fortsetzen zu können. Deren Antwort an die Kommissare am 18. 10. entspricht obigem Mainzer Votum in der 1. Umfrage: Dass die Domkapitel sede vacante administrationem in temporalibus hetten und das alle regierung auf sie gefallen were. Zudem sei in der Vergangenheit, zuletzt 1555, in gleichen fellen kein eintrag beschehen (Notiz in Kurmainz, pag. 210). Am 20. 10. beriefen die Kommissare (von Helfenstein sowie die bayerischen Räte Haslang und Perbinger) die Gesandten der weltlichen Kff. zu sich und verwiesen darauf, es sei [wegen des Türkenkriegs] Gefahr im Verzug. Für die aus der Verhandlungsunterbrechung resultierenden Konsequenzen würden sie, die Gesandten, verantwortlich gemacht werden. Die Kommissare forderten, entweder die Teilnahme der Kölner am KR zu dulden oder ihnen vertraulich mitzuteilen, unter welchen Bedingungen dies möglich sei. Die Verordneten der weltlichen Kff. bestanden auf der Ablehnung, indem sie ihre Gegenargumente und die im KR dargelegten Angebote an die Kölner für die Teilnahme ausführten, die von diesen mit dem Beharren auf der Session für das Domkapitel zurückgewiesen worden seien. Demnach liege der Verzug an den Kölnern. Die Kommissare beließen es aufgrund dieser Information bei der Verhandlungsunterbrechung, wünschten zur Unterrichtung des Kgs. aber eine schriftliche Zusammenfassung der Vorgänge im KR. Dies wiederum lehnten die Gesandten der weltlichen Kff. /106’/ aus allerhanndt ursachen ab (Bericht F. Kram an Kf. August von Sachsen vom 27. 10. 1556: HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 105–109’, hier 105–106’. Or.; präs. Dresden, 30. 11.). Darlegung dieser Verhandlungen auch im Bericht der kgl. Kommissare an Ferdinand I. vom 20. 10. 1556 mit dem Fazit: Können derzeit nichts weiter tun, als die kgl. Resolution zur Kölner Session abwarten. Empfehlen dem Kg., in Köln zu veranlassen, dass der neue Kf. die RT-Verhandlungsvollmacht sofort noch vor der Amtseinführung ausstelle, da sonst bis zu deren Vorliegen noch 3 Wochen vergehen könnten (HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 265–274’, hier 266’–271’. Or.). Im Bericht vom 26. 10. 1556 betonten die kgl. Kommissare nochmals die Fruchtlosigkeit weiterer Vermittlungsbemühungen, da die Gesandten der weltlichen Kff. inzwischen explizite Befehle /316/ (deren ich, Zasy, ainen bey dem Nicodemo [F. Kram] originale geleesen) empfangen, nitt umb ain haar zuweichen (ebd., fol. 313–321’, hier 316 f. Or.).
1
 Die Kommissare (von Helfenstein und der bayerische Rat von Haslang) hatten am 25. 10. (Sonntag) die Verordneten der weltlichen Kff. zu sich berufen, um etwaige Einwände gegen die Einberufung des RR wegen der noch andauernden Differenzen um die Zulassung der Kölner Räte vorab zu klären. Die Gesandten überließen die Entscheidung den Kommissaren, um die Vorlage des wichtigen kgl. Schreibens zu ermöglichen, auf das diese hinwiesen (Protokollierung in Kurpfalz, fol. 303’–304’). Im Bericht der kgl. Kommissare an Ferdinand I. vom 26. 10. 1556 wird betont, dass die Zulassung der Kölner Deputierten nur /314/ quoad audiendum gestattet wurde (HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 313–321’, hier 313’–314’. Or.).
2
 Nr. 425.
3
 Nr. 448.
a
 Kanzler] Kursachsen (fol. 106a) zusätzlich: Replik Helfensteins: Erwartet, dass die Reichsstände die sachen irem erbieten nach fordern und in keinen fernern verzug stellen; wie er dan nochmals wegen kgl. Mt. anmahnung wolle gethan haben etc.
4
 Vgl. dazu eine Notiz in Kursachsenfol. 106e’: Die Mainzer Kanzlei hat ihn, den Protokollanten, gebeten, ihr seine schriftliche Aufzeichnung von Protest und Gegenprotest zu übergeben. Welches ich [Ulmann] den hern rethen angezeicht. Druf mir bevolen, mich darvur zuhuten und solchs keins wegs zuthun, dan ein naupen [Tücke ( Grimm XIII, 474)] darhinder. Derwegen ichs underlassen. Eine wohl bereits für die Übergabe vorbereitete Abschrift des entsprechenden Protokollauszugs von Hd. Ulmann ist an dieser Stelle in Kursachsen (fol. 106c–106e) eingelegt. Eine anderweitige schriftliche Fassung des Protests konnte nicht aufgefunden werden.
1
 Vgl. Notiz in Kurmainz, pag. 215: Die Kölner Gesandten übergeben am 18. 11. die Vollmacht des [am 26. 10.] neu gewählten Kf. der Mainzer Kanzlei. Daraufhin Ansage in KR für folgenden Tag. Die kursächsischen Deputierten kannten aus einer Mitteilung Kf. Daniels von Mainz an seine RT-Räte das Ergebnis der Kölner Neuwahl bereits am 9. 11. Die Kölner Gesandten wollten zu diesem Zeitpunkt noch darumb nichts wissen; welchs auch woll sein mag (Bericht der kursächsischen Deputierten an Kf. August vom 9. 11. 1556: HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 156–161’, hier 156. Or.; präs. Dresden, 21. 11.). Vgl. Bericht der Mainzer Verordneten an Kf. Daniel vom 9. 11.: Entnehmen der Weisung des Kf. vom 1. 11. die Kölner Neuwahl am 26. 10. Diese ist bisher in Regensburg noch nit lautbar gewesen, auch geben die Kölner Gesandten vor, nichts davon zu wissen. Kennen die Ursachen dafür nicht und erwarten weitere Verhandlungsverzögerung (HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 192 f., hier 192. Konz. Hd. Bagen). Hingegen berichteten die kgl. Kommissare von Waldburg und Zasius ebenfalls am 9. 11. an Ferdinand I., der Streit um die Kölner Session sei mit der Neuwahl des Kf. bereits erledigt. /38/ Aber biß auff dise stund ist noch der neu gewallt nicht ankomen. Yedoch gewarten die cöllnischen desselben stunttlich. Dies lasse darauf hoffen, dass die Verhandlungen nunmehr, 18 Wochen nach der Eröffnung, aufgenommen werden (HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 38–40, hier 38 f. Konz. Hd. Zasius). Aufgrund der weiterhin ausbleibenden Vollmacht wurden die Kölner Räte am 15. 11. vor den kgl. Kommissar von Helfenstein berufen, da mehrere Gesandte im FR wegen des langen Verzugs mercklichen verdruß unnd unwillen geäußert hatten. Die Kölner erklärten, die Vollmacht werde in spätestens 4–5 Tagen vorliegen (Bericht von Helfenstein, von Waldburg und Zasius an Ferdinand I. vom 15. 11. 1556: Ebd., fol. 47–50’, hier 47 f. Or.). Unmittelbar nach der Ankunft des Kölner Boten mit der Vollmacht am 18. 11. forderte Zasius die Mainzer Kanzlei auf, in den KR ansagen zu lassen (Bericht Zasius an Ferdinand I. vom 19. 11. 1556: Ebd., fol. 60–64’, hier 60. Or.).
2
 Nr. 425.
3
 Nr. 448.
4
  Kurmainz, pag. 182 [Nr. 25].
5
 Hier erstmals vertreten durch Eberhard von der Tann (Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 21. 11. 1556: HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 184–198’, hier 184’. Or.; präs. Dresden, 25. 11.). Zu den Voten der weltlichen Kff. vgl. die Beratung der CA-Stände am 13. 11.: Kurpfalz C, fol. 158–163 [Nr. 359].
6
 Vgl. die Formulierung laut Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 185): in keine beratschlagung, vil weniger in einen endtlichen beschlus dises reichstags. Zu den Weisungen Kf. Ottheinrichs vgl. Anm.2 bei Nr. 358.
7
 Zasius hatte bereits am 11. 10. 1556 von seinem Geheiminformanten „Nicodemus“, dem kursächsischen Gesandten Kram, erfahren, dass nach der Antwort der Reichsstände auf die Proposition Kursachsen und Kurbrandenburg ohne Abwarten der kgl. Erklärung zur Freistellung die Hauptverhandlungen aufnehmen würden, während Kurpfalz dies weiterhin ablehnen werde. Zasius und von Helfenstein empfahlen dem Kg. deshalb, seinerseits die Belehnung Kf. Ottheinrichs zu verzögern, bis man sehe, ob Kurpfalz auf der Verweigerung beharre. In diesem Fall könnte den Verordneten des Kf., die um die Belehnung anhielten, entsprechend /213/ zugesprochen werden (Bericht an Ferdinand I. vom 13. 10. 1556: HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 209–216’, hier 212’ f. Or. Vgl. Bundschuh, Religionsgespräch, 157 f. mit Anm. 121).
8
 = Mainzer Kanzler.
9
 Gemeint: Auf die Debatte um den Geistlichen Vorbehalt.
10
 Vgl. deutlicher den Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 186): Die Bitte der geistlichen Kff., sich ihnen anzuschließen, ist kein Votum zur Resolution des Kgs., da diese die Verhandlungen zur Freistellung bis zu dessen Ankunft zurückstellt, während die geistlichen Kff. und die katholischen Stände im FR fordern, sie gentzlich fallen zu lassen. Grundlage der jetzigen Beratung sollte aber die Resolution des Kgs. sein.
a–
 den ... beruhen] Kursachsen (fol. 111) anders: so were es doch dahin zuverstehen, das kgl. Mt. ir die replic [der kgl. Kommissare] gefallen lassen.
b–
 und ... churfursten] Kursachsen (fol. 111) abweichend: Geistliche Kff. wollen entsprechend der kgl. Erklärung die Freistellung zurückstellen und die Verhandlungen aufnehmen. Ir gnst. herr /111’/ helt vor ein unfruchtbar ding, vor erledigung dis puncts in sachen zuverfaren. Konnen auch nicht finden, wie Sachssen, das sich die antwort [des Kgs.] allenthalben mit dem merern der geistlichen churfursten und fursten thette vergleichen, sonder diversa weren.
11
 Vgl. auch Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 186’ f.): Kurpfalz konstatiert nicht nur einen Unterschied zwischen der Resolution des Kgs. und den katholischen Ständen insgesamt, sondern auch abweichende Erklärungen der geistlichen Kff. und der katholischen Stände im FR: Letztere haben bewilligt, Weisungen zur Freistellung beizubringen, während die geistlichen Kff. strikt darauf beharren, sie gänzlich fallen zu lassen.
12
 Begründung des Votums gegenüber Kf. August im Bericht vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 187’): Wiederholtes Drängen auf Erklärung der geistlichen Kff., 1) damit sie, die Kursächsischen, dem Kurpfälzer Votum, sich in nichts einzulassen, nicht expresse anhingen, doch gleichwol als balde ex abrupto in reten das erbieten nicht theten, cum conditione zu procediren. 2) Um so vielleicht zu erfahren, ob die geistlichen Kff. eynige lust zu solcher handlung hetten; und das es der von der Than so wol als die andern von inen anhoren und vernemen mocht. 3) Um so im Hinblick auf die internen Debatten der CA-Stände die Instruktionen der geistlichen Kff. auszuforschen.
13
 Geteilte Antwort der Reichsstände: Nr. 424.
c–
 were ... furpracht] Kurpfalz (fol. 310) differenzierter: sei man anderer gestalt nit vorgangen, dan wie den commissarien das bedencken ubergeben, und haltens also vor einig.
14
 Die kgl. Kommissare befürchteten im Bericht vom 15. 11., es werde vor der persönlichen Ankunft des Kgs. zu keinen tragfähigen Verhandlungen kommen: Sie hatten vom Gesandten eines geistlichen Kf. geheim erfahren, diese würden sich zur Freistellung auf nichts einlassen und auch verweigern, Weisungen anzufordern, da sie vom Kg. nicht proponiert worden sei und auf RTT allein Ks. oder Kg. /48/ zu proponieren gebüren möchte, sy auch mit nichten schuldig wären, ainiche andere sachen, so ausser der ordenlichen proposition fürbracht, inn hanndlung zu ziechen, zu consultieren oder hinnder sich zupringen, cum par in parem non habeat imperium (wie Anm. 1, hier fol. 47 f.). Deutlicher wurde Zasius in dem nur von ihm verfassten Bericht an den Kg. vom 19. 11. (wie Anm. 1, hier fol. 60’): Da die Verhandlungen nach dem Vorliegen der neuen Kölner RT-Vollmacht jetzt aufgenommen werden müssen, werde sich zeigen, was der eigentliche Hintergrund der Verzögerung war. Er vermutete, man wollte damit vorrangig die Türkenhilfe /60’/ fürsätzlich auffziechen, euer Mt. mitt derselben zu disem mal eludieren unnd allain, was auff ain künftig jar fürzunemen, berathschlagen. [...] Unnd nun ye lenger, ye mehr besorg, eben der wurm lig unnder disem kreuttlin verborgenn, unnd die gaistlichen churfürsten seyen so wol alls yemand annderer solchem geschwinden fürnemen anhengig.
15
 Gemäß Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 188’) fügte von der Tann abschließend an, die Freistellung muste fur allen andern sachen beratschlagt und erledigt werden. Dies veranlasste sie, die kursächsischen Räte, in ihrem Votum die Bereitschaft zur bedingten Verhandlungsaufnahme vorzubringen, auf das wir durch Pfaltzen nicht zu weit nein [!] gefurt und ihme als dan anhangen musten.
16
 Im Bericht der kursächsischen Gesandten vom 21. 11. 1556 (wie Anm. 5, hier fol. 189) zusätzlich: Gehen aufgrund dieses Angebots davon aus, dass die Gesandten der geistlichen Kff. bald Weisungen zur Freistellung beibringen. Sollten sie später bei den Verhandlungen mit dem Kg. fehlende Weisung vorgeben, so hätten nicht die weltlichen, sondern sie, die Gesandten der geistlichen Kff., das Scheitern des RT zu verantworten.
d–
 doch ... werden] Kursachsen (fol. 114) deutlicher: das diser punct [Freistellung] eingestelt und in den andern sachen /114’/ unverbundlichen und unschließlichen furzugehen; doch nicht der meinung, die freistellung gentzlich fallen zulassen, sondern das eins mit dem andern gentzlichen abgehandelt, zu gleichen und einhelligen beschluß und abschidt gebracht werde.
a–
 Einigung ... Vortag] Kursachsen (fol. 117) [und Kurpfalz (fol. 313’ f.)] differenzierter: Mainzer Kanzler verliest das vom ihm verfasste Konzept für den Vortrag vor FR. /117–118’/ 2 Umfragen. Billigung mit leichten Korrekturen der weltlichen Kff. an der sie betreffenden Passage.
b
  KR referiert] Kurpfalz (fol. 314) differenzierter: Referat durch Mainzer Kanzler.
1
 Aufgrund der vorausgehenden schriftlichen Vorlage im KR stimmt die Aufzeichnung des nachfolgenden Referats vor FR in Kurmainz, Kursachsen und Kurpfalz wörtlich überein.
2
 Nr. 425.
3
 Nr. 448.
4
 Nr. 424.
c
  FR] Kursachsen (fol. 121) differenzierter: Vortrag durch Zasius (Österreich).
5
 Beratungen im FR am 16./17. 10.: Österreich B, fol. 430–437’ [Nrr. 131, 132].
6
 Vgl. deutlicher im Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 21. 11. 1556: Falls die geistlichen Kff. auf der strikten Ablehnung beharren, so wurde es ein zerruttung des gantzen reichstags und aller handlung sein (HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 184–198’, hier 193. Or.; präs. Dresden, 25. 11.).
7
 Vgl. dazu die Begründung der kursächsischen Gesandten gegenüber Kf. August im Bericht vom 21. 11. (wie Anm. 6, hier fol. 193): Haben so votiert, da mit dem Kurpfälzer Votum abermals alle vorgehende disputation widerumb erregt und der proces auffgehalten, ein laberinth daraus werden und doch daneben dise disputation von den bevelichen keinen oder gantz geringen effect haben wurde.
d
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 123’) differenzierter: 2 Uhr.
8
 Nr. 450.
9
 = die Reichsstädte.
1
 Die Duplik entspricht weitgehend der Resolution des KR vom 20. 11.: Kurmainz, pag. 235–239 [Nr. 30].
2
 Passauer Vertrag, § 7: Vorbereitung der Religionsvergleichung auf dem künftigen RT in einem interkurialen, paritätisch besetzten Ausschuss ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 3 S. 127). RAb 1555, § 140: Prorogation des Religionsvergleichs an den künftigen RT, dort Verhandlungen nach Maßgabe des Passauer Vertrags (ebd., Nr. 390 S. 3148).
3
  Art. 12. des Religionsfriedens im RAb 1555, § 25 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3112).
4
  Kf. Anton I. von Schaumburg, Bruder und Nachfolger des verstorbenen Kf. Adolf III.
5
 Die Voten dieser und der folgenden Umfragen sind in Kurmainz nur unvollständig aufgezeichnet. Bessere Protokollierung in Kursachsen, fol. 131–133, und Kurpfalz, fol. 323–324. Zu obigem Beschluss vgl. Decot, Religionsgespräch, 230.
a
 werden] Kursachsen (fol. 131) zusätzlich zur Begründung: dan es sonst abermals mocht hangen bleiben.
b
 Pfalz] Kursachsen (fol. 131 f.) zusätzlich: Zuvor stimmen auch Trier und Köln der Terminfestsetzung zu.
c
 beraten] Kursachsen (fol. 131’) zusätzlich: Erachten, dass es an deme nicht gelegen sein, wievil person zuordenen, sonder an deme, das die abgesandten mit genugsamen bevelich versehen, und do etwas wurde furlauffen, darinne bevelich nottig, das man sich dessen erhole.
6
 Vgl. die diesbezüglichen Berichte der Mainzer Gesandten an Kf. Daniel in Anm.11 bei Nr. 319.
d
 Verlesung] Kursachsen (fol. 133’) differenzierter: Mainzer Kanzler und ein Kurpfälzer Delegierter verlesen das Konzept im FR.
7
 Vgl. die Ausfertigung der Duplik [Nr. 426].
8
 Vgl. Nrr. 511, 512.
9
 Nr. 513. Vermerk im Mainzer Protokoll: Aufgrund der schriftlichen Vorlage wird auf die Aufzeichnung des mündlichen Vortrags verzichtet.
10
 Vermerk im Mainzer Protokoll: Die schriftliche Vorlage in der Kanzlei erfolgte am 24. 11.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 134’) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Nr. 426.
b
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 134’) differenzierter: 3 Uhr.
2
 Datum in der Textvorlage verschrieben: Mercurii, XXV. Novembris post meridiem. Der Nachmittag des 25. 11. wird (an richtiger Stelle) nochmals protokolliert [Nr. 33], auch bezieht sich die anfangs angesprochene, ‚gestrige‘ Beschlussfassung eindeutig auf den 23. 11. Korrekte Datierung in Kursachsen (fol. 134’) und Kurpfalz (fol. 326’).
c
  KR referiert] Kurpfalz (fol. 326’) differenzierter: Referat durch Mainzer Kanzler.
d
  FR] Kursachsen (fol. 135’) differenzierter: Vortrag durch Zasius (Österreich).
a
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 137) differenzierter: 3 Uhr.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 137’) differenzierter: 8 Uhr.
b
 ein bayerischer Rat] Kurpfalz (fol. 328’) eindeutig: [Heinrich] von Haslang.
1
 Nr. 426.
2
 Ferdinand I. hatte seine Kommissare am 9. 8. 1556 (Wien) anhand der Schreiben Hg. Heinrichs von Braunschweig und einer Werbung des Gesandten des Landmeisters in Livland [Sieberg] über den Konflikt unterrichtet und sie zu einem Gutachten sowie zur Überlegung aufgefordert, ob und wie dies den Reichsständen vorgebracht werden sollte (HStA München, KÄA 3176, fol. 35–36’. Kop.). Die Kommissare von Waldburg und Zasius antworteten am 19. 8. 1556: Das Vorbringen vor den Ständen hat sich mit der Eingabe Kurbrandenburgs [Nr. 511] erledigt. Gutachterlich empfahlen sie, Kg. möge sich unparteiisch verhalten und eine unverfängliche Erklärung an die Reichsstände richten, damit die Türkenhilfe nicht behindert werde. Sie erläuterten dazu: Der Krieg werde vom Landmeister in Livland nicht gegen einen Reichsstand geführt, da der Ebf. von Riga dem Landmeister in weltlichen Belangen unterworfen sei und dieser selbst die Superiorität des Reichs nur in Landfriedenssachen anerkenne. Der Hg. von Preußen, eine der Kriegsparteien, habe sich vom Reich getrennt. Würde Kg. mit Mandaten eingreifen, beträfen diese nur den Landmeister und nicht die preußische Expedition gegen den Orden. Empfehlen 3 mögliche Wege: 1) Kg. kann eine Stellungnahme der Stände zur Beilegung des Konflikts anfordern. 2) Kg. kann den Ständen eine Mission ihrerseits zur Friedensvermittlung empfehlen, unterstützt von seinen Deputierten und von Gesandtschaften der Kgg. von Polen und Dänemark. 3) Kg. kann die Stellungnahme der Stände anfordern und dem das eigene Bedenken als Empfehlung beigeben (ebd., fol. 45–52’, hier 48–51’. Kop.). Nachdem Kg. in der Weisung vom 26. 9. [nicht überliefert] die Livlandfrage an die Stände gewiesen hatte, reagierte der Kurbrandenburger Verordnete Zoch gegenüber Zasius mit /192/ excandescentia und sehr aufgebracht wegen des geringen Einsatzes für das Haus Brandenburg mit der Forderung, Kg. solle ohne Mitwirkung des RT als das haubbt unnd inn crafft tragenden röm. khüniglichen ambbts eingreifen oder zumindest die Gesandten am RT zur sofortigen Beratung veranlassen. Die Kommissare baten deshalb im Bericht vom 8. 10. 1556, Ferdinand möge sie zu einem ihrer Vorschläge anweisen, um gegenüber Brandenburg die kgl. Initiative unter Beweis zu stellen (HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 192–195’. Or.). Der Kg. forderte in der Weisung vom 21. 10. (Wien) zunächst eine Resolution der Reichsstände. Falls sie für eine Friedensgesandtschaft votierten, sollten die Kommissare dies unterstützen, die fragliche Reichszugehörigkeit aber nicht ansprechen, da der Ebf. von Riga und der Landmeister zweifelsfrei Reichsstände seien (ebd., fol. 304–306’. Konz. Hd. Kirchschlager). Den unmittelbaren Anlass für obigen Vortrag der Kommissare bildete eine Vorsprache erneut Zochs am 24. 11., in der er darum bat, die Reichsstände unverzüglich einzubinden, da Gefahr im Verzug sei (Bericht der kgl. Kommissare an Ferdinand I. vom 26. 11. 1556: Ebd., RK RTA 38, fol. 112–119’, hier 112’ f. Or.).
3
 Vgl. Anm.14 bei Nr. 43.
4
 Nrr. 511513. Vgl. dazu eine Notiz in Kurmainz, pag. 277: Während der Beratung der Antwort an die Kommissare teilt FR mit, dass die Gesandten Pommerns anbieten, einen Bericht zur Lage in Livland vorzulegen. Beschluss: Der Bericht [Nr. 514] soll bei Gelegenheit angehört werden.
c
 mitteilen] Kursachsen (fol. 139) zusätzlich: Kurfürstenrat. Mainz proponiert: Fortsetzung der gestrigen Beratung? /139 f./ Umfrage. Beschluss: Aufschub bis zum Nachmittag, 3 Uhr.
d
 religion] Kurpfalz (fol. 331) zusätzlich: dan Coln, Wormbs [!], Speir [!], Dinckelsphuel, Schwebischwerd der alten religion seien.
5
 Vgl. Anm.3 bei Nr. 11. Zum Präjudizvorbehalt bei der Ausschussbildung 1556/57 auch Schulze, Reich, 128.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 144) differenzierter: 8 Uhr.
b
  KR referiert] Kurpfalz (fol. 332’) differenzierter: Referat durch Mainzer Kanzler.
c
 Personen] Kurpfalz (fol. 332’) zusätzlich: Falls ein deputierter F. dem verordneten Rat einen oder mehrere Beistände zuordnet, haben diese nur eine gemeinsame Stimme.
1
 Vgl. Anm.3 bei Nr. 11.
2
 Nr. 451.
3
 Vgl. Anm.6 bei Nr. 242.
4
 Gemeint: Bis die katholischen Städte die angeforderte Person schicken, soll deren Stelle ein katholischer Rat aus KR oder FR vertreten.
d
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 147) differenzierter: 3 Uhr.
e
 vertretten] Kursachsen (fol. 149’) zusätzlich: da es hievor nit breuchlichen gewesen.
f
 erscheinen] Kurpfalz (fol. 336’) zusätzlich: Es entspricht dem Herkommen, wo man proponirt, das alßdan die sachen umb 2 oder mer ungehorsamen willen nit einzustellen.
g
 lassen] Kurpfalz (fol. 336’) zusätzlich: Zudem heten sie auch befelch, die stet in keiner handlung, sonderlich der religion, nit außzuschließen. Da die CA-Städte zur Abordnung eines Rates in den Ausschuss bereit sind, kann man sie nicht ausschließen.
h
 zall] Kurpfalz (fol. 336’ f.) zusätzlich: Ergänzung des Ausschusses nicht als direkte Vertretung der katholischen Städte durch einen Stand des FR, sondern mit der Abordnung eines zusätzlichen katholischen F. /337/ vor sich. Dan es hindert die verordnung nit, und ist hievor mer breuchig gewesen, von den steten nur ein person geordnet.
i
 procedieren] Kursachsen (fol. 151) zusätzlich: Das man aber solt under des innehalten, bis die stedt gefast, wie Meintz angezogen, das achten sie nicht [zu] thun sein, dan die stedte hetten keine stimme im Reich.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 154) differenzierter: 8 Uhr.
1
 = die protestantischen Städte.
b–
 Also ... zehtun] Kurpfalz (fol. 339’) deutlicher: Also dz man andern kein maß geben kond, wen sie ordnen, da allein die anzal beder religion gleich ist.
c
 außgeschlossen] Kursachsen (fol. 156) zusätzlich: selbst wenn eine person der stedte wegen geordent.
d
 außschliessen] Kursachsen (fol. 156’) zusätzlich: Passauer Vertrag gehe dahin, das jeder standt ordene, und nicht aus andern stenden andere stendt [korr. aus: stedt] verordnung thun.
e
 stelten] Kurpfalz (fol. 341) zusätzlich: so die abwesend stat vertrete.
2
 = eine der katholischen Reichsstädte.
f
  FR] Kursachsen (fol. 160) differenzierter: Vortrag durch Zasius (Österreich).
g
 rathe] Kurpfalz (fol. 343’) zusätzlich: Abgesehen davon were es dem passauischen vertrag zugegen.
h
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 161) differenzierter: 2 Uhr.
i
 proponiert] Kursachsen (fol. 161) zusätzlich vor dem Folgenden: Die niederösterreichischen Gesandten bitten um Audienz. Umfrage. Beschluss: Anhörung am nächsten Dienstag.
3
 Sekretär Michael Bruckner.
4
 Nr. 513.
j
  KR referiert] Kursachsen (fol. 163’) differenzierter: Vortrag durch Mainz.
k
  FR] Kursachsen (fol. 164’) differenzierter: Vortrag durch Zasius (Österreich).
5
 Vgl. Anm.6 bei Nr. 242.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 166) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Die Liste ist dem Bericht des Speyerer Gesandten W. Arzt an Bf. Rudolf vom 5. 12. 1556 entnommen: GLA Karlsruhe, Abt. 78 Nr. 2222, fol. 239–242’, hier 242. Or.; präs. Udenheim, 14. 12.
2
 Gemäß Bericht des Speyerer Gesandten Arzt vom 5. 12. (wie Anm. 1) war neben Erasmus von Windischgrätz (vgl. oben) nur Georg von Perkheim anwesend.
3
 Nr. 485.
4
 Nr. 514.
b
 Komtur zu Riga] Kursachsen (fol. 167) abweichend: der lifflendische secretarius [Michael Bruckner]. Kurpfalz (fol. 347) wie Textvorlage.
5
 Georg Sieberg zu Wischlingen, Hauskomtur des Deutschen Ordens in Livland zu Riga.
6
 Nr. 513. Vgl. auch die Anfrage vom 28. 11., die im KR abgelehnt wurde: Kurmainz, pag. 315 f. [Nr. 36].
7
 Folgt man dem Bericht des Mecklenburger Deputierten K. Drachstedt an Hg. Johann Albrecht vom 23. 12. 1556, wurde die Übergabe an die Ordensgesandten von deß Reiches cantzlern zunächst verweigert. Erst durch ungesthums interpellieren und ahnregen habe Sieberg dies doch noch erreicht (LHA Schwerin, RTA I SchwR 50 Fasz. 3, fol. 66–73’, hier 66. Or.).
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 167’) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Paginierungsfehler: Die Zählung von späterer Hand überspringt pag. 326, 327.
2
 Mündliches Referat am 28. 11.: Kurmainz, pag. 321 [Nr. 36].
b
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 168’) differenzierter: 3 Uhr.
3
 = die Städte der ‚alten‘ Religion.
4
 Nr. 515.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 171’) differenzierter: 8 Uhr.
b
  FR] Kursachsen (fol. 173) differenzierter: Vortrag durch Österreich.
1
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 452.
2
 In der Textvorlage verschrieben: 12. Novembris.
3
 Vgl. Nrr. 424, 425, 448, 426.
4
 Nr. 452.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 175’) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Vgl. Nrr. 511515.
2
 Vgl. Nrr. 483485.
3
 Vgl. die diesbezügliche Korrespondenz mit Kf. Daniel in Anm.11 bei Nr. 319.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 178) differenzierter: 8 Uhr.
b
 dingstags, den 8. Decembris] Kurpfalz (fol. 355’) abweichend und korrekt: konfftigs mitwochs.
1
 ‚Übermorgen‘ entspricht Mittwoch, 9. 12. Vgl. Anm. b sowie Österreich B, fol. 477’: mittich, den 9. Decembris.
c
  SR] Kursachsen (fol. 180) zusätzlich: SR schließt sich an.
