Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Die Eidgenossen ziehen derzeit mit etlichen tausend Mann dem Kg. von Frankreich nach Italien zu und unterstützen ihn damit bei seiner Absicht, den Papst dazu zu nötigen, den Hl. Stuhl in französische Hände zu übergeben und dadurch ihm die Kaiserkrone vorzuenthalten. Es ist ihm als röm. Kg. wie allen Deutschen unerträglich, auf diese Würde zu verzichten und sich der französischen Tyrannei zu unterwerfen. Er hat deshalb seine geplante Reise in die burgundischen Erblande, um sich dort des Gehorsams seiner Untertanen zu versichern und deren Angelegenheiten zu regeln, verschoben.1 Er will sich der Ehre des Reiches und der deutschen Nation als seiner eigenen Angelegenheit annehmen, sich jetzt persönlich zum RT nach Konstanz begeben und mit Gottes Hilfe diesen schweren Verlust verhindern.2 

Für den Fall, daß zwischen ihm und den Eidgenossen – wenn diese den frz. Kg. bei seinen Absichten weiterhin unterstützen – ein Krieg ausbricht, befiehlt er ihma, unverzüglich bseine kriegstüchtigen Gefolgsleute und insbesondere Reiter auszurüsten. Diese sollen auf einen entsprechenden Beschluß des RT und auf seinen weiteren Befehl hin unverzüglich ins Feld ziehen und gemeinsam mit den Kontingenten anderer Reichsstände, denen gleichlautende Schreiben zugehen, die Ehre, Würde und Freiheit der deutschen Nation gegen die Tyrannei verteidigen, die der frz. Kg. jetzt mithilfe der Eidgenossen über Genua und andere italienische Kommunen ausübt. Er selbst wird ebenfalls alle seine Mittel dafür einsetzen.3 

Straßburg, 20. März 1507.

Nürnberg, StA, ARTA 8, fol. 251–251’ (Kop., Name des Adressaten fehlt, jedoch Mgf. Friedrich von Brandenburg) = Textvorlage A. Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 1–1’ (Kop., Name des Adressaten fehlt, jedoch Bf. Lorenz von Würzburg) = B. Zürich, StA, A 176.1, [zu Stück-Nr. 42]4 (undat. Kop., Adressat: Stadt N.) = C. Basel, StA, Fremde Staaten, Mülhausen D 1, unfol. (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein, Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Mülhausen)5. Zürich, StA, B VIII 272, nach Stück-Nr. 42 (undat. Kop.).

Druck: Mieg, Politique, Nr. 11, S. 51; Gagliardi, Anteil I, S. 617 Anm. 45 (auszugsweise).

