Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 44 Abschied des eidgenössischen Tages in Einsiedeln

[1.] Vorschlag von Gesandten Kg. Maximilians zu einer Einung zwischen den Eidgenossen und den Häusern Österreich und Burgund; [2.] Antwort der Eidgenossen.

Einsiedeln, 1. Dezember 1506 (zinstag post Andree apostoli).

Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1501–1506, AG 1,4, pag. 559–562 (Kop.) = Textvorlage A. Zürich, StA, B VIII 84, fol. 164–164’ (Kop.) = B. Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 133[a]’-134 (Kop., Datumverm.: Zinstag post Andree angefangen). Bern, StA, A IV 10, pag. 74–78 (Kop.). Luzern, StA, TA 4, fol. 234–235’, 239 (Kop.). Schaffhausen, StA, Tagsatzung 1506, unfol. (Kop.).

Druck: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 256, S. 355.1

[1.] Der Tag wurde auf Wunsch des röm. Kg. einberufen. Dessen Gesandte Bf. Hugo von Konstanz, Christoph Schenk von Limpurg (kgl. Vogt zu Nellenburg), Hans von Landau, Hans von Königsegg und Dr. Hans Schad brachten folgendes Anliegen vor: Der Kg. habe für sich selbst und seinen verstorbenen Sohn Kg. Philipp um eine Einung mit den Eidgenossen ersucht.2 Die Sache habe sich allerdings durch seine Beanspruchung in Ungarn verzögert. Außerdem habe sich der Kg. zu diesem Zweck in die Nähe der Eidgenossenschaft begeben wollen, woran ihn der Tod seines Sohnes gehindert habe. Deshalb seien die Verhandlungen bislang zu keinem Abschluß gelangt. Der Kg. sei den Eidgenossen als seiner und des Reichs getruwen und verwanten besonders geneigt und wünsche mehr als bei anderen Nationen ein Bündnis und gutnachbarliche Beziehungen. Er wolle die Eidgenossen auch bei seinem Romzug einsetzen, in der Hoffnung, daß dies nicht nur ihm selbst, seinen Enkeln und den Erblanden, sondern auch dem Hl. Reich, zu dessen Gliedern die Eidgenossen gehörten, und ihnen selbst zu Ehren und Nutzen gereiche und schließlich auch der Christenheit diene. Der Ks. schlage deshalb für sich selbst und seine Enkel eine Einung für 50 oder 60 Jahre – oder solange die Eidgenossen wünschten – zwischen den Häusern Österreich und Burgund und den Eidgenossen vor. Von der Beistandspflicht in Höhe von 6 000 Fußsoldaten sollten lediglich der Papst, die röm. Kss. und Kgg. sowie das Hl. Reich ausgenommen bleiben. Die Eidgenossen sollten sich überdies verpflichten, kein Bündnis gegen die Häuser Österreich und Burgund einzugehen. Die Einung solle mit dem in Kürze zu erwartenden Auslaufen des eidgenössischen Bündnisses mit dem frz. Kg. in Kraft treten. Der Kg. werde – auch als Vormund seiner Enkel – für die Dauer des Bündnisses jedem der zwölf Orte eine jährliche Pension von 1 500 fl.rh., insgesamt also 18 000 fl.rh. bezahlen. Diese Summe werde je zur Hälfte auf die Salzpfanne zu Hall im Inntal und auf die Gft. Burgund oder andere Orte in den Niederlanden versichert. Falls den Eidgenossen diese Sicherstellung wider Erwarten nicht ausreichen sollte, so könnten sie dafür andere Einkünfte aus den Erblanden vorschlagen. Der röm. Kg. verpflichte sich, den Eidgenossen gegen jeden Angriff, der wegen dieses Bündnisses gegen sie geführt werde, mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Die Gesandten äußerten abschließend die Hoffnung, die Eidgenossen würden bedenken, daß dieses Bündnis ihnen Ruhe und Frieden brächte und dadurch alle bisherigen Konflikte mit dem Kg. und den Erblanden zu einem Ende kämen.

[2.] Die versammelten Eidgenossen nahmen den Vorschlag zur Berichterstattung an und beraumten den kgl. Gesandten in zwölf Tagen einen weiteren Tag nach Baden zur Entgegennahme ihrer Antwort an.3 [...].

Nr. 45 Abschied des eidgenössischen Tages in Baden/Aargau

[1.] Einung der Eidgenossenschaft mit der Stadt Rottweil; [2.] Vortrag frz. Gesandter an die Eidgenossen; [3.] Verhandlungen der Eidgenossen mit Gesandten Kg. Maximilians wegen dessen Bündnisangebots.

Baden/Aargau, 7. Januar 1507 (angefangen donstag nach der hl. 3 Kgg. tag).

Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 1–6 (Kop.) = Textvorlage A. Zürich, StA, B VIII 84, fol. 167–169’ (Kop.). Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 136’-139 (Kop.). Bern, StA, A IV 10, pag. 93–98 (Kop.). Luzern, StA, TA 4, fol. 244–247 (Kop.). Schaffhausen, StA, Tagsatzung 1507, unfol. (Kop.). Wien, HHStA, Schweiz, Kart. 2, Fasz. 2 (alt C 2), fol. 112–113’ (Kop.).

Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 261, S. 359–361 = B.

[...]1. [1.] An die Stadt Rottweil wurde geschrieben, daß die Eidgenossen es bei der auf dem Tag zu Zürich gegebenen Antwort beließen, wonach ihre Einung mit Rottweil noch bis zum 10. August dauere und man die Angelegenheit bis dahin erwägen werde.2 – [Beschwerde des Bf. von Konstanz]3.

[2.] Die französischen Gesandten bekundeten die Hoffnung Kg. Ludwigs, daß die Eidgenossen auf das Bündnisangebot des röm. Kg. nicht eingehen, sondern bei dem seit Kg. Ludwig XI. bestehenden Bündnis mit Frankreich4 bleiben würden. Ein erprobter Bündnispartner sei zuverlässiger als ein neuer. Das neue Bündnis könne gegen Frankreich gerichtet sein. Sie seien bevollmächtigt, Vorschläge der Eidgenossen zur Verlängerung des Bündnisses oder andere Punkte zur Berichterstattung an Kg. Ludwig entgegenzunehmen. [...].