2
 Noch vor den nachfolgend aufgelisteten Ff. empfingen zunächst die kgl. Kommissare Wilhelm Truchsess von Waldburg und Zasius sowie für die niederösterreichischen Gesandten Erasmus von Windischgrätz den Kg., indem sie ihm noch verrer entgegen geritten unnd ierer Mt. im veldt erwart; denen ier Mt. die handt gepotten, gleiches falß ertzhertzog Carolus (Protokoll der niederösterreichischen Gesandten: SBB PK Berlin, Ms. germ. quart. 1196, hier fol. 78’).
3
 Vgl. auch den Bericht des Mecklenburger Deputierten Drachstedt an Hg. Johann Albrecht vom 23. 12. 1556: Ankunft Kg. Ferdinands und Ehg. Karls am 7. 12. um 4 Uhr nachmittags mit ca. 500–600 Pferden. Empfang durch die Reichsstände, geführt von Hg. Albrecht von Bayern, mit nicht mehr als 500 Pferden. Insgesamt waren am Einzug mehr als 1000 Pferde beteiligt (LHA Schwerin, RTA I SchwR 50 Fasz. 3, fol. 66–73’, hier 69. Or.). Dagegen ist der Kg. gemäß Bericht des Straßburger Syndikus Hermann an Meister und Rat vom 11. 12. 1556 mit 200 [!] Pferden /97/ unnd mit sollichen solemniteten und zierlicheiten, wie sich das einem röm. konig gebürt, eingeritten, dergleichen hievor nit vil von ime gesehen worden (AVCU Strasbourg, AA 622, fol. 97–99’, hier 97. Or.). Vgl. auch den späteren Bericht des Straßburger Gesandten L. Gremp an den Rat der 13 vom 20. 1. 1557 zu einem Bankett des Kgs. am 19. 1. für die am RT anwesenden Ff. und Gff.: /41/ Es hatt auch ir Mt. ein solich stattlich hoffgesind bey /41’/ ir, das dergleichen weder bey irer Mt. noch auch der ksl. Mt. nie bald gesehen worden sein soll (ebd., AA 620, fol. 41–41’. Or.; präs. 31. 1.).
4
 = Bf. von Augsburg.
5
 Gemeint: Die genannten Kff. waren nicht persönlich anwesend, sondern wurden von ihren Räten vertreten.
6
 = das Predigerkloster (Dominikanerkloster) mit umliegenden Häusern.
1
 Vgl. folgenden Vortrag und die mündliche Antwort der Reichsstände (inhaltliche, aber keine wörtliche Übereinstimmung) als eigenständiges Aktenstück: StadtA Augsburg, RTA 13, unfol. (Kop.).
2
 Vgl. dazu die Vorträge der kgl. Kommissare am 10. 6. und 7. 7. 1556 [Nrr. 500, 501].
3
 Vgl. Anm.19 bei Nr. 1.
4
 Vgl. Anm.13 und 15 bei Nr. 1.
a
 gegenweher] Kursachsen (fol. 180’) zusätzlich: durch Ehg. Ferdinand, den Sohn des Kgs. [Vgl. Anm.3 bei Nr. 8.]
5
 Von Hg. Albrecht von Bayern sind als RT-Kommissar nur vereinzelt Berichte an Kg. Ferdinand überliefert (z.B. Regensburg, 14. 7. 1556, zur RT-Eröffnung: HStA München, KÄA 3177, fol. 33–34’. Kop.), da er Regensburg im Anschluss an die Proposition ja wieder verließ. Hauptinformationsquelle des Kgs. waren die zahlreichen Berichte seiner eigenen Kommissare von Helfenstein, von Waldburg und Zasius (HHStA Wien, RK RTA 36, 37, 38 passim), die daneben auch den Hg. von Bayern über das Geschehen am RT unterrichteten.
6
 Vgl. Anm.3 bei Nr. 501.
7
 Vgl. zuletzt die vagen Aussagen am 7. 12.: Kurmainz, pag. 350–352 [Nr. 41].
8
 Differenzierter im Protokoll der niederösterreichischen Gesandten: Gleichlautende Nachrichten aus Ungarn, Neapel, Konstantinopel, Italien und Venedig (SBB PK Berlin, Ms. germ. quart. 1196, hier fol. 80’).
9
 Laut den Meldungen des habsburgischen Geheimagenten Michael Černovič aus Konstantinopel war dort am 4. 9. 1556 der Krieg gegen Ferdinand I. ausgerufen worden; für das Frühjahr 1557 werde ein großer Feldzug unter der persönlichen Führung des Sultans nach Ungarn geplant (Bericht Černovič vom 17. 9. 1556: Žontar, Černovič, 174). Erst Ende April 1557 erreichte den Kg. die Nachricht, dass der Feldzug unterbleiben werde ( Laubach, Ferdinand I., 638).
10
 = Feind.
b
 furdern] Kursachsen (fol. 183’) zusätzlich: Anschließend bestätigt Kg. Ferdinand in persönlicher Rede den Vortrag. Do auch ire Mt. nicht bei der stedt blieben oder gewesen, so were daruf standen, das ein grosser schade erfolgt. Und ire Mt. hatt derselben sohn Ferdinanden ins feldt dem feindt entgegen ziehen lassen und also mehr ditzmal gewonnen dan verlohren. Dan es nicht on, es weren etliche stedt und flecke ausgebrandt und vorterbt, die dem turcken zugestanden und under seinem tiranischen gewaldt gewesen. Und weil in warhait die eusserste nott vorhanden, so begert ire Mt., wan wolte solchs bedencken, die sache nicht verziehen, sondern mit allem ernst und vleiß befordern. /184/ Ire Mt. welle thun als der vater des geliebten vaterlands deutscher nation, leib und gut zusetzen; mit ferner rede, man wolle nicht allain betrachten, das solichs nicht allain irer Mt., sondern der gantzen deutschen nation notturfft were etc. [Zusätzlich im kursächsischen Bericht vom 14. 12.: Und seint ihrer Mt. in disen reden fast die augen ubergangen (HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 260–271’, hier 261. Or.; präs. Dresden, 18. 12. Vgl.  Kurze, Kurfürst, 100, Anm. 34; Laubach, Ferdinand I., 167). Vgl. auch Bericht des Mecklenburger Gesandten Drachstedt an Hg. Johann Albrecht vom 23. 12. 1556: Kg. hat diese Rede cum magno affectu gethan (LHA Schwerin, RTA I SchwR 50 Fasz. 3, fol. 66–73’, hier 70. Or.).]
11
 Vgl. Nr. 424.
12
 Vgl. Nr. 426.
13
 Vgl. Nr. 452.
14
 Gemeint: Gleichzeitige und tägliche Parallelberatung der Religionsfrage im Ausschuss und der Türkenhilfe in den Kurien, also Ablehnung der von den Reichsständen beschlossenen, täglich wechselnden Verhandlungen entweder im Ausschuss oder in den Kurien.
1
 Kurmainzer Protokoll des Religionsausschusses: Kurmainz A.
a
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 185) differenzierter: 2 Uhr.
2
 Vgl. die bisherigen Eingaben: Nr. 511515 (mit Anm. zur Entwicklung des Konflikts).
b
 abzustellen] Kurpfalz A (fol. 594) zusätzlich: nämlich durch eine Gesandtschaft von Kg. und Reich.
c
 die partheyen] Kurpfalz A (fol. 594) differenzierter: einige, so sich der sachen annemen unnd thailhafftig machen.
3
 Bezugnahme nicht auf die Hauptkonfliktparteien (Deutscher Orden in Livland, Ebf. von Riga), sondern auf Polen und Preußen. Vgl. Anm. c, d.
4
 Zum gescheiterten Vermittlungsversuch Pommerns vgl. Anm.5 bei Nr. 514. Kg. Sigismund II. August von Polen verhandelte noch vor der Gefangennahme Ebf. Wilhelms von Riga mit dem Deutschen Orden in Livland um Lösungsmöglichkeiten (vgl. Anm.14 bei Nr. 513). Nach der Gefangennahme beharrte er, ohne militärisch einzugreifen, auf der Restitution des Ebf., so auch gegenüber einer Ordensgesandtschaft im Sommer 1556 ( Seraphim, Geschichte, 219; Rasmussen, Krise, 51 f., 63; Kirchner, Rise, 203 f.; Akten: Dogiel V, Nr. 124 S. 207–209;  Hartmann, Herzog I, Nr. 1896 S. 348–350, Nr. 1919 S. 384 f.). Zur Rolle Polens vgl. auch Anm.9 bei Nr. 515 (Lit.). Die engagierte Vermittlung Kg. Christians III. von Dänemark seit August 1556 zielte primär auf die Wahrung des Status quo in Livland ab, um einen Übergang an Preußen oder Polen zu verhindern. Sie misslang Mitte Oktober 1556 wegen der strittigen Restitution Ebf. Wilhelms (vgl. Anm.4 bei Nr. 50), wurde aber ab Februar 1557 erfolgreich fortgeführt, indem man mit dem Rezess vom 10. 3. 1557 die Grundlage für einen Friedensvertrag erreichte. Der Vollzug scheiterte am Widerstand Kg. Sigismunds II. August von Polen, der aufgrund der nur bedingt vorgesehenen Restitution Ebf. Wilhelms die Ratifizierung verweigerte ( Rasmussen, Krise, 38–45, 53–67, 77–82, mit Korrekturen an Kirchner, Rise, 126–129. Akten und Korrespondenzen: Hartmann, Herzog I, Nrr. 1889, 1891, 1908, 1912 f., 1916, 1928 f., 1931–1934/1, 1942, 1944, 1949, 1951 f., 1954, 1961, 1965 f., 1968, 1979, 1981, 1984, 1997–2009, 2023, 2026, 2047 S. 340–521 passim).
d
 non omnes] Kurpfalz A (fol. 594) eindeutig: Poln und Preussen.
5
 Nr. 511.
e
 anzuzeigen] Kurpfalz A (fol. 594’) zusätzlich: nemlich soll guetliche handlung gepflogen werden.
6
 = Ebf. Wilhelm von Riga.
7
 Seit der Niederlassung des Deutschen Ordens in Livland dominierten niederdeutsche Ritter die Personalstruktur. Auseinandersetzungen um die Besetzung der wichtigen Positionen zwischen Rheinländern und Westfalen entschieden Letztere für sich. Sie beherrschten seit der Mitte des 15. Jahrhunderts die höheren Ämter wie anteilsmäßig insgesamt den livländischen Orden (vgl. Neitmann, Grafschaft, 18–22, 26–45; mit Korrekturen an der älteren Lit. Konkrete Entwicklung: Ebd., 131–170). Vgl. auch Renner, Historien, 86: Es könne nur in den livländischen Ordenszweig eintreten, wer adelig ist, „dartho uth Westfalen, dem stifte Coln, lande to Guilike, Marcke unde Berge gabaren“ (auch zit. bei Neitmann, Grafschaft, 46: Die nördlichen Rheinlande seien als Rekrutierungsgebiet mit einbezogen).
8
 Nr. 514.
f
 lassen] Kurpfalz A (fol. 595) zusätzlich: Wo aber die adiuncti nit wolten frid halten, alsdan die kgl. Mt. fursehung thun solt, damit khein standt uberzogen.
9
 = der Landmeister des Deutschen Ordens in Livland (Heinrich von Galen).
10
 Vgl. dazu unten, Anm. 14.
11
 Das Votum entsprach in allen Einzelheiten einer Weisung Kf. Augusts bereits vom 27. 8. 1556 (Zwittermühl, Hft. Schwarzenberg), in der er die Gefangennahme des Ebf. sowie des Koadjutors von Riga zwar verurteilte, seine Deputierten aber beauftragte, gegen eine schriftliche Mahnung nur an den Orden in Livland und für eine Gesandtschaft an beide Konfliktparteien zur gütlichen Vermittlung zu votieren sowie die weiteren, in obigem Votum angesprochenen Maßnahmen vorzubringen (HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 106–107’. Konz.).
12
 Gemeint: In der Nähe Livlands ansässige Reichsstände.
g–
 das ... gelegt] Kurpfalz A (fol. 597) deutlicher: nicht dass die stendt das kriegs volck bezalen solten.
13
 = pflegt.
h
 wurde] Kurpfalz A (fol. 597’) zusätzlich: Billigen Vermittlung durch fremde Potentaten gemäß Votum Sachsen, befürchten aber, dass zum einen Polen und Preußen nicht mehr dazu bereit sein werden und zum anderen der Ordenslandmeister diese nicht akzeptieren wird. Deshalb rascher Erlass der Mandate.
i
 Sachsen] Kursachsen (fol. 190) zusätzlich vor dem Folgenden: Billigen zwar die Mandate, [bevorzugen aber sofortige Gesandtschaft].
j
 angenomen] Kursachsen (fol. 190) zusätzlich: sondern nichts anders gethan, dan gutliche handlunge gepflogen.
k
 hievor geschrieben] Kurpfalz A (fol. 598) eindeutig: Polen und Dänemark ersucht, sich der sachen anzunemen und die sachen zuvertragen.
14
 Zur Funktion von Polen und Dänemark als Protektoren des Erzstifts Riga vgl. Anm.9, 10 bei Nr. 513. Zur Beteiligung Polens: Anm.9 bei Nr. 515. Christian III. von Dänemark hatte seit Mai 1556 wiederholte Gesuche Hg. Johann Albrechts von Mecklenburg und Hg. Albrechts von Preußen um indirekte Maßnahmen gegen den Orden abgelehnt und stattdessen seine Vermittlung (vgl. Anm. 4) angeboten ( Rasmussen, Krise, 38–41). Das oben angesprochene Schreiben Ferdinands I. an Kg. Sigismund II. August von Polen (Wien, 6. 8. 1556) wurde veranlasst von einer Supplikation Georg Siebergs, Gesandter des Landmeisters in Livland (vgl. Anm.5 bei Nr. 512). Ferdinand fordert den Kg. auf, keine militärischen Maßnahmen gegen den Orden in Livland einzuleiten, sich nicht am Konflikt zu beteiligen, sondern zu vermitteln ( Rasmussen, Krise, 56, mit Nachweis des Schreibens aus polnischer Überlieferung). Antwort Sigismunds II. August an Kg. Ferdinand vom 8. 9. 1556 und dessen neuerliches Schreiben (Wien, 1. 10. 1556): Dogiel V, Nr. 123 S. 205–207, Nr. 125 S. 209 f. (lat.).
15
 Bezugnahme auf die Teilnahme am aktuellen Vergleichstag im Markgrafenkrieg. Vgl. Einleitung, Kap. 1.2.
1
 Bezugnahme auf die persönliche Ansprache des Kgs. und den vorausgehenden Vortrag von Vizekanzler Jonas am 8. 12.: Kurmainz, pag. 354–361, 365 [Nr. 42].
a
 Bekanntgabe] Kursachsen (fol. 192’) differenzierter: Bekanntgabe durch Mainz und Pfalz.
2
 Daneben wurde auch SR unterrichtet. Vgl. Nürnberg, fol. 125 [Nr. 251].
b
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 193) differenzierter: 2 Uhr.
c
 ichtes] Kursachsen (fol. 195) differenzierter: eine beharliche expedition.
3
 Gemeint ist Kg. Philipp II. von Spanien, der aufgrund der Ehe mit Kgn. Maria I. von England auch den Titel eines Kg. von England führte.
d–
 wes ... manschafft] Kursachsen (fol. 195’) deutlicher: des hievor bewilligten gemeinen pfennig, und das es damals zu fruchtbarem ausrichten nicht gedigen. Kurpfalz (fol. 359): dan es sei zuvor von allen stenden der gemein pfennig erlegt, auch was vor kriegsfolck dem konig bewilligt. Was aber damit außgericht, wiß man sich zuerindern.
4
 Bezugnahme auf den Gemeinen Pfennig von 1542, bewilligt für eine Offensive gegen die Türken. Zum Gemeinen Pfennig vgl. Anm.1 bei Nr. 472. Zum Verlauf und Scheitern des Türkenfeldzugs 1542 vgl. Traut, Kurfürst, 47–120; Jorga III, 14–19; Huber IV, 85–87; Pálffy, Kingdom, 47 f., sowie die beim Nürnberger RT 1542 vorgelegte Korrespondenz Kf. Joachims II. von Brandenburg als Feldhauptmann mit Kg., Reichsständen und Kommissionen: Schweinzer-Burian, RTA JR XIII, Nrr. 66–85 S. 503–547.
5
 = erschöpft.
e
 genugsam] Kursachsen (fol. 196) zusätzlich: Denn die Hilfe solle nicht uf ein jhar, sonder von jhar uf jhar gericht werden.
6
 = Kg. Philipp II. von Spanien.
7
 Bezugnahme auf den spanisch-päpstlichen Krieg 1556/57. Vgl. Riess, Politik, 110–188, 206–281; Pastor VI, 413–443; Rodríguez-Salgado, Changing Face, 151–161; Santarelli, Papato, 41–134 (im Zusammenhang mit der Rolle Venedigs); Babel, Deutschland, 52 f. (Lit.). Zur Vorgeschichte bis zum Ausbruch im September 1556: Lutz, Christianitas, 445–465; zur antihabsburgischen Haltung Papst Pauls IV.: Ebd., bes. 380 f., 449–454, 460–463; Sutter-Fichtner, Ferdinand I., 222; Ranke V, 334 f. Zum Krieg vgl. auch die zahlreichen Berichte aus Italien: Turnbull, Calendar, passim; Brown, Calendar VI/2, passim.
8
 Bezugnahme auf den türkisch-venezianischen Friedensvertrag von 1540 (territoriale Abtretungen und hohe Tributzahlungen durch Venedig). Verhandlungen 1539/40: Theunissen, Diplomatics, 163–168 (Lit.); Vertrag vom 2. 10. 1540 (türkisch): Ebd., 448–469.
9
 Kommentar zum Votum im Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 14. 12. 1556: Haben die Forderung von Kurpfalz, Kg. möge sich zum Beitrag seiner Erblande erklären, mit vleis ubergangen, auff das wir erstlichen der andern bedencken auch darin horen mochten (HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 260–271’, hier 264’. Or.; präs. Dresden, 18. 12.).
f–
 und ... hinwegk] Kurpfalz (fol. 360) differenzierter: und mitler zeit der turck, so in großer rustung und uf den fruling sein zug in Ungern [plant], und die genachparte anzugreifen, also dieser rat vill zu spat komme.
10
 Vgl. Anm.7 bei Nr. 59.
11
 Vgl. Proposition [Nr. 1], fol. 68 f.
12
  Kg. Sigismund II. August war in dritter Ehe mit Katharina, einer Tochter Kg. Ferdinands I., verheiratet.
13
 Bezugnahme auf das Erbieten Kg. Heinrichs II. in den Schreiben vom 27. 6., 1. 10. und 10. 12. 1554 an die Reichsstände. Vgl. Anm.18 bei Nr. 107.
14
 Vgl. Proposition [Nr. 1], fol. 68.
g
 sein] Kursachsen (fol. 199’) zusätzlich: Daneben hat Kg. in der Proposition [unter Bezugnahme auf die von Pfalz geforderte Erklärung] sich hinreichend mit leib und gut erbotten.
h
 allegatum] Kursachsen (fol. 199’) zusätzlich: Ire Mt. hett diß jhar in Hungarn genugsam gethan, wie man wuste.
i
 laisten] Kursachsen (fol. 200) zusätzlich: uf den romzug oder sonsten, wie man sich dessen vergleiche.
15
 Gemeint: Wirkungsvoller Einsatz der Türkenhilfen.
16
 Bezugnahe auf die aktuellen Vergleichsverhandlungen zum Markgrafenkrieg.
17
 Unmittelbar vor obiger Sitzung des KR hatten die Kurbrandenburger die kursächsischen Gesandten gebeten, sie in diesem Ansinnen, das sie im Zusammenhang mit der Türkenhilfe vorbringen wollten, zu unterstützen. Letztere antworteten unbestimmt, Kf. August befürworte die Beilegung des Konflikts. Sie, die Gesandten, wollten dafür votieren, das dise und andere sachen vortragen und ein gutter verstandt und vertrauen im Reich unter den stenden aufgericht werden möchte (kursächsischer Bericht vom 14. 12. 1556: Wie Anm. 9, hier fol. 267).
j
 schuldig] Kurpfalz (fol. 363) zusätzlich: nämlich vertragsgemäß [Burgundischer Vertrag] den doppelten kfl. Anschlag.
18
 = Mgf. Albrecht Alkibiades von Brandenburg-Kulmbach.
19
 Bezugnahme auf den Katzenelnbogener Erbfolgestreit. Vgl. Anm.4 bei Nr. 125.
k–
 das ... habe] Kursachsen (fol. 202) deutlicher: es geht nicht darum, zuerforschen, wes vermugens ire Mt. were, sondern das man sege, was hilf ire Mt. thun, wie sie ir krigs volcks underhalten, arthelarei und anders furhandt schicken wolte, oder ob das Reich ein eigen haubt- und ander bevelchs leute haben solte. Es wurde sich keiner hirzu vermogen lassen, ehe er vergewist, was vor krigs volck ire Mt. vor sich halten und das im Reich angestelt werden solle. Und do erclert, was ire Mt. zu roß und fuß halten, auch an gelt thun wolte, so hette man alsdan auch zuberatschlagen, wes dz Reich an gelt thun, vor krigs volck angenomen werden solle; und dise dinge /202’/ also standthafftig machen und nicht blindt hinein gehen.
l–
 Vergleicht ... Coln] Kurpfalz (fol. 364) eindeutig: Bezüglich der Nachfrage beim Kg. wegen der Einbeziehung auswärtiger Potentaten und der gleichzeitigen Zusage, über die Bewilligung einer Hilfe zu beraten, wie Trier und Köln.
20
 = die verordneten Reichsstände beim Vergleichstag mit der Fränkischen Einung, der neben dem RT stattfand.
m
 mochte] Kursachsen (fol. 203’) zusätzlich: Wie oder welcher massen, do wurde es das werck geben.
21
 = ihnen.
22
 Vgl. dagegen die anders strukturierte Verhandlungsführung und das Referat des Beschlusses bereits am nächsten Nachmittag (11. 12.): Nr. 45.
1
 Vgl. Nr. 320.
a
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 204’) differenzierter: 2 Uhr.
b–
 Fortsetzung ... FR] Kursachsen (fol. 204’–206) und Kurpfalz A (fol. 599’–600’) differenzierter: Mainzer Kanzler verliest das Konzept für die Mandate an den Landmeister des Deutschen Ordens in Livland und an den Ebf. von Riga. /204’–206/ 2 Umfragen. Billigung mit dem Zusatz, auch den Koadjutor, Hg. Christoph von Mecklenburg, sowie die Unterstützer beider Parteien einzubeziehen.
2
 Anknüpfung an die Beratung am 9. 12.: Kurmainz, pag. 367–378 [Nr. 43].
3
 = an den Landmeister des Deutschen Ordens in Livland.
4
  Hg. Johann Albrecht von Mecklenburg, Bruder des Koadjutors (Hg. Christoph).
c
  FR] Kursachsen (fol. 207) differenzierter: Vortrag durch Zasius (Österreich).
5
 Vgl. die Beschlussfassung im FR am 10. 12.: Würzburg, fol. 108’ f. [Nr. 149, Anm. b].
6
 = der Landmeister des Deutschen Ordens in Livland, Heinrich von Galen.
7
 Bezugnahme auf die im Rahmen der pommerischen Schlichtung in Livland (August 1556) von beiden Parteien benannten möglichen Vermittler. Vgl. Anm.5 bei Nr. 514.
8
 Vgl. Anm.9 bei Nr. 515.
9
 Gemeint: Kg. Sigismund II. August als Schwiegersohn Kg. Ferdinands I. (vgl. Anm.12 bei Nr. 44).
10
  Dr. Karl Drachstedt.
11
 Nr. 515.
d
  KR] Kursachsen (fol. 208’) differenzierter: Vortrag durch Mainz.
12
 = Vorlage weiterer Klagschriften bzw. Schmähungen.
13
 Vgl. dazu den Bericht des Mecklenburger Deputierten Drachstedt an Hg. Johann Albrecht vom 23. 12. 1556: Hat vom Gegenbericht des Ordens erst 4 Tage nach dessen Vorlage von den pommerischen Gesandten Kenntnis erhalten, da er dem hgl. Befehl gemäß wegen des Sessionsstreits mit Jülich zu dieser Zeit nicht am FR teilnahm (vgl. Nr. 136, Anm. a). Seiner Bitte um Abschrift des Gegenberichts wollte der Mainzer Kanzler ohne Zutun der Reichsstände nicht nachkommen. Der Kanzler teilte ihm sodann mit, die Reichsstände würden die Übergabe ablehnen, um durch Wechselschriften den Konflikt nicht weiter zu verhärten. Nur falls Drachstedt im Interesse des Hg. auf der Übergabe bestehe, könne sie mit der Bedingung erfolgen, dass er in der Replik alles unterlasse, was /66’/ verweiterung und verbitterung verursachen würde (LHA Schwerin, RTA I SchwR 50 Fasz. 3, fol. 66–73’, hier 66 f. Or.). Vgl. die Replik Drachstedts: Nr. 516.
14
 Anmahnung vom 8. 12.: Kurmainz, pag. 365 [Nr. 42].
15
 = täglich alternierend Verhandlungen im Ausschuss und in den Kurien.
16
 Vgl. dagegen die anders lautende Beschlussfassung im FR am 10. 12. (Österreich B, fol. 488’ [Nr. 149]) und die entsprechend abweichende Protokollierung obiger Sitzung (ebd., fol. 492 [Nr. 150]).
e
 turckenhilff] Kursachsen (fol. 209) zusätzlich: Replik FR durch Zasius: Solich anmanen were allein uf der kgl. Mt. /209’/ anmanen und anhalten beschehen. Sind ebenfalls zum Vortrag ihres Beschlusses zur Türkenhilfe bereit.
f
 solche christliche potentaten] Kurpfalz (fol. 365) differenzierter: nämlich die Kgg. von Spanien und Portugal, den Papst, Venedig, Dänemark, Schweden, Polen und andere.
17
 Vgl. Anm.4 bei Nr. 125.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 210’) differenzierter: 8 Uhr.
b–
 bei ... außgehen] Kursachsen (fol. 211) differenzierter: Erachten, das die mandata an die auslendischen wenig ausrichten wurden. An aber die, so dem Reich zugehorig, mochten sie fruchtbar sein. Derwegen helt davor, das ein schreiben an dieselben gethan, und beide bedencken [von KR und FR] zusamen gezogen.
1
 = der Landmeister des Deutschen Ordens in Livland.
2
 Dies entsprach der Resolution des FR.
3
 Der Bericht der Deputierten Pommerns mahnt die baldige Abordnung einer Gesandtschaft von Kg. und Reich an [Nr. 514], enthält aber keine Besetzungsvorschläge.
c
 mandaten] Kursachsen (fol. 212) zusätzlich: da das mandat zu hart.
4
 Vgl. Anm.11 bei Nr. 513.
5
  Kf. Joachim von Brandenburg war im Rahmen der pommerischen Schlichtung (August 1556) von Ebf. Wilhelm von Riga als einer der möglichen Vermittler benannt worden. Vgl. Anm.5 bei Nr. 514 (keine Belege zur Ablehnung des Kf. durch den Deutschen Orden in Livland).
d
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 213’) differenzierter: 3 Uhr.
1
 Vgl. Nr. 321.
a
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 214) differenzierter: 3 Uhr.
b
  FR referiert] Kursachsen (fol. 214) differenzierter: Referat durch Zasius (Österreich).
2
  Kurmainz, pag. 400–402 [Nr. 45].
c
 gepotten] In der Textvorlage verschrieben: nit gepotten.
3
  Hg. Albrecht von Preußen.
4
 = Prozess am RKG.
5
 Bericht der Gesandten des Landmeisters in Livland: Nr. 512.
6
 Letztere Anregung einer sofortigen Gesandtschaft zur Waffenstillstandsvermittlung in Livland noch vor der späteren Friedensvermittlung ging von den Deputierten Pommerns aus, die erst kurz vor dieser Sitzung Österreich auf die Wirkungslosigkeit von Mandaten und Mahnschreiben hingewiesen und auf Sofortmaßnahmen gedrängt hatten. Vgl. Österreich B, fol. 495’ f. [Nr. 152].
7
 Vgl. Kurmainz, pag. 406 f. [Nr. 45].
8
 Gemeint: Zum 2. HA (Türkenhilfe).
a
  FR] Kursachsen (fol. 217) differenzierter: Vortrag durch Salzburg.
1
 = Ebf. Wilhelm von Riga.
2
 = die Friedenskommission, die im Anschluss an die sofortige Waffenstillstandsgesandtschaft durchgeführt werden sollte.
b
  KR] Kursachsen (fol. 217) differenzierter: Vortrag durch Mainz.
3
 = die Kommission zur regelrechten Friedensvermittlung.
4
 Das Referat entspricht der nachfolgenden Antwort beim 2. HA [Nr. 435].
5
 Nr. 474.
6
 Das Referat entspricht der nachfolgenden Resolution zur Koadjutorfehde [Nr. 517].
7
 Nr. 516.
1
 Vgl. Nr. 322.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 221) differenzierter: 9 Uhr.
b
  FR] Kursachsen (fol. 221) differenzierter: Referat durch Salzburg.
1
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 435.
2
 Vgl. die Ausfertigung der Antwort [Nr. 517], einleitender Teil.
3
 Vgl. dazu die Beratung im FR am 17. 12. (Würzburg, fol. 128’ [Nr. 155, Anm. a]).
4
 Die Ablehnung der Restitution des Ebf. durch den Deutschen Orden in Livland bedingte das Scheitern der pommerischen Vermittlung im August 1556 (vgl. Anm.5 bei Nr. 514). Auch im dänischen Schlichtungsversuch seit Mitte Oktober 1556 verweigerte der Orden selbst eine modifizierte Restitution des Ebf. mit anschließendem Rücktritt zugunsten des Koadjutors Christoph, der wegen seiner Jugend einer „livländischen Vormundschaft“ unterstellt werden sollte ( Rasmussen, Krise, 53–55; zur dänischen Vermittlung vgl. auch Anm.4 bei Nr. 43).
c–
 weil ... zulesen] Kursachsen (fol. 222) differenzierter: weil hievor der brauch gehalden, wan im supplication rath oder sonsten was gefast, das man solche eingenge zumachen gepflegt, dan kgl. Mt. villeicht ungelegen, alle schrifften furzunemen; und inhalt derselben hieraus zufassen und aufzumercken.
5
 Vgl. die Ausfertigung der Antwort [Nr. 517], Absatz: Dem herr maister ... benüegen lasse.
d
 erläutern] Kursachsen (fol. 222’ f.) und Kurpfalz A (fol. 611 f.) zusätzlich: Reichsrat. Billigung beider Resolutionskonzepte durch SR. Die Reichsstädte verordnen die Stadt Goslar in die reichsständische Friedenskommission zum Koadjutorenkonflikt.
a
 Vormittag] Kurpfalz A (fol. 611’) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Nr. 435.
