Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat der Stadt Nürnberg nach dem ergangenen Urteil über das Landshuter Erbe1 befohlen, gegen Kf. Philipp von der Pfalz, Pfgf. Ruprecht und dessen Ehefrau [Elisabeth] sowie gegen ihre Helfer und Anhänger als Ächtern und Friedbrechern vorzugehen.2 Nürnberg hat in Vollzug des kgl. Befehls die Ächter angegriffen und dabei Eroberungen gemacht. Dafür gab die Stadt über 250 000 fl. aus. Darüber hinaus verursachte die Gegenseite Schäden im Wert von über 150 000 fl. – nicht im Rahmen zulässiger Gegenwehr, sondern als Freveltaten gegen den röm. Kg., das Hl. Reich und alles Recht. Die Gegenseite ist deshalb gegenüber Nürnberg zur Erstattung der Kosten und Wiedergutmachung der Schäden verpflichtet. Bitten, sie dazu zu veranlassen.

s.l., s.d., jedoch act. Konstanz, nach dem 28. Juni 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 84, Nr. 10, fol. 6–7 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Augsburger Entscheid Kg. Maximilians vom 23.4.1504 (Druck: Krenner, Landtags-Handlungen XIV, S. 672f.; DuMont, Corps IV, Nr. XXIV, S. 49; Lünig, Reichs-Archiv VIII (Partis specialis continuatio II, 4. Abt., 1. Abs.), Nr. XXXVI, S. 58; Harpprecht, Reichs-Archiv II, S. 178; Ay, Altbayern, Nr. 137, S. 183f.).
2
 Kgl. Mandat vom 18.5.1504. Vgl. Müllner, Annalen, S. 270.