[3.] Die Gesandten Kg. Maximilians wurden darauf hingewiesen, daß das Bündnis der Eidgenossen mit Frankreich noch nicht ausgelaufen sei. Man werde deshalb darüber nicht weiterverhandeln, zumal sie aufgrund des bestehenden Bündnisses kein neues abschließen könnten und jetzt getroffene Vereinbarungen durch eine Änderung der Interessen einzelner Kantone gegenstandslos werden könnten. Die Eidgenossen erwarteten gleichwohl allen guten Willen seitens des röm. Kg. und versicherten diesen umgekehrt auch ihrerseits.5 

Die kgl. Räte erwiderten, daß sie die Antwort der Eidgenossen so verstünden, wegen der Abwesenheit einiger Orte oder ungleichen Instruktionen keine Zu- oder Absage geben zu wollen. Da der kgl. Vorschlag dahin gelautet habe, erst nach Beendigung des eidgenössischen Bündnisses mit Frankreich eine Einung abschließen zu wollen, bäten sie um erneute Beratung und Erteilung eines definitiven Bescheids am 14. März (sonntag nach oculi)6 wiederum in Baden.

Die eidgenössischen Gesandten replizierten, es bei ihrer vorigen Antwort belassen zu wollen. Sie würden aber das Anliegen der kgl. Räte noch einmal ihren Obrigkeiten vortragen.

Nr. 46 Abschied des eidgenössischen Tages in Zürich

Bitte Kg. Ludwigs von Frankreich um Stellung von 4000 eidgenössischen Söldnern.

Zürich, 13. Februar 1507 (samstag vor des Herrn vaßnacht).

Zürich, StA, B VIII 84, fol. 172–173’ (Kop., Datumverm.) = Textvorlage A.

Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 263, S. 362 = B.

[Antwort Hg. Albrechts von Bayern und der Stadt München wegen der Forderung Sigmund Zweikopfs an die Stadt; Schreiben der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim wegen Beschwerden der Städte Basel und Mülhausen]1. – Der Tag wurde auf Bitten der französischen Gesandten einberufen. Diese beantragten die Stellung von 4 000 eidgenössischen Söldnern gemäß dem bestehenden Bündnisvertrag. Die eidgenössischen Boten erkundigten sich nach dem Verwendungszweck, da das Hl. Röm. Reich von dem Bündnis ausgenommen war. Der Gesandte erwiderte, daß sein Kg. die Knechte zur Begleitung in das Hm. Mailand benötige und zu keinem anderen Zweck. Er wurde gewarnt, die Söldner nicht, wie schon geschehen, ohne Beschluß der Tagsatzung aufzuwiegeln, sondern die Entscheidung der Orte abzuwarten. Der Gesandte versicherte dies und überließ den Eidgenossen die Aufteilung des Kontingents sowie die Bestellung der Truppenführer. Da etliche eidgenössischen Boten lediglich auf Hintersichbringen bevollmächtigt waren, wurde ein neuer Tag zur Beantwortung des französischen Antrags für den 23. Februar (zinstag nach der alten vaßnachten) nach Luzern angesetzt.2 [...].

Nr. 47 Weisung Kg. Maximilians an Ulrich Frh. von Hohensax

[1.] Er verfügt über zuverlässige Informationen, daß der frz. Kg. sich bei den Eidgenossen um die Bereitstellung von 4000 Knechten bemüht, die insbesondere für den Einsatz gegen Genua benötigt werden. Dieser behauptet zwar, die Knechte nicht gegen den röm. Kg. oder das Hl. Reich einzusetzen, gleichwohl plant der frz. Kg. nicht nur, ungeachtet bestehender Verträge1 gewaltsam gegen Genua und andere Angehörige des Reiches zu ziehen. Er will sich auch des Papstes bemächtigen, um die Kaiserkrone zu erhalten und also das Röm. Rich und tütsch nation in Frankrich zu wenden. Die Eidgenossen haben dem frz. Kg. dafür 4000 Knechte bewilligt und damit zugesagt, sein unrechtmäßiges Vorgehen gegen den röm. Kg. und das Hl. Reich, des glider und verwandten si sind, zu unterstützen. Dies muß er als röm. Kg. verhindern. Er hat deshalb das Reich und die Erbländer aufgeboten [Nr. 16] und entsprechende Verhandlungen mit benachbarten und befreundeten Staaten geführt, um den französischen Absichten mit Gewalt begegnen zu können und das Hl. Reich für die deutsche Nation zu bewahren. So droht also Krieg zwischen ihm und den Eidgenossen.

[2.] Deshalb befiehlt er ihm, unverzüglich seine Freunde und Verwandten, die Eidgenossen, schriftlich über dies alles zu informieren und sie vor den Folgen ihres Tuns zu warnen. Wenn sie Unruhe und Kriegs verhindern wollten, sollten sie ihre Knechte nicht ausziehen lassen, sondern sie heimberufen. Dies würde ihm zeigen, daß sie die Ehre und Wohlfahrt des Hl. Richs tütscher nacion wie auch ihre eigene höher achteten als das französische Geld. Er soll über die Reaktionen Bericht erstatten und seine eigene Meinung mitteilen. Dieses Schreiben und die Antwortschreiben an ihn soll er an Niklas von Firmian (Hofmeister der röm. Kgin., Hauptmann zu Ortenburg) nach Konstanz schicken. Firmian hat Weisung, die Schreiben unverzüglich weiterzuleiten.2

[3.] [PS] Übersendet eine Abschrift seiner Schreiben an alle eidgenössischen Orte [Nr. 48], und daruf botbrief vorbestimpt in das Hl. Rich und unser erbland ußgegangen; und gedenken kainen unlust gegen den Aidgnossen anzufachen vor dem obbestimpten tag zu Baden, und das wir sehen und vornemen mugen, wie si sich verer in den sachen halten.

Hagenau, 8. März 1507.

Zürich, StA, B VIII 272, Nr. 54 (Kop. mit imit. Vermm. prps./cdrp. und Gegenz. Serntein).