2
 Nr. 517. Strittige Restitution im Absatz: Dem herr maister ... benüegen lasse.
3
 Folgende Replik als wörtliche Übernahme aus der Textvorlage (Kurmainz) auch in HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 88–89’ (Aufzeichnung. Schlussvermerk: Vertzeichnus der kgl. Mt. mundtlichen bescheen resolution in puncto der turggen hulff. No. 2.). Die Replik wurde in dieser schriftlichen Form von den Mainzer Gesandten zusammen mit dem Bericht vom 21. 12. 1556 an Kf. Daniel geschickt, verbunden mit der dringenden Bitte um die noch ausstehende Weisung für die weiteren Verhandlungen zur Türkenhilfe, da sie diese nicht länger verzögern könnten (ebd., fol. 83–85’, hier 83. Or.; präs. Mainz, 28. 12. Vgl. auch Anm.12 bei Nr. 59). Referat der Replik bei Laubach, Ferdinand I., 168; knapp bei Kohler, Ferdinand I., 255.
4
 Vgl. Proposition [Nr. 1], fol. 68.
5
 Vgl. Kurmainz, pag. 354–361, 365 [Nr. 42].
6
 Wohl Bezugnahme auf die Beauftragung des Wesirs Ibrahim Pascha im Oktober 1556, mit 1000 Janitscharen und 2000 Reitern nach Ofen zu ziehen und dort den Oberbefehl (von Ali Pascha) zu übernehmen. Ibrahim Pascha brach Mitte Oktober nach Ungarn auf, musste aber umkehren, da die Planungen bekannt geworden waren (Bericht des habsburgischen Geheimagenten Černović vom 25. 10. 1556: Žontar, Černović, 174 f.). Zu den Feldzugsplänen des Sultans vgl. Anm.9 bei Nr. 42.
7–
 Nachdem ... erfordere] Dieser Absatz fehlt in der Abschrift in HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 89.
b
 nit lang] Kurpfalz (fol. 369) deutlicher: nit uber 3 stundt.
8
 Vgl. die genaueren Angaben im Bericht des Mecklenburger Gesandten Drachstedt an Hg. Johann Albrecht vom 23. 12. 1556: Auf RTT war es gängige Praxis, von 6 Uhr morgens bis 10 oder 11 Uhr sowie von 1 Uhr nachmittags bis 5 oder 6 Uhr zu beraten. Dagegen findet Kg. hier ein große unordnung vor, indem vormittags um 8 Uhr angesagt werde, die Verhandlungen erst um 9 Uhr beginnen und bereits um 10 Uhr beendet werden; nachmittags werde um 2 Uhr angesagt, um 3 Uhr komme man zusammen und berate bis 4 oder 5 Uhr (LHA Schwerin, RTA I SchwR 50 Fasz. 3, fol. 66–73’, hier 70’. Or.). Zur Anmahnung vgl. auch Heischmann, Anfänge, 75, Anm. 200; Aulinger, Bild, 211.
9
 Der für 1. 3. 1556 anberaumte und seither neben dem RT verlaufende Vergleichstag im Markgrafenkrieg (vgl. Einleitung, Kap. 1.2) hatte aufgrund der gegenseitigen Vorwürfe wegen Verfahrensverstößen die Hauptverhandlungen bis dahin nicht aufgenommen und war im Oktober zum Stillstand gekommen ( Bauer, Zobel, 498–501; Zeissner, Hochstift, 157 f.; zum Abbruch:  Voigt II, 267). Zu der vom Kg. angesprochenen Erklärung von Mgf. Albrecht Alkibiades vgl. dessen Supplikation vom 17. 12. 1556 [Nr. 524].
10
 Die Aufzeichnung in HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 89’, endet hier.
11
 Bezugnahme auf den Katzenelnbogener Erbfolgestreit zwischen den Gff. von Nassau und Hessen. Vgl. Anm.4 bei Nr. 125.
c
 Türkenhilfe)] Kursachsen (fol. 223’) zusätzlich: sowie Anmahnung des Kgs., künftig die tägliche Beratungszeit zu verlängern. Beschleunigung der Verhandlungen zum 1. und 2. HA.
12
 Anmahnung des Kgs. wegen des bisherigen Verhandlungsverzugs.
d
 fürgefallen] Kurpfalz (fol. 370) zusätzlich: So weren gleichwoll diese sachen also geschaffen /370’/ und so wichtig, das sie sich nit in einem, zweien oder dreien tagen verrichten liessen.
e–
 Aber ... wolten] Kurpfalz (fol. 370’) differenzierter: Man hat diese declaration darumb begert, das man etwas gewist haben und vernemen wollen, /371/ was konig in specie zu roß und fueß und wie lang fur sich und derselben konigreich und lannde thun wolle und khonne; item ob die potentaten hilff bewilligt.
f
 zu anderer gelegenhait] Kurpfalz (fol. 371) deutlicher: Wenn man ein gewisse anzeigung erlangt, das die andern potentaten sich auch in diese christliche hilff begeben wolten.
g
 furzugehen] Kurpfalz (fol. 371’) zusätzlich: Dann geschrieben steet: „Suchet das reich Gottes zum ersten etc.“ [NT, Mt 6,33.]
h–
 Wel ... sein] Kursachsen (fol. 225’) differenzierter: Wellen die hern uf das anmanen umb 7 uhr zusamen komen, das lassen sie inen nicht zuwider sein, wiewol sie auch achten, do man resolvirt und mit bevelch versehen, es konne von acht bis uf 11 vil ausgericht werden. Aber umb 6 zusamen zukomen, achten sie nicht fur verglichen und fruchtbar sein.
1
 Vgl. die Verhandlungen zunächst zwischen KR und FR, dann im RR zum 1. HA, die im Mainzer Religionsprotokoll aufgezeichnet sind: Kurmainz A, fol. 95’–98 [Nr. 323].
2
 Nr. 516.
1
 Nr. 427. Die Übergabe wird auch in Kurmainz A (fol. 98’ f.) aufgezeichnet. Demnach nahmen Hg. Albrecht von Bayern und Mgf. Philibert von Baden persönlich daran teil. Kg. beriet sich anschließend mit Hg. Albrecht sowie seinen Geheimen Räten und ließ von Vizekanzler Jonas eine schriftliche Stellungnahme zusagen.
2
 Nr. 518. Vgl. zur Übergabe der Replik nur 2 Tage nach Vorlage der Ständeresolution den Bericht der Straßburger Gesandten Hermann und Hammerer an Meister und Rat der Stadt vom 23. 12. 1556: Kg. Ferdinand als /105/ arbeitsammer herr hat zuvor die Reichsstände persönlich ermahnt, ernstlicher als bisher zu verhandeln (Kurmainz, pag. 439 [Nr. 51]). Hat ihnen zu anzeigung seines vleiß bereits am 20. 12. seine Replik zu der am 18. 12. übergebenen Antwort vorgelegt (AVCU Strasbourg, AA 622, fol. 105–107’, hier 105. Or.).
a
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 229’) differenzierter: 2 Uhr.
1
 Nr. 518.
b
  FR] Kursachsen (fol. 232 f.) zusätzlich: Verlesung des Mainzer Konzepts für das Schreiben an den Kf. von Brandenburg [wegen der Wendung an Hg. Albrecht von Preußen]. Umfrage. Beschluss: Billigung.
2
 = KR.
3
 Die Antwort der Reichsstände und die Replik des Kgs. nennen stattdessen den Bf. von Paderborn. [So auch in Würzburg, fol. 143’].
c
  FR] Kursachsen (fol. 233) differenzierter: Referat durch Salzburg.
4
 Vermerk in Kurmainz: Das Schreiben wurde nach der Billigung durch den Kg. mit Datum 12. 1. 1557 (vgl. Anm.5 bei Nr. 68) ausgefertigt: Reichsstände auf dem RT an Kf. Joachim II. (Regensburg, 12. 1. 1557): Haben aus den Eingaben zum Koadjutorkonflikt vernommen, dass sich Albrecht d. Ä., Mgf. von Brandenburg, zugunsten seines Bruders, des Ebf. von Riga, am Krieg gegen den Deutschen Orden in Livland beteiligen soll. Da eine Ausweitung des Konflikts auf weitere Reichsmitglieder zu befürchten ist, veranlassen die Reichsstände eine gütliche Vermittlung zwischen beiden Seiten und ihren Adhärenten. [Nennung der verordneten Kommissare]. Bitte an den Kf., er möge Hg. Albrecht von Preußen veranlassen, die Tätlichkeiten einzustellen und die gütlichen Verhandlungen nicht zu behindern (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. F, fol. 87–88’. Kop. HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 142–145. Konz. Hd. Bagen. Aufschr.: Ausfertigung trotz der Billigung am 21. 12. 1556 erst am 12. 1. 1557, da die Kommissare noch zu benennen waren. Regest: Hartmann, Herzog I, Nr. 2015/1 S. 486 f.). Vgl. dazu das Schreiben Kf. Joachims an Hg. Albrecht (Cölln/Spree, 16. 3. 1557), in dem er auf seine Eingabe an den RT [Nr. 511] verwies und die Friedensvermittlung mit der Erwartung befürwortete, dass Ebf. Wilhelm restituiert würde ( Hartmann, Herzog I, Nr. 2015 S. 486). Auch in der Weisung an seine RT-Gesandten vom 13. 2. 1557 (Cölln/Spree) ging der Kf. im Rückbezug auf obiges Schreiben davon aus, die Friedensvermittlung werde vorrangig unter der Prämisse einer Restitution des Ebf. geführt werden (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. H, fol. 16–23’, hier 21–22. Or.).
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 234) differenzierter: 7 Uhr.
b–
 und ... besetzen] Kurpfalz (fol. 374) eindeutig und differenzierter: Es ist zu entscheiden, ob man defensive oder offensive Hilfe bewilligt. Da man sich nun defensive einlaßen, wirdt sich ir her von andern nit absondern. Achten ratsam, die festungen und grentzen versehen, damit man sich dest bas beschutzen mag, bis man sich eines statlichen verglichen, wie ein offensif hilff zelaisten.
c
 sein] Kursachsen (fol. 234’) zusätzlich: wiewol sie achten, es wurde ein seltzam ansehen bei irer Mt. haben.
1
 Bezugnahme auf die Verhandlungen Kg. Ferdinands I. mit Kgn. Isabella, der Schwester Kg. Sigismunds II. August von Polen, und deren unmündigem Sohn, Johann Sigismund Szapolyai, dem angesprochenen Wojwoden: Nachdem Isabella Siebenbürgen im Vertrag von Weißenburg 1551 (vgl. unten, Anm. 6) Ferdinand I. gegen eine territoriale Entschädigung in Schlesien und Geldzahlungen überlassen hatte, kam es beim Vertragsvollzug zu erheblichen Differenzen (vgl. Huber, Verhandlungen, 5–19), die den Kg. seit 1553 veranlassten, eine nochmalige Verzichtserklärung Isabellas für sich und ihren Sohn zu erreichen. Da die Kgn. im Mai 1554 neuerlich die unzureichende Entschädigung beklagte und mit dem Sultan in Kontakt trat, wandte sich Ferdinand im Sommer 1554 und im Januar 1555 an Kg. Sigismund II. August (Gesandtschaften Erasmus Heidenreich), um über ihn Isabella mit erhöhten Entschädigungszusagen von der Rückkehr nach Siebenbürgen abzuhalten. Sigismund August veranlasste seine Schwester weder zur Annahme des Angebots noch unterband er ihre Kontakte nach Siebenbürgen und zum Sultan. Wegen der zunehmend schlechteren Position Ferdinands im Lauf des Jahres 1555 (Rückendeckung des Sultans für die Szapolyai) ließ er Sigismund August die Gefahren verdeutlichen, die mit der Rückkehr der Szapolyai auch für Polen aufgrund der türkischen Festsetzung in Siebenbürgen verbunden waren (Weisung an Heidenreich vom 4. 5. 1555: HHStA Wien, Polonica 8 Konv. 1, fol. 115–117. Konz.). Im November 1555 erläuterte Ferdinand dem polnischen Kg. diese Gefahren nochmals und bat ihn um seine Vermittlung, die er auch dem Sultan mitteilen sollte (Schreiben vom 12. 11. 1555: Ebd., Konv. 2, fol. 164–166’. Kop.). Sigismund August verweigerte die Mitwirkung, Isabella ging auf die Angebote Ferdinands nicht mehr ein und betrieb weiterhin die Rekuperation Siebensbürgens für ihren Sohn mit Hilfe des Sultans. Nachdem Siebenbürgen faktisch verloren war (vgl. Anm.13 bei Nr. 1), versuchte Ferdinand im Sommer 1556, über Kg. Sigismund August zumindest Ansprüche der Szapolyai auf Orte in Restungarn abzuwehren und Polen enger in die Türkenabwehr einzubinden (Gesandtschaft des Johann von Wylak). Auch dies konnte er nicht durchsetzen, da Isabella weiterhin auf die Unterstützung des Sultans baute und Johann Sigismund eine Intervention scheute ( Huber, Verhandlungen, 22–38; Schwerpunkt auf den Verhandlungen mit Polen:  Laubach, Ferdinand I., 631–637. Akten und Korrespondenzen in HHStA Wien, Polonica 8 Konv. 1–3 passim).
d
 nit so baldt] Kursachsen (fol. 235) deutlicher: nicht blindt.
2
 Vgl. zu den letzten Verhandlungen des Kgs. mit dem Sultan und den Übergriffen während des Waffenstillstands: Anm.1922, 3638 bei Nr. 1.
3
 = die Forderung des Kgs. in der Proposition.
e–
 Mochte ... anzustellen] Kursachsen (fol. 236’) differenzierter: Anforderung einer Erklärung des Kgs. gemäß Votum Pfalz, wes ire Mt. vor ire person, konigreich und lande etc. zuthun.
f
 erclerung] Kursachsen (fol. 238’) deutlicher: Erklärung des Kgs. zum Beitrag auswärtiger Potentaten.
4
 Johann I. Szapolyai (1487–1540), Wojwode von Siebenbürgen und (gewählter) Kg. von Ungarn.
5
 Gemeint: Mit dessen Sohn (Johann Sigismund) bzw. mit Kgn. Isabella, der Witwe Kg. Johanns (vgl. Anm. 1).
g–
 Weivoda ... zuumbgehen] Kurpfalz (fol. 379) deutlicher: Würde man sagen, das die ursach deß kriegs vom Weiden [Wojwoden] herrur, wurd dem konig tacite die schuldt geben.
6
 Wohl nicht Bezugnahme auf den Vertrag von Weißenburg vom 19. 7. 1551 zwischen Ferdinand I. und Kgn. Isabella sowie deren Sohn Johann Sigismund Szapolyai: Auslieferung der ungarischen Königskrone, Verzicht auf alle Hoheitsrechte und Besitzungen in Ungarn und Siebenbürgen durch Isabella und Johann Sigismund gegen territoriale und finanzielle Entschädigung. Übergabe Siebenbürgens an Kg. Ferdinand ( Gooss, Staatsverträge, Nr. 20–23 S. 114–149; Bittner, Verzeichnis, Nr. 83 S. 17. Vgl. Huber, Erwerbung, 499–516; Huber IV, 159–172; Volkmer, Fürstentum, 75–78). Zum Bruch dieses Vertrags vgl. Anm. 1. Wohl gemeint: Der Vertrag von Großwardein zwischen Kg. Ferdinand und Johann I. Szapolyai vom 24. 2. 1538 mit der Überlassung des ungarischen Königstitels, Siebenbürgens und eines Teils von Ungarn an Szapolyai auf Lebenszeit. Dafür sollte Ferdinand nach dessen Tod alle von ihm beherrschten Gebiete und die alleinige Königswürde erhalten ( Gooss, Staatsverträge, Nr. 16 S. 65–85; Bittner, Verzeichnis, Nr. 53 S. 11). Szapolyai brach den Vertrag, indem er kurz vor seinem Tod (22. 7. 1540) die Wahl seinen Sohnes Johann Sigismund unmittelbar nach dessen Geburt (7. 7. 1540) zum Kg. von Ungarn veranlasste. Nachfolgend gewährleistete als eigentlicher Regent der Paulinermönch Georg Martinuzzi-Utiešenović, Bf. von Großwardein, dass der Vertrag nicht vollzogen wurde und damit die Herrschaft der Szapolyai unter seiner Leitung in der Gunst des Sultans aufrecht erhalten blieb ( Huber IV, 63–66;  Petritsch, Problematik, 675 f.; Kohler, Reich, 14; Volkmer, Fürstentum, 27 f., 62 f.; Barta, Anfänge, 248 f.).
h
 haben] Kursachsen (fol. 240) zusätzlich und differenzierter: In dieser Audienz nachmittags um 4 Uhr Übergabe der Supplikation zur Freistellung [Nr. 503].
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 240’) differenzierter: 8 Uhr.
b
 Unterredung] Kursachsen (fol. 240’) differenzierter: Umfrage. Pfalz: Weil sie es von andern gesehen, haben sie es auch gestern gethan. Wollen aber das Herkommen beachten. Dazu erinnert von der Tann an die Gepflogenheit im KR, das man nit eher aufstannden und underredt gehalten, bis die vota gar herumb, und man zugleich aufstanden. Wan aber einem mitgeordenten etwas in votis eingefallen, were er zu seinem hern oder der die session hilte, gangen und ins ohr gesagt. Sachsen: Hetten es [Absprache] uf vorigen reichstag zu Augsburg und dan hie von Meintz und andern gesehen, darumb es auch gethan. Wollen aber das Herkommen beachten. Brandenburg: Hetten es auch gethan, weil sie es von andern gesehen. Mainz: Weil sie, wan die vota herumb, die vota zu colligieren, so werden sie in deme irem hern nichts begeben an desselben gerechtikait als des Reichs cantzler. Wollen aber, was von alters herkomen, sich verhalten.
1
 Vgl. die Weisung Kf. Ottheinrichs an seine Deputierten bereits vom 29. 9. 1556 (Amberg): Kritisiert die nicht ausreichenden Friedensbemühungen seitens des Kgs. sowie die missbräuchliche Verwendung bisheriger Türkenhilfen und befiehlt deshalb als Votum in Absprache mit anderen Gesandten, dass man sich vor einer neuerlichen Bewilligung zunächst /74’/ der kriegsrustungen unnd wesen in Turckeyen erkundigt, unnd do sie also stunden unnd die gelegenhait erleiden wolt, alsdann mer durch guetliche handlung als dise beschwerliche hilff, die doch, [wie] zubesorgen, wenig erschiessen mocht, zu ainer vergleichung zubringen (HStA München, K. blau 106/3, fol. 73–75’, hier 74 f. Or.; präs. 30. 9.). Hingegen widerrief der Kf. diese Weisung am 31. 10. 1556 (Heidelberg): Da für seine Konzeption die Unterstützung anderer CA-Stände fehle, sollte sie nicht vorgebracht, sondern eine Truppenhilfe (Ablehnung einer Steuer) nur für den Notfall eines türkischen Hauptzugs zugesagt, aber nicht beschlossen werden, /107/ die freistellung gee dan beschlieslich auch mit (ebd., fol. 103–109, hier 106–107. Or.; präs. 8. 11.). Vgl. zu obigem Votum den Bericht der Kurbrandenburger Gesandten von der Strass und Witterstadt an Kf. Joachim vom 25. 12. 1556: Pfalz, Trier und Mainz /27’/ haben nicht grosse lust datzu [Türkenhilfe], während Sachsen und Köln sich wie Brandenburg dafür engagieren. Pfaltz est valde mirabilis. Wissen schir nicht, wie eß unß ansihet, wie man von der fursteenden nödt deß turcken redet: So geben sie fur, der sephi [wohl Safawide: Schah Tahmasp I.] liege ime im lande und habe dem turcken ein grossen schaden getan et similia. Dorffen furgeben, man /28/ sol umb einen anstandt bey ime ansuchen, do der turck gleich im antzuge ist (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. G, fol. 24–30’, hier 27’ f. Or.).
2
 = bei den Ungarn.
3
 Vgl. Anm.1 bei Nr. 55.
c
 dubius] Kursachsen (fol. 241’) zusätzlich: Der declaration halben stunde es daruf: Wolle man irer Mt. hilfe thun und heimstellen, wie es anzu- /242/ legen, so durffte es keiner declaratio. Uf solchen val hetten sie keinen bevelich.
4
 Vgl. Anm.1 und 6 bei Nr. 55.
d–
 Da ... erlangen] Kursachsen (fol. 243) abweichend: Zu dem anstandt rathen sie nicht, sondern do ein bestendiger friede in der christenhait dises feinds halben zuverhoffen.
5
 Die Bitte ist enthalten in der persönlichen Rede des Kgs. nach dem Vortrag der mündlichen Replik zum 2. HA am 18. 12. Vgl. Österreich B, fol. 506’–507’, hier 506’ [Nr. 156] (Kurmainz, pag. 441, zeichnet die Rede des Kgs. nur sehr knapp auf). Zusammenfassung der folgenden Verhandlungen des RT zur beharrlichen Hilfe überwiegend anhand des Kurmainzer Protokolls bei Heischmann, Anfänge, 75–79.
6
 Nr. 518.
7
  Kurmainz, pag. 452 f. [Nr. 54].
8
 Vgl. Anm.4 bei Nr. 54.
9
 Vorlage des Konzepts für die Instruktion im RR am 31. 12.: Kurmainz, pag. 509 [Nr. 60].
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 245’) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Vgl. Anm.5 bei Nr. 56.
2
 Die Türkenhilfe kam als Nebenaspekt der Gesandtschaft des Damian Pflug im Auftrag Kg. Ferdinands im April 1556 wegen der Planung des Treffens in Leitmeritz (vgl. Kap. 3.1.2) zur Sprache. Kf. Joachim sagte in der Antwort an Pflug (Cölln/Spree, 27. 4. 1556) zu, die Türkenhilfe auf dem RT nach allen Möglichkeiten zu fördern (HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 299–302’, hier 301. Or.). Der Kg. nahm das Erbieten des Kf. mit Dank an und informierte ihn gleichzeitig über seine gescheiterten Friedensbemühungen in Konstantinopel und die bedrohliche Entwicklung in Ungarn (Prag, 7. 5. 1556: Ebd., fol. 296–298, hier 297 f. Konz. Hd. Kirchschlager). Kf. Joachim bekräftigte seine Zusage daraufhin nochmals, erwartete im Gegenzug aber eine dem Haus Brandenburg entgegenkommende Haltung des Kgs. beim Vergleichstag im Markgrafenkrieg (an den Kg.: Cölln/Spree, 20. 5. 1556: Ebd., fol. 304–306’, hier 305 f. Or.).
3
 Bezugnahme auf die Werbung der niederösterreichischen Gesandten [Nr. 483].
4
 Wie Anm. zuvor.
a
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 248’) differenzierter: 2 Uhr.
1
 Vgl. Nr. 394.
1
  Hg. Christoph von Württemberg befahl am 5. 1. 1557 aufgrund einer Bitte Kg. Philipps II. von Spanien mehreren Ämtern im Hgt., Gf. Albrecht [Alberico] von Lodron [Oberst im Dienst des Kgs.] die Annahme eines Fähnleins von 400–500 Fußknechten für Spanien zu gestatten ( Ernst IV, Nr. 203 S. 246, Anm. 2). Daneben hielt sich der spanische Truppenführer Alvaro de MenDOZA im Reich und im Dezember 1556 auch in Regensburg auf, um im Auftrag Philipps II. bei Kg. Ferdinand die Erlaubnis von Truppenwerbungen zu erbitten (Nachrichten aus Regensburg vom 12. 12. 1556: Goetz, NB I/17, Nr. 146 S. 306–308, hier 308. Vgl. Brown, Calendar VI/2, Nr. 741 S. 829. Korrespondenz Philipps II. mit Kg. Ferdinand: Colección II, 453–462). Zum Dritten wohl Bezugnahme auf Gf. Günther XLI. von Schwarzburg, dem Kg. Ferdinand im Januar 1557 Truppenwerbungen im Reich für Kg. Philipp II. gegen Kg. Heinrich II. von Frankreich für die Verteidigung Mailands als Reichslehen erlaubte (Werbepatent; Regensburg, 7. 1. 1557:  Lengemann, Schwarzburg, Nr. 87 S. 191 f.). Vgl. auch Kg. Philipp an Gf. Günther (Brüssel, 25. 1. 1557): Auftrag zur Abwerbung von 1000 Reitern in Sachsen für den Krieg in Italien (ebd., Nr. 90 S. 193 f.). Außerdem warb Georg von Holle (1556 nicht im Kriegsdienst) ab März 1557 Söldner für Kg. Philipp II. an ( Angermann, Oberst, 113–119).
2
 Feststehender Ausdruck für leichtfertiges, untaugliches Kriegsvolk; Gesindel ( Grimm X, 1862).
3
 Wohl Bezugnahme auf den erfolglosen Abbruch der Belagerung Szigets durch die Türken (vgl. Anm.19 bei Nr. 1) und den im Herbst noch andauernden, mittlerweile eingestellten Feldzug Ehg. Ferdinands in Ungarn (vgl. Anm.3 bei Nr. 8).
4
 Gemeint: Auf den einfachen Romzug (für 8 Monate).
a–
 eben ... proposition] Kursachsen (fol. 251) eindeutig: dass der rohmzuge uf 8 monat zubewilligen sei duppelt.
b
 stifft] Kurpfalz (fol. 388’) zusätzlich: vom Odenwaldt bis gen Mentz.
c
 geprandtschatzt] Kurpfalz (fol. 388’) differenzierter: Untertanen in vielen Teilen des Erzstifts sind mit brandtschatzung besetzt worden, die sie bezalen mußen.
d
 45 thausent thaler] Kurpfalz (fol. 388’) abweichend: 15 000 daler.
e
 Aschaffenburg] Kurpfalz (fol. 388’) differenzierter: die Aschaffenburger Bürgerschaft.
5
 = wohl Kleinostheim.
6
 = Steinheim bei Hanau.
7
 Bezugnahme auf die Verheerungen, Plünderungen und die Forderungen für Brandschatzung durch Mgf. Albrecht Alkibiades während des Markgrafenkriegs im Juni und Juli 1552. Vgl. Fischer, Untermaingebiet, 419 f.; Brück, Kurmainz (auch zu den Kosten der Gegenrüstungen); zu den Brandschatzungen und Plünderungen bes. 208–213; Petri, Jahr, 305; Decot, Religionsfrieden, 183–187.
f–
 Beharren ... Römermonaten] Kursachsen (fol. 252) abweichend [und falsch]: Schliessen uf den dupelten rohmzug uf 8 monatt. Kurpfalz (fol. 388’) korrekt: 1 gantzer romzug uf 8 monat.
g
 erschwinglich] Kurpfalz (fol. 389’) differenzierter: dass sie die undertanen tragen konden.
h
 zugestanden] Kurpfalz (fol. 389’) differenzierter: als Kf. anno 46 von landt und leuten kommen.
8
 Bezugnahme auf den Staatsbankrott des Fst. Neuburg im Jahr 1544 und auf die Besetzung des Fst. durch ksl. Truppen 1546 im Schmalkaldischen Krieg, die Ottheinrich zur Flucht ins Exil zwang. Vgl. Anm.5 bei Nr. 105.
9
  Kf. Ottheinrich musste es daraufhin in der Weisung vom 8. 1. 1557 (Heidelberg) widerwillig bei der mehrheitlichen Zusage einer Geldhilfe bewenden lassen, wenngleich diese der Kurpfälzer Intention widersprach. Er ermächtigte die Gesandten, eine Steuer schrittweise bis zur Höhe von 8 einfachen Römermonaten zu bewilligen, verband damit aber als Bedingungen: 1) Sicherstellung der Steuergerechtigkeit, indem alle Stände zur Erlegung verpflichtet werden; 2) Sicherung des Friedens im Reich; 3) keine endgültige Beschlussfassung zur Türkenhilfe, bis die Freistellung geklärt ist; 4) späterer Erlegungstermin: 5) Beschluss von Vorgaben, um die sachgemäße Verwendung der Steuer nur gegen die Türken sicherzustellen (HStA München, K. blau 106/3, fol. 239–243, hier 239–241. Or.; präs. 16. 1.). Zuvor hatte er sich sehr reserviert gezeigt und gemutmaßt, dass es trotz der eindringlichen Schilderung in der kgl. Proposition /28’/ mehr des romischen konigs proviant als gemeiner christenheit feinde antreffen mocht (Weisung an Heyles; Heidelberg, 27. 7. 1556: Ebd., fol. 28–29’, hier 28 f. Or.). Anschließend verwies er die Gesandten auf seine Instruktion, wonach er sich /52/ aus vielen und hinderlichen ursachen [...] in ainige gelthülff nicht zu begeben wisse (an Hegner und Heyles; Amberg, 12. 9. 1556: Ebd., fol. 51–55’, hier 52. Or.; präs. 19. 9.), sondern nur eine Truppenhilfe zusagen könne (an die Gesandten; Heidelberg, 31. 10. 1556: Ebd., fol. 103–109, hier 106’ f. Or.; präs. 8. 11.). Zuletzt hatte er seine Verordneten am 30. 12. 1556 (Heidelberg) angewiesen, auf der Zuerkennung nur einer Truppenhilfe mit dem Argument zu beharren, diese sei für den Kg. besser als eine Geldsteuer (ebd., fol. 220–223, hier 221’ f. Or.; präs. 12. 1. 1557. Vgl. Kurze, Kurfürst, 101, Anm. 38; 104, Anm. 47). Auch Hg. Christoph von Württemberg hatte er am 30. 12. 1556 gebeten, sich gegen die Steuer und für die Truppenhilfe zu engagieren ( Ernst IV, Nr. 200 S. 242).
10
 Bezugnahme auf die Eroberung Konstantinopels im Jahr 1453 durch die Osmanen.
i–
 Mochten ... erreten] Kursachsen (fol. 255) eindeutig: Wan die ploder hosen noch blieben, so konte ein stadliche hilf davon gethan werden. Deßgleichen gebe man gelt umb steine und beine [Reliquien], so solte man auch vil mehr geneigt sein, zu solchem christlichen werck zuhelffen.
11
 = 8 doppelte Römermonate, also entsprechend der Forderung in der Proposition des Kgs.
