Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 435 Supplikation des ebfl. Salzburger Gesandten Andreas von Trauttmansdorff an Kg. Maximilian

Ebf. Leonhard wurde bereits mehrfach bei ihm wegen ihres Streits über die Hftt. Kropfsberg und Itter1 und die Wälder an der Gerlos im Zillertal vorstellig, insbesondere auch wegen des unrechtmäßigen Holzeinschlags in den Wäldern des Stifts für das Bergwerk zu Rattenberg (Rotenburg). Letzteres ist um so unverständlicher, da der Ebf. wiederholt angeboten hat, die Belieferung des Bergwerks aus diesen Wäldern zu gewährleisten. Zweifellos war es nie die Absicht des Kg., durch dieses unrechtmäßige Vorgehen die Rechte des Erzstifts zu schmälern. Zudem hat er den Regenten zu Innsbruck durch Paul von Liechtenstein die Bewilligung von Kommissaren befohlen. Der Ebf. bat daraufhin um die Beauftragung des Bf. von Augsburg mit der Kommission. Das Regiment antwortete indessen, es hätte dem Bf. nichts zu befehlen.

Bittet ihn, die traditionell guten Beziehungen des Erzstifts zum Haus Österreich zu bedenken und den Rattenbergern den weiteren Holzeinschlag bis zu einer rechtlichen Klärung des Sachverhalts zu verbieten, außerdem den Bf. von Augsburg wegen des Streits um die Hftt. Kropfsberg und Itter mit einer Kommission zu beauftragen.

Mit Schreiben vom 5. Juli 1507 [Nr. 583] an Trauttmansdorff übersandt; Vortrag an Kg. Maximilian in Konstanz nach dem 20. Juli.

Salzburg, LA, GA IV, Nr. 3, unfol. (Kop., Dorsalverm.: Instruction.).

Anmerkungen

1
 Laut einem Schreiben Ebf. Leonhards an Kg. Maximilian vom 18.3.1507 ging es um die Beeinträchtigung der ebfl. Strafgerichtsbarkeit in den beiden Hftt. Der Ebf. erneuerte darin seine frühere Bitte, Bf. Heinrich von Augsburg oder Bf. Georg von Trient als Kommissar zur Klärung des Sachverhalts einzusetzen, und bot an, das Bergwerk zu Rattenberg wie schon zu Zeiten Hg. Georgs von Niederbayern gegen Bezahlung mit Holz zu beliefern (Reinkonz. Salzburg, pfinctag nach letare; LA Salzburg, Hofrat Catenichl 1507, fol. 38’-39’).