Nr. 48 Ausschreiben Kg. Maximilians an die eidgenössischen Orte

[1.] Er hat erfahren, daß der Kg. von Frankreich sie erneut in seine Dienste genommen hat, um dadurch seinen, Kg. Maximilians, Romzug zu verhindern, in der Absicht, ihm die Kaiserkrone zu nehmen, den Hl. Stuhl in seine Gewalt zu bringen und alles erblich zu [er]obern und zu behalten uf des hl. Ks. Karlis ansprach. Dies kann er nicht hinnehmen. Die Eidgenossen sind dem Hl. Reich und der deutschen Nation on mittel verwant, sie dienten viele hundert Jahre lang als Schild gegen dem welschen zug, um die Kaiserwürde für die deutsche Nation zu bewahren. Er hat sie deshalb mehrmals ersucht, sein Geld anstatt des französischen anzunehmen, sich ihm als ihrem röm. Kg. und künftigen Ks. anzuschließen und zur Verteidigung dieser Würde in die Fußstapfen ihrer Vorfahren zu treten. Er hat sie gebeten, am Romzug auf seinen Sold mit 6000 Knechten unter ihren eigenen Fahnen teilzunehmen.1 Sie haben seine Angebote jedoch zurückgewiesen und es dahin gebracht, daß der frz. Kg. seine Absichten in bezug auf den Hl. Stuhl und die Kaiserkrone problemlos realisieren kann. Er will jede Möglichkeit für Gegenmaßnahmen nutzen und wird sich deshalb in Kürze nach Konstanz begeben.

[2.] Er fordert sie – wie die anderen eidgenössischen Orte auch – als Glieder und Angehörige des Röm. Reiches und der deutschen Nation auf, zum 9. April (frytag nach dem hl. ostertag) ihre bevollmächtigten Gesandten zu seinen Räten nach Baden (Obernbaden) zu schicken. Er will dort erfahren, ob sie ewige und natürliche Feinde des röm. Kg. und des Hl. Reiches sind oder noch ihrem christlichen Glauben gehorchen und dieses unchristliche und unrechte Vorgehen [Frankreichs] nicht länger unterstützen wollen. Vor allem aber sollen sie ihre dem frz. Kg. zur Verfügung gestellten Knechte unverzüglich unter Androhung von Strafen für Leib und Leben nach Hause berufen. Er ermahnt sie, dem Tag keinesfalls fernzubleiben und sein Schreiben nicht zu ignorieren. Denn er verzichtet ihretwegen und wegen dieses Tages auf seine Reise nach Burgund, obwohl seine Anwesenheit dort erforderlich wäre und er wegen seines Fernbleibens Nachteile zu gewärtigen hat. Er hat die Ehre und das Wohl des Reiches und der deutschen Nation über seine eigenen Interessen gestellt und erwartet dies auch von ihnen. Er bietet ihnen als Zeichen seines guten Willens erneut an, ihm auf seinen Sold 6000 Mann unter ihren eigenen Fahnen oder als freie Knechte zu schicken und die Pensionszahlungen des frz. Kg. unter Stellung ausreichender Sicherheiten zu übernehmen. Er erwartet, daß sie dem nachkommen, sover ye Got, die natur und weltliche ere by uch erkantlicheit gehaben mag. Darum bedenkt, wo das von uch abgeschlagen wurd, was uch und gmeiner Eydgnoschaft darus erwachsen mocht. [Datum].

Straßburg, 13. März 1507.

Luzern, StA, AKT A 1 F 1, Schachtel 53, Fasz. Maximilian I., unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Schultheiß und Rat der Stadt Luzern) = Textvorlage A. Schaffhausen, StA, Korrespondenzen 1501–1515, Nr. 34 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Schaffhausen) = B. Zürich, StA, A 176.1, Stück-Nr. 42 (Kop.; Originalschreiben am 27.3.1507 in Zürich übergeben) = C. Zürich, StA, B VIII 272, [zu Stück-Nr. 42b] (Kop.), Stück-Nr. 42 (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Adressat: Ammann und Rat zu Glarus).2 Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 243–244’ (Kop.).

Druck: Anshelm, Berner-Chronik III, S. 1–3.

Nr. 49 Reaktionen eidgenössischer Orte auf das Ausschreiben Kg. Maximilians (25. März-3. Mai) (Aktenreferat)

Basel informierte Zürich mit Schreiben vom 26. März über den Eingang des als gravierend erachteten kgl. Ausschreibens und fragte an, ob dort ein entsprechendes Schriftstück eingegangen sei und man die Absicht habe, den anberaumten Tag zu beschicken.1 Vier Tage später unterrichteten Bürgermeister Offenburg und der Rat der Stadt Basel Hauptmann Hans Kilchmann, Leutnant Peter Strüblin und den Fähnrich Jakob Meyer, daß nach ihren Informationen – der röm. Kg. wurde als Quelle nicht benannt –der frz. Kg. die Absicht haben solle, die Kaiserkrone an sich zu bringen und deshalb gegen den Papst und das Hl. Röm. Reich vorgehen wolle. Außerdem hätten die eidgenössischen Söldner in ihrem Diensteid befehlswidrig lediglich die Eidgenossenschaft und Frankreich ausgenommen, nicht aber den Papst und das Reich. Die Stadt untersagte dem Basler Kontingent, sich an gegen den Papst und das Reich gerichteten Unternehmungen zur Usurpierung der Kaiserkrone zu beteiligen.2 Die Adressaten übersandten am 29. April einen Bericht über den Zug gegen Genua nach Basel und beteuerten, daß es keine Hinweise auf Absichten des frz. Kg. zu einem Zug gegen den Papst oder das Reich gebe.3

Bern reagierte sofort nach Eingang des kgl. Schreibens am 25. März, darin vermerken, zu was undank und mißvallen dieselb kgl. Mt. unsern und andrer unser Eidgnoschaft hinzug zu dem frankricheschen Kg. annimpt, also das uns wil bedenken, wo dem mit vernunft und wyßheit nit begegnet, das dahar gemeiner unser Eidgnoschaft merkliche unruw, irrung und widerwertigkeyt wird zustan. Das Berner Kontingent erhielt Befehl, nördlich des Po zu bleiben. Da die eidgenössischen Truppen, anders als von den Franzosen ursprünglich behauptet, nicht zum Schutz Kg. Ludwigs dienen, sondern für den geplanten Angriff auf Genua – dem Rich widerwertig – eingesetzt werden sollten, hielt Bern Beratungen mit den übrigen eidgenössischen Orten für erforderlich.4 Gleichzeitig informierte Bern Fribourg und Solothurn über den Befehl an seine Truppen5, ebenso Zürich und Luzern, die zugleich ersucht wurden, noch vor dem von Kg. Maximilian genannten Termin einen Tag einzuberufen, zu dem auch St. Gallen, Appenzell und andere zugewandte Orte geladen werden sollten, um über diese bedenkliche Entwicklung zu beraten.6 Mit Schreiben vom 26. März setzte Bern Fribourg und Solothurn über seinen Beschluß in Kenntnis, sich mit Schwyz und Unterwalden über die Heimberufung ihrer Kontingente zu verständigen, sofern diese noch nicht über die Alpen gezogen waren.7 Fähnrich [Peter] Achshalm wurde beauftragt, die Zielsetzung Berns, einen Krieg zu vermeiden, in Schwyz und Unterwalden zu vertreten und eine verbindliche Absprache über den Abzug ihrer Kontingente zu treffen.8 In einem – dem Gesandten mitgegebenen, dann jedoch nicht zugestellten – Mandat an das Berner Kontingent wurde der Befehl zur Rückkehr mit dem zögerlichen Zuzug aus Frankreich und der restlichen Schweiz sowie mit den Drohungen Kg. Maximilians begründet und noch einmal bekräftigt: Dann uns von wegen des Kg. von Frankenrych in sorg und beschwärd und zu eynem tödlichen krieg füren zu lassen, ist uns deheins wägs gemeint.9