12
 Die Mainzer Gesandten hatten Kf. Daniel bereits am 2. 9. 1556 um eine Weisung zur Türkenhilfe über die vagen Vorgaben ihrer Instruktion hinaus gebeten (HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 132–133, hier 133. Konz. Hd. Bagen). Da diese ausblieb, wiederholten sie nach der Aufnahme der Hauptverhandlungen die Bitte am 11. 12. 1556, um sich zur Höhe und zur Forderung einer beharrlichen Hilfe erklären zu können; andernfalls würde ein etwaiger Verhandlungsverzug allein ihnen zugemessen (ebd., MEA RTA 43/II, fol. 64–67’, hier 65–66. Or.; präs. Aschaffenburg, 23. 12.). In den weiteren Berichten insistierten sie in zunehmend dringlicherer Form auf einer Weisung (14. 12., 21. 12. 1556: Ebd., fol. 79–80’, hier 79’ f.; fol. 83–85’, hier 83. Orr.), da, so am 24. 12., im KR gefordert geworden sei, /113/ da wir nit furgehen wellen, so mögen wir unß ercleren, damit andere nit gehindert werden (ebd., fol. 111–113’, hier 112’ f. Or. Ähnlich am 28. 12.: Können die Verhandlungen nicht länger on verwiß aufhalten: Ebd., fol. 124–124’, 131’, hier 124. Or.). Im aktuellen Bericht vom 2. 1. 1557 unter Bezugnahme auf obige Sitzung: Beratung zur konkreten Höhe der Bewilligung musste ihretwegen abgebrochen werden. Betonen, dass sie diese /133’/ uber den kunfftigen montag [4. 1.] mit keinen fugen werden konnen aufhallten. Liege bis dahin keine Weisung vor, wurdet die ferner verlengerung uns, den meintzischen, allein obliegen (ebd., fol. 132–135’, hier 132–133’. Or.). Zur Weisung des Kf. vom 8. 1. 1557 vgl. Anm.3 bei Nr. 71.
13
 Bezugnahme auf die Leitung des Türkenfeldzugs 1542 durch Kf. Joachim II. als oberster Feldhauptmann. Vgl. Traut, Kurfürst, passim (Bestallung beim RT 1542, Vorbereitung und Durchführung des Feldzugs); Steglich, Reichstürkenhilfe, 51 f. Zur Bestallung des Kf. beim Speyerer RT 1542 vgl. Schweinzer-Burian, RTA JR XII, 465 f. (Einführung), Nr. 67 S. 529 f., Nr. 70 S. 555 f.; Nr. 89 S. 621–626 (Bestallungsurkunde); RAb, § 22 (Nr. 285 S. 1176). Zum Verlauf des Feldzugs vgl. Anm.4 bei Nr. 44.
j
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 258’) differenzierter: 3 Uhr. Kurpfalz (fol. 395’) abweichend: 4 Uhr.
14
 Vgl. Nr. 395.
a
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 261) differenzierter: 1 Uhr.
1
 Vgl. die vorausgehende Beschlussfassung: Kurmainz, pag. 478–480 [Nr. 56]. Spätere Ausfertigung der Instruktion: Nr. 519.
2
 = des Ebf. von Riga.
a
 (Türkenhilfe)] Kursachsen (fol. 261’) zusätzlich vor dem Folgenden: Zunächst Rekapitulierung des bisherigen Beschlusses, 8 einfache Römermonate zu bewilligen. Leistungsform: Vier Voten sprechen sich für die Erbringung mit Geld aus.
b–
 und ... willen] Kursachsen (fol. 262’) eindeutig: da der alte anschlag des rohmzugs hivor viler unrichtkeit [!] geberde [!].
1
 Vgl. auch die spätere Weisung Kf. Joachims an die Gesandten von der Strass und Witterstadt vom 13. 2. 1557 (Cölln/Spree): Kf. belässt es widerwillig bei der bereits beschlossenen Erhebung nach dem Reichsanschlag, /19’/ das ist die durch die aller groiste [!] ungeleicheitt (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. H, fol. 16–23’, hier 19’. Or.). Vgl. auch die Kurbrandenburger Instruktion mit strikter Vorgabe des Gemeinen Pfennigs (Einleitung, Kap. 3.4, Punkt 3).
2
 18. 4. und 24. 6. 1557.
c
 dem Kg. überlassen] Kursachsen (fol. 266) abweichend: Nennt Speyer und Köln [Kurpfalz (fol. 402) zusätzlich: oder Frankfurt] sowie Regensburg oder Nürnberg.
d–
 bestätigt ... Städte] Kursachsen (fol. 265’) und Kurpfalz (fol. 401’) abweichend: Sachsen nennt Frankfurt, Regensburg und Nürnberg.
e
 Köln] Kursachsen (fol. 266) abweichend: Nennt Köln nicht, sondern nur die folgenden vier Städte. Kurpfalz (fol. 402) wie Textvorlage.
f
 Legstätten] Kursachsen (fol. 266) zusätzlich: Beratung der Steuerverwaltung und -auszahlung wird vertagt.
a
 Ratifizierung] Kursachsen (fol. 266) zusätzlich: Votum: Da die Hilfe für den Kg. geleistet wird, soll die Steuer an ihn ausgezahlt werden.
b
 Köln fehlt] Kursachsen (fol. 266’) differenzierter mit dem Votum: Wollen zunächst andere hören und sich anschließen.
1
  Kf. August von Sachsen bekräftigte in einer späteren Weisung vom 15. 1. 1557 (Lochau) nochmals dieses Votum: Ebenso wichtig wie die Bewilligung einer Türkenhilfe ist deren effektiver Einsatz /83/ zu solchem widerstandt des turcken und nicht in andere wege. Beharrt deshalb auf der Verordnung /83’/ eines furnemen und der krigsachen erfarnen obersten, dem Kriegsräte beizuordnen sind. Kf. ist verwundert, dass die Kurbrandenburger Deputierten sich dem nicht angeschlossen haben, da dies einer persönlichen Übereinkunft mit Kf. Joachim widerspricht. Falls Kg. das Oberstenamt ablehnt, werden die Gesandten beauftragt, im KR auf der Verordnung eines reichsständischen Obersten sowie von Kriegsräten und Zahlmeistern zu insistieren. Sollen Lgf. Philipp von Hessen als Oberst vorschlagen (HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 82–85a, hier 83–84. Konz.).
c
 obersten ambts] Kursachsen (fol. 267) zusätzlich: dan wie die obersten hivor domit umbgangen, hett man sich zuerinnern.
d–
 doch ... zuvermischen] Kurpfalz (fol. 403’) deutlicher: doch dz dz gelt nit in ir kgl. Mt. privat-, sonder des Reichs hilff angewendt.
e
 furschluge] Kurpfalz (fol. 404) zusätzlich: Auch belangen diese sachen den konig nit als das haupt des Reichs, sonder ir Mt. privat sachen und dz konigreich Ungern betreffen. Deshalb Verordnung des Obersten durch die Reichsstände.
f
 dreyen] Kursachsen (fol. 268) abweichend: zwei mal. Kurpfalz (fol. 404) wie Textvorlage.
2
 August hatte 1544 seinen Bruder Moritz auf dessen Zug im Dienst Ks. Karls V. gegen Frankreich begleitet ( Joël, Herzog, 147). Im Oktober 1545 wirkte er erneut an der Seite Moritz’ am Zug des Schmalkaldischen Bundes gegen Hg. Heinrich II. von Braunschweig mit (ebd., 150). Im Schmalkaldischen Krieg 1546/47 leitete er zunächst die Verteidigung Dresdens gegen die Angriffe Kf. Johann Friedrichs. Nach der Schlacht auf der Lochauer Heide führte August ein Heer unter seinem eigenen Oberbefehl nach Thüringen, um dort erfolgreich die Reste der ernestinischen Streitkräfte zu bekämpfen (ebd., 244–251; knapp bei Bruning, August, 113).
g–
 ursach ... kan] Kurpfalz (fol. 404’) deutlicher: Würde Kg. den Kriegszug selbst anführen, wäre die Verordnung eines Obersten durch die Reichsstände nicht erforderlich.
h
 thun] Kurpfalz (fol. 404’) zusätzlich: Und achten, dz es nit allein den konig als ein konig zu Ungern, sonder als ein stand des Reichs, Behem und Osterreich [betreffe].
3
 Vgl. Anm.13 bei Nr. 59.
4
 Vgl. die Beratungen am 30. 12.: Kurmainz, pag. 489–503 [Nr. 59].
5
 Folgender Vortrag als eigenes Stück in Form eines Protokollauszugs wörtlich übereinstimmend auch in HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 150 f. (Kop.).
6
 Bezugnahme auf die Antworten vorrangig der Kff. zu den kgl. RT-Werbungen. Vgl. Kap. 4.1.1.
7
  FR hatte noch am 2. 1. 1557 unmittelbar im Anschluss an seine Beschlussfassung die Korrelation zum 2. HA mit KR beantragt. Vgl. Österreich B, fol. 660’ [Nr. 167].
8
 Vgl. die vorherige Beschlussfassung: Kurmainz, pag. 453, pag. 479 [Nrr. 54, 56]. Bekanntgabe der Billigung an den Kg. am 9. 1. 1557: Kurmainz, pag. 592 [Nr. 66]; dort Nachweis des Schreibens.
a
 gestelt] Kursachsen (fol. 273) zusätzlich: Und do das merer solt referirt werden, konten sie nicht umbgehen, hinwider zu protestiren, dan es zu verkleinerung und wider alten brauch dises rats were.
b–
 das ... handlen] Kursachsen (fol. 273’) differenzierter: Hat vor die notturfft geacht, daruf zudencken, weil alles fast, wes in disem rathe gehandelt, kgl. Mt. baldt zu wissen bekombt, wie dieselbe neuerunge abzuwenden, da sie zu abbruch und disem rathe schedlichen were.
1
 Bezugnahme auf die Anmahnung des Kgs. am Vortag, die gezeigt habe, dass er über den Verhandlungsstand im KR informiert gewesen sei.
c
 angeschlossen] Kurpfalz (fol. 408’) zusätzlich: Anschluss deshalb, damit die relation pur simpliciter beschee.
d
 rathe] Kurpfalz (fol. 408’) zusätzlich: Dan da zweierlei bedencken anzeigt, wurd es den andern churfursten an iren voten abbruch [tun]. Und dan zu Passau geschloßen, allein in religion sachen dz mehrer nit stat hab, darumb in andern das mehrer stat haben. [Passauer Vertrag, § 11:  Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 3 S. 128.]
e–
 wie ... herkomen] Kursachsen (fol. 274) differenzierter: Bisher ist es im KR so gehalten worden, wan ein merers ist, das die andern dazu gestanden, und also eine einhellige meinunge in disem rathe referirt.
2
 = auf dem RT 1555.
3
 Die Mainzer Gesandten beklagten im Bericht vom 5. 1. 1557 an Kf. Daniel im Zusammenhang mit obigen Verhandlungen nochmals das lange Ausbleiben der vielfach angeforderten Weisung zur Türkenhilfe (HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 147–149’, hier 148’. Or.; präs. Aschaffenburg, 18. 1. Vgl. Anm.12 bei Nr. 59). Die am 8. 1. ausgestellte Weisung des Kf. erhielten sie am 12. 1. (vgl. Anm.3 bei Nr. 71).
f
 Beschluss] Kursachsen (fol. 274’) differenzierter: Beschluss nach weiterer Umfrage.
4
  RAb 1555, § 82, dort im Zusammenhang mit der EO, Kreishilfe ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3131).
5
 = 18. 4. und 24. 6. 1557.
6
 Vgl. die Antwort der Reichsstände [Nr. 435], fol. 204 f.
7
 Nr. 475.
g
 wird] Kurpfalz (fol. 412) zusätzlich: Kurfürstenrat. Umfrage zur Resolution des FR. Beschluss: Vertagung bis zum Nachmittag.
h
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 278) differenzierter: 3 Uhr.
8
 Verlesung der Resolution des SR zur Türkenhilfe im RR am 15. 12. 1556 (Kurmainz, pag. 426 [Nr. 48]).
9
 Vgl. Anm. 4.
10
 = der Reichsfiskal.
11
 Vgl. die Supplikation der Moderatoren von 3 Reichskreisen mit der späteren Gegenerklärung der am RT vertretenen Stände aus dem Obersächsischen Kreis [Nr. 555] sowie den Abschied des Moderationstags [Nr. 509].
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 281) differenzierter: 7 Uhr.
1
  RAb 1555, §§ 80, 83, dort im Zusammenhang mit der EO, Kreiskontribution ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3130 f.).
b–
 das ... abzustehen] Kursachsen (fol. 282’) differenzierter: Es were wider alten gebrauch, zu dem fursten rathe zutretten, so doch zuvor sie, wes in disem rathe beschlossen, confirmirt.
2
 Vgl. Kurmainz, pag. 491 f., 497, 501 [Nr. 59].
3
 = 12 Römermonate (KR hatte zuvor 8, FR 16 Monate bewilligt).
c
  FR] Kursachsen (fol. 285’) differenzierter: Referat durch Salzburg.
4
  Kurmainz, pag. 536 f. [Nr. 63].
5
 Vgl. Anm. 1.
6
  RAb 1555, § 116: Einberufung eines neuen Moderationstags u.a. deshalb, weil die Stände der beiden sächsischen Kreise auf den letzten Moderationstagen nicht gehört wurden ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3139 f.). Vgl. auch die Gegenerklärung der am RT vertretenen Stände aus dem Obersächsischen Kreis zur Supplikation anderer Kreismoderatoren [Nr. 555] sowie den Abschied des Moderationstags [Nr. 509], Beilage B.
1
 = Feindes.
2
 Bezogen nicht auf die letztgenannte Bitte, sondern auf die gesamte Resolution zum 2. HA.
3
 Nr. 476.
4
  Kf. Ottheinrich von der Pfalz zeigte sich in der Weisung vom 29. 1. 1557 befremdet über das Vorbringen des Reichsvorrats im Zusammenhang mit der Türkensteuer, da er in der Proposition nicht angesprochen werde und da bekannt seit, dass der Vorrat und dessen Ergänzung /260/ am wenigsten zu des Reichs und gemeiner wolfart angelegt, sonder viel mehr zuwider guthertzige christen und die statt Magdenburg one eine erhebliche ursachen verwendt worden; ausserhalb was /160’/ etwo hernach auff die zu Franckfurt [1554] gepflegne handlungen den frenckischen pundts stenden davon furzuleihen bewilligt. Da daneben keinerlei Rechnungslegung zur Verwendung erfolgte, sollten sich seine Gesandten an keiner Debatte zum Reichsvorrat beteiligen (HStA München, K. blau 106/3, fol. 259–264, hier 260 f. Or.; präs. 8. 2.).
5
 = die Gesandten der Reichsstädte.
6
 Vgl. die neuerliche Eingabe des Fiskals an den RT 1556/57 unter Bezugnahme auf die Prorogation durch den RT 1555 [Nr. 541].
7
 Die Bewilligung von 6 doppelten Römermonaten entspricht ebenso 12 Römermonaten wie die vom KR beschlossene, 1½-fache Anlage auf 8 Monate.
8
 Vgl. die Besetzungsliste der aktuellen SR-Sitzung in Nr. 271.
a
  KR] Kursachsen (fol. 293’) zusätzlich vor dem Folgenden: Zunächst Kurfürstenrat. Umfrage mit Beschluss folgender Antwort an FR: Man lässt die schriftliche Resolution des SR in dieser wichtigen Frage hingehen [...], und es dohin zustellen, bis sie in einem geringerm werck mochten wider komen. Zum Anhang wie oben.
b
  FR] Kurpfalz (fol. 427) eindeutig: Für FR erscheinen Zasius und Perbinger im KR.
9
 RAb 1555, §§ 80, 83. Vgl. Anm.1 bei Nr. 64.
10
 Der Protest ist wörtlich in das Protokoll inseriert (Kurmainz, pag. 575). Daneben: StA Marburg, Best. 3 Nr. 1249, fol. 219 f. (Or. mit Bestätigung des Empfangs und der Verlesung am 8. 1.; eigenhd. unterzeichnet vom Mainzer Sekretär S. Bagen. Dorsv.: Recognition ubber die begerte moderation.). HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 168, 169’ (Kop. Dorsv. Hd. Bagen: Protestation Hessen. Ratispone. Furpracht und verlesen in consilio imperiali 8. Januarii 1557. Von anderer Hd.: Moderierte anschleg.). Zur Übergabe des Protests an den Mainzer Kanzler unmittelbar zuvor am 8. 1. vgl. Hessen, fol. 100’: Übergabe deshalb, weil die worte „nach den anschlegen eins jeden stands etc.“ absolute stehen pleiben.
a–
 das ... abgehandelt] Kurpfalz (fol. 429) abweichend: das sie weiters oder mehrers nicht zubewilligen in befelch hetten dan die hilff uf 8 monat, dem einfachen anschlage nach, und an folck zulaisten.
1
 Bezugnahme auf die Freistellungsforderung.
2
 Vgl. Kurmainz, pag. 541 [Nr. 63].
3
  RAb Speyer 1542, § 70 ( Schweinzer-Burian, RTA JR XII, Nr. 285 S. 1186 f.).
4
 Vgl. die spätere Weisung Kf. Ottheinrichs vom 22. 1. 1557 (Heidelberg) an die Gesandten: Sollen wegen der Umlegung der Steuer auf die Untertanen auf die Verabschiedung einer Klausel drängen, wonach jede Obrigkeit ihre /257’/ eingessne gaistlichen, dergleichen auch ire leibs angeherige, so sie hinder andern sitzen haben, dem herbringen gemeß one intrag des, so sich der gaistlichait oder sonnst anders halb irer anmassen möcht, zubelegen macht haben etc. (HStA München, K. blau 106/3, fol. 256–258’, hier 257’. Or.; präs. 2. 2.).
5
  RAb 1548, § 102 ( Machoczek, RTA JR XVIII, Nr. 372b S. 2683 f.).
b
 Billigung durch FR] Kursachsen (fol. 300–301) abweichend und differenzierter: Abweichende Protokollierung: An dieser Stelle nur Verlesung des Konzepts. Die Billigung in KR/FR und RR wird erst im Anschluss an die oben verzeichnete Beratung des KR zur Livlandgesandtschaft in einer weiteren Sitzung von KR/FR aufgezeichnet: FR billigt das Konzept grundsätzlich, hat aber Einwände gegen einzelne Detailformulierungen bei 4 Nebenpunkten, die daraufhin teilweise geändert werden. RR: Billigung durch SR mit Einwand wie oben.
6
 Vgl. dazu den Bericht der Straßburger Gesandten Hermann und Hammerer an Meister und Rat vom 15. 1. 1557: Bei der [anschließenden] Übergabe der Duplik an den Kg. referierte der Mainzer Kanzler, einige Mitglieder des KR könnten die Steuer in dieser Höhe mangels Vollmacht nicht bewilligen. Dies sei, so die Straßburger, zuvor bei der Verlesung des Konzepts vor SR mit dem wenigisten wort nit gedacht worden, unnd die erbaren stett annderst nit gewüßt, dan das die höhern stendt im puncten der hilff alle einer einhelligen meinung geweßen; wie es auch bey dem concept nit vermeldet noch angehengt ist [vgl. Nr. 436, Anm. e]. Allso unnd mit sollichen practicen werden die sachen verricht unnd aller last auf die nidern stendt verschoben. Wie /116’/ lang es besten [= ‚bestehen‘] unnd gutt thun würdt, weiß Gott woll (AVCU Strasbourg, AA 622, fol. 115–117’, hier 116 f. Or.; präs. 23. 1.).
7
 Gemeint: Moderation des Anschlags.
8
 Vgl. die erste Vorlage des Konzepts am 31. 12. 1556: Kurmainz, pag. 509 [Nr. 60] sowie die spätere Ausfertigung [Nr. 519].
9
 Vgl. Weisung Kf. Augusts von Sachsen an seine Deputierten (o. O., 28. 12. 1556): Billigt die Beschlüsse zur Beilegung der Koadjutorfehde, lehnt die Beteiligung an der Vermittlungsgesandtschaft jedoch ab und schlägt dafür Hg. Heinrich von Braunschweig vor, der über die Verhältnisse in Livland besser informiert ist (HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 345–348’, hier 347’. Konz.). Gegenüber dem pommerischen Deputierten Wolde äußerten die kursächsischen Gesandten später vertraulich, Kf. August lehne die Teilnahme nicht nur wegen des beabsichtigten persönlichen RT-Besuchs und der Belastung mit vielen anderen Belangen ab, die sie im RR vorgebracht haben, /60’/ sonder das die marggraffen [= Haus Brandenburg], ire gnst. herrn, wol in andern handlungen, die sie angegangen, angemuetet, das man alles zu ihrem vortheil und bestem richten solte, und wo es [die Vermittlung in Livland] ihr gnst. herr nach ihrer neigung und kopffe nit befurderte, so wheren sie ubel zufrieden, durften auch wol uppiger weise solchs gegen ihr gnst. herrn gedencken etc. (Bericht Woldes an Hg. Philipp von Pommern vom 17./18. 1. 1557: AP Stettin, AKW 36, fol. 53–63’, hier 60’. Or.).
10
  Hg. Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel war seit 22. 2. 1556 in zweiter Ehe mit Sophia, einer Tochter Kg. Sigismunds I. bzw. Schwester Kg. Sigismunds II. August von Polen verheiratet.
11
 Das Schreiben Kg. Sigismunds II. August von Polen konnte nicht ermittelt werden.
12
 = den Landmeister des Deutschen Ordens in Livland.
13
 = die reichsständische Kommission, die im Anschluss an die Friedensgesandtschaft nach Livland zusammentreten sollte.
14
 Vgl. den Protest: HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 170–171’ (Or., unterzeichnet von J. R. Ehinger, Gesandter der schwäbischen Gff.). Der Protest wird in Kurmainz (pag. 584–587) wörtlich protokolliert.
15
 Der Protest wird in den vorliegenden FR-Protokollen nicht verzeichnet.
16
 Der Reichsanschlag vom 1. 4. 1545 gemäß dem Wormser Moderationstag mit der Gegenüberstellung von alter und neuer Veranlagung der einzelnen Reichsstände (kein Anschlag für die schwäbischen Gff. insgesamt, sondern für die einzelnen Mitglieder des Kollegiums) zeigt bei mehreren Gff., v.a. den Häusern Montfort und Fürstenberg, teils deutliche Ermäßigungen gegenüber der Matrikel von 1521 ( Aulinger, RTA JR XVI, Nr. 113B S. 1084–1098, hier 1091 f.).
17
 Nr. 436.
18
 Vgl. auch die Duplik [Nr. 436], Anm. e.
19
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 519.
20
 Vgl. das Schreiben Kg. Ferdinands I. an Kg. Sigismund II. August (Regensburg, 2. 1. 1557): Hinweis auf ein früheres Schreiben des Kgs. mit der Ermahnung, sich nicht am Krieg in Livland zu beteiligen, sondern dort gütlich zu vermitteln (vgl. Anm.14 bei Nr. 43), auf das er, Kg. Ferdinand, keine Antwort erhalten hat. Nunmehr Beschluss des RT, Kommissare nach Livland abzuordnen, die einen Waffenstillstand erwirken und anschließend einen Frieden vermitteln sollen. Deshalb nochmalige Aufforderung an den Kg., sich neutral zu verhalten, die Kommission zu unterstützen und selbst für die Beilegung des Konflikts einzutreten (HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 178–179’. Lat. Kop. HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 152–154. Lat. Kop. Aufschr. Hd. Bagen: Konz. mit Kg. verglichen am 9. 1. 1557. DOZA Wien, Liv 7, fol. 11–13’. Lat. Kop. Kurzregest: Wieser I, Nr. 1858 S. 219). Vgl. dazu die „Formula restitutionis“ Kg. Sigismunds II. August (Wilna, 11. 5. 1557), nach der die Gesandten Ferdinands I. und des Reichs in Livland handeln sollten (Restitution des Ebf. von Riga): Hartmann, Herzog I, Nr. 2039 S. 511 f.
a
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 301’) differenzierter: 4 Uhr.
1
 Vgl. Nr. 524. Infolge der Supplikation ging die Beratung der mgfl. Streitsache von der Vermittlungskommission neben dem RT nunmehr an die Kurien über.
1
 Vgl. Nr. 524.
2
 In Kurmainz an dieser Stelle der Vermerk, die Triplik [Nr. 437] sei der Kanzlei anschließend übergeben worden.
3
 Vgl. Kurmainz, pag. 589–592 [Nr. 66].
4
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 519.
5
 In Kurmainz, pag. 609, als Vermerk: Da somit zur Livlandfrage Einvernehmen besteht, ist an diesem Tag das Schreiben der Reichsstände an Kf. Joachim von Brandenburg (vgl. Anm.4 bei Nr. 54) ausgefertigt worden.
6
 Gemeint: Der erste, der von einem türkischen Einbruch in das Reich betroffen wäre.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 307) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Nr. 437.
1
 Vgl. Nr. 328.
2
 Nr. 489.
1
 Von Sonntag, 17. 1., bis Dienstag, 19. 1., fanden wegen der Hochzeit Mgf. Philiberts von Baden mit Mechthild von Bayern, der Schwester Hg. Albrechts, keine Verhandlungen statt (Kurmainz, pag. 612). Vgl. zum Ablauf den Bericht des kursächsischen Gesandten F. Kram an Kg. Christian III. von Dänemark vom 20. 1. 1557: Am Sonntag, 17. 1., Trauung durch den Kardinal von Augsburg im Kloster St. Emmeram. Am Montag, 18. 1., Segnung mit Hochamt: Die Hgg. von Bayern und Württemberg führten den Bräutigam, die Ehgg. Ferdinand und Karl die Braut. Hg. Christoph verließ die Kirche vor Beginn der Messe. Neben dem Kg. nahmen alle persönlich anwesenden Ff. an der Hochzeit teil. Kg. Ferdinand hat sich mit tantzen unnd auch sonstenn mit reden unnd gesprechenn auf solcher hochzeit ganntz frölich erzeigt. Am Sonntagabend Tanz im Rathaus, dabei haben beide Ehgg. eine kostliche mummerey dargebracht, an der sich neben ihnen auch der böhmische Kanzler [Joachim] von Neuhaus, Gf. Georg von Helfenstein, Gf. Joachim Schlick, Wilhelm Truchsess von Waldburg, Karl von Žerotín und Andreas Teufel beteiligten. Da dies sehr aufwendig gestaltet war, sind wegen der derzeitigen Türkennot allerley spitzige redenn daruber gefallen. Es haben auch ihr etlich daruber einander zimbliche böse wort gegeben etc. Es fand kein Turnier statt, jedoch am Dienstag, 19. 1., ein stattliches Bankett des Kgs. im Rathaus. Welchs auch nicht unberedet gebliebenn etc. Wie dann die welt auff alles fast spitzig unnd unnutz (RA Kopenhagen, TKUA RD B, GR 124, unfol. Or.). Bericht des Venezianers Tiepolo: Unterbrechung des RT wegen der Hochzeit. Cinque giorni continuvi hanno durato li banchetti et le feste, con intervento di tutti li principi che qui si trovano et del Sermo re, il quale non è mancato d’alcun officio che potesse dimostrar l’affetion sua verso il genero [Hg. Albrecht V.]. Ha S. M non solo banchettato et fatta festa, ma più volte ballato, et alla sposa ha donato per 5000 fiorini, alla quale medesimamente il Sermo re Massimiliano ha mandato presente per 2000 et li Sermi principi Ferdinando et Carlo [...] han datto per più di 3000. Tutti l’altri principi ancora hanno fatto li lor presenti come qui si costuma (Druck ohne Angabe des Datums: Goetz, NB I/17, Nr. 147 S. 310, Anm. 10). Detaillierte Beschreibung der Feierlichkeiten: GHA München, KA 589 I, unfol. (dort zusätzlich: Am 11. 1. 1557 Einzug der Mutter und der Frau Hg. Albrechts sowie der Braut, begleitet von 36 Edelfrauen in verhüllten Wagen und von fast 100 Reitern). Gesamter Ehevertrag mit allen Bestandteilen (Heiratsabrede, Überlassungen und Verzichte, Heiratsgut, päpstlicher Dispens wegen Blutsverwandtschaft): Ebd., KA 589 II, fol. 204–249´ (Kop.). Einzelurkunden des Vertrags: Ebd., Hausurkunden 1119–1126. Heiratsabrede auch in HStA München, Fürstensachen 355, fol. 3–10’. Kop. Zu Hochzeitszeremonien auf RTT vgl. Aulinger, Bild, 304–307.
a
 (Türkenhilfe)] Kursachsen (fol. 308) und Kurpfalz (fol. 437) zusätzlich vor dem Folgenden: 1. Umfrage. Trier, Köln, Sachsen, Brandenburg bekunden ihre Verhandlungsbereitschaft. Mainz hat nunmehr Weisung erhalten, hingegen ist Pfalz noch immer ohne entsprechende Instruierung. [Obige 1. Umfrage in Kursachsen und Kurpfalz als 2. Umfrage etc.]
2
 Nr. 437.
3
  Kf. Daniel von Mainz hatte trotz der langwierigen Bemühungen seiner RT-Gesandten um eine konkrete Weisung zur Türkenhilfe (vgl. Anm.12 bei Nr. 59) erst am 24. 12. 1556 seinen Rat Dr. Peter Preuß beauftragt, beim Domkapitel ein diesbezügliches Gutachten zu veranlassen (Aschaffenburg, 24. 12. 1556: HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 108–109’, hier 108’ f. Konz.). Das Domkapitel empfahl ohne Einzelheiten nur generell, trotz der Notlage des Erzstifts eine allgemein bewilligte Steuer nicht abzulehnen, da die beklagte Schädigung in den vergangenen Jahren nicht nur Mainz, sondern sehr viele Reichsstände betreffe. Demnach stehe fest, /118/ daß eß euer kfl. Gn. halben gantz schwerlich fallen wurd, da sie von disen stenden sich alleyn abzusondern und von disem gemeynen werck außzuziehen (Preuß an Kf. Daniel; Mainz, 30. 12. 1556: Ebd., fol. 118–120’, hier 118 f. Eigenhd. Or.; präs. Aschaffenburg, 3. 1. 1557. Vgl. auch Domkapitel an den Kf.; 5. 1. 1557: Ebd., fol. 122–123’. Or.; präs. o. O., 7. 1.). Weisung Kf. Daniels an seine RT-Gesandten vom 8. 1. 1557 (Aschaffenburg): Sollen wegen der bekannten Verwüstung des Erzstifts 6, höchstens 8 Römermonate bewilligen und darauf auch bei einer höheren Zusage anderer Stände beharren. Bedingungen für die Steuer: Sicherung des Friedens im Reich in Religions- und Profansachen; keine fiskalischen Prozesse gegen unvermögende Stände; keine Lieferung der Hilfsgelder, falls ein türkischer Angriff unterbleibt. Ablehnung einer beharrlichen Hilfe: Da die deutsche Nation zur Abwehr des Feindes allein nicht in der Lage ist, soll zunächst die Beteiligung anderer christlicher Potentaten in einem Umfang, wie das Reich ihn leistet, sichergestellt werden (ebd., fol. 139–143, hier 140’–143. Konzeptkop. Or.: MEA RTA 44a/I, fol. 303–307’; präs. Regensburg, 12. 1.).
