Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Die vom Reich lehenbare Gft. Kirchberg fiel ihm nach dem Tod Hg. Georgs von Bayern als kgl. „Interesse“ mit allen zugehörigen Rechten und Besitzungen anheim. Walter Ehinger [Ulmer Patrizier] hat Oberbalzheim, Unterbalzheim und Sinningen mit allen obrigkeitlichen Rechten und jurisdiktionellen Befugnissen als Mannlehen der Gft. inne. Auf dessen Bitte erhebt er diese Besitzungen zu Mann- und Frauenlehen, so daß künftig auch die ehelichen weiblichen Nachfahren Ehingers erbfähig sind und durch die Lehnsherren der Gft. belehnt werden sollen. Falls ein Lehnsträger bzw. eine Lehnsträgerin erbenlos verstirbt, fällt das Lehen ohne Eingriffsrecht der Lehnsherren an die überlebenden Geschwister.

Konstanz, 30. Juli 1507.

München, HStA, K.schwarz 13406, fol. 4’-5’ (Abschr. 17. Jh.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, B 467, Bü. 815, unfol. (Abschr. 18. Jh.) =B.1

Anmerkungen

1
 Ein von der Stadt Ulm am 9.8.1609 ausgestelltes Vidimus der kgl. Begnadung (Or. Perg. m. S.; HStA Stuttgart, B 101, Nr. 93) ist nicht mehr auffindbar.