Schaffhausen bat unter Hinweis auf die Bedeutung der Angelegenheit Zürich um seine Stellungnahme und insbesondere um Mitteilung, ob es an dem vom röm. Kg. ausgeschriebenen Tag teilnehmen werde.10 

Solothurn befahl am 26. März seinem Altschultheiß Daniel Babenberg sowie Hauptmann, Leutnant11 und anderen Räten im Feld unter Verweis auf das kgl. Schreiben und die obige Mitteilung Berns und dann erneut am 21.4. unter Bezugnahme auf die Tagsatzungsabschiede von Luzern und Baden [Nrr. 50f.], nicht über den Po vorzurücken, und begründete dies mit der Sorge um die schweizerischen Knechte.12 In einem Schreiben an Bern vom 1. Mai zeigte sich der inzwischen über die Vorgänge in Italien informierte Solothurner Magistrat sehr erschrocken angesichts des weiteren Vorrückens gegen Genua und des bevorstehenden Angriffs auf die Stadt, was als Verstoß gegen die ergangenen Abschiede, die Zusage der französischen Gesandten und seinen ausdrückliche Befehl verstanden wurde. Solothurn erwartete sich von dem Unternehmen überdies keinen Gewinn. Bern wurde daran erinnert, daß zu Zeiten Kaspars vom Stein13 von 4000 Eidgenossen nicht einmal 1200 zurückgekehrt waren.14 Bern bekundete in seiner Antwort vom 3.5. sein Mißfallen am eigenmächtigen Vorgehen der eidgenössischen Söldner unter Mißachtung des Luzerner Abschieds, zumal auch andere Orte deren Teilnahme am Zug gegen Genua ablehnten, sah sich aber außerstande, zu konkreten Schritten zu raten.15 

Abt Franz von St. Gallen übersandte durch Ulrich von Hohensax übermittelte Abschriften des kgl. Schreibens sowie des in das Reich ausgegangenen kgl. Mandats vom 20.3. [Nr. 16] an die Züricher Bürgermeister Matthias Wyss und Marx Röist und fragte an, ob Zürich am Tag zu Baden teilnehmen werde und was die Stadt weiter in dieser Sache beabsichtigte. Dann uns und unsern gotzhusluten, so da vorna am hatz ligen, merklich und gros daran gelegen sin wil und zu ganzer vorderbung, wo es zu ufrur und krieg komen sölt, raichen wurd.16 Zürich bestätigte am 5. April den Eingang von Schreiben Kg. Maximilians und informierte den Abt über den Wunsch etlicher Orte, sich vorab zu beraten, weshalb ein Tag nach Luzern anberaumt wurde. Für den anschließenden Tag in Baden rechnete Zürich mit zahlreichen Teilnehmern.17 

Schwyz meldete am 23. April an Glarus, daß die Schweizer Kontingente inzwischen bis Serravalle (Serrümal) vorgerückt seien und der frz. Kg. bislang 400 Mann eingebüßt habe. Darumben uns not sin wil, die unsern ouch zu bedenken, dann uwer Ll. die untruwen land und allerley in der sach wol mag erkennen. Schwyz lud deshalb für den 26. April zu Beratungen in Zug ein.18

Nr. 50 Abschied des eidgenössischen Tages in Luzern

[1.] Antwort der Eidgenossen an Kg. Maximilian wegen der Söldner in französischen Diensten; [2.] Weisung an die eidgenössischen Kontingente in Italien.

Luzern, 6. April 1507 (uf den osterzinstag).

Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 139’-140’ (Kop., Datumverm.) = Textvorlage A. Bern, StA, A IV 10, pag. 117 (Kop.). Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, fol. 21 (Kop.). Zürich, StA, B I 340, unfol. (Abschr. 18. Jh.).

Druck: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 268, S. 365f. = B.

[1.] Auf diesem Tag sollte noch einmal über das Schreiben des röm. Kg. [Nr. 48], weswegen bereits ein Tag auf den 9. April (freitag in der osterwoche) anberaumt wurde, beraten werden. Nach Verlesung der kgl. Schreiben wurde beschlossen, daß alle Orte den Tag zu Baden beschicken sollen, um dort eine einhellige Erklärung abzugeben, mit welchen Konditionen die Eidgenossen dem frz. Kg. die Kriegsknechte bewilligt haben.

[2.] Den eidgenössischen Söldnern wurde geschrieben, bis auf weiteren Bescheid durch den Tag zu Baden nördlich des Po zu bleiben.1 [Konflikte zwischen Basel und der vorderösterreichischen Regierung sowie zwischen Savoyen und Wallis]2.

Nr. 51 Abschied des eidgenössischen Tages in Baden/Aargau

[1.] Mandate Kg. Maximilians an die Eidgenossen und in das Reich; [2.] Antrag von Gesandten Kg. Maximilians auf Abschluß einer Einung zwischen den Eidgenossen und dem Haus Habsburg sowie auf Abberufung der eidgenössischen Söldner aus dem frz. Italienheer; [3.] Antwort der versammelten Eidgenossen; [4.] vergebliches Insistieren der kgl. Gesandten auf dem Abzug der eidgenössischen Söldner aus Italien; [5.] Beschwerde Churs und der drei Bünde über ihre Nichtberücksichtigung bei der Stellung von Söldnern für Kg. Ludwig von Frankreich.

Baden/Aargau, 10./11. April 1507 (angefangen sambstag in der osterwochen/actum sonntags quasimodo[geniti] Ao. etc. 15071.).