4
 Abgabe eines zusätzlichen sächsischen Votums außerhalb der Reihe nach Brandenburg.
5
 = die Mainzer.
b
 furzupringen] Kursachsen (fol. 312 f.) zusätzlich: Nachmittag. Reichsrat. Vorlage von Supplikationen, darunter die dritte Anmahnung der niederösterreichischen Gesandten zu ihrer Werbung um Türkenhilfe [Nr. 486].
1
 Nr. 492.
a
 vor] Kurpfalz (fol. 442 f.) zusätzlich: Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler teilt mit, er sei am Vortag von Wilhelm Truchsess von Waldburg und Zasius im Auftrag des Kgs. ermahnt worden, den Verhandlungsfortgang zu befördern, da der Kg. einige Landtage persönlich besuchen müsse und deshalb nur noch begrenzte Zeit beim RT bleiben könne. Deshalb sei es unumgänglich, dass Kg. bald weiß, welche Hilfe er von den Reichsständen gegen die Türken zu erwarten hat. Darum fordert Kg. ihn, den Kanzler, auf, dafür zu sorgen, dass der 2. HA /442’/ onverzuglichs vor andern erledigt und nicht eingestelt werde und hienfurter alle umbzug verbleiben mochten. Er, Kanzler, hat dies, sovil ime seins ampts halb zuthun gepuren wolte, zubefurdern zugesagt.
1
 Nr. 437. Übergabe an die Reichsstände bereits am 12. 1. Beratung zuletzt vertagt am 20. 1. (Kurmainz, pag. 613–619 [Nr. 71]).
2
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 233 f.
3
 Vgl. Nr. 1, fol. 68.
a
 8 monat langk] Kursachsen (fol. 318) ohne diesen Zusatz; statt dessen: Beharrliche Hilfe für ein bis zwei Jahre mit jeweils 1,5 Romzügen, dafür aber Verzicht auf die schon bewilligte Soforthilfe.
4
 Vgl. die Werbung der ungarischen Gesandtschaft [Nr. 489].
5
 Vgl. Weisung Kf. Joachims (o. D., aber Lochau, 15. 1. 1557): Sollen auf der bisherigen Bewilligung von 12 Römermonaten beharren und im Zusammenhang mit der Türkenhilfe die Belange des Hauses Brandenburg im Konflikt mit der Fränkischen Einung nicht vergessen, sondern [...] mit allem vleiß treiben sowie eine Klärung des Konflikts in Livland mit dem Ziel der Restitution des Ebf. von Riga anstreben. Zugleich kritisierte der Kf. nunmehr die Bewilligung der Türkenhilfe vor der Klärung der Freistellung (vgl. dazu Anm.8 bei Nr. 376) (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. H, fol. 24–26, hier 25 f. undatiertes Konz. Datierung anhand des folgenden Berichts der Gesandten vom 26. 1.). Damit vollzog Kf. Joachim eine bemerkenswerte Wende, hatte er doch zuvor die Billigung der kgl. Forderung von 16 Römermonaten zusammen mit Kursachsen engagiert unterstützt (vgl. Kurmainz, pag. 497, 499 [Nr. 59], pag. 549 f. [Nr. 64]). Die Wende erfolgte mit der Weisung vom 15. 1., wobei die Motive aufgrund der nur wenigen überlieferten Direktiven des Kf. schwer nachzuvollziehen sind. Im Hintergrund stand wohl vorrangig die Bereinigung des Konflikts mit der Fränkischen Einung im Interesse des Hauses Brandenburg nach dem Tod von Mgf. Albrecht Alkibiades, die mit der Türkenhilfe als Druckmittel erreicht werden sollte. Später schloss sich der Kf. der Bewilligung von 16 Römermonaten widerwillig an (vgl. Anm.5 bei Nr. 91).
6
 Vgl. Kurmainz, pag. 480–486 [Nr. 57].
7
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 235 f. [und zu verkommung ... zuthun unbeschwerdt sein.].
8
 In Lebus als einem der drei märkischen Bistümer unter dem vorwaltenden Einfluss des Hauses Brandenburg regierte bis 1555 Johannes Horneburg als letzter märkischer Bf., der die päpstliche Konfirmation erreichte. Als Nachfolger postulierte das Domkapitel unter dem massiven Druck Kf. Joachims II. dessen Sohn, Joachim Friedrich. Zur reichsrechtlichen Stellung der Bstt. Lebus, Brandenburg und Havelberg – de iure reichsunmittelbar, de facto schon seit dem 14. Jahrhundert starke Tendenz zur Landsässigkeit – vgl. Wolgast, Hochstift, 218–227; zur Situation in Lebus um 1555: Ebd., 224 f.
9
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 235’ f. [Dan ob wol ... nichts erwinden lassen.].
10
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 236–237 [Und nachdem ... ettwas erstattet werde.].
11
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 237–238’ [Uber das alles ... erlangt werden möge.].
1
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 239 f. [Dabeneben aber wöllen ... verwechsseln musten.]. Vgl. für die folgende Beratung ebenfalls die Triplik in der Abfolge der dortigen Einzelpunkte.
2
 Vgl. dagegen die spätere Weisung Kf. Joachims von Brandenburg an die Gesandten von der Strass und Witterstadt vom 13. 2. 1557 (Cölln/Spree): Lehnt im Zusammenhang mit den bevorstehenden Münzverhandlungen die kgl. Forderung, die Türkenhilfe nur mit Großmünzen zu erlegen, strikt ab. /21/ Dan wie schweer in unsern landen zum wechssel und thaler oder gelde [!] zukomen, das wisset ir selbst. So ist es auch in vorigen turckenhulffen also gehalten, das ein jeder stanndt die muntze geschickt, wie er die von seinen underthanen bekomen. Falls der Kg. der Münzverschlechterung abhelfen will, möge er den Vollzug der RMO im gesamten Reich sicherstellen (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. H, fol. 16–23’, hier 21. Or.).
a
 Erwägung] Kurpfalz (fol. 450–451’) differenzierter: 1. Umfrage. Trier, Köln, Pfalz und Brandenburg sind ohne Weisung. Votum Sachsen wie obige ‚Erwägung‘, die aber nur gilt, falls Kg. das Feldoberstenamt selbst übernimmt. Ansonsten steht die Besetzung der Ämter einem von den Reichsständen benannten Generalobersten zu. 2. Umfrage: Einsetzung der Pfennigmeister durch das Reich. Beschluss: Vertagung.
3
 Vgl. Beratung am 29. 1.: Kurmainz, pag. 644–647, 649–655 [Nr. 77].
4
 = 18. 4., 24. 6., 29. 9. 1557.
b
 anschließen] Kursachsen (fol. 326) differenzierter: Anschluss in 2. Umfrage.
c
 anzuhangen] Kursachsen (fol. 327) differenzierter: Folgender Anhang gemäß Votum Sachsen, dem sich Brandenburg und Mainz anschließen.
a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 328’) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Die RKG-Problematik wird innerhalb der thematisch strukturierten Mainzer Gesamtprotokollierung anfänglich im Protokoll für die Supplikationen (vgl. Anm. 2) aufgezeichnet, später wohl aufgrund der reichsrechtlichen Relevanz (vgl. als 4. HA im RAb) aber nicht mehr dort, sondern im Hauptprotokoll (Kurmainz) behandelt. Deshalb wird sie an dieser Stelle abweichend vom sonstigen Verfahren aus der Mitschrift für die Supplikationen in das KR-Protokoll übernommen.
2
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 10–43’, hier 14 f.
3
 Vgl. zur Visitation 1556 den Bericht der Visitationskommission [Nr. 496]; Teilnehmer: Ebd., Anm. 4.
b–
 dan ... gelegen] Kursachsen (fol. 328’) deutlicher: dan geschehe clage aldo [RKG], man konne weder urtel noch recht bekomen etc.
4
 Bezugnahme auf die Anordnung der außerordentlichen Visitation 1556 gemäß RAb 1555, §§ 110–112 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3138). Vgl. Ompteda, Geschichte, 64 f.
5
 Nr. 496.
6
 = den an der Visitation beteiligten ksl. Kommissaren: Abt Gerwig Blarer von Weingarten und Ochsenhausen sowie Gf. Wilhelm Werner von Zimmern (vgl. Nr. 496, Anm.4).
c
 Mainz] Kurpfalz (fol. 456’) zusätzlich: Mainzer Kanzler proponiert: FR hat erklärt, er sei zur weiteren Korrelation beim 2. HA (Türkenhilfe) bereit. Umfrage. Beschluss: Bekanntgabe an FR, dass KR noch einige Tage beraten und FR unterrichten wird, sobald die Beschlussfassung erfolgt ist.
7
 Gemäß Kurpfalz (fol. 460’) informierte der Mainzer Kanzler KR erst am 29. 1. über diese Nachfrage und die Antwort von Jonas. Zur weiteren Beratung vgl. Anm. b bei Nr. 78.
1
 Vgl. Kurmainz, pag. 623, 626 [Nr. 73].
2
 = der Bote mit der erwarteten Weisung des Kf.
3
 Bezugnahme auf die bei der Übergabe der Duplik zum 2. HA an den Kg. nur mündlich angesprochene, noch ausstehende Ratifizierung der Steuer durch ‚etliche‘ Kff. (vgl. Kurmainz, pag. 588 f. [Nr. 66]). In der Duplik war der diesbezüglich zunächst im Konz. vorgesehene Vorbehalt nicht enthalten [vgl. Nr. 436, Anm. e].
4
 Das Votum beruhte auf einer umfangreichen Weisung Kf. Augusts (Dresden, 21. 1. 1557) zur Triplik des Kgs. [Nr. 437]: /122/ Kf. ist generell zu diesem hochnotwendigem, christlichem wergk gantz wol geneigt, wo fern das jhenige, so man bewilligte, auch nutzlich angewandt und nicht, wie hiebevor vielmals gescheen, wir und andere stende des Reichs und die armen underthanen von jharen zu jharen durch die viel- /122’/ geleisten turckenhulf ausgemattet, dadurch wenig oder gar nichts ausgerichtet. /123–125/ Unterstützt deshalb gemäß Vorgabe in der Instruktion aufgrund der geringen Effektivität eilender Steuern die Forderung des Kgs. um eine beharrliche Hilfe, um damit den Feind dauerhaft zurückzudrängen, indem die Grenzfestungen verstärkt, die Untertanen des Kgs. in Ungarn im Widerstand bestärkt und andere christliche Potentaten zur Mithilfe veranlasst werden. Auch könnten so künftige Einberufungen von RTT für die Bewilligung eilender Hilfen erübrigt und die damit verbundenen Kosten eingespart werden. Eine maßvolle beharrliche Hilfe ist sowohl für den Kg. und die Reichsstände als auch für das Kriegswesen nutzbringender als eine hohe eilende, da Letztere nach einem etwaigen Misserfolg gänzlich verloren ist, während Erstere vom Kg. je nach Bedarf eingesetzt oder aufgespart und für den Unterhalt einer ständigen Grenztruppe verwendet werden kann. /125’ f./ Vorgabe für das Votum: Umwandlung der bisher bewilligten 6 doppelten Römermonate in eine beharrliche Hilfe von 12 einfachen Monaten, die für 3, zumindest 2 Jahre geleistet werden soll und damit im Höchstfall 36 Römermonate ausmacht. /126’ f./ Falls Kg. auf der Soforthilfe besteht, kann man die geforderten 8 doppelten Römermonate für das erste und für das nächste oder die beiden Folgejahre jeweils 12 einfache Monate zusagen. /127 f./ Wird die beharrliche Hilfe mehrheitlich abgelehnt, muss Kf. sich dem beugen, wenngleich damit niemandem geholfen ist. Dagegen Ablehnung der Zusatzforderungen des Kgs. in der Triplik. /130 f./ Verordnung reichsständischer Muster- und Zahlmeister, welche die ordnungsgemäße Verwendung des Gelds nur für die Türkenabwehr gewährleisten, sowie Verordnung reichsständischer Kriegsräte. /131/ Sicherung des inneren Friedens durch besseren Vollzug der EO namentlich im Niedersächsischen Kreis sowie durch Beilegung des Konflikts zwischen dem Haus Brandenburg und der Fränkischen Einung nach dem Tod von Mgf. Albrecht Alkibiades. /131’/ Kf. billigt die Übernahme des Oberstenamtes durch den Kg., fordert aber in Anbetracht des hohen Finanzbeitrags der Reichsstände, dass Kg. neben den Kriegsräten auch einige Ff. und hohe Stände beizieht und einen F. als Generalleutnant einsetzt, etwa Lgf. Philipp von Hessen oder Hg. Christoph von Württemberg (HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 122–134’. Konzeptkop. Vgl. Ritter I, 132, 133, Anm. 2).
5
 Bezugnahme auf den fortgeschrittenen Verhandlungsstand im FR. Vgl. Kurpfalz, fol. 456’ [Nr. 75, Anm. c].
a
 Trier] Kursachsen (fol. 331) zusätzlich: Colln uf 6 monat.
6
 Vgl. zuletzt die Weisung Kf. Daniels vom 19. 1. 1557 (Aschaffenburg), auf 8 einfachen Römermonaten zu beharren, auch wenn andere mehr bewilligen. Der Kf. wollte wegen der abweichenden Mainzer Zusage selbst mit dem Kg. verhandeln, da er nunmehr den persönlichen Besuch des RT [als Reaktion auf die anhaltenden Werbungen Ferdinands] im Anschluss an einen Tag der rheinischen Kff. am 8. 2. plante (HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 329–330’. Or.; präs. Regensburg, 27. 1.).
1
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 239’ [So gesinnen und begern ... turcken verwenden.].
a
 erfahren] Kursachsen (fol. 334’) zusätzlich: von Hg. Christoph von Württemberg, der darüber mit dem Kg. gesprochen hat.
2
 Hans Ungnad, Frh. zu Sonneck (1493–1564), Landeshauptmann der Steiermark, wiederholt als oberster Feldhauptmann im Türkenkrieg tätig. Führend in der reformatorischen Bewegung in Österreich. Im Gefolge des Wiener Ausschusslandtags von Januar – März 1556 (vgl. Anm.17 bei Nr. 483) im April 1556 Rücktritt von den Ämtern, um seinem Sturz zuvorzukommen ( Loserth, Reformation, 105–114, 575–581; Loserth, Innerösterreich, 36–39, 50–55; ADB  XXXIX, 808–810).
3
 Georg von Holle (Holl) (1514–1576), Kriegsoberst und Landsknechtführer, seit 1546 in habsburgischen Diensten. Vgl. Angermann, Oberst; NDB  IX, 540 f. (Lit.);  Lengemann, Schwarzburg, 576.
4
  Gf. Eberhard XIV. von Erbach (1511–1564), 1551 Kurpfälzer Unterlandvogt im Elsass, 1558 Kurpfälzer Großhofmeister ( Press, Erbach, hier 662, 667–669; Press, Calvinismus, 218).
5
 Heinrich XIX. von Fleckenstein, H. zu Dagstuhl (gest. 1561). 1538–1544 Statthalter während der Vormundschaft über Mgf. Phililbert in der Mgft. Baden-Baden, 1544–1555 Kurpfälzer Unterlandvogt im Elsass, dann Kurpfälzer Amtmann zu Lützelstein ( Reinking, Vormundschaften, 65 f., 87 f.; Becker, Verleihung, 137 f.). Fleckenstein fungierte beim Türkenzug 1542 als Kriegsrat des Kurrheinischen Kreises (vgl. Reversbrief vom 12. 4. 1542: Schweinzer-Burian, RTA JR XII, Nr. 91 S. 628–630).
b
 Zusammenkunft] Kurpfalz (fol. 463) differenzierter zum Zeitpunkt: Vormittag, 10 Uhr.
6
 Übergabe der Triplik des Kgs. zum 1. HA (Religionsvergleich) [Nr. 430] an die Reichsstände. Zur Übergabe vgl. Kurmainz A, fol. 144 [Nr. 333].
c
 vortragen] Kurpfalz (fol. 463) differenzierter: Vortrag durch Vizekanzler Jonas.
7
 Anmahnung zuletzt am 12. 1. 1557: Kurmainz, pag. 608 f. [Nr. 68].
d
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 336) differenzierter: 2 Uhr.
e
 das meher] Kursachsen (fol. 339’) differenzierter: mit den Voten von Trier, Köln, Pfalz und Mainz. Sachsen und Brandenburg sind anderer Meinung.
f
 Meintz] Kursachsen (fol. 340) zusätzlich vor dem Folgenden: Umlegung der Steuer auf die Untertanen. Beschluss: Es bleibt bei der Klausel, dies ohne vorherige Landtage festzulegen.
8
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 239’–240’ [Die in der Duplik ... unverlengte erkandtnus zethun.].
9
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 242 f. [Bezüglich der Sicherung ... urputtig und geneigt.].
10
 Vgl. die Supplikation wegen des strittigen Geleits: Nr. 531.
g
 2. Umfrage] Kursachsen (fol. 341–342) und Kurpfalz (fol. 468–469) abweichend und differenzierter: Die Voten dieser 2. Umfrage werden als 3. Umfrage protokolliert. Vorher als 2. Umfrage: Trier und Köln sind zur Beratung der mgfl. Problematik bereit. Pfalz, Sachsen und Brandenburg fordern eine genauere Bezugnahme auf die Situation nach dem Tod Mgf. Albrecht Alkibiades’ sowie die Bewilligung des Geleits für dessen Gefolgschaft. Mainz: Indifferent.
11
 Vgl. die Triplik [Nr. 437], fol. 243’–245 [Zur Bitte ... und zufriden sein.].
a
 Vormittag] Kurpfalz (fol. 470) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Vgl. Nr. 437 mit den im Folgenden angesprochenen Einzelpunkten.
2
 = 18. 4., 24. 6., 29. 9. 1557.
3
 Nr. 477.
4
 Vgl. Anm.4 bei Nr. 79.
5
 Vgl. Anm.5 bei Nr. 73.
6
 Vgl. oben, Resolution des KR, Punkt [10].
7
 Vgl. die Resolution [Nr. 477], fol. 411’ [Und nachdem auch ... zubrinngen.].
b
 verschonet] Kursachsen (fol. 350) zusätzlich: (Nachmittag) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Fortsetzung der Beratung zum 2. HA (Türkenhilfe) oder andere Thematik? /350 f./ Beschluss: Vertagung des 2. HA bis Montag. /350’/ Beratung zur RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA] /350’ f./ Umfrage. Mehrheitsbeschluss: Da Vizekanzler Jonas die Anfrage wegen des Visitationsberichts [vgl. Nr. 75] an den Kg. verwiesen hat, sollen zunächst FR und SR über die Thematik informiert werden. Sodann Nachfrage beim Kg. durch die Reichsstände insgesamt, damit die Visitationsakten dem RT vorgebracht werden. [Auch enthalten in Kurpfalz (fol. 473 f.) und im Mainzer Supplikationsprotokoll: HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 15.]
a
 Vormittag] Kurpfalz (fol. 478’) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Nr. 477.
b
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 354) differenzierter: 3 Uhr. Kurpfalz (fol. 480) abweichend: 2 Uhr.
2
 Angebot gemäß Duplik der Reichsstände [Nr. 436]. Die Kurkölner Weisung liegt nicht vor.
3
 Bezugnahme auf die Triplik des Kgs. [Nr. 437] sowie die Werbungen der ungarischen und böhmischen Gesandten [Nrr. 489, 492].
4
 Vgl. die letzte Weisung Kf. Ottheinrichs vom 8. 1. 1557, die gemäß Dorsv. am 16. 1. in Regensburg vorlag (Anm. 9 bei Nr. 59). Seine Gesandten erbaten unter Bezugnahme auf obige Sitzung und unter Verweis auf ihr vielfaches Ansuchen in den Schreiben vom 3./4./5./11./14. 1. 1557 im Bericht vom 1. 2. aufgrund des Drängens des Kgs. und der Beschlussbereitschaft des FR nochmals dringend eine Weisung zur Türkenhilfe. Andernfalls entstünde der Eindruck, sie allein würden die Verhandlungen boykottieren (HStA München, K. blau 106/3, fol. 279–280’. Or.; präs. o. O., 10. 2.; vgl. Kurze, Kurfürst, 104, Anm. 48; 113, Anm. 76). Der Kf. hatte sich zwischenzeitlich in der Weisung vom 22. 1. 1557 erklärt. Sie kam am 2. 2. in Regensburg an (vgl. Anm.1 bei Nr. 80).
c
 Beschluss] Kursachsen (fol. 355’ f.) und Kurpfalz (fol. 481 f.) differenzierter: Beschluss nach weiterer, 3. Umfrage, in der Trier und Sachsen nochmals auf die Bewilligung von 8 doppelten Römermonaten drängen.
5
  Kurmainz, pag. 661–665 [Nr. 78].
d
  KR] Kursachsen (fol. 358) differenzierter: Vortrag durch den Mainzer Kanzler.
1
 Weisung Kf. Ottheinrichs vom 22. 1. 1557 (Heidelberg), in den Grundzügen in obigem Votum dargelegt: Explizit keine Bewilligung der geforderten 8 Doppelmonate. Ausführlicher zur zweckgebundenen Verwendung der Steuer: Es ist bekannt, /256’/ wie liederlich und vergeuderisch ettwo hievor dergleichen hülffen angegriffen unnd one ainige frucht verschwendet worden, also das es wol zuerbarmen, [dass mit] der underthonen schwaiß unnd blut nicht mehr gegen die Türken ausgerichtet worden ist. Sollen deshalb dafür eintreten, dass die Auszahlung der Steuer aus den Legstätten an den Kg. nur mit Kontrolle von reichsständischen Verordneten erfolgt, welche die aktuelle Notwendigkeit der Unterstützung prüfen. Damit soll nicht die Türkenabwehr des Kgs. behindert, sondern nur die Kenntnis über den Einsatz der Steuer sichergestellt werden (HStA München, K. blau 106/3, fol. 256–258’. Or.; präs. 2. 2. Vgl. Kurze, Kurfürst, 100, Anm. 36; 101, Anm. 38. Vorgabe zur Umlegung der Steuer auf die Untertanen in der Weisung: Vgl. Anm.4 bei Nr. 66). Die Gesandten bestätigten am 7. 2. 1557 den Erhalt der Weisung: Um den Eindruck zu vermeiden, /298’/ als ob villeicht euer kfl. Gn. die ding nit gern gefurdert sehen und also dardurch euer kfl. Gn. privat sachen bey der kgl. Mt. soviel weniger zuerlangen sein möchten, haben sie für 6 doppelte Römermonate votiert. Erwarten jedoch künftig den Anschluss von Köln und Brandenburg an Trier und Sachsen sowie an FR in der Zusage der 8 Doppelmonate und bitten deshalb um Weisung, ob sie diese ebenfalls bewilligen oder allein mit Kurmainz auf der Ablehnung beharren sollen (ebd., fol. 298–301’. Or.; präs. o. O., 16. 2.).
2
 Bezugnahme zum einen auf die Züge des Mgf. Albrecht Alkibiades im Rheinland im Sommer 1552, die vorrangig gegen die dortigen Hstt. gerichtet waren, dabei aber auch kurpfälzische Orte schädigten (vgl. Voigt I, 333–341 passim). Zum anderen wohl Bezugnahme auf die „Voyage d’Allemagne“ Kg. Heinrichs II. von Frankreich im Zusammenhang mit dem Fürstenaufstand 1552, also auf Schäden, die beim Vormarsch des Kgs. mit 37 000 Mann im Anschluss an die Einnahme von Metz durch das Elsass (von Österreich an Kurpfalz verpfändet) an den Rhein nach Weißenburg sowie auf dem Rückmarsch der Armee nach Frankreich auf Kurpfälzer Territorium und im Elsass entstanden. Vgl. zu An- und Rückmarsch (April/Mai 1552) im Zusammenhang mit den zwischenzeitlichen Verhandlungen des Kgs. mit den rheinischen Kff.: Zeller I, 367–392 (ohne Ausweisung von Schäden); Petri, Jahr, 296–304, zur Vermittlungspolitik Kf. Friedrichs II. mit Inkaufnahme von Schäden bes. 299; Grund, Ehre, 184–186, 213 f. (Lit.).
a
 gehort] Kurpfalz (fol. 486’) zusätzlich: Falls keine Einigung möglich ist, sind geteilte Bedenken vorzubringen.
3
 = 24. 6. und 29. 9. 1557.
4
 = 18. 4. und 24. 6. 1557.
b
 Nachmittag] Kurpfalz (fol. 492’) differenzierter: 3 Uhr.
5
  FR hatte ebenfalls für insgesamt 8 Personen votiert (als Verordnete der Reichskreise). Die beiden Zahlmeister sollten aus diesem Personenkreis ausgewählt werden (Kurmainz, pag. 683 [Nr. 79]).
6
  EO 1555, §§ 49 f. ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3120 f.).
c–
 dass ... SR] Korr. nach Kursachsen (fol. 369). In Kurmainz die missverständliche Formulierung: dass gaistliche fursten ein, weltliche fursten ein und die stet ein ordnen, das weren die sechss.
7
 Vgl. dazu auch Österreich B, fol. 720 f. [Nr. 185].
d
 Beratung] Dazu in Kurmainz (pag. 707) als nachträgliche Einfügung: Man hat FR [erst später: vgl. Nr. 81] vorgeschlagen, das sie vier person ordnen mochten. Kursachsen (fol. 369) wie oben ohne diesen Zusatz.
8
 Vgl. dagegen Würzburg, fol. 208 [Nr. 185, Anm. b]): FR fordert die Abordnung von 6 Personen: 2 je Bank, dazu je eine für Prälaten sowie für Gff. und Hh.
a–
 Beschluss ... zuzelassen] Kurpfalz (fol. 497) differenzierter: Umfrage. Einhelliger Beschluss, auf 3 Personen für KR zu beharren und FR ebenfalls nur 3 Verordnete zuzugestehen.
1
 Vgl. dazu die differenziertere Protokollierung in Österreich B, fol. 721–723 [Nr. 186].
b
  KR referiert] Kursachsen (fol. 370) differenzierter: Referat durch den Mainzer Kanzler.
c
 von furstenrathe drei] Kursachsen (fol. 370 f.) abweichend [und falsch]: für FR 4 personen, zweene aus den geistlichen /370’/ fursten, und zugen die praelaten zu inen, und dan die weltlichen fursten zweene, und zugen die graven zu sich. Kurpfalz (fol. 497’) wie Textvorlage.
d
 Einvernehmen] Kurpfalz (fol. 497’ f.) zusätzlich: Anschließend zunächst in KR/FR Vorlage der RKG-Problematik durch den Mainzer Kanzler. [Vgl. oben, pag. 718, Vorlage im RR, sowie Österreich B, fol. 722–723 (Nr. 186 = KR/FR).]
2
 = Ostern und Johannis (18. 4. und 24. 6. 1557). Vgl. die Duplik [Nr. 436], fol. 247.
3
 Nr. 478.
4
 Vgl. dazu auch Nürnberg, fol. 278 f. [Nr. 287].
5
 Vgl. konkreter: Köln, fol. 27 [Nr. 287, Anm. d].
6
 Entsprechende Proposition zunächst in KR/FR noch vor der Einberufung des RR (vgl. Anm. d).
7
 Vgl. die Beschlussfassung im KR am 27. 1.: HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 14 f. [Nr. 75]. Die Einbeziehung der Reichsstände insgesamt in die Nachfrage wurde im KR beschlossen am 30. 1. (Kursachsen, fol. 350–351 [Nr. 78, Anm. b]).
a
 4 Uhr] Kurpfalz A (fol. 619’) abweichend: 5 Uhr.
1
 Nr. 438.
2
 Benennung Lgf. Philipps von Hessen zusammen mit Hg. Heinrich von Braunschweig am 9. 1. 1557 anstelle Kf. Augusts von Sachsen, der die Teilnahme ablehnte: Kurmainz, pag. 580–584 [Nr. 66]. Der Kg. hatte Lgf. Philipp mit Schreiben vom 12. 1. 1557 (Regensburg) zur Teilnahme aufgefordert und die Instruktion [Nr. 519] geschickt (StA Marburg, Best. 3 Nr. 1400, fol. 33–34’, 43’. Or.; präs. Marburg, 13. 2.). Der Lgf. hatte seine Mitwirkung mit der Supplikation bereits widerrufen, ehe er sich mit Schreiben vom 13. 2. (Marburg) auch bei Ferdinand I. als Antwort auf dessen Bitte entschuldigte (ebd., fol. 45–47’. Kop.).
3
 Nr. 540.
4
 Die Nachfrage wurde am 7. 2. schriftlich nachgereicht als Teil eines Ständedekrets zu mehreren Supplikationen. Nachweis: HHStA Wien, MEA RTA 42, unfol. (Kop. Überschr.: Verzeichnus gemeiner stendt bedencken, der kgl. Mt. den 5. [Februar] mundtlich und volgendts 7. schrifftlich furpracht: Margrefischs vergleitung; Lipp contra Rittperg; visitation chammergerichts; Erman von Redtwitz.). HStA München, KÄA 3178, fol. 9–11. StA Nürnberg, ARTA 37, fol. 20–23. Kopp.
1
  Dr. Georg Gienger (1500–1577), seit 1539 Geheimer Rat Kg. Ferdinands Vgl. Kap. 4.2.3, Anm.205.
2
 Nr. 439.
3
 Vortrag der Bitte am 5. 2.: Kurmainz, pag. 722 [Nr. 82]. Schriftliche Antwort als Bestandteil der kgl. Erklärung vom 9. 2. auf das Ständedekret vom 5. 2. zu mehreren Supplikationen (HHStA Wien, MEA RTA 42, unfol. HStA München, KÄA 3178, fol. 5–8. StA Nürnberg, ARTA 37, fol. 26–28’. Kopp.). Die Wiedergabe im Protokoll entspricht wörtlich der schriftlichen Fassung, beschränkt auf den Passus zur RKG-Visitation.
4
 Vgl. Nr. 496.
a
 vorlegen] Kurpfalz (fol. 506 f.) zusätzlich: Referat des Beschlusses der Reichsstände zu der am 5. 2. vorgelegten Supplikation Hessens wegen der Teilnahme an der Vermittlungsgesandtschaft nach Livland (vgl. Nr. 82; Beschlussfassung vgl. bei der Supplikation [Nr. 540]): Aufgrund der hessischen Entschuldigung sollen allein Braunschweig und Pommern die Gesandtschaft nach Livland durchführen. Kg. billigt diese Entscheidung und will die Instruktion entsprechend ausfertigen lassen.
