Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bestätigen den Empfang der Beschwerdeschrift Bf. Georgs gegen die Stadt wegen Eingriffs in seine Hochgerichtsbarkeit und Obrigkeit.1 Aufgrund der kgl. Aufforderung zur Stellungnahme räumen sie ein, daß sie einen gewissen Hans Thoman als Feind des Hl. Reiches und Nürnbergs und erklärten Ächter in Weisendorf gefangennehmen und nach Nürnberg abführen ließen. Dazu waren sie gemäß der Reichsordnung und dem kgl. Landfrieden befugt. Mehr haben sie nicht getan. Sie haben somit kein Unrecht begangen und sind deshalb auch nicht verpflichtet, dem Bf. Wiedergutmachung zu leisten. Falls der Bf. sich mit dieser Erklärung wider Erwarten nicht begnügt, sind sie bereit, die Sache vor ihm als Kg. auszutragen.2 

Nürnberg, s.d., jedoch 28. Juni 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 176’-177 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 In dieser Angelegenheit hatten bereits die Bff. von Würzburg und Eichstätt zu vermitteln versucht. Ein angesetzter Schiedstag kollidierte terminlich jedoch mit dem Konstanzer RT. Da der Nürnberger Ratsherr Anton Tetzel Verhandlungen in Abwesenheit der Bff. für wenig aussichtsreich hielt, schlug er am 12.4. vor, den Tag nach Konstanz zu verlegen und sich vorab lediglich zu verständigen, wie bis dahin die Hochgerichtsbarkeit betreffende Vorfälle behandelt werden sollten (Tetzel an Bf. Lorenz von Würzburg bzw. Bf. Gabriel von Eichstätt, jeweils Kop. Nürnberg, montag nach quasimodogeniti;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 15–15’; 16–16’).