Zürich, StA, B VIII 84, fol. 226–227’2, 176–176’ (Kop.) = Textvorlage A. Luzern, StA, TA 4, fol. 275–275’ (Kop., Datumverm.) = B. Glarus, LA, Z IV 3.2, Nr. 77 (Kop., Datumverm.) = C. Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 140’-141’ (Kop., Datumverm.). Bern, StA, A IV 10, pag. 113–114 (Kop.). Schaffhausen, StA, Tagsatzung 1507, unfol. (Kop.). Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 29–31 (Kop.).

Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 270, S. 368f.

[1.] aDer röm. Kg. teilte in Mandaten an die Eidgenossen und an andere Reichsstände [Nr. 48] mit, daß der frz. Kg. sich bei den Eidgenossen um die Stellung etlicher tausend Kriegsknechte bemühe, die er zur Bestrafung von Aufständischen und insbesondere gegen Genua einsetzen wolle. Der frz. Kg. wolle seine Herrschaft über Genua und andere Reichsgebiete in Italien ausdehnen, sich des Papstes bemächtigen, der ihm die Kaiserkrone verleihen solle, und so das Römische Reich und die deutsche Nation in französische Hände bringen. Die Eidgenossen beförderten durch die Bewilligung der Knechte dieses Absichten. Der Kg. wolle von ihnen erfahren, ob sie seine und des Reiches ewige und natürliche Feinde seien und solche unchristliche Pläne unterstützten. Zugleich ersuche er um eine beträchtliche Truppenhilfe. Er setze den Eidgenossen auf den 9. April (fritag in der osterwuchen) einen Tag nach Baden zu Verhandlungen mit seinen Räten an. 

[2.] Vor den eidgenössischen Boten erschienen die kgl. Gesandten Gf. Ulrich von Montfort, Christoph Schenk von Limpurg (kgl. Vogt zu Nellenburg) sowie Dr. Hans Schad3 und entboten die Grüße des röm. Kg.: Dieser habe bereits auf dem Tag in Einsiedeln um den Abschluß einer Einung ersucht [Nr. 44]. Die Eidgenossen hätten auf dem zum 6. Januar (hl. dry kung tag) einberufenen Tag zu Baden die Verhandlungen darüber wegen des noch geltenden Bündnisses mit Frankreich einstellen wollen. Sie hätten jedoch den kgl. Gesandten erneute Beratungen durch ihre Obrigkeiten und die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses durch den auf den 28. Februar (reminiscere) anberaumten Tag an den Bf. von Konstanz zugesagt [Nr. 45, Pkt. 3]. Jedoch sei die Antwort weder dem röm. Kg. noch dem Bf. zugegangen, weshalb der Kg. einen erneuten Tag nach Baden angesetzt habe. Sie bäten, das Wohl und die Ehre des Hl. Reiches und der deutschen Nation wie auch die Wichtigkeit dieser Angelegenheit zu bedenken, deshalb die Einung mit dem röm. Kg. und seinen Enkeln [Karl und Ferdinand] unter den bekannten Konditionen anzunehmen und ebenso auf seinen Sold 6 000 Kriegsknechte – entweder unter den Fahnen der eidgenössischen Orte oder als freie Knechte – für den Romzug zu bewilligen. Dafür wolle der röm. Kg. ihnen eine Pension in Höhe der von Frankreich gezahlten gewähren und darüber Sicherheiten ausstellen. Außerdem bäten sie, die in Diensten des frz. Kg. stehenden Knechte zurückzurufen, da dessen Unternehmen gegen das Hl. Reich und dessen Angehörige ziele.4 

[3.] bDie eidgenössischen Boten gingen in ihrer Antwort auf die im kgl. Mandat aufgeworfene Frage ein, ob die Eidgenossen ewige und natürliche Feinde von Kg. und Reich seien und unchristliches wie unrechtmäßiges Handeln unterstützten. Dies beleidige sie und ihre Obrigkeiten und werde den Eidgenossen zu Unrecht unterstellt. Ihre Vorfahren hätten als Glieder des Hl. Reiches röm. Kss. und Kgg. in den Burgunderkriegen ebenso wie davor und seither ihre Ehre und ihren Gehorsam bewiesen; sie hätten sich als fromme Christen erzeigt und nie unchristliches und unrechtmäßiges Tun gefördert. Sie wollten ihren Vorfahren nacheifern und nicht Feinde des röm. Kg. und des Hl. Reiches sein, sondern Frieden und Einigkeit fördern. Pflicht und Ehre hätten sie daran gehindert, dem frz. Kg. die Knechte zu verweigern, da diese unter Berufung auf ihr bestehendes Bündnis gefordert worden seien. Dabei sei es keinesfalls ihre Absicht gewesen, daß die Söldner sich im französischen Dienst an Unternehmungen gegen den Papst, die röm. Kirche oder das Röm. Reich beteiligten. Sie hätten dies den Hauptleuten, Räten und Knechten vor ihrem Auszug eingeschärft, die Tagsatzung zu Luzern habe ihnen erneut schriftlich befohlen, nichts gegen den Hl. Stuhl und das Röm. Reich zu unternehmen, sondern heimzuziehen, bevor es dazu komme.5 Falls die kgl. Gesandten weitere Weisungen an die Knechte für notwendig erachteten, wollten sie dies tun. Um verbindliche Auskunft geben zu können, hätten sie die französischen Gesandten befragt, die versichert hätten, daß ihr Kg. die Söldner weder gegen den Papst oder den Hl. Stuhl noch gegen das Röm. Reich einsetzen werde; vielmehr wolle der frz. Kg. als christlicher Kg. jedem derartigen Unternehmen entgegentreten; keineswegs beabsichtige er, die Kaiserkrone an sich zu bringen; dafür würden sie sich persönlich verbürgen. Auch sie, die Eidgenossen, beabsichtigten als Glieder des Hl. Röm. Reiches nicht, den röm. Kg. an der Erlangung der Kaiserwürde zu hindern und den Verlust dieser Ehre für die deutsche Nation zuzulassen. Die Abberufung der Söldner sei deshalb unnötig.6 Sie bäten die Gesandten, sie gegenüber dem röm. Kg. zu verantworten. Die Werbung wegen der Einung und der 6 000 Kriegsknechte nähmen sie auf Hintersichbringen an, da diesbezüglich nicht alle Boten instruiert seien. Für die Mitteilung ihrer Entscheidung werde eine neue Zusammenkunft für den Abend des 9. Mai (sonntag vor der uffart) nach Schaffhausen angesetzt.7 

[4.] Nach dieser Antwort forderten die kgl. Gesandten erneut den Abzug der eidgenössischen Söldner aus Italien, doch beließ es die Versammlung bei ihrem vorigen Bescheid.