1
  Kg. forderte in der Quintuplik die abweichenden Stände im KR zum Anschluss an die Mehrheitsbewilligung von 8 doppelten Römermonaten auf [Nr. 439, fol. 364f.Kg. verweist dazu ... unbeschwerdt sein.].
2
 Bezugnahme auf die Antwort des Kgs. vom 5. 2. 1557 zur Freistellungsforderung [Nr. 504].
3
 Vgl. die Voten von Kurpfalz: Kurmainz, pag. 104 f., 165, 217 f., 223 f. [Nrr. 15, 21, 29]. Für die CA-Stände insgesamt: Nrr. 424, 426, 503.
4
 Bezugnahme auf die Duplik der Reichsstände zur Verhandlungsaufnahme [Nr. 426].
a–
 Uff ... fürgehen] Kurpfalz (fol. 507’) differenzierter: Haben die Erklärung des Kgs. zur Freistellung an den Kf. geschickt und kennen dessen Weisung dazu noch nicht. Wolten doch uf vorigen furbehalt auschließlich furschreiten.
5
 Gemeint: Die Quintuplik des Kgs. zum 2. HA.
6
 Vgl. dazu Anm.6 bei Nr. 76, Anm.6 bei Nr. 89.
7
 Nr. 439, fol. 365f. [Obwohl die ... verzichten.].
8
 Nr. 439, fol. 365–366 [Er fordert ... gescheen ist;].
9
 Festlegung der Besteuerung Eximierter im Zusammenhang mit der Kreiskontribution (EO) im RAb 1555, § 83 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3131 f.).
10
 Nr. 439, fol. 366 [dergleichen auch ... erachten werden.].
11
 Vgl. auch die verspätete Weisung Kf. Ottheinrichs vom 22. 2. 1557 (Heidelberg): Ablehnung der Forderung, die Hilfe auch offensiv verwenden zu dürfen, weil dies bedeuten könnte, dass /377/ dadurch also tacite dem Reich teutzscher nation der kriege gentzlich und allein auf den rucken gebunden wurde. Für einen Offensivkrieg gegen die Türken wolte ein merer gewalt und andre potentaten dan das Reich allein gehören (HStA München, K. blau 106/3, fol. 375–380’, hier 377. Or.; präs. 2. 3.).
12
 Vgl. Nr. 438, fol. 211 [versehung zuthun ... ganng und geb].
13
 Nr. 439, fol. 366f. [Bezüglich der Erlegungstermine ... gethon werden muge.].
14
 = Zinsen für das aufgenommene Geld.
15
 Vgl. auch die verspätete Weisung Kf. Ottheinrichs vom 22. 2. (wie Anm. 11, hier fol. 377’): Ablehnung der Antizipierung, da es zum einen /377’/ one sonderlichen der kauffleut profit und wucher nicht abgeen werde und zum anderen hernach schwerlich rechnung und wissenschafft zuerlangen ist, wohin das gelt alles komen möchte. Am 6. 3. 1557 (Heidelberg) beharrte er auf der Ablehnung, damit die Steuer gänzlich für die Türkenabwehr verwendet und /419/ den wucherern nicht zuhannden keme. Auch bestehe die Gefahr, dass der Kg. mehr Geld aufnimmt, als die bewilligte hulff schwerlich erdruge. Dadurch dann abermaln den stenden, so die glaubiger nicht gentzlich bezalt wurden, ain neuer last aufwachßen kundte (HStA München, K. blau 106/3, fol. 419–421’, hier 421. Or.; präs. 12. 3. Vgl.  Kurze, Kurfürst, 101, Anm. 38).
16
 Nr. 439, fol. 366f. [Kg. billigt ... gellt beschee.].
17
 Nr. 439, fol. 367f. [Irer kgl. Mt. ... verfeyrt werde.].
18
 Nr. 439, fol. 367’ [Was weitter die ... abgeschafft werden.].
a–
 Problematisches ... gedopplet] Kurpfalz (fol. 512’) deutlicher: [Mainzer] cantzler: Bitte, man wol indenck sein, das sie under dem mehrer nit begriffen sein wollen, anderst dan die 8 monat einfach zu willigen.
1
 Vgl. Anm.3 bei Nr. 84.
b
  KR referiert] Kurpfalz (fol. 512’) differenzierter: Referat durch den Mainzer Kanzler.
2
 Die folgenden Einzelpunkte beziehen sich auf die Aussagen der Quintuplik des Kgs. [Nr. 439] in der dortigen Abfolge.
3
 Vorgehen gegen Säumige, Umlegung der Steuer auf die Untertanen sowie Einbeziehung der Reichsritterschaft und der Hansestädte.
4
 Nr. 479.
5
  RAb 1555, § 83. Vgl. Anm.9 bei Nr. 84.
c
 in einem Ausschuss] Kurpfalz (fol. 517) deutlicher: durch etliche verstendige kriegs personen.
d
  KR] Kursachsen (fol. 371’) differenzierter: Referat durch Mainz.
e–
 man ... verordenen] Kurpfalz (fol. 518) deutlicher: das zu befurderung der sachen die verordnunge nit undinstlich, dan es kein ausschuß; zudem in diesen sachen alweg kriegs leut gepraucht worden.
f
 bewilligt diese Verordnung] Kurpfalz (fol. 518) differenzierter: Bewilligung deshalb, weil kein ausschuß, sonder verordnung bescheen.
g
 Verordnete] Kurpfalz (fol. 518) deutlicher: Verordnet werden verstendige, kriegs erfarne personen.
h
  SR] Kurpfalz (fol. 518’) zusätzlich: FR billigt diese Besetzung und verordnet alßbaldt Georg Ludwig von Seinsheim [Würzburg] und den Jülicher Hofmeister Neuhofen.
6
 Der gemeinsame Beschluss entspricht inhaltlich der nachfolgenden Sextuplik der Reichsstände [Nr. 440]. Deshalb wird auf die Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet.
1
  RAb 1555, § 83. Vgl. Anm.9 bei Nr. 84.
2
 Bezugnahme auf die von Kurpfalz bei den Beratungen des RT 1555 zur EO unter Protest verfochtene Limitierung der Kompetenzen des Kreisobersten und der Zugeordneten. Der Protest liegt nicht vor. Vgl. die wiederholten Hinweise auf den Protest im KR-Protokoll:  Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144, fol. 218’ (S. 808 f.), fol. 508–509 (S. 961 f.), fol. 547 (S. 1040), fol. 550’ f. (S. 1042 f.). Beharren auf dem Protest und Bitte um dessen Verzeichnung: fol. 556 f. (S. 1047). Abschlussberatung: fol. 869–870 (S. 1269 f.).
a
 Augspurg] Kurpfalz (fol. 521’) zusätzlich: Mainzer Kanzler teilt mit, dass die ungarischen Gesandten ihn wegen der wachsenden Türkengefahr um baldige Audienz im RR gebeten haben. Er, Kanzler, hat den Gesandten baldige Anhörung zugesagt.
3
 Vgl. die Ausfertigung der Sextuplik [Nr. 440].
1
 Nr. 440.
2
 Den geschlossenen Auftritt hatten die niederösterreichischen Gesandten in Absprache mit Kg. Ferdinand veranlasst, indem sie den böhmischen und ungarischen Verordneten unmittelbar vorausgehend am 15. 3. verdeutlichten, /203’/ dz wier neben inen als mitglider aines haupts, weil es ain substantz und ain corpus sei, solicitieren und alles handlen helffen wollen, dz uns allen zu guetem müg gelangen (Protokoll der niederösterreichischen Gesandten: SBB PK Berlin, Ms. germ. quart. 1196, hier fol. 203 f.). 
3
 Nr. 489.
4
 Nr. 492.
5
 Nr. 487.
1
  Kurmainz, pag. 723 f. [Nr. 83].
2
  Kf. Daniel von Mainz schickte seinen Gesandten mit der Weisung vom 6. 2. 1557 (Aschaffenburg) nicht nur den Visitationsbericht an den Ks. (Nr. 496), sondern auch den Visitationsabschied (Anm. 2 bei Nr. 496), die Stellungnahme des RKG zum Memoriale von 1555 (Nr. 496, Punkt 14 mit Anm.22) und die Gravamina des RKG (Nr. 496, Punkt 10 mit Anm.17). Er verwies darauf, dass die Vorlage der Visitationsergebnisse beim RT gemäß dem Bericht an den Ks. von diesem bzw. jetzt vom Kg. und nicht von Kurmainz auszugehen habe (HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 323–324. Konz.). Die Gesandten stellten daraufhin im Bericht vom 18. 2. fest, dass die erwähnten Gravamina des RKG sowie einige andere Visitationsakten der Weisung nicht beigegeben waren, und baten um deren Übersendung zur Vorlage am RT (ebd., fol. 406–407’. Or.; präs. o. O., 26. 2.). Kf. Daniel schickte daraufhin einen Teil der noch fehlenden Visitationsakten, darunter die Beschwerden des RKG, als Beilage zur Weisung vom 28. 2. 1557 (Aschaffenburg: Ebd., fol. 413–414’. Konz.).
3
 Nr. 496.
1
 Nr. 441.
2
 Benennung Hg. Heinrichs von Braunschweig zusammen mit Lgf. Philipp von Hessen am 9. 1. 1557 anstelle Kf. Augusts von Sachsen, der die Teilnahme abgelehnt hatte: Kurmainz, pag. 580–584 [Nr. 66].
3
  Hg. Heinrich entschuldigte sich im Schreiben vom 6. 2. 1557 an Kg. Ferdinand mit dem Argument, seine Teilnahme würde die Vermittlung /118/ viel mehr hindern oder stutzig machen dann furdern, da der Hg. von Preußen und dessen Bruder, der Ebf. von Riga, beide aus dem Haus Brandenburg stammend, im Markgrafenkrieg Mgf. Albrecht Alkibiades gegen ihn, Hg. Heinrich, und die Fränkische Einung unterstützt hätten und ihn deshalb als Mediator ablehnen würden (DOZA Wien, Liv 7, fol. 68 f. Kop. StA Wolfenbüttel, 1 Alt 1A Fb. 1 Nr. 20/II, fol. 118 f. Konz.). Hg. Heinrich schickte das Schreiben zur Vorlage beim Kg. zusammen mit der Weisung vom 6. 2. (Wolfenbüttel) an seinen RT-Gesandten V. Krummer (ebd., fol. 120–121’. Or.).
4
 Als Kommissare des Kgs. wurden zunächst Wenzel Wrzesowicz von Neuschloss, Kämmerer Ehg. Ferdinands, und Dr. Adolf Grueb, kgl. Rat, benannt. Für Grueb nahm jedoch Valentin Sauermann an der Gesandtschaft teil (vgl. Anm.5 bei Nr. 519). Der pommerische RT-Deputierte Wolde ging im Bericht vom 24. 2. 1557 an Hg. Philipp davon aus, der kgl. Verordnete V. Sauermann werde inzwischen beim Hg. angekommen sein, da er Regensburg vor 14 Tagen Richtung Prag verlassen habe, um von dort mit seinem Mitkommissar [Wenzel Wrzesowicz] nach Pommern zu reisen (AP Stettin, AKS I/162, pag. 7–30, hier 21. Konzeptkop.).
5
 Diese Besprechung ist in Kurmainz nicht enthalten. Sie wird anhand der Aufzeichnung in einem separaten Mainzer Protokollauszug dokumentiert: HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 373–374’, hier 373 (Überschr.: Privatim aller churfursten rethe.). Es folgt die Aufzeichnung der anschließenden Besprechung des Kgs. mit den Deputierten nur der rheinischen Kff., die auch in Kurmainz protokolliert ist.
6
 Die Kurmainzer Gesandten beantworteten die Anmahnung in einer Audienz vor dem Kg. am 18. 2.: Sind beauftragt, aufgrund der bekannten Schädigung des Erzstifts nicht mehr als 8 einfache Römermonate zu bewilligen. Haben die Verhandlungen zur Türkenhilfe nicht behindert und bis zu diesem Zeitpunkt /366/ nit hochnottig geacht, wes sie bewilligt oder nit, sonderlich anzupringen. Verhoffen, ir genedigister her und sie endtschuldigt zusein. Kf. plant ohnehin, persönlich zum RT zu kommen. Sie hoffen, falls er der beschwerden, darin sie [kfl. Gn.] gesetzt, enndtladen oder enntleichtert [!] werden konnten, das sein kfl. Gn., sovil immer zuerschwingen und zuleisten moglich, als /366’/ ein gehorsamer ungern verwaigern wurden etc. Antwort des Kgs.: Kann die Bewilligung von nur 8 einfachen Römermonaten nicht akzeptieren und verweist darauf, dass der Vorgänger, Kf. Sebastian, gut gewirtschaftet und dem Erzstift ein stattliche barschafft hinterlassen habe. Abgesehen davon erfordert die akute Türkennot, dass alle Stände sich dagegen engagieren, sonderlich aber die geistlichen fur andern schuldig, das irig darzustrecken und in solchen fellen der kirchen guter nit zuverschonen. Die Gesandten sollen den Kf. deshalb veranlassen, sich weder selbst von der Mehrheit abzusondern noch andere dazu zu veranlassen. Dafür Angebot des Kgs., in andere wege, wo moglich, sein kfl. Gn. uncostens zu enndtheben, und wo sie zu Eger erschienen, wie sich ir Mt. versicht, und angezogner beschwerden halb anzeig thun oder sonst anzeigen lassen /367/ werden, was ire Mt. zu erleichterung und endthebung befurdern konten, wolten sie seinen kfl. Gn. zu freundtschafft und gnaden nit underlassen (HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 366–367’. Kop.). Der Vortrag der Mainzer beruhte auf der Weisung des Kf. vom 7. 2. 1557 (Aschaffenburg), die Ursachen für die Bewilligung von nur 8 Römermonaten dem Kg. privat vorzubringen und ihn auf seine persönliche Ankunft zu verweisen (ebd., fol. 350–353’. Or.; präs. 15. 2.). Zuvor hatten die Gesandten im Bericht vom 29. 1. betont, sie seien unter allen Ständen singulares, da diese 8 oder zumindest 6 doppelte Römermonate bewilligten. Da ihr Sondervotum nicht in die Ständeresolution aufgenommen werden könne, müssten sie ihr Abweichen dem Kg. ad partem anzeigen, da er andernfalls davon ausginge, sie würden die allgemeine Bewilligung mittragen (ebd., MEA RTA 43/II, fol. 304–306’. Or.; präs. Aschaffenburg, 6. 2.).
7
 Vgl. zu den Bemühungen des Kgs. um die Anreise der Kff. wegen der Resignation des Kaisertums: Einleitung, Kap. 4.1.2.
8
 Bezugnahme auf das Schreiben an die Kff. von Mainz, Trier und Köln vom 13. 2. 1557 (Regensburg), mit dem der Kg. sie im Hinblick auf ihre kurz zuvor erfolgten Zusagen, persönlich zum RT anzureisen, davon unterrichtete, dass /463/ unversehenlich dermassen sachen vorgefallen seien (die Absage durch Kursachsen und -brandenburg), aufgrund deren die Anreise nun nicht mehr erforderlich sei. Die Kff. sollten zunächst seine weitere Gesandtschaft [= Georg Spät] abwarten (HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 463. Konz. an die 3 Kff. von Hd. Kirchschlager mit Korrekturen von Hd. Jonas. HHStA Wien, MEA RTA 36 Konv. 4, fol. 106–107’. Or. an Kurmainz; präs. Aschaffenburg, 17. 2. 1557).
9
 Werbung Späts bei den rheinischen Kff. Ende Februar/Anfang März 1557. Vgl. Einleitung, Kap. 4.1.2.
1
 Vortrag des Kgs. am 17. 2.: Kurmainz, pag. 761 f. [Nr. 89]. Die Beratungen, die seither zu obiger Stellungnahme der Reichsstände führten, werden weder in Kurmainz noch in den anderen KR-Mitschriften protokolliert. Vgl. dazu Würzburg, fol. 223’ f. [Nr. 195]; Nürnberg, fol. 325–326 [Nr. 296].
2
 Zur Entschuldigung Hessens vgl. Kurmainz, pag. 721 [Nr. 82].
3
 Vgl. die Antwort der Reichsstände zum Livlandkonflikt [Nr. 517], unfol. [Absatz: Verrer bedenckhen die stennde ... die Stadt Goslar.].
1
 Vgl. die Septuplik [Nr. 441], fol. 445–446 [Kg. hat aus ... angesechen wirdet.].
2
 Nrr. 489, 492.
3
 Vgl. Kurmainz, pag. 725, 733 [Nrr. 84, 85].
4
 Bezugnahme auf die Antwort des Kgs. vom 5. 2. 1557 [Nr. 504].
a
 uf das meher] Kurpfalz (fol. 529) eindeutig: mit der Bewilligung von 8 doppelten Römermonaten.
5
  Kf. Joachim billigte in der Weisung an die Gesandten von der Strass und Witterstadt vom 13. 2. 1557 (Cölln/Spree) noch unter Bezugnahme auf die Triplik des Kgs. [Nr. 437] widerwillig die Bewilligung der 8 Doppelmonate, lehnte aber alle Zusatzforderungen (Ausgleich für Steuerausfall, Lauf- und Rüstgeld, beharrliche Hilfe) strikt ab (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. H, fol. 16–23’, hier 19’ f. Or.).
6
 Vgl. die Septuplik [Nr. 441], fol. 446–447 [Wenngleich die Reichsstände ... furkhumen werde.].
7
 Vgl. dazu die verspäteten Weisungen Kf. Ottheinrichs in Anm.15 bei Nr. 84.
8
 = Restriktion.
b
 zusetzen] Kurpfalz (fol. 530’) zusätzlich: sondern in die Instruktion der Pfennigmeister.
9
 Wohl Bezugnahme auf die Weisung Kf. Joachims vom 13. 2. (wie Anm. 5, hier fol. 20’): Die zweckgebundene Verwendung der Steuer gegen die Türken ist sicherzustellen, um zu vermeiden, dass sie missbräuchlich eingesetzt wird – so wie der letzte Gemeine Pfennig [1544, Erhebung 1551] wider unßern vettern, marggraf Albrechten seligen, verkrieget worden sei.
10
 Dieses Votum widersprach den diesbezüglichen Weisungen Kf. Daniels, die seine Gesandten freilich erst erreichten, als die Beratungen schon abgeschlossen waren: Am 21. 2. und 28. 2. 1557 (jeweils Aschaffenburg) hatte er die Geldaufnahme strikt abgelehnt, da auf diese Weise ein zu großer Teil der Steuer für die Zinsen verwendet werden müsse (21. 2.: HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 388–389’. Or.; präs. Regensburg, 1. 3. Weisung vom 28. 2.: Ebd., fol. 399–403’, hier 399 f. Or.).
c–
 bis ... monat] Kurpfalz (fol. 532) eindeutig: von jetzt an bis uf die bewilligt termin.
11
 = in die Instruktion für die Pfennigmeister.
12
 Vgl. die Septuplik [Nr. 441], fol. 447 [Da die Reichsstände ... besoldungen bestimben.].
13
 Vgl. die Vereinbarung zwischen KR und FR am 13. 2.: Kurmainz, pag. 742–745 [Nr. 85].
14
 Vgl. die Septuplik [Nr. 441], fol. 447 f. [Kg. erwartet ... zu geben.].
15
 Vgl. die Septuplik [Nr. 441], fol. 447–448 [Obwohl der Kg. ... angesechen haben.].
16
 Vgl. die Septuplik [Nr. 441], fol. 446’ [Darumben unnd dieweill ... woll zuwagen.].
17
 Gemeint ist wohl der Ausschuss zur Beratung der Instruktion für die Musterherren.
1
 Der gemeinsame Beschluss entspricht inhaltlich der nachfolgenden Oktoplik der Reichsstände [Nr. 442]. Deshalb wird auf die Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet.
2
 Nr. 480.
3
 Nr. 481, Fassung A.
4
 Nr. 442.
a
 Beschluss] Kurpfalz (fol. 539) differenzierter: Umfrage. Beschluss gemäß Votum Pfalz.
1
 Nr. 496.
2
 In Kurmainz hier als Vermerk: Die weiteren Verhandlungen zu dieser Thematik verzeichnet ein sonder prothocoll und verzaichnuß bei derselbigen visitation copeyen. Dieses Protokoll konnte weder bei den Mainzer Visitationsakten noch bei den RTA aufgefunden werden. Vgl. auch Anm.1 bei Nr. 75.
b
 wird] Kurpfalz (fol. 539’) zusätzlich: Während der Verlesung zeigt sich, dass die im Bericht erwähnte Stellungnahme von Kammerrichter und Beisitzern zu den von einigen Reichsständen vorgebrachten Gravamina [vgl. Nr. 496, Punkt 19 mit Anm.27, 28] nicht vorliegt. Die Mainzer Gesandten erklären unter Berufung auf ein Schreiben des Kf., dass diesem die Stellungnahme noch nicht übergeben worden ist.
a
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 383) differenzierter: 1 Uhr.
1
 Nr. 443. Die folgenden Beratungen noch am Nachmittag sind in den Mitschriften des KR nicht protokolliert. Vgl. dazu Würzburg, fol. 233 f. [Nr. 201], und Nürnberg, fol. 352–353’ [Nr. 302].
1
  Kg. Ferdinand hatte die niederösterreichischen [sowie wohl auch die ungarischen und böhmischen] Gesandten am 28. 2. darüber informiert, dass er in der letzten Resolution zum 2. HA (Türkenhilfe) die unverzügliche Beantwortung ihrer Werbung angemahnt hatte [vgl. Nr. 443, fol. 242f.], und sie aufgefordert, sich deshalb an den Mainzer Kanzler zu wenden. Die Gesandten taten dies noch am 28. 2. Der Kanzler sagte zwar zu, ihre Beantwortung nach Möglichkeit zu befördern, befürchtete aber wegen der anstehenden Verhandlungen zur Religionsfrage, sie werde wohl nicht vor übermorgen erfolgen können (Protokoll der niederösterreichischen Verordneten: SBB PK Berlin, Ms. germ. quart. 1196, hier fol. 236–237).
2
 Nr. 443.
a
 Musterherren] Kurpfalz (fol. 541’) zusätzlich als weitere Punkte der folgenden Umfrage: Beantwortung der ungarischen, böhmischen und niederösterreichischen Gesandten. Erledigung der übrigen HAA der Proposition und Abschluss des RT [zum letzten Punkt im Folgenden keine Voten].
3
 Vgl. Kurmainz, pag. 785 [Nr. 92].
b
 Beratungen] Kurpfalz (fol. 542) zusätzlich: Weitere Umfrage zur Beantwortung der Gesandten. Trier: Beantwortung unter Rückgriff auf die bisherigen Beratungen zur Türkenhilfe. Beschluss: Konzipierung der Antworten [durch Mainz].
c
 Referat] Kurpfalz (fol. 542’) differenzierter: Referat durch den Mainzer Kanzler.
4
 Die Umfrage ist in Kurmainz unvollständig protokolliert. Bessere Aufzeichnung in Kurpfalz, fol. 343’–344’ (auch hier ohne die Voten von Trier und Köln).
d
 Umfrage] Kurpfalz (fol. 543’) zusätzlich vor dem Folgenden: Votum Pfalz: Die Gesandten können sich bezüglich der Hauptbewilligung aus mangel befelchs darauf nit einlaßen. Beharrliche Hilfe: Wie zuvor. Vorbehalt wegen der Freistellung: Wie CA-Stände des FR, da man zu Beginn des RT die Verhandlungen nur unter diesem Vorbehalt aufgenommen hat.
5
 In der Textvorlage unklare Zuordnung des Votums zu Pfalz oder Sachsen. Klärung anhand der Protokollierung in Kurpfalz, fol. 544.
6
 Gemeint: Bei der Bewilligung von 8 doppelten Römermonaten. Vgl. dazu resümierend den Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 7. 3. 1557: Da Pfalz und Mainz auf ihren Sondervoten beharrten, haben sich disputationes /360’/ zugetragen, dan die andern churfurstlichen rethe und der gantz fursten rath angetzogen, wan das gantze Reich bewilligte, so musten zweene oder auch mehr stende volgen. Und ob wol das mehrer aus einem rath in den andern mochte referirt werden, so wurde es doch im beschlus nicht angesehen, auch fur ein einhellige meynung im Reichs abschidt gesatzt. Und die andern chur- und fursten wurden keins wegs nachgeben oder gescheen lassen, das Meintz und Pfaltz sich von disem gemeinem werck austzihen oder ein sonderlichs haben solten, dan unter den stenden gleicheit zuhalten (HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 360–369’, hier 360 f. Or.; präs. Dresden, 11. 3.).
e
 solten] Kurpfalz (fol. 544) zusätzlich: Konig werd es wol disputirn. Beharrliche Hilfe: Sachsen billigt die vom FR gewünschte Klausel im RAb.
f
 etc.] Kurpfalz (fol. 544’) zusätzlich: Schließen sich Pfalz im Vorbehalt an.
7
 Gemeint: der ungarischen Gesandten.
g–
  KR  ... geplieben] Kurpfalz (fol. 544’) differenzierter und zusätzlich: FR referiert [nur strittige Punkte]: Da sich die Minderheit des KR in der Hauptbewilligung nicht anschließt, ist keine Einigung möglich. Beharrliche Hilfe: Wollen KR nochmals anhören. Baldige Benennung der Kriegsräte und Pfennigmeister. KR: Hauptbewilligung wie zuvor. Beharrliche Hilfe: KR kann mangels Weisungen nichts zugestehen. KR will die Kriegsräte später benennen und macht FR darin keine Vorgaben. /545/ Die Gesandten der weltlichen Kff. bestätigen den Vorbehalt bezüglich der Freistellung, auf den die CA-Stände des FR verwiesen haben. Reichsrat/545 f./ Bekanntgabe der Beschlüsse von KR und FR an SR. /545’/ SR: Vergleichen sich durchaus mit den chur- und fursten rethen.
h
 Gesandten] Kurpfalz (fol. 546’) zusätzlich: Verlesung und Billigung des Konz. im KR, in KR/FR und im RR.
1
 Nr. 490.
a
 Nachmittag] Kurpfalz (fol. 547) eindeutig: Versammlung im Kurfürstenrat.
b
 Gesandten] Kurpfalz (fol. 547) zusätzlich: Beratung der Antwort an die böhmischen Gesandten, da es mit inen ein andere gestalt als Hungern und Osterreich het. /547 f./ Umfrage. Beschluss: Allgemein gehaltene Beantwortung unter Verweis auf die Steuerbewilligung für den Kg., verbunden mit der Aufforderung, die böhmischen Stände wollten wie die Reichsstände zum Erfolg des Türkenzugs beitragen. Die Pfälzer Gesandten verweisen in der Umfrage darauf, sie hätten gestern neue Weisung des Kf. erhalten, wonach /547/ Pfalz kein hilff zulaisten bedacht, es sei dan die freistellung erledigt. Dweil sie dan diesen und kein andern befelch, het man zuerachten, wie sie in ein oder den andern puncten sich einlaßen mochten.
2
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 444. Daneben Verlesung und Billigung des Konzepts für die Antwort an die niederösterreichischen Gesandten. Vgl. Würzburg, fol. 238 f. [Nr. 203]; Nürnberg, fol. 361’ f. [Nr. 304].
1
 Nr. 444.
a
 konte] Kurpfalz (fol. 548) zusätzlich: Kurfürstenrat. Trier regt an, dem Mainzer Kanzler eine Gratifikation von 1500 fl. zu zahlen. Beschluss gegen Pfalz, das keine Weisung hat: Billigung. Referat vor FR durch Trier und Sachsen. FR billigt die Zahlung von 1500 fl. an den Kanzler und von 200 fl. an den Mainzer Sekretär aus dem Reichsvorrat, doch aus gnaden, das es konftig kein praeiuditium mache. Referat vor SR. Billigung. [Kf. Ottheinrich von der Pfalz billigte die Gratifikation in der Weisung von 10. 3. 1557 (Heidelberg) nur höchst widerwillig aufgrund des bereits erfolgten Mehrheitsbeschlusses und wandte ein, es stehe /434/ dem ertzbischoven zu Maintz als ertz cantzler zu, dises ampt zuversehen unnd zubestellen one zuthun gemainer stende (HStA München, K. blau 106/3, fol. 433–434’, hier 434. Or.; präs. 15. 3.).]
1
 Nr. 445.
2
 Vgl. zu diesem Landtag: Anm.6 bei Nr. 445.
3
 Gemeint: Die Resolutionen des Kgs. zum 2. HA, zuletzt die Schlussschrift [Nr. 445].
4
 Zur Einrichtung des Ausschusses vgl. Kurmainz, pag. 785 [Nr. 92].
5
 Nr. 488. Gemäß dem Protokoll der niederösterreichischen Gesandten erfolgte ihre Vorladung in RR zwischen 9 und 10 Uhr. In einer mündlichen Replik dankten sie für die zugesagte Unterstützung und drückten unter Bezugnahme auf die Forderung in der Antwort die Erwartung aus, dass die eigenen Lande sich im Türkenkampf wie bisher /245/ ungespartes leibs und guets cristlich und ritterlich verhalten und beweisen, auch des Hailligen Reichs erliche, ritterliche khriegs volckh in all muglich weg, es sei mit proviandt und in all ander wege, irs hechsten vermugens treulich bei sein helffen. Abschließend baten sie um schriftliche Übergabe der Antwort. Noch am Nachmittag des 5. 3. informierten sie den Kg. über ihre Beantwortung und baten ihn unter Berufung auf sein Erbieten beim Wiener Ausschusslandtag, den Religionsvergleich nach allen Möglichkeiten anzustreben, er möge ihnen /248/ in peden puncten, der turggen hilff halben, euer Mt. gehorsame landt mit guetter frellicher pottschafft zuerfreien, auch wes sy sich der religion halben zugetrosten, schriftlichen Bescheid zustellen. Der Kg. sagte daraufhin die Übergabe eines Auszugs aus den Verhandlungen zur Türkenhilfe und zum Religionsvergleich zu (SBB PK Berlin, Ms. germ. quart. 1196, hier fol. 243’–249. Der Verhandlungsauszug: Ebd., fol. 263–265).
1
 Datum hier korr. gemäß Kurpfalz (fol. 549) sowie mehreren Protokollen von FR (u.a. Würzburg, fol. 243) und SR (Nürnberg, fol. 368; KÖLN, fol. 42’; Augsburg, fol. 132). In der Textvorlage irrtümlich unter 6. 3. (Samstag) erfasst. Am 6. 3. tagte nur der Religionsausschuss.
2
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 493.
