Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Ebf. Jakob von Mainz bat ihn, den Kg., – in Gegenwart einer beträchtlichen Anzahl von Kff. und Ff. und mit seinen kurfürstlichen Insignien ausgezeichnet – um die Belehnung mit den Regalien, Lehen und Temporalien des Est. Mainz mit allen dazugehörigen Besitzungen und Rechten. In Würdigung der bereits geleisteten und der künftigen Dienste des Kf. für Kg. und Reich belehnt er den Ebf. mit dem Rat von Kff. und Ff., auch Gff., Edlen und Getreuen kraft kgl. Gewalt auf Lebenszeit mit den Regalien, Lehen und Temporalien des Est. Mainz samt allen dazugehörigen Besitzungen und Rechten.

Ebf. Jakob hat den üblichen Lehnseid geleistet. Befiehlt allen Untertanen des Erzstifts bei Androhung der kgl. schweren Ungnade, den Ebf. als rechtmäßige weltliche Obrigkeit anzuerkennen. Beim Empfang der Regalien und Lehen waren anwesend: Ebf. Jakob von Trier, Kf. Friedrich von Sachsen, Ebf. Ernst von Magdeburg, Bf. Georg von Bamberg, Bf. Lorenz von Würzburg, Bf. Gabriel von Eichstätt, Bf. Wilhelm von Straßburg, Bf. Heinrich von Augsburg, Philipp, Administrator des Bm. Freising, Bf. Christoph von Basel, Bf. Georg von Trient, Bf. Matthäus von Gurk, Paul, Administrator des Bm. Chur, Hg. Albrecht von Bayern, Hg. Georg von Sachsen, Pfgf. Friedrich, Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach, Hg. Heinrich d. M. von Braunschweig-Lüneburg, Hg. Albrecht von Mecklenburg, Hg. Ulrich von Württemberg, Hg. Georg von Liegnitz [= Brieg] sowie Prälaten, Gff., Hh., Ritter und Knechte in beträchtlicher Zahl.1 

Konstanz, 1. Juli 1507.

Würzburg, StA, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank, L. 7, Nr. 24 (Or. Perg., Verm. prps., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 97–98’ (koll. Kop. mit imit. Verm. prps. und Gegenz. Serntein, Kollationsverm. M. G. [= Martin Goel, Kurmainzer Kanzleischreiber]) = B. Würzburg, StA, Mainzer Regierungsarchiv 5/L 44, fol. 89–92 (spätere Kop.). Würzburg, StA, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank L. 8, Nr. 7, unfol. (spätere Kop.).

Druck: Lünig, Reichs-Archiv XVI (= Spicilegii Ecclesiastici Fortsetzung des I. Theils), Nr. CIX, S. 100f.

Regest: Scriba, Regesten, 3. Abt., Nr. 4500, S. 301.

Anmerkungen

1
 Kg. Maximilian hatte Ebf. Jakob, der bereits am 29./30.12.1504 gewählt und am 31.3.1505 von Papst Julius II. konfirmiert, jedoch nicht zum Kölner RT 1505 geladen worden war (Heil, RTA-MR VIII/1, S. 116f.), am 13.1.1506 ein sechsmonatiges Indult für den Empfang der Reichslehen und -regalien bewilligt und ihm die vorläufige Ausübung des Blutbannes genehmigt (koll. Kop., Linz, imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein, Kollationsverm. M. G. [Martin Goel]; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 96’-97). Ebf. Jakob bestätigte dem in dieser Angelegenheit als Vermittler fungierenden Bf. Lorenz von Würzburg am 5.2.1506 den Empfang des Indults. Der Ebf. wünschte zwar einen möglichst raschen Abschluß der Angelegenheit, die seinem Dafürhalten nach jedoch durch einen Schriftwechsel nicht ausreichend gründlich abgehandelt werden konnte. Aufgrund der kursierenden Gerüchte über einen baldigen Aufbruch des Kg. zum Romzug erschien ihm auch die Abfertigung einer Gesandtschaft als aussichtslos. Bf. Lorenz sollte sich deshalb für einen Aufschub bis zur Rückkehr Kg. Maximilians in das Reich einsetzen (Kop. Aschaffenburg, dornstags nach purificationis Marie; StA Würzburg, Adel 27/658, unfol.). Was den Vorgang aus Kurmainzer Sicht so problematisch machte, war die von Kg. Maximilian behauptete Reichsunmittelbarkeit der Stadt Mainz. Vgl. Nr. 148, Pkt. 31.