[5.] cZürich und Glarus wurden mit der Abfertigung von Gesandten nach Chur und zu den drei Bünden beauftragt, um zu deren Beschwerde Stellung zu nehmen, daß ihnen zum Zug nach Mailand nicht auch eine Anzahl von Knechten auferlegt wurded.

Nr. 52 Vollmacht Kg. Maximilians für Bf. Matthäus von Sitten und Georg auf der Flüe/Supersaxo

Bekundet, daß er Bf. Matthäus von Sitten und Georg auf der Flüe (Hauptmann zu Sitten) zu Verhandlungen beauftragt hat, um Hilfe bei der Rückgewinnung des Hm. Mailand und der Gft. Pavia für ihn als röm. Kg. und Lehensherrn wie auch für die Söhne Hg. Ludovicos von Mailand [Massimiliano und Francesco] zu erlangen. Hm. und Gft. sind Lehen des Reiches, Hg. Ludovico wurde von ihm damit belehnt.1 Seitdem dieser seiner Hftt. entsetzt wurde, hat sie der Kg. von Frankreich auch einstails in schirmsweise von uns und dem Hl. Reiche inne. Bevollmächtigt Bf. Mätthäus und Flüe, einzelnen Kantonen und auch in Frage kommenden Personen Pensionen zuzusagen. Erklärt ihre Zusagen als für sich bindend. Für die Pensionen werden seine und die von seinem Sohn Kg. Philipp von Kastilien hinterlassenen Häuser Spanien, Österreich und Burgund aufkommen, worüber auch urkundliche Verschreibungen ausgestellt werden. Sobald er und die Söhne Hg. Ludovicos mit Hilfe der Pensionenempfänger in den Besitz des Hm. Mailand und der Gft. Pavia eingesetzt werden, werden ihre Bezüge von der mailändischen Kammer bestritten. Hierüber werden die beiden jungen Fürsten ebenfalls Verschreibungen ausstellen. Diese Pensionenzusagen sind dann für ihn selbst nicht länger bindend.2 

Straßburg, 12. April 1507.

Druck: Büchi, Korrespondenzen I, Nr. 90, S. 64–66.

Nr. 53 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

Er hat Anweisung, sich heute gemeinsam mit Gf. Heinrich [Prüschenk] von Hardegg nach Ensisheim zu verfügen. Von dort aus werden sie in Begleitung zweier Ritter bis zum Sonntag [18.4.] zu gütlichen Verhandlungen nach Basel reiten.1 Anschließend soll er sich nach Konstanz begeben. Der Kg. wird ebenfalls bis Sonntag von hier nach Konstanz abreisen. Sie sollen ihre Boten deshalb künftig dorthin schicken.2 

Straßburg, 16. April 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or.).

Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 9, S. 285–288, hier 287.