1
 Vgl. Nr. 347.
a
  Reichsrat] Kurpfalz (fol. 550 f.) zusätzlich: Zunächst erscheint im Auftrag des Kgs. Gf. Georg von Helfenstein im RR und bringt vor: Kg. kann wegen eines für 21. 3. nach Prag ausgeschriebenen böhmischen Landtags [vgl. Anm.6 bei Nr. 445] nicht länger beim RT bleiben und fordert die Reichsstände deshalb auf, die Verhandlungen möglichst bis Samstag [13. 3.] mit dem RAb zum Abschluss zu bringen. [Gleicher Eintrag auch in HHStA Wien, MEA RTA 42 (bei den Supplikationen), fol. 130, dort zusätzlich: Deshalb Aufforderung, morgens umb 7, nachmittag umb 2 horen zusamen kommen, damit die sachen desto peser befurdert.] Antwort an Helfenstein, /550’/ das man bißher die sachen nach muglicheit befurdert. Des erpietens man noch were.
2
 Nr. 493. Vgl. eine weitere protokollartige Aufzeichnung der Mainzer Kanzlei zum Vortrag der Antwort und zur anschließenden mündlichen Stellungnahme der böhmischen Gesandten (HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 131. Or.-Aufzeichnung): Wollen die Antwort ihren Herren vorlegen. Bezüglich der Anmahnung, auch Böhmen möge seine Hilfe leisten, wird den Ständen versichert, das sie irm hochsten vermogen nach ir leib, gut und plut nit gespart, und werden es nunmer vill mer thun, wie sie dan solchs im werck befinden sollen. Der profiandt halben konnen sie mit bestandt sagen, das je und allwegen den leuten mit aller freundlicheit begegnet und uffgetragen, und noch thun wollen. Bitten um Abschrift der Antwort.
1
 Beide Instruktionen waren in einem interkurialen Ausschuss konzipiert worden. Vgl. Kurmainz, pag. 785 [Nr. 92] (Kriegsräte); pag. 800 [Nr. 98] (Pfennigmeister).
a–
 Sachsen ... adell] Kurpfalz (fol. 551’ f.) differenzierter: 3 Umfragen. Lediglich Sachsen hat dazu Weisung und schlägt in 2. Umfrage obige Personen vor, die Brandenburg billigt. Beschluss: Vertagung.
2
 Zu Haller und Sebottendorf vgl. Anm.5, 6 bei Nr. 482. Erasmus von Könneritz auf Lobschwitz (ca. 1515–1563), am RT als kursächsischer Gesandter anwesend, schien aufgrund seiner Tätigkeit als oberster Pfennigmeister (und auch Musterherr) des sächsischen Truppenkontingents im Türkenfeldzug 1542 qualifiziert (vgl. dazu: Könneritz, Könneritz; Traut, Kurfürst, 42, Anm. 1). Kf. August berief ihn im Herbst 1557 als Steuereinnehmer für den Einzug der Türkenhilfe des RT 1556/57 von den Untertanen ( Schirmer, Staatsfinanzen, 604).
3
 Gemeint: Für das Amt des Pfennigmeisters.
4
 Anschließend folgen die hier nicht protokollierten Vorträge der Beschlüsse zunächst des KR, sodann des FR zur RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]. Vgl. Würzburg, fol. 245’–247 [Nr. 208]. Zum vorausgehenden Mehrheitsbeschluss im KR, die Justizthematik zu prorogieren, vgl. die ablehnende Weisung Kf. Ottheinrichs vom 10. 3. 1557 (Heidelberg): Der Aufschub bestätigt seine Vermutung, /433’/ so die türckenhilf richtig gemacht, das man alsdann zum ende des Reichs tag eylen, ungeachtet was sonnst fur notwendige sachen noch zuerledigen furstunden. Die Gesandten sollten nochmals versuchen, die Beratung auf diesem RT durchzusetzen, /434/ damit hierdurch die ursachen ains konnfftigen Reichs tags, darinn wir auch nit zubewilligen wissen, sovil mer werden abgeschnitten (HStA München, K. blau 106/3, fol. 433–434’, hier 433’ f. Or.; präs. 15. 3.).
5
 Vgl. die späteren, nochmals ergänzten Ausfertigungen: Nrr. 481, 482.
6
 Nr. 491.
7
 Vgl. die Antwort der Reichsstände zur Werbung [Nr. 490], fol. 428’ f.
1
 Nr. 445.
a
 Umfrage] Kurpfalz (fol. 558) zusätzlich vor dem Folgenden: Trier und Köln bleiben bei der vorherigen Bewilligung und bitten, wir [Pfalz sowie Mainz], die andern, wolten uns vermog der kgl. resolution mit inen vergleichen und nit absondern. Sachsen und Brandenburg votieren sodann wie Trier und Köln.
2
  Kurmainz verzeichnet nur die Voten von Pfalz und Mainz, der beiden abweichenden Stände.
3
 = 8 einfache Römermonate. Vgl. dazu auch Anm.10 bei Nr. 105.
4
 Vgl. den Protest: Anm.10 bei Nr. 104.
5
 Vgl. die Benennung durch Kursachsen bereits am 9. 3.: Kurmainz, pag. 802 f. [Nr. 101].
6
 Vgl. die Prorogation im RAb 1555, § 137 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3147 f.). Nachweis der Münzverhandlungen beim RT 1555: Anm.32 bei Nr. 1.
7
 Bezugnahme auf die RMO 1551 (Druck: Hirsch I, Nr. CCXII S. 344–365). Zur Ablehnung durch die Kff. vgl. unten, Anm. 9.
8
 Vgl. dagegen die Weisung Kf. Ottheinrichs vom 6. 3. 1557 (Heidelberg), welche die Gesandten aber erst am 12. 3. erhielten: Befürchtet, dass Landfrieden (3. HA) und RMO (5. HA) /419’/ als ain ursach weiterer zusamenkunfft abermaln in abschidt gebracht werden wöllen; das ir aber, so vil immer menschlich unnd möglich, fürkommen sollt und mit nichten inn /420/ ain neuen reichstag verwilligen (HStA München, K. blau 106/3, fol. 419–421’, hier 421’ f. Or.; präs. 12. 3.).
9
 Den Ausgangspunkt der kfl. Münzverhandlungen beim RT 1555 bildeten der Widerstand der rheinischen Kff. beim RT 1550/51 gegen die durchgehende Doppelwährung (vgl. Eltz, RTA JR XIX, Nrr. 89, 91, 94–96, 98 S.753–815 passim, jeweils Punkt VII. Nrr. 117, 118 S. 859–862. Zum System der Doppelwährung 1551 mit der wechselseitigen Akzeptanz von Gold- und Silbermünzen sowie der Wertgleichheit des Goldguldens und des Silberguldiners bei 72 kr. vgl. Sprenger, Geld, 104 f.; Blaich, Wirtschaftspolitik, 20–22) und der Widerspruch Kursachsens grundsätzlich gegen die RMO (Erklärung Kf. Moritz’ an die ksl. RT-Kommissare vom 17. 8. 1550: Eltz, RTA JR XIX, Nr. 119 S. 863 f.). Deshalb nahmen die kursächsischen Deputierten an den Münzberatungen 1555 nicht bzw. nur unter Protest teil. Die Gesandten der rheinischen Kff. bestätigten die Vorbehalte von 1550/51 gegen die Doppelwährung und beharrten auf den drei Ausnahmefällen, in denen sie nur den Goldgulden akzeptieren wollten: 1) Bezahlungen, die dem alten Herkommen nach mit Goldgulden geleistet werden [Rheinzoll]; 2) wenn Obligationen und Verschreibungen auf die Zahlung mit Goldgulden verpflichten; 3) wenn Konventionen und Verträge zwischen Schuldner und Geldempfänger die Bezahlung in Goldgulden bedingen. Da Ks. Karl V. die strittige Frage 1550/51 suspendiert und sich bisher dazu nicht erklärt hatte, sollte Kg. Ferdinand dies nunmehr tun ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144, fol. 613–619’, S. 1097–1101). Das dem Kg. am 25. 8. 1555 übergebene Memorandum der kfl. Gesandten hielt die drei Bedingungen fest und bekräftigte, dass die Kff. die RMO deswegen nicht angenommen hätten (ebd., Nr. 330 S. 2867, Anm. 1). Hingegen konstatierte Ferdinand I. in der Resolution vom 15. 9. 1555, die RMO sei von den Kff. anzuerkennen, da Karl V. in dieser Frage zugunsten der Ff. und anderen Reichsstände entschieden habe und die RMO im Anschluss an den Nürnberger Valvationstag 1551 als verpflichtendes Reichsgesetz veröffentlicht worden sei. Sie habe ohne weitere Bestätigung seitens der Kff. Gesetzeskraft (ebd., Nr. 330 S. 2867–2870). Dagegen beharrten die kfl. Gesandten (18. 9. 1555) auf der Ablehnung der RMO, sollten die Ausnahmen von der Doppelwährung nicht aufgenommen werden (ebd., Nr. 144, fol. 841 f. S. 1251 f.; fol. 848 f. S. 1255 f.). Am 20. 9. negierten sie die Anerkennung der RMO als Reichsgesetz, da die Kff. bei allen Münzverhandlungen für die Billigung stets die drei Ausnahmen vorausgesetzt hätten. Da Ferdinand dies ablehne, müssten sie die Verhandlungen abbrechen. Daraufhin änderte der Kg. seinen Standpunkt grundlegend, um die Durchsetzung der RMO zu ermöglichen, und willigte in der (oben von Brandenburg angesprochenen) Replik (20. 9. 1555) ein, die Ausnahmen von der Doppelwährung im RAb zu bestätigen (ebd., fol. 854’–856 S. 1259 f.). Trotz dieses Entgegenkommens verweigerten die kfl. Gesandten weitere Verhandlungen beim RT 1555 und bestanden auf der Prorogation an einen Reichsmünztag oder RT, da sie die erforderlichen Weisungen zum kgl. Angebot nicht mehr beibringen könnten. Lediglich Brandenburg sprach sich hier wie bereits zuvor für die Annahme des kgl. Angebots und für die Anerkennung der RMO aus. Ferdinand war über die Zurückweisung seines Entgegenkommens höchst befremdet, widerrief seine Resolution zugunsten der Kff. und erklärte, dass damit die sachen in vorigen terminis stehen solten (Verhandlungen am 21. 9. 1555: Ebd., fol. 858–864 S. 1262–1266; Zitat 1265).
10
 Vgl. den Bericht der Kurbrandenburger Deputierten von der Strass und Witterstadt an Kf. Joachim bereits vom 27. 2. 1557: Haben bisher weisungsgemäß die anderen Gesandten um förderliche Beratung des Münzartikels gebeten, aber wenig erreicht. /132/ Befinden, dz sie wenigk lust dotzu haben, wiewol etzliche sagen, dz sie noch bevelch derhalben gewertigk sein (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. G, fol. 129–134’, hier 132. Or.).
b–
 darumb ... fragen] Kurpfalz (fol. 563) deutlicher: deshalb ist in des Kf. landen keine muntzordnung notig.
11
 Bezugnahme auf die anhaltende Ablehnung der RMO 1551 durch Kursachsen trotz der von Ks. Karl V. eingeleiteten Geheimverhandlungen mit Kf. August. Nachdem die Landstände die RMO Ende März 1557 nochmals verworfen hatten, erließ der Kf. am 27. 9. 1558 eine eigene kursächsische Münzordnung „mit der er sich weiterhin in Gegensatz zur Münzpolitik des Reiches stellte“ ( Haupt, Münzkunde, 121 f., Zitat 122).
12
 Gemeint ist der beabsichtigte DT zur Beratung des Reichsjustizwesens. Vgl. RAb [Nr. 577], §§ 75 f.
13
 Vollzugsbemühungen im Gefolge des RT 1555 bis zum RT 1556/57: Dotzauer, Reichskreise, 101 f. (Fränkischer Kreis; vgl. Hartung, Geschichte, 223–232; Abschiede 1555/56 gedr. bei  Moser, Sammlung, 18–70, 87–91), 159 f. (Schwäbischer Kreis; vgl. Laufs, Kreis, 297-309; Langwerth, Kreisverfassung, 95–100, 152–157; Langensteiner, Land, 194–203, 247–255), 188 (Bayerischer Kreis; vgl. Conrad, Reichskreis, 86–94; Hartmann, Reichskreis, 312–316; Heil, Reichspolitik, 119–125, 131–135; Abschiede 1555/56: Lori, Sammlung Kreisrecht, 60–84), 302 (Niederrheinisch-Westfälischer Kreis; vgl. Schneider, Kreis, 86–90; Behr, Exekution, 40–43), 340 (Niedersächsischer Kreis; vgl. Jaeger, Kreis, 8–31; Häfner, Geschichte, 10–14; Gittel, Aktivitäten, 49 f., 65–67), 384 f. (Ansätze im Österreichischen Kreis; vgl. Mally, Kreis, 33–35). Kurrheinischer und Obersächsischer Kreis: Vgl. unten, Anm. 16, 20. Oberrheinischer Kreis: Vgl. Anm.14 bei Nr. 103.
14
 Bezugnahme auf die Supplikation des Oberrheinischen Kreises wegen der Probleme bei der Besetzung des Oberstenamtes [Nr. 560].
15
 Bezugnahme auf die Supplikation des Ebf. von Magdeburg wegen des Streits um das Ausschreiberecht im Niedersächsischen Kreis und die deshalb behinderte Wahl des Kreisobersten [Nrr. 526, 551].
16
 Bezugnahme auf die problematische Besetzung des Oberstenamtes im Kurrheinischen Kreis nach dem Tod Kf. Friedrichs II. von der Pfalz (26. 2. 1556), der das Amt seit dem Bingener KT gemäß KAb vom 3. 12. 1555 ausgeübt hatte. Der vor allem wegen der Neubesetzung des Oberstenamtes einberufene KT vom 21.–24. 12. 1556 (Bingen) kam zu keiner Entscheidung, da die geistlichen Kff. erhebliche Bedenken gegen die Übertragung an Kf. Ottheinrich hatten. Vgl. Dotzauer, Reichskreise, 262 f. Akten des KT im Dezember 1556: HStA München, K. blau 106/5, unfol. (mit Protokoll und KAb); HHStA Wien, MEA Kurrheinische Kreisakten 1 Fasz. 2, fol. 27–74’, mit Protokoll (fol. 58–74’) und KAb vom 24. 12. 1556 (fol. 43–45’. Konz.).
17
 Zum Protest beim RT 1555 gegen Bestandteile der EO vgl. Anm.2 bei Nr. 86.
18
 Gemeint: Vermeintlicher Artikel in der EO zur verpflichtenden Übernahme des Kreisoberstenamtes.
19
 Bezugnahme auf die Supplikation Jülichs zum Konflikt zwischen dem Gf. zur Lippe und Gf. Johann von Rietberg mit der Bitte, unklare Artikel des Landfriedens [1548] und der EO zu erläutern. Vgl. bei Nr. 557.
20
 = RAb 1555 mit der EO. Vgl. zu deren Vollzug im Obersächsischen Kreis (KTT zu Zerbst im Dezember 1555 und Februar 1556), vorrangig Festlegung des Kreisobersten (Kursachsen) und der Zugeordneten: Dotzauer, Reichskreise, 365 f.; Nicklas, Macht, 99–104. Akten beider KTT: HStA Dresden, Loc. 7874/1; HStA Weimar, Reg. E Nr. 177 (KAb vom 13. 12. 1555: fol. 12–18. Kop.); Nr. 184 (KAb vom 7. 2. 1556: fol. 14–19. Kop.). KAb 1557 auch in HStA Dresden, OU 11562 (Or.); GStA PK Berlin, I. HA Rep. 16 Nr. 2a Fasz 6, unfol. (Or.).
21
  EO im RAb 1555, § 57 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3123).
22
 Erneut Bezugnahme auf die Supplikation des Oberrheinischen Kreises (wie Anm. 14).
a
 Vormittag] Kurpfalz (fol. 565) zusätzlich vor dem Folgenden: Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Abschließende Einigung zum 2. HA (Türkenhilfe) liegt allein am KR. Nochmals Aufschub um zwei Tage, um etwaige weitere Weisungen abzuwarten.
1
 Vgl. dazu die frühere Weisung Kf. Ottheinrichs von der Pfalz an seine Gesandten Hegner und Heyles, ausgehend noch von einer Beratung zur Reichsmünze beim RT (Amberg, 12. 9. 1556): Sollen darauf achten, dass /52’/ die vergleichung deß goldes unnd silbers nicht eingefuert oder bewilligt, so wol dadurch deß Heyligen Reichs teutscher nation nachtheyl, alß die, so es bewilligt wurde, an gold ganntz eröst werden muest, zuverhueten, alß unser, der reinischen churfürsten, reputation, ehr sambt trauen und glauben /53/ zuerhallten (HStA München, K. blau 106/3, fol. 51–55’, hier 52’ f. Or.; präs. 19. 9.). Zur Rolle der Kurpfalz als Hauptgegner der Wertgleichheit von Goldgulden und Silberguldiner (Doppelwährung): Schrötter, Reichsmünztag, 54 f.
b
 erclert] Kurpfalz (fol. 565’) zusätzlich: Kg. hat erklärt, die ordnung den 3 fellen nit zugegen sein solt, und da es nur die zeit erleiden hete konden, das solche sachen beratschlagt werden mogen.
2
 Vgl. dazu und zu den von den Kff. geforderten Ausnahmen von der Doppelwährung Anm.9 bei Nr. 102.
3
 = die RMO 1551.
4
 Gemeint ist nicht die ordentliche, jährlich einberufene RKG-Visitation, sondern der am 9. 3. beschlossene Reichsjustiztag als außerordentlicher DT, an den der RT die Beratung der Visitationsergebnisse von 1556 verwies (vgl. Würzburg, fol. 245–247 [Nr. 208]).
5
 Nr. 1, fol. 66’ [Als auch auf obgedachtem ... gebracht werden].
6
 Vgl. die Supplikationen: Nr. 560, Nr. 526, Nr. 551.
7
  EO im RAb 1555, § 57 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3123).
8
 Supplikation: Nr. 570. Die diesbezügliche Beratung des KR am 9. 3. wird nicht in Kurmainz als Protokoll der ‚Reichshandlungen‘ aufgezeichnet, sondern in der Mitschrift für die Supplikationsverhandlungen (HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 16–43’, hier 40’). Vgl. den Beschluss des KR bei der Supplikation [Nr. 570].
9
 Mandat Kg. Ferdinands vom 17. 9. 1555 gegen Umtriebe herrenloser Söldner: Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 270b S. 2528–2534. Vgl. das erneuerte Mandat vom 15. 3. 1557: Nr. 495.
10
 Münzmandat Kg. Ferdinands vom 25. 9. 1555: Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 391 S. 3159–3161. Vgl. Newald, Münzwesen, 55. Vgl. das erneuerte Mandat vom 15. 3. 1557: Nr. 499.
11
 Gemeint: Aufforderung an Kg. Philipp II. von Spanien, sich mit Burgund der RMO zu unterstellen.
12
 Die vorausgehenden Beratungen im FR zum 3. HA sind aufgrund der unzureichenden Protokollierung für die letzten Tage des RT nicht dokumentiert.
13
 = 24. 6. 1557.
14
 Bezugnahme auf die Supplikation des Oberrheinischen Kreises [Nr. 560]. Zur Problematik der Oberstenwahl im Zusammenhang mit dem Vollzug der EO im Kreis bis zum RT vgl. Heidenhain, Beiträge, 121 f., Anm. 113;  Malzan, Geschichte, 90–94; Dotzauer, Reichskreise, 220 f.
15
 = als Kreisoberst.
16
 Bezugnahme auf die Supplikation Jülichs um eine Erläutertung der EO. Vgl. Anm.19 bei Nr. 102.
c
 Beschluss] Kurpfalz (fol. 567’ f.) differenzierter: Umfrage. Einhelliger Beschluss, auf dem Münztag neben dem Reichsjustiztag zu beharren. Sachsen ergänzt, dass der Münztag nur die Beratungen [ohne Beschlusskompetenz] führen und das Ergebnis einem künftigen RT vorlegen soll.
d–
 Das ... begriffen] Kurpfalz (fol. 568–569’) differenzierter: 2 Umfragen zur Resolution des FR. Dabei lehnt Pfalz den Termin Johannis für den Vollzug als zu kurzfristig ab. Die anderen kfl. Gesandten schließen sich FR an. Sachsen regt an, dass fiskalische Prozesse gegen im Vollzug säumige Kreise abgelehnt werden. Supplikation Jülich: Gegen FR keine Entscheidungsbefugnis für den Kreisobersten, sondern Regelung gemäß EO.
17
 Ungehorsam oder Versäumnisse eines Kreises: EO im RAb 1555, § 100 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3136).
18
 = Supplikation der Reichsstädte [Nr. 570].
e
 werden] Kurpfalz (fol. 570’) zusätzlich: Beim 3. HA weitgehendes Einvernehmen. KR billigt die Fristsetzung bis Johannis für den Vollzug der EO, lehnt aber fiskalische Prozesse als Sanktion ab. Oberstenwahl im Oberrheinischen Kreis: Kreis möge auf eigene Kosten einen Oberst bestellen. Maßnahmen gegen Landfriedensbrüche (Supplikation der Reichsstädte): Erneuerung des kgl. Mandats gegen herrenlose Söldner. Supplikation Jülich/Westfälischer Kreis: Gegen FR keine Entscheidungsbefugnis für den Kreisobersten, sondern Regelung gemäß EO. Nach getrennter Beratung stellt KR zu beiden HAA Einigkeit fest. FR bestätigt dies und ergänzt [wie oben].
19
 = in den Abschied zu inserieren.
f
 Supplikationen] Kurpfalz (fol. 572) zusätzlich: Kurfürstenrat. Verlesung und Billigung der Resolutionskonzepte für die Antworten der Reichsstände beim 3. HA (Landfrieden) und 5. HA (RMO).
1
 Vgl. zu den Auseinandersetzungen um Landsässigkeit und Reichsstandschaft (dafür neue Impulse im Gefolge des Schmalkaldischen Kriegs) der drei Hstt. schon seit dem 14. Jahrhundert: Wolgast, Hochstift, 237–253; Debatten und Differenzen um den RT-Besuch der Bff. seit 1539 bes. 243–249 (Lit.).
2
 Vgl. zum Protest einen weiteren Eintrag in HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 111 (bei den Supplikationen): Mersenburg, Meissen und Zeits hetten ein gesandten hieher geschickt und session einnemen wollen. Dieweill sie aber nit Reichs stendt, sonder dem hauß Sachsen zustendig, auch nie session gehabt, allein anno 46 hetten sie sich angemasst: Protestirt [Sachsen] hieruber; patt, solchs zuprothocolliren. Mersenburg protestirt herwiderumb, das sie es alhero pracht haben. Liesse derhalben solche protestation uff irem werth und unwerth beruhen. [„1546“ wohl verschrieben für RT 1544. Vgl. Proteste Kf. Johann Friedrichs von Sachsen wegen der Reichsstandschaft der drei Bff. vom 19. 2. und 18. 5. 1544: Eltz, RTA JR XV, Nr. 519 S. 2149 f., Nr. 524 S. 2155 f.; Protest der Hstt. Meißen und Merseburg gegen den Kf. wegen der Session (o. D.): Ebd., Nr. 521 S. 2152 f. Bestätigung der Reichsstandschaft für Bf. Johann von Meißen durch Ks. Karl V. vom 5. 5. 1544: Ebd., Nr. 522 S. 2153 f. Am RT 1546 war nur Bf. Julius von Naumburg anwesend ( Aulinger, RTA JR XVII, Nr. 110 S. 524, Anm. 3). Zur dortigen „causa Naumburg“ (Julius Pflug als katholischer, Nikolaus von Amsdorf als evangelischer Bf.) vgl. ebd., bes. Nrr. 25a, 25b S. 137–141 f. Zusammenhang: Wolgast, Hochstift, 240–243].
3
 = J. Töpfer, Sekretär des Bf. von Merseburg, der auch die Hstt. Naumburg und Meißen vertrat.
4
 Gemeint: ‚Wert und Unwert‘.
5
 Münzmandat Kg. Ferdinands I. vom 25. 9. 1555: Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 391 S. 3159–3161.
6
 Nr. 560.
7
  EO im RAb 1555, §§ 56–58 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3122 f.).
8
 Nr. 570.
9
 Nrr. 494, 498.
10
 Es protestierten neben Salzburg, Regensburg und Bamberg die Hstt. Freising und Passau sowie der Propst von Berchtesgaden, jedoch nicht Würzburg: Protest an die Reichsstände: Deren Gesandte haben von ihnen, den Verordneten der unterzeichnenden Stände, bei der Beratung des 2. HA vernommen, aus welchen Gründen sie sich gegen die Doppelbesteuerung ihrer Herren beschwert und gebeten haben (vgl. Österreich B, fol. 657–660’ [Nr. 167]; Würzburg, fol. 219, fol. 219’ [Nrr. 189, 190]; Bamberg, fol. 333 [Nr. 191, Anm. a]), sie nicht über Gebühr gegen die Bestimmungen älterer RAbb (vgl. Anm.5 bei Nr. 438) zu belasten. Obwohl die Reichsstände eine entsprechende Bitte an den Kg. gerichtet haben (Nrr. 438, 440), beharrt dieser auf der Doppelbesteuerung (Nr. 445, fol. 249f.). /172’/ Dieweil aber unsern gnst. unnd gn. herrn zum höchsten beschwerlich, ja etlichen auch gar unmuglich, also doplt belegt zewerden, und nit weniger bedenckhlich auch, aus beschlossner handlung und den Reichß abschiden zegeen, müssen sie gemäß Befehl ihrer Herren erklären, dass diese weder die Doppelbesteuerung bewilligen noch die Bestimmungen der erwähnten RAbb aufgeben. Bitten um Aufnahme des Protests in das Mainzer Protokoll. Nachweise: HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 172–173’ (Kop. Dorsv.: Verlesen in gemeiner reichsversamlung den 13. Martii 1557. Protestatio.) = Textvorlage. StA Bamberg, BRTA 37, fol. 670–671’ (Kop.). HStA München, HL Passau 2253, fol. 246–248’ (Kop. Überschr.: Copia einer protestation schrifften der ertz- und bischoven Saltzburg, Bamberg, Freysing, Regenspurg und Paßau, auch des propsts zu Perchteßgaden abgeordneter gesandten, in sachen, die toppelt anlag wider das hauß Osterreich betreffend. Dorsv.: Ubergeben dem maintzischen canntzler den 10. Martii anno 57. Und sein der schrifften zwo, gleichwol aines innhalts, gewest. Und ist daneben gebetten worden, daz er, der cantzler, die ain schrifft gemainen stennden furlesen und die ander bei den actis behalten solle. Des er sich zuthun auch also erbotten. Und sein bei solcher uberantworttung gewest Saltzburg, Bamberg, Freysing, Regenspurg und Passau als gesanndte.). LA Salzburg, GA IV/10, unfol. (spätere Kop.). HStA München, Hst. Freising K. blau 200/17, fol. 538–539’ (Kop.).
11
 Protest: Die Gesandten protestieren im Auftrag Lgf. Philipps gegen die Bestimmung der RMO 1551, der zufolge der bisher laut Privilegien und Lehenbriefen des Lgf. nur mit Goldgulden zu entrichtende Zoll zu St. Goar künftig mit Silberwährung bezahlt werden kann. Billigen die RMO 1551 nur unter Vorbehalt dieses Protests. Nachweise: HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 176, 177’ (Kop. Dorsv.: Protestation Hessenn, die neue muntz ordnung belangende. Verlesen in consilio imperiali 13. Martii 1557.). StA Marburg, Best. 3 Nr. 1249, fol. 444, 445’ (Kop. mit Or.-Bestätigung der Mainzer Kanzlei). Eine diesbezüglich beabsichtigte Supplikation wegen der Entrichtung des Zolls (StA Marburg, Best. 3 Nr. 1244, fol. 19–20. Kop.) wurde nicht übergeben, nachdem der RT beschlossen hatte, die Beratungen zur RMO zu prorogieren. Vgl. Weisung Lgf. Philipps an seine Gesandten (Marburg, 1. 3. 1557): Ebd., Nr. 1248, fol. 266–267’. Or.
12
 Nr. 509. Mit dem Schreiben vom 22. 2. 1557 wurde dem Kg. neben dem Abschied des Moderationstags auch die revidierte Reichsmatrikel übersandt. Im RR wurde wohl nur das Begleitschreiben verlesen.
a
  Kg.] Kurpfalz (fol. 575’ f.) zusätzlich: Dazu anschließend Kurfürstenrat und fürstenrat [Beratung von Supplikationen]. FR: Beratung des Schreibens noch auf dem RT oder Prorogation an den DT zur Reichsjustiz. KR: Moderation ist /575’/ ein solcher articel, das sie sich uf diß als ein neu werck, so uf ein reichstag gehorig, one befelch nit einlaßen konden. /576/ reichsrat. Gemeinsamer Beschluss von KR und FR: Moderation wird an einen künftigen RT prorogiert. SR schließt sich an. [Auch enthalten im Kurmainzer Supplikationsprotokoll: HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 41’ f.]
b
 bereit] Kurpfalz B [Protokoll Religionsausschuss] (fol. 120) zusätzlich: Als Gratifikation erlegt jede kfl. Gesandtschaft für den Türhüter 6 Taler und für den Diener des Reichserbmarschalls 3 Taler.
13
 Billigung im SR am 14. 3. (Nürnberg, fol. 401’ [Nr. 315]). Beide Antworten sind in einer Resolution zusammengefasst [Nr. 447].
14
 Nr. 446. Die Beratungen, die zur Resolution führten, sind in Kurmainz nicht protokolliert. Vgl. Würzburg, fol. 245’–247 [Nr. 208], und Württemberg, unfol. [Nr. 210].
1
 Protokollierung als Anhang zu Kurmainz (pag. 853 ff.), bezeichnet als Kurmainz B . Vgl. Nr. 350.
2
 Nr. 446, 447.
3
 Vgl. dazu und zur folgenden Umfrage die parallelen Beratungen im Ausschuss zur Prüfung des RAb am Nachmittag des 14. 3.: Kurmainz B, pag. 860–864 [Nr. 350].