Anmerkungen

1
 Kg. Maximilian hatte mit Instruktion vom 18.3. seine Tochter Ehgin. Margarethe, Hg. Wilhelm von Jülich, Mgf. Christoph von Baden, F. [Rudolf] von Anhalt und seinen Rat Dr. Sigmund Pflug als Gesandte zum Ständetag nach Löwen abgeordnet. Sie sollten sein Bedauern erklären, die der burgundischen Kondolenzgesandtschaft in Hagenau gemachte Zusage über seine persönliche Teilnahme an der Versammlung nicht einhalten zu können, und dies mit gravierenden Neuigkeiten entschuldigen, die nach der Abreise der Gesandten am kgl. Hof eingetroffen seien: Er habe erfahren, daß der frz. Kg., der ihm feindlich gesinnt sei, in Frankreich und in der Schweiz (lighes des Suyches) insgeheim Truppen sammle, um nach Italien zu ziehen. Der Papst sei der Überzeugung, daß dies in der Absicht geschehe, sich seiner Person und somit des Hl. Stuhls zu bemächtigen – zu dessen Schaden und zum Nachteil des röm. Kg., des Hl. Reiches, der Erblande und der ganzen Christenheit. Der Papst sei deshalb vorzeitig von Bologna nach Rom zurückgekehrt. Um die Interessen der Kurie, deren oberster Vikar er sei, des Reiches und der ganzen Christenheit vertreten zu können, sei er jetzt unabkömmlich. Er habe außerdem erfahren, daß die Eidgenossen, die von jeher Rebellen gegen das Reich und Todfeinde der Häuser Österreich und Burgund gewesen seien, auf Veranlassung des frz. Kg. und seiner Agenten im Begriff stünden, den Krieg gegen Deutschland und Burgund zu erneuern. Et que plus est, nous savons que nostre journée impériale de Constance, dont espérons et tenons fermement q’un grant bien, honneur et utilité en aviendra pour nous, nostredict Saint Empire, nosdicts enfans et maisons d’Austrice et de Bourgoingne et consequament de ladicte chrétienneté, tomberoit à néant et seroit de mil fruit et effect, car nous avons nouvelles, que les princes d’icellui Saint Empire y viennent à grande diligence, à quoy ne nous seroit possible de jamais recouvrer, qui nous tourneroit à domaige intollerable, inextimable et irrecuperable, auquel par nostredicte demeure par deçà nous obvions, pourveons et remedions indubitament, car nous tenons en amitié et bonne intelligence nostredit saint père, les Venissiens et quasi toutes les Ytailes ensemble toute la Germaine, et si avons bon espoir par le moyen de ladite journée de gaigner et retirer à nous et de nostre bende et alyance lesdicts lighes. Ce que ne pourrions faire par aler par-delà, ainsi seroit le tout en confusion et perplexité, dont nosdict pays de par-delà seroient tailliez de supporter la plus grande partie du fair et charge. Die niederländischen Stände sollten dies bedenken und im übrigen seine Tochter Margarethe als Statthalterin akzeptieren. Kg. Maximilian sagte außerdem zu, sofort nach der in Kürze zu erwartenden Erledigung seiner Angelegenheiten in die Niederlande zu kommen (frz. Or. Straßburg; AD Lille, B 18826/24419. Vollmacht Kg. Maximilians für Ehgin. Margarethe, frz. Konz., s.d.; ebd., B 18847/29747. Vgl. Gachard, Analectes historiques II, Nr. XVIII, S. 41–43, 44–46; Quinsonas, Materiaux III, S. 181–195; Laurent, Recueil I, S. 8–10; Kooperberg, Margaretha, S. 197f.). Mgf. Christoph konnte dem ihm durch Hans von Reichenburg übermittelten kgl. Auftrag nicht sofort nachkommen. In einer Instruktion für seinen vermutlich im Frühsommer 1507 zur Zeit des Konstanzer RT bei Kg. Maximilian vorstellig gewordenen Gesandten Johannes von Emershofen begründete er dies mit einer Erkrankung. Er forderte aber auch unter Hinweis auf seine finanzielle Verlegenheit mehr Geld und erbat eine Instruktion zur Spezifizierung seines Auftrages (undat. Kop.; HHStA Wien, Maximiliana 40, Fasz. II/2 Baden, fol. 10–12).
2
 Kaspar von Winzer berichtete am 8.3. aus Hagenau an Hg. Albrecht von Bayern, daß Kg. Maximilian um zwei Tage Bedenkzeit für seine Entscheidung über den Landshuter Erbfolgestreit gebeten habe. Der Kg. eröffnete Winzer vertraulich, daß er zuerst die niederländischen Gesandten abfertigen werde und sich entschieden habe, nicht in die Niederlande zu reisen, sondern nach einem mehrtägigen Aufenthalt in Luxemburg nach Konstanz zu ziehen; er werde 2000 Knechte nach Spanien und 6000 in die Niederlande schicken. Er selbst wolle in das welsch land ziehen. Am Tag des Berichts wurde Bf. Christoph von Laibach als kgl. Gesandter zu Kg. Ferdinand nach Neapel abgefertigt (eh. Or. m. S., montag nach oculi; HStA München, KÄA 1238, fol. 188–189’, hier 188–188’, 189).
a
 In C] ihnen.
b
–b seine ... Reiter] In C: ihre Bürger.
3
 Der Kleine Rat der Stadt Konstanz hatte bereits am 6.3. beschlossen, den Kriegsdienst für Frankreich bei Androhung des Verlusts des Zunft- und Burgrechts sowie der Ausweisung der Angehörigen aus der Stadt zu untersagen (act. sambstag vor oculi; StdA Konstanz, B I 25, fol. 219, 219’).
4
 Beilage zum Ausschreiben Kg. Maximilians an die Eidgenossen vom 13.3.1507 [Nr. 48].
5
 Die vorliegende Abschrift des am 6.4. in Mülhausen zugestellten Ausschreibens übersandten Bürgermeister und Rat noch am gleichen Tag nach Basel. Da nach Meinung des Mülhäuser Magistrats das kgl. Mandat etwas ufrur und widerwertigkeit anzeigt, sich ouch den widerwertigen reden, so bißher ußgeschollen, zum teil verglicht, haben wir uns merglichen zu besorgen, das solichs nit on merklich widerwertigkeiten ende nemen, sunder understanden werde, durch soliche verrustung uns ilends mit macht zu uberfallen, damit uns kein zitliche entschuttung hilflich sin möge. Mülhausen bat das verbündete Basel um Beratung über das Mandat und um die Entsendung von Truppen im Ernstfall. Die Stadt glaubte sich zwar ausreichend mit Geschützen versehen, es fehlte aber an Mannschaften. Mülhausen setzte Basel außerdem in Kenntnis, daß man einem kurzfristig einberufenen Tag der Städte in der Landvogtei Hagenau der sorglichen, untruwen leuf, ouch unserer merklichen anligenden gescheften halben fernbleiben werde und sich entschuldigt habe. Dann soliche tagsatzung etwas swer und ernstlich gescheften angezeigt (Or., zinßtag nach ostern; StA Basel, Mülhausen D 1, unfol.; Druck: Mieg, Politique, Nr. 12, S. 51f.).