Anmerkungen

1
 Zur Problematik der Edition s. Jucker, Gesandte, S. 33–60.
2
 Gemeint sind die seit Dez. 1505 geführten Verhandlungen [Nachweise s. Nr. 4, Anm. 28].
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 Gemäß Eidgenössische Abschiede III/2 (S. 355) wurde der Tag auf den Drei-Königstag, den 6.1.1507, anberaumt.
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 Zu den bzgl. des Konstanzer RT irrelevanten Beratungspunkten siehe Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 261 (Pkt. a-c, g-i, l-q).
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 Dies geht jedenfalls aus der schriftlich fixierten Antwort der Züricher Tagsatzung vom 14.12.1506 so nicht hervor. Demnach wurde lediglich die Anfrage zur Beratung durch die einzelnen Orte und zur anschließenden Beantwortung auf dem Badener Tag in den Abschied aufgenommen (Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 259, S. 358).
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 Siehe ebd., Nr. 261 (Pkt. e).
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 Gemeint ist der Pensions- und Bündnisvertrag zwischen Kg. Ludwig XI. von Frankreich und den Eidgenossen vom 26.10.1474/2.1.1475 (Druck: Eidgenössische Abschiede II, Nrr. 53f., S. 917–919; Thommen, Friedensverträge, S. 142–145), der „Grundlage fast aller folgender Verträge [der Eidgenossen] mit der französischen Krone bis ins 17. Jahrhundert“ wurde (ebd., S. 146). Das 1507 noch bestehende Bündnis mit zehnjähriger Laufzeit schlossen die Eidgenossen am 16.3.1499 mit Kg. Ludwig XII., der den Vertrag am 6.5. ratifizierte (Druck: Eidgenössische Abschiede III/1, Beilage Nr. 34, S. 755–757; Lünig, Reichs-Archiv VII (Part. Spec. Cont. I, Anh., 4. Absatz), Nr. XLIIX, S. 225f.; Thommen, Friedensverträge, S. 156–160. Vgl. Gagliardi, Anteil I, S. 285f.; Dierauer, Geschichte II, S. 404; Braun, Eidgenossen, S. 268f.).
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 Der Gesandte Basels war instruiert, die von Kg. Maximilian gewünschte Einung wegen des Bündnisses mit Frankreich abzulehnen. Er sollte sich indessen dafür aussprechen, nach dessen Auslaufen über eine Einung mit den der Eidgenossenschaft benachbarten habsburgischen Territorien vom Arlberg bis an den Eckenbach zu verhandeln (Kop., s.d., jedoch 6.1.1507 oder kurz davor; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 134’-136’, hier 134’-135).
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 Das Datum ist im Züricher Exemplar (s.o.) nachträglich zu lichtmeß [2.2.] korrigiert und zusätzlich vermerkt: Die am 28.2. (reminicere) in Baden zusammenkommenden eidgenössischen Gesandten werden über die Entscheidung der Obrigkeiten dem Bf. von Konstanz schriftliche Mitteilung machen. Falls weitere Verhandlungen darüber notwendig sind, soll zum 11.4. (quasimodogeniti) ein weiterer Tag ausgeschrieben werden. Vgl. Eidgenössische Abschiede III/2, S. 361, Anm. zu k.
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 Siehe dazu Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 263, S. 362 (Pkt. a/b). Vgl. Mossmann, Cartulaire IV, Nrr. 1971, 1973, S. 451–455; Mieg, Politique, S. 7–9, 12, 46–50; Sieber-Lehmann, Schimpfen, S. 120–134.
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 Der Tag zu Luzern beschloß nach kontroverser Debatte am 24.2. durch Mehrheit die Bewilligung der erbetenen Knechte (Kop., Mathye; StA Bern, A IV 10, pag. 102–105; Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 264, S. 363f.). Schultheiß und Rat der Stadt Bern machten in ihrem Ausschreiben vom 1.3. an die Stadt- und Landgemeinden kein Hehl aus ihrem Mißfallen an dieser Entscheidung: Und wiewol wir der sach gern welten vertragen beliben und die unsern anheimisch behalten, so uns aber nit wil gebüren, uns von andern unsern lb. Eidgnossen zu sundern oder dem abzustand, so wir mit inen verbrieft und besigelt, haben wir der obbemelten vierhundert man einen uszug getan und uch in sölichem N. man zugeordnet. Doch sollte darauf geachtet werden, daß über das Bern auferlegte Kontingent hinaus keine weiteren Knechte an dem Zug teilnähmen (Kop., mentag nach reminiscere; StA Bern, A III 14, fol. 262’). Entsprechend hieß es in einem Schreiben an die Orte Uri und Luzern vom 4.3.: Und wiewol wir desselben und derglichen unruw möchten vertragen beliben, jedoch als die, so uch und andern uwern und unsern lb. Eydgnossen nutzit abziechen söllen noch wellen, haben wir süliches in dem namen Gotz angenomen und die unsern dargeben und verordnet. Die beiden Orte sollten jedoch mit den frz. Gesandten über die festgestellte nicht genehmigte Anwerbung von Knechten sprechen (Kop., donstag vor oculi; StA Bern, A III 14, fol. 263’-264. Or.; StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 27 A, Fasz. Frankreich, Kriege, Friedensschlüsse etc., 1500–1510, unfol.).
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 Gemeint ist die zuletzt im Vertrag von Hagenau 1505 enthaltene, explizit auch auf Italien bezogene Verpflichtung Kg. Ludwigs, sich nicht in Angelegenheiten des Reiches einzumischen (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 75, hier S. 223, § 5).
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 Am 27.3. bestätigte Kg. Maximilian den Empfang eines Berichts Firmians, wonach etliche Eidgenossen die Absicht hätten, in seine Dienste zu treten. Firmian erhielt Weisung anzukündigen, daß der Kg. nach den Osterfeiertagen Gesandte in die Schweiz abordnen werde, um darüber und über andere Punkte zu verhandeln (Konz. mit ex.-Verm., Straßburg; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/296, Fasz. Beziehungen zur Schweiz, 1496–1511, unfol.).
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 Kgl. Gesandte hatten auf einem Eidgenössischen Tag zu Zürich am 15.12.1503 um die Stellung von 6000 Knechten für den bevorstehenden Romzug sowie um Aufkündigung des Bündnisses mit Frankreich ersucht und die Übernahme der frz. Jahrespension in Höhe von 36 000 fl. angeboten (Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 154, hier S. 249, Pkt. d; Wiesflecker, Regesten IV/2, Nr. 20834, S. 908).
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 Dem Stück liegt in der Züricher Überlieferung das Ausschreiben Kg. Maximilians vom 20.3. (Adressat hier: Bürgermeister und Rat der Stadt N.) [Nr. 16] bei.
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 Basel an Zürich, 26.3.1507 (Kop., fritag vor palmarum, Unterz. P. Offenburg; StA Basel, Missiven A 23, pag. 282).
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 Bürgermeister und Rat der Stadt Basel an Hans Kilchmann et al., 30.3.1507 (Konz., zinßtag nach palmarum; ebd., pag. 283–284).
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 Hans Kilchmann et al. an Bürgermeister und Rat der Stadt Basel (Or. m. S., vor Genua, donstag vor dem meydag; StA Basel, Politisches M 1, Stück-Nr. 42).
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 Schultheiß und Rat der Stadt Bern an Hauptmann und Räte des Berner Kontingents, 25.3.1507 (Konz., unser lb. frowen tag der verkundung; StA Bern, A III 14, fol. 268’; Gagliardi, Anteil, S. 622 Anm. 52).
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 Bern an Fribourg bzw. Solothurn, 25.3.1507 (Kop., annunciationis Marie; StA Bern, A III 14, fol. 269–269’; Gagliardi, Anteil, S. 622 Anm. 52).