4
 Bezugnahme auf die letzte Weisung Kf. Ottheinrichs vom 10. 3. 1557 (Heidelberg), in der er seine bisherige Haltung bekräftigte und lediglich hinzufügte, die Gründe dafür dem Kg. in einer Privataudienz darzulegen (HStA München, K. blau 106/3, fol. 433–434’, hier 433. Or.; präs. 15. 3. [!]). Zuvor hatte sich in der Steuerfrage ein regelrechter Disput zwischen dem Kf. und seinen Gesandten entwickelt, nachdem diese die Bewilligung von 12 Römermonaten mitgetragen hatten (7. 1. 1557: Kurmainz, pag. 555 [Nr. 64]; 22. 1.: Ebd., pag. 623 f. [Nr. 73]; 3. 2.: Ebd., pag. 688 f. [Nr. 80]). Der Kf. kritisierte den Anschluss – /259/ gleichwol außerthalb unsers bevelchs – und bestand auf 8 einfachen Römermonaten, wie immer unter Vorbehalt der Freistellung (Weisung vom 29. 1. 1557, hier und im Folgenden stets Heidelberg: HStA München, K. blau 106/3, fol. 259–264, hier 259 f., 263. Or.; präs. 8. 2.). Bestärkt wurde er durch die aufschiebende Erklärung des Kgs. zur Freistellung [Nr. 372], die er zum Anlass nahm, auf der Minderbewilligung zu beharren: /289’/ Dann wir gedenncken im wenigisten, uber obgemelt unnser bedingte verwilligung der achtmonatlichen ainfachen hülff nicht zuschreiten (Weisung vom 8. 2.: Ebd., fol. 289–291’, hier 289’. Or.; präs. 15. 2.). Die Gesandten rechtfertigten ihre höhere Zusage mit dem drohenden Reputationsverlust des Kf. und einer Fehlinterpretation der Weisung vom 22. 1. (vgl. Anm.1 bei Nr. 80). Zudem möge er bedenken, ob er [kfl. Gn.] wie andere Reichsstände /344/ aus christlicher liebe schuldig seint, mit denen christen, so durch den erbvheinde betrangt und beschwerdt werden, ein christlichs gnedigs mitleiden zu haben und nicht allein auff irer underthenige und flehliche bitt in dieser eusseristen, grösten und gegenwurtigen nott, sonder auch auff der kgl. Mt. freundtliche bitt und erfordern mit irer miltten handt zu helffen (Bericht vom 9. 2. 1557: Ebd., fol. 342–345’. Or.; präs. o. O., 16. 2.). Daneben werde die Absonderung den Kg. veranlassen, dass er /372/ also euer kfl. Gn. ettwan in andern deren sachen verhinderlich sein möchte (Bericht vom 20. 2.: Ebd., fol. 371–373’, hier 372. Or.; präs. o. O., 2. 3.). Wiederholt im Bericht vom 23. 2., dort ergänzt um die Befürchtung, der Reichsfiskal werde gegen Kurpfalz vorgehen, falls man sich dem Beschluss widersetze (ebd., fol. 360–361’. Or.; präs. o. O., 2. 3.). Die Regelung der „Privatsachen“ des Kf. auf dem RT, für die man die Gunst des Kgs. benötigte (Sessionsstreit mit Bayern [Nr. 563]; Supplikation gegen den Bf. von Augsburg [Nr. 562]; Bestreben, die Einlösung der von Österreich an Kurpfalz verpfändeten Landvogtei Hagenau zu verhindern. Vgl.  Becker, Verleihung, 138–140), wird in den Berichten wiederholt im Zusammenhang mit der Steuerbewilligung angesprochen. Am 4. 3. verwiesen die Gesandten auf die erwartete Billigung der Steuer durch das bis dahin ebenfalls dissentierende Kurmainz in privater Absprache mit dem Kg. Demnach würde /413/ euer kfl. Gn. allein steen mußen. FR fordere, dass man dem Kg. die Bewilligung nicht als Mehrheits-, sondern vor ein einhelligen beschluß referirn und es auch dergestaltt dem abschiedt einverleiben wolt, dan es also im Reich herkomen, das solches nunmer vor ein einhelligen beschluß und constitution dieses Reichs abschiedt zuversteen. Welchem sich eintzliche stende oder personen nicht solten oder kondten widersetzen (HStA München, K. blau 106/3, fol. 410’–417, hier 413. Or.; präs. o. O., 10. 3.). Gegen diese Warnungen insistierte der Kf. in verschärftem Tonfall auf der Minderbewilligung von 8 Römermonaten, die seine Gesandten ohne Rücksicht auf /329’/ der andern chur- unnd fursten, auch gemainer stende gespaltenem oder ainhelligem bedencken unnd schliessen behaupten sollten (Weisung vom 12. 2. 1557: Ebd., fol. 329–330’, hier 329 f. Or.; präs. 22. 2.). Den Rechtfertigungsversuch der Gesandten vom 9. 2. wies er brüsk zurück, da sie mit dem Anschluss /393/ zuwider so offenbarn unnd lautern schreiben unnd bevelhen gehanndlt oder darauß geschritten seien. Er sehe, dass sie mit ihrer eigenmächtigen Zusage /394/ den glimpff schöpfen mögen, wir aber, da wir bey der kgl. Mt. unnd stennden [...] zu hindertreibung eur furgeschlagnen ratification bewegt, darob anderst nicht dan ir Mt. unwillen neben dem schimpff auf unns zuladen unnd zugewartten hetten (Weisung vom 23. 2.: Ebd., fol. 393–396’. Or.; präs. 2. 3.). Auch wenn Mainz sich der Steuer anschließen würde, sollten sie auf der geringeren Zusage beharren und diese mit einem Protest (vgl. Kurmainz, pag. 843 f. [Nr. 106]) manifestieren (Weisung vom 6. 3.: Ebd., fol. 419–421’, hier 419. Or.; präs. 12. 3.). Vgl. insgesamt: Kurze, Kurfürst, 104, Anm. 48, 49; 113, Anm. 76.
5
 Das Fst. Neuburg ging infolge des Staatsbankrotts Pfgf. Ottheinrichs 1544 mittels Sequestration in die Verwaltung der dortigen Landstände über (1544–1546; vgl. Cramer-Fürtig, Schuldenlast, bes. 110–112; Lit.). 1546 folgte im Schmalkaldischen Krieg die oben angesprochene Besetzung des Fst. durch die ksl. Truppen. Ottheinrich floh ins Exil, das Fst. wurde einer ksl. Statthalterschaft unterstellt und erst mit dem Passauer Vertrag 1552 an ihn zurückgegeben (vgl. Volkert, Entwicklung, 126 f.; Luttenberger, Glaubenseinheit, 373–375, 390–395; knapp: Gotthard, Ottheinrich, 74 f.).
a
 Oberpfaltz] Kurpfalz (fol. 580’) eindeutig: Neuburg.
b
 Dennemarck halb] Kurpfalz (fol. 580’) differenzierter: sich deren angehorige gerechtigkeit von der gemahel wegen Denmarcks in ein kriegsrustung begeben.
6
 Bezugnahme auf die mit der 1535 geschlossenen Ehe Pfgf. [später Kf.] Friedrichs [II.] mit Dorothea, der Tochter des abgesetzten Kg. Christian II. von Dänemark und Norwegen, verbundenen vagen Ansprüche auf die Kgrr. Dänemark, Norwegen und Schweden, deren Verfolgung die ohnehin misslichen pfgfl. Finanzen ebenso wie der verschwenderische Lebensstil des Paares völlig zerrüttete ( NDB  V, 528–530, hier 529; Press, Calvinismus, 181; Kurze, Kurfürst, 17 f.). Zur Heirat und den Aussichten auf die Kgrr. vgl. Schaab, Geschichte II, 21 f.
7
 Vgl. Anm.6 bei Nr. 106.
8
 Paginierungsfehler (832, 833 vacat).
9
 Vgl. Kurmainz, pag. 492 f. [Nr. 59].
10
 = wie Pfalz 8 einfache Römermonate, entsprechend dem bisherigen Mainzer Votum. Die Kurmainzer Gesandten hatten zuletzt in den Berichten vom 24. 2. und 5. 3. 1557 an Kf. Daniel ihr weisungsgemäßes Beharren auf dieser Zusage gegen alle Mitglieder des KR mit Ausnahme von Kurpfalz betont (24. 2.: HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 415–416’, hier 415. Or.; vom 5. 3.: fol. 452–455’, 459, hier 452’. Or.; präs. Aschaffenburg, 14. 3.). Hingegen hatte der Kf. bereits in der Weisung vom 28. 2. als Reaktion auf einen Bericht der Deputierten vom 17. 2. eine Erhöhung auf 12 Römermonate, wie sie zum Zeitpunkt des Berichts Köln, Pfalz und Brandenburg bewilligten, veranlasst (ebd., MEA RTA 44a/I, fol. 399–403’. Or.). Er wiederholte dies in den Weisungen vom 5. 3. und 14. 3. unter Bezugnahme auf obige Berichte vom 24. 2. und 5. 3. (Weisung 5. 3.: Ebd., fol. 405–407’. Or.; 14. 3.: MEA RTA 43/II, fol. 474–475’. Konz.). Anhand der Korrespondenz ist nicht nachzuvollziehen, ob die ausschlaggebende Weisung vom 28. 2. mit der Erhöhung auf 12 Römermonate am 14. 3., dem Tag obiger Beratung, den Gesandten bereits vorlag, da die Direktiven des Kf. im Or. keinen Präs.-Vermerk tragen und da seitens der Deputierten nach dem zitierten Schreiben vom 5. 3. keine weiteren Berichte vorhanden sind. Geht man vom Votum im KR und im Ausschuss zur Prüfung des RAb (Kurmainz B, pag. 862 [Nr. 350]) aus, lag sie ihnen noch nicht vor. Da sie die ebenfalls in der Weisung vom 28. 2. enthaltene Direktive bezüglich der künftigen Beratung einer beharrlichen Hilfe erst am 15. 3. vorbrachten (Kurpfalz, fol. 584’ [Nr. 106, Anm. a]), ist davon auszugehen, dass sie die Weisung vom 28. 2. erst am 15. 3. erhielten, wenngleich die übliche Laufzeit der Schreiben nach Aschaffenburg meist nur zwischen 9 und 11 Tagen betrug. Festzuhalten bleibt jedenfalls, dass Kf. Daniel seine Steuerzusage auf 12 Römermonate erhöhte und damit mehr als Kurpfalz (8 Römermonate), jedoch weniger als die übrigen Kff. und Ff. (16 Römermonate) bewilligte.
11
 Druck der Passauer Gravamina vom 2. 6. 1552:  Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 1 S. 112–119. Zusammenfassende Gegenüberstellung mit der Stellungnahme Ks. Karls V.: Kohler, Quellen, Nr. 108 S. 418–422. Vgl. zu Formulierung und Beratung (Vertagung an RT) in Passau 1552:  Bonwetsch, Geschichte, 107–109, 122–124; Luttenberger, Libertät, 109–118; Grund, Ehre, 224, 232 f. Zur verfassungsgeschichtlichen Bedeutung nach  Angermeier, Reichsreform, 311: Die Gravamina spielten „weder als ständisches Reichsreformkonzept noch als politische Aktion zur Reichsreform eine Rolle, und sie haben auch die kaiserliche Haltung und somit die Entscheidung beim Endkampf um die Reichsreform nicht beeinflußt.“
c
 sein] Kurpfalz (fol. 582) zusätzlich: Votum Mainz: Weren gehort. Wolten den abschidt nit hindern.
12
 Überlassung der Reichssiegel an die drei geistlichen Kff. als Erzkanzler der Provinzen des Reichs, was insbesondere die dauerhafte Führung der Reichskanzlei durch Kurmainz implizierte. Vgl. Passauer Gravamina, Vorbemerkung ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 1, hier S. 113). Vgl. zur künftigen Beratung auch Anm.23 bei Nr. 107.
13
 Die Gravamina waren 1552 an den nächsten RT verwiesen, 1555 aber nicht abschließend behandelt worden ( Luttenberger, Kurfürsten, 61). Zur Beratung 1555 vgl. Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144 (KR-Protokoll), fol. 271’–294’ (S. 850–867), fol. 607’–611’ (S. 1092–1095), fol. 628–633’ (S. 1108–1111), fol. 712–713’ (S. 1168 f.), fol. 786’ (S. 1216), fol. 792’ (S. 1219), fol. 839’, 844’–845’ (S. 1250 f., 1254); Nr. 145 (FR-Protokoll), fol. 408 f. (S. 1441 f.), fol. 414’–419’ (S. 1448–1452), fol. 462’ f. (S. 1478), fol. 467’ (S. 1481), fol. 510–512’ (S. 1510–1512). Resolutionen: Nr. 272, hier S. 2538 f. (Art. 5); Nrr. 326–328 S. 2861–2865. Zusammenfassend: Laubach, Ferdinand I., 116 f.
14
 Bezugnahme auf den geplanten Kurfürstentag in Eger (zur Vornahme der Resignation des Kaisertums). Vgl. Einleitung, Kap. 4.1.2, sowie Kurmainz, pag. 762–764 [Nr. 89]. Zu den Verhandlungen der Kff. beim nach Frankfurt verlegten Kurfürstentag 1558 vgl. Anm.23 bei Nr. 107.
15
 Antoine Perrenot de Granvelle (1517–1586), Bf. von Arras, Staatssekretär Ks. Karls V.
16
 Eberhard von der Tann.
17
 Vgl. das Protokoll der Sitzung [Nr. 350]. Protest: Nr. 508.
1
 Die Voten von Mainz und Brandenburg sind für diese und die folgende Umfrage nicht protokolliert.
2
 Vgl. zum Votum den Bericht der Gesandten an Kf. Ottheinrich vom 16. 3. 1557: Nachdem sich im Ausschuss zur Prüfung des RAb Kursachsen und -brandenburg bezüglich der Regelung der beharrlichen Hilfe FR angeschlossen hatten (Kurmainz B, pag. 862 [Nr. 350]), tat dies anschließend Mainz im KR (vgl. Anm. a). Da auch die Trierer sich der Mehrheit nicht verweigern wollten, befürchteten sie, KR insgesamt könnte sich der Forderung des Kgs. für die Festlegung im RAb beugen. Um dies zu vermeiden, brachten sie obiges Votum für eine geänderte Aufnahme in den RAb vor, die sie leicht modifiziert gegen Sachsen und Brandenburg durchsetzen konnten (HStA München, K. blau 106/3, fol. 440–446’, hier 444–445’. Or.; präs. o. O., 23. 3.). Das Votum entsprach einer Weisung Ottheinrichs vom 22. 2. 1557 (Heidelberg): Die beharrliche Hilfe /378’/ wolte dem Reich allein zu schwer und unmuglich fallen, sonder gehören mehr cristlicher potentaten und gewälte dazu. Kann Verhandlungen dazu weder jetzt noch /378’/ in keinem kunftigen Reichs dage noch andere versamblungen oder tractation billigen. Erst wenn die Beteiligung auswärtiger Potentaten sichergestellt ist, kann Kg. mit Bewilligung der Kff. einen RT ausschreiben, um dort weiter darüber zu beraten (ebd., fol. 375–380’, hier 378’ f. Or.; präs. 2. 3.).
a
 vorhin im abschiedt] Kurpfalz (fol. 584’) deutlicher und zusätzlich: in effectu albereits in diesem werck begrieffen. /585/ Und wiewol inen Pfalz bedencken nit zuwider, achten sie doch, das es bei dem konig nit zuerhalten. Brandenburg: Wie Sachsen. Mainz: Haben dazu Weisung erhalten: Da Kg. auf die Klausel drängt und FR sowie Sachsen und Brandenburg sie befürworten, billigt auch Mainz die Aufnahme in den RAb, doch dz wort gesetzt, die unverbindtlich. 3. Umfrage. Trier und Köln billigen die Klausel im RAb mit den Vorgaben von Pfalz und Sachsen.
3
 Die von Mainz angesprochene Direktive Kf. Daniels zur beharrlichen Hilfe (vgl. Anm. a) ist enthalten in der Weisung vom 28. 2. (Aschaffenburg): Billigt die Aufnahme in den RAb mit der Vorgabe, dass die Formulierung keine weitergehende Verpflichtung impliziert (HHStA Wien, MEA RTA 44a/I, fol. 399–403’. Or.).
4
 Vgl. differenzierter im Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 17. 3. 1557: Auf der Grundlage des Pfälzer Votums ergänzt der Mainzer Kanzler die Konzepte für die Artikel im RAb zur Nachfrage bei fremden Potentaten sowie zur künftigen Beratung der beharrlichen Hilfe jeweils um die verbindliche Einbeziehung der Kff. (HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 406–415’, hier 410’. Or.; präs. o. O., 21. 3.). Vgl. zum Wortlaut der Ergänzung den folgenden Vortrag im Ausschuss zur Prüfung des RAb am Nachmittag des 15. 3.: Kurpfalz, fol. 588 [Nr. 351].
5
 Vgl. dazu die Verhandlungen im und neben dem Ausschuss zur Prüfung des RAb am Nachmittag des 15. 3.: Kurpfalz, fol. 588–591’ [Nr. 351].
6
 Vgl. Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 16. 3. (wie Anm. 2, hier fol. 441 f., 444): Hatten am 14. 3. Audienz beim Kg., in der sie die Minderbewilligung und die spätere Erlegung begründeten. In der Antwort, vorgetragen von Vizekanzler Jonas, zeigte der Kg. sich befremdet über die abweichende Steuerzusage, die gegen das Herkommen im Reich und in der ganzen Christenheit verstoße, wonach Mehrheitsbeschlüsse /441’/ vor ein einhellige meinunge gehaltten und solches durch einen, zwen oder drei nitt verhindertt werden kondt. Wie dan solches auch in allen collegiis und universiteten gepreuchlich. Solte nun dieses also furgenomen werden, so möchte es furterhien auch in andern zukunfftigen fellen einen eingang und zerruttung machen. Auch andere Reichsstände seien durch Kriege etc. belastet und leisteten die Steuer trotzdem. Demnach forderte der Kg. sie nochmals auf, sich der Mehrheit anzuschließen und mit der Verweigerung den RAb nicht infrage zu stellen.
7
 Vgl. Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 16. 3. (wie Anm. 2, hier fol. 444): Haben am 15. 3. im KR nochmals ihren Widerspruch gegen die Steuerbewilligung im RAb ausgedrückt, dagegen protestiert und den Protest schriftlich der Mainzer Kanzlei übergeben. Zum Protest vgl. folgende Anm.
8
 Vgl. zu beiden Protesten als Hinterlegung in der Mainzer Kanzlei: Aufzeichnung des Vorbringens der Kurpfälzer Gesandten am 15. 3. 1557 im KR unter Protest: 1) Auf 8 einfache Römermonate limitierte Steuerbewilligung; Vorbehalt der verzögerten Erlegung nach den Terminen; keinerlei Zugeständnis bezüglich einer beharrlichen Hilfe. 2) Wiederholung des von Kf. Friedrich II. vorgebrachten Protests auf dem RT 1555 gegen Festlegungen bezüglich der Obersten und Zugeordneten in der EO (vgl. Anm.2 bei Nr. 86). 3) Besiegelung des RAb nur mit diesen Vorbehalten. 4) Ablehnung der Beschlüsse zur Supplikation des Reichsfiskals [Nr. 541] wegen der Ausstände am Reichsvorrat. Nachweis: HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 188 f. (Or. Aufschr. Hd. Bagen: Disse verzaichnuß der protestation ist der meintzischen cantzlei eingeantwurtet 17. Martii 1557.). HStA München, K. blau 107/2b, unfol. (Kop.).
b
 hat] Kurpfalz (fol. 587) zusätzlich: Trier bringt vor: Eine Angelegenheit, die dem Herkommen nach in den KR gehört, ist im Ausschuss [zur Prüfung des RAb] vorgebracht worden. [Vgl. Kurmainz B, pag. 858–860 (Nr. 350): Streit um die Berufung der Assessoren zum Religionskolloquium.] Weisen alle Konsequenzen aus diesem Vorfall für den Kf. zurück und theten wider solchen eintrag, dem churfursten rath zugegen, protestirn; mit bit, solchs zu protocollirn. Dan was [!] von inen beschicht zu erhaltung der churfursten, auch ires hern reputation und preeminentz. Mainz: /587 f./ Rechtfertigt nochmals die Weigerung des Kf., als Assessor beim Kolloquium zu wirken. Die Vorlage der Problematik im Ausschuss erfolgte nicht durch Mainz, sondern durch die Verordneten des Kgs. /587’/ Trier beharrt auf dem Protest.
1
 Die Verlesung des RAb wird von Kurmainz im Zusammenhang mit den Sitzungen im Ausschuss zu dessen Prüfung protokolliert: Kurmainz B, pag. 865 f. [Nr. 352].
2
 Die Verhandlungen wurden im Gegensatz zum sonst üblichen RT-Verfahren nach der Verlesung des RAb nochmals – wenn auch nur kurz – fortgesetzt. Vgl. Bericht des Mainzer Kanzlers Matthias an Kf. Daniel vom 6. 3. 1557: Kg. Ferdinand wird voraussichtlich am 15. 3. [!] aus Regensburg nach Prag abreisen, und damit dieser reichstag sein endtschafft erlangen, es wolten dan die stendt und potschafften beysamen pleyben und etliche sachen noch handlen. Daruber yetziger zeit nit ein yeder mit bevelchen versehen. Darzu doch die erscheinende stendt und die redt und gesandten nit alle woll geneygt, sonder weer abkumen mag, der wurdt sich deß bevleyßen (HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 456–458’, hier 456’. Or.; präs. Aschaffenburg, 14. 3.).
3
 Vgl. Bericht Zasius an Ferdinand I. vom 21. 3. 1557: Versuchte, die kfl. Gesandten noch vor ihrer Abreise zur Festlegung der Kriegsräte zu veranlassen, und erreichte, dass Sachsen und Brandenburg von Trotta bzw. von Steinberg benannten. Die Deputierten der rheinischen Kff. sagten mangels Befehl lediglich zu, ihre Kriegsräte dem Kg. möglichst bald schriftlich anzuzeigen (HHStA Wien, RK BaR 5a, fol. 232–236’, hier 234. Or.).
4
 Adam von Trott/Trotta, Hofmarschall Kf. Joachims von Brandenburg ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 3, hier S. 124; S. 3218); Ort Zehdenick in der Mark Brandenburg.
5
 Adrian von Steinberg (1516–1582), Rittmeister und Söldnerführer, zunächst im Braunschweiger, wohl seit Anfang 1557 im kursächsischen Dienst ( Mittendorff, Verbindung, 204; Lengemann, Schwarzburg, 656; Angermann, Oberst, passim, bes. 106 f., 214).
6
 Eindeutig im Bericht der Kurpfälzer Gesandten an Kf. Ottheinrich vom 16. 3. 1557: Benannt wird vorrangig Trotta. Falls dieser ablehnt, soll Steinberg als Kriegsrat fungieren (HStA München, K. blau 106/3, fol. 440–446’, hier 442. Or.; präs. o. O., 23. 3.). Kf. August von Sachsen hatte gegenüber Kf. Joachim von Brandenburg bereits am 21. 2. 1557 (Dresden) dessen Rat von Trotta vorgeschlagen (HStA Dresden, Loc. 10192/7, fol. 147–148’, hier 147 f. Konz.). Nachdem Joachim dies am 25. 2. gebilligt hatte, regte August am 5. 3. (Dresden) an, Trotta von den beiderseitigen RT-Gesandten benennen zu lassen (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 1 Nr. 8, fol. 12–13’. Or.). Kf. Joachim erhielt daraufhin die Zusage Trottas (an Kf. August; Cölln/Spree, 14. 3. 1557: HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 400–401’. Or.; präs. Dresden, 17. 3. Trotta an Kf. Joachim; Badingen, 11. 3. 1557: Ebd., fol. 402–403’. Or.). Bereits vor obiger Benennung hatte auch Kg. Ferdinand Kf. Joachim gebeten, Trotta als Kriegsrat freizustellen und nach Prag abzuordnen (Regensburg, 14. 3. 1557: GStA PK Berlin, I. HA Rep. 1 Nr. 8, fol. 15, 15’. Or.). Der Kf. billigte dies (Antwort an den Kg., o. D.: Ebd., fol. 5–6. Konz.) und verordnete Trotta als Kriegsrat für den Türkenfeldzug (Verordnung: Ebd., fol. 7–8. Konz., o. D.). Korrespondenz beider Kff. auch bei Ludwig, Rolle, 96 (irrtümlich Gleichsetzung der Ämter Kriegsrat/Musterherr und Pfennigmeister).
7
 Vgl. zur Benennung von Haller und Sebottendorf auch Kurpfalz, fol. 591’ [Nr. 351].
8
 Die Kurmainzer Gesandten hatten Kf. Daniel im Bericht vom 13. 2. 1557 über den Beschluss des KR (vgl. Kurmainz, pag. 694–698 [Nr. 80]) informiert, wonach er zusammen mit Kurpfalz einen Kriegsrat stellen sollte (HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 361–362’. Or.; präs. Aschaffenburg, 21. 2.). Daniel regte daraufhin bei Kf. Ottheinrich von der Pfalz ein Treffen beiderseitiger Räte an, um sich über den gemeinsamen Kriegsrat zu verständigen (Aschaffenburg, 21. 2. 1557: Ebd., fol. 371’–372’. Konz.). Da die Zusammenkunft erst am 14. 3. stattfand, war die Bekanntgabe des Kriegsrates vor dem Ende des RT nicht mehr möglich (Weisung Kf. Daniels an die Gesandten; Aschaffenburg, 14. 3.: Ebd., fol. 474–475’. Konz.).
9
 Beschlussfassung im FR am 25. 2.: Würzburg, fol. 229 [Nr. 199].
10
 Rat des Bf. von Würzburg.
11
 Bayerischer Rat (vgl. Anm.2 bei Nr. 24 und Anm.6 bei Nr. 199).
12
 Vgl. Anm.5, 6 bei Nr. 482.
13
 Vgl. die hier beschlossenen Zuwendungen in der Instruktion [Nr. 482], fol. 301’ f. [Unnd auf das ... werden sollen.].
14
 Vgl. Kurpfalz, fol. 588’ f. [Nr. 351].
15
 Nr. 482.
16
 Beschlussfassung im SR am 22. 2.: Augsburg, fol. 120’ [Nr. 298].
17
 Nr. 559.
18
 Vgl. Reichsstände auf dem RT in Augsburg an Kg. Heinrich II. (10. 9. 1555): Die Reichsstände entnehmen den Schreiben des Kgs. vom 27. 6., 1. 10. und 10. 12. 1554 dessen Erbieten von Freundschaft und guter Nachbarschaft. Sie fordern unter Berufung darauf, er möge dem mit der Restitution der Hstt. und Städte Metz, Toul und Verdun, eines Teils des Hst. Lüttich und des Hgt. Lothringen, der Hft. Kriechingen und anderer Territorien, die unzweifelhaft zum Reich gehören, nachkommen. Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen mit einer Gesandtschaft des Kgs. auf dem nächsten RT. Druck: Zeller II, 321–323. Nachweis der Schreiben Kg. Heinrichs II. von 1554: Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 282 S. 2620, Anm. 8. Schreiben vom 27. 6. im Ganztext: Ebd., Nr. 309 S. 2794–2796. Verhandlungen des RT 1555 zu den Schreiben: Ebd., Nr. 144 (KR-Protokoll), fol. 78–79’ (S. 697 f.), fol. 86’–87’ (S. 703 f.), fol. 113 f. (S. 725 f.), fol. 250’–254’ (S. 832–837), fol. 414’–420’ (S. 967–973), fol. 622–626’ (S. 1103–1106), fol. 717’ (S. 1172), fol. 814’–820 (S. 1234–1238), fol. 841’–842’, 846–849’ (S. 1252–1256), fol. 851’ f., 853’ f. (S. 1257–1259). Nr. 145 (FR-Protokoll), fol. 141–142’ (S. 1381–1383), fol. 147’ f. (S. 1386 f.), fol. 474–475’ (S. 1486–1488), fol. 492–503’ (S. 1498–1505 passim), fol. 513–514 (S. 1513). Resolutionen und Korrespondenzen: Nr. 281 S. 2614 f.; Nr. 282 [4] S. 2620–2622; Nrr. 287–289 S. 2640–2645; Nr. 341 S. 2897–2900. Vgl. Lutz, Christianitas, 366, 434; Zeller II, 32 f.; Platzhoff, Frankreich, 451 f.; Pariset, Relations, 170; Laubach, Ferdinand I., 664; Petry, Faire, 106.
19
 Bei der erwähnten Antwort (konnte nicht aufgefunden werden) handelte es sich wohl nur um eine vorläufige, auf die Forderungen im Schreiben vom 10. 9. 1555 nicht eingehende Stellungnahme, die auch später nicht erfolgte. Vgl. Zeller II, 33: „Henri II prit le parti de ne pas répondre.“ Auch Lutz, Christianitas, 434, nimmt an, eine Antwort Heinrichs II. sei „anscheinend nie erfolgt.“ Ähnlich bereits Trefftz, Kursachsen, 133.
20
 Dazu in Kurmainz, pag. 850, der interne Mainzer Vermerk wohl als Vorbereitung für den nächsten RT: Nota bene: Das auf kunfftigem Reichs tag des /851/ reinischen kraiß supplication und dan die frantzosische handlung und schrifften, wie die noch von dem augspurgischen Reichs tag herruren, den stenden fürgelegt werden. Beratungen zur Restitution wurden noch vor dem nächsten RT zunächst auf dem Frankfurter Kurfürstentag von Kg. Ferdinand I. in der Nebenproposition angeregt (vgl. Leeb, RTA RV 1558/59, Nr. 48, hier S. 483; vgl. auch die Supplikation der Metzer Exulanten: Ebd., Nr. 64 S. 508 f.). Ferdinand lehnte die von den Kff. erwogene, sofortige Gesandtschaft nach Frankreich ab und verwies die Thematik an den nächsten RT (ebd., Nr. 49, hier S. 490 f.; Nr. 50, hier S. 496 f.). Akten des RT 1559 im Zusammenhang mit der französischen RT-Gesandtschaft: Ebd., Nrr. 569–577, 588 S. 1401–1425, 1440–1446.
21
 Erste Beratung am 14. 3.: Kurmainz, pag. 835, 837–839 [Nr. 105].
22
 Vgl. Anm.12 bei Nr. 105.
23
 Die Verhandlungen zu den Passauer Gravamina wurden fortgesetzt auf dem Kurfürstentag 1558. Vgl. Leeb, RTA RV 1558/59, Nr. 8 S. 338–340, Nr. 11 S. 352, Nr. 17 S. 385 (Reichssiegel), Nr. 34 S. 417 f., Nr. 35 S. 421, Nr. 49 S. 491 mit Anm. 16, Nr. 50 S. 497 mit Anm. 11 (Reichssiegel). Zu den weiteren Verhandlungen Ferdinands I. mit Kurmainz um die Führung des Reichssiegels, mithin um die Leitung der Reichskanzlei auf dem RT 1559 vgl. ebd., Einleitung, 104 (Aktennachweis); Lanzinner, Rolle, 76–78; Leeb, Stellung, 113 f.