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 Bern an Zürich bzw. Luzern, 25.3.1507 (Or., annunciationis Marie; StA Luzern, AKT A 1 F 1, Schachtel 27 A, Fasz. Frankreich, Kriege, Friedensschlüsse etc., 1500–1510, unfol. Kop.; StA Bern, A III 14, fol. 270–270’; Gagliardi, Anteil, S. 622 Anm. 52). Zu den Antworten Zürichs und Luzerns s. ebd., S. 623f. Anm. 54.
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 Bern an Fribourg bzw. Solothurn, 26.3.1507 (Kop., fritag vor palmarum; StA Bern, A III 14, fol. 271’; Gagliardi, Anteil, S. 623 Anm. 54).
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 Undat. Instruktion Berns für Peter Achshalm (Kop., s.d., jedoch wohl 26.3.1507; StA Bern, A IV 10, pag. 111–112).
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 Bern an Hauptmann, Räte und Bürger im Feld, 26.3.1507 (Kop., fritag vor palmarum; StA Bern, A III 14, fol. 272; Gagliardi, Anteil, S. 623 Anm. 54).
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 Schaffhausen an Zürich, 5.4.1507 (Konz., mentag in der osterwochen; StA Schaffhausen, Missiven 1507, unfol.).
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 Wahrscheinlich handelt es sich um Niklaus Ochsenbein (HBLS V, S. 330).
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 Solothurn an Hauptmann Babenberg et al., 26.3./21.4.1507 (jeweils Kop., fritag vor dem balmtag/mitwuchen vor St. Jörien tag; StA Solothurn , Missivenbuch 1506–1510, AB 1,3, pag. 335–336; 339–340; Gagliardi, Anteil, S. 623 Anm. 53, S. 630 mit Anm. 68).
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 Dies spielt entweder auf den Italienzug Kg. Maximilians von 1496 (HBLS VI, S. 529) oder auf den Schweizerkrieg von 1499 an, in dem Stein als Berner Truppenkommandeur fungierte (Feller, Geschichte, S. 487).
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 Solothurn an Bern, 1.5.1507 (Konz., meytag; StA Solothurn , Missivenbuch 1506–1510, AB 1,3, pag. 342–343; Gagliardi, Anteil, S. 647 mit Anm. 90). Vgl. auch das Schreiben Solothurns an seine Truppen im Feld vom 10.5. (ebd., S. 646f. mit Anm. 89, 648 mit Anm. 93).
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 Bern an Solothurn, 3.5.1507 (Or., inventionis crucis; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 35–36; Gagliardi, Anteil, S. 647f. mit Anm. 91).
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 Abt von St. Gallen an Zürich, 3.4.1507 (Kop., hl. osterabend; StA Zürich, B VIII 272, Stück-Nr. 42).
17
 Zürich an Abt von St. Gallen, 5.4.1507 (Kop., montags in osterfirtagen; StA Zürich, B VIII 272, Stück-Nr. 42).
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 Schwyz an Glarus, 23.4.1507 (Or., Georgii; StA Zürich, B VIII 272, Stück-Nr. 42).
1
 Liegt nicht vor. Vgl. jedoch den Bericht des Fribourger Gesandten Hans Krummenstoll vom 6.4.1507 (Gagliardi, Anteil, S. 626 Anm. 60).
2
 Siehe dazu Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 268, hier S. 366 (Pkt. c/d).
1
 Die Datierung auf den 11.4. findet sich ausschließlich in A nach Pkt. 4.
2
 Auf fol. 174–175’ befindet sich das Reinkonzept zu dieser Passage.
a
–a Der ... an] In B, C weniger differenziert.
3
 Kgl. Gesandte hatten vor der Tagsatzung auch mit einzelnen Orten verhandelt (Gagliardi, Anteil I, S. 648–650). So entsandte Kg. Maximilian seine Räte Christoph Schenk von Limpurg, Dr. Hans Schad und Hans von Landenberg nach Solothurn (Kgl. Kredenzbrief für dies., Or. Straßburg, 6.4.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; StA Solothurn , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, pag. 23. Eidgenössische Abschiede III/2, S. 266, Anm. a, führt irrtümlich Hans von Landau anstelle Landenbergs auf).
4
 Solothurn informierte Kg. Ludwig von Frankreich durch den Schultheiß Niclaus Conrad über die Anträge des röm. Kg. auf den letzten eidgenössischen Tagen (Kredenzbrief für Conrad, frz. Kop. Solothurn, l’antépénultime jour d’avrilz [28.4.]1507; StA Solothurn , Missivenbuch 1506–1510, AB 1,3, pag. 341).
b
–b Die ... angesetzt] In B, C weniger differenziert.
5
 Vgl. Nr. 50 [Pkt. 2].
6
 Schultheiß und Rat der Stadt Bern erinnerten Hauptmann und Räte ihres Kontingents an den Beschluß des Badener Tages und das entsprechende Ausschreiben an die eidgenössischen Knechte, daß sie im Dienst des frz. Kg. bleiben sollten, sich jedoch entsprechend dem Luzerner Abschied keinesfalls an Unternehmungen gegen die Kurie und das Reich beteiligen dürften – wie sie dies bereits bei ihrer Verabschiedung geschworen und die eidgenössischen Boten den kgl. Gesandten zugesagt hätten. Auch sollten sie darauf achten, daß die Knechte an dehein ort und end werden gefürt, dadurch si schaden und verlust möchten empfachen. Im übrigen sollten sie bei den frz. Hauptleuten und Schatzmeistern die bislang unterbliebene Rückzahlung der von Bern geleisteten Anzahlung für den Sold ihrer Knechte in Höhe von 1000 Sonnenkronen anmahnen (Kop., fritag nach dem suntag quasimodogeniti [16.4.]1507; StA Bern, A III 14, fol. 275; Gagliardi, Anteil, S. 627f. Anm. 61).
7
 Die Punkte 1–3 basieren auf einer nur in der Züricher Überlieferung erhaltenen Fassung (Druck unter Angleichung an das Neuhochdeutsche: Eidgenössische Abschiede III/2, S. 369). Die weniger detaillierten Varianten des Tagsatzungsabschiedes aus Luzern (B) und Glarus (C) sowie Basel, Bern, Schaffhausen und Solothurn entsprechen der Wiedergabe in den Eidgenössischen Abschieden III/2, Nr. 270, Pkt. a-c.
c
–c Zürich ... wurde] Fehlt in B, C.
d
 wurde] Danach folgt gestrichen: Die frz. Gesandtschaft rechtfertigte ihren Kg. gegenüber den Anschuldigungen in den Mandaten Kg. Maximilians an Eidgenossen und Reichsstände, er würde sich gegenüber dem Reich feindselig verhalten und die Kaiserwürde usurpieren wollen. Die Gesandten baten – unter Hinweis auf den an die eidgenössischen Söldner ergangenen Befehl, bis auf weiteren Bescheid nicht weiterzuziehen –, den Knechten die Weisung zu erteilen, dorthin zu ziehen, wohin sie beschieden würden. Der frz. Kg. werde ihnen dann ihren Sold bezahlen und diese Truppen keinesfalls gegen das Reich einsetzen. – Nach erfolgter Beratung gab die Tagsatzung den Knechten in Diensten Kg. Ludwigs die Weisung, ze dienen an die end und ort, dahin er ir begert hab, sich jedoch keinesfalls gegen das Reich einsetzen zu lassen, wie dies der Luzerner Abschied besage. Darüber wurde auch der frz. Gesandtschaft Mitteilung gemacht. Vgl. Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 270, S. 368 (Pkt. b).
1
 Vgl. Nr. 166b, Anm. 9.
2
 Das vorliegende Exemplar war für Bf. Mätthäus bestimmt. Eine gleichlautende Urkunde für Flüe war mit der Zusage versehen, binnen 14 Tagen in Konstanz 10 000 fl.rh. zur Verteilung an die Orte Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden zu hinterlegen (Büchi, Kommentare I, S. 66 Verm.).
1
 Vgl. zu dem Vorgang Nr. 46 mit Anm. 1. Ergebnis der Verhandlungen war ein Schiedsvertrag (Basel, 23.4.1507) zwischen Basel und Mülhausen auf der einen und Kg. Maximilian auf der anderen Seite (Druck: Thommen, Urkundenbuch IX, Nr. 336, S. 306–309; Mossmann, Cartulaire IV, Nr. 1975, S. 459–463).
2
 Zu den weiteren Punkten des Schreibens siehe Nrr